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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 51. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 2459 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache V/267) Dr. Dehler, Vizepräsident . . . . 2459 B Erklärungen nach § 36 GO Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 2459 B Vizepräsident Dr. Dehler . . . 2460 B Genscher (FDP) 2460 C Dr. Mommer (SPD) 2460 C Fragestunde (Drucksachen V/720, V/723) Frage des Abg. Prinz von Bayern: Bildung einer einheitlichen strategischen Flugzeugreserve Gumbel, Staatssekretär 2460 D Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . 2461 B Fragen des Abg. Genscher: Gemeinschaftsentwicklungen und -produktionen annähernd gleichentwickelter Industrienationen Gumbel, Staatssekretär . . . . 2461 C Genscher (FDP) 2461 D Frage des Abg. Genscher: Vereinbarung von Gemeinschaftsproduktionen usw. bei Vertragsabschlüssen im Rahmen der Devisenabkommen Gumbel, Staatssekretär 2462 A Genscher (FDP) 2462 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Serienproduktion von Antiraketen-Raketen der Sowjetunion Gumbel, Staatssekretär 2463 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2463 C Berkhan (SPD) 2463 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2464 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2464 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Angebliche Ersetzung von fünf sowjetischen Divisionen in der SBZ durch Aufstellung von Raketen Gumbel, Staatssekretär 2464 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2464 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2465 B Berkhan (SPD) . . . . . . . 2465 C Stiller (CDU/CSU) 2465 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1966 Dröscher (SPD) 2466 A Draeger (CDU/CSU) . . . . 2466 B Frage des Abg. Kaffka: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in den Korruptionsfällen Gumbel, Staatssekretär . . . . . 2466 C Kaffka (SPD) . . . . . . . . .. 2466 D Berkhan (SPD) . . . . . . . . 2467 A Frage des Abg. Kaffka: Auslieferung des Not-Sende- und Empfangsgeräts an Piloten Gumbel, Staatssekretär 2467 B Kaffka (SPD) . . . . . . . . 2467 B Fragen des Abg. Faller: Deutsche Bedienstete des deutschfranzösischen Forschungsinstituts in St Louis/Oberelsaß 2467 C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Chronische Emphysem-Bronchitis — Aufnahme in die BerufskrankheitenVerordnung Kattenstroth, Staatssekretär 2468 A, 2469 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 2468 B Büttner (SPD) 2468 C Fragen des Abg. Dr. Stecker: Anspruch von Witwen auf Kindergeld trotz Rentenbezugs Kattenstroth, Staatssekretär 2468 A, 2468 D Fragen des Abg. Baier: Unzumutbare Belastung der unteren Verwaltungsbehörden bei Bearbeitung von Wohngeld • Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2469 C Baier (CDU/CSU) 2469 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2470 A Josten (CDU/CSU) 2470 A Fragen des Abg. Dr. Aigner: Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen im bayerischen Osten . . 2470 B Frage des Abg. Sanger: Geplante Erhöhung der Postgebühren für den Vertrieb der Wochenzeitungen und Zeitschriften — Sondertarif Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 2470 C Sänger (SPD) 2470 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2471 A Fragen des Abg. Zebisch: Angebot amerikanischer und italienischer mit Diphenylamin behandelter Apfel aus vorjähriger Ernte . . . . 2471 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Änderung der Versorgungsbestimmungen für Kriegerwitwen im öffentlichen Dienst Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 2471 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 2471 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2472 A Brück (Köln) (CDU/CSU) 2472 B Frage des Abg. Brück (Holz) : Ratifikationsgesetz zu der europäischen Konvention über die Wehrpflicht von Doppelstaatsangehörigen Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 2472 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern eine Entscheidung des Rats über die Anwendung des Art. 51 des Vertrages auf die französischen überseeischen Departements (Drucksachen V/197, V/751) . . 2472 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/728) — Erste Beratung — Memmel (CDU/CSU) 2472 D Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 2473 A Nächste Sitzung 2473 C Anlagen 2475 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1966 2459 51. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner st) 24. 6. Frau Albertz 24. 6. Arendt (Wattenscheid) 24. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 24. 6. Dr. Arnold 24. 6. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 24. 6. Dr. Birrenbach 24. 6. Borm 24. 6. Börner 24. 6. van Delden 24. 6. Diekmann 24. 6. Dr. Dittrich 24. 6. Dr. Eckhardt 1. 7. Frau Eilers 24. 6. Eisenmann 24. 6. Ertl 24. 6. Felder 25. 6. Frieler 2. 7. Frau Geisendörfer 24. 6. Graaff 24. 6. Haage (München) 24. 6. Haar (Stuttgart) 24. 6. Häussler 24. 6. Dr. Hofmann (Mainz) 24. 6. Illerhaus **) 24. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann 24. 6. Kohlberger 24. 6. Kubitza 25. 6. Dr. Lohmar 24. 6. Lücker (München) **) 24. 6. Leber 24. 6. Dr. Martin 24. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 24. 6. Dr. von Merkatz 24. 6. Missbach 24. 6. Dr. h. c . Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Moersch 24. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Dr. Müthling 24. 6. Prochazka 24. 6. Raffert 24. 6. Rainer 24. 6. Dr. Ritgen 24. 6. Dr. Schmid-Burgk 26. 6. Schultz (Gau-Bischofsheim) 24. 6. Dr. Serres *) 24. 6. Seuffert 24. 6. Dr. Staratzke 24. 6. Dr. Starke (Franken) 24. 6. Stooß 25. 6. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Strauß 1. 7. Tallert 24. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell*) 25. 6. Dr. Wahl *) 24. 6. Weimer 25. 6. Welslau 24. 6. Wendelborn 1. 7. Baron von Wrangel 24. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Geißler 1. 7. Lenz (Trossingen) 1. 7. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 24. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache V/720 Fragen IX/1, IX/2 und IX/3) : Ist der Bundesregierung die wachsende Kritik in weiten Teilen des bayerischen Ostens Tiber die schlechten Möglichkeiten des Empfangs von Rundfunk- und Fernsehsendungen bekannt? Ist die Bundesregierung gewillt, in Zukunft in ihre weiteren Ausbaupläne forciert regionalpolitische Überlegungen mit einzubeziehen? Bis wann ist mit der vollen rundfunktechnischen Sendeversorgung (2. und 3. Programm) des Juragebietes, insbesondere des Landkreises Beilngries, zu rechnen? Zu 1.: Aus dem von Ihnen angesprochenen „Bayerischen Osten", den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern, liegen in meinem Hause verschiedene Wünsche vor. Für die rund 1,9 Millionen Einwohner dieser beiden Provinzen sind für die Ausstrahlung des 2. Fernsehprogramms sechs und für die des 3. Fernsehprogramms bereits fünf Fernsehsender in Betrieb. Damit können in diesem Gebiet 1,4 Millionen oder 72,3 v. H. der Einwohner das 2. Programm und 1,26 Millionen, also ein Prozentsatz der weit über dem Landesdurchschnitt liegt, das 3. Programm empfangen. Zu 2.: In dem von Ihnen angesprochenen Gebiet ist eine weitere Fernsehsendeanlage zur Versorgung mit dem 2. Fernsehprogramm, die das Gebiet um Pfarrkirchen versorgen soll, im Aufbau. Die Inbetriebnahme wird im nächsten Jahr erfolgen. Zusätzlich werden in diesem Gebiet im Jahre 1967 noch zwölf Fernseh-Frequenzumsetzer für das 2. Programm errichtet. Die Bundesregierung hat damit bereits in der Vergangenheit die notwendigen regionalpolitischen Überlegungen in ihre Ausbaupläne einbezogen. Sie wird dies auch in Zukunft tun. Der Aufbau von weiteren Fernsehsendeanlagen zur Ausstrahlung des regionalen 3. Fernsehprogramms hängt jedoch von den der Deutschen Bundespost hierfür zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln ab. 2476 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1966 Zu 3.: In Ergänzung zu meinem Brief vom 6. Juni d. J. darf ich Ihnen zu der Frage, bis wann mit der vollen rundfunktechnischen Sendeversorgung des Juragebietes, insbesondere des Landkreises Beilngries, zu rechnen ist, noch folgendes mitteilen. Im Landkreis Beilngries können zur Zeit etwa 50 v. H. der Einwohner das 2. und 3. Programm empfangen. Eine nahezu volle Fernsehversorgung mit dem 2. Programm wird durch den Aufbau der Fernseh-Frequenzumsetzeranlagen Gelbelsee, Beilngries, Berching und Dietfurt, deren Inbetriebnahme für 1967 angestrebt wird, erreicht werden. Der Aufbau von Fernseh-Frequenzumsetzeranlagen zur Versorgung mit dem regionalen 3. Programm an diesen Standorten hängt von den der Deutschen Bundespost hierfür verfügbaren Investitionsmitteln in den nächsten Jahren ab. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Orgaß (Drucksache V/723 Fragen III/3 und III/4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Bereich des Hamburger S-Bahn-Verkehrs den Schwerkriegsbeschädigten mit 70 % Erwerbsminderung und mehr die kostenlose Benutzung der 1. Wagenklasse ab 1. Juni 1966 nicht mehr wie bisher gestattet und Zuwiderhandelnden des betroffenen Personenkreises das Fahrgeld der 1. Wagenklasse und darüber hinaus ein Bußgeld abverlangt, obwohl durch eine Sonderregelung diese Vergünstigung zur Benutzung der 1. Wagenklasse über 20 Jahre lang bestand? Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die in Frage III/3 erwähnte Maßnahme der Deutschen Bundesbahn rückgängig gemacht wird? Ich darf mich zu Ihrer Frage auf die Antwort beziehen, die ich am 18. Februar 1966 Herrn Kollegen Glombig auf seine ähnlich lautende Frage gegeben hatte. Im Bereich der Hamburger S-Bahn werden Schwerkriegsbeschädigte, die wenigstens 70 % Erwerbsminderung aufweisen und eine amtsärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Unterbringung in der 1. Wagenklasse besitzen, kostenlos in der 1. Klasse befördert. Alle anderen Schwerkriegsbeschädigten und alle sonst im Gesetz vom 27. August 1965 aufgeführten Körperbehinderten können kostenlos die 2. Wagenklasse im Hamburger S-Bahnverkehr benutzen. Gegenüber der früheren Regelung besteht insofern ein Unterschied, als die Bundesbahn zeitweilig allen Schwerkriegsbeschädigten, gleichgültig, ob sie die erwähnte amtsärztliche Bescheinigung besaßen oder nicht, die kostenlose Benutzung der 1. Klasse eingeräumt hatte. Dieses in den Tarifen nicht vorgesehene Zugeständnis ist am 1. Januar 1966 zurückgezogen worden. Jedoch hat die Bundesbahn während einer Übergangsfrist, die bis zum 1. Juni 1966 lief, zunächst auf Nachlösung verzichtet und sich mit Hinweisen in mündlicher Form und durch Plakataushang begnügt. Seit dem 1. Juni 1966 wird von den Personen, die weiterhin unberechtigt die 1. Wagenklasse benutzen, der Fahrpreis nacherhoben, zuzüglich einer Nachlösegebühr von 1 DM. Ein Bußgeld, wie es nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung zu verlangen möglich ist, ist jedoch bisher in keinem Falle erhoben worden. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, die Bundesbahn zu veranlassen, auch diejenigen Schwerkriegsbeschädigten kostenlos in der 1. Wagenklasse zu befördern, die nicht nachweisen können, daß ihr körperlicher Zustand diese Art der Unterbringung erfordert. Dazu sei auch bemerkt, daß es nach den mir erteilten Auskünften keine andere Bahn in Europa gibt, die den Körperbehinderten tariflich so weit entgegenkommt wie die Deutsche Bundesbahn. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 20. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/720 Fragen XI/2, XI/3 und XI/4) : Stimmt es, daß zur Zeit auf dem deutschen Obst- und Gemüsemarkt Äpfel aus vorjährigen Beständen der amerikanischen und italienischen Ernte angeboten werden, die nachweisbar mit Diphenylamin chemisch behandelt worden sind? Ist es richtig, daß die in Frage X1/2 erwähnten Äpfel urideklariert auf dem Markt angeboten werden? Welche gesundheitsschädigenden Folgen haben die Rückstände von Diphenylamin bzw. welche Forschungsergebnisse liegen hier vor? Es trifft zu, daß auf dem deutschen Markt Äpfel aus den USA angeboten werden, die mit Diphenylamin behaftet sind. Über das Alter der Äpfel ist mir nichts bekannt. Das Mittel soll auch auf italienischen Apfelimporten nachgewiesen, also auch in Italien verwendet worden sein; jedoch ist man in Italien auf Grund von Beschwerden deutscher Importeure offenbar wieder davon abgekommen. Diese Äpfel werden z. T. in Behältnissen angeboten, aus deren englischer Kennzeichnung für den Kenner der Fachsprache zu ersehen ist, daß die Einwickelpapiere der Äpfel mit Diphenylamin zur Bekämpfung des Apfelschorfs behandelt worden waren. Zum Teil ist auch eine solche Kennzeichnung ursprünglich auf den Behältnissen angebracht gewesen, aber mit Farbe überstrichen worden. Nach Berichten über amerikanische Versuche ergaben sich bei längeren Fütterungsversuchen mit Diphenylamin über zwei Jahre an Ratten und Hunden keine Wirkungen bei einem Gehalt von 0,1 g Diphenylamin je 1 kg Futter; Symptome im Blutbild begannen erst beim zehnfachen Gehalt. Die USA haben daraufhin einen Toleranzwert von 0,01 g je kg festgesetzt und dabei unterstellt, daß Äpfel im Durchschnitt 1,8 % der täglichen Kost ausmachen sollen. Angesichts des amerikanischen Toleranzwertes dürfte es schwierig sein, einen Gehalt der Äpfel, der 0,01 g je 1 kg nicht übersteigt, nach dem Lebensmittelgesetz zu beanstanden, denn dazu müßte die amtliche Lebensmittelüberwachung die Eignung dieses Gehalts zur Schädigung der Gesundheit in der auf Äpfeln anzutreffenden Menge beweisen; offenbar hat aber der analytisch nachgewiesene Gehalt nach den mir vorliegenden Berichten in vielen Fällen erheblich unter 0,01 g je 1 kg gelegen. Allerdings werden solche Äpfel, wie bereits geschehen, wegen abstoßenden Geruchs und Geschmacks als verdorben nach § 4 Nr. 2 des Lebensmittelgesetzes beanstandet werden können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Klärung der Geschäftsordnungsfrage ist nicht notwendig. Es ist selbstverständlich, daß ein nicht anwesender Abgeordneter weder mündlich — darüber ist kein Wort zu verlieren — noch schriftlich etwas erklären kann. Im übrigen ist, glaube ich, der Sache Ehre genug angetan.
    Eine Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung! Herr Abgeordneter Genscher hat das Wort.


Rede von Hans-Dietrich Genscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Schmidt (Kempten) war vorgestern anwesend. Ob er zu einem bestimmten Zeitpunkt der Beratung anwesend war, entzieht sich der Nachprüfung. Er war in jedem Falle vorgestern im Hause und hatte 'deshalb die Möglichkeit, sowohl schriftlich als auch mündlich seine Auffassung darzulegen.
Weiter weise ich die Behauptung zurück, daß in der schriftlichen Erklärung des Abgeordneten Schmidt (Kempten) unwahre Behauptungen aufgestellt seien. Die Darlegungen meines Herrn Vorredners haben ergeben, daß es sich gar nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um reine Wertungsfragen handelt, die der Nachprüfung nach Wahrheit und Unwahrheit entzogen sind.

(Zurufe von der SPD: Das trifft nicht zu!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Mommer, auch eine Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung.