Rede von
Dr.
Maria
Probst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich rufe die Fragen VIII/3, VIII/4 und VIII/5 des Herrn Abgeordneten Biechele auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die kurzfristige Stilllegung der Nebenbahn Singen -Beuren—Büßlingen (Randenbahn) vom 24. September 1966 zu massiven Schädigungen der Interessen des Randengebiets vor allem im Bereich der Landwirtschaft führen muß?
Hat die Bundesregierung keine Möglichkeit gesehen, die vor geschlagenen Ersatzmaßnahmen, die eine optimale Verkehrsbedienung vor allem im Güterverkehr sicherstellen sollen, zu berücksichtigen, so die Fertigstellung des Ausbaus der B 314 vor der endgültigen Stillegung der Randenbahn und die Einrichtung öffentlicher tariflicher Ladestellen für Waggonverkehr in Hilzingen und Binningen?
Ist die Bundesregierung bereit, zu prüfen, wie die durch die in Frage VIII/3 erwähnte Maßnahme zu erwartenden massiven Schädigungen der Interessen des Randengebiets vermieden oder doch gemildert werden können?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 21. September 1966 lautet:
Dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn wurde bereits am 4. Juni 1966 nach eingehender Prüfung der von ihr nach Genehmigung durch ihren Verwaltungsrat vorgelegte Antrag genehmigt, den Gesamtbetrieb auf der Strecke Singen —Beuren-Büßlingen stillzulegen. Ausdrückliche Bedenken der Landesregierung gegen diese Stillegung sind nicht erhoben worden. Vorausgegangen war das Stillegungsverfahren, wie es nach dem Bundesbahngesetz vorgeschrieben ist; die Deutsche Bundesbahn hatte es am 31. Dezember 1965 eingeleitet. Im Zuge dieses Verfahrens ist gerade durch die Einschaltung der obersten Landesverkehrsbehörde sichergestellt, daß die örtlichen und regionalen Interessen bei der abschließenden Gesamtbeurteilung entsprechende Berücksichtigung finden. Das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg hatte bei seiner Stellungnahme allerdings um Prüfung gebeten, ob nicht zumindest bis Hilzingen (Binningen ist bereits heute im Güterverkehr kein Tarifpunkt mehr) der Güterverkehr anschlußmäßig auf der Schiene weiterbedient werden könne. Wie mir die Deutsche Bundesbahn hierzu mitgeteilt hat, sind die Verhandlungen hierüber wegen der hohen auf die wenigen Sendungen umzuschlagenden Kosten gescheitert.
Bei dem nachweislich geringen Verkehrsaufkommen auf dieser Strecke handelt es sich bei der Durchführung der Stillegungsmaßnahme nur noch um die Verlagerung des bisher sehr geringen Restverkehrs auf die Straße. Ich kann mir daher schwer vorstellen, daß in diesem Falle eine massive Schädigung der Interessen des Randengebietes eintritt. Nach meiner Überzeugung hätte in diesem Fall das Land in seiner Stellungnahme auf die von Ihnen vorgetragenen Bedenken hingewiesen, wenn ihre Auswirkungen den von Ihnen vermuteten Umfang haben könnten.
Im übrigen wird die Umstellung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße auf dem wesentlichen Abschnitt bis Hilzingen nach Abwicklung des diesjährigen Herbstverkehrs zum 31. Oktober 1966 durchgeführt werden, also nicht so kurzfristig, wie Sie angenommen haben. Gleichzeitig ist der Zwischenausbau der B 314 in vollem Gange. Ein großer Teil ist schon fertiggestellt, und bis zum Jahresende wird der Gesamtabschnitt mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Binningen und Beuren abgeschlossen sein. Die Ortsdurchfahrt Binningen soll 1967 folgen. Damit ist eine Abstimmung der Straßenbaumaßnahmen mit den Stillegungsmaßnahmen bei der Deutschen Bundesbahn gegeben.
Ich komme zur Frage VIII/6 des Herrn Abgeordneten Fritsch:
Besteht Aussicht, daß im Benehmen mit dem Land Bayern eine vorgeschobene Ausgabestelle für Genehmigungen des Güterkraftverkehrs im grenzüberschreitenden Verkehr nach Osterreich im Raum Passau errichtet wird?
Der Herr Abgeordnete ist im Raum. Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.