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Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 26. August 1966 zum Ausgleich des Bundeshaushalts 1967 entsprechend den Vorschlägen der Kabinettskommission für die Erstellung einer mittelfristigen Haushaltsgestaltung — nicht etwa nur auf Vorschlag des Bundesministers der Finanzen — unter anderem vorgesehen, bei Versorgungsempfängern des öffentlichen Dienstes bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres private Einkünfte teilweise auf die Versorgungsbezüge anzurechnen. Die endgültige Beschlußfassung über den Haushalt 1967 und damit auch über die hier angeschnittene Teilfrage wird erst in der Kabinettssitzung vom 28. September dieses Jahres erfolgen.
Inzwischen sind rechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der vorgesehenen Anrechnungsvorschrift erhoben worden, und zwar gerade im Zusammenhang mit den von Ihnen, Herr Abgeordneter Wagner, erwähnten Grundsätzen des Alimentationsprinzips und der wohlerworbenen Rechte der Beamten. Selbstverständlich wird sich die Bundesregierung mit diesen Fragen noch sehr sorgfältig befassen. Ich kann also heute noch nicht sagen, ob die Bundesregierung an ihrer ursprünglichen Absicht festhalten wird.
Die Einsparungen für den Bundeshaushalt würden sich auf etwa 105 Millionen DM jährlich belaufen, von denen im Jahre 1967 auf den Bereich des 131er-
Gesetzes rund 70 Millionen DM und auf den übrigen öffentlichen Bereich einschließlich Bundesbahn rund 35 Millionen DM entfallen würden.