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    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1966 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/760, V/770) Frage des Abg. Erler: Angebliche Äußerung des Bundeskanzlers betr. Verhalten der Opposition gegenüber dem Staatsoberhaupt von Hase, Staatssekretär . . . . 2477 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 2477 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2477 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2477 D Jahn (Marburg) (SPD) 2478 B Frage des Abg. Kubitza: Mehrbelastung des Wissenschaftshaushalts durch Erhöhung des deutschen ELDO-Anteils Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2478 C Frage des Abg. Kubitza: Dadurch drohende Beeinträchtigung vorgesehener kultureller Projekte Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2478 D Frage des Abg. Kubitza: Sicherstellung einer Reduzierung des deutschen ELDO-Anteils bei weiterer Verschlechterung der Haushaltslage Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2479 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 2479 A Frage des Abg. Dr. Lohmar: Britische Vorbehalte gegenüber der Europarakete Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2479 B Dr. Lohmar (SPD) 2479 B Raffert (SPD) 2479 D Frage des Abg. Dr. Lohmar: Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten im Rahmen der ELDO Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2480 B Dr. Lohmar (SPD) 2480 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 2480 D Raffert (SPD) 2481 A Fragen des Abg. Dröscher: Verschlechterung der wirtschaftlichen Wettbewerbslage der deutschen Industrie durch die Abhängigkeit der deutschen Kernenergieanlagen 2481 B Frage des Abg. Dr. Lohmar: Zahl der unbesetzten Lehrstühle an Universitäten und Hochschulen . . . 2481 C Fragen des Abg. Moersch: Reform des Hochschulstudiums Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 2481 D Moersch (FDP) 2482 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : IstAusgaben des Bundes 1965 Grund, Staatssekretär 2482 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 2483 A Dr. Schäfer (SPD) 2483 B Fragen des Abg. Mick: Wiedergutmachungsangelegenheit des Ernst Niekisch Grund, Staatssekretär 2483 C Mick (CDU/CSU) 2484 B Fragen des Abg. Krammig: Überwachung der Einhaltung der auf die Erstausrüstung von Schiffen oder Luftfahrzeugen beschränkten Zollbegünstigung Grund, Staatssekretär 2484 C Krammig (CDU/CSU) 2485 A Frage des Abg. Brück (Holz) : Abschluß prämienbegünstigter Sparverträge durch deutsche Entwicklungshelfer Grund, Staatssekretär 2485 B Brück (Holz) (CDU/CSU) . . . . 2485 D Fellermaier (SDP) 2486 A Fragen des Abg. Wendt: Finanzierung eines Sonderinvestitionsprogramms der Bundesbahn . . . . 2486 B Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Beschlagnahme von durch Bundesbürger im Sowjetsektor gekauften Mitbringseln durch den Westberliner Zoll Grund, Staatssekretär 2486 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2487 A Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Bundesmittel für die Stadt Bonn Grund, Staatssekretär 2487 B Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Gesamtdeutsche Aufklärungsarbeit von Zoll- und Bundesgrenzschutzbeamten an der Zonengrenze Grund, Staatssekretär 2487 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 2488 B Berkhan (SPD) 2488 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2488 D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 2488 D Frage des Abg. Berkhan: Verbleib von Devisen in der Bundesrepublik aus den Stationierungsaufwendungen der USA und Großbritanniens Grund, Staatssekretär 2489 A Berkhan (SPD) 2489 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2489 D Genscher (FDP) zur GO 2490 A Aktuelle Stunde Reform des Hochschulstudiums Moersch (FDP) . . . . . . . . 2490 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 2490 D Dr. Lohmar (SPD) 2491 D Dr. Martin (CDU/CSU) 2492 B Dr. Kübler (SPD) 2493 B Dr. Vogel (Speyer) (CDU/CSU) . 2493 C Frau Funcke (FDP) 2494 B Dr. Rau (SPD) 2494 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2495 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 2495 C Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/748) 2496 B Antrag betr. Tarifvertrag für Wissenschaftler an Forschungsinstituten (Abg. Dr. Mommer, Dr. Lohmar, Sanger, Dr. Müller [München], Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Dr. Meinecke, Dr. Frede u. Gen. und Fraktion der SPD) (Drucksache V/693) Dr. Müller (München) (SPD) 2496 C, 2499 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 2497 C Dr. Hellige (FDP) 2497 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 2498 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank (Drucksache V/620) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/47), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/712) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 2499 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/700, zu V/700) — Zweite und dritte Beratung — Junghans (SPD) 2500 A Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 2500 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu der Sechsten Zusatzvereinbarung vom 24. Mai 1965 zum Abkommen mit dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über die Altershilfe für Landwirte (Drucksache V/416) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/746) — Zweite und dritte Beratung — 2501 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache V/673) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/777), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksachen V/754, zu V/754) — Zweite und dritte Beratung — Josten (CDU/CSU) 2501 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/688); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/778), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen V/765, zu V/765) — Zweite und dritte Beratung — 2501 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über einzelne Fragen der Schiffahrt und der Wasserstraßen (Drucksache V/512); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/742) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2502 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1966/67 (Drucksache V/627) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/779), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen V/756, zu V/756) — Zweite und dritte Beratung — 2502 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Februar 1963 mit der Republik Sudan über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/623) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/731, zu V/731) — Zweite und dritte Beratung — 2502 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Dezember 1964 mit Kenia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/622); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/732, zu V/732) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2503 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Januar 1965 mit der Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/621) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/733, zu V/733) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 2503 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/393) ; Schriftlicher Bericht des Ausschuses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/735) — Zweite und dritte Beratung — Junker (SPD) 2503 D Dr. Serres (CDU/CSU) . . . . . 2506 A Dr. Staratzke (FDP) 2507 B Ravens (SPD) 2508 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 2508 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 2509 C Dr. Langer, Staatssekretär . . . 2510 B Entwurf einer Patentanwaltsordnung (Abg. Deringer, Busse [Herford], CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/276) ; Bericht des Haushaltsauschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/786), Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/675) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 2511 C Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 2512 A Busse (Herford) (SPD) 2513 C Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 2513 D Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 2514 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2514 D Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2516 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache V/714) — Erste Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2516 C Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 2518 D Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 2520 B Busse (Herford) (SPD) . . . . . . 2522 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm, Zoglmann, Dr. Staratzke, Spitzmüller, Dr. Schwörer, Dr. Besold u. Gen.) (Drucksache V/554) — Erste Beratung — Spitzmüller (FDP) 2525 A Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 2526 A Dr. Eppler (SPD) 2526 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Spitzmüller, Dr. Staratzke, Frau Funcke u. Gen.) (Drucksache V/555) — Erste Beratung — Frau Funcke (FDP) 2527 A Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 2528 C Dr. Stecker (CDU/CSU) 2528 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Wächter, Reichmann, Ertl, Logemann u. Gen.) (Drucksache V/696) — Erste Beratung Wächter (FDP) 2529 C Krammig (CDU/CSU) 2530 D Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 2531 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Drucksache V/725) — Erste Beratung — 2531 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Anpassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an den technischen Fortschritt und an die wirtschaftliche Entwicklung (Drucksachen V/222, V/752) . . 2531 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bundeskriminalamt (Drucksachen V/434, V/750) 2531 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Antrag betr. 2. Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Arzneispezialitäten (Abg. Dr. Elbrächter, Frau Dr. Hubert, Dr. Hamm [Kaiserslautern] u. Gen.) (Drucksachen V/441, V/ 716) Dr. Brenck (CDU/CSU) 2532 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/722, V/738) 2532 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung einer Lohnerhebung in der Industrie — Jahr 1966 — (Drucksachen V/628, V/734) 2532 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für Richtlinien des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Meßgeräte im allgemeinen usw. (Drucksachen V/551, V/736) 2532 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Durchführung einer Erhebung über die Löhne im Straßenverkehrsgewerbe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Jahr 1966 — (Drucksachen V/531, V/745) 2532 D Mündlicher Bericht des Postausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der EWG für Postgebühren (Drucksachen V/497, V/761) 2532 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommision der EWG für Entschließungen des Rats über die gemeinsamen Preise für Milch- und Milcherzeugnisse, Rindfleisch, Reis, Zucker, Fette und Olivenöl, über gewisse besondere Maßnahmen für Zucker und über gewisse besondere Maßnahmen für Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen V/414, V/757) 2533 A Schriftliche Berichte des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für Verordnungen des Rats über die Finanzierung der Ausgaben für Interventionen auf dem Binnenmarkt für Reis sowie über Maßnahmen, die von den .Erzeugermitgliedstaaten auf dem Gebiet der Preise und zur Festsetzung der gemeinsamen Schwellenpreise in Nichterzeuger-Mitgliedstaaten für Reis und Bruchreis im Wirtschaftsjahr 1966/1967 zu treffen sind (Drucksachen V/510, V/758, V/609, V/759) 2533 A Antrag betr. Import von Saatgut der Kartoffelsorte „Bintje" (Abg. Dr. Klepsch, Bauknecht, Bewerunge, Dr. Frey, Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache V/741) . . . 2533 C Antrag betr. Förderung der Leibesübungen (Abg. Kubitza, Schultz [Gau-Bischofsheim], Dorn, Rommerskirchen, Draeger, Josten u. Gen.) (Drucksache V/630) . . 2533 D Antrag betr. Vereinheitlichung von Bahnbus- und Postbusverkehr (Abg. Dr. Häfele, Adorno, Dr. Vogel [Speyer] u. CDU/ CSU, Abg. Saam, Dr. Rutschke u. FDP) (Drucksache V/701) . . . . . . . . 2533 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/670) 2534 A Persönliche Erklärung gem. § 36 GO Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2534 A Nächste Sitzung 2534 C Anlagen 2535 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 2477 52. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 48. Sitzung, Seite 2306 B, Zeile 1, statt 1964: 1954 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach *) 2. 7. Dr. Aigner *) 2. 7. Frau Albertz 29. 6. Dr. Apel *) 2. 7. Arendt (Wattenscheid) *) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 2. 7. Dr. Artzinger *) 2. 7. Bading *) 2. 7. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 2. 7. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 2. 7. Bergmann *) 2. 7. Blume 29.6. Deringer *) 2. 7. Dr. Dichgans *) 2. 7. Dr. Dittrich *) 2. 7. Dorn 2. 7. Dröscher *) 2. 7. Dr. Eckhardt 1. 7. Frau Eilers 2. 7. ,Eisenmann 2. 7. 3) Frau Dr. Elsner *) 2. 7. Erler 29. 6. Faller *) 2. 7. Frieler 2. 7. Dr. Furler *) 2. 7. Dr. Geißler 1. 7. Gerlach *) 2. 7. Dr. Giulini 1. 7. Haar (Stuttgart) 2. 7. Hahn (Bielefeld) *) 2. 7. Dr. Hauser (Sasbach) 1. 7. Hilbert 29. 6. Illerhaus *) 2. 7. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 1. 7. Klinker *) 2. 7. Könen (Düsseldorf) 1. 7. Kohlberger 1. 7. Kulawig *) 2. 7. Lange 29. 6. Leber 2. 7. Lenz (Brühl) *) 2. 7. Lenz (Trossingen) 1. 7. Dr. Löhr *) 2. 7. Lücker (München) *) 2. 7. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Mauk *) 2. 7. Memmel*) 2. 7. Merten *) 2. 7. Metzger *) 2. 7. Michels 30. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 1. 7. Dr. Morgenstern 1. 7. Müller (Aachen-Land) *) 2. 7. Frau Dr. Probst 1. 7. Rainer 1. 7. Richarts *) 2. 7. Riedel (Frankfurt) *) 2. 7. Dr. Rinderspacher 2. 7. Schwabe 2. 7. Seifriz *) 2. 7. Seuffert *) 2. 7. Springorum *) 2. 7. Dr. Starke (Franken) *) 2. 7. Stooß 1. 7. Strauß 1. 7. Frau Strobel *) 2. 7. Tallert 1. 7. Teriete 2. 7. Dr. Wahl 1. 7. Wendelborn 1. 7. Winkelheide 29. 6. Anlage 2 Umdruck 80 Änderungsantrag der Abgeordneten Deringer, Busse (Herford) und Dr. Wilhelmi zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Deringer, Busse (Herford) und den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs einer Patentanwaltsordnung (Drucksachen V/276, V/675). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 14 Abs. 1 Nr. 9 erhält folgende Fassung: „9. wenn der Bewerber auf Grund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses rechtlich oder tatsächlich gehindert ist, den Beruf des Patentanwalts in einem ausreichenden Umfang auszuüben;". 2. § 21 Abs. 1 Nr. 6 erhält folgende Fassung: „6. wenn der Patentanwalt auf Grund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses rechtlich oder tatsächlich gehindert ist, den Beruf des Patentanwalts in einem ausreichenden Umfang auszuüben;". Bonn, den 22. Juni 1966 Deringer Busse (Herford) Dr. Wilhelmi 2536 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 ) Anlage 3 Umdruck 84 Änderungsantrag der Abgeordneten Busse (Herford), Dr. Wilhelmi und Dr. Reischl zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Deringer, Busse (Herford) und den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs einer Patentanwaltsordnung (Drucksachen V/276, V/675). Der Bundestag wolle beschließen: § 171 erhält folgenden Absatz 1 a: „(1 a) Zur Prüfung kann ferner zugelassen werden, wer sich als ordentlicher Studierender an einer wissenschaftlichen Hochschule dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer gewidmet, dieses Studium jedoch aus besonderen Gründen nicht abgeschlossen hat, sofern er mindestens 15 Jahre die in Absatz 1 bezeichnete Tätigkeit ausgeübt hat; von dieser Tätigkeit müssen mindestens zehn Jahre vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeleistet sein." Bonn, den 29. Juni 1966 Busse (Herford) Dr. Wilhelmi Dr. Reischl Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 20. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/720 Frage XI/5) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Autofahrer unmittelbar über Medikamente zu informieren, die die Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit am Steuer beeinträchtigen? Eine unmittelbare Unterrichtung von Kraftfahrern über Medikamente, die geeignet sind, die Fahrtüchtigkeit herabzusetzen, ist entweder durch den Arzt, der das Mittel verschreibt, oder über eine entsprechende Mitteilung auf der Verpackung des Medikaments möglich. Beide Wege sind beschritten worden. 1. Die Ärzte sind aufgefordert, im Einzelfall in der Sprechstunde darauf hinzuweisen, daß ein verordnetes oder vom Arzt bei der Behandlung angewandtes Medikament die Fahrtüchtigkeit he-einträchtigen kann. Auf Empfehlung des Ausschusses „Verkehrsmedizin" hat der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern (Bundesärztekammer) ein „Merkblatt über die Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit durch Arzneimittel" im „Deutschen Ärzteblatt" (Heft 9/1964) veröffentlicht, das in Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft angefertigt wurde. Es enthält acht Arzneimittelgruppen, bei denen einschränkende Ratschläge empfohlen werden. Darüber hinaus wurde den Ärzten empfohlen, Aushänge mit entsprechendem Text in den Warte- oder Sprechzimmern anzubringen, die den Patienten auf seine Verantwortung hinweisen und ihm nahelegen, in den entsprechenden Fällen zeitweise auf die Führung eines Kraftfahrzeuges zu verzichten. 2. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie hat zugesagt, auf seine Mitgliedsfirmen einzuwirken, bei entsprechenden Medikamenten einen für Laien verständlichen Warnhinweis anzubringen. Dies ist in vielen Fällen bereits auf dieser freiwilligen Basis geschehen. In § 42 der Zweiten Novelle zum Arzneimittelgesetz ist zudem den zuständigen Behörden der Bundesländer die Ermächtigung gegeben worden, anzuordnen, daß solche Arzneimittel mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen werden. Hiervon wurde bisher j edoch noch kein Gebrauch gemacht. Unabhängig davon ist es erforderlich, auch diejenigen Verkehrsteilnehmer auf die mögliche Verkehrsgefährdung hinzuweisen, die an Gesundheitsstörungen leiden, denen durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten gesteuert werden muß, wie etwa Diabetes und Hochdruckkrankheiten. Bei ihnen kommt es zu einer Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, wenn das Arzneimittel nicht eingenommen wird. Sie dürfen sich also nur solange im Verkehr bewegen, wie die Medikamentenwirkung anhält. Die Verantwortung für ein verkehrsgerechtes Handeln kann aber weder der Gesetzgeber noch der Arzt dem Patienten abnehmen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 27. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Glüsing (Dithmarschen) (Drucksache V/720 Fragen XV/1, XV/2 und XV/3): Wie vereinbaren sich die Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutze der Fischbestände auf Grund der Nordostatlantischen Fischereikonvention mit der Schädigung der Bestände, insbesondere an Jungfischen, durch reflexionsseismische Seemessungen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Auflage des Deutschen Hydrographischen Instituts, die Fischerei bei den reflexionsseismischen Seemessungen nicht ungerechtfertigt zu behindern und möglichst nicht zu schädigen, oft nicht beachtet und ihre Innehaltung nicht genügend überwacht wird? Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um den Umfang der Fischereischäden, die durch reflexionsseismische Seemessungen entstehen, festzustellen und die Ölgesellschaften, die diese Messungen durchführen, zu veranlassen, die betroffenen Fischer zu entschädigen? Zu 1.: Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutze der Fischbestände aufgrund des Internationalen Übereinkommens über die Fischerei im Nordostatlantik vom 24. 1. 1959 (BGBl. 1963 II S. 157) lassen sich nur schwer mit reflexionsseismischen Seemessungen vereinbaren. Hierbei erfolgen Unterwasser- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 2537 sprengungen, bei denen größere Mengen von Fischen getötet oder verletzt werden. Derartige Sprengungen sind aber zur Erschließung der Bodenschätze des deutschen Festlandsockels zum Wohle der gesamten Volkswirtschaft leider nicht vermeidbar. Um jedoch die unvermeidlichen Schäden an den Fischbeständen und nachhaltige Auswirkungen auf die Fischerei auf ein Mindestmaß zu beschränken, werden Genehmigungen zu reflexionsseismischen Sprengungen aufgrund des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel vom 24. 7. 1964 (BGBl. I S. 497) und in Übereinstimmung mit Artikel 5 der Genfer Konvention über den Festlandsockel vom 29. 4. 1958 mit Auflagen verbunden, auf die ich bei der Beantwortung Ihrer Frage 2 noch näher eingehen werde. Zu 2.: Solche Fälle, in denen bei reflexionsseismischen Messungen die Auflagen des Deutschen Hydrographischen Instituts zum Schutze der Fischerei vorsätzlich oder fahrlässig nicht beachtet wurden, sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt. Bei der Erteilung neuer Genehmigungen werden jedoch die Auflagen erweitert, indem u. a. künftig Ort und Zeit der Arbeiten von den Meßtruppleitern rechtzeitig mit den zuständigen Fischereiämtern abgestimmt werden müssen. Ferner wird das Deutsche Hydrographische Institut den Genehmigungen Fischereikarten beifügen, aus denen wichtige Fanggebiete und etwaige Schonzeiten zu entnehmen sind. Schließlich werden Wissenschaftler der Bundesforschungsanstalt für Fischerei künftig vermehrt als Beobachter an reflexionsseismischen Seemessungen teilnehmen. Zu 3.: Die Bundesregierung hat veranlaßt, daß von der Bundesforschungsanstalt für Fischerei laufend Untersuchungen über etwa entstehende Fischereischäden durchgeführt werden. Ob Ersatzansprüche von geschädigten Fischern gestellt werden können, ist eine Frage des zivilen Rechts, die von den zuständigen Gerichten entschieden werden muß. Daher hat die Bundesregierung rechtlich keine Möglichkeit, auf Feststellung, Durchsetzung oder Erfüllung von solchen Ansprüchen Einfluß zu nehmen. Die zuständigen Behörden des Bundes und der Küstenländer bemühen sich aber darum, eine Pauschalentschädigung betroffener Fischer durch die Inhaber von Genehmigungen zur Durchführung von reflexionsseismischen Sprengungen auf freiwilliger Grundlage zu erreichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 28. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leukert (Drucksache V/720 Fragen XV/4 und XV/5) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die Staatssekretär Hüttebräuker auf der Tagung der Deutschen Gruppe der liberalen Weltunion in Baden-Baden vertreten hat, daß „Arbeiteraristokraten", die abends ihre kleine Nebenerwerbsstelle bebauen, die Ausweitung des Produktionsvolumens in aufzustockenden Betrieben verhindern? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Arbeitnehmer mit kleinem landwirtschaftlichem Grundbesitz das Land aufzugeben haben, obzwar nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Eigentumsbildung audi für Arbeitnehmer anzustreben ist? Staatssekretär Hüttebräuker hat seine Ausführungen nicht in seiner amtlichen Eigenschaft gemacht. Er hat als landwirtschaftlicher Fachmann auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten „Struktur- und Investitionspolitik, soziale Sicherung und geistige Förderung der Landwirte" Bezug genommen. Eine im Rahmen einer wissenschaftlich-fachlichen Auseinandersetzung abgegebene private Äußerung ist nicht dazu bestimmt, die Meinung der Bundesregierung wiederzugeben. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß Arbeitnehmer mit kleinem landwirtschaftlichen Grundbesitz ihr Bodeneigentum aufzugeben haben. Die Erhaltung und Festigung eines breitgestreuten landwirtschaftlichen Eigentums entspricht den Vorstellungen der Bundesregierung von der Ordnung des ländlichen Raumes. Die Verpachtung und der Verkauf von Flächen jeder Art muß der Entscheidung des einzelnen vorbehalten bleiben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 28. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/720 Fragen XV/6 und XV/7): Ist die Bundesregierung bereit, für die Schaffung eines Entschädigungsfonds für Unfallschäden einzutreten, die durch Wild verursacht wurden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Risiko der durch Wild verursachten Unfälle nicht dem Kraftfahrer aufgebürdet werden sollte, sondern vor allem Sache des Inhabers der Jagdhoheit, also des Staates, sein müßte? Die Bundesregierung sieht sich hierzu nicht in der Lage. Es wird einem privaten Versicherungsschutz der Vorzug vor einem Entschädigungsfonds zu geben sein, der nur auf den Ersatz von Schäden beschränkt wäre, bei denen Wild beteiligt ist. Schon am 14. Januar 1966 hat Herr Staatssekretär Dr. Seiermann vom Bundesministerium für Verkehr in der Fragestunde erklärt, daß der Bund an gefährdeten Abschnitten der Autobahn versuchsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Wildschutzzäune errichtet habe und beobachte. Nunmehr haben Erörterung zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und einem Verband der Versicherungsträger die begründete Aussicht erkennen lassen, daß das Sachschadenrisiko bei Verkehrsunfällen, an denen Wild beteiligt ist, in absehbarer Zeit in die Teilkaskoversicherung einbezogen werden dürfte. Für das Personenschadensrisiko besteht schon gegenwärtig die Möglichkeit des Versicherungs- 2538 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 schutzes durch Abschluß einer Lebens-, Unfall- oder Insassenversicherung. Im übrigen weise ich darauf hin, daß nicht nur jagdbares Wild als Unfallursache in Betracht kommt, sondern auch nicht-jagdbare Tiere. Außerdem können auch Steinschlag, Rauchentwicklung und ähnliches zu Unfällen im Straßenverkehr führen. Es dürfte auch zu berücksichtigen sein, daß in vielen Fällen die Unfallursache nicht bewiesen werden kann. Das zivil- und strafrechtlich geschützte, jedoch im Interesse der Landeskultur beschränkte Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Aber selbst, wenn man unter Jagdhoheit die Gesetzgebungskompetenz des Staates zur Regelung des Jagdwesens verstehen wollte, so kann daraus weder eine Haftung des Staates noch der Jagdberechtigten oder der Jagdausübungsberechtigten für Straßenverkehrsunfälle hergeleitet werden, bei denen Wild beteiligt ist. Die Errichtung von Wildzäunen und eine entsprechende Wildstandsregulierung vermag zwar das mit der Benutzung eines Kraftfahrzeugs verbundene Risiko zu verringern; dieses Risiko kann aber den Kraftfahrern nicht völlig abgenommen werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 24. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bauer (Wasserburg) (Drucksache V/720 Fragen XV/8, XV/9 und XV/ 10) : Ist sich das Bundesernährungsministerium der Vielzahl der Probleme bewußt, die sich für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft aus dem erheblichen Preisbruch, insbesondere hinsichtlich der Behandlung der am 30. Juni 1967 vorhandenen Lagerbestände an Getreide und Getreideverarbeitungserzeugnissen ergeben? Ist dem Bundesernährungsministerium bekannt, daß in der Brauwirtschaft jeweils bereits im Sommer Abschlüsse in Braumalz über einen Zeitraum von 12 bis 15 Monaten getätigt werden und für die Vermälzung bis Oktober, d. h. bis zur Erreichung der Keimfähigkeit der neuen Gerste, nur alterntige Braugerste Verwendung finden kann? Welche Maßnahmen hat das Bundesernährungsministerium ergriffen, um spätestens bis zum Beginn der Ernte 1966, d. h. bis Mitte Juli d. J., den beteiligten Wirtschaftskreisen Klarheit über die zu erwartende Regelung zu verschaffen und um damit dem deutschen Braugerstenmarkt die auf ihm lastende Unsicherheit zu nehmen, die den Abfluß der deutschen Braugerste zu behindern droht? Mein Ministerium beschäftigt sich schon länger mit den Problemen, die sich beim Übergang von der jetzigen Regelung in der Phase der gemeinsamen Getreidepreise ab 1. Juli 1967 für Getreide und Getreideverarbeitungserzeugnisse ergeben werden, und ist bemüht, auf nationaler oder auf kommunitärer Basis eine Lösung herbeizuführen. Wie die Erfahrungen aus den Vorjahren gezeigt haben, dürften in der Landwirtschaft am 1. Juli 1967 keine Lagerbestände an Getreide für den Markt vorhanden sein. Auch für den Handel und die Genossenschaften dürfte sich das Problem nicht stellen, weil die vorhandenen Bestände bis zum 30. Juni 1967 auf den Markt gebracht oder interventionsfähiges Getreide (Inlandsweizen, -roggen, -gerste) der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel angedient werden können. Das Entsprechende gilt für die getreideverarbeitenden Industrien. Soweit es sich jedoch um nicht interventionsfähiges Getreide handelt, das am 1. Juli 1967 bei den Brotgetreide- und Schälmühlen lagert, ist die Bundesregierung bereits mit der Frage befaßt, auf welchem Wege die betreffenden Betriebe von Nachteilen freigehalten werden können. Meinem Hause sind auch die mit der Vermälzung von Gerste zusammenhängenden Probleme bekannt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bemüht, eine vertretbare Regelung auch für die Mälzereien zu treffen; hierzu darf ich auf das vorher bezüglich der Mühlen Gesagte verweisen. Im Rahmen der anstehenden Brüsseler Verhandlungen ist die Bundesregierung bemüht, sobald wie möglich Klarheit darüber zu schaffen, welche Übergangsmaßnahmen im einzelnen für den Preisbruch 1967 Anwendung finden sollen. Gegenwärtig ist es noch nicht möglich, Einzelheiten hierzu zu sagen, da der Inhalt der neuen Getreideverordnung des Rates der EWG (bisher Verordnung Nr. 19) nicht bekannt ist. Die Verhandlungen hierüber sind zur Zeit in den Sachverständigengremien der EWG angelaufen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 28. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/720 Fragen XV/14, XV/15 und XV/ 16) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche der Schweine und der Schweinepest neuerforschte Impfstoffe, wie z. B. Gewebekulturvirus-Saponinvaccine gegen MKS der Schweine und Suiferin gegen Schweinepest, die in anderen EWG-Ländern Verwendung finden, auch für die Bundesrepublik zuzulassen? Sind die in Frage XV/14 genannten Mittel aufgrund der schon in der Bundesrepublik damit durchgeführten erfolgreichen Großversuche für periodische Schutzimpfungen auch bei Schweinen, wie sie bei Rindern bereits durchgeführt werden, geeignet? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Länder dahin gehend einzuwirken, daß Entschädigungszahlungen an die Tierhalter bei der Keulung von Rindern und Schweinen innerhalb von vier Wochen erfolgen und nicht, wie niedersächsische Erfahrungen zeigen, oftmals erst nach vier bis fünf Monaten? Die neu entwickelte Maul- und KlauenseucheGewebekulturvakzine ist im Bundesgebiet — wie andere Maul- und Klauenseuche-Impfstoffe auch — zugelassen. Da sie bei Schweinen jedoch nur einen Impfschutz bis zu etwa 6 Wochen erzeugt, sind ihrem Einsatz im Rahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung enge Grenzen gesetzt. Der Einsatz des Schweinepest-Impfstoffes „Suiferin" ist nur bedingt zugelassen; er darf unter Zugrundelegung wissenschaftlicher Erfahrungen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden und unter Einhaltung besonderer veterinärpolizeilicher Auflagen verimpft werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1966 2539 Die neue Maul- und Klauenseuche-Gewebekulturvakzine ist infolge der durch sie erzeugten kurzdauernden Immunität nicht für periodische Schutzimpfungen bei Schweinen geeignet. Allgemeine periodische Schutzimpfungen gegen die Schweinepest mit dem Impfstoff ,,Suiferin" sind aus den zur vorhergehenden Frage genannten Gründen nicht vertretbar. Nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes sind die Bestimmungen über die Entschädigung für Tierverluste durch Tierseuchen von den Ländern durchzuführen. Ich werde Gelegenheit nehmen, anläßlich der nächsten Sitzung des Veterinärausschusses, dem die leitenden Veterinärbeamten der Länder angehören, auf die im Interesse der Tierseuchenbekämpfung liegende schnelle Zahlung .von Entschädigungen hinzuweisen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 27. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) (Drucksache V/720 Frage XV/17) : Trifft es zu, daß Schädlingsbekämpfungsmittel, so vor allem Fungizide und Herbizide bekannter deutscher ,Hersteller, in benachbarten EWG-Ländern, z. B in Holland und Frankreich, zu einem Bruchteil des Preises verkauft werden, den die deutschen Landwirte bezahlen müssen? Es trifft zu, daß in einigen Fällen Pflanzenschutzmittel deutscher Hersteller im Ausland zu niedrigeren Preisen angeboten werden als im Inland. Diese Preisunterschiede sind oftmals auf unterschiedliche Wirkstoffgehalte zurückzuführen, wie Überprüfungen verschiedener Fertigpräparate des In- und Auslandes auf Grund früherer gleichlautender Hinweise ergeben haben. Zum anderen richtet sich die Preisgestaltung bei Erzeugnissen der Pflanzenschutzmittelindustrie ebenso wie bei anderen Industrieerzeugnissen grundsätzlich nach der jeweiligen Marktlage für das einzelne Produkt. Das hat zur Folge, daß für Pflanzenschutzmittel im Ausland zum Teil niedrigere, zum Teil aber auch höhere Preise erzielt werden. Diese Preisdifferenzen dürften sich jedoch im allgemeinen gegenüber den Preisen im Inland ausgleichen. Im übrigen läßt sich nur nach Prüfung jedes einzelnen Falles feststellen, welche Gründe für eine etwaige unterschiedliche Preisgestaltung maßgebend sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hohen Hause liegt in dritter Beratung der von den Kollegen Deringer, Busse (Herford) und den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachte Entwurf einer Patentanwaltsordnung vor. Dieser entspricht im wesentlichen dem in der vorigen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedeten Regierungsentwurf. Ich begrüße es, daß dieser Entwurf als Initiativgesetzentwurf zu Beginn dieser Legislaturperiode eingebracht und in den zuständigen Ausschüssen so schnell beraten worden ist.
    Ich möchte dem Rechtsausschuß und vor allem seinem Berichterstatter, dem Herrn Kollegen Dr. Reischl, meinen besonderen Dank hierfür sagen. Hierdurch wird es möglich sein, den Schlußstein für die Neuordnung des Berufsrechts auf dem Gebiet der Rechtspflege zu setzen, die Neuordnung, die mit der Bundesrechtsanwaltsordnung, der . Bundesnotarordnung und dem Richtergesetz schon weitgehend verwirklicht worden ist.
    Die Bedeutung des Entwurfs liegt darin, daß damit, wieder anknüpfend an die Tradition der Patentanwaltsgesetze von 1900, ein einheitlicher Berufsstand der Berater und Vertreter auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes geschaffen wird. Dieses Gesetz wird dadurch erreicht, daß der Stand der Erlaubnisscheininhaber geschlossen wird. Der Besitzstand der Erlaubnisscheininhaber und des Personenkreises, dem nach dem geltenden Recht ein Erlaubnisschein erteilt werden kann, wird damit in großzügiger Weise gewahrt. Die Vorschläge des Rechtsausschusses, die die Wahrung des Besitzstandes für diesen Personenkreis verbessern, darf ich befürworten.
    Auch in der weiteren Zielsetzung, die Stellung des Patentanwalts als Organ der Rechtspflege zu verstärken sowie die Ehrengerichtsbarkeit neu unserer verfassungsmäßigen Ordnung entsprechend zu regeln, schließt sich der Entwurf an die Regierungsvorlage aus dem Jahre 1964- an. Das ehrengerichtliche Verfahren ist der Neuregelung des Strafverfahrensrechts angepaßt worden.
    Für bedeutungsvoll halte ich es ferner, daß die Ausbildung der Patentanwaltskandidaten beim Deutschen Patentamt und den Gerichten so gestaltet worden ist, daß diese Bewerber auf ihre immer umfangreicher werdenden Aufgaben gründlich vorzubereiten sind.
    Ich möchte dem Hohen Hause daher die Annahme des Entwurfs sowie der Änderungsanträge des Rechtsausschusses empfehlen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache gewünscht? — Werden
Anträge zur dritten Beratung gestellt? — Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir über das Gesetz im ganzen ab. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, erhebe sich bitte von seinem Platz. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Damit ist Punkt 15 der Tagesordnung erledigt.
Die Punkte 16, 17 und 18 sollen nach einer Vereinbarung der Fraktionen morgen aufgerufen werden.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze
— Drucksache V/714 —
Wird der Entwurf begründet? — Ich erteile zur Begründung das Wort dem Herrn Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem von der Bundesregierung dem Hohen Hause vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze sollen noch vor einer allgemeinen Reform des gewerblichen Rechtsschutzes, die in meinem Hause bereits in Angriff genommen ist, vor allem zwei Fragen vorab geregelt werden: Einmal soll durch eine Änderung des Patenterteilungsverfahrens die Geschäftslage des Deutschen Patentamts die sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert hat, normalisiert werden. Im Interesse der gesamten Wirtschaft muß die durchschnittliche Dauer der einzelnen Patenterteilungsverfahren, die gegenwärtig bereits vier bis fünf Jahre beträgt, wieder auf ein normales Maß zurückgeführt werden. Zum andern soll durch die Einführung des Benutzungszwangs für Warenzeichen der Überfüllung der Warenzeichenrolle entgegengewirkt und damit insbesondere im Interesse kleinerer und mittlerer Unternehmen die Möglichkeit der Eintragung neuer Warenzeichen verbessert werden.
    Die Einführung des Benutzungszwangs wird seit langem gefordert und ist auch in ihrer Ausgestaltung nahezu unumstritten. In dieser Frage ist deshalb die Vorlage der Bundesregierung nahezu einmütig begrüßt worden, so daß ich glaube, von näheren Ausführungen hierzu absehen zu können.
    Anders ist die Situation dagegen in der Frage einer Änderung des Patenterteilungsverfahrens. Hier waren die Auffassungen in der Wirtschaft bis zuletzt geteilt. Entschiedenen Befürwortern der von der Bundesregierung vorgeschlagenen sogenannten „verschobenen Prüfung" standen ebenso und etwa im gleichen Ausmaß entschiedene Gegner gegenüber. Dabei verliefen die gegensätzlichen Auffassungen zum Teil quer durch die einzelnen Bereiche der Wirtschaft. An jüngster Zeit hat sich jedoch eine gewissen Übereinstimmung im Sinne der von der



    Bundesminister Dr. Jaeger
    Bundesregierung vorgeschlagenen Lösung abgezeichnet.
    Mit welchen Schwierigkeiten das Patentamt seit einigen Jahren zu kämpfen hat, darf ich als bekannt voraussetzen. Die Bundesregierung hat diese Schwierigkeiten, bei denen es sich nicht um eine vorübergehende Erscheinung, sondern um strukturelle Auswirkungen handelt, in der Begründung des Gesetzentwurfs im einzelnen dargelegt. Hervorheben möchte ich vorweg, daß mit einer Personalvermehrung allein das Problem nicht zu lösen ist. Die Bundesregierung hält zwar eine nicht unerhebliche Personalvermehrung für unerläßlich und ist dem Haushaltsausschuß dieses Hohen Hauses dankbar dafür, daß er sich der Notwendigkeit einer Personalvermehrung trotz der angespannten Haushaltslage nicht verschlossen hat. Das Problem aber kann nach der Überzeugung der Bundesregierung zusätzlich nur mit strukturellen Maßnahmen gelöst werden. Die Bundesregierung hält deshalb eine gesetzliche Änderung des Patenterteilungsverfahrens für unvermeidlich.
    Die sogenannte verschobene Prüfung, deren Einführung vorgeschlagen wird, ist nicht von uns erfunden worden. Sie wird seit 21/2 Jahren vom Niederländischen Patentamt bereits mit einem selbst für Optimisten überraschend guten Erfolg gehandhabt. Sie liegt dem Entwurf eines Abkommens über ein europäisches Patentrecht zugrunde und wird in zahlreichen anderen Ländern, insbesondere auch in den USA, ernsthaft in Erwägung gezogen. Grundlage dieses neuen Verfahrens sind Erfahrungstatsachen: Einmal die Tatsache, daß Patente im Durchschnitt nach sechs bis sieben Jahren aufgegeben werden, weil sich die Zahlung der progressiv ansteigenden Jahresgebühren im Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Ertrag des Patents nicht mehr lohnt; nur 2 v. H. aller Patente erreichen die gesetzliche Höchstdauer von achtzehn Jahren. Zweitens vor allem die weitere Erfahrungstatsache, daß nur ein überraschend kleiner Teil aller angemeldeten Erfindungen im Wirtschaftsablauf praktische Bedeutung gewinnt. Nach unseren Informationen liegt der Anteil der wirtschaftlich verwerteten patentierten Erfindungen weit unter 20 v. H. Aus den USA, dem Land mit der bei weitem größten Zahl der Patentanmeldungen, ist uns kürzlich berichtet worden, daß in wichtigen Bereichen der Industrie von hundert Anmeldungen im Durchschnitt nur jeweils zwei eine wirtschaftliche Bedeutung erlangen. Diese Zahl mag viele von Ihnen, meine Damen und Herren, sehr überraschen; die Zahl mag in Deutschland auch höher liegen. Sicher ist aber, daß selbst bei großzügiger Schätzung sich nur für einen kleinen Teil der angemeldeten Erfindungen ein so aufwendiges Prüfungsverfahren lohnt, wie es nach geltendem Recht mit der materiell-rechtlichen Prüfung auf Patentfähigkeit für jede angemeldete Erfindung durchgeführt werden muß. Das bisherige Patenterteilungsverfahren stellt damit, ich möchte beinahe sagen, einen übermäßigen Aufwand dar, der so lange sinnvoll und vernünftig gewesen war, solange der Arbeitsanfall beim Patentamt bewältigt werden konnte. Wir können uns aber diesen Aufwand angesichts der Strukturwandlung der letzten Jahre jedenfalls auf absehbare Zeit einfach nicht mehr leisten.
    Das Ziel des Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren, ist es deshalb, das aufwendige Prüfungsverfahren nicht mehr unterschiedslos auf alle Patentanmeldungen anzuwenden. Durch neue Verfahrensmaßnahmen soll vielmehr erreicht werden, daß der mit der Prüfung einer Anmeldung nicht nur für das Patentamt, sondern auch für den Anmelder selbst verbundene hohe Aufwand an Kosten und Zeit künftig nur noch für solche Anmeldungen erbracht wird, für die er sich wirtschaftlich auch lohnt. Es muß also, um es mit einem Schlagwort zu sagen, die Spreu vom Weizen getrennt werden. Dabei soll der Anmelder selbst bestimmen, ob er seine Anmeldung, um im Bilde zu bleiben, als „Spreu" oder als „Weizen" behandelt sehen will. Allein von seiner Entscheidung soll es abhängen, ob das materielle Prüfungsverfahren sofort eingeleitet oder zunächst so lange ausgesetzt werden soll, bis sich herausgestellt hat, ob die wirtschaftliche Bedeutung der Erfindung die Durchführung des Prüfungsverfahrens rechtfertigt. Deshalb soll das materielle Prüfungsverfahren von einem gebührenpflichtigen Antrag abhängig gemacht werden. Wird der Prüfungsantrag gestellt, dann soll das Verfahren praktisch genau wie nach geltendem Recht ablaufen. Das Prüfungsverfahren soll also für die Anmeldungen, für die es durchgeführt wird, praktisch unverändert bleiben. Lassen Sie mich dies hier nachdrücklich unterstreichen.
    Es trifft also nicht zu, wie dies gelegentlich behauptet worden ist, daß das in Jahrzehnten bewährte deutsche Prüfungsverfahren, das den Ruf des deutschen Patents in der Welt begründet hat, aufgegeben werden und damit gewissermaßen die Axt an die Wurzel des deutschen Patentrechts gelegt werden soll. Gerade das Gegenteil ist richtig! Wesentlich es Ziel der vorgeschlagenen Neuregelung ist es, das Prüfungsverfahren zu erhalten, nicht, es abzuschaffen. Durch Beschränkung der Zahl der Prüfungsverfahren auf die wirtschaftlich wertvollen Erfindungen soll dieses Prüfungsverfahren sogar nicht nur schneller, sondern nach Möglichkeit auch noch gründlicher als bisher durchgeführt werden. Das System der verschobenen Prüfung hat nur den Zweck, die Prüfungskapazität frei zu machen, die benötigt wird, um die wirtschaftlich bedeutsamen Erfindungen künftig genau so intensiv zu prüfen wie in den vergangenen Jahrzehnten. Das ist der entscheidende Inhalt des Systems der verschobenen Prüfung, und das ist der Vorschlag, den Ihnen, meine Damen und Herren, die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf unterbreitet.
    Der Gesetzentwurf ist seit Ende 1964 mit den beteiligten Kreisen eingehend erörtert worden. Dabei ist immer wieder als zentraler Einwand gegen das System der verschobenenn Prüfunggeltend gemacht worden, daß ihr Verfahren zwar den Interessen des Anmelders durchaus genüge und ihnen in mancher Hinsicht vielleicht sogar besser als das gegenwärtige Verfahren entspreche, daß die von einer Anmeldung betroffene Konkurrenz nunmehr aber die Arbeit zu leisten habe, die das Patentamt künftig nicht mehr zu leisten habe. Die Gegner des Systems



    Bundesminister Dr. Jaeger
    der verschobenen Prüfung sehen mit anderen Worten deren hauptsächlichen Nachteil darin, daß sie sich künftig selbst mit den nach einer im wesentlichen nur formalen Prüfung bekanntgemachten Anmeldungenbefassen und sich über die Schutzfähigkeit klar werden müßten, während nach geltendem Recht diese Arbeit zentral für die gesamte Wirtschaft vom Patentamt geleistet werde und nur solche Anmeldungen bekanntgemacht würden, deren Patentfähigkeit vom Patentamt anerkannt worden sei.
    Dieser zentrale Einwand ist jedoch nach der Überzeugung der Bundesregierung vor allem deshalb nicht zutreffend, weil es mit der Idee des Patentrechts schlechterdings nicht vereinbar ist, daß die beim Patentamt eingereichten Anmeldungen infolge der langen Dauer des gegenwärtigen Prüfungsverfahrens jahrelang verborgen bleiben, ohne daß die Konkurrenten des Anmelders jedenfalls in absehbarer Zeit von der Anmeldung Kenntnis erhalten und sich damit bei ihren wirtschaftlichen Dispositionen auf diese Anmeldung einstellen können. Ein Patent wird erteilt; .der Erfinder legt, wie das Wort selbst es zum Ausdruck bringt, seine Einfindung der Allgemeinheit offen. Wenn unter den gegenwärtigen Umständen das materielle Prüfungsverfahren innerhalb angemessener Frist nach der Anmeldung nicht abgeschlossen werden kann, dann müssen nach der Überzeugung der Bundesregierung die Anmeldungen wenigstens vor Abschluß des Prüfungsverfahrens, also noch ungeprüft, bekanntgemacht und damit der Allgemeinheit offengelegt
    werden. Anderenfalls wären wirtschaftliche Fehlnvestitionen und Fehldispositionen der Konkurrenten des Anmelders unvermeidbar.
    Infolgedessen sieht der Entwurf außer der Einführung der verschobenen Prüfung auch die Offenlegung aller Anmeldungen nach achtzehn Monaten, gerechnet vom Prioritätszeitpunkt an, vor, selbstverständlich unter Gewährung eines einstweiligen Patentschutzes. Auch diese Regelung beruht auf einer Erkenntnis, zu der nicht nur wir gekommen sind, sondern die sich gerade auch bei den Prüfungspatentämtern anderer Staaten durchgesetzt hat und voraussichtlich in Kürze bereits zu einer entsprechenden international-rechtlichen Regelung führen wird. Wenn aber alle Anmeldungen ohne Rücksicht auf den Stand des Prüfungsverfahrens nach achtzehn Monaten offengelegt werden, dann führt dies dazu, daß sich die von der Anmeldung betroffenen Unternehmen nunmehr mit dieser Anmeldung befassen müssen. Mit der verschobenen Prüfung hat diese Mehrarbeit für die Wirtschaft nichts zu tun. Diese Mehrarbeit wird durch den unschätzbaren Vorteil aufgewogen, daß die Unternehmen rechtzeitig und nicht erst nach Jahren die Anmeldungen der Konkurrenz kennenlernen und sich mit den eigenen wirtschaftlichen und technischen Dispositionen auf die Anmeldungen der Konkurrenz einstellen können.
    Man sollte im übrigen auch nicht vergessen, daß das neue Verfahren für die Industrie nicht nur Mehrarbeit, sondern für sie ebenso wie für das Patentamt auch eine ganz wesentliche Entlastung bringt. Denn auch der Anmelder muß Zeit, Mühe und Ko-
    sten aufwenden, um seine Anmeldung beim Patentamt bis zur Patenterteilung durchzufechten, und diesen Aufwand soll auch er sich nach dem neuen Verfahren ersparen können, solange die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Erfindung nicht feststeht. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, daß sich Mehrarbeit und Entlastung nach dem neuen Verfahren im wesentlichen die Waage halten werden.
    Angesichts der Bedenken eines Teils der Wirtschaft gegen die Einführung der verschobenen Prülung ist in den vergangenen 11/2 Jahren immer wieder der Versuch gemacht worden, auf andere Weise eine Normalisierung der Geschäftslage des Deutschen Patentamts zu erreichen. Alle diese Versuche haben nicht zu einem konkreten und von den beteiligten Kreisen einmütig oder jedenfalls mit großer Mehrheit gebilligten Ergebnis geführt. Unter diesen Umständen haben sich in letzter Zeit auch diejenigen Kreise der Industrie, die der verschobenen Prüfung bisher ablehnend gegenüberstanden, mit der Einführung dieses neuen Verfahrens einverstanden erklärt unter der Voraussetzung, daß es zunächst nur für eine befristete Zeit, etwa für zehn Jahre, eingeführt wird. Ich habe bereits bei der Behandlung des Gesetzentwurfs im Bundesrat erklärt, daß mir eine solche Befristung erwägenswert erscheint. Sie würde die Möglichkeit bieten, Erfahrungen zu sammeln und die endgültige Entscheidung über die Einführung der verschobenen Prüfung erst nach Ablauf der Probezeit zu treffen. Der Vorschlag einer zeitlichen Befristung der Einführung wirft jedoch eine Reihe von Fragen auf, die in den Ausschußberatungen im einzelnen erörtert werden sollten. Ich freue mich aber, feststellen zu können, daß nunmehr innerhalb der Wirtschaft weitgehend Einigkeit darüber zu bestehen scheint, daß zumindest für die nächsten Jahre die Einführung der verschobenen Prüfung neben der vorgesehenen Personalvermehrung das einzige Mittel darstellt, die Geschäftslage des Patentamts im Interesse der Wirtschaft unter Aufrechterhaltung des Prüfungsverfahrens zu normalisieren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)