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Herr Abgeordneter, es gibt ein Recht bestimmter Referate — ich glaube, daß das gestern in der Plenardebatte deutlich geworden ist —, Anweisungen an die Truppe zu geben. Hier in diesem Falle — das habe ich in der früheren Fragestunde ausgeführt — hat es sich lediglich um die Mitteilung einer Rechtsauffassung gehandelt. Ich erwähnte, daß der Oberst, von dem Sie sprachen, sich gar nicht an das Ministerium gewandt hatte, sondern daß es durch die Anfrage einer illustrierten Zeitschrift notwendig geworden war, die allgemeine Frage zu beantworten, ob in einem solchen Falle das Anbringen des Plakates zulässig gewesen wäre. Von der Auskunft, die das Ministerium dieser illustrierten Zeitschrift gegeben hat, hat es einen Abdruck an die Truppe geschickt, um sie über die Rechtsansicht des Ministeriums zu unterrichten.