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ID0505023000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2421 B Antrag betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/727) 2421 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Vierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/717, V/737) 2421 C Fragestunde (Drucksache V/720) Frage des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Novelle zum Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 2421 D Fritz (Wiesbaden) (SPD) . . . . . 2422 A Frage des Abg. Hirsch: Schadensersatzansprüche nach Art. 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 2422 B Frage des Abg. Dr. Hein: Angeblicher Mißbrauch des Amtes als Bundesverteidigungsminister — Erarbeitung einer CDU-Broschüre von Hassel, Bundesminister . . . 2422 C Dr. Hein (SPD) 2422 D Wienand (SPD) . . . . . . . . 2423 A Berkhan (SPD) . . . . . . . . 2423 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2423 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2424 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2424 B Fragen des Abg. Herold: Zuerkennung der besonderen Förderungswürdigkeit der Broschüre durch Minister von Hassel von Hassel, Bundesminister . . 2424 C Herold (SPD) 2424 D Wienand (SPD) 2425 B Berkhan (SPD) . . . . 2426 A, 2426 B Vizepräsident Dr. Dehler 2426 A, 2426 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2426 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 2426 B Fragen des Abg. Eschmann: Hinweise an und Informationen aus der Truppe über den Kyffhäuser-Verband, Schleswig-Holstein und den VdS von Hassel, Bundesminister . . . 2426 D Frage des Abg. Felder: Angeblicher Versuch der CDU-Bundesleitung zur Erlangung von Mitteln aus dem BMVtdg zur Finanzierung einer Broschüre von Hassel, Bundesminister . . 2427 A Wienand (SPD) 2427 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1966 Fragen des Abg. Bals: Bundeswehr und „Panorama"-Redaktion — Sendung vom 28. März 1966 von Hassel, Bundesminister . . 2427 B Bals (SPD) 2427 C van Delden (CDU/CSU) . . . . 2427 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 2428 A Prinz von Bayern CDU/CSU) . . 2428 B Berkhan (SPD) 2428 B Draeger (CDU/CSU) . . . . . 2428 D Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 2429 B Vizepräsident Dr. Dehler 2429 C, 2430 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2429 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2430 A Sänger (SPD) 2430 C Genscher (FDP) . . . . . . 2430 D Moersch (FDP) . . . . . . . 2431 A Frage des Abg. Neumann (Stelle) : Klarstellungen oder Berichtigungen der „Panorama"-Sendung von Hassel, Bundesminister . . . 2431 A Neumann (Stelle) (SPD) . . . . . 2431 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2431 C Frage des Abg. Neumann (Stelle) : Angebliche Bemühungen des Ministers von Hassel zur Entlassung des „Panorama"-Redakteurs von Hassel, Bundesminister . . . 2431 D Neumann (Stelle) (SPD) . . . . 2431 D Wienand (SPD) . . . . . . . . 2432 A Vizepräsident Dr. Dehler 2432 A, 2433 A Sänger (SPD) 2432 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2432 D Berkhan (SPD) 2433 A Fragen des Abg. Draeger: Durchführbarkeit des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten und zivile Wachpersonen von Hassel, Bundesminister . . 2433 B Draeger (CDU/CSU) 2433 C Fragen des Abg. Ott: Fluglärm im Bereich der neuerbauten Kinderklinik in Augsburg von Hassel, Bundesminister . . . 2434 A Fragen des Abg. Dr. Rau: Verweisung eines Journalisten vom Gelände des Fliegerhorstes Leipheim von Hassel, Bundesminister . . . 2434 C Dr. Rau (SPD) 2435 A Fellermaier (SPD) 2435 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/744) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 2436 A Benda (CDU/CSU) 2436 B Jahn (Marburg) (SPD) 2439 C Busse (Herford) (FDP) 2440 D Memmel (CDU/CSU) Erklärung gem. § 59 GO . . . . 2441 C Antrag (SPD) betr. militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe (Drucksache V/535), in Verbindung mit EntwUrf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Art. 26 Abs. 2 GG (Gesetz über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen außerhalb des Bundesgebietes) (Drucksache V/691) — Erste Beratung — Wischnewski (SPD) 2442 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 2444 C Schultz (Gau Bischofsheim) (FDP) . 2445 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 2447 B Busse (Herford) (FDP) 2447 D Dr. Schröder, Bundesminister 2448 C, 2451 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 2449 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 2450 D Antrag (SPD) betr. Internationale Polizeikonvention (Drucksache V/643) Lautenschlager (SPD) 2451 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 2452 D Antrag (SPD) betr. Verstärkung der dienstlichen und staatspolitischen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes (Drucksache V/644) Schonhofen (SPD) 2453 B Picard (CDU/CSU) 2454 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 2455 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2455 C Nächste Sitzung 2455 D Anlagen 2457 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1966 2421 50. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 23.6. Frau Albertz 24.6. Arendt (Wattenscheid) 24.6. Dr. Arnold 24. 6. Dr. Birrenbach 24. 6. Dichgans **) 23. 6. Dr. Dittrich 24. 6. von Eckardt 23. 6. Dr. Eckhardt 1. 7. Eisenmann 24. 6. Dr. Elbrächter 23.6. Felder 25. 6. Dr. Friderichs 23. 6. Frieler 2. 7. Dr. Furler **) 23. 6. Frau Geisendörfer 24.6. Haage (München) 24.6. Dr. Hofmann (Mainz) 24.6. Illerhaus **) 24. 6. Jacobi (Köln) 23.6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann 24. 6. Kiep 23. 6. Frau Kurlbaum-Beyer 23.6. Leber 25. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 6. Dr. von Merkatz 24. 6. Metzger **) 23. 6. Michels 23.6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30.6. Dr. Morgenstern 30.6. Paul *) 23. 6. Dr. Schmid-Burgk 26.6. Dr. Serres *) 24. 6. Stooß 25. 6. Strauß 1. 7. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 25. 6. Dr. Wahl *) 24.6. Weimer 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 23. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache V/720 Fragen VIII!! und VIII/2): Weshalb erfolgt der Beginn von Straßenbauarbeiten - z. B. jetzt des Zwischenausbaus der B 31 zwischen Engen und Stockach - so spät im Jahr, daß die erforderlichen Verkehrsbeschränkungen den Hauptverkehr im Sommer treffen? Was will die Bundesregierung tun, damit Straßenbauarbeiten künftig unverzüglich nach der Frostperiode einsetzen? Schon seit Jahren bemüht sich die Straßenbauverwaltung darum, die Fernverkehrsstraßen des Bundesgebietes während der sommerlichen Reisezeit durch geeignete Bauzeitplanung von größeren Ausbauarbeiten freizuhalten. Für die Durchführung der Baumaßnahmen geht dadurch leider sehr wertvolle und insbesondere witterungsbegünstigte Zeit verloren. Um dennoch die Kapazität der Baufirmen nicht vollkommen brach liegen zu lassen, werden während der Monate Juni, Juli und August trotz des Reiseverkehrs wenigstens diejenigen Arbeiten weitergeführt, bei denen Beeinträchtigungen der Verkehrsabwicklung nicht zu erwarten sind. Im vorliegenden Falle hat mir die Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg versichert, daß sie die notwendigen Vorkehrungen treffen wird, um eine reibungslose Abwicklung eines zweispurigen Verkehrs während der Dauer der Zwischenausbauarbeiten auf der B 31 zwischen Engen und Stockach zu gewährleisten. Es handelt sich hier um eine jener kleineren Maßnahmen, die die Auftragsverwaltung in eigener Zuständigkeit vergeben konnte. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin darum bemühen, daß die großen Bauvorhaben möglichst frühzeitig im Jahr begonnen werden und die Ausbauarbeiten während der Reisezeit auf solche Maßnahmen beschränkt bleiben, bei denen eine Behinderung des Verkehrs nicht zu erwarten ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Schultz für die Freien Demokraten zu Punkt 13 a.
    Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) : Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin der Meinung, daß dieser Antrag der sozialdemokratischen Fraktion ohne Zweifel nützlich ist, um über die Erörterungen, die bisher schon im Hause über militärische Ausrüstungshilfe stattgefunden haben, hinaus das Problem als solches im einzelnen noch im Ausschuß zu vertiefen. Denn ich glaube nicht — und damit schließe ich mich an sich dem an, was Herr Kollege Kliesing vorher schon sagte —, daß man diesen sehr verschiedenartigen Problemkreisen mit Generalisierung beikommen kann. In diesem Antrag sind ja mehrere Dinge enthalten, einmal das Problem der militärischen Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe, andererseits darin involviert die Verwertung überschüssiger Waffen der Bundeswehr und schließlich auch der kommerzielle Export von Waffen, die in Deutschland produziert werden. Alle diese Dinge hängen miteinander zusammen; aber sie sind doch wiederum in einzelnen Problemen voneinander getrennt. Schließlich involvieren alle drei Dinge immer wieder auch die Verantwortung der Bundesregierung. Insofern meine ich, daß dieser sehr apodiktische Antrag in der Tat



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    die Bewegungsfreiheit der Bundesregierung in einem Maße einengt, das ihr eigentlich nicht zuzumuten ist und wobei man sich überlegen muß, inwieweit hier die beiden Gewalten der Exekutive und Legislative miteinander vermischt werden.
    Sie werden sich vielleicht erinnern, daß wir uns im Jahre 1965 schon über diese Probleme hier anläßlich der Nahostkrise unterhalten haben und daß damals auch diese Frage, nämlich die verfassungsrechtliche Frage, eine Rolle gespielt hat. Außerdem stellt nun der Antrag der SPD eine mögliche Waffenhilfe bzw. Ausrüstungshilfe allein auf die Staaten des Nordatlantikpaktes ab.
    Wenn ich auch weitgehend dem zustimme, was Herr Kollege Wischnewski über Afrika gesagt hat, so muß man doch wissen, daß ja auch Waffen an, sagen wir, Staaten in Europa geliefert werden können, die nicht dem Bündnis angehören. Was soll mit denen geschehen; was soll mit diesem Problem als solchem geschehen? Wir wissen auch, daß sich die Ausrüstungshilfe auf ein Land im Vorderen Orient erstreckt, ein Land, zu dem wir sehr lange und enge freundschaftliche Beziehungen haben. Ich weiß nicht, wie es dort aufgenommen würde, wenn wir die zugesagte Hilfe, die auch schon den Auswärtigen Ausschuß und den Haushaltsausschuß passiert hat, dort nicht gewähren wollten. Dort kann diese Hilfe nicht in Form eines Krankenhauses oder einer Gewerbeschule oder von sonst etwas gewährt werden, sondern sie bezieht sich eben auf Handfeuerwaffen und auf Ausstattung eines schon vorhandenen Arsenals. Ich meine also, daß man sich in der Tat vor Generalisierungen hüten muß.
    Nun im einzelnen zu den verschiedenen Nummern des Antrages. Es scheint mir — das geht vielleicht aus dem hervor, was ich bisher gesagt habe — in der Beratung zu klären zu sein, was nun in der Tat das Wort „grundsätzlich" in Nr. 1 des Antrages bedeutet, inwieweit also hier Ausnahmen vom Grundsatz, von der Regel zugelassen werden. Es ist weiter zu erklären, was Waffen sind. Sind darunter auch Waffen für polizeiliche Zwecke zu verstehen? Der SPD-Vorstand hatte am 19. Februar in einer Veröffentlichung bekanntgemacht, daß Handfeuerwaffen, Ausrüstung und Fahrzeuge sowie Ausbildungshilfe ausschließlich für polizeiliche Zwecke von den gewünschten Beschränkungen ausgenommen werden sollen. Das ist nun in diesem Antrag nicht mehr enthalten. Es ist also auch hier zu fragen, inwieweit man noch zu diesem Beschluß des Vorstandes der SPD steht, ob er obsolet geworden ist, ob er keine Bedeutung mehr hat. In Nr. 3 scheint mir auch ein Widerspruch in sich selbst zu bestehen, nämlich darin, daß zwar gesagt wird, daß die eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden sollen, auf der anderen Seite aber in Satz 2 gefordert wird, daß etwaige Erweiterungen, zeitliche Verlängerungen ausschließlich nach Nr. 1 und 2 des Antrages vorgenommen werden sollen. Auch hier muß uns eine nähere Begriffsbestimmung noch gesagt werden; denn wir wissen ja, daß sich die Erfüllung der bisher eingegangenen Verpflichtungen auf einen längeren Zeitraum erstreckt.
    Sicher soll man sich auf die Länder, mit denen wir in dieser Beziehung in Verbindung getreten oder die an uns herangetreten sind, beschränken; und es ist ganz sicher, daß neue Verpflichtungen mit anderen Ländern, die eingegangen werden sollen, vorher vom Parlament gebilligt werden sollten, bevor die Bundesregierung ihre Zustimmung überhaupt geben kann. Allerdings ist ja — das hat Herr Kollege Wischnewski schon ausgeführt — dadurch, daß die Zustimmung des Auswärtigen Ausschusses und des Haushaltsausschusses notwendig ist, ein großer Teil unserer Wünsche schon erfüllt worden.
    In Nr. 5 beschäftigt sich der Antrag mit der deutschen Rüstungsindustrie. Wenn man das Wort „deutsche Rüstungsindustrie" gebraucht, muß man sich allerdings klar sein, daß sie recht klein und beschränkt ist, daß sich also keine gewaltigen Vorstellungen damit verbinden können. Wir haben den Wunsch gehabt — und das war wohl auch der Wunsch des Hauses —, daß wir mit Hilfe dieser Industrie eigene Entwicklungen auf dem Waffengebiet möglich machen und daß wir uns eine Kapazität zur Instandhaltung der eigenen Waffen, der eingekauften Waffen und Waffensysteme schaffen. Wir wissen nun alle, daß die Bundeswehr allein nicht der Auftraggeber dieser Industrie sein kann, und es hat sich auf der anderen Seite schon ein gewisser Export entwickelt. Soll das nun alles abgeschnitten werden? Wollen wir dazu übergehen, daß in der Tat dieser Teil unserer deutschen Wirtschaft nur vom Verteidigungshaushalt alimentiert und unterstützt wird? Ich kann mir nicht gut vorstellen, daß das sinnvoll ist. Das würde, meine ich, dazu führen, daß wir nach wie vor in der technischen Entwicklung weitgehend vom Ausland abhängig bleiben und daß wir eigene Fähigkeiten und Möglichkeiten, die wir haben, nicht entsprechend ausnutzen können. Ich bin also der Meinung, daß auch hier die reine Beschränkung auf Lieferungen in NATO-Staaten und verbündete Staaten, im Bündnis mit uns befindliche Staaten, nicht ausgesprochen werden kann. Hier muß man wahrscheinlich doch von Fall zu Fall zu bestimmten Ausnahmeregelungen kommen.
    Sicher hat die Bundesrepublik sich in all diesen Fragen eine weise Beschränkung aufzuerlegen, und ein behutsames Vorgehen ist notwendig. Ich meine aber,— und damit stimme ich mit Kollegen Kliesing überein —, wir können uns nicht aus der Politik heraushalten. Das ist nun einfach nicht möglich, und auch Ausrüstungshilfe ist natürlich ein Stück Politik. Wir meinen aber, daß immer wieder eine enge Abstimmung mit den Verbündeten bei Gewährung von Ausrüstungshilfe notwendig ist und daß dabei insbesondere die eigene Haushaltssituation beachtet werden muß. Diese ist sicher so, daß wir keine großen Sprünge machen können.
    Wir glauben weiter, daß es notwendig ist, den Begriff „Spannungsgebiet" zu klären, denn das ist ein sehr vager Begriff. Es wäre sicher notwendig, darüber zu sprechen, was dann darunter fällt. Wir müssen uns in der Tat mit dem Problem der Verwertung des überschüssigen Bundeswehrmaterials beschäftigen. Wir müssen dann eine Entscheidung
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 50. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1966 2447
    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    treffen: Wollen wir alles verschrotten, oder wollen
    wir noch die Möglichkeit des Verkaufs offenhalten?
    Ich glaube allerdings, daß wir uns auch mit dem Argument auseinandersetzen müssen, das da heißt: Wenn wir nicht die Hilfe geben, dann wird sie von anderer, uns politisch nicht wohlgesinnter Seite gegeben werden. Das hat ja in der Vergangenheit dazu geführt, daß wir in Schwierigkeiten hineingerieten, die wir gern vermieden hätten. Ich meine also, daß die Tendenz dahin gehen muß, uns zu offenherzig an uns herangetragenen Wünschen zu versagen. Eine starre Entscheidung wird aber in diesen Fragen nicht möglich sein, sie wird von Fall zu Fall getroffen werden müssen. Die Beurteilung dessen, was notwendig ist, hängt allerdings auch
    von der ausreichenden Information - sachlichen Information - ab. Emotionen müssen hier weitgehend
    aus dem Spiel bleiben.
    Wie ich schon am Anfang sagte, halte ich es für begrüßenswert, daß dieser Antrag gestellt worden ist und daß wir nunmehr im Ausschuß die Möglichkeit haben, die Probleme, die mit der militärischen Ausrüstungshilfe, mit der Lieferung von Waffen zusammenhängen, in aller Offenheit bis ins — ich möchte es einmal so sagen — letzte Eßgefach hinein zu diskutieren. Mir scheint, daß der Hauptschaden, der uns in der Vergangenheit aus solcher Ausrüstungshilfe erwachsen ist, darin liegt, daß nicht. von Anfang an die Dinge ruhig und offen behandelt worden sind, die so hätten behandelt werden können. Das muß aber in Zukunft der Fall sein, dann werden wir auch die richtige Regelung finden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kopf zu Tagesordnungspunkt 13 b.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD, der ein Gesetz über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen außerhalb des Bundesgebietes vorsieht, ist in der gleichen Fassung und Form bereits dem 4. Deutschen Bundestag vorgelegt worden. Bereits damals sind zahlreiche Erwägungen rechtlicher und politischer Art angestellt worden, aber der Bundestag kam nicht mehr zur Verabschiedung dieses Antrages. Allerdings bestand damals eine Situation ganz besonderer Art; es war die Situation im Nahen Osten, kurze Zeit bevor die Bundesrepublik ihre diplomatischen Beziehungen mit Israel aufnahm.
    Wenn dieser Antrag heute erneut in derselben Fassung eingereicht wird, dann bedarf es vor einer grundsätzlichen und politischen Entscheidung der Klärung bestimmter Vorfragen. Eine dieser Vorfragen lautet: Besteht in der heutigen Situation ein Bedürfnis, eine solche gesetzliche Regelung vorzunehmen, die der Bundesrepublik für die Zukunft in gewissem Umfange die Hände binden würde? Gibt es Deutsche, die heute noch in anderen Ländern bei der Herstellung von Waffen mitwirken, und in welcher Zahl gibt es solche Deutsche? Diese Fragen bedürfen der Klärung. Von dieser Klärung wird weitgehend auch die weitere Entscheidung abhängen, ob der Erlaß eines derartigen Gesetzes im jetzigen Augenblick als notwendig oder erwünscht anerkannt werden muß.
    Die Fraktion der SPD hat in ihrem Antrag vorgesehen, daß eine Ausnahmegenehmigung von dem generellen Verbot in den Fällen erteilt werden kann, die sich auf eine Tätigkeit von Deutschen in Ländern beziehen, die mit der Bundesrepublik Deutschland einem gemeinsamen Verteidigungsbündnis angehören. Es ist zweifellos richtig und vernünftig, wenn der Bundestag ein generelles Verbot beschließen sollte, eine derartige Ausnahmeregelung durchzuführen. Aber es fragt sich dann, ob der Kreis dieser Ausnahmen nicht zu eng gezogen ist, ob es nicht notwendig ist, noch andere Ausnahmefälle vorzusehen. Würde man das aber tun, so würde die Systematik des Gesetzes durchlöchert.
    Sosehr anerkannt werden soll, daß sich die Antragsteller Mühe gegeben haben, eine juristisch vertretbare Formulierung für das vorzusehende Verfahren zu finden, erscheint es doch fraglich, ob es für den Bundesaußenminister eine gute Aufgabe darstellt, gegenüber Ländern, zu denen die Bundesrepublik freundschaftliche Beziehungen unterhalten soll, Ausnahmegenehmigungen erteilen oder versagen zu müssen. Die Versagung einer Ausnahmegenehmigung kann sehr wohl als ein wenig freundlicher Akt angesehen werden. Es gehört aber zu den Aufgaben gerade des Außenministers, freundschaftliche Beziehungen zu anderen Ländern herzustellen.
    Ich möchte mich nicht auf die rechtlichen Gesichtspunkte einlassen, die noch in den Ausschüssen eingehend behandelt werden müssen. Lassen Sie mich aber auf eines hinweisen. Wenn in dem Antrag die Umschreibung der zur Kriegsführung bestimmten Waffen einem anderen Gesetz, dem sogenannten Kriegswaffengesetz, entnommen ist, dann wird zu prüfen sein, ob eine derartige Umschreibung nicht als eine zu weitgehende Definition aufgefaßt werden müßte.
    Alles in allem ist zu sagen, daß, bevor eine Entscheidung über die Grundsatzfrage, ob wir dieses Gesetz erlassen sollen, getroffen werden kann, die Klärung dieser Vorfragen notwendig ist. Die zuständigen Ausschüsse, vor allem der Auswärtige Ausschuß in vertraulicher Sitzung, werden zu prüfen haben, ob in Anbetracht der jetzigen Situation ein wirkliches Bedürfnis besteht, dieses Gesetz, so wie es beantragt worden ist, zu erlassen.