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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1966 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/760, V/770) Frage des Abg. Erler: Angebliche Äußerung des Bundeskanzlers betr. Verhalten der Opposition gegenüber dem Staatsoberhaupt von Hase, Staatssekretär . . . . 2477 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 2477 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2477 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2477 D Jahn (Marburg) (SPD) 2478 B Frage des Abg. Kubitza: Mehrbelastung des Wissenschaftshaushalts durch Erhöhung des deutschen ELDO-Anteils Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2478 C Frage des Abg. Kubitza: Dadurch drohende Beeinträchtigung vorgesehener kultureller Projekte Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2478 D Frage des Abg. Kubitza: Sicherstellung einer Reduzierung des deutschen ELDO-Anteils bei weiterer Verschlechterung der Haushaltslage Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2479 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 2479 A Frage des Abg. Dr. Lohmar: Britische Vorbehalte gegenüber der Europarakete Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2479 B Dr. Lohmar (SPD) 2479 B Raffert (SPD) 2479 D Frage des Abg. Dr. Lohmar: Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten im Rahmen der ELDO Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2480 B Dr. Lohmar (SPD) 2480 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 2480 D Raffert (SPD) 2481 A Fragen des Abg. Dröscher: Verschlechterung der wirtschaftlichen Wettbewerbslage der deutschen Industrie durch die Abhängigkeit der deutschen Kernenergieanlagen 2481 B Frage des Abg. Dr. Lohmar: Zahl der unbesetzten Lehrstühle an Universitäten und Hochschulen . . . 2481 C Fragen des Abg. Moersch: Reform des Hochschulstudiums Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 2481 D Moersch (FDP) 2482 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : IstAusgaben des Bundes 1965 Grund, Staatssekretär 2482 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 2483 A Dr. Schäfer (SPD) 2483 B Fragen des Abg. Mick: Wiedergutmachungsangelegenheit des Ernst Niekisch Grund, Staatssekretär 2483 C Mick (CDU/CSU) 2484 B Fragen des Abg. Krammig: Überwachung der Einhaltung der auf die Erstausrüstung von Schiffen oder Luftfahrzeugen beschränkten Zollbegünstigung Grund, Staatssekretär 2484 C Krammig (CDU/CSU) 2485 A Frage des Abg. Brück (Holz) : Abschluß prämienbegünstigter Sparverträge durch deutsche Entwicklungshelfer Grund, Staatssekretär 2485 B Brück (Holz) (CDU/CSU) . . . . 2485 D Fellermaier (SDP) 2486 A Fragen des Abg. Wendt: Finanzierung eines Sonderinvestitionsprogramms der Bundesbahn . . . . 2486 B Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Beschlagnahme von durch Bundesbürger im Sowjetsektor gekauften Mitbringseln durch den Westberliner Zoll Grund, Staatssekretär 2486 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2487 A Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Bundesmittel für die Stadt Bonn Grund, Staatssekretär 2487 B Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Gesamtdeutsche Aufklärungsarbeit von Zoll- und Bundesgrenzschutzbeamten an der Zonengrenze Grund, Staatssekretär 2487 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 2488 B Berkhan (SPD) 2488 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2488 D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 2488 D Frage des Abg. Berkhan: Verbleib von Devisen in der Bundesrepublik aus den Stationierungsaufwendungen der USA und Großbritanniens Grund, Staatssekretär 2489 A Berkhan (SPD) 2489 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2489 D Genscher (FDP) zur GO 2490 A Aktuelle Stunde Reform des Hochschulstudiums Moersch (FDP) . . . . . . . . 2490 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2490 D Dr. Lohmar (SPD) 2491 D Dr. Martin (CDU/CSU) 2492 B Dr. Kübler (SPD) 2493 B Dr. Vogel (Speyer) (CDU/CSU) . 2493 C Frau Funcke (FDP) 2494 B Dr. Rau (SPD) 2494 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2495 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2495 C Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/748) 2496 B Antrag betr. Tarifvertrag für Wissenschaftler an Forschungsinstituten (Abg. Dr. Mommer, Dr. Lohmar, Sanger, Dr. Müller [München], Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Dr. Meinecke, Dr. Frede u. Gen. und Fraktion der SPD) (Drucksache V/693) Dr. Müller (München) (SPD) 2496 C, 2499 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 2497 C Dr. Hellige (FDP) 2497 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 2498 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank (Drucksache V/620) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/47), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/712) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 2499 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/700, zu V/700) — Zweite und dritte Beratung — Junghans (SPD) 2500 A Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 2500 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu der Sechsten Zusatzvereinbarung vom 24. Mai 1965 zum Abkommen mit dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über die Altershilfe für Landwirte (Drucksache V/416) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/746) — Zweite und dritte Beratung — 2501 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache V/673) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/777), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksachen V/754, zu V/754) — Zweite und dritte Beratung — Josten (CDU/CSU) 2501 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/688); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/778), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen V/765, zu V/765) — Zweite und dritte Beratung — 2501 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über einzelne Fragen der Schiffahrt und der Wasserstraßen (Drucksache V/512); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/742) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2502 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1966/67 (Drucksache V/627) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/779), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen V/756, zu V/756) — Zweite und dritte Beratung — 2502 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Februar 1963 mit der Republik Sudan über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/623) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/731, zu V/731) — Zweite und dritte Beratung — 2502 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Dezember 1964 mit Kenia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/622); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/732, zu V/732) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2503 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Januar 1965 mit der Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/621) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/733, zu V/733) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 2503 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/393) ; Schriftlicher Bericht des Ausschuses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/735) — Zweite und dritte Beratung — Junker (SPD) 2503 D Dr. Serres (CDU/CSU) . . . . . 2506 A Dr. Staratzke (FDP) 2507 B Ravens (SPD) 2508 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 2508 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 2509 C Dr. Langer, Staatssekretär . . . 2510 B Entwurf einer Patentanwaltsordnung (Abg. Deringer, Busse [Herford], CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/276) ; Bericht des Haushaltsauschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/786), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/675) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 2511 C Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 2512 A Busse (Herford) (SPD) 2513 C Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 2513 D Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 2514 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2514 D Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2516 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache V/714) — Erste Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2516 C Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 2518 D Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 2520 B Busse (Herford) (SPD) . . . . . . 2522 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Zoglmann, Dr. Staratzke, Spitzmüller, Dr. Schwörer, Dr. Besold u. Gen.) (Drucksache V/554) — Erste Beratung — Spitzmüller (FDP) 2525 A Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 2526 A Dr. Eppler (SPD) 2526 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Spitzmüller, Dr. Staratzke, Frau Funcke u. Gen.) (Drucksache V/555) — Erste Beratung — Frau Funcke (FDP) 2527 A Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 2528 C Dr. Stecker (CDU/CSU) 2528 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Wächter, Reichmann, Ertl, Logemann u. Gen.) (Drucksache V/696) — Erste Beratung Wächter (FDP) 2529 C Krammig (CDU/CSU) 2530 D Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 2531 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Drucksache V/725) — Erste Beratung — 2531 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Anpassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an den technischen Fortschritt und an die wirtschaftliche Entwicklung (Drucksachen V/222, V/752) . . 2531 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bundeskriminalamt (Drucksachen V/434, V/750) 2531 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Antrag betr. 2. Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Arzneispezialitäten (Abg. Dr. Elbrächter, Frau Dr. Hubert, Dr. Hamm [Kaiserslautern] u. Gen.) (Drucksachen V/441, V/ 716) Dr. Brenck (CDU/CSU) 2532 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/722, V/738) 2532 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung einer Lohnerhebung in der Industrie — Jahr 1966 — (Drucksachen V/628, V/734) 2532 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für Richtlinien des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Meßgeräte im allgemeinen usw. (Drucksachen V/551, V/736) 2532 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung einer Erhebung über die Löhne im Straßenverkehrsgewerbe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Jahr 1966 — (Drucksachen V/531, V/745) 2532 D Mündlicher Bericht des Postausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der EWG für Postgebühren (Drucksachen V/497, V/761) 2532 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommision der EWG für Entschließungen des Rats über die gemeinsamen Preise für Milch- und Milcherzeugnisse, Rindfleisch, Reis, Zucker, Fette und Olivenöl, über gewisse besondere Maßnahmen für Zucker und über gewisse besondere Maßnahmen für Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen V/414, V/757) 2533 A Schriftliche Berichte des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für Verordnungen des Rats über die Finanzierung der Ausgaben für Interventionen auf dem Binnenmarkt für Reis sowie über Maßnahmen, die von den .Erzeugermitgliedstaaten auf dem Gebiet der Preise und zur Festsetzung der gemeinsamen Schwellenpreise in Nichterzeuger-Mitgliedstaaten für Reis und Bruchreis im Wirtschaftsjahr 1966/1967 zu treffen sind (Drucksachen V/510, V/758, V/609, V/759) 2533 A Antrag betr. Import von Saatgut der Kartoffelsorte „Bintje" (Abg. Dr. Klepsch, Bauknecht, Bewerunge, Dr. Frey, Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/741) . . . 2533 C Antrag betr. Förderung der Leibesübungen (Abg. Kubitza, Schultz [Gau-Bischofsheim], Dorn, Rommerskirchen, Draeger, Josten u. Gen.) (Drucksache V/630) . . 2533 D Antrag betr. Vereinheitlichung von Bahnbus- und Postbusverkehr (Abg. Dr. Häfele, Adorno, Dr. Vogel [Speyer] u. CDU/ CSU, Abg. Saam, Dr. Rutschke u. FDP) (Drucksache V/701) . . . . . . . . 2533 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/670) 2534 A Persönliche Erklärung gem. § 36 GO Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2534 A Nächste Sitzung 2534 C Anlagen 2535 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 2477 52. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 48. Sitzung, Seite 2306 B, Zeile 1, statt 1964: 1954 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach *) 2. 7. Dr. Aigner *) 2. 7. Frau Albertz 29. 6. Dr. Apel *) 2. 7. Arendt (Wattenscheid) *) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 2. 7. Dr. Artzinger *) 2. 7. Bading *) 2. 7. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 2. 7. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 2. 7. Bergmann *) 2. 7. Blume 29.6. Deringer *) 2. 7. Dr. Dichgans *) 2. 7. Dr. Dittrich *) 2. 7. Dorn 2. 7. Dröscher *) 2. 7. Dr. Eckhardt 1. 7. Frau Eilers 2. 7. ,Eisenmann 2. 7. 3) Frau Dr. Elsner *) 2. 7. Erler 29. 6. Faller *) 2. 7. Frieler 2. 7. Dr. Furler *) 2. 7. Dr. Geißler 1. 7. Gerlach *) 2. 7. Dr. Giulini 1. 7. Haar (Stuttgart) 2. 7. Hahn (Bielefeld) *) 2. 7. Dr. Hauser (Sasbach) 1. 7. Hilbert 29. 6. Illerhaus *) 2. 7. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 1. 7. Klinker *) 2. 7. Könen (Düsseldorf) 1. 7. Kohlberger 1. 7. Kulawig *) 2. 7. Lange 29. 6. Leber 2. 7. Lenz (Brühl) *) 2. 7. Lenz (Trossingen) 1. 7. Dr. Löhr *) 2. 7. Lücker (München) *) 2. 7. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Mauk *) 2. 7. Memmel*) 2. 7. Merten *) 2. 7. Metzger *) 2. 7. Michels 30. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 1. 7. Dr. Morgenstern 1. 7. Müller (Aachen-Land) *) 2. 7. Frau Dr. Probst 1. 7. Rainer 1. 7. Richarts *) 2. 7. Riedel (Frankfurt) *) 2. 7. Dr. Rinderspacher 2. 7. Schwabe 2. 7. Seifriz *) 2. 7. Seuffert *) 2. 7. Springorum *) 2. 7. Dr. Starke (Franken) *) 2. 7. Stooß 1. 7. Strauß 1. 7. Frau Strobel *) 2. 7. Tallert 1. 7. Teriete 2. 7. Dr. Wahl 1. 7. Wendelborn 1. 7. Winkelheide 29. 6. Anlage 2 Umdruck 80 Änderungsantrag der Abgeordneten Deringer, Busse (Herford) und Dr. Wilhelmi zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Deringer, Busse (Herford) und den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs einer Patentanwaltsordnung (Drucksachen V/276, V/675). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 14 Abs. 1 Nr. 9 erhält folgende Fassung: „9. wenn der Bewerber auf Grund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses rechtlich oder tatsächlich gehindert ist, den Beruf des Patentanwalts in einem ausreichenden Umfang auszuüben;". 2. § 21 Abs. 1 Nr. 6 erhält folgende Fassung: „6. wenn der Patentanwalt auf Grund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses rechtlich oder tatsächlich gehindert ist, den Beruf des Patentanwalts in einem ausreichenden Umfang auszuüben;". Bonn, den 22. Juni 1966 Deringer Busse (Herford) Dr. Wilhelmi 2536 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 ) Anlage 3 Umdruck 84 Änderungsantrag der Abgeordneten Busse (Herford), Dr. Wilhelmi und Dr. Reischl zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Deringer, Busse (Herford) und den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs einer Patentanwaltsordnung (Drucksachen V/276, V/675). Der Bundestag wolle beschließen: § 171 erhält folgenden Absatz 1 a: „(1 a) Zur Prüfung kann ferner zugelassen werden, wer sich als ordentlicher Studierender an einer wissenschaftlichen Hochschule dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer gewidmet, dieses Studium jedoch aus besonderen Gründen nicht abgeschlossen hat, sofern er mindestens 15 Jahre die in Absatz 1 bezeichnete Tätigkeit ausgeübt hat; von dieser Tätigkeit müssen mindestens zehn Jahre vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeleistet sein." Bonn, den 29. Juni 1966 Busse (Herford) Dr. Wilhelmi Dr. Reischl Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 20. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/720 Frage XI/5) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Autofahrer unmittelbar über Medikamente zu informieren, die die Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit am Steuer beeinträchtigen? Eine unmittelbare Unterrichtung von Kraftfahrern über Medikamente, die geeignet sind, die Fahrtüchtigkeit herabzusetzen, ist entweder durch den Arzt, der das Mittel verschreibt, oder über eine entsprechende Mitteilung auf der Verpackung des Medikaments möglich. Beide Wege sind beschritten worden. 1. Die Ärzte sind aufgefordert, im Einzelfall in der Sprechstunde darauf hinzuweisen, daß ein verordnetes oder vom Arzt bei der Behandlung angewandtes Medikament die Fahrtüchtigkeit he-einträchtigen kann. Auf Empfehlung des Ausschusses „Verkehrsmedizin" hat der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern (Bundesärztekammer) ein „Merkblatt über die Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit durch Arzneimittel" im „Deutschen Ärzteblatt" (Heft 9/1964) veröffentlicht, das in Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft angefertigt wurde. Es enthält acht Arzneimittelgruppen, bei denen einschränkende Ratschläge empfohlen werden. Darüber hinaus wurde den Ärzten empfohlen, Aushänge mit entsprechendem Text in den Warte- oder Sprechzimmern anzubringen, die den Patienten auf seine Verantwortung hinweisen und ihm nahelegen, in den entsprechenden Fällen zeitweise auf die Führung eines Kraftfahrzeuges zu verzichten. 2. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie hat zugesagt, auf seine Mitgliedsfirmen einzuwirken, bei entsprechenden Medikamenten einen für Laien verständlichen Warnhinweis anzubringen. Dies ist in vielen Fällen bereits auf dieser freiwilligen Basis geschehen. In § 42 der Zweiten Novelle zum Arzneimittelgesetz ist zudem den zuständigen Behörden der Bundesländer die Ermächtigung gegeben worden, anzuordnen, daß solche Arzneimittel mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen werden. Hiervon wurde bisher j edoch noch kein Gebrauch gemacht. Unabhängig davon ist es erforderlich, auch diejenigen Verkehrsteilnehmer auf die mögliche Verkehrsgefährdung hinzuweisen, die an Gesundheitsstörungen leiden, denen durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten gesteuert werden muß, wie etwa Diabetes und Hochdruckkrankheiten. Bei ihnen kommt es zu einer Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, wenn das Arzneimittel nicht eingenommen wird. Sie dürfen sich also nur solange im Verkehr bewegen, wie die Medikamentenwirkung anhält. Die Verantwortung für ein verkehrsgerechtes Handeln kann aber weder der Gesetzgeber noch der Arzt dem Patienten abnehmen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 27. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Glüsing (Dithmarschen) (Drucksache V/720 Fragen XV/1, XV/2 und XV/3): Wie vereinbaren sich die Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutze der Fischbestände auf Grund der Nordostatlantischen Fischereikonvention mit der Schädigung der Bestände, insbesondere an Jungfischen, durch reflexionsseismische Seemessungen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Auflage des Deutschen Hydrographischen Instituts, die Fischerei bei den reflexionsseismischen Seemessungen nicht ungerechtfertigt zu behindern und möglichst nicht zu schädigen, oft nicht beachtet und ihre Innehaltung nicht genügend überwacht wird? Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um den Umfang der Fischereischäden, die durch reflexionsseismische Seemessungen entstehen, festzustellen und die Ölgesellschaften, die diese Messungen durchführen, zu veranlassen, die betroffenen Fischer zu entschädigen? Zu 1.: Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutze der Fischbestände aufgrund des Internationalen Übereinkommens über die Fischerei im Nordostatlantik vom 24. 1. 1959 (BGBl. 1963 II S. 157) lassen sich nur schwer mit reflexionsseismischen Seemessungen vereinbaren. Hierbei erfolgen Unterwasser- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 2537 sprengungen, bei denen größere Mengen von Fischen getötet oder verletzt werden. Derartige Sprengungen sind aber zur Erschließung der Bodenschätze des deutschen Festlandsockels zum Wohle der gesamten Volkswirtschaft leider nicht vermeidbar. Um jedoch die unvermeidlichen Schäden an den Fischbeständen und nachhaltige Auswirkungen auf die Fischerei auf ein Mindestmaß zu beschränken, werden Genehmigungen zu reflexionsseismischen Sprengungen aufgrund des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel vom 24. 7. 1964 (BGBl. I S. 497) und in Übereinstimmung mit Artikel 5 der Genfer Konvention über den Festlandsockel vom 29. 4. 1958 mit Auflagen verbunden, auf die ich bei der Beantwortung Ihrer Frage 2 noch näher eingehen werde. Zu 2.: Solche Fälle, in denen bei reflexionsseismischen Messungen die Auflagen des Deutschen Hydrographischen Instituts zum Schutze der Fischerei vorsätzlich oder fahrlässig nicht beachtet wurden, sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt. Bei der Erteilung neuer Genehmigungen werden jedoch die Auflagen erweitert, indem u. a. künftig Ort und Zeit der Arbeiten von den Meßtruppleitern rechtzeitig mit den zuständigen Fischereiämtern abgestimmt werden müssen. Ferner wird das Deutsche Hydrographische Institut den Genehmigungen Fischereikarten beifügen, aus denen wichtige Fanggebiete und etwaige Schonzeiten zu entnehmen sind. Schließlich werden Wissenschaftler der Bundesforschungsanstalt für Fischerei künftig vermehrt als Beobachter an reflexionsseismischen Seemessungen teilnehmen. Zu 3.: Die Bundesregierung hat veranlaßt, daß von der Bundesforschungsanstalt für Fischerei laufend Untersuchungen über etwa entstehende Fischereischäden durchgeführt werden. Ob Ersatzansprüche von geschädigten Fischern gestellt werden können, ist eine Frage des zivilen Rechts, die von den zuständigen Gerichten entschieden werden muß. Daher hat die Bundesregierung rechtlich keine Möglichkeit, auf Feststellung, Durchsetzung oder Erfüllung von solchen Ansprüchen Einfluß zu nehmen. Die zuständigen Behörden des Bundes und der Küstenländer bemühen sich aber darum, eine Pauschalentschädigung betroffener Fischer durch die Inhaber von Genehmigungen zur Durchführung von reflexionsseismischen Sprengungen auf freiwilliger Grundlage zu erreichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 28. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leukert (Drucksache V/720 Fragen XV/4 und XV/5) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die Staatssekretär Hüttebräuker auf der Tagung der Deutschen Gruppe der liberalen Weltunion in Baden-Baden vertreten hat, daß „Arbeiteraristokraten", die abends ihre kleine Nebenerwerbsstelle bebauen, die Ausweitung des Produktionsvolumens in aufzustockenden Betrieben verhindern? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Arbeitnehmer mit kleinem landwirtschaftlichem Grundbesitz das Land aufzugeben haben, obzwar nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Eigentumsbildung audi für Arbeitnehmer anzustreben ist? Staatssekretär Hüttebräuker hat seine Ausführungen nicht in seiner amtlichen Eigenschaft gemacht. Er hat als landwirtschaftlicher Fachmann auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten „Struktur- und Investitionspolitik, soziale Sicherung und geistige Förderung der Landwirte" Bezug genommen. Eine im Rahmen einer wissenschaftlich-fachlichen Auseinandersetzung abgegebene private Äußerung ist nicht dazu bestimmt, die Meinung der Bundesregierung wiederzugeben. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß Arbeitnehmer mit kleinem landwirtschaftlichen Grundbesitz ihr Bodeneigentum aufzugeben haben. Die Erhaltung und Festigung eines breitgestreuten landwirtschaftlichen Eigentums entspricht den Vorstellungen der Bundesregierung von der Ordnung des ländlichen Raumes. Die Verpachtung und der Verkauf von Flächen jeder Art muß der Entscheidung des einzelnen vorbehalten bleiben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 28. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/720 Fragen XV/6 und XV/7): Ist die Bundesregierung bereit, für die Schaffung eines Entschädigungsfonds für Unfallschäden einzutreten, die durch Wild verursacht wurden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Risiko der durch Wild verursachten Unfälle nicht dem Kraftfahrer aufgebürdet werden sollte, sondern vor allem Sache des Inhabers der Jagdhoheit, also des Staates, sein müßte? Die Bundesregierung sieht sich hierzu nicht in der Lage. Es wird einem privaten Versicherungsschutz der Vorzug vor einem Entschädigungsfonds zu geben sein, der nur auf den Ersatz von Schäden beschränkt wäre, bei denen Wild beteiligt ist. Schon am 14. Januar 1966 hat Herr Staatssekretär Dr. Seiermann vom Bundesministerium für Verkehr in der Fragestunde erklärt, daß der Bund an gefährdeten Abschnitten der Autobahn versuchsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Wildschutzzäune errichtet habe und beobachte. Nunmehr haben Erörterung zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und einem Verband der Versicherungsträger die begründete Aussicht erkennen lassen, daß das Sachschadenrisiko bei Verkehrsunfällen, an denen Wild beteiligt ist, in absehbarer Zeit in die Teilkaskoversicherung einbezogen werden dürfte. Für das Personenschadensrisiko besteht schon gegenwärtig die Möglichkeit des Versicherungs- 2538 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 schutzes durch Abschluß einer Lebens-, Unfall- oder Insassenversicherung. Im übrigen weise ich darauf hin, daß nicht nur jagdbares Wild als Unfallursache in Betracht kommt, sondern auch nicht-jagdbare Tiere. Außerdem können auch Steinschlag, Rauchentwicklung und ähnliches zu Unfällen im Straßenverkehr führen. Es dürfte auch zu berücksichtigen sein, daß in vielen Fällen die Unfallursache nicht bewiesen werden kann. Das zivil- und strafrechtlich geschützte, jedoch im Interesse der Landeskultur beschränkte Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Aber selbst, wenn man unter Jagdhoheit die Gesetzgebungskompetenz des Staates zur Regelung des Jagdwesens verstehen wollte, so kann daraus weder eine Haftung des Staates noch der Jagdberechtigten oder der Jagdausübungsberechtigten für Straßenverkehrsunfälle hergeleitet werden, bei denen Wild beteiligt ist. Die Errichtung von Wildzäunen und eine entsprechende Wildstandsregulierung vermag zwar das mit der Benutzung eines Kraftfahrzeugs verbundene Risiko zu verringern; dieses Risiko kann aber den Kraftfahrern nicht völlig abgenommen werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 24. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bauer (Wasserburg) (Drucksache V/720 Fragen XV/8, XV/9 und XV/ 10) : Ist sich das Bundesernährungsministerium der Vielzahl der Probleme bewußt, die sich für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft aus dem erheblichen Preisbruch, insbesondere hinsichtlich der Behandlung der am 30. Juni 1967 vorhandenen Lagerbestände an Getreide und Getreideverarbeitungserzeugnissen ergeben? Ist dem Bundesernährungsministerium bekannt, daß in der Brauwirtschaft jeweils bereits im Sommer Abschlüsse in Braumalz über einen Zeitraum von 12 bis 15 Monaten getätigt werden und für die Vermälzung bis Oktober, d. h. bis zur Erreichung der Keimfähigkeit der neuen Gerste, nur alterntige Braugerste Verwendung finden kann? Welche Maßnahmen hat das Bundesernährungsministerium ergriffen, um spätestens bis zum Beginn der Ernte 1966, d. h. bis Mitte Juli d. J., den beteiligten Wirtschaftskreisen Klarheit über die zu erwartende Regelung zu verschaffen und um damit dem deutschen Braugerstenmarkt die auf ihm lastende Unsicherheit zu nehmen, die den Abfluß der deutschen Braugerste zu behindern droht? Mein Ministerium beschäftigt sich schon länger mit den Problemen, die sich beim Übergang von der jetzigen Regelung in der Phase der gemeinsamen Getreidepreise ab 1. Juli 1967 für Getreide und Getreideverarbeitungserzeugnisse ergeben werden, und ist bemüht, auf nationaler oder auf kommunitärer Basis eine Lösung herbeizuführen. Wie die Erfahrungen aus den Vorjahren gezeigt haben, dürften in der Landwirtschaft am 1. Juli 1967 keine Lagerbestände an Getreide für den Markt vorhanden sein. Auch für den Handel und die Genossenschaften dürfte sich das Problem nicht stellen, weil die vorhandenen Bestände bis zum 30. Juni 1967 auf den Markt gebracht oder interventionsfähiges Getreide (Inlandsweizen, -roggen, -gerste) der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel angedient werden können. Das Entsprechende gilt für die getreideverarbeitenden Industrien. Soweit es sich jedoch um nicht interventionsfähiges Getreide handelt, das am 1. Juli 1967 bei den Brotgetreide- und Schälmühlen lagert, ist die Bundesregierung bereits mit der Frage befaßt, auf welchem Wege die betreffenden Betriebe von Nachteilen freigehalten werden können. Meinem Hause sind auch die mit der Vermälzung von Gerste zusammenhängenden Probleme bekannt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bemüht, eine vertretbare Regelung auch für die Mälzereien zu treffen; hierzu darf ich auf das vorher bezüglich der Mühlen Gesagte verweisen. Im Rahmen der anstehenden Brüsseler Verhandlungen ist die Bundesregierung bemüht, sobald wie möglich Klarheit darüber zu schaffen, welche Übergangsmaßnahmen im einzelnen für den Preisbruch 1967 Anwendung finden sollen. Gegenwärtig ist es noch nicht möglich, Einzelheiten hierzu zu sagen, da der Inhalt der neuen Getreideverordnung des Rates der EWG (bisher Verordnung Nr. 19) nicht bekannt ist. Die Verhandlungen hierüber sind zur Zeit in den Sachverständigengremien der EWG angelaufen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 28. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/720 Fragen XV/14, XV/15 und XV/ 16) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche der Schweine und der Schweinepest neuerforschte Impfstoffe, wie z. B. Gewebekulturvirus-Saponinvaccine gegen MKS der Schweine und Suiferin gegen Schweinepest, die in anderen EWG-Ländern Verwendung finden, auch für die Bundesrepublik zuzulassen? Sind die in Frage XV/14 genannten Mittel aufgrund der schon in der Bundesrepublik damit durchgeführten erfolgreichen Großversuche für periodische Schutzimpfungen auch bei Schweinen, wie sie bei Rindern bereits durchgeführt werden, geeignet? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Länder dahin gehend einzuwirken, daß Entschädigungszahlungen an die Tierhalter bei der Keulung von Rindern und Schweinen innerhalb von vier Wochen erfolgen und nicht, wie niedersächsische Erfahrungen zeigen, oftmals erst nach vier bis fünf Monaten? Die neu entwickelte Maul- und KlauenseucheGewebekulturvakzine ist im Bundesgebiet — wie andere Maul- und Klauenseuche-Impfstoffe auch — zugelassen. Da sie bei Schweinen jedoch nur einen Impfschutz bis zu etwa 6 Wochen erzeugt, sind ihrem Einsatz im Rahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung enge Grenzen gesetzt. Der Einsatz des Schweinepest-Impfstoffes „Suiferin" ist nur bedingt zugelassen; er darf unter Zugrundelegung wissenschaftlicher Erfahrungen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden und unter Einhaltung besonderer veterinärpolizeilicher Auflagen verimpft werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 2539 Die neue Maul- und Klauenseuche-Gewebekulturvakzine ist infolge der durch sie erzeugten kurzdauernden Immunität nicht für periodische Schutzimpfungen bei Schweinen geeignet. Allgemeine periodische Schutzimpfungen gegen die Schweinepest mit dem Impfstoff ,,Suiferin" sind aus den zur vorhergehenden Frage genannten Gründen nicht vertretbar. Nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes sind die Bestimmungen über die Entschädigung für Tierverluste durch Tierseuchen von den Ländern durchzuführen. Ich werde Gelegenheit nehmen, anläßlich der nächsten Sitzung des Veterinärausschusses, dem die leitenden Veterinärbeamten der Länder angehören, auf die im Interesse der Tierseuchenbekämpfung liegende schnelle Zahlung .von Entschädigungen hinzuweisen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 27. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) (Drucksache V/720 Frage XV/17) : Trifft es zu, daß Schädlingsbekämpfungsmittel, so vor allem Fungizide und Herbizide bekannter deutscher ,Hersteller, in benachbarten EWG-Ländern, z. B in Holland und Frankreich, zu einem Bruchteil des Preises verkauft werden, den die deutschen Landwirte bezahlen müssen? Es trifft zu, daß in einigen Fällen Pflanzenschutzmittel deutscher Hersteller im Ausland zu niedrigeren Preisen angeboten werden als im Inland. Diese Preisunterschiede sind oftmals auf unterschiedliche Wirkstoffgehalte zurückzuführen, wie Überprüfungen verschiedener Fertigpräparate des In- und Auslandes auf Grund früherer gleichlautender Hinweise ergeben haben. Zum anderen richtet sich die Preisgestaltung bei Erzeugnissen der Pflanzenschutzmittelindustrie ebenso wie bei anderen Industrieerzeugnissen grundsätzlich nach der jeweiligen Marktlage für das einzelne Produkt. Das hat zur Folge, daß für Pflanzenschutzmittel im Ausland zum Teil niedrigere, zum Teil aber auch höhere Preise erzielt werden. Diese Preisdifferenzen dürften sich jedoch im allgemeinen gegenüber den Preisen im Inland ausgleichen. Im übrigen läßt sich nur nach Prüfung jedes einzelnen Falles feststellen, welche Gründe für eine etwaige unterschiedliche Preisgestaltung maßgebend sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Reischl.


Rede von Dr. Gerhard Reischl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist in seinem Art. 1 — soweit er die verschobene Prüfung im Patentrecht betrifft — ein erschütterndes Beispiel dafür, wie sich jahrelange Untätigkeit der unmittelbar Verantwortlichen zum
Nachteil der am deutschen Patentwesen Interessierten, insbesondere aber zum Nachteil der deutschen Erfinder und der deutschen Industrie, auswirken kann.
Seit 1957 war bekannt, daß die Patentanmeldungen von Jahr zu Jahr mehr steigen. Ich kann das aus eigener Erfahrung sagen, weil ich selber als Richter am Patentsenat des Oberlandesgerichtes München aus den uns damals immer wieder vorliegenden Patentakten ersehen konnte, wie sich die Zeit bis zur Erteilung der Patente — besonders bei schwierigeren Sachen — immer mehr verlängerte. Seitdem man das gemerkt hat, sind neun Jahre vergangen. Mit Personalvermehrungen hätte man meines Erachtens aber schon von Anfang an etwas gegen eine solche Flut tun können. Doch die Personalvermehrungen wurden erst im Jahre 1964 von der Bundesregierung ernsthaft in Erwägung gezogen. Zwei Anfragen der SPD-Fraktion — im Frühjahr und im Herbst 1964 — wurden damit beantwortet, daß Erwägungen über eine Abhilfe im Gange seien.
Erst jetzt, im Sommer 1966 — also neun Jahre, nachdem dieser Zustand beim Patentamt erkennbar wurde —, liegt uns ein Vorschlag zur Abhilfe vor, aber — wie ich anschließend noch ausführen werde —noch dazu ein untauglicher Vorschlag, an dessen Wirksamkeit die Regierung selbst erheblich zweifelt, wie sich aus einem Absatz der Begründung ergibt.
Nun gebietet die Fairneß, eines zu sagen: Weder den gegenwärtigen Minister noch den gegenwärtigen Staatssekretär trifft an dieser Sache ein Verschulden. Aber irgendwer muß in dieser Geschichte doch geschlafen haben, und es wäre eigentlich interessant, einmal festzustellen, wer das gewesen ist. Man kann weder den Präsidenten des Bundespatentamtes noch die Vorgänger des gegenwärtigen Ministers und des gegenwärtigen Staatssekretärs von diesem Vorwurf freisprechen; denn wie hätte es sonst passieren können, daß jahrelang gar nicht der Versuch unternommen wurde, die Personalstellen im Patentamt zu vermehren, obwohl alle Eingeweihten — die Patentanwälte, die Gerichte in Patentsachen usw. — genau wußten, daß nur eine solche Maßnahme Abhilfe bringen könnte. Hat es da irgendeinen falschen Ehrgeiz des Präsidenten des Bundesnatentamtes oder irgendwo im Justizministerium gegeben? Ich weiß es nicht; ich kann es auch nicht bis ins letzte ergründen und will das auch gar nicht tun.
Aber ich möchte eines zu diesem Entwurf, und zwar zu Art. 1, anführen. Dieses Gesetz wird, wenn es so kommt, wie es da steht, keine Entlastung des Patentamtes bringen, es wird aber eine ganze Menge schwerer Nachteile — sowohl für die Anmelder wie für die Industrie — mit sich bringen.
Zunächst: Warum bringt dieses Gesetz keine Entlastung? Die Anmeldungen sollen in Zukunft ohne Prüfung auf Neuheit, auf Fortschritt und auf Erfindungshöhe bekanntgemacht werden. Wir haben jetzt bei genauer Prüfung der Anmeldungen etwa 20 000 — wohlgemerkt: geprüfte — Anmeldungen im Jahr. Wir werden dann eine Flut von 60 000 Anmeldun-



Dr. Reischl
gen haben, die als Druckschriften des Patentamtes veröffentlicht werden; und wir werden damit eine wahre Prüfstoffinflation auf die Prüfer des Patentamtes zukommen sehen. Die Prüfer des Patentamtes, die bisher jährlich nur 20 000 zusätzliche Druckschriften über Anmeldungen bekommen haben, werden dann nämlich 60 000 bekommen; und bei diesen handelt es sich — das ist das zweite Schlimme an der ganzen Sache — um ungeprüfte Unterlagen, bei denen der Patentanspruch und damit der sehr wichtige Schutzumfang noch gar nicht ausreichend geklärt ist. Es ist doch — das wird jeder, der vom Patentrecht etwas versteht, zugeben — gar nicht möglich, die jüngere Patentanmeldung sachgerecht von einer älteren abzugrenzen, wenn der Schutzumfang dieser älteren Patentanmeldung gar nicht eindeutig klargestellt ist.
Ein Prüfungsantrag für eine spätere Anmeldung, der nun gestellt wird, wird logischerweise dazu zwingen, alle früheren Anmeldungen, auch die, für die kein Prüfungsantrag gestellt ist, nun genau auf ihren Schutzumfang und auf ihren wahren Gehalt zu prüfen, so daß selbst bei den Prüfern des Patentamts eine erhebliche Mehrbelastung hierdurch eintreten wird. Ich sehe also hier gar keine Entlastung, im Gegenteil!
Es liegt noch eine Gefahr darin: Die Prüfer des Patentamts sind nämlich sehr darauf angewiesen, den neuesten Stand der Technik genau zu kennen. Jetzt haben sie es plötzlich mit einer Flut neuester Anmeldungen zu tun, und sie behandeln praktisch in ihrer echten Prüfung alte Anmeldungen, weil innerhalb einer Frist von fünf Jahren noch der Antrag gestellt werden kann, diese Anmeldungen zu prüfen. Sie verlieren also den Anschluß an die neueste technische Entwicklung — eine Gefahr, die gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Drittens: Der mit der Bekanntmachung der ungeprüften Anmeldung verbundene vorläufige Schutz wird sich geradezu als ein Anreiz zum Anmelden auswirken; denn es geht jetzt viel schneller, man bekommt den Schutz sofort, ohne genaue Prüfung, und es liegt eine ganz besondere Gefahr darin, die gerade die kleineren Unternehmen treffen wird. Wenn Sie sich einmal eine solche Patentanmeldung anschauen — ich habe schon eine ganze Menge gesehen —, dann stellen Sie fest, daß das mit sieben, acht oder noch mehr Patentansprüchen anfängt, die sehr ausführlich dargestellt sind. Zum Schluß bleibt oft ein einziger mit drei Zeilen übrig, den der Prüfer aussortiert, der wirklich in diesem Patent drinliegt.
Es liegt die große Gefahr in der hier geplanten Regelung, daß die Unternehmen dazu übergehen werden, einen ganzen Schutzbereich von an sich unbegründeten Ansprüchen um den eigentlichen Kern aufzubauen, um so eine Art Abwehrstellung für spätere Anmeldungen aufzubauen. Das kann dann alles erst nachträglich in jahrelanger Prüfung geklärt werden. In der ganzen Zeit sperrt aber diese Anmeldung neue Anmeldungen. Das muß alles mit bedacht werden. Die Zahl der zu behandelnden Anmeldungen wird jedenfalls nur vermehrt und das Patentamt noch mehr belastet.
In § 28 Abs. 3 des Entwurfs — das ist das vierte — wird eine Recherche gefordert mit einem Neuheitsbericht, die etwa die gleiche Arbeit macht wie der bisherige erste Prüfungsbescheid, in dem der Prüfer seine Bedenken gegen die angemeldeten Ansprüche mitteilt. Aber weil nun die Druckschriften nur mit ihrem Titel angegeben sind, wird es der Beurteilung der Anmelder überlassen, sich darüber klar zu werden, ob sie den Antrag etwa zurücknehmen wollen oder nicht. Es wird ihnen gar kein echter Hinweis gegeben, was sie nun machen sollen. Vor allem aber wird nicht dafür Sorge getragen, daß der Patentanspruch auf den wirklichen Kerngehalt mit der Neuheit und der Erfindungshöhe abgegrenzt wird.
Außerdem werden die vermehrten Bekanntmachungen einen vermehrten Aktenumlauf verursachen und damit einen noch weit größeren Verwaltungsaufwand hervorrufen, als das bisher der Fall war.
Noch ein letztes! Das Arbeitnehmererfindungsrecht wird, wie ich gleich noch bei den Nachteilen darstellen werde, geradezu zu Prüfungsanträgen zwingen, und da der größte Teil — oder jedenfalls ein sehr erheblicher Teil — der Anmeldungen Arbeitnehmererfindungen sind, wird die Entlastung, die man sich erhofft, praktisch nicht eintreten.
Welche Nachteile sind nun in der Regelung für die Anmelder enthalten? — Bisher führen etwa 40 % — nur 40 %! — der eingereichten Anmeldungen zur Bekanntmachung und damit zu einem vorläufigen Patentschutz. 60 % werden zurückgewiesen oder wegen Aussichtslosigkeit bereits vor der Bekanntmachung zurückgenommen. Nach dem Entwurf werden diese Anmeldungen aber alle auch bekanntgemacht und erhalten damit einen vorläufigen Schutz. Die Prüfung, welche Anmeldungen einen .endgültigen Schutz genießen werden und in welchem Umfang, wird damit praktisch auf die Industrie verlagert. Ich halte das, offen gestanden, für unwirtschaftlich. Wenn wir schon einen staatlichen Apparat für diese Prüfung haben, dann ist der in erster Linie dazu da. Er ist zentral dazu da, und er kann es machen, während die Industrie ihre Patentabteilungen noch vergrößern müßte, um diese staatliche Aufgabe zu übernehmen, ganz abgesehen von den kleinen Unternehmen und von den Einzelerfindern, die keine Patentabteilung haben und damit wieder einmal wie so oft in unseren Landen unter die Räder kommen.
Zweitens. Die vorläufigen Schutzrechte führen zu ganz besonderer Rechtsunsicherheit, weil, wie ich schon ausgeführt habe, mangels Prüfung und damit Vorarbeit des Patentamts der Gegenstand des Schutzes nicht klar ist. Es handelt sich also praktisch zu einem erheblichen Teil um Scheinrechte. Für große Unternehmen ist das gerade noch tragbar. Sie können das prüfen, weil sie über eine Dokumentation verfügen, auf ihrem Gebiet jedenfalls und nur um ihres müssen sie sich kümmern. Aber alle die Einzelanmelder und die kleineren und mittleren Betriebe, der ganze Mittelstand z. B., werden das nicht können. Sie sind dann diesen Scheinrechten ausgeliefert, die — davon bin ich überzeugt —

Dr. Reischl
gerade in solchen Fällen ziemlich rücksichtslos werden geltend gemacht werden.
Außerdem verlagert sich — und auch das bitte ich den Herrn Bundesjustizminister zu bedenken — die Prüfung des Schutzumfangs zu einem erheblichen Teil auf die Gerichte. Wenn jetzt um ein solches Scheinrecht gestritten wird, wenn einer aus diesem Scheinrecht einem anderen verbieten will, etwas herzustellen, dann müssen die Gerichte, die bisher auf Grund einer ,geprüften Anmeldung entscheiden konnten und damit von einem wirklichen Schutzgegenstand ausgehen konnten, selber die ganze Arbeit des Patentamts machen und diesen Schutzgegenstand im Patentverletzungsprozeß erst ermitteln. Auch das würde also vielleicht an einem Ende zu einer ganz kleinen Entlastung, am anderen Ende aber, bei den Gerichten, zu einer schweren Belastung führen, so daß ich auch hier wirklich keinen Nutzeffekt sehe.
Und wie ist es bei der Arbeitnehmererfindung? Der Arbeitgeber muß bekanntlich entweder die Schutzfähigkeit anerkennen oder das Schutzrecht anmelden. Was wird also geschehen? Wenn er es nicht anerkennen will, wenn er bestreitet, daß es schutzfähig ist — und das ist oft der Fall —, dann wird er eben den Prüfungsantrag stellen müssen, und die Entlastung des Patentamts fällt völlig ins Wasser.
Nun will ich aber nach dieser Kritik meinerseits auch noch namens unserer Fraktion Vorschläge machen, wie man der Misere beikommen könnte. Wir sollten, nachdem das Kind nun schon einmal in den Brunnen gefallen ist und wir, die wir jetzt an der Sache beteiligt sind, alle miteinander daran unschuldig sind, wenigstens einen Weg suchen, wie wir dem Patentamt, der Erfinderschaft und der Wirtschaft aus der Misere heraushelfen.
Hier scheint es mir tragbar zu sein, die Regelung des Entwurfs mit der aufgeschobenen Prüfung für alle die Patentanmeldungen eintreten zu lassen, die schon jetzt dem Patentamt als Überhang vorliegen. Denn hier kann nicht mehr nachträglich manipuliert werden. Außerdem ist vielfach mit der Prüfung schon begonnen. Hier ist es also unbedenklicher. Ich könnte mir z. B. gut vorstellen, daß man eine Regelung trifft, daß Jahr für Jahr, beginnend mit den am weitesten zurückliegenden Patentanmeldungen, ein ganzer Schwung, mehrere Jahrgänge der zurückliegenden Anmeldungen in diesem vereinfachten Verfahren bekanntgemacht werden und auf diese Weise jedenfalls der Rückstau beseitigt wird. Auf diese Weise, glaube ich, könnten wir ohne eine auf Dauer angelegte Änderung des geltenden Rechts und ohne Manipulation in der Zukunft möglich zu machen, die im Endeffekt die Entlastung zweifelhaft machen, zu einer Entlastung des Patentamts im Laufe der nächsten Jahre kommen und dann den ganzen Rückstau beseitigt haben.
Während dieser Zeit, in der wir den Rückstau beseitigen, könnte man gleichzeitig an das Wichtigste gehen, nämlich das Patentamt wirklich zu modernisieren und entsprechend auszustatten. Entscheidend ist, die Dokumentation im Patentamt auf den neuesten Stand zu bringen. Diese Dokumentation
soll nicht verschoben werden, wie ich es nach diesem Vorschaltgesetz fast fürchte. Ich gebe Ihnen allen miteinander zu bedenken, meine Damen und Herren, daß solche Vorschaltgesetze dazu führen, daß wichtige Entscheidungen immer wieder aufgeschoben werden, bis man dann eines Tages feststellt, daß die Misere so groß ist, daß man nur noch zum Registrierpatent übergehen kann. Wenn wir dieser Entwicklung steuern wollen, dann müssen wir die Verschnaufpause, die wir dem Patentamt durch eine vernünftige Übergangsregelung verschaffen, dazu nutzen, eine moderne, zentrale Dokumentation unter Ausnutzung aller modernen technischen Mittel zu schaffen und gleichzeitig den Personalstand den Erfordernissen anzupassen. Hierzu ist es aber dann auch notwendig, die innere Organisation des Patentamtes zu verbessern.
Vor allem, meine Damen und Herren, muß man sich Gedanken machen, wie man die Rechtsstellung der Prüfer verbessert. Denn darüber muß man sich klar sein: Mit der jetzigen Stellung, daß ein Prüfer normal bis zum Oberregierungsrat, und wenn er das Glück hat, Abteilungsleiter zu werden, bis zum Regierungsdirektor kommt, können Sie einen fähigen Techniker nicht ins Patentamt locken. Hier muß man einfach einen unkonventionellen Weg suchen. Ich gebe zu, daß uns hier das Beamtenrecht gewisse Grenzen setzt. Aber Prüfer, die ein komplettes technisches Studium haben und dann noch fünf Jahre in der Industrie tätig gewesen sein müssen, wo sie andere Gehälter kennengelernt haben, kann man nicht auf Lebenszeit auf A 14 festlegen, auf ein Gehalt, zu dem ein gut qualifizierter Beamter heute kaum mehr irgendwo auf die Dauer zu haben ist. Hier muß man ernsthaft daran denken, eine Technikerzulage zu schaffen, die der besonderen Qualifikation der Prüfer des Bundespatentamtes gerecht wird.
Wenn wir uns zu so etwas entschließen könnten und wenn wir dann alle diese Maßnahmen, die ich jetzt namens unserer Fraktion vorgeschlagen habe, träfen, würden wir die Misere im Bundespatentamt beseitigen können.
Mit den übrigen Regelungen des Entwurfs, die sich mit dem Warenzeichengesetz befassen, sind wir in vollem Umfang einverstanden. Das war schon längst fällig. Es ist sehr erfreulich, daß diese Regelung endlich kommt.
Ich hoffe, daß die Beratungen des Rechtsausschusses zu einer Lösung führen werden, bei der das gute deutsche Patentrecht, das die Weltgeltung des deutschen Patents begründet hat, uns erhalten bleibt und bei der wir trotzdem das Patentamt von dem Rückstau befreien können, ohne einen so schwerwiegenden Eingriff für alle Zukunft vorzunehmen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Busse.