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ID0505023400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2421 B Antrag betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/727) 2421 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Vierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/717, V/737) 2421 C Fragestunde (Drucksache V/720) Frage des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Novelle zum Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 2421 D Fritz (Wiesbaden) (SPD) . . . . . 2422 A Frage des Abg. Hirsch: Schadensersatzansprüche nach Art. 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 2422 B Frage des Abg. Dr. Hein: Angeblicher Mißbrauch des Amtes als Bundesverteidigungsminister — Erarbeitung einer CDU-Broschüre von Hassel, Bundesminister . . . 2422 C Dr. Hein (SPD) 2422 D Wienand (SPD) . . . . . . . . 2423 A Berkhan (SPD) . . . . . . . . 2423 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2423 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2424 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2424 B Fragen des Abg. Herold: Zuerkennung der besonderen Förderungswürdigkeit der Broschüre durch Minister von Hassel von Hassel, Bundesminister . . 2424 C Herold (SPD) 2424 D Wienand (SPD) 2425 B Berkhan (SPD) . . . . 2426 A, 2426 B Vizepräsident Dr. Dehler 2426 A, 2426 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2426 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 2426 B Fragen des Abg. Eschmann: Hinweise an und Informationen aus der Truppe über den Kyffhäuser-Verband, Schleswig-Holstein und den VdS von Hassel, Bundesminister . . . 2426 D Frage des Abg. Felder: Angeblicher Versuch der CDU-Bundesleitung zur Erlangung von Mitteln aus dem BMVtdg zur Finanzierung einer Broschüre von Hassel, Bundesminister . . 2427 A Wienand (SPD) 2427 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1966 Fragen des Abg. Bals: Bundeswehr und „Panorama"-Redaktion — Sendung vom 28. März 1966 von Hassel, Bundesminister . . 2427 B Bals (SPD) 2427 C van Delden (CDU/CSU) . . . . 2427 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 2428 A Prinz von Bayern CDU/CSU) . . 2428 B Berkhan (SPD) 2428 B Draeger (CDU/CSU) . . . . . 2428 D Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 2429 B Vizepräsident Dr. Dehler 2429 C, 2430 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2429 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2430 A Sänger (SPD) 2430 C Genscher (FDP) . . . . . . 2430 D Moersch (FDP) . . . . . . . 2431 A Frage des Abg. Neumann (Stelle) : Klarstellungen oder Berichtigungen der „Panorama"-Sendung von Hassel, Bundesminister . . . 2431 A Neumann (Stelle) (SPD) . . . . . 2431 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2431 C Frage des Abg. Neumann (Stelle) : Angebliche Bemühungen des Ministers von Hassel zur Entlassung des „Panorama"-Redakteurs von Hassel, Bundesminister . . . 2431 D Neumann (Stelle) (SPD) . . . . 2431 D Wienand (SPD) . . . . . . . . 2432 A Vizepräsident Dr. Dehler 2432 A, 2433 A Sänger (SPD) 2432 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2432 D Berkhan (SPD) 2433 A Fragen des Abg. Draeger: Durchführbarkeit des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten und zivile Wachpersonen von Hassel, Bundesminister . . 2433 B Draeger (CDU/CSU) 2433 C Fragen des Abg. Ott: Fluglärm im Bereich der neuerbauten Kinderklinik in Augsburg von Hassel, Bundesminister . . . 2434 A Fragen des Abg. Dr. Rau: Verweisung eines Journalisten vom Gelände des Fliegerhorstes Leipheim von Hassel, Bundesminister . . . 2434 C Dr. Rau (SPD) 2435 A Fellermaier (SPD) 2435 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/744) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 2436 A Benda (CDU/CSU) 2436 B Jahn (Marburg) (SPD) 2439 C Busse (Herford) (FDP) 2440 D Memmel (CDU/CSU) Erklärung gem. § 59 GO . . . . 2441 C Antrag (SPD) betr. militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe (Drucksache V/535), in Verbindung mit EntwUrf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Art. 26 Abs. 2 GG (Gesetz über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen außerhalb des Bundesgebietes) (Drucksache V/691) — Erste Beratung — Wischnewski (SPD) 2442 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 2444 C Schultz (Gau Bischofsheim) (FDP) . 2445 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 2447 B Busse (Herford) (FDP) 2447 D Dr. Schröder, Bundesminister 2448 C, 2451 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 2449 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 2450 D Antrag (SPD) betr. Internationale Polizeikonvention (Drucksache V/643) Lautenschlager (SPD) 2451 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 2452 D Antrag (SPD) betr. Verstärkung der dienstlichen und staatspolitischen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes (Drucksache V/644) Schonhofen (SPD) 2453 B Picard (CDU/CSU) 2454 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 2455 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2455 C Nächste Sitzung 2455 D Anlagen 2457 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1966 2421 50. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 23.6. Frau Albertz 24.6. Arendt (Wattenscheid) 24.6. Dr. Arnold 24. 6. Dr. Birrenbach 24. 6. Dichgans **) 23. 6. Dr. Dittrich 24. 6. von Eckardt 23. 6. Dr. Eckhardt 1. 7. Eisenmann 24. 6. Dr. Elbrächter 23.6. Felder 25. 6. Dr. Friderichs 23. 6. Frieler 2. 7. Dr. Furler **) 23. 6. Frau Geisendörfer 24.6. Haage (München) 24.6. Dr. Hofmann (Mainz) 24.6. Illerhaus **) 24. 6. Jacobi (Köln) 23.6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann 24. 6. Kiep 23. 6. Frau Kurlbaum-Beyer 23.6. Leber 25. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 6. Dr. von Merkatz 24. 6. Metzger **) 23. 6. Michels 23.6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30.6. Dr. Morgenstern 30.6. Paul *) 23. 6. Dr. Schmid-Burgk 26.6. Dr. Serres *) 24. 6. Stooß 25. 6. Strauß 1. 7. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 25. 6. Dr. Wahl *) 24.6. Weimer 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 23. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache V/720 Fragen VIII!! und VIII/2): Weshalb erfolgt der Beginn von Straßenbauarbeiten - z. B. jetzt des Zwischenausbaus der B 31 zwischen Engen und Stockach - so spät im Jahr, daß die erforderlichen Verkehrsbeschränkungen den Hauptverkehr im Sommer treffen? Was will die Bundesregierung tun, damit Straßenbauarbeiten künftig unverzüglich nach der Frostperiode einsetzen? Schon seit Jahren bemüht sich die Straßenbauverwaltung darum, die Fernverkehrsstraßen des Bundesgebietes während der sommerlichen Reisezeit durch geeignete Bauzeitplanung von größeren Ausbauarbeiten freizuhalten. Für die Durchführung der Baumaßnahmen geht dadurch leider sehr wertvolle und insbesondere witterungsbegünstigte Zeit verloren. Um dennoch die Kapazität der Baufirmen nicht vollkommen brach liegen zu lassen, werden während der Monate Juni, Juli und August trotz des Reiseverkehrs wenigstens diejenigen Arbeiten weitergeführt, bei denen Beeinträchtigungen der Verkehrsabwicklung nicht zu erwarten sind. Im vorliegenden Falle hat mir die Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg versichert, daß sie die notwendigen Vorkehrungen treffen wird, um eine reibungslose Abwicklung eines zweispurigen Verkehrs während der Dauer der Zwischenausbauarbeiten auf der B 31 zwischen Engen und Stockach zu gewährleisten. Es handelt sich hier um eine jener kleineren Maßnahmen, die die Auftragsverwaltung in eigener Zuständigkeit vergeben konnte. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin darum bemühen, daß die großen Bauvorhaben möglichst frühzeitig im Jahr begonnen werden und die Ausbauarbeiten während der Reisezeit auf solche Maßnahmen beschränkt bleiben, bei denen eine Behinderung des Verkehrs nicht zu erwarten ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Busse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die Überschrift „Entwurf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes" besagt schon, daß bereits ein Ausführungsgesetz vorliegt. Nach Studium dieses Gesetzes glaube ich, es als ein wohlabgewogenes Gesetz bezeichnen zu können.



    Busse (Herford)

    Ich gehe wohl auch nicht fehl in der Annahme, daß damals aus guten Gründen eine Regelung für Deutsche im Ausland nicht getroffen worden ist. Mein Vorredner hat schon einen Grund dafür angeführt: Ist es wirklich erforderlich, ein Strafgesetz — das ist doch die Quintessenz dieses ganzen Gesetzes — für einen Tatbestand zu schaffen, der unter Umständen gar nicht aktuell ist? Ich will hier den Ausführungen nichts weiter hinzusetzen. Es mag geprüft werden.
    Darüber hinaus unterscheidet sich das jetzige Gesetz von dem vorhergehenden dadurch, daß es Handlungen von Deutschen im Ausland unter Strafe stellt, ein Faktum, dessen Realisierbarkeit mindestens erheblichen Bedenken unterliegt. Bleiben wir bei dem Beispiel, das uns in der vorigen Legislaturperiode beschäftigt hatte. Was hätte man ernsthaft gegen die Deutschen, die in Ägypten tätig waren, tun wollen, wenn wir das Gesetz gehabt hätten, um den Zwang, der hinter diesem Gesetz steckt, auch wirklich anzuwenden? Die Praktikabilität dieses Gesetzes scheint mir doch sehr problematisch zu sein.
    Ein gewisses Kuriosum kommt hinzu. Trotz der Erschwerung der Praktikabilität, die darin liegt, daß es sich um Menschen handelt, die sich eben nicht in unserem Hoheitsgebiet aufhalten, hält man es für richtig, die Tatbestände, die man unter Strafe stellt, auszuweiten. Während nach dem bereits bestehenden Gesetz „die Herstellung und das Inverkehrbringen" von Waffen genehmigungspflichtig und gegebenenfalls unter Strafe zu stellen ist, will man
    I jetzt auch das Entwickeln von Waffen, das bisher nicht strafbar ist, und die Mitwirkung an der Herstellung unter Strafe stellen. Ich sehe wirklich nicht ein — sowenig ich verkenne, daß dadurch, daß die Dinge sich im Ausland abspielen, gewisse Modifikationen möglich und nötig sind —, daß man nun umfangreichere Tatbestände gerade da aufstellt, wo die Einwirkungsmöglichkeiten der deutschen Behörden und Gerichte erheblich geringer sind. Ich glaube, das wird man zumindest als wenig glücklich bezeichnen können.
    Hinzu kommt ein Letztes — auch das muß doch wohl in den Ausschußberatungen näher geklärt werden —: es handelt sich um die Frage, wann die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll. Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß unter Umständen recht erhebliche politische Schwierigkeiten entstehen können, nicht so sehr bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigung, als vielmehr bei der Versagung der Ausnahmegenehmigung. Daneben sehe ich aber noch eine andere Schwierigkeit, die damit verbunden ist. Sie liegt darin, daß diese Ausnahmegenehmigung ad personam erteilt werden soll, auf eine einzelne Person abgestellt. Unter Umständen werden eine Reihe von Personen einer kritischen Prüfung unterzogen, ob sie würdig, zuverlässig und ich weiß nicht was alles sind, im Ausland mitzuarbeiten, jedesmal abgestellt auf die einzelne Person. Auch das sollte man noch einmal sehr sorgfältig überlegen und ruhig prüfen, ob das überhaupt der richtige Weg ist, den Zielen des Gesetzes gerecht zu werden.
    Am entscheidendsten scheint mir mein Anfangsbedenken gegen das Gesetz zu sein. Denn die Vergangenheit hat erwiesen, daß man manches regeln kann, ohne Strafgesetze zu schaffen. Soweit ich informiert bin, ist es tatsächlich gelungen, in Ägypten eine Regelung zu finden, die nicht zur Bestrafung, sondern zu dem geführt hat, was wir wollten. Und das scheint mir wichtiger zu sein.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesaußenminister. — Ich danke dem Herrn Bundesaußenminister, daß er die Courtoisie hatte, seine Wortmeldung zeitlich etwas zurückzuziehen gegenüber Wortmeldungen von Mitgliedern dieses Hauses.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, daß ich ganz kurz zunächst einmal zu dem Antrag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei betreffend militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe ein paar Worte sage. Dieser Antrag wirft Fragen von erheblicher außenpolitischer Bedeutung auf, wie das die einzelnen Sprecher hier auch schon klargemacht haben. Da der Antrag sich zugleich auf die Ausfuhrkontrolle gemäß dem Kriegswaffenkontrollgesetz und auf die Verwertung von Überschußmaterial der Bundeswehr bezieht, sind auch finanzielle und wirtschaftliche Fragen von beträchtlichem Gewicht durch diesen Antrag berührt.
    Die Bundesregierung begrüßt es, wenn die vorgesehene Überweisung des Antrages an die zuständigen Ausschüsse zu einer gründlichen Erörterung der angesprochenen Tatbestände und zu einer klärenden Prüfung des vorliegenden Antragstextes führt. Die Bundesregierung ist gern bereit, das Ihre dazu beizutragen dadurch, daß sie über Art und Umfang der bisher gewährten Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe sowie über die Gründe und Richtlinien, von denen sie sich bisher dabei leiten ließ, den Ausschußmitgliedern umfassende Auskunft gibt. Die Bundesregierung ist allerdings — und das will ich hier gleich ganz deutlich sagen — nicht der Meinung, daß der Antrag in seiner jetzigen Form eine geeignete Richtlinie für unsere Politik auf dem Gebiete der Ausrüstungshilfe darstellt.
    Nach dem Antrag der Fraktion der SPD sollen die NATO-Mitglieder im Hinblick auf Waffenlieferungen anders behandelt werden als die Nicht-NATO-Mitglieder. Genauer gesagt: in der Ziffer 1 des Antrags der SPD wird das Wort „grundsätzlich" verwendet, und es ist schon von meinen Vorrednern darauf verwiesen worden, daß zwischen Ziffer 1 und Ziffer 4 ein Zusammenhang besteht, der sich offenbar daraus erklärt, daß in der Ziffer 4 die Regelung eben nur als „grundsätzlich" angesehen wird und dann Ausnahmen davon behandelt werden.
    Aber wenn auch eine Unterscheidung zwischen NATO-Mitgliedern und Nicht-NATO-Mitgliedern vom deutschen Standpunkt aus verständlich und in vielen anderen Fragen sogar sehr wichtig ist, wird



    Bundesminister Dr. Schröder
    sie bei einigen der betroffenen Nicht-NATO-Mitglieder kein Verständnis finden können. Die Bundesregierung ist auf Grund dieser Erwägungen bereits bisher bei der Ausrüstungshilfe und bei der entgeltlichen Abgabe von Waffen dem Grundsatz gefolgt, in Zeiten akuter Spannungen in die betreffenden Gebiete keine Waffen zu liefern und andererseits auch bei NATO-Partnern durch die sogenannte Endverbleibsklausel sicherzustellen, daß die gelieferten Waffen im Hoheitsgebiet des Empfängerlandes verbleiben und nur für Zwecke des Nordatlantikpaktes selbst Verwendung finden.

    (besonderen politischen Lage, auf die vorhin hingewiesen worden ist, richtig, wenn im Prinzip keine Waffen in Spannungsgebiete geliefert werden. Die Bundesregierung hat daher auch Lieferungswünsche einer Reihe von Ländern abgelehnt. Aber, meine Damen und Herren, bei ,der Anwendung dieses Prinzips sollte nach der Art und dem Grade der Spannung gefragt werden, und es sollten die voraussichtlichen Auswirkungen einer Lieferung von Waffen ebenso geprüft werden wie die Folgen eines Lieferverbots. Schließlich sollte nach Art und Menge ebenso wie nach der Form des Liefergeschäfts differenziert werden, wobei zwischen einer unentgeltlichen Ausrüstungshilfe, zwischen regierungsseitigen Waffenverkäufen und Firmenexporten auf jeden Fall unterschieden werden muß. Was im übrigen die Lieferung von Kriegswaffen gegen Entgelt anbelangt, so möchte ich darauf hinweisen, daß diese dem von dem Hohen Hause erlassenen Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt, so daß nach Ansicht der Bundesregierung dieser Teil des im vorliegenden SPD-Antrag angesprochenen Fragenkomplexes bereits ausreichend geregelt worden ist und es zusätzlicher Vorschriften, jedenfalls nach unserer Meinung, nicht bedarf. Ich möchte hier nicht Stellung nehmen zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen außerhalb des Bundesgebiets. Diese Sache gehört, wie Sie wissen, in die Zuständigkeit meines Kollegen, des Bundesministers des Innern. Aber das, was die Bundesregierung zu dieser Vorlage meint, wird sie im Ausschuß vortragen. Ich selbst möchte für mich sagen, daß ich die hier von einigen der Kollegen dazu gemachten Anmerkungen durchaus unterstütze. Meine Damen und Herren, das Hohe Haus ist sich ja darüber klar, daß es sich hier um sehr schwierige, sehr delikate Fragen handelt, die recht heiße Eisen darstellen und sich auch schon in der Vergangenheit als heiße Eisen 'gezeigt haben, so daß es gut sein wird, wenn wir darüber in voller Offenheit im Auswärtigen Ausschuß und in den anderen beteiligten Ausschüssen weiter sprechen. Ich glaube, daß wir dabei eine Linie finden werden, die sich nicht sehr unterscheidet von der, die wir schon jetzt befolgen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Zimmermann. Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Ich darf mir erlauben, für die zweifellos langwierigen und intensiv zu führenden Ausschußberatungen zu diesem delikaten Gesamtkomplex noch einige zusätzliche Akzente zu setzen. Zunächst zur Quantität. Insgesamt werden derzeit von mehr als 20 westlichen und östlichen Ländern in afrikanischen Staaten militärische Hilfsaktionen erbracht, und zwar in nicht weniger als 34 afrikanischen Ländern. Wir ersehen aus dieser Quantität, welche Bedeutung das Problem international hat. (Abg. Blachstein: Und welche verheerenden Folgen!)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)