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    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1966 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/760, V/770) Frage des Abg. Erler: Angebliche Äußerung des Bundeskanzlers betr. Verhalten der Opposition gegenüber dem Staatsoberhaupt von Hase, Staatssekretär . . . . 2477 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 2477 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2477 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2477 D Jahn (Marburg) (SPD) 2478 B Frage des Abg. Kubitza: Mehrbelastung des Wissenschaftshaushalts durch Erhöhung des deutschen ELDO-Anteils Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2478 C Frage des Abg. Kubitza: Dadurch drohende Beeinträchtigung vorgesehener kultureller Projekte Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2478 D Frage des Abg. Kubitza: Sicherstellung einer Reduzierung des deutschen ELDO-Anteils bei weiterer Verschlechterung der Haushaltslage Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2479 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 2479 A Frage des Abg. Dr. Lohmar: Britische Vorbehalte gegenüber der Europarakete Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2479 B Dr. Lohmar (SPD) 2479 B Raffert (SPD) 2479 D Frage des Abg. Dr. Lohmar: Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten im Rahmen der ELDO Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2480 B Dr. Lohmar (SPD) 2480 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 2480 D Raffert (SPD) 2481 A Fragen des Abg. Dröscher: Verschlechterung der wirtschaftlichen Wettbewerbslage der deutschen Industrie durch die Abhängigkeit der deutschen Kernenergieanlagen 2481 B Frage des Abg. Dr. Lohmar: Zahl der unbesetzten Lehrstühle an Universitäten und Hochschulen . . . 2481 C Fragen des Abg. Moersch: Reform des Hochschulstudiums Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 2481 D Moersch (FDP) 2482 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : IstAusgaben des Bundes 1965 Grund, Staatssekretär 2482 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 2483 A Dr. Schäfer (SPD) 2483 B Fragen des Abg. Mick: Wiedergutmachungsangelegenheit des Ernst Niekisch Grund, Staatssekretär 2483 C Mick (CDU/CSU) 2484 B Fragen des Abg. Krammig: Überwachung der Einhaltung der auf die Erstausrüstung von Schiffen oder Luftfahrzeugen beschränkten Zollbegünstigung Grund, Staatssekretär 2484 C Krammig (CDU/CSU) 2485 A Frage des Abg. Brück (Holz) : Abschluß prämienbegünstigter Sparverträge durch deutsche Entwicklungshelfer Grund, Staatssekretär 2485 B Brück (Holz) (CDU/CSU) . . . . 2485 D Fellermaier (SDP) 2486 A Fragen des Abg. Wendt: Finanzierung eines Sonderinvestitionsprogramms der Bundesbahn . . . . 2486 B Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Beschlagnahme von durch Bundesbürger im Sowjetsektor gekauften Mitbringseln durch den Westberliner Zoll Grund, Staatssekretär 2486 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2487 A Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Bundesmittel für die Stadt Bonn Grund, Staatssekretär 2487 B Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Gesamtdeutsche Aufklärungsarbeit von Zoll- und Bundesgrenzschutzbeamten an der Zonengrenze Grund, Staatssekretär 2487 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 2488 B Berkhan (SPD) 2488 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2488 D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 2488 D Frage des Abg. Berkhan: Verbleib von Devisen in der Bundesrepublik aus den Stationierungsaufwendungen der USA und Großbritanniens Grund, Staatssekretär 2489 A Berkhan (SPD) 2489 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2489 D Genscher (FDP) zur GO 2490 A Aktuelle Stunde Reform des Hochschulstudiums Moersch (FDP) . . . . . . . . 2490 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2490 D Dr. Lohmar (SPD) 2491 D Dr. Martin (CDU/CSU) 2492 B Dr. Kübler (SPD) 2493 B Dr. Vogel (Speyer) (CDU/CSU) . 2493 C Frau Funcke (FDP) 2494 B Dr. Rau (SPD) 2494 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2495 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2495 C Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/748) 2496 B Antrag betr. Tarifvertrag für Wissenschaftler an Forschungsinstituten (Abg. Dr. Mommer, Dr. Lohmar, Sanger, Dr. Müller [München], Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Dr. Meinecke, Dr. Frede u. Gen. und Fraktion der SPD) (Drucksache V/693) Dr. Müller (München) (SPD) 2496 C, 2499 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 2497 C Dr. Hellige (FDP) 2497 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 2498 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank (Drucksache V/620) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/47), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/712) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 2499 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/700, zu V/700) — Zweite und dritte Beratung — Junghans (SPD) 2500 A Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 2500 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu der Sechsten Zusatzvereinbarung vom 24. Mai 1965 zum Abkommen mit dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über die Altershilfe für Landwirte (Drucksache V/416) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/746) — Zweite und dritte Beratung — 2501 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache V/673) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/777), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksachen V/754, zu V/754) — Zweite und dritte Beratung — Josten (CDU/CSU) 2501 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/688); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/778), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen V/765, zu V/765) — Zweite und dritte Beratung — 2501 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über einzelne Fragen der Schiffahrt und der Wasserstraßen (Drucksache V/512); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/742) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2502 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1966/67 (Drucksache V/627) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/779), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen V/756, zu V/756) — Zweite und dritte Beratung — 2502 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Februar 1963 mit der Republik Sudan über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/623) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/731, zu V/731) — Zweite und dritte Beratung — 2502 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Dezember 1964 mit Kenia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/622); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/732, zu V/732) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2503 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Januar 1965 mit der Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/621) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/733, zu V/733) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 2503 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/393) ; Schriftlicher Bericht des Ausschuses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/735) — Zweite und dritte Beratung — Junker (SPD) 2503 D Dr. Serres (CDU/CSU) . . . . . 2506 A Dr. Staratzke (FDP) 2507 B Ravens (SPD) 2508 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 2508 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 2509 C Dr. Langer, Staatssekretär . . . 2510 B Entwurf einer Patentanwaltsordnung (Abg. Deringer, Busse [Herford], CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/276) ; Bericht des Haushaltsauschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/786), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/675) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 2511 C Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 2512 A Busse (Herford) (SPD) 2513 C Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 2513 D Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 2514 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2514 D Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2516 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache V/714) — Erste Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2516 C Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 2518 D Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 2520 B Busse (Herford) (SPD) . . . . . . 2522 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Zoglmann, Dr. Staratzke, Spitzmüller, Dr. Schwörer, Dr. Besold u. Gen.) (Drucksache V/554) — Erste Beratung — Spitzmüller (FDP) 2525 A Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 2526 A Dr. Eppler (SPD) 2526 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Spitzmüller, Dr. Staratzke, Frau Funcke u. Gen.) (Drucksache V/555) — Erste Beratung — Frau Funcke (FDP) 2527 A Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 2528 C Dr. Stecker (CDU/CSU) 2528 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Wächter, Reichmann, Ertl, Logemann u. Gen.) (Drucksache V/696) — Erste Beratung Wächter (FDP) 2529 C Krammig (CDU/CSU) 2530 D Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 2531 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Drucksache V/725) — Erste Beratung — 2531 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Anpassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an den technischen Fortschritt und an die wirtschaftliche Entwicklung (Drucksachen V/222, V/752) . . 2531 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bundeskriminalamt (Drucksachen V/434, V/750) 2531 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Antrag betr. 2. Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Arzneispezialitäten (Abg. Dr. Elbrächter, Frau Dr. Hubert, Dr. Hamm [Kaiserslautern] u. Gen.) (Drucksachen V/441, V/ 716) Dr. Brenck (CDU/CSU) 2532 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/722, V/738) 2532 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung einer Lohnerhebung in der Industrie — Jahr 1966 — (Drucksachen V/628, V/734) 2532 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für Richtlinien des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Meßgeräte im allgemeinen usw. (Drucksachen V/551, V/736) 2532 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung einer Erhebung über die Löhne im Straßenverkehrsgewerbe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Jahr 1966 — (Drucksachen V/531, V/745) 2532 D Mündlicher Bericht des Postausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der EWG für Postgebühren (Drucksachen V/497, V/761) 2532 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommision der EWG für Entschließungen des Rats über die gemeinsamen Preise für Milch- und Milcherzeugnisse, Rindfleisch, Reis, Zucker, Fette und Olivenöl, über gewisse besondere Maßnahmen für Zucker und über gewisse besondere Maßnahmen für Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen V/414, V/757) 2533 A Schriftliche Berichte des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für Verordnungen des Rats über die Finanzierung der Ausgaben für Interventionen auf dem Binnenmarkt für Reis sowie über Maßnahmen, die von den .Erzeugermitgliedstaaten auf dem Gebiet der Preise und zur Festsetzung der gemeinsamen Schwellenpreise in Nichterzeuger-Mitgliedstaaten für Reis und Bruchreis im Wirtschaftsjahr 1966/1967 zu treffen sind (Drucksachen V/510, V/758, V/609, V/759) 2533 A Antrag betr. Import von Saatgut der Kartoffelsorte „Bintje" (Abg. Dr. Klepsch, Bauknecht, Bewerunge, Dr. Frey, Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/741) . . . 2533 C Antrag betr. Förderung der Leibesübungen (Abg. Kubitza, Schultz [Gau-Bischofsheim], Dorn, Rommerskirchen, Draeger, Josten u. Gen.) (Drucksache V/630) . . 2533 D Antrag betr. Vereinheitlichung von Bahnbus- und Postbusverkehr (Abg. Dr. Häfele, Adorno, Dr. Vogel [Speyer] u. CDU/ CSU, Abg. Saam, Dr. Rutschke u. FDP) (Drucksache V/701) . . . . . . . . 2533 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/670) 2534 A Persönliche Erklärung gem. § 36 GO Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2534 A Nächste Sitzung 2534 C Anlagen 2535 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 2477 52. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 48. Sitzung, Seite 2306 B, Zeile 1, statt 1964: 1954 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach *) 2. 7. Dr. Aigner *) 2. 7. Frau Albertz 29. 6. Dr. Apel *) 2. 7. Arendt (Wattenscheid) *) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 2. 7. Dr. Artzinger *) 2. 7. Bading *) 2. 7. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 2. 7. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 2. 7. Bergmann *) 2. 7. Blume 29.6. Deringer *) 2. 7. Dr. Dichgans *) 2. 7. Dr. Dittrich *) 2. 7. Dorn 2. 7. Dröscher *) 2. 7. Dr. Eckhardt 1. 7. Frau Eilers 2. 7. ,Eisenmann 2. 7. 3) Frau Dr. Elsner *) 2. 7. Erler 29. 6. Faller *) 2. 7. Frieler 2. 7. Dr. Furler *) 2. 7. Dr. Geißler 1. 7. Gerlach *) 2. 7. Dr. Giulini 1. 7. Haar (Stuttgart) 2. 7. Hahn (Bielefeld) *) 2. 7. Dr. Hauser (Sasbach) 1. 7. Hilbert 29. 6. Illerhaus *) 2. 7. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 1. 7. Klinker *) 2. 7. Könen (Düsseldorf) 1. 7. Kohlberger 1. 7. Kulawig *) 2. 7. Lange 29. 6. Leber 2. 7. Lenz (Brühl) *) 2. 7. Lenz (Trossingen) 1. 7. Dr. Löhr *) 2. 7. Lücker (München) *) 2. 7. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Mauk *) 2. 7. Memmel*) 2. 7. Merten *) 2. 7. Metzger *) 2. 7. Michels 30. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 1. 7. Dr. Morgenstern 1. 7. Müller (Aachen-Land) *) 2. 7. Frau Dr. Probst 1. 7. Rainer 1. 7. Richarts *) 2. 7. Riedel (Frankfurt) *) 2. 7. Dr. Rinderspacher 2. 7. Schwabe 2. 7. Seifriz *) 2. 7. Seuffert *) 2. 7. Springorum *) 2. 7. Dr. Starke (Franken) *) 2. 7. Stooß 1. 7. Strauß 1. 7. Frau Strobel *) 2. 7. Tallert 1. 7. Teriete 2. 7. Dr. Wahl 1. 7. Wendelborn 1. 7. Winkelheide 29. 6. Anlage 2 Umdruck 80 Änderungsantrag der Abgeordneten Deringer, Busse (Herford) und Dr. Wilhelmi zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Deringer, Busse (Herford) und den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs einer Patentanwaltsordnung (Drucksachen V/276, V/675). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 14 Abs. 1 Nr. 9 erhält folgende Fassung: „9. wenn der Bewerber auf Grund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses rechtlich oder tatsächlich gehindert ist, den Beruf des Patentanwalts in einem ausreichenden Umfang auszuüben;". 2. § 21 Abs. 1 Nr. 6 erhält folgende Fassung: „6. wenn der Patentanwalt auf Grund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses rechtlich oder tatsächlich gehindert ist, den Beruf des Patentanwalts in einem ausreichenden Umfang auszuüben;". Bonn, den 22. Juni 1966 Deringer Busse (Herford) Dr. Wilhelmi 2536 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 ) Anlage 3 Umdruck 84 Änderungsantrag der Abgeordneten Busse (Herford), Dr. Wilhelmi und Dr. Reischl zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Deringer, Busse (Herford) und den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs einer Patentanwaltsordnung (Drucksachen V/276, V/675). Der Bundestag wolle beschließen: § 171 erhält folgenden Absatz 1 a: „(1 a) Zur Prüfung kann ferner zugelassen werden, wer sich als ordentlicher Studierender an einer wissenschaftlichen Hochschule dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer gewidmet, dieses Studium jedoch aus besonderen Gründen nicht abgeschlossen hat, sofern er mindestens 15 Jahre die in Absatz 1 bezeichnete Tätigkeit ausgeübt hat; von dieser Tätigkeit müssen mindestens zehn Jahre vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeleistet sein." Bonn, den 29. Juni 1966 Busse (Herford) Dr. Wilhelmi Dr. Reischl Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 20. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/720 Frage XI/5) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Autofahrer unmittelbar über Medikamente zu informieren, die die Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit am Steuer beeinträchtigen? Eine unmittelbare Unterrichtung von Kraftfahrern über Medikamente, die geeignet sind, die Fahrtüchtigkeit herabzusetzen, ist entweder durch den Arzt, der das Mittel verschreibt, oder über eine entsprechende Mitteilung auf der Verpackung des Medikaments möglich. Beide Wege sind beschritten worden. 1. Die Ärzte sind aufgefordert, im Einzelfall in der Sprechstunde darauf hinzuweisen, daß ein verordnetes oder vom Arzt bei der Behandlung angewandtes Medikament die Fahrtüchtigkeit he-einträchtigen kann. Auf Empfehlung des Ausschusses „Verkehrsmedizin" hat der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern (Bundesärztekammer) ein „Merkblatt über die Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit durch Arzneimittel" im „Deutschen Ärzteblatt" (Heft 9/1964) veröffentlicht, das in Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft angefertigt wurde. Es enthält acht Arzneimittelgruppen, bei denen einschränkende Ratschläge empfohlen werden. Darüber hinaus wurde den Ärzten empfohlen, Aushänge mit entsprechendem Text in den Warte- oder Sprechzimmern anzubringen, die den Patienten auf seine Verantwortung hinweisen und ihm nahelegen, in den entsprechenden Fällen zeitweise auf die Führung eines Kraftfahrzeuges zu verzichten. 2. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie hat zugesagt, auf seine Mitgliedsfirmen einzuwirken, bei entsprechenden Medikamenten einen für Laien verständlichen Warnhinweis anzubringen. Dies ist in vielen Fällen bereits auf dieser freiwilligen Basis geschehen. In § 42 der Zweiten Novelle zum Arzneimittelgesetz ist zudem den zuständigen Behörden der Bundesländer die Ermächtigung gegeben worden, anzuordnen, daß solche Arzneimittel mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen werden. Hiervon wurde bisher j edoch noch kein Gebrauch gemacht. Unabhängig davon ist es erforderlich, auch diejenigen Verkehrsteilnehmer auf die mögliche Verkehrsgefährdung hinzuweisen, die an Gesundheitsstörungen leiden, denen durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten gesteuert werden muß, wie etwa Diabetes und Hochdruckkrankheiten. Bei ihnen kommt es zu einer Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, wenn das Arzneimittel nicht eingenommen wird. Sie dürfen sich also nur solange im Verkehr bewegen, wie die Medikamentenwirkung anhält. Die Verantwortung für ein verkehrsgerechtes Handeln kann aber weder der Gesetzgeber noch der Arzt dem Patienten abnehmen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 27. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Glüsing (Dithmarschen) (Drucksache V/720 Fragen XV/1, XV/2 und XV/3): Wie vereinbaren sich die Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutze der Fischbestände auf Grund der Nordostatlantischen Fischereikonvention mit der Schädigung der Bestände, insbesondere an Jungfischen, durch reflexionsseismische Seemessungen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Auflage des Deutschen Hydrographischen Instituts, die Fischerei bei den reflexionsseismischen Seemessungen nicht ungerechtfertigt zu behindern und möglichst nicht zu schädigen, oft nicht beachtet und ihre Innehaltung nicht genügend überwacht wird? Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um den Umfang der Fischereischäden, die durch reflexionsseismische Seemessungen entstehen, festzustellen und die Ölgesellschaften, die diese Messungen durchführen, zu veranlassen, die betroffenen Fischer zu entschädigen? Zu 1.: Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutze der Fischbestände aufgrund des Internationalen Übereinkommens über die Fischerei im Nordostatlantik vom 24. 1. 1959 (BGBl. 1963 II S. 157) lassen sich nur schwer mit reflexionsseismischen Seemessungen vereinbaren. Hierbei erfolgen Unterwasser- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 2537 sprengungen, bei denen größere Mengen von Fischen getötet oder verletzt werden. Derartige Sprengungen sind aber zur Erschließung der Bodenschätze des deutschen Festlandsockels zum Wohle der gesamten Volkswirtschaft leider nicht vermeidbar. Um jedoch die unvermeidlichen Schäden an den Fischbeständen und nachhaltige Auswirkungen auf die Fischerei auf ein Mindestmaß zu beschränken, werden Genehmigungen zu reflexionsseismischen Sprengungen aufgrund des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel vom 24. 7. 1964 (BGBl. I S. 497) und in Übereinstimmung mit Artikel 5 der Genfer Konvention über den Festlandsockel vom 29. 4. 1958 mit Auflagen verbunden, auf die ich bei der Beantwortung Ihrer Frage 2 noch näher eingehen werde. Zu 2.: Solche Fälle, in denen bei reflexionsseismischen Messungen die Auflagen des Deutschen Hydrographischen Instituts zum Schutze der Fischerei vorsätzlich oder fahrlässig nicht beachtet wurden, sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt. Bei der Erteilung neuer Genehmigungen werden jedoch die Auflagen erweitert, indem u. a. künftig Ort und Zeit der Arbeiten von den Meßtruppleitern rechtzeitig mit den zuständigen Fischereiämtern abgestimmt werden müssen. Ferner wird das Deutsche Hydrographische Institut den Genehmigungen Fischereikarten beifügen, aus denen wichtige Fanggebiete und etwaige Schonzeiten zu entnehmen sind. Schließlich werden Wissenschaftler der Bundesforschungsanstalt für Fischerei künftig vermehrt als Beobachter an reflexionsseismischen Seemessungen teilnehmen. Zu 3.: Die Bundesregierung hat veranlaßt, daß von der Bundesforschungsanstalt für Fischerei laufend Untersuchungen über etwa entstehende Fischereischäden durchgeführt werden. Ob Ersatzansprüche von geschädigten Fischern gestellt werden können, ist eine Frage des zivilen Rechts, die von den zuständigen Gerichten entschieden werden muß. Daher hat die Bundesregierung rechtlich keine Möglichkeit, auf Feststellung, Durchsetzung oder Erfüllung von solchen Ansprüchen Einfluß zu nehmen. Die zuständigen Behörden des Bundes und der Küstenländer bemühen sich aber darum, eine Pauschalentschädigung betroffener Fischer durch die Inhaber von Genehmigungen zur Durchführung von reflexionsseismischen Sprengungen auf freiwilliger Grundlage zu erreichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 28. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leukert (Drucksache V/720 Fragen XV/4 und XV/5) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die Staatssekretär Hüttebräuker auf der Tagung der Deutschen Gruppe der liberalen Weltunion in Baden-Baden vertreten hat, daß „Arbeiteraristokraten", die abends ihre kleine Nebenerwerbsstelle bebauen, die Ausweitung des Produktionsvolumens in aufzustockenden Betrieben verhindern? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Arbeitnehmer mit kleinem landwirtschaftlichem Grundbesitz das Land aufzugeben haben, obzwar nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Eigentumsbildung audi für Arbeitnehmer anzustreben ist? Staatssekretär Hüttebräuker hat seine Ausführungen nicht in seiner amtlichen Eigenschaft gemacht. Er hat als landwirtschaftlicher Fachmann auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten „Struktur- und Investitionspolitik, soziale Sicherung und geistige Förderung der Landwirte" Bezug genommen. Eine im Rahmen einer wissenschaftlich-fachlichen Auseinandersetzung abgegebene private Äußerung ist nicht dazu bestimmt, die Meinung der Bundesregierung wiederzugeben. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß Arbeitnehmer mit kleinem landwirtschaftlichen Grundbesitz ihr Bodeneigentum aufzugeben haben. Die Erhaltung und Festigung eines breitgestreuten landwirtschaftlichen Eigentums entspricht den Vorstellungen der Bundesregierung von der Ordnung des ländlichen Raumes. Die Verpachtung und der Verkauf von Flächen jeder Art muß der Entscheidung des einzelnen vorbehalten bleiben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 28. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/720 Fragen XV/6 und XV/7): Ist die Bundesregierung bereit, für die Schaffung eines Entschädigungsfonds für Unfallschäden einzutreten, die durch Wild verursacht wurden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Risiko der durch Wild verursachten Unfälle nicht dem Kraftfahrer aufgebürdet werden sollte, sondern vor allem Sache des Inhabers der Jagdhoheit, also des Staates, sein müßte? Die Bundesregierung sieht sich hierzu nicht in der Lage. Es wird einem privaten Versicherungsschutz der Vorzug vor einem Entschädigungsfonds zu geben sein, der nur auf den Ersatz von Schäden beschränkt wäre, bei denen Wild beteiligt ist. Schon am 14. Januar 1966 hat Herr Staatssekretär Dr. Seiermann vom Bundesministerium für Verkehr in der Fragestunde erklärt, daß der Bund an gefährdeten Abschnitten der Autobahn versuchsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Wildschutzzäune errichtet habe und beobachte. Nunmehr haben Erörterung zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und einem Verband der Versicherungsträger die begründete Aussicht erkennen lassen, daß das Sachschadenrisiko bei Verkehrsunfällen, an denen Wild beteiligt ist, in absehbarer Zeit in die Teilkaskoversicherung einbezogen werden dürfte. Für das Personenschadensrisiko besteht schon gegenwärtig die Möglichkeit des Versicherungs- 2538 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 schutzes durch Abschluß einer Lebens-, Unfall- oder Insassenversicherung. Im übrigen weise ich darauf hin, daß nicht nur jagdbares Wild als Unfallursache in Betracht kommt, sondern auch nicht-jagdbare Tiere. Außerdem können auch Steinschlag, Rauchentwicklung und ähnliches zu Unfällen im Straßenverkehr führen. Es dürfte auch zu berücksichtigen sein, daß in vielen Fällen die Unfallursache nicht bewiesen werden kann. Das zivil- und strafrechtlich geschützte, jedoch im Interesse der Landeskultur beschränkte Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Aber selbst, wenn man unter Jagdhoheit die Gesetzgebungskompetenz des Staates zur Regelung des Jagdwesens verstehen wollte, so kann daraus weder eine Haftung des Staates noch der Jagdberechtigten oder der Jagdausübungsberechtigten für Straßenverkehrsunfälle hergeleitet werden, bei denen Wild beteiligt ist. Die Errichtung von Wildzäunen und eine entsprechende Wildstandsregulierung vermag zwar das mit der Benutzung eines Kraftfahrzeugs verbundene Risiko zu verringern; dieses Risiko kann aber den Kraftfahrern nicht völlig abgenommen werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 24. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bauer (Wasserburg) (Drucksache V/720 Fragen XV/8, XV/9 und XV/ 10) : Ist sich das Bundesernährungsministerium der Vielzahl der Probleme bewußt, die sich für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft aus dem erheblichen Preisbruch, insbesondere hinsichtlich der Behandlung der am 30. Juni 1967 vorhandenen Lagerbestände an Getreide und Getreideverarbeitungserzeugnissen ergeben? Ist dem Bundesernährungsministerium bekannt, daß in der Brauwirtschaft jeweils bereits im Sommer Abschlüsse in Braumalz über einen Zeitraum von 12 bis 15 Monaten getätigt werden und für die Vermälzung bis Oktober, d. h. bis zur Erreichung der Keimfähigkeit der neuen Gerste, nur alterntige Braugerste Verwendung finden kann? Welche Maßnahmen hat das Bundesernährungsministerium ergriffen, um spätestens bis zum Beginn der Ernte 1966, d. h. bis Mitte Juli d. J., den beteiligten Wirtschaftskreisen Klarheit über die zu erwartende Regelung zu verschaffen und um damit dem deutschen Braugerstenmarkt die auf ihm lastende Unsicherheit zu nehmen, die den Abfluß der deutschen Braugerste zu behindern droht? Mein Ministerium beschäftigt sich schon länger mit den Problemen, die sich beim Übergang von der jetzigen Regelung in der Phase der gemeinsamen Getreidepreise ab 1. Juli 1967 für Getreide und Getreideverarbeitungserzeugnisse ergeben werden, und ist bemüht, auf nationaler oder auf kommunitärer Basis eine Lösung herbeizuführen. Wie die Erfahrungen aus den Vorjahren gezeigt haben, dürften in der Landwirtschaft am 1. Juli 1967 keine Lagerbestände an Getreide für den Markt vorhanden sein. Auch für den Handel und die Genossenschaften dürfte sich das Problem nicht stellen, weil die vorhandenen Bestände bis zum 30. Juni 1967 auf den Markt gebracht oder interventionsfähiges Getreide (Inlandsweizen, -roggen, -gerste) der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel angedient werden können. Das Entsprechende gilt für die getreideverarbeitenden Industrien. Soweit es sich jedoch um nicht interventionsfähiges Getreide handelt, das am 1. Juli 1967 bei den Brotgetreide- und Schälmühlen lagert, ist die Bundesregierung bereits mit der Frage befaßt, auf welchem Wege die betreffenden Betriebe von Nachteilen freigehalten werden können. Meinem Hause sind auch die mit der Vermälzung von Gerste zusammenhängenden Probleme bekannt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bemüht, eine vertretbare Regelung auch für die Mälzereien zu treffen; hierzu darf ich auf das vorher bezüglich der Mühlen Gesagte verweisen. Im Rahmen der anstehenden Brüsseler Verhandlungen ist die Bundesregierung bemüht, sobald wie möglich Klarheit darüber zu schaffen, welche Übergangsmaßnahmen im einzelnen für den Preisbruch 1967 Anwendung finden sollen. Gegenwärtig ist es noch nicht möglich, Einzelheiten hierzu zu sagen, da der Inhalt der neuen Getreideverordnung des Rates der EWG (bisher Verordnung Nr. 19) nicht bekannt ist. Die Verhandlungen hierüber sind zur Zeit in den Sachverständigengremien der EWG angelaufen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 28. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/720 Fragen XV/14, XV/15 und XV/ 16) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche der Schweine und der Schweinepest neuerforschte Impfstoffe, wie z. B. Gewebekulturvirus-Saponinvaccine gegen MKS der Schweine und Suiferin gegen Schweinepest, die in anderen EWG-Ländern Verwendung finden, auch für die Bundesrepublik zuzulassen? Sind die in Frage XV/14 genannten Mittel aufgrund der schon in der Bundesrepublik damit durchgeführten erfolgreichen Großversuche für periodische Schutzimpfungen auch bei Schweinen, wie sie bei Rindern bereits durchgeführt werden, geeignet? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Länder dahin gehend einzuwirken, daß Entschädigungszahlungen an die Tierhalter bei der Keulung von Rindern und Schweinen innerhalb von vier Wochen erfolgen und nicht, wie niedersächsische Erfahrungen zeigen, oftmals erst nach vier bis fünf Monaten? Die neu entwickelte Maul- und KlauenseucheGewebekulturvakzine ist im Bundesgebiet — wie andere Maul- und Klauenseuche-Impfstoffe auch — zugelassen. Da sie bei Schweinen jedoch nur einen Impfschutz bis zu etwa 6 Wochen erzeugt, sind ihrem Einsatz im Rahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung enge Grenzen gesetzt. Der Einsatz des Schweinepest-Impfstoffes „Suiferin" ist nur bedingt zugelassen; er darf unter Zugrundelegung wissenschaftlicher Erfahrungen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden und unter Einhaltung besonderer veterinärpolizeilicher Auflagen verimpft werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 2539 Die neue Maul- und Klauenseuche-Gewebekulturvakzine ist infolge der durch sie erzeugten kurzdauernden Immunität nicht für periodische Schutzimpfungen bei Schweinen geeignet. Allgemeine periodische Schutzimpfungen gegen die Schweinepest mit dem Impfstoff ,,Suiferin" sind aus den zur vorhergehenden Frage genannten Gründen nicht vertretbar. Nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes sind die Bestimmungen über die Entschädigung für Tierverluste durch Tierseuchen von den Ländern durchzuführen. Ich werde Gelegenheit nehmen, anläßlich der nächsten Sitzung des Veterinärausschusses, dem die leitenden Veterinärbeamten der Länder angehören, auf die im Interesse der Tierseuchenbekämpfung liegende schnelle Zahlung .von Entschädigungen hinzuweisen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 27. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) (Drucksache V/720 Frage XV/17) : Trifft es zu, daß Schädlingsbekämpfungsmittel, so vor allem Fungizide und Herbizide bekannter deutscher ,Hersteller, in benachbarten EWG-Ländern, z. B in Holland und Frankreich, zu einem Bruchteil des Preises verkauft werden, den die deutschen Landwirte bezahlen müssen? Es trifft zu, daß in einigen Fällen Pflanzenschutzmittel deutscher Hersteller im Ausland zu niedrigeren Preisen angeboten werden als im Inland. Diese Preisunterschiede sind oftmals auf unterschiedliche Wirkstoffgehalte zurückzuführen, wie Überprüfungen verschiedener Fertigpräparate des In- und Auslandes auf Grund früherer gleichlautender Hinweise ergeben haben. Zum anderen richtet sich die Preisgestaltung bei Erzeugnissen der Pflanzenschutzmittelindustrie ebenso wie bei anderen Industrieerzeugnissen grundsätzlich nach der jeweiligen Marktlage für das einzelne Produkt. Das hat zur Folge, daß für Pflanzenschutzmittel im Ausland zum Teil niedrigere, zum Teil aber auch höhere Preise erzielt werden. Diese Preisdifferenzen dürften sich jedoch im allgemeinen gegenüber den Preisen im Inland ausgleichen. Im übrigen läßt sich nur nach Prüfung jedes einzelnen Falles feststellen, welche Gründe für eine etwaige unterschiedliche Preisgestaltung maßgebend sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erhard Eppler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion darf ich folgende Erklärung abgeben.
    Erstens. Der Entwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, der diesem Hause in der Drucksache V/554 zugegangen ist, entspricht fast wörtlich dem Antrag, den die Abgeordneten Dr. Imle und Genossen am 29. März 1963 — also nicht am Ende der letzten Legislaturperiode — auf Drucksache IV/1161 vorgelegt haben. Dieser Antrag wurde in diesem Hause am 25. März 1965 abgelehnt, nicht zuletzt deshalb, weil die Bundesregierung und insbesondere der Bundesfinanzminister Dr. Dahlgrün erhebliche verfassungsrechtliche, verwaltungstechnische und fiskalische Bedenken vorgebracht hatten.
    Zweitens. Auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Abgeordneten Wurbs und Genossen hat sich der Bundesarbeitsminister im Namen der Bundesregierung am 13. Juni dieses Jahres auf Drucksache V/721 ausdrücklich auf die früher geäußerten Bedenken bezogen und im Namen der Bundesregierung eine Befreiung der Überstundenlöhne und -zuschläge von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen erneut abgelehnt. Bei dem heute vorliegenden Antrag handelt es sich also politisch um ,den Versuch einiger Abgeordneter der Koalition, entweder die von ihnen getragene Bundesregierung zu einer Änderung ihrer Haltung zu zwingen oder aber durch ein Spiel mit verteilten Rollen propagandistische Vorteile zu erlangen.

    (Zurufe von der FDP: Nein! — Unerhört! — Fragen Sie Ihre Kollegen in Baden-Württemberg, was die dazu sagen!)

    Es ist nicht die Aufgabe einer Opposition, die Regierung gegen die Forderungen aus den eigenen Reihen zu verteidigen, zumal dann nicht, wenn dieselbe Forderung in regelmäßigen Abständen von denselben Abgeordneten gegen die gleiche Regierung mit den gleichen Argumenten erhoben und wiederholt wird.

    (Zuruf: Steter Tropfen höhlt den Stein!)

    Drittens. Von den Bedenken, die der Herr Bundesfinanzminister Dr. Dahlgrün im März 1965 gegen den Antrag Dr. Imle und Genossen vorbrachte, halten wir die verfassungsrechtlichen Einwände für die wichtigsten. Um festzustellen, ob diese Bedenken inzwischen von der Bundesregierung geklärt oder präzisiert wurden, haben wir eine Kleine Anfrage eingebracht. Wir hoffen dadurch Klarheit darüber zu erhalten, ob nach Auffassung der Bundesregierung eine Befreiung der Uberstundenlöhne von der Lohnsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird daher in die Erörterung der zahlreichen und zugegebenermaßen sehr vielschichtigen Sachargumente zu einer solchen Gesetzesänderung erst eintreten, wenn eine befriedigende Antwort auf ihre Kleine Anfrage vorliegt.
    Mit diesem Vorbehalt stimmen wir der Ausschußüberweisung zu.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Vorlage soll überwiesen werden an den Finanzausschuß — federführend —, den Ausschuß für Arbeit und den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Das ist etwas viel, aber vielleicht notwendig. Das Haus ist mit diesen Überweisungsvorschlägen einverstanden? — Es ist so beschlossen.



Vizepräsident Schoettle
Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Spitzmüller, Dr. Staratzke, Frau Funcke und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
— Drucksache V/555 —
Das Wort zur Begründung hat die Frau Abgeordnete Funcke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist kein Zufall, daß in letzter Zeit die Frage der Teilzeitarbeit in besonderer Weise in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gekommen ist, und es ist auch kein Zufall, daß die Befürworter der Teilzeitarbeit gar nicht einmal vorrangig aus dem Bereich der Wirtschaft kommen. Mir scheint es notwendig zu sein, das zu Beginn der Begründung eines Gesetzentwurfs zu sagen, bei dem es um die steuerrechtliche und sozialrechtliche Erleichterung der Teilzeitarbeit geht. Gewiß, die Arbeitsmarktlage ist sehr angespannt, und so sucht die Wirtschaft heute auch Halbtagskräfte, wenn sie keine Ganztagskräfte bekommt. Aber stärker kommen die Anregungen aus ganz anderen Bereichen: von der Medizin, von den Kirchen, von den Frauen und aus dem Bildungsbereich.
    Es ist weithin bekannt, daß die Sterbeziffern bei Menschen, die aus einer Vollzeitbeschäftigung ganz plötzlich ohne Übergang in den Ruhestand treten, ansteigen. Es ist auch bekannt, daß das plötzliche Nachlassen der Spannung und die Leere des Tages körperliche Leiden und seelische Depression mit sich bringen. Darum haben gerade die Ärzte noch kürzlich für eine bewegliche Altersgrenze und für gleitende Übergänge plädiert. Die Teilzeitarbeit ist ein Weg dahin.
    Zugleich wird die Teilzeitarbeit aus der Sicht der verheirateten Frau befürwortet. Mehr als ein Drittel aller verheirateten Frauen in der Bundesrepublik ist heute berufstätig, und zwar zumeist ganztägig. Es erscheint nicht angebracht, pauschal darüber zu urteilen, warum sie arbeiten, oder gar zu verurteilen, daß sie arbeiten. Wir wissen sehr wohl, daß unser aller Wohlstand davon abhängt, was in unserem Lande erarbeitet wird, und dafür sind die Zahl der Arbeitskräfte, die Zahl der Arbeitsstunden und die Qualität der Leistung entscheidend. Aber wir wissen ebenso, daß ein augenblicklicher Wohlstand zu schwer erkauft ist, wenn er auf Kosten der Gesundheit oder auf Kosten der Familie geht. Darum muß uns allen — besonders uns Verantwortlichen — daran liegen, daß die Aufgabe der Frau in der Familie und die Aufgabe im Beruf in ein vertretbares Gleichgewicht kommen. Darum wird die Teilzeitarbeit von Ärzten, von Frauenverbänden und nicht zuletzt den Kirchen gefordert.
    Es gibt auch bildungspolitische Gründe, die dafür sprechen. Einmal ist erwiesen — nicht zuletzt durch die Kriegerwitwen —, daß die Kinder berufstätiger Mütter oft selbständiger und aufgeschlossener sind als Kinder, die sich auch als Halberwachsene noch wegen jeder Kleinigkeit an die Mutter wenden können. Es wird auch mit Recht darauf hingewiesen, daß eine Mutter, die im Berufsleben steht, für ihre heranwachsenden Kinder nicht selten eine verständnisvollere Ratgeberin als eine nichtberufstätige Mutter ist, weil sie die Probleme der Berufswelt selbst miterlebt. Schließlich verliert eine Frau, die die Verbindung mit ihrem Beruf — wenn auch bei eingeschränkter Arbeitszeit — aufrechterhält, nicht ihre Berufsfähigkeit. Wir alle wissen, wie schnell in unserer dynamischen Zeit die Anforderungen im erlernten Beruf sich wandeln. Ein Aussetzen über Jahre kann leicht eine Ausbildung wertlos machen. Darum kommt gerade für die Frau der Teilzeitarbeit eine besondere Bedeutung zu.
    Uns Freien Demokraten scheint es ein Gebot der Stunde zu sein, die Teilzeitarbeit ernst zu nehmen. Aus sozialen, familienpolitischen, psychologischen, bildungspolitischen und wirtschaftlichen Gründen sollten wir sie sinnvoll in die Volkswirtschaft einordnen. Die allgemeine Entwicklung drängt dahin, und die Frauen-Enquete wird das mit Sicherheit unterstreichen. So bin ich auch überzeugt, daß der Herr Innenminister eines Tages seinen Widerstand gegen die Teilzeitbeamtin aufgeben muß.
    Der von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf zielt nun dahin, für die Teilzeitarbeit steuerliche Vereinfachungen und versicherungsrechtliche Entlastungen zu bringen. Das ist, wie wir alle wissen, nichts Neues. Tatsächlich haben wir im Bundestag und hat die Bundesregierung mit unserer Zustimmung entsprechende Erleichterungen und Vereinfachungen bereits eingeführt.
    Wir schlagen vor, bei geringfügiger Teilzeitarbeit die Lohnsteuer ohne zweite Lohnsteuerkarte pauschal mit 8% zu erheben. Das entspricht den geltenden Bestimmungen des Abschnitts 52 c der Lohnsteuerrichtlinien. Nur ist die Begrenzung von 20 Wochenstunden geringfügig auf 24 Wochenstunden angehoben worden. Und bei unständiger Beschäftigung, d. h. bei Aushilfstätigkeit, ist die Dauer von 20 Arbeitstagen auf 30 Arbeitstage ausgedehnt worden. Das erscheint uns gerade deswegen notwendig, weil der verlängerte Urlaub auch eine verlängerte Urlaubsvertretung erforderlich macht und weil sich nun einmal der Weihnachtsverkauf im Einzelhandel über mehr als 20 Tage erstreckt.
    Wir schlagen zugleich in dem Entwurf vor, die Sozialversicherungspflicht für Teilzeitarbeit auf Antrag fallenzulassen. Auch dies ist nicht neu; denn bereits das Rentenanpassungsgesetz hat die Teilzeitarbeit in bestimmtem Umfang freigestellt, wobei die derzeitige Praxis sogar bei der unständigen Arbeit noch weitergeht als unser Entwurf. Wir möchten nun einmal mit diesem Entwurf eine gewisse Einheitlichkeit in den gesetzlichen Bestimmungen über die Teilzeitarbeit erreichen. Wenn, wie es zur Zeit der Fall ist, in jedem Gesetz andere Bestimmungen und andere Abgrenzungen bezüglich der Erleichterung der Teilzeitarbeit bestehen, ist das eben keine Erleichterung, sondern eine Erschwerung bei den Betrieben, und das bewirkt eine Unsicherheit bei den Betroffenen.



    Frau Funcke
    Bei einer Befragung von Hausfrauen wurde kürzlich festgestellt, daß nur wenige etwas von den steuerlichen Vergünstigungen wußten, wieviel weniger von den komplizierten und differenzierten Entlastungen in der Sozialversicherung. Hier sollte, so meinen wir, ein einheitliches Gesetz Klarheit bringen.
    Lassen Sie mich nun abschließend vorab gleich auf drei Einwände eingehen, die gegen unsere Initiative geltend gemacht werden. Einmal wird eingewendet, die Gleichheit vor dem Gesetz werde durch die Pauschalierung der Steuer mit 8 % berührt. Wir haben das sehr genau erwogen und deshalb die Obergrenze bei 3600 DM Jahresverdienst — wie in den geltenden Richtlinien — gezogen. Das mag, wie alle Grenzen, Härten bei der Abgrenzung mit sich bringen; aber wir glauben in der Tat, über diesen Betrag eben wegen des Gleichheitsgrundsatzes nicht hinausgehen zu können, oder wir müßten wegen der Steuerprogression zu einem komplizierten System aufsteigender Pauschalierungssätze kommen, die dann mehr ungerecht als einfach wären.
    Zum anderen wird die Befürchtung laut, daß eine besondere Begünstigung der Teilzeitarbeit Vollzeitkräfte veranlassen könnte, zur Teilzeitarbeit überzugehen. Diese Befürchtung scheint mir nicht begründet zu sein; denn obwohl — wie ich schon sagte — die Vergünstigungen bereits heute bestehen, gibt es im wesentlichen keinen Zug von der Vollzeitarbeit zur Teilzeitarbeit, außer eben in jenen Fällen, wo Frauen wegen der Doppelbelastung von Haushalt und Beruf zur Teilzeitarbeit übergehen. Das gerade ist ja wohl auch vernünftig und erstrebenswert, weil sonst die Frauen über kurz oder lang infolge der Überbelastung vollständig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müßten.
    Schließlich wird ein Ausfall bei den Versicherungsträgern befürchtet. Auch das scheint mir unbegründet zu sein. Sinn des Gesetzes soll es ja sein, zusätzliche Kräfte für die außerhäusliche Arbeit zu gewinnen, und zwar Kräfte, die als Ehefrauen oder als Rentner ohnehin anspruchsberechtigt sind. Durch ihre Arbeit entstehen den Sozialversicherungen keine zusätzlichen Kosten. Darum verlieren sie auch nichts, wenn sie die Teilzeitbeschäftigung von der Beitragszahlung freistellen. Wir möchten sie, d. h. die Ehefrauen, die Rentner und die Teilzeitbeschäftigten, generell nun nicht grundsätzlich von der Versicherung freistellen, sondern nur auf Antrag; denn es könnte im Einzelfall sehr wohl der Wunsch, ja sogar die Notwendigkeit für einen Versicherungsschutz bestehen, insbesondere eben dort, wo kein ausreichender anderweitiger Versicherungsschutz vorhanden ist.
    Wir sind uns bewußt, daß dieses Gesetz eine Reihe von Fragen aufwirft, und bitten daher, es an den Finanzausschuß — federführend — und zur Mitberatung an den Ausschuß für Arbeit, an den Wirtschaftsausschuß und den Haushaltsausschuß zu überweisen. Wir sind aber grundsätzlich davon überzeugt, daß wir von einem allzu starken Denken in Ganztagsarbeit abkommen müssen, nicht zuletzt wegen unserer alten Leute. Das Alter hat in unserem Land vielerlei Probleme, die sehr vielschichtig
    gelöst werden müssen. Eines ist aber zweifellos dieses, daß es in unserem Arbeitsleben für abnehmende Kräfte vielfach nur das harte „Entweder-Oder" gibt, nicht aber das barmherzige „Soviel du kannst".

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)