Rede von
Dr.
Elisabeth
Schwarzhaupt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung vom 19. Dezember 1959 ist ein Bestrahlen von Lebensmitteln ohne Kenntlichmachung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wenn Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen in Form umschlossener strahlender Stoffe zu Meßzwecken verwendet werden oder wenn ultraviolettes Licht direkt zur Entkeimung bestimmter Lebensmittel angewandt wird. Nach den heutigen Erkenntnissen der Wissenschaft sind diese Behandlungsmethoden unschädlich, und insoweit ist auch die Einfuhr zulässig.
Ob tatsächlich unter Verstoß gegen diese Bestimmungen ausländische Lebensmittel in nennenswertem Umfang in die Bundesrepublik eingeführt werden, können nur, soweit analytische Feststellungen überhaupt möglich sind, die Länder feststellen, die für die amtliche Überwachung der Lebensmittel zuständig sind.
Ich habe mich deshalb sofort nach Eingang Ihrer Frage an die Länder gewandt und werde Ihre Frage schriftlich beantworten, sobald die Antworten der Länder da sind.