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    Deutscher Bundestag 51. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 2459 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache V/267) Dr. Dehler, Vizepräsident . . . . 2459 B Erklärungen nach § 36 GO Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 2459 B Vizepräsident Dr. Dehler . . . 2460 B Genscher (FDP) 2460 C Dr. Mommer (SPD) 2460 C Fragestunde (Drucksachen V/720, V/723) Frage des Abg. Prinz von Bayern: Bildung einer einheitlichen strategischen Flugzeugreserve Gumbel, Staatssekretär 2460 D Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . 2461 B Fragen des Abg. Genscher: Gemeinschaftsentwicklungen und -produktionen annähernd gleichentwickelter Industrienationen Gumbel, Staatssekretär . . . . 2461 C Genscher (FDP) 2461 D Frage des Abg. Genscher: Vereinbarung von Gemeinschaftsproduktionen usw. bei Vertragsabschlüssen im Rahmen der Devisenabkommen Gumbel, Staatssekretär 2462 A Genscher (FDP) 2462 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Serienproduktion von Antiraketen-Raketen der Sowjetunion Gumbel, Staatssekretär 2463 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2463 C Berkhan (SPD) 2463 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2464 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2464 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Angebliche Ersetzung von fünf sowjetischen Divisionen in der SBZ durch Aufstellung von Raketen Gumbel, Staatssekretär 2464 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2464 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2465 B Berkhan (SPD) . . . . . . . 2465 C Stiller (CDU/CSU) 2465 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1966 Dröscher (SPD) 2466 A Draeger (CDU/CSU) . . . . 2466 B Frage des Abg. Kaffka: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in den Korruptionsfällen Gumbel, Staatssekretär . . . . . 2466 C Kaffka (SPD) . . . . . . . . .. 2466 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 2467 A Frage des Abg. Kaffka: Auslieferung des Not-Sende- und Empfangsgeräts an Piloten Gumbel, Staatssekretär 2467 B Kaffka (SPD) . . . . . . . . 2467 B Fragen des Abg. Faller: Deutsche Bedienstete des deutschfranzösischen Forschungsinstituts in St Louis/Oberelsaß 2467 C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Chronische Emphysem-Bronchitis — Aufnahme in die BerufskrankheitenVerordnung Kattenstroth, Staatssekretär 2468 A, 2469 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 2468 B Büttner (SPD) 2468 C Fragen des Abg. Dr. Stecker: Anspruch von Witwen auf Kindergeld trotz Rentenbezugs Kattenstroth, Staatssekretär 2468 A, 2468 D Fragen des Abg. Baier: Unzumutbare Belastung der unteren Verwaltungsbehörden bei Bearbeitung von Wohngeld • Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2469 C Baier (CDU/CSU) 2469 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2470 A Josten (CDU/CSU) 2470 A Fragen des Abg. Dr. Aigner: Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen im bayerischen Osten . . 2470 B Frage des Abg. Sanger: Geplante Erhöhung der Postgebühren für den Vertrieb der Wochenzeitungen und Zeitschriften — Sondertarif Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 2470 C Sänger (SPD) 2470 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2471 A Fragen des Abg. Zebisch: Angebot amerikanischer und italienischer mit Diphenylamin behandelter Apfel aus vorjähriger Ernte . . . . 2471 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Änderung der Versorgungsbestimmungen für Kriegerwitwen im öffentlichen Dienst Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 2471 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 2471 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2472 A Brück (Köln) (CDU/CSU) 2472 B Frage des Abg. Brück (Holz) : Ratifikationsgesetz zu der europäischen Konvention über die Wehrpflicht von Doppelstaatsangehörigen Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 2472 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern eine Entscheidung des Rats über die Anwendung des Art. 51 des Vertrages auf die französischen überseeischen Departements (Drucksachen V/197, V/751) . . 2472 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/728) — Erste Beratung — Memmel (CDU/CSU) 2472 D Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 2473 A Nächste Sitzung 2473 C Anlagen 2475 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1966 2459 51. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner st) 24. 6. Frau Albertz 24. 6. Arendt (Wattenscheid) 24. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 24. 6. Dr. Arnold 24. 6. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 24. 6. Dr. Birrenbach 24. 6. Borm 24. 6. Börner 24. 6. van Delden 24. 6. Diekmann 24. 6. Dr. Dittrich 24. 6. Dr. Eckhardt 1. 7. Frau Eilers 24. 6. Eisenmann 24. 6. Ertl 24. 6. Felder 25. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 24. 6. Graaff 24. 6. Haage (München) 24. 6. Haar (Stuttgart) 24. 6. Häussler 24. 6. Dr. Hofmann (Mainz) 24. 6. Illerhaus **) 24. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann 24. 6. Kohlberger 24. 6. Kubitza 25. 6. Dr. Lohmar 24. 6. Lücker (München) **) 24. 6. Leber 24. 6. Dr. Martin 24. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 24. 6. Dr. von Merkatz 24. 6. Missbach 24. 6. Dr. h. c . Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Moersch 24. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Dr. Müthling 24. 6. Prochazka 24. 6. Raffert 24. 6. Rainer 24. 6. Dr. Ritgen 24. 6. Dr. Schmid-Burgk 26. 6. Schultz (Gau-Bischofsheim) 24. 6. Dr. Serres *) 24. 6. Seuffert 24. 6. Dr. Staratzke 24. 6. Dr. Starke (Franken) 24. 6. Stooß 25. 6. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Strauß 1. 7. Tallert 24. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell*) 25. 6. Dr. Wahl *) 24. 6. Weimer 25. 6. Welslau 24. 6. Wendelborn 1. 7. Baron von Wrangel 24. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Geißler 1. 7. Lenz (Trossingen) 1. 7. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 24. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache V/720 Fragen IX/1, IX/2 und IX/3) : Ist der Bundesregierung die wachsende Kritik in weiten Teilen des bayerischen Ostens Tiber die schlechten Möglichkeiten des Empfangs von Rundfunk- und Fernsehsendungen bekannt? Ist die Bundesregierung gewillt, in Zukunft in ihre weiteren Ausbaupläne forciert regionalpolitische Überlegungen mit einzubeziehen? Bis wann ist mit der vollen rundfunktechnischen Sendeversorgung (2. und 3. Programm) des Juragebietes, insbesondere des Landkreises Beilngries, zu rechnen? Zu 1.: Aus dem von Ihnen angesprochenen „Bayerischen Osten", den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern, liegen in meinem Hause verschiedene Wünsche vor. Für die rund 1,9 Millionen Einwohner dieser beiden Provinzen sind für die Ausstrahlung des 2. Fernsehprogramms sechs und für die des 3. Fernsehprogramms bereits fünf Fernsehsender in Betrieb. Damit können in diesem Gebiet 1,4 Millionen oder 72,3 v. H. der Einwohner das 2. Programm und 1,26 Millionen, also ein Prozentsatz der weit über dem Landesdurchschnitt liegt, das 3. Programm empfangen. Zu 2.: In dem von Ihnen angesprochenen Gebiet ist eine weitere Fernsehsendeanlage zur Versorgung mit dem 2. Fernsehprogramm, die das Gebiet um Pfarrkirchen versorgen soll, im Aufbau. Die Inbetriebnahme wird im nächsten Jahr erfolgen. Zusätzlich werden in diesem Gebiet im Jahre 1967 noch zwölf Fernseh-Frequenzumsetzer für das 2. Programm errichtet. Die Bundesregierung hat damit bereits in der Vergangenheit die notwendigen regionalpolitischen Überlegungen in ihre Ausbaupläne einbezogen. Sie wird dies auch in Zukunft tun. Der Aufbau von weiteren Fernsehsendeanlagen zur Ausstrahlung des regionalen 3. Fernsehprogramms hängt jedoch von den der Deutschen Bundespost hierfür zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln ab. 2476 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1966 Zu 3.: In Ergänzung zu meinem Brief vom 6. Juni d. J. darf ich Ihnen zu der Frage, bis wann mit der vollen rundfunktechnischen Sendeversorgung des Juragebietes, insbesondere des Landkreises Beilngries, zu rechnen ist, noch folgendes mitteilen. Im Landkreis Beilngries können zur Zeit etwa 50 v. H. der Einwohner das 2. und 3. Programm empfangen. Eine nahezu volle Fernsehversorgung mit dem 2. Programm wird durch den Aufbau der Fernseh-Frequenzumsetzeranlagen Gelbelsee, Beilngries, Berching und Dietfurt, deren Inbetriebnahme für 1967 angestrebt wird, erreicht werden. Der Aufbau von Fernseh-Frequenzumsetzeranlagen zur Versorgung mit dem regionalen 3. Programm an diesen Standorten hängt von den der Deutschen Bundespost hierfür verfügbaren Investitionsmitteln in den nächsten Jahren ab. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Orgaß (Drucksache V/723 Fragen III/3 und III/4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Bereich des Hamburger S-Bahn-Verkehrs den Schwerkriegsbeschädigten mit 70 % Erwerbsminderung und mehr die kostenlose Benutzung der 1. Wagenklasse ab 1. Juni 1966 nicht mehr wie bisher gestattet und Zuwiderhandelnden des betroffenen Personenkreises das Fahrgeld der 1. Wagenklasse und darüber hinaus ein Bußgeld abverlangt, obwohl durch eine Sonderregelung diese Vergünstigung zur Benutzung der 1. Wagenklasse über 20 Jahre lang bestand? Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die in Frage III/3 erwähnte Maßnahme der Deutschen Bundesbahn rückgängig gemacht wird? Ich darf mich zu Ihrer Frage auf die Antwort beziehen, die ich am 18. Februar 1966 Herrn Kollegen Glombig auf seine ähnlich lautende Frage gegeben hatte. Im Bereich der Hamburger S-Bahn werden Schwerkriegsbeschädigte, die wenigstens 70 % Erwerbsminderung aufweisen und eine amtsärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Unterbringung in der 1. Wagenklasse besitzen, kostenlos in der 1. Klasse befördert. Alle anderen Schwerkriegsbeschädigten und alle sonst im Gesetz vom 27. August 1965 aufgeführten Körperbehinderten können kostenlos die 2. Wagenklasse im Hamburger S-Bahnverkehr benutzen. Gegenüber der früheren Regelung besteht insofern ein Unterschied, als die Bundesbahn zeitweilig allen Schwerkriegsbeschädigten, gleichgültig, ob sie die erwähnte amtsärztliche Bescheinigung besaßen oder nicht, die kostenlose Benutzung der 1. Klasse eingeräumt hatte. Dieses in den Tarifen nicht vorgesehene Zugeständnis ist am 1. Januar 1966 zurückgezogen worden. Jedoch hat die Bundesbahn während einer Übergangsfrist, die bis zum 1. Juni 1966 lief, zunächst auf Nachlösung verzichtet und sich mit Hinweisen in mündlicher Form und durch Plakataushang begnügt. Seit dem 1. Juni 1966 wird von den Personen, die weiterhin unberechtigt die 1. Wagenklasse benutzen, der Fahrpreis nacherhoben, zuzüglich einer Nachlösegebühr von 1 DM. Ein Bußgeld, wie es nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung zu verlangen möglich ist, ist jedoch bisher in keinem Falle erhoben worden. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, die Bundesbahn zu veranlassen, auch diejenigen Schwerkriegsbeschädigten kostenlos in der 1. Wagenklasse zu befördern, die nicht nachweisen können, daß ihr körperlicher Zustand diese Art der Unterbringung erfordert. Dazu sei auch bemerkt, daß es nach den mir erteilten Auskünften keine andere Bahn in Europa gibt, die den Körperbehinderten tariflich so weit entgegenkommt wie die Deutsche Bundesbahn. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 20. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/720 Fragen XI/2, XI/3 und XI/4) : Stimmt es, daß zur Zeit auf dem deutschen Obst- und Gemüsemarkt Äpfel aus vorjährigen Beständen der amerikanischen und italienischen Ernte angeboten werden, die nachweisbar mit Diphenylamin chemisch behandelt worden sind? Ist es richtig, daß die in Frage X1/2 erwähnten Äpfel urideklariert auf dem Markt angeboten werden? Welche gesundheitsschädigenden Folgen haben die Rückstände von Diphenylamin bzw. welche Forschungsergebnisse liegen hier vor? Es trifft zu, daß auf dem deutschen Markt Äpfel aus den USA angeboten werden, die mit Diphenylamin behaftet sind. Über das Alter der Äpfel ist mir nichts bekannt. Das Mittel soll auch auf italienischen Apfelimporten nachgewiesen, also auch in Italien verwendet worden sein; jedoch ist man in Italien auf Grund von Beschwerden deutscher Importeure offenbar wieder davon abgekommen. Diese Äpfel werden z. T. in Behältnissen angeboten, aus deren englischer Kennzeichnung für den Kenner der Fachsprache zu ersehen ist, daß die Einwickelpapiere der Äpfel mit Diphenylamin zur Bekämpfung des Apfelschorfs behandelt worden waren. Zum Teil ist auch eine solche Kennzeichnung ursprünglich auf den Behältnissen angebracht gewesen, aber mit Farbe überstrichen worden. Nach Berichten über amerikanische Versuche ergaben sich bei längeren Fütterungsversuchen mit Diphenylamin über zwei Jahre an Ratten und Hunden keine Wirkungen bei einem Gehalt von 0,1 g Diphenylamin je 1 kg Futter; Symptome im Blutbild begannen erst beim zehnfachen Gehalt. Die USA haben daraufhin einen Toleranzwert von 0,01 g je kg festgesetzt und dabei unterstellt, daß Äpfel im Durchschnitt 1,8 % der täglichen Kost ausmachen sollen. Angesichts des amerikanischen Toleranzwertes dürfte es schwierig sein, einen Gehalt der Äpfel, der 0,01 g je 1 kg nicht übersteigt, nach dem Lebensmittelgesetz zu beanstanden, denn dazu müßte die amtliche Lebensmittelüberwachung die Eignung dieses Gehalts zur Schädigung der Gesundheit in der auf Äpfeln anzutreffenden Menge beweisen; offenbar hat aber der analytisch nachgewiesene Gehalt nach den mir vorliegenden Berichten in vielen Fällen erheblich unter 0,01 g je 1 kg gelegen. Allerdings werden solche Äpfel, wie bereits geschehen, wegen abstoßenden Geruchs und Geschmacks als verdorben nach § 4 Nr. 2 des Lebensmittelgesetzes beanstandet werden können.
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    Gern, Herr Abgeordneter.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf, zunächst die Fragen IV/1, IV/2" und IV/3 des Abgeordneten Faller:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Allgemeine Ortskrankenkasse für den Landkreis Lörrach vom deutsch-frenzösischen Forschungsinstitut in St. Louis/Oberelsaß seit rund zwei Jahren keinen Ersatz für die Leistungen erhalten hat, die die Kasse für die deutschen Bediensteten des Instituts erbrachte?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund des in Frage IV/1 geschilderten Tatbestandes die Allgemeine Ortskrankenkasse Lörrach keine Krankenscheine mehr für die deutschen Bediensteten des Forschungsinstituts ausgibt?
Ist die Bundesregierung bereit, ihren Einfluß geltend zu machen, daß die in Frage IV/2 aufgezeigten unerfreulichen Differenzen im Interesse der deutschen Bediensteten beschleunigt beigelegt werden?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 22. Juni 1966 lautet:
1. Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten bekannt, die im Abrechnungsverfahren zwischen den deutschen und den französischen Trägern der Krankenversicherung bestehen. Tatsächlich ist in den Fällen der Leistungsaushilfe seit 1964 nicht mehr abgerechnet worden. Dies gilt jedoch nicht nur für die Allgemeine Ortskrankenkasse Lörrach. Betroffen sind vielmehr alle in den beiderseitigen Grenzzonen liegenden deutschen und französischen Kassen, soweit Grenzgänger in ihren Bereichen wohnen.
Für die Allgemeine Ortskrankenkasse Lörrach haben sich die von Ihnen erwähnten Probleme ergeben, weil die bei dem deutsch-französisdien Forschungsinstitut St. Louis beschäftigten deutschen Grenzgänger zwar bei französischen Krankenkassen versichert sind und mit ihren Angehörigen aushilfsweise Leistungen der deutschen Krankenkasse erhalten, aber die französischen Kassen bisher diese Leistungen nicht erstattet haben. Zu einer direkten Erstattung ist das Institut nicht verpflichtet. Die Ursache der Verzögerung ist darin zu suchen, daß
a) die zwischen Deutschland und Frankreich auf Grund der Vereinbarung vom 27. Februar 1964 gebildete Technische Kommission — sie setzt sich deutscherseits aus Vertretern der Arbeitsministerien der an Frankreich angrenzenden Länder und des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen zusammen — ihre Arbeiten noch nicht aufgenommen hat,
b) die durch die Verordnung Nr. 36/63 des Rates der EWG festgelegte Umstellung des Abrechnungsverfahrens von der Pauschalerstattung auf die Erstattung der tatsächlichen Kosten — und zwar vom 1. Februar 1964 ab — auf erhebliche buchungstechnische Schwierigkeiten gestoßen ist. Die in dem Schreiben der Allgemeinen Ortskrankenkasse Lörrach an Sie zitierten Bestimmungen des Abkommens sind seit diesem Zeitpunkt außer Kraft. Abgesehen von der nach meiner Meinung nicht zutreffenden Auslegung des Abkommens enthält die Verordnung Nr. 36/63 eindeutige Verpflichtungen für die Allgemeine Ortskrankenkasse.
Von seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sind rechtzeitig die formellen Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme der Technischen Kommission und für ein ordnungsgemäßes Abrechnungsverfahren geschaffen worden.
Die Allgemeine Ortskrankenkasse Lörrach ist durch den Bundesverband der Ortskrankenkassen — die deutsche Verbindungsstelle auf dem Gebiete der Krankenversicherung — auf die Möglichkeit hingewiesen worden, daß außergewöhnliche Belastungen (z. B. Zinsverluste und Verwaltungskosten), die sich aus der Durchführung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 und der Verordnung Nr. 36/63 des Rates der EWG über die soziale Sicherheit der Grenzgänger ergeben, aus einem bei der Verbindungsstelle für die Krankenversicherung bestehenden Ausgleichsfonds ausgeglichen werden können. Ein entsprechender Antrag ist meines Wissens bisher nicht gestellt worden.
Der Bundesverband der Ortskrankenkassen hat mich davon unterrichtet, daß die Forderungen der französischen Kassen per Saldo die Forderungen der deutschen Kassen erheblich übersteigen.
2. Der Bundesverband der Ortskrankenkassen hat wiederholt von sich aus und auf meine Veranlassung die Allgemeine Ortskrankenkasse Lörrach auf die gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung der Leistungsaushilfe hingewiesen. Es ist Sache der Aufsichtsbehörden und der Sozialgerichte, die Befolgung gesetzlicher Vorschriften durchzusetzen.
3. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat sich wiederholt an das französische Arbeitsministerium gewandt, um eine beschleunigte Arbeitsaufnahme der Technischen Kommission zu erreichen.
Die beiden Leiter der Delegationen haben inzwischen Kontakt aufgenommen und in Straßburg eine Vorbesprechung



Vizepräsident Dr. Dehler
geführt. Es ist damit zu rechnen, daß die Technische Kornmission in Kürze zusammentritt.
Dann rufe ich die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Stecker auf, die bisher beim Bundesministerium für Familie und Jugend aufgeführt waren:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Witwen, die Witwenrente beziehen und deren Kinder Waisenrente erhalten, vielfach nicht wissen, daß sie trotzdem Anspruch auf Kindergeld haben?
Sieht die Bundesregierung einen Weg, für Aufklärung über den in Frage VI/1 aufgezeigten Sachverhalt zu sorgen, etwa durch entsprechende Hinweise in den Rentenbescheiden, um dadurch zu verhindern, daß ausgerechnet sehr bedürftige Familien durch die Ausschlußfrist des § 9 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes erhebliche Verluste erleiden?
Wer vertritt Herrn Abgeordneten Dr. Stecker? Werden die Fragen nicht übernommen? — Ich rufe die Fragen später noch einmal auf.
Dann rufe ich die Frage IV/4 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) auf:
Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung von den bisherigen Untersuchungen über das Auftreten der chronischen Emphysem-Bronchitis bei älteren Arbeitnehmern, insbesondere bei Bergleuten, im Hinblick auf mögliche Zusammenhänge mit der beruflichen Tätigkeit der Untersuchten vor?
Die Frage wird übernommen von Herrn Abgeordneten Hörmann (Freiburg).
Bitte, Herr Staatssekretär!

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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ihre Frage kann gegenwärtig leider noch nicht anders beantwortet werden, als es am 10. Juli 1964 in der Antwort von Herrn Bundesminister Blank auf eine Kleine Anfrage geschehen ist, und zwar in der Bundestagsdrucksache IV/2451. Wie Herr Bundesminister Blank in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Juni 1965 weiterhin ausgeführt hat, müssen mehrere tausend Personen aus bestimmten Unternehmen und aus der allgemeinen Bevölkerung eingehend untersucht werden, um zu wissenschaftlich exakten und statistisch ausreichend gesicherten Ergebnissen zu kommen. Diese Untersuchungen, in die auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft maßgeblich eingeschaltet ist und mit denen sich mehrere medizinische Universitätskliniken, medizinische Universitätsinstitute und andere Forschungsstellen befassen, sind in vollem Gange. Diese Institutionen wissen um die Dringlichkeit der Angelegenheit. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ,es bekanntgeben.