Rede von: Unbekanntinfo_outline
Diese Frage kann ich, glaube ich, nicht so eindeutig bejahen, wie Sie das erwarten. In der Tat — das räume ich Ihnen ein — ist hier bisher eine Möglichkeit gegeben, zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Andererseits könnte man auch überlegen, ob man nicht beamtenrechtliche Vorschriften ändern sollte,
indem man z. B. die Vorschrift ändert, wonach ein Beamter auf seinen Antrag, ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit, bereits mit Vollendung des 62. Lebensjahres in den Ruhestand treten darf.