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Die von Ihnen gestellte Frage, Herr Abgeordneter, hängt in gewisser Weise zusammen mit derjenigen, die in der letzten Fragestunde behandelt worden ist, nämlich mit der Reform der Entschädigungsgesetze, zu denen der Minister selbst erklärt hatte, daß wir darangegangen sind, diese Gesetze zu ändern, und die Vorbereitungen dazu bereits getroffen haben. Auf die Frage des Herrn Abgeordneten Jahn ist bestätigt worden, daß diese Reform als besonders eilbedürftig behandelt wird.
Ich kann zu Ihrer speziellen Frage folgendes hinzufügen. Die Bundesregierung wird auf Grund des zitierten Urteils, das uns vorliegt, in extenso prüfen, ob besondere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind, um die in Art. 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleisteten Schadensersatzansprüche zu verwirklichen. Dieser Fall liegt, wie ich hinzufügen darf, ganz besonders. Ich habe mir das Urteil genau angesehen und kann hinzufügen, daß die Hoffnung besteht, daß dieser Einzelfall, der in die Übergangszeit des Saarlandes hineinspielt, durch besonderen Akt besonders erledigt werden wird.