Rede:
ID0505023200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 11
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Busse: 1
    8. zu: 1
    9. Punkt: 1
    10. 13: 1
    11. b.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2421 B Antrag betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/727) 2421 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Vierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/717, V/737) 2421 C Fragestunde (Drucksache V/720) Frage des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Novelle zum Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 2421 D Fritz (Wiesbaden) (SPD) . . . . . 2422 A Frage des Abg. Hirsch: Schadensersatzansprüche nach Art. 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 2422 B Frage des Abg. Dr. Hein: Angeblicher Mißbrauch des Amtes als Bundesverteidigungsminister — Erarbeitung einer CDU-Broschüre von Hassel, Bundesminister . . . 2422 C Dr. Hein (SPD) 2422 D Wienand (SPD) . . . . . . . . 2423 A Berkhan (SPD) . . . . . . . . 2423 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2423 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2424 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2424 B Fragen des Abg. Herold: Zuerkennung der besonderen Förderungswürdigkeit der Broschüre durch Minister von Hassel von Hassel, Bundesminister . . 2424 C Herold (SPD) 2424 D Wienand (SPD) 2425 B Berkhan (SPD) . . . . 2426 A, 2426 B Vizepräsident Dr. Dehler 2426 A, 2426 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2426 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 2426 B Fragen des Abg. Eschmann: Hinweise an und Informationen aus der Truppe über den Kyffhäuser-Verband, Schleswig-Holstein und den VdS von Hassel, Bundesminister . . . 2426 D Frage des Abg. Felder: Angeblicher Versuch der CDU-Bundesleitung zur Erlangung von Mitteln aus dem BMVtdg zur Finanzierung einer Broschüre von Hassel, Bundesminister . . 2427 A Wienand (SPD) 2427 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1966 Fragen des Abg. Bals: Bundeswehr und „Panorama"-Redaktion — Sendung vom 28. März 1966 von Hassel, Bundesminister . . 2427 B Bals (SPD) 2427 C van Delden (CDU/CSU) . . . . 2427 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 2428 A Prinz von Bayern CDU/CSU) . . 2428 B Berkhan (SPD) 2428 B Draeger (CDU/CSU) . . . . . 2428 D Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 2429 B Vizepräsident Dr. Dehler 2429 C, 2430 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2429 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2430 A Sänger (SPD) 2430 C Genscher (FDP) . . . . . . 2430 D Moersch (FDP) . . . . . . . 2431 A Frage des Abg. Neumann (Stelle) : Klarstellungen oder Berichtigungen der „Panorama"-Sendung von Hassel, Bundesminister . . . 2431 A Neumann (Stelle) (SPD) . . . . . 2431 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2431 C Frage des Abg. Neumann (Stelle) : Angebliche Bemühungen des Ministers von Hassel zur Entlassung des „Panorama"-Redakteurs von Hassel, Bundesminister . . . 2431 D Neumann (Stelle) (SPD) . . . . 2431 D Wienand (SPD) . . . . . . . . 2432 A Vizepräsident Dr. Dehler 2432 A, 2433 A Sänger (SPD) 2432 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2432 D Berkhan (SPD) 2433 A Fragen des Abg. Draeger: Durchführbarkeit des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten und zivile Wachpersonen von Hassel, Bundesminister . . 2433 B Draeger (CDU/CSU) 2433 C Fragen des Abg. Ott: Fluglärm im Bereich der neuerbauten Kinderklinik in Augsburg von Hassel, Bundesminister . . . 2434 A Fragen des Abg. Dr. Rau: Verweisung eines Journalisten vom Gelände des Fliegerhorstes Leipheim von Hassel, Bundesminister . . . 2434 C Dr. Rau (SPD) 2435 A Fellermaier (SPD) 2435 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/744) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 2436 A Benda (CDU/CSU) 2436 B Jahn (Marburg) (SPD) 2439 C Busse (Herford) (FDP) 2440 D Memmel (CDU/CSU) Erklärung gem. § 59 GO . . . . 2441 C Antrag (SPD) betr. militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe (Drucksache V/535), in Verbindung mit EntwUrf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Art. 26 Abs. 2 GG (Gesetz über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen außerhalb des Bundesgebietes) (Drucksache V/691) — Erste Beratung — Wischnewski (SPD) 2442 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 2444 C Schultz (Gau Bischofsheim) (FDP) . 2445 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 2447 B Busse (Herford) (FDP) 2447 D Dr. Schröder, Bundesminister 2448 C, 2451 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 2449 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 2450 D Antrag (SPD) betr. Internationale Polizeikonvention (Drucksache V/643) Lautenschlager (SPD) 2451 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 2452 D Antrag (SPD) betr. Verstärkung der dienstlichen und staatspolitischen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes (Drucksache V/644) Schonhofen (SPD) 2453 B Picard (CDU/CSU) 2454 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 2455 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2455 C Nächste Sitzung 2455 D Anlagen 2457 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1966 2421 50. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 23.6. Frau Albertz 24.6. Arendt (Wattenscheid) 24.6. Dr. Arnold 24. 6. Dr. Birrenbach 24. 6. Dichgans **) 23. 6. Dr. Dittrich 24. 6. von Eckardt 23. 6. Dr. Eckhardt 1. 7. Eisenmann 24. 6. Dr. Elbrächter 23.6. Felder 25. 6. Dr. Friderichs 23. 6. Frieler 2. 7. Dr. Furler **) 23. 6. Frau Geisendörfer 24.6. Haage (München) 24.6. Dr. Hofmann (Mainz) 24.6. Illerhaus **) 24. 6. Jacobi (Köln) 23.6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann 24. 6. Kiep 23. 6. Frau Kurlbaum-Beyer 23.6. Leber 25. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 6. Dr. von Merkatz 24. 6. Metzger **) 23. 6. Michels 23.6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30.6. Dr. Morgenstern 30.6. Paul *) 23. 6. Dr. Schmid-Burgk 26.6. Dr. Serres *) 24. 6. Stooß 25. 6. Strauß 1. 7. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 25. 6. Dr. Wahl *) 24.6. Weimer 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 23. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache V/720 Fragen VIII!! und VIII/2): Weshalb erfolgt der Beginn von Straßenbauarbeiten - z. B. jetzt des Zwischenausbaus der B 31 zwischen Engen und Stockach - so spät im Jahr, daß die erforderlichen Verkehrsbeschränkungen den Hauptverkehr im Sommer treffen? Was will die Bundesregierung tun, damit Straßenbauarbeiten künftig unverzüglich nach der Frostperiode einsetzen? Schon seit Jahren bemüht sich die Straßenbauverwaltung darum, die Fernverkehrsstraßen des Bundesgebietes während der sommerlichen Reisezeit durch geeignete Bauzeitplanung von größeren Ausbauarbeiten freizuhalten. Für die Durchführung der Baumaßnahmen geht dadurch leider sehr wertvolle und insbesondere witterungsbegünstigte Zeit verloren. Um dennoch die Kapazität der Baufirmen nicht vollkommen brach liegen zu lassen, werden während der Monate Juni, Juli und August trotz des Reiseverkehrs wenigstens diejenigen Arbeiten weitergeführt, bei denen Beeinträchtigungen der Verkehrsabwicklung nicht zu erwarten sind. Im vorliegenden Falle hat mir die Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg versichert, daß sie die notwendigen Vorkehrungen treffen wird, um eine reibungslose Abwicklung eines zweispurigen Verkehrs während der Dauer der Zwischenausbauarbeiten auf der B 31 zwischen Engen und Stockach zu gewährleisten. Es handelt sich hier um eine jener kleineren Maßnahmen, die die Auftragsverwaltung in eigener Zuständigkeit vergeben konnte. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin darum bemühen, daß die großen Bauvorhaben möglichst frühzeitig im Jahr begonnen werden und die Ausbauarbeiten während der Reisezeit auf solche Maßnahmen beschränkt bleiben, bei denen eine Behinderung des Verkehrs nicht zu erwarten ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD, der ein Gesetz über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen außerhalb des Bundesgebietes vorsieht, ist in der gleichen Fassung und Form bereits dem 4. Deutschen Bundestag vorgelegt worden. Bereits damals sind zahlreiche Erwägungen rechtlicher und politischer Art angestellt worden, aber der Bundestag kam nicht mehr zur Verabschiedung dieses Antrages. Allerdings bestand damals eine Situation ganz besonderer Art; es war die Situation im Nahen Osten, kurze Zeit bevor die Bundesrepublik ihre diplomatischen Beziehungen mit Israel aufnahm.
    Wenn dieser Antrag heute erneut in derselben Fassung eingereicht wird, dann bedarf es vor einer grundsätzlichen und politischen Entscheidung der Klärung bestimmter Vorfragen. Eine dieser Vorfragen lautet: Besteht in der heutigen Situation ein Bedürfnis, eine solche gesetzliche Regelung vorzunehmen, die der Bundesrepublik für die Zukunft in gewissem Umfange die Hände binden würde? Gibt es Deutsche, die heute noch in anderen Ländern bei der Herstellung von Waffen mitwirken, und in welcher Zahl gibt es solche Deutsche? Diese Fragen bedürfen der Klärung. Von dieser Klärung wird weitgehend auch die weitere Entscheidung abhängen, ob der Erlaß eines derartigen Gesetzes im jetzigen Augenblick als notwendig oder erwünscht anerkannt werden muß.
    Die Fraktion der SPD hat in ihrem Antrag vorgesehen, daß eine Ausnahmegenehmigung von dem generellen Verbot in den Fällen erteilt werden kann, die sich auf eine Tätigkeit von Deutschen in Ländern beziehen, die mit der Bundesrepublik Deutschland einem gemeinsamen Verteidigungsbündnis angehören. Es ist zweifellos richtig und vernünftig, wenn der Bundestag ein generelles Verbot beschließen sollte, eine derartige Ausnahmeregelung durchzuführen. Aber es fragt sich dann, ob der Kreis dieser Ausnahmen nicht zu eng gezogen ist, ob es nicht notwendig ist, noch andere Ausnahmefälle vorzusehen. Würde man das aber tun, so würde die Systematik des Gesetzes durchlöchert.
    Sosehr anerkannt werden soll, daß sich die Antragsteller Mühe gegeben haben, eine juristisch vertretbare Formulierung für das vorzusehende Verfahren zu finden, erscheint es doch fraglich, ob es für den Bundesaußenminister eine gute Aufgabe darstellt, gegenüber Ländern, zu denen die Bundesrepublik freundschaftliche Beziehungen unterhalten soll, Ausnahmegenehmigungen erteilen oder versagen zu müssen. Die Versagung einer Ausnahmegenehmigung kann sehr wohl als ein wenig freundlicher Akt angesehen werden. Es gehört aber zu den Aufgaben gerade des Außenministers, freundschaftliche Beziehungen zu anderen Ländern herzustellen.
    Ich möchte mich nicht auf die rechtlichen Gesichtspunkte einlassen, die noch in den Ausschüssen eingehend behandelt werden müssen. Lassen Sie mich aber auf eines hinweisen. Wenn in dem Antrag die Umschreibung der zur Kriegsführung bestimmten Waffen einem anderen Gesetz, dem sogenannten Kriegswaffengesetz, entnommen ist, dann wird zu prüfen sein, ob eine derartige Umschreibung nicht als eine zu weitgehende Definition aufgefaßt werden müßte.
    Alles in allem ist zu sagen, daß, bevor eine Entscheidung über die Grundsatzfrage, ob wir dieses Gesetz erlassen sollen, getroffen werden kann, die Klärung dieser Vorfragen notwendig ist. Die zuständigen Ausschüsse, vor allem der Auswärtige Ausschuß in vertraulicher Sitzung, werden zu prüfen haben, ob in Anbetracht der jetzigen Situation ein wirkliches Bedürfnis besteht, dieses Gesetz, so wie es beantragt worden ist, zu erlassen.


Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Busse zu Punkt 13 b.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Busse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die Überschrift „Entwurf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes" besagt schon, daß bereits ein Ausführungsgesetz vorliegt. Nach Studium dieses Gesetzes glaube ich, es als ein wohlabgewogenes Gesetz bezeichnen zu können.



    Busse (Herford)

    Ich gehe wohl auch nicht fehl in der Annahme, daß damals aus guten Gründen eine Regelung für Deutsche im Ausland nicht getroffen worden ist. Mein Vorredner hat schon einen Grund dafür angeführt: Ist es wirklich erforderlich, ein Strafgesetz — das ist doch die Quintessenz dieses ganzen Gesetzes — für einen Tatbestand zu schaffen, der unter Umständen gar nicht aktuell ist? Ich will hier den Ausführungen nichts weiter hinzusetzen. Es mag geprüft werden.
    Darüber hinaus unterscheidet sich das jetzige Gesetz von dem vorhergehenden dadurch, daß es Handlungen von Deutschen im Ausland unter Strafe stellt, ein Faktum, dessen Realisierbarkeit mindestens erheblichen Bedenken unterliegt. Bleiben wir bei dem Beispiel, das uns in der vorigen Legislaturperiode beschäftigt hatte. Was hätte man ernsthaft gegen die Deutschen, die in Ägypten tätig waren, tun wollen, wenn wir das Gesetz gehabt hätten, um den Zwang, der hinter diesem Gesetz steckt, auch wirklich anzuwenden? Die Praktikabilität dieses Gesetzes scheint mir doch sehr problematisch zu sein.
    Ein gewisses Kuriosum kommt hinzu. Trotz der Erschwerung der Praktikabilität, die darin liegt, daß es sich um Menschen handelt, die sich eben nicht in unserem Hoheitsgebiet aufhalten, hält man es für richtig, die Tatbestände, die man unter Strafe stellt, auszuweiten. Während nach dem bereits bestehenden Gesetz „die Herstellung und das Inverkehrbringen" von Waffen genehmigungspflichtig und gegebenenfalls unter Strafe zu stellen ist, will man
    I jetzt auch das Entwickeln von Waffen, das bisher nicht strafbar ist, und die Mitwirkung an der Herstellung unter Strafe stellen. Ich sehe wirklich nicht ein — sowenig ich verkenne, daß dadurch, daß die Dinge sich im Ausland abspielen, gewisse Modifikationen möglich und nötig sind —, daß man nun umfangreichere Tatbestände gerade da aufstellt, wo die Einwirkungsmöglichkeiten der deutschen Behörden und Gerichte erheblich geringer sind. Ich glaube, das wird man zumindest als wenig glücklich bezeichnen können.
    Hinzu kommt ein Letztes — auch das muß doch wohl in den Ausschußberatungen näher geklärt werden —: es handelt sich um die Frage, wann die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll. Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß unter Umständen recht erhebliche politische Schwierigkeiten entstehen können, nicht so sehr bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigung, als vielmehr bei der Versagung der Ausnahmegenehmigung. Daneben sehe ich aber noch eine andere Schwierigkeit, die damit verbunden ist. Sie liegt darin, daß diese Ausnahmegenehmigung ad personam erteilt werden soll, auf eine einzelne Person abgestellt. Unter Umständen werden eine Reihe von Personen einer kritischen Prüfung unterzogen, ob sie würdig, zuverlässig und ich weiß nicht was alles sind, im Ausland mitzuarbeiten, jedesmal abgestellt auf die einzelne Person. Auch das sollte man noch einmal sehr sorgfältig überlegen und ruhig prüfen, ob das überhaupt der richtige Weg ist, den Zielen des Gesetzes gerecht zu werden.
    Am entscheidendsten scheint mir mein Anfangsbedenken gegen das Gesetz zu sein. Denn die Vergangenheit hat erwiesen, daß man manches regeln kann, ohne Strafgesetze zu schaffen. Soweit ich informiert bin, ist es tatsächlich gelungen, in Ägypten eine Regelung zu finden, die nicht zur Bestrafung, sondern zu dem geführt hat, was wir wollten. Und das scheint mir wichtiger zu sein.

    (Beifall bei der FDP.)