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ID0505022700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2421 B Antrag betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/727) 2421 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Vierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/717, V/737) 2421 C Fragestunde (Drucksache V/720) Frage des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Novelle zum Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 2421 D Fritz (Wiesbaden) (SPD) . . . . . 2422 A Frage des Abg. Hirsch: Schadensersatzansprüche nach Art. 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 2422 B Frage des Abg. Dr. Hein: Angeblicher Mißbrauch des Amtes als Bundesverteidigungsminister — Erarbeitung einer CDU-Broschüre von Hassel, Bundesminister . . . 2422 C Dr. Hein (SPD) 2422 D Wienand (SPD) . . . . . . . . 2423 A Berkhan (SPD) . . . . . . . . 2423 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2423 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2424 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2424 B Fragen des Abg. Herold: Zuerkennung der besonderen Förderungswürdigkeit der Broschüre durch Minister von Hassel von Hassel, Bundesminister . . 2424 C Herold (SPD) 2424 D Wienand (SPD) 2425 B Berkhan (SPD) . . . . 2426 A, 2426 B Vizepräsident Dr. Dehler 2426 A, 2426 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2426 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 2426 B Fragen des Abg. Eschmann: Hinweise an und Informationen aus der Truppe über den Kyffhäuser-Verband, Schleswig-Holstein und den VdS von Hassel, Bundesminister . . . 2426 D Frage des Abg. Felder: Angeblicher Versuch der CDU-Bundesleitung zur Erlangung von Mitteln aus dem BMVtdg zur Finanzierung einer Broschüre von Hassel, Bundesminister . . 2427 A Wienand (SPD) 2427 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1966 Fragen des Abg. Bals: Bundeswehr und „Panorama"-Redaktion — Sendung vom 28. März 1966 von Hassel, Bundesminister . . 2427 B Bals (SPD) 2427 C van Delden (CDU/CSU) . . . . 2427 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 2428 A Prinz von Bayern CDU/CSU) . . 2428 B Berkhan (SPD) 2428 B Draeger (CDU/CSU) . . . . . 2428 D Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 2429 B Vizepräsident Dr. Dehler 2429 C, 2430 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2429 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2430 A Sänger (SPD) 2430 C Genscher (FDP) . . . . . . 2430 D Moersch (FDP) . . . . . . . 2431 A Frage des Abg. Neumann (Stelle) : Klarstellungen oder Berichtigungen der „Panorama"-Sendung von Hassel, Bundesminister . . . 2431 A Neumann (Stelle) (SPD) . . . . . 2431 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2431 C Frage des Abg. Neumann (Stelle) : Angebliche Bemühungen des Ministers von Hassel zur Entlassung des „Panorama"-Redakteurs von Hassel, Bundesminister . . . 2431 D Neumann (Stelle) (SPD) . . . . 2431 D Wienand (SPD) . . . . . . . . 2432 A Vizepräsident Dr. Dehler 2432 A, 2433 A Sänger (SPD) 2432 C Krammig (CDU/CSU) . . . . . 2432 D Berkhan (SPD) 2433 A Fragen des Abg. Draeger: Durchführbarkeit des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten und zivile Wachpersonen von Hassel, Bundesminister . . 2433 B Draeger (CDU/CSU) 2433 C Fragen des Abg. Ott: Fluglärm im Bereich der neuerbauten Kinderklinik in Augsburg von Hassel, Bundesminister . . . 2434 A Fragen des Abg. Dr. Rau: Verweisung eines Journalisten vom Gelände des Fliegerhorstes Leipheim von Hassel, Bundesminister . . . 2434 C Dr. Rau (SPD) 2435 A Fellermaier (SPD) 2435 C Entwurf eines Gesetzes über die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/690) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/744) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 2436 A Benda (CDU/CSU) 2436 B Jahn (Marburg) (SPD) 2439 C Busse (Herford) (FDP) 2440 D Memmel (CDU/CSU) Erklärung gem. § 59 GO . . . . 2441 C Antrag (SPD) betr. militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe (Drucksache V/535), in Verbindung mit EntwUrf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Art. 26 Abs. 2 GG (Gesetz über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen außerhalb des Bundesgebietes) (Drucksache V/691) — Erste Beratung — Wischnewski (SPD) 2442 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 2444 C Schultz (Gau Bischofsheim) (FDP) . 2445 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 2447 B Busse (Herford) (FDP) 2447 D Dr. Schröder, Bundesminister 2448 C, 2451 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 2449 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 2450 D Antrag (SPD) betr. Internationale Polizeikonvention (Drucksache V/643) Lautenschlager (SPD) 2451 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 2452 D Antrag (SPD) betr. Verstärkung der dienstlichen und staatspolitischen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes (Drucksache V/644) Schonhofen (SPD) 2453 B Picard (CDU/CSU) 2454 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 2455 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2455 C Nächste Sitzung 2455 D Anlagen 2457 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1966 2421 50. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 23.6. Frau Albertz 24.6. Arendt (Wattenscheid) 24.6. Dr. Arnold 24. 6. Dr. Birrenbach 24. 6. Dichgans **) 23. 6. Dr. Dittrich 24. 6. von Eckardt 23. 6. Dr. Eckhardt 1. 7. Eisenmann 24. 6. Dr. Elbrächter 23.6. Felder 25. 6. Dr. Friderichs 23. 6. Frieler 2. 7. Dr. Furler **) 23. 6. Frau Geisendörfer 24.6. Haage (München) 24.6. Dr. Hofmann (Mainz) 24.6. Illerhaus **) 24. 6. Jacobi (Köln) 23.6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann 24. 6. Kiep 23. 6. Frau Kurlbaum-Beyer 23.6. Leber 25. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 6. Dr. von Merkatz 24. 6. Metzger **) 23. 6. Michels 23.6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30.6. Dr. Morgenstern 30.6. Paul *) 23. 6. Dr. Schmid-Burgk 26.6. Dr. Serres *) 24. 6. Stooß 25. 6. Strauß 1. 7. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 25. 6. Dr. Wahl *) 24.6. Weimer 25. 6. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 23. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache V/720 Fragen VIII!! und VIII/2): Weshalb erfolgt der Beginn von Straßenbauarbeiten - z. B. jetzt des Zwischenausbaus der B 31 zwischen Engen und Stockach - so spät im Jahr, daß die erforderlichen Verkehrsbeschränkungen den Hauptverkehr im Sommer treffen? Was will die Bundesregierung tun, damit Straßenbauarbeiten künftig unverzüglich nach der Frostperiode einsetzen? Schon seit Jahren bemüht sich die Straßenbauverwaltung darum, die Fernverkehrsstraßen des Bundesgebietes während der sommerlichen Reisezeit durch geeignete Bauzeitplanung von größeren Ausbauarbeiten freizuhalten. Für die Durchführung der Baumaßnahmen geht dadurch leider sehr wertvolle und insbesondere witterungsbegünstigte Zeit verloren. Um dennoch die Kapazität der Baufirmen nicht vollkommen brach liegen zu lassen, werden während der Monate Juni, Juli und August trotz des Reiseverkehrs wenigstens diejenigen Arbeiten weitergeführt, bei denen Beeinträchtigungen der Verkehrsabwicklung nicht zu erwarten sind. Im vorliegenden Falle hat mir die Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg versichert, daß sie die notwendigen Vorkehrungen treffen wird, um eine reibungslose Abwicklung eines zweispurigen Verkehrs während der Dauer der Zwischenausbauarbeiten auf der B 31 zwischen Engen und Stockach zu gewährleisten. Es handelt sich hier um eine jener kleineren Maßnahmen, die die Auftragsverwaltung in eigener Zuständigkeit vergeben konnte. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin darum bemühen, daß die großen Bauvorhaben möglichst frühzeitig im Jahr begonnen werden und die Ausbauarbeiten während der Reisezeit auf solche Maßnahmen beschränkt bleiben, bei denen eine Behinderung des Verkehrs nicht zu erwarten ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Jürgen Wischnewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich darf hier in aller Deutlichkeit erklären, daß diese militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe in Entwicklungsländern mit Entwicklungspolitik nicht das geringste zu tun hat und daß wir uns sehr darum bemühen müssen, die beiden Dinge sehr klar und deutlich voneinander zu trennen, damit wir unserer eigenen Entwicklungspolitik, unserer sehr positiven Entwicklungshilfe keinen schlechten Dienst erweisen. Wer sich die Militärbudgets mancher Entwicklungsländer anschaut, der wird feststellen, daß sie derart hoch sind, daß sie die normale Entwicklung dieser Länder in sehr gefährlichem Maße beeinflussen.
    Der Herr Bundesminister der Verteidigung hat in diesem Zusammenhang auch erklärt, daß die Bundesregierung diese militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe leistet, um ein besonders enges und freundschaftliches Verhältnis zu diesen Ländern herzustellen, denen die Hilfe gewährt wird. Leider gibt es Beweise dafür, daß genau das Gegenteil der Fall ist. Im vergangenen Jahr haben von den 13 arabischen Ländern zehn zur Bundesrepublik Deutschland aus den uns bekannten Gründen die diplomatischen Beziehungen abgebrochen. Drei Länder haben sie aufrechterhalten. Zu den zehn Ländern, die die diplomatischen Beziehungen abgebrochen haben, gehört das Land, das den größten Teil der deutschen militärischen Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe erhalten hat, in einem ganz, ganz erheblichen Umfang. Diese Situation hat das Land nicht daran hindern können, die diplomatischen Beziehungen zur Bundesrepublik abzubrechen, während andere Länder von den 13 arabischen Ländern, die keine militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe von der Bundesrepublik erhalten und auch nicht verlangt haben, bereit waren, die diplomatischen Beziehungen aufrechtzuerhalten. Ich habe die Möglichkeit, später noch auf ein anderes Beispiel hinzuweisen.
    Wir wollen mit unserem Antrag auch erreichen, daß Waffenlieferungen, Lieferungen von militärischem Material und Ausbildungshilfe nicht außerhalb des in Artikel 6 des NATO-Vertrages festgelegten geographischen Raumes erfolgt. Um hier ein ganz klares Beispiel zu sagen: Auch dann, wenn innerhalb des Bündnisses Hilfen erfolgen, legen wir Wert darauf, daß z. B. deutsche Waffen und deutsches militärisches Gerät nicht in Angola, nicht in Mozambique und auch nicht in PortugiesischGuinea gebraucht werden dürfen. Die Bundesrepublik Deutschland kann mit dieser Auseinandersetzung nicht das geringste zu tun haben.
    Soweit rechtskräftige Verpflichtungen mit Zustimmung des Bundestages, bzw. seiner dafür zuständigen Gremien, eingegangen sind, sollen diese selbstverständlich erfüllt werden. Neue Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden, insbesondere nicht ohne Zustimmung der zuständigen Gremien.
    Punkt 4 unseres Antrages ist praktisch bereits erfüllt. Es ist in der Zwischenzeit eine neue Situation eingetreten. Seit den Haushaltsplanberatungen ist beschlossen worden, daß sowohl der Außenpolitische Ausschuß als auch der Haushaltsausschuß ihre Zustimmung zu erteilen haben. Das ist eine Änderung der Situation. Bisher war nur von einer Information die Rede.
    Wir wollen darüber hinaus mit unserem Antrag erreichen, daß auch bei privaten Ausfuhren von Waffen nach den gleichen Grundsätzen gehandelt wird, daß die Praxis, die zur Zeit angewandt wird, überprüft wird und daß die Bundesregierung bereit ist, dem Bundestag über die jetzige Praxis und ihre Handhabung zu berichten.
    Lassen Sie mich bitte einige wenige praktische Beispiele aus der bisherigen deutschen Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe vortragen, um daran zu beweisen, warum wir an einer Änderung der gegebenen Praxis interessiert sind.
    Ich habe bereits darauf hinweisen können, daß das Land, das bisher am meisten von der deutschen militärischen Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe profitiert hat, nämlich der Sudan, inzwischen die diplomatischen Beziehungen zu uns abgebrochen hat; es bestehen keine. An den Sudan sind auch Waffen geliefert worden. Ein Teil der Waffen,



    Wischnewski
    meine sehr verehrten Damen und Herren, ist dann später in einem anderen Lande aufgetaucht, nämlich bei den Rebellen im Kongo. Wir haben nicht die Garantie dafür in der Hand haben können, etwas Derartiges zu verhindern. Das beweist, in welch überaus schwierige Situationen man damit kommen kann.
    Ein anderes Beispiel ist Somalia. Die Bundesrepublik rüstet die Polizeikräfte in Somalia aus, die Sowjetunion im selben Lande die Armee. Es ist übrigens fraglich, ob es eine gute Sache ist, wenn wir auf diese Art und Weise in einem Lande in der Dritten Welt mit der Sowjetunion in Konkurrenz treten. Aber Somalia hat mit seinen beiden Nachbarstaaten, mit Äthiopien und mit Kenia, in erheblichem Umfange Grenzschwierigkeiten. Die Bereitschaft, Somalia zu helfen, das sich in einem Spannungsraum befindet, hat dazu geführt, daß sich die Bundesregierung hat Bereiterklären müssen, auch Äthiopien und Kenia Zusagen zu machen. Das beweist, in welche Situationen man kommt, wenn man einmal damit beginnt.
    Ein drittes Beispiel ist Nigeria. Ich darf feststellen, daß der Hauptteil der finanziellen Lasten zwar von Nigeria selbst getragen wird, daß wir aber die Ausbilder für die Luftwaffe stellen, daß sich nach wie vor Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Bundeswehr in Nigeria befinden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in welche Situationen man dort kommen kann, haben uns die letzten Wochen gezeigt. In Nigeria hat ein Militärputsch stattgefunden, der Ministerpräsident, der der Bundesrepublik besonders verbunden war, und eine Reihe von Ministern sind ermordet worden, zur selben Zeit, als der stellvertretende Oberbefehlshaber der Luftwaffe Nigerias ein deutscher Offizier war. Ich weiß, daß die Bundesregierung für diese schwierige Situation, in die wir dort gekommen sind, nichts kann. Ich möchte nur grundsätzlich aufzeigen, in welch gefährliche Situationen man hineinkommen kann, wenn man auf diesem Gebiet Aktivitäten ausübt. Unsere Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten befinden sich nach wie vor in Nigeria, in Kadoua, in der Nordregion des Landes. Wer die Entwicklung in den letzten Tagen mit Aufmerksamkeit verfolgt hat, wird festgestellt haben, daß es dort bedauerlicherweise harte innere Auseinandersetzungen gibt. In den letzten Tagen ist es leider zu so harten Auseinandersetzungen gekommen, daß mehr als 500 Tote gerade in dem Raum, in dem sich die Bundeswehr befindet, zu verzeichnen sind.
    Das gilt nicht nur für Nigeria, das Land, dem wir alle wünschen, daß es bald wieder zu seiner inneren Ruhe findet, sondern das gilt nahezu für den ganzen afrikanischen Kontinent. Dieser Kontinent ist insgesamt noch ein Spannungsgebiet; dieser Kontinent ist noch nicht zur Ruhe gekommen. Überall, wo man sich militärisch engagiert, setzt man sich damit automatisch einer gewissen Gefahr aus.
    Die Bundesrepublik hat militärislche Hilfe — Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe — auch an Tansaniageleistet. Aus politischen Gründen ist dann diese militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe an Tansania eingestellt worden. Das bedeutet im wesentlichen, daß die ausbildenden Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften abgezogen worden sind, daß aber das deutsche Material — hier insbesondere vier Boote, eine Reihe von Flugzeugen, ein ganzer Werkstattzug — im Werte von mehreren Millionen Mark dort stehengeblieben ist und nun verrottet. Ich will damit sagen: auch hier ist ein Beispiel dafür gegeben, in welche Schwierigkeiten man kommen kann.
    Wir haben alle — ich bekenne mich dazu, ich gehöre auch zu denjenigen - das Beispiel der deutschen militärischen Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe im Falle Guinea als besonders positiv empfunden. Hier ist die Bundeswehr eingesetzt worden zur Ausbildung von Pionieren, zum Straßenbau, zur Lieferung von Pioniergut. Das war eine gute Angelegenheit, und wir haben dem alle sehr positiv gegenübergestanden. In der Zwischenzeit treten aber auch hier politische Schwierigkeiten auf. In diesem Lande ist Herr Nkrumah aufgetaucht. Das hat dazu geführt, daß es erhebliche Differenzen mit den Nachbarländern gibt, insbesondere mit der Elfenbeinküste, mit der die Bundesrepublik auch sehr freundschaftliche Beziehungen hat. Nun kommen aus dieser Ecke Vorwürfe gegen die Bundesrepublik wegen der militärischen Hilfe an Guinea.
    Im übrigen darf ich ehrlich sagen: wenn hier von der Bundeswehr eine Gerberei, eine Schuhfabrik, eine Kleiderfabrik und eine Kfz-Reparaturwerkstätte errichtet worden sind, dann sind das nach meiner Auffassung Aufgaben, die ohne weiteres im Rahmen der normalen technischen Hilfe der Bundesrepublik gelöst werden konnten; dazu bedarf es nicht der Bundeswehr.
    Am Montag hat sich die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" sehr ausführlich, sehr fundiert und sehr sachlich mit dieser Frage beschäftigt. Ich komme nur darauf zurück, weil darin ein wesentlicher Fehler unterlaufen ist. Dort ist berichtet worden, daß Waffen überhaupt niemals geliefert worden seien. Das stimmt nicht. Im Rahmen der ersten Vereinbarung sind auch Waffen geliefert worden. Die Bundesregierung hat in dieser Frage ihre Meinung erfreulicherweise bereits geändert. In der Zwischenzeit werden keine Waffen mehr geliefert, sondern nur noch militärisches Material. Ich darf das als einen ersten Schritt zur Lösung des ganzen Problems begrüßen.
    Ich darf noch einmal sagen, was wir mit unserem Antrag erreichen wollen. Wir wollen erstens nicht, daß sich die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Bundeswehr, durch diese Art der Hilfe in anderen Erdteilen in durchaus gefährliche Abenteuer stürzt. Erheblicher Schaden ist bereits entstanden. Die Bundesrepublik soll vor weiterem Schaden geschützt werden.
    Zweitens: Da man begonnen hat, einigen Ländern — insbesondere in Afrika — zu helfen, ist natürlich bei anderen eine Begehrlichkeit entstanden. Wir wollen der Bundesregierung helfen, denen, die noch weitere militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe von uns haben wollen — und das sind viele —,



    Wischnewski
    ganz klar und eindeutig zu sagen: Der Deutsche
    Bundestag will das nicht, der Deutsche Bundestag ist
    nicht bereit, sich auf diesem Gebiet zu engagieren.
    Drittens: Es kommt darauf an, auch die finanzielle Seite zu betrachten. Ich darf Ihnen sagen, daß sie gar nicht so gering ist, wie von einigen Damen und Herren des Hauses angenommen wird. Die Summe der Verpflichtungen außerhalb des Bündnisses—und ich spreche nur über militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe außerhalb des Bündnisses; innerhalb des Bündnisses ist die Situation völlig geklärt — beträgt um 300 Millionen DM. Das ist ein erheblicher Betrag. Ich bin der Meinung, daß wir diese Mittel gut für andere Dinge einsetzen können. Falls außerordentliche Umstände eintreten und wir glauben, daß ein Fall vorliegt, in dem eine deutsche Hilfe gewährt werden soll, muß die Bundesregierung die notwendige politische und haushaltsrechtliche Beschlußfassung herbeiführen. Ich darf hier allerdings in aller Deutlichkeit sagen: Bei den bisherigen Engagements der Bundesregierung scheinen mir Ausnahmeregelungen nicht notwendig gewesen zu sein.
    So viel zu unserem ersten Antrag.
    Eine ganz kurze Begründung auch zu dem zweiten Antrag der Fraktion der SPD Drucksache V/691, Entwurf eines Zweiten Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes — Gesetz über die Beteiligung Deutscher an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen außerhalb des Bundesgebietes —. Ich darf Sie daran erinnern, meine Damen und Herren, daß die Bestimmung des Grundgesetzes wie folgt lautet:
    Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
    Ein solches Bundesgesetz ist, soweit es unser besonderes Anliegen betrifft, bisher nicht erlassen worden. Deshalb dieser Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, der dem Hause nun zum zweitenmal vorgelegt wird, denn der gleiche Antrag hat bereits in der 4. Legislaturperiode vorgelegen.
    Wir wünschen nicht, daß Deutsche an der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen zur Kriegführung außerhalb des Bündnisses — auch das muß hier in aller Deutlichkeit gesagt werden: außerhalb des Bündnisses — beteiligt sind. Deshalb lautet der § 1 unseres Gesetzentwurfs:
    Deutschen im Sinne des Grundgesetzes ist es verboten, im Ausland zur Kriegführung bestimmte Waffen zu entwickeln, herzustellen, an ihrer Herstellung mitzuwirken oder in den Verkehr zu bringen.
    Das ist völlig klar und eindeutig.
    Wir sagen dann weiter: Die Bundesregierung kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen erteilen. Solche Ausnahmen sind nur für Länder möglich, mit denen die Bundesrepublik Deutschland in einem Bündnisvertrag steht. Die Bundesregierung hat also nach unserer Auffassung hier zu entscheiden. Wir haben uns in unserem Entwurf dafür ausgesprochen, daß die Zuständigkeit bei dem Herrn Bundesaußenminister liegen soll. Auf diese Weise hat die Bundesregierung die Möglichkeit, die Tätigkeit auf diesem Gebiet unter Kontrolle zu bekommen.
    Unser Entwurf sieht auch Regelungen für den Fall vor, daß vorsätzlich gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen wird. Eine vorsätzliche verbotene Tätigkeit ohne Ausnahmegenehmigung soll zu Gefängnis- und Geldstrafen führen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie an die schwierige Situation erinnern, in die wir durch das Engagement von Deutschen in Ländern außerhalb des Bündnisses vor zwei Jahren gekommen sind. Wir wollen für die Zukunft — ohne ein bestimmtes Land anzusprechen — derartige Schwierigkeiten verhindern. Wir glauben, daß dieser Gesetzentwurf geeignet ist, das Problem zu regeln.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Damit ist die Begründung abgeschlossen.
Ich eröffne die Debatte. — Das Wort hat der Abgeordnete Kliesing.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Georg Kliesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige kurze Bemerkungen zu dem Antrag der SPD Drucksache V/535. Ich kann mich deshalb kurz fassen, weil sich eine Diskussion in diesem Hause und auch in der Öffentlichkeit schon vor einiger Zeit vollzogen hat und weil ich der Auffassung bin, daß die hier angesprochenen Probleme noch einer sehr sorgfältigen Behandlung im Ausschuß bedürfen.
    Sicherlich wirft dieser Antrag Probleme mannigfacher Art auf, solche außenpolitischer, finanzpolitischer und im Hinblick auf Punkt 5 auch wirtschaftspolitischer Natur. Ich möchte die finanziellen und wirtschaftlichen Aspekte, die hier gestellt sind, keineswegs bagatellisieren, meine aber, daß es der Natur der Sache gerecht wird, wenn ich mich in meinen Ausführungen auf die Fragen außenpolitischer Natur beschränke.
    Zweifellos handelt es sich hier um sehr delikate Probleme. Der Kollege Wischnewski hat auf Grund der Erfahrungen — wir haben auf diesem Gebiet in diesem Hohen Hause ja gemeinsame Erfahrungen gesammelt — schon mit einem gewissen Recht auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich in der Vergangenheit ergeben haben und zum Teil noch fortbestehen.
    Allerdings sollte man, so glaube ich, auch einen anderen Tatbestand nicht übersehen. Mir scheint es doch so zu sein, daß ein sehr großer Teil der bestehenden Schwierigkeiten und Sorgen und Gefahren bereits durch Maßnahmen der Bundesregierung ausgeräumt wurde. Kollege Wischnewski hat auf die Erfahrungen mit dem Sudan und auf den Endverbleib dieser Waffen hingewiesen. Dazu meine ich, daß hier inzwischen doch Vorsorge dadurch getroffen wurde, daß in die anstehenden Verträge



    Dr. Kliesing (Honnef)

    die sogenannte Endverbleibklausel eingefügt wurde, die garantieren soll, daß mit dem, was die deutsche Regierung tut und leistet, nicht ein von uns nicht zu verantwortender Mißbrauch getrieben wird.
    Noch wichtiger aber scheint mir eine zweite Maßnahme der Bundesregierung zu sein, die nämlich dahin zielt, daß eine militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe nicht in solchen Teilen der Erde geleistet werden sollte, die ein Spannungsgebiet darstellen oder möglicherweise, soweit man das politisch übersehen kann, in absehbarer Zukunft ein Spannungsgebiet werden könnten. Gewiß, man ist gegen politische Überraschungen nie gesichert. Das gilt aber nicht nur für Afrika, sondern, wie ich meine, für die heutige Weltpolitik als Ganzes.
    Herr Kollege Wischnewski, Sie haben auf der einen Seite gesagt, die Ausbildungshilfe, die wir dem Lande Guinea hätten zuteil werden lassen, verdiene doch eine positive Bewertung, und auf der anderen Seite haben Sie gesagt, selbst in diesem Falle habe es aber doch gewisse Schwierigkeiten gegeben, weil inzwischen Nkruma dahingegangen sei und die Elfenbeinküste nun etwas verschnupft sei. So bedauerlich das sein mag: wenn wir etwas derartiges zum Maßstab unserer Außenpolitik machen, dann, glaube ich, können wir nicht nur auf dem Gebiete der militärischen Ausbildungshilfe, sondern schlechthin eine außenpolitische Initiative eigentlich überhaupt nicht mehr wagen und verurteilen uns selbst zu einer außenpolitischen Passivität.
    Ich will damit das, was Sie hier angeführt haben, in seiner Bedeutung keineswegs herabmindern. Ich habe manches von dem, was Sie hier ausgesagt haben, in ähnlicher Weise gesehen und sehe es auch noch so. Es bleibt einiges an Problematik übrig, was, wie gesagt, im Ausschuß sehr sorgfältig zu prüfen ist. Aber ich warne davor, auf Grund einiger Beispiele — mögen sie noch so überzeugend sein — zu generalisieren. Was ich an Ihrem Antrag zu kritisieren habe, ist eben, daß er meines Erachtens geeignet ist, das Kind mit dem Bade auszuschütten.
    Ich glaube fast, annehmen zu dürfen, daß diese Auffassung auch in Ihren eigenen Reihen ein gewisses Verständnis gefunden hat; denn sonst könnte ich mir nicht erklären, wie Sie Ihrer Nr. 1, die einegrundsätzliche Aussage trifft, die Nr. 4 folgen lassen können, die besagt, daß die Bundesregierung „künftig jegliche Absicht und Verpflichtung" — es handelt sich also um künftige Absichten und Verpflichtungen — „zur Militär- und Polizeihilfe an Staaten außerhalb des Nordatlantik-Vertrages" außerhalb des Nordatlantik-Vertrages! — „dem deutschen Bundestag zur politischen und haushaltsrechtlichen Beschlußfassung vorlegen" soll. Mit dieser Nr. 4 bin ich durchaus einverstanden.
    Zu der Grundsatzerklärung der Nr. 1 aber, die durch die Nr. 4 in ihrem Aussagewert erheblich eingeschränkt wird, möchte ich folgendes sagen. Auf Grund der allgemeinen weltpolitischen Lage, insbesondere auf Grund der Spaltung Deutschlands, ist unsere außenpolitische Bewegungsfreiheit bekanntlich in einem außergewöhnlichen Maße ,eingeschränkt. Es stellt sich hier die Frage, ob wir angesichts dieser bereits so sehr eingeschränkten außenpolitischen Bewegungsfreiheit nun noch hingehen und durch eine derartige generelle Erklärung die uns verbliebene außenpolitische Bewegungsfreiheit freiwillig noch mehr einschränken sollen. Dagegen — das muß ich allerdings sagen — habe ich ,außerordentliche Bedenken.
    Nicht jedes Petitum, das an uns herangetragen wird, ist von vornherein problematisch. Jedes Petitum, das an uns herangetragen wird, sollte angesichts der Schwierigkeiten, die hier nun einmal vorliegen, sorgfältig geprüft werden. Daß die Bundesregierung das tut, davon, glaube ich, haben sich die Mitglieder ,des Außenpolitischen Ausschusses dieses Hohen Hauses noch in der vorigen Woche überzeugen können, als uns das Auswärtige Amt eine derartige, sehr detaillierte Übersicht zur Kenntnis gebracht hat.
    Ich fasse zusammen: keine generelle Regelung, wohl aber eine sorgfältige und von allem politischen Verantwortungsbewußtsein, das hier vonnöten ist, getragene Prüfung von Einzelfällen, wobei sowohl das Budgetrecht des Parlaments als auch die von ihm getragene Mitverantwortung auf außenpolitischem Gebiet die Grundlage für gemeinsame Beratungen von Bundesregierung und Parlament in der geeigneten Form bilden sollten, d. h. in einer Form, die im Hinblick auf den schwierigen und delikaten Charakter der hier angesprochenen Frage zweckmäßig erscheint.
    In diesem Sinne beantrage ich die Ausschußberatung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)