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    Vokabeln: 2
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 55. Sitzung Bonn, den 14. September 1966 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Braun 2641 B Abg. Frau Lösche tritt in den Bundestag ein 2641 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Borm, Dr. Müthling, Frau PitzSavelsberg, Wehner, Enk, Hörnemann (Gescher), Corterier, Burgemeister, Krug, Brünen, Dr. Koch, Dr. Bechert (Gau-Algesheim) und Walter 2641 D Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2642 B Überweisung von Vorlagen 2642 D Fragestunde (Drucksache V/908) Fragen des Abg. Reichmann: Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst hinsichtlich der Altersversorgung mit den Beamten Grund, Staatssekretär 2646 C Reichmann (FDP) 2647 A Frage des Abg. Büttner: Verzeichnis der Stellen, die Genehmigungen für Tierversuche erhalten haben Höcherl, Bundesminister 2647 B Büttner (SPD) 2647 B Frage des Abg. Josten: Vorrangige Errichtung von Fernsprechanschlüssen in Gemeinden der Eifel mit nur einem Anschluß Bornemann, Staatssekretär . . : 2647 C Josten (CDU/CSU) 2647 D Frage des Abg. Josten: Genehmigung von privaten Fernsprechanschlüssen in Niederdürenbach (Amtsbezirk Niederzissen) Bornemann, Staatssekretär . . . 2648 B Josten (CDU/CSU) 2648 B Fragen des Abg. Baier: Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen mit Straßenbauvorhaben Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2648 C Baier (CDU/CSU) 2648 D Frage des Abg. Prochazka: Verhandlungen zwischen Beauftragten der Deutschen Bundesbahn und Bevollmächtigten für das Verkehrswesen der SBZ Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2649 C Frage des Abg. Prochazka: Einschränkung des Interzonenreisezugverkehrs Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2649 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 Fragen des Abg. Dr. Jungmann: Stauungen durch schienengleiche Bahnübergänge im Zuge der Bundesstraßen 1 und 3 im Raum Elze Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2649 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Senkung der Benzinpreise bei den Tankstellen an den Bundesautobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2650 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2650 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 2650 D Schmücker, Bundesminister . . . . 2650 D Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Beantwortung von Beschwerden wegen übermäßiger Belästigung durch Lärm von Maschinen des Typs F 104 . . 2651 A Frage des Abg. Josten: Vergütung für die ehemaligen Grundstückseigentümer der Standortschießanlage in Mayen Gumbel, Staatssekretär 2651 A Josten (CDU/CSU) 2651 B Fragen des Abg. Dr. Abelein: Mittel des Bundesverteidigungsministeriums für den Reservisten-Verband und die Zeitschrift „Die Reserve" . . 2651 C Fragen des Abg. Mick: Bezeichnung von Waffensystemen als „Waffenfamilien" Gumbel, Staatssekretär 2651 D Mick (CDU/CSU) 2652 B Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Zentrale Registrierstelle für die Zulassung zum Studium der Medizin und der Zahnheilkunde, Sitz Bonn Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 2652 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache V/810) — Erste Beratung — . . . 2653 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache V/811) — Erste Beratung - . . . . . . . . . 2653 B Entwurf eines Gesetzes über betriebs- und marktwirtschaftliche Meldungen in der Landwirtschaft (Drucksache V/812) — Erste Beratung — 2653 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Frau Pitz-Savelsberg, Dr. Pohle, Häussler, Meister, Baier u. Gen.) (Drucksache V/816) — Erste Beratung — 2653 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache V/823) — Erste Beratung — . . . . . 2653 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und zum Protokoll vom 14. Dezember 1965 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/835) — Erste Beratung — . . . . . 2653 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juni 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/838) — Erste Beratung — 2653 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Drucksache V/839) — Erste Beratung — . . . . 2654 A Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache V/875) — Erste Beratung — 2654 A Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Richterwahlausschusses (Drucksache V/884) — Erste Beratung — 2654 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung (AOÄG 1966) (Drucksache V/885) — Erste Beratung — . . . 2654 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/886) — Erste Beratung — . . . . . 2654 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/891) — Erste Beratung — 2654 C Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache V/898) — Erste Beratung — 2654 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache V/899) — Erste Beratung — . . . . . 2654 D Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder sowie für gleichgestellte Betriebe (Bundesrat) (Drucksache V/832) — Erste Beratung — 2654 D Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingente für Melasse) (Drucksache V/825) 2655 A Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent für Heringe und Sprotten) (Drucksache V/833) 2655 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in Berlin-Charlottenburg, Heubnerweg 2 (Drucksache V/874) 2655 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Dorfes Dalherda/Rhön (Drucksache V/882) 2655 B Antrag betr. Olympiagroschen (Abg. Rawe, Vogel [Warendorf], Dr. Klepsch, Prinz von Bayern u. Gen.) (Drucksache V/794) 2655 B Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/890) —Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität (Drucksache V/890) — Erste Beratung — Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . . 2655 C Schmücker, Bundesminister . . . . 2657 D Dr. Schiller (SPD) 2665 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 2675 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . 2679 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . 2683 D Dr. Luda (CDU/CSU) 2685 D Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . 2696 D Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 2699 C Nächste Sitzung 2706 D Anlagen 2707 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 2641 55. Sitzung Bonn, den 14. September 19i6 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 38. Sitzung, Seite 1703 D, Zeile 4 statt IV/2223: IV/2323 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 15. 9. Dr. Becher (Pullach) 16. 9. Biermann 16. 9. Dr. Birrenbach 15. 9. Blume 14. 9. Dichgans *) 16. 9. Dr. Effertz 14. 9. Eisenmann 16. 9. Frau Dr. Elsner 15. 9. Glombig 17. 9. Hellenbrock 18. 9. Dr. Hesberg 16. 9. Hirsch 17. 9. Dr. Hudak 16. 9. Leber 16. 9. Lemmer 15. 9. Mauk *) 14. 9. Merten *) 14. 9. Müller (Aachen-Land) *) 16. 9. Müller (Worms) 17. 9. Peters (Norden) 20. 9. Picard 17. 9. Dr. Ritgen 18. 9. Rollmann 16. 9. Stiller 17. 9. Frau Stommel 15. 9. Frau Strobel 16. 9. Strohmayr 16. 9. Dr. Verbeek 15. 9. Wellmann 14. 9. Wendelborn 16. 9. b) Urlaubsanträge Dr. Abelein 4. 10. Dr. Adenauer 5. 10. Blachstein 10. 10. Frau Brauksiepe 30. 10. Busse 26. 9. Dorn 23. 9. Dr. Eppler 7. 10. Erler 30. 9. Ertl 23. 9. Franke (Hannover) 21. 9. Frehsee 30. 9. Frau Funcke 23. 9. Dr. Giulini 22. 9. Dr. Götz 26. 9. Dr. Dr. Heinemann 28. 9. Dr. Huys 5. 10. Iven 26. 9. Dr. h. c. Jaksch 22. 9. Dr. Kopf 4. 10. Frau Korspeter 30. 9. Dr. Kübler 30. 9. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Kurlbaum 30. 9. Lenz (Trossingen) 30. 9. Dr. Marx (Kaiserslautern) 29. 9. Michels 30. 9. Opitz 23. 9. Frau Pitz-Savelsberg 30. 9. Raffert 6. 10. Rehs 22. 9. Rock 2. 10. Saam 7. 10. Dr. Schulz (Berlin) 21. 9. Steinhoff 25. 9. Teriete 20. 10. Dr. Dr. h. c. Toussaint 25. 9. Weimer 5. 10. Windelen 23. 9. Dr. Wörner 30. 9. Anlage 2 Ergänzende Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 20. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Meermann (Drucksache V/614 Fragen VI/3 und VI/4 *) ) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die bagatellisierenden Äußerungen aus dem Bundesgesundheitsministerium über Pflanzenschutzmittelrückstände in holländischem Kopfsalat durch das Ergebnis der vom Bundesernährungsministerium vorgenommenen Überprüfung von Untersuchungskontrollen nicht gerechtfertigt werden? Sind in den letzten Monaten regelmäßig Salatkontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden vorgenommen worden? Die amtliche Lebensmittelüberwachung in den Ländern hat die aus den Niederlanden eingeführten Salatsendungen in verstärktem Umfange untersucht, nachdem sie seit Anfang des Jahres 1966 durch Pressenachrichten und durch Nachfragen meines Hauses darauf aufmerksam geworden war. In einigen Ländern ist diese über den normalen Stichprobenumfang hinaus verstärkte Überwachung in letzter Zeit wieder aufgegeben worden, da sie keine Befunde erbracht hatte, die zu irgendwelcher Besorgnis hätten Anlaß geben können. Neben einer großen, in ihrem zahlenmäßigen Umfang mir nicht von überall mitgeteilten Anzahl von Untersuchungen, die mit einwandfreien Untersuchungsverfahren überhaupt keine Rückstände von Aldrin oder Dieldrin auf niederländischem Salat erkennen ließen, hatte die amtliche Lebensmittelüberwachung im Bundesgebiet insgesamt folgende Befunde an Aldrin und Dieldrin: 24 Proben mit Spuren von kaum meßbarer Menge bis gegen 0,08 ppm, 39 Proben mit Rückständen bei 0,1 ppm (niederländische Toleranz), 11 Proben mit 0,1 bis 0,3 ppm, *) Siehe 42. Sitzung, Seite 1886 A 2708 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 1 Probe mit 0,22 ppm, 1 Probe mit 0,23 ppm, 2 Proben mit 0,25 ppm (USA-Toleranz), 2 Proben mit 0,3 bis 0,5 ppm. Höhere Befunde als die beiden Werte, die bei 0,3 bis 0,5 ppm lagen, sind mir nicht mitgeteilt worden. Die international gebräuchliche pharmakologische Meßeinheit „ppm" (_ „parts per Million") bedeutet 1 millionstel Gramm des Stoffes in einem Gramm Lebensmittel oder 1 Milligramm (tausendstel Gramm) in einem Kilogramm Lebensmittel. Den ppm-Toleranzwerten soll nach heutiger wissenschaftlicher Erkenntnis die Abschätzung zugrunde liegen, wieviel von dem fraglichen Stoff der Durchschnittsverbraucher in normaler Kost täglich zu sich nehmen könnte, ohne um eine Beeinträchtigung seiner Gesundheit besorgt sein zu müssen. Die ppm-Werte werden nach anerkannten Überschlagsformeln errechnet, in denen berücksichtigt werden: Die errechenbare Toxizität (Giftigkeit) des Stoffes auf Grund sachgemäßer, jahrelanger wissenschaftlicher Tierversuche an vergleichsweise geeigneten Warmblütern, gewöhnlich auch die nach regionalen Ernährungsgewohnheiten vorauszusehende durchschnittliche Verzehrmenge der Lebensmittel, die mit dem Stoff behaftet sein können, und das durchschnittliche Körpergewicht des Verbrauchers, sowie grundsätzlich ein hundertfacher Sicherheitsfaktor hinsichtlich der Toxizität. Die in den USA z. Z noch geltenden Toleranzwerte weichen von den in europäischen Ländern gebräuchlichen z. T. in den Zahlenwerten ab, u. a. weil Ergebnisse. von Tierversuchen, landesübliche Verzehrmengen, auch das durchschnittliche Körpergewicht der Verbraucher, anders bewertet worden sein dürften, jedoch sind auch die amerikanischen Toleranzwerte mit einem hundertfachen Sicherheitsfaktor für die Toxizität errechnet worden, wie erst kürzlich in einem Bericht an das amerikanische Repräsentantenhaus ausdrücklich erklärt wurde. Unter diesen Umständen kann selbst bei einer gelegentlichen Überschreitung des USA-Toleranzwertes von 0,25 ppm bis zu 0,5 ppm, wie sie lediglich in den obengenannten 2 Proben (wahrscheinlich weniger als 1 % der gesamten seit Januar 1966 durchgeführten amtlichen Untersuchungen) gefunden wurde, von einer alarmierenden Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher keine Rede sein. Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat deshalb mit Recht auch bei diesen verschwindend wenigen Fällen von einer Beanstandung abgesehen, die nach geltendem Recht nur auf § 3 des Lebensmittelgesetzes (Nachweis der Eignung zur Schädigung der Gesundheit) zu stützen gewesen wäre, aber bei dieser Sachlage für die Einleitung eines strafgerichtlichen Verfahrens von vornherein nicht in Betracht kam. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kann mit ihrer Einrichtung und Besetzung nur Stichproben aus dem Handel untersuchen und wird nicht jedes Verdachtsmoment oder etwaigen tatsächlichen Mangel sofort auffinden können. Wer im Lebensmittelverkehr Beobachtungen macht, die ihm verdächtig erscheinen, sollte deshalb sofort die amtliche Lebensmittelüberwachung unterrichten, zumal auch nur diese mit Hilfe der ihr in § 6 des Lebensmittelgesetzes verliehenen Befugnis schnell genug Herkunft und Streuung der fragwürdigen Ware ermitteln und auch Beschlagnahmungen veranlassen könnte, wenn dies in erweislich begründetem Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheinen sollte. Die Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse hat Mitte November 1965 die amtliche Lebensmittelüberwachung nicht alsbald auf ihre Beobachtungen aufmerksam gemacht, sondern sich erst Ende Dezember 1965 oder Anfang Januar 1966 mit einer amtlichen chemischen Untersuchungsanstalt in Verbindung gesetzt, als die Sendungen, an denen die Bundesanstalt die von ihr selbst gekauften Proben mit dem Biotest geprüft hatte, längst im Handel abgesetzt waren. Nach so langer Zeit konnte die amtliche Lebensmittelüberwachung zweckdienliche Ermittlungen nach Herkunft und Streuung dieser Sendungen nach § 6 des Lebensmittelgesetzes nicht mehr anstellen. — Wären Proben der von der Bundesanstalt verdächtigten Sendungen sofort im November 1965 mit einwandfreien, reproduzierbaren chemischen oder chemisch-physikalischen Untersuchungsverfahren exakt amtlich geprüft worden, so hätte man wahrscheinlich von vornherein die Öffentlichkeit sachgemäß unterrichten können. Der sogenannte Biotest mit der Taufliege Drosophila hat nur den Wert einer groben Vorprobe, die lediglich dann, wenn sie positiv ausfällt, auf den Verdacht hinweist, daß fliegenwirksame Stoffe zugegen sein könnten. Wer mehr als dieses aus dem Biotest herausdeuten will und es unterläßt, auf Grund eigener ausreichender Experimentiererfahrungen das Untersuchungsmaterial nach sachgemäßer Vorbehandlung mit exakten, reproduzierbaren chemischen oder chemisch-physikalischen Untersuchungen mit zeitgemäßen Geräten für einen eindeutigen spezifischen qualitativen Nachweis und quantitative Mengenbestimmung einschließlich eines bestätigenden Parallelversuches zu prüfen, würde über wissenschaftlich nicht ausreichende Urteilsgrundlagen verfügen. Der Biotest ist in früherer Zeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung als eine schnelle Vorprobe zur vereinfachenden Arbeitserleichterung empfohlen worden. Er ist in sachverständigen Kreisen nunmehr durch mißbräuchlich ausgeweitete Auswertung so in Verruf geraten, daß sich diese Empfehlung kaum noch wird aufrechterhalten lassen. Ich bedauere diese Entwicklung, weil sie die amtliche Lebensmittelüberwachung einer einfachen und billigen Vorprobe berauben kann. Daß niederländische Salatsendungen von der Einfuhr nach England zurückgewiesen worden sein sollen, ist mir nicht bekannt. Vielmehr wurde Vertretern des Bundesernährungsministeriums und des Bundesgesundheitsamtes bereits im Januar 1966 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 2709 durch das niederländische Gesundheitsministerium versichert, daß keine niederländische Salatsendung in England von der Einfuhr zurückgewiesen worden sei. In Großbritannien haben nach einer brieflichen Mitteilung vom 7. Juni 1966, die mir aus der beteiligten Wirtschaft zugegangen ist, die Behörden, die mit der Untersuchung von importiertem Gemüse befaßt sein könnten, sowie die Behörden, die gegebenenfalls eine Einfuhrgenehmigung verweigern, Vertretern der beteiligten Wirtschaft kategorisch erklärt, daß auf holländischem Importsalat: keine überhöhten Rückstände gefunden worden seien und daß auch niemals eine Sendung Salat wegen zu hoher Pflanzenschutzmittelrückstände zurückgewiesen worden sei. Wenn die Bundesregierung in eine Prüfung der Frage eintreten sollte, ob es angebracht erschiene, sich nochmals auf diplomatischem Wege bei den ausländischen Regierungen um eine förmliche Bestätigung dieser Auskünfte zu bemühen, so müßte ich Sie bitten, mir zuvor Quelle und genauen Inhalt etwaiger anderslautender Informationen mitzuteilen, über die Sie verfügen mögen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 29. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bühler (Drucksache V/760 Fragen IV/1 und IV/2): Ist der Bundesregierung bekannt, worauf die Schäden an Obstbäumen, Sträuchern aller Art und an Gemüse im Gebiet der Gemeinde Grenzach, Kreis Lörrach, zurückzuführen sind? Wer ist verpflichtet, die in Frage IV/1 erwähnten Betroffenen zu entschädigen? Zu 1: Nach meinen Informationen haben offensichtlich Emissionen der im Umkreis von Grenzach befindlichen Kaliwerke die besagten Schäden verursacht. Dabei sind Gemüse je nach Art unterschiedlich, Beerenobst weniger und Obstbäume stärker geschädigt. Das Pflanzenschutzamt Freiburg hat bereits Ermittlungen zur Klärung der Ursachen eingeleitet. Zu 2: Zur Entschädigung verpflichtet ist prinzipiell der Verursacher des Schadens; den Betroffenen obliegt es jedoch, den Nachweis über Verursacher und Schädigung zu erbringen. Das Immissionsschutzgesetz Baden-Württembergs vom 4. 2. 1964 weist die Aufsicht über die Kalifabriken den Bergämtern zu, die z. B. Messungen der ausgestoßenen Abgase, Stäube und dgl. vornehmen und z. B. Betriebseinschränkungen oder leistungsfähigere Filteranlagen zur Auflage machen können, wenn die zulässigen Emissions-Grenzwerte überschritten werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 4. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache V/760 Frage XI/5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung der Einladung eines Vertreters des offiziellen spanischen Studentensyndikats durch das Bundesfamilienministerium auf die Mehrheit der demokratisch gesinnten Studenten Spaniens? Ihre Frage geht von einer nicht ganz richtigen Voraussetzung aus. Die Bundesregierung hatte lediglich eine Delegation führender Persönlichkeiten der spanischen Jugendarbeit eingeladen. Sie hat auf die Zusammensetzung, wie dies der internationale Takt gebietet, keinen Einfluß genommen. Bei dieser Delegation war auch der Nationaldelegierte für die Jugendorganisationen der Universitäten. Nun zu Ihrer Frage: Wir haben festgestellt, daß die spanische Jugend es ganz allgemein strikt ablehnt, sich bzw. ihre Jugendorganisationen und deren Repräsentanten vom Ausland her abwertend beurteilen oder behandeln zu lassen. Ich nehme an, daß dies auch für die spanischen Studenten gilt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 4. Juli 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Schanzenbach (Drucksache V/760 Fragen XIV/2, XIV/3 und XIV/4) : Trifft es zu, daß die französische Zollverwaltung in der deutschen Grenzstadt Kehl sogenannte V-Leute einsetzt, die die französischen Behörden über Einkäufe französischer Bürger in Kehl benachrichtigen? Welchen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt eine der in Frage XIV/2 erwähnte Tätigkeit als V-Mann einer ,ausländischen Zollverwaltung, wenn sie auf deutschem Hoheitsgebiet erfolgt? Sind die deutschen Behörden der Darstellung eines Kehler Bürgers nachgegangen, wonach ein französischer Zollbeamter ihm gegenüber erklärt haben soll, 170 Agenten arbeiteten bereits für die Zollverwaltung Straßburg? Zu 1: Soweit bisher festgestellt werden konnte, beruhen die in verschiedenen Zeitungen und im Fernsehen erschienenen Darstellungen vor allem auf den Angaben eines Kehler Bürgers, der in Straßburg eine Zollstrafe zahlen mußte. Er gab an, daß französische Zollbeamte bei dieser Gelegenheit versucht hätten, ihn zu Spitzeldiensten der in der Frage umrissenen Art anzuwerben. Die Ermittlungen des Auswärtigen Amts, des Bundesfinanzministeriums und des Innenministeriums von Baden-Württemberg blieben bisher ohne konkretes Ergebnis. Zu 2: Ein Straftatbestand, der durch das Verhalten der sog. V-Leute erfüllt sein könnte, ist nicht ersichtlich. Zu 3: Ja. Auch insoweit blieben der Ermittlungen bisher ohne konkretes Ergebnis. 2710 Deutscher Bundestag -- 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 4. Juli 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/760, Fragen XIV/5, XIV/6 und XIV/7) : Welche Gründe waren bisher maßgebend, die der Errichtung einer deutschen Schule in London entgegenstanden, obwohl Hunderte deutscher Kinder und audi Hunderte ausländischer Staatsbürger seit Jahren darauf warten, eine deutsche Schule besuchen zu können? Ist der Bundesregierung bekannt, daß englische Stellen bereits ein Gebäude für die Einrichtung einer deutschen Schule in London angeboten haben? Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen des in London bestehenden deutschen Schulvereins auf Einrichtung und Anerkennung einer deutschen Schule zu unterstützen? Zu 1: Der Zeitpunkt der Errichtung einer deutschen Schule in London hängt lediglich davon ab, daß ein geeignetes Schulgebäude zur Verfügung steht. Dies ist im Augenblick noch nicht der Fall. Sollte die Schule im Herbst dieses Jahres eröffnet werden können, ist aufgrund mehrfacher Umfragen mit der Anmeldung von etwa 60 deutschen und 5 nichtdeutschen Kindern zu rechnen. Zu 2: Trotz nachdrücklicher Bemühungen der Deutschen Botschaft in London konnten bisher nur zwei geeignete Gebäude ausfindig gemacht werden. Es hat sich indessen vor kurzem herausgestellt, daß für das eine die behördliche Genehmigung zur Einrichtung einer Schule nicht zu erlangen ist und daß das andere wegen Einsprüchen der Nachbarn ausscheidet. Zu 3: Das Auswärtige Amt hat bereits im Sommer vorigen Jahres der Errichtung einer deutschen Schule in London grundsätzlich zugestimmt. Die Suche nach einer passenden Unterkunft wird fortgesetzt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 5. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Flämig (Drucksache V/760 Frage XIV/8) : Ist die Bundesregierung bereit, sich im Ministerausschuß des Europarates dafür zu verwenden, daß die mit Resolution 211 (1961) zum Zwecke der Entwicklung und Förderung kommunaler Austauschprogramme in das Budget des Rates für Kulturelle Zusammenarbeit eingesetzte Summe von 50 000 Frs. als ordentliche Etatposition in das Budget des Europarates übernommen und angemessen erhöht wird? Der jährliche Zuschuß zur Entwicklung und Förderung kommunaler Austauschprogramme in Höhe von 50 000 Frs. wird bereits seit längerer Zeit aus dem ordentlichen Verwaltungshaushalt des Europarats und nicht mehr aus dem Europäischen Kulturfonds gezahlt. Die Frage einer angemessenen Erhöhung dieses Zuschusses kann erst näher geprüft werden, wenn der vom Ausschuß der Ministerbeauftragten eingesetzte Ad-hoc-Ausschuß die Überprüfung der weitergehenden Vorschläge: Intensivierung des Austauschprogrammes, Errichtung eines Austauschbüros, Schaffung eines Europäischen Jugendwerkes usw. durchgeführt und sein Gutachten abgegeben hat. Sollten aufgrund der Untersuchungen des Ad-hocAusschusses diese Vorschläge ganz oder teilweise verwirklicht werden, so würden den Mitgliedstaaten daraus auch wesentlich höhere Kosten als bisher für Aufgaben des Kommunalaustausches im Rahmen des Europarats entstehen. Daneben wäre dann kein Platz mehr für eine Aufstockung des in der Frage erwähnten Fonds von 50 000 Frs. Sollten die weitergehenden Vorschläge jedoch nicht zu verwirklichen sein, ist die Bundesregierung bereit, sich wenigstens für eine angemessene Erhöhung des bisherigen Zuschusses in den durch die Haushaltslage des Bundes gezogenen Grenzen einzusetzen. Anlage 8 Schriftliche Anwort des Staatssekretärs Lahr vom 4. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/760 Frage XIV/9) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Bemühungen um eine zoll- und abgabenfreie Einfuhr von Sachspenden der christlichen Kirchen und der Wohlfahrtsverbände in Indien zu unterstützen? Nach langwierigen Verhandlungen steht die Unterzeichnung einer Regierungsvereinbarung über die Erleichterung der Einfuhr von Sachspenden nach Indien in Kürze bevor. Dieses Abkommen sieht die zollfreie Einfuhr von Gütern und Artikeln vor, die von den Kirchen und den Wohlfahrtsverbänden für Hilfs- und Rehabilitationszwecke gespendet worden sind. Güter und Artikel dieser Art sind insbesondere Lebens- und Arzneimittel, Krankenhauseinrichtungen und -bedarf, Sanitätswagen und landwirtschaftliche Geräte. Die Bundesregierung betrachtet dieses Abkommen als einen wichtigen Schritt auf dem von den christlichen Kirchen und den Wohlfahrtsverbänden gewünschten Wege. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 8. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/760 Frage XIV/10): Welche Vereinbarungen oder Verträge gibt es zwischen den Behörden der sowjetisch besetzten Zone und den Regierungen der ost-mittel-europäischen Staaten Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien und Albanien, die es interessierten Stellen der SBZ gestatten, die Namen von Ferienreisenden aus der Bundesrepublik Deutschland in diesen Staaten zu erfassen, sowie ihren Aufenthaltsort und ihre Hotelunterkünfte zu ermitteln? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1966 2711 Es muß in der Tat davon ausgegangen werden, daß der sowjetzonale Staatssicherheitsdienst mit entsprechenden Organen kommunistischer Staaten in Ost- und Südosteuropa bei der Überwachung von Touristen aus der Bundesrepublik Deutschland zusammenarbeitet. Ob und wieweit diese Zusammenarbeit auf Verträgen oder förmlichen Vereinbarungen beruht, ist nicht bekannt. Zwischen der sowjetisch besetzten Zone und osteuropäischen Staaten bestehende Konsular- oder Rechtshilfeabkommen dürften hierfür als „Rechtsgrundlage" nur ausnahmsweise in Frage kommen, da sie sich — nach der sowjetzonalen Zweistaatentheorie — nur auf „Bürger der DDR" beziehen. Vermutlich wird die Zusammenarbeit nicht vertraglich fixiert sein, noch schematisch gehandhabt werden; sie dürfte sich vielmehr von Land zu Land aber (auch nach Zeit und Umständen verschieden gestalten. Es liegt nahe, daß vor allem jene Länder, denen an einem geregelten, ungehinderten und wachsenden Touristenverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland gelegen ist, dem sowjetzonalen Staatssicherheitsdienst kaum Befugnisse einräumen oder Zusagen geben werden, die ihren eigenen Interessen zuwiderlaufen können. Manches deutet darauf hin, daß die Behörden einiger dieser Länder dem sowjetzonalen Staatssicherheitsdienst eine Kontrolle über die Namen, Aufenthaltsorte und Hotelunterkünfte deutscher Reisender zur Zeit verwehren. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 4. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/760 Frage XIV/11) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die zuständigen italienischen Behörden auf den unhaltbaren Zustand, in dem sich der italienische Teil der Brennerstraße befindet, aufmerksam zu machen, vor allem im Hinblick auf die Tatsache, daß gerade diese Strecke von Hunderttausenden deutscher Feriengäste auf der Fahrt in die italienischen Fremdenverkehrsorte in diesem Sommer benutzt wird? Italien beabsichtigt bekanntlich seit langem, die Brennerstraße zu einer Autobahn auszubauen. Soweit die Bundesregierung unterrichtet ist, sind die Vorarbeiten hierfür in vollem Gange. Es ist daher anzunehmen, daß der augenblickliche Zustand der Straße hiermit im Zusammenhang steht. Das Bundesverkehrsministerium wird sich mit den zuständigen italienischen Stellen in Verbindung setzen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 1. Juli 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/767 Frage II) : Wird die Bundesregierung bemüht sein, nachdem für das Projekt einer V-Bahn in Frankfurt von Seiten der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ein Antrag sowohl auf technische Genehmigung als auch auf Einleitung der für die Finanzierung notwendigen Verhandlungen vorliegt, diese Verhandlungen so zu beschleunigen, daß für das Haushaltsjahr 1967 ein entsprechender Titel vorgesehen werden kann? Die Bundesregierung hat mit der Drucksache IV/3602 vom 18. Juni 1965 dem Hohen Haus ihren Beschluß zum Bericht der Sachverständigenkommission nach dem Gesetz über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden vorgelegt. Ich hatte in der Fragestunde am 22. Juni 1966 bereits mitgeteilt, daß die Bundesregierung die Finanzierung des Projekts V-Bahn Frankfurt nicht für sich allein betrachten kann, sondern in die allgemeinen Überlegungen zur Finanzierung dieser Maßnahmen einbezogen werden muß. Aus dem genannten Bericht können Sie ersehen, daß die Bundesregierung den Bundesminister der Finanzen beauftragt hat, im Einvernehmen mit den Bundesministern für Verkehr und des Innern und in Abstimmung mit den Ländern einen Vorschlag zur zusätzlichen Finanzierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden vorzulegen, der den haushaltsrechtlichen und haushaltspolitischen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen, zumal auch die Länder sich noch nicht darüber klar sind, welchen Weg sie für zweckmäßig halten. In dem genannten Fall, für den mir der Vorstand der Deutschen Bundesbahn Finanzierungsvorschläge bisher nicht hat unterbreiten können, auch nicht für Teilabschnitte, werden gesonderte Verhandlungen mit der Hessischen, Landesregierung notwendig. Vorbesprechungen dazu sind eingeleitet. Es ist anzunehmen, daß bis zur Vorlage des Haushalts für 1967 Ergebnisse dieser Verhandlungen vorliegen werden.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Abgeordneter, meine Antwort hierzu kann sich nur auf den in der Zuständigkeit unseres Hauses liegenden Bereich der Bundesfernstraßen beziehen.
    Was die Bundesfernstraßen betrifft, so verneine ich Ihre Frage. Ich darf daran erinnern, daß die Aufwendungen für den Straßenbauplan 1966 beispielsweise 3,51 Milliarden DM betragen, so daß die zum Vorwurf erhobenen verlorenen Milliardenbeträge sicher nicht begründet sind.
    Die Koordinierung von Tiefbaumaßnahmen spielt bei den Bundesfernstraßen im Gegensatz zu denen bei Stadtstraßen aber keine entscheidende Rolle. Die Stadtstraßen liegen jedoch nicht in meiner Zuständigkeit. Der Bundeshaushalt wird damit nicht befaßt, es sei denn, es handelt sich um Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen in Gemeinden bis zu 50 000 Einwohnern.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Eine Zusatzfrage.

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    Rede von Fritz Baier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, halten Sie es denn für notwendig, daß in der Bundesrepublik insgesamt eine stärkere Koordinierung der Straßenbauvorhaben mit den Tiefbaumaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen erfolgt? Und ist es richtig, daß zwischen Bund und Ländern vor einiger Zeit ein Koordinierungsausschuß für den Straßenbau geschaffen wurde, aber die Einbeziehung der Tiefbaumaßnahmen dabei ausdrücklich nicht erfolgt ist?