Rede:
ID0504808200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage,: 1
    3. Herr: 1
    4. Abgeordneter: 1
    5. Dr.: 1
    6. Kübler.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 47. und 48. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1966 Inhalt: 47. Sitzung Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2301 A Abwicklung der Tagesordnung Schoettle, Vizepräsident . 2301 A, 2303 A Rasner (CDU/CSU) . . . 2301 B, 2302 A Dr. Mommer (SPD) . . . 2301 D, 2302 A Feststellung der Beschlußunfähigkeit . . . 2302 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 2302 C 48. Sitzung Fragestunde (Drucksache V/681) Fragen des Abg. Geldner: Arbeitgeberzuschuß zur Altersversorgung für Angestellte Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 2303 B Geldner (FDP) . . . . . . 2304 A Cramer (SPD) . . . . . . . . . 2304 B Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 2304 C Fragen des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Besoldungsordnung für Soldaten Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 2304 C Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Sicherung der Pressefreiheit gegen zu starke Konzentration Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 2305 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2305 A Moersch (FDP) 2305 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . 2305 D, 2306 A Mertes (FDP) 2306 A Kubitza (FDP) 2306 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2306 C Fragen des Abg. Moersch: Unterschiedliche Behandlung von Beamten gleicher Ausbildung und Eignung Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 2306 D Moersch (FDP) . . . . . . . 2306 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 2307 B Frage des Abg. Dr. Kübler: Richtlinie über die Verweigerung von Fremdenpässen an Ausländer aus NATO-Staaten Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 2307 C Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . . 2308 B Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . 2308 C Jahn (Marburg) (SPD) 2309 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2309 B Brück (Holz) (SPD) 2309 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 Fragen des Abg. Dr. Müller (Mülheim) : Teilnahme von Häftlingen in Strafanstalten an Bildungsfernlehrgängen Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2309 D Frage des Abg. Hirsch: Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft und für im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochene Personen Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 2310 A Jahn (Marburg) (SPD) 2310 B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Schaffung einer zentralen Richterakademie Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 2310 C Jahn (Marburg) (SPD) 2310 C Frage des Abg. Jahn (Marburg) : „Tag des Rechts" Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2310 D Fragen des Abg. Hamacher: Durch nationalsozialistische Rechtsprechung belastete Richter im Amt Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 2311 A Hamacher (SPD) . . . . . . . . 2311 C Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) : Computer für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 2311 D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 2311 D Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) : Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen deutscher oder ausländischer Herkunft Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 2312 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 2312 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 2312 C Dröscher (SPD) . . . . 2312 D, 2313 D Petersen (CDU/CSU) . . . . . . 2313 A Geiger (SPD) . . . . . . . . . 2313 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 2313 B Mertes (FDP) . . . . . . . . . 2314 A Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Gewinnung von Kraftstoff aus Kohle Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 2314 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 2314 B Fragen des Abg. Dr. Meinecke: „Moderne" Mastmethoden bei Hühnern, Kälbern und Schweinen Höcherl, Bundesminister 2314 D Dr. Meinecke (SPD) 2315 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 2315 B Rollmann (CDU/CSU) 2315 D Frage des Abg. Wächter: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Dasselfliege Höcherl, Bundesminister 2316 A Wächter (FDP) . . . . . . . 2316 A Frage des Abg. Fellermaier: Eindringen des asiatischen Typs der Maul- und Klauenseuche Höcherl, Bundesminister 2316 B Fellermaier (SPD) 2316 B Frage des Abg. Rollmann: Zunahme des Nadelwaldbestandes — Abnahme der Laubwälder 2316 D Frage des Abg. Storm: Hoheits- und Fischereischutzgewässer in den Ostseeanliegerländern Höcherl, Bundesminister . . . . 2316 D Storm (CDU/CSU) 2317 A Frage des Abg. Rehs: Unterrichtung der deutschen Hochseefischer über diese Regelung . . . . 2317 A Frage des Abg. Kubitza: Ersatz von Schäden durch völkerrechtswidrige Eingriffe und Konfiskationen auf hoher See Höcherl, Bundesminister . . . . . 2317 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Neununddreißigste Verodnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/667, V/710) . 2317 B, 2317 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Siebenunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/674, V/707) 2317 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 III Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Drucksachen V/665, V/708) 2317 C Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Dreiundreißigste und Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/659, V/709, V/639, V/711) 2317 C Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohlenabsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/679) — Erste Beratung — 2317 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache V/673) — Erste Beratung — 2318 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/688) — Erste Beratung — 2318 A Entwurf eines Zweiten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Drucksache V/680) — Erste Beratung — Spitzmüller (FDP) 2318 B Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses zu dem Bericht des Bundesministers der Justiz betr. Errichtung eines zentralen Instituts zur Ausbildung und Fortbildung von Strafvollzugsbediensteten (Drucksache V/233, V/632) . . . . . . . . 2318 B Antrag (SPD) betr. Ergänzung des § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache V/396), in Verbindung mit Antrag (Abg. Dichgans, Blank, Wagner, Ruf u. Gen.) betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache V/509) und mit Antrag (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache V/125) Dr. Schäfer (SPD) 2318 D Rasner (CDU/CSU) 2320 D Busse (FDP) . . . . . . . . 2321 D Dr. Mommer (SPD) 2322 B Dichgans (CDU/CSU) 2323 A Entwurf eines Gesetzes zur Behebung sozialer Notstände auf dem Gebiete des Mietrechts (SPD) (Drucksache V/564) — Erste Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) 2326 D Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 2332 D Dr. Bucher, Bundesminister . . . 2334 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 2339 B Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 2343 B Wurbs (FDP) 2343 C Dr. Reischl (SPD) 2345 B Nächste Sitzung 2348 C Anlagen 2349 Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 2301 47. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode - 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 2349 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner **) 17. 6. Frau Albertz 27. 6. Arendt (Wattenscheid) 16.6. Bading **) 16. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 16. 6. Dr. Barzel 18. 6. Bauer (Würzburg) *) 17. 6. Bergmann **) 16. 6. Berkhan *) 17. 6. Dr. Besold 17.6. Blachstein *) 17. 6. Blumenfeld *) 17. 6. Borm 16. 6. Corterier *) 17. 6. Deringer **) 16. 6. Dr. Dittrich **) 16. 6. Draeger *) 17. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Dr. Effertz 16.6. Frau Eilers 16. 6. Eisenmann 16. 6. Frau Dr. Elsner **) 16. 6. Dr. Eppler 16. 6. Erler*) 17. 6. Flämig *) 17. 6. Frieler 2. 7. Dr. Furler **) 16. 6. Gerlach **) 16. 6. Gewandt 17. 6. Dr. Giulini 20. 6. Dr. Gleissner 16.6. Graaff 17. 6. Dr. h. c. Güde 16. 6. Haage (München) 16.6. Haase (Kellinghusen) 16.6. Hellenbrock 16. 6. Dr. Hellige 19. 6. Frau Herklotz *) 17. 6. Herold *) 17. 6. Hösl *) 17. 6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Jung 16. 6. Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 17. 6. Dr. Kempfler *) 17. 6. Frau Klee 18. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 17. 6. Klinker **) 17. 6. Dr. Koch 16. 6. Dr. Kopf *) 17. 6. Kriedemann **) 16. 6. Kulawig **) 16. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der WEU **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Leber 16. 6. Lemmrich*) 17. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 19.6. Lenz (Brühl) **) 16. 6. Lenze (Attendorn) *) 17. 6. Lücker (München) **) 16. 6. Dr. Luda 16. 6. Matthöfer 19. 6. Mauk **) 16. 6. Frau Dr. Maxsein *) 17. 6. Dr. von Merkatz *) 17. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30.6. Dr. Müller-Hermann 16. 6. Paul *) 17. 6. Frau Pitz-Savelsberg *) 17. 6. Pöhler *) 17. 6. Porzner 16. 6. Dr. Prassler 16.6. Rehs 18. 6. Reitz 18. 6. Richter 16. 6. Riedel (Frankfurt) 16. 6. Dr. Rinderspacher *) 17. 6. Dr. Rutschke *) 17. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 17. 6. Dr. Schmid-Burgk 17.6. Schmidt (Braunschweig) 16.6. Schmidt (Kempten) 16. 6. Dr. Schober 16. 6. Dr. Schulz (Berlin) *) 17. 6. Seuffert **) 16. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Dr. Staratzke 16.6. Stiller 19. 6. Stooß 25. 6. Storm 16. 6. Strauß 16. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 17. 6. Wagner 16. 6. Dr. Wahl *) 17. 6. Weigl 17. 6. Wendelborn 1. 7. Wienand *) 17. 6. Dr. Zimmermann 16. 6. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spitzmüller für die Fraktion der FDP zu Punkt 8 der Tagesordnung (Drucksache V/680) - Entwurf eines Zweiten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes - Die Bundestagsfraktion der Freien Demokratischen Partei begrüßt das Bemühen der Bundesregierung, durch die Vorlage des Entwurfs eines Zweiten 2350 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1964 Rechnung zu tragen, der die Mitgliedschaft der mitarbeitenden Ehegatten in der gesetzlichen Rentenversicherung betrifft. Das Bundesverfassungsgericht hat eine besondere Situation der mitarbeitenden Ehegatten auch bei Bestehen eines Arbeitnehmerverhältnisses dadurch anerkannt, daß es die Versicherungsfreiheit gemäß § 1228 Abs. 1 Nr. 1 RVO, § 4 Abs. 1 Nr. 2 AVG und § 30 Abs. 1 Nr. 1 RKG als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat. Schon daraus ist ersichtlich, daß es keinen zwingenden Grund gibt, die Versicherung mitarbeitender Ehegatten ausschließlich in der Form zu regeln, wie sie ansonsten für versicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt. Im Gegenteil, es wird ausdrücklich festgestellt, daß der Ausschluß „von der freiwilligen Versicherung" mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Aus diesem Beschluß ergeben sich zwei Konsequenzen: erstens den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen und zweitens die Möglichkeiten für eine freiwillige Versicherung zu schaffen. Diesem Auftrag kann nicht dadurch Rechnung getragen werden, (daß eine verfassungsgemäße Bestimmung beseitigt wird, sondern nur dadurch, daß zusätzliche verfassungsgemäße Möglichkeiten einer freiwilligen Versicherung in die Rentengesetze aufgenommen werden. Man sollte sich hier die Dinge nicht zu einfach machen. Sozialgesetze erweisen sich nur dann auf die Dauer als sinnvoll und wirksam, wenn sie den wirtschaftlichen, sozialen und soziologischen Gegebenheiten der betroffenen Personenkreise ausreichend Rechnung tragen. Es kann nicht Aufgabe des Bundestages sein, auf Grund des vorliegenden Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts den Rentenversicherungsträgern aus Finanzierungsgründen zwangsweise weitere Mitglieder zuzutreiben. Die schwierige Finanzlage in den kommenden Jahren, die für den Eingeweihten nicht zufällig eintritt, wird bei dem Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetz zu erörtern sein. Hier geht es in erster Linie um die Vorsorgemöglichkeit für einen ganz bestimmten Personenkreis, der überwiegend im Bereich des Mittelstandes beheimatet ist. Es geht um die mitarbeitenden Ehegatten von Handwerkern, Einzelhändlern, freiberuflich Tätigen und selbständigen Handelsvertretern. Es ist nicht einzusehen, warum dieser Personenkreis nur wegen des Bestehens eines Arbeitnehmerarbeitsverhältnisses mit dem Ehegatten zwangsversichert werden soll. Das Merkmal eines solchen Verhältnisses reicht für die Rechtfertigung dieses Vorhabens jedoch nicht aus. Es bietet sich eine Reihe praktikabler Lösungsvorschläge außer der allgemeinen Versicherungspflicht an: 1. eine allgemeine Versicherungspflicht mit der Möglichkeit, sich auf Antrag innerhalb einer bestimmten Frist nach Begründung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses befreien zu lassen, 2. eine freiwillige Versicherung unter Anlehnung an die Vorschriften, die für freiwillig Weiterversicherte gelten, 3. die generelle Befreiung wie im bestehenden Recht mit der Ergänzung, daß auf Antrag der mitarbeitende Ehegatte wie ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer versichert werden kann. 4. Weitere Möglichkeiten, die dem Bundesverfassungsgerichtsurteil in einem freiheitlichen Rahmen entsprechen, sind theoretisch denkbar. Hier sei z. B. nur die Selbstversicherung alten Rechts erwähnt. Zu den grundsätzlichen Bedenken treten weitere Probleme hinsichtlich der vorgeschlagenen Nachversicherung wie auch hinsichtlich zahlreicher bereits bestehender Arbeitsverhältnisse. Die in Art. 2 vorgeschlagenen Regelungen berücksichtigen die Bedürfnisse der betroffenen Personenkreise nur ungenügend. Die Nachversicherung muß variable Möglichkeiten enthalten. Die finanzielle Belastung für 12 Jahre wie auch der völlige Verzicht auf eine Nachversicherung können unzumutbar sein. Eine Annahme des Entwurfs ohne eine Reihe wesentlicher Änderungen und Verbesserungen wäre ein schwerer Eingriff mit negativen Konsequenzen in bestehende Arbeitsverhältnisse. Was soll geschehen, wenn bereits anderweitig entsprechende Vorsorge für das Alter getroffen worden ist? Ist eine Auflösung zahlreicher entsprechender Arbeitsverhältnisse mit allen betrieblichen, steuerlichen und sonstigen Folgen nur deshalb zu rechtfertigen, weil plötzlich eine totale Rentenversicherungspflicht entsteht, die eine zusätzliche Belastung mit Tausenden von D-Mark jährlich mit sich bringen kann. Die soziale und wirtschaftliche Situation der betroffenen Personenkreise verlangt einen weiten Rahmen von Entscheidungsmöglichkeiten hinsichtlich des Einsatzes des gemeinsam erarbeiteten Einkommens. Es ist uns unverständlich, daß nicht einmal an die Übergangssituation und an die Übergangsproblematik gedacht worden ist. Bei der Rentenreform 1957, bei der Härtenovelle 1965 war es eine Selbstverständlichkeit, wenigstens für die Übergangszeit eine Befreiung von der Versicherungspflicht in einem bestimmten Rahmen zu gewähren. Die Tendenzen zur Zwangsversicherung sind hier unvergleichlich stärker. Warum soll man die mitarbeitenden Ehegatten in diese Zwangsjacke stecken? Nach Auffassung der Freien Demokraten stünde es der heutigen Sozialpolitik besser an, wenn die unzeitgemäßen Elemente des Zwanges, wo irgend möglich, verschwinden würden, da sie nichts anderes als der Ausdruck obrigkeitsstaatlichen Denkens sind. Es wird für uns von Interesse sein, im Ausschuß für Sozialpolitik des Deutschen Bundestages zu hören, wie sich die berufenen Vertreter des Handwerks, des Einzelhandels, der freien Berufe und der selbständigen Handelsmakler zu dem vorgelegten Entwurf stellen werden. Wir haben den begründeten Verdacht, daß gegen den Willen der betroffenen Personenkreise aus einer zu engen Betrachtung heraus eine Regelung herbeigeführt werden soll, die sie nicht wünschen und auch nicht brauchen. Lassen wir den mitarbeitenden Ehegatten die Wahl der freien Entscheidung in der Altersvorsorge; wir werden sehen, daß sie selbst das Richtige tun. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 2351 Wir hoffen, daß die Bekenntnisse von allen Seiten dieses Hauses zum Mittelstand im Sozialpolitischen Ausschuß zu einem Beratungsergebnis führen, das von den Betroffenen auch als in ihrem Interesse liegend akzeptiert werden kann. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache V/681, Frage IX/1) : Ist die Bundesregierung bereit, die Rentenversicherungsträger zu bevorzugter Durchführung des Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom 9. Juni 1965 in denjenigen Fällen anzuhalten, in denen gegenwärtig Renten gewährt werden, deren Zahlbetrag unter dem Richtsatz für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz liegt, wenn ihnen von den Versicherungsämtern die in Betracht kommenden Rentner benannt werden? Die Versicherungsträger führen das Rentenversicherungs-Änderungsgesetz in eigener Verantwortung durch. Sie haben dabei den gesamten Rentenbestand von Amts wegen zu überprüfen. Um so mehr freue ich mich darüber, daß sie, wie ich erfahren habe, Fälle einer besonderen Notlage, soweit dies im Rahmen einer großen Verwaltung möglich ist, bevorzugt bearbeiten. Bei diesem anerkennenswerten Bemühen darf es freilich nicht allein auf die Rentenhöhe ankommen. Soweit der Rentenzahlbetrag unter dem Regelsatz der Sozialhilfe liegt, beziehen die Berechtigten zum Teil andere Einkünfte, insbesondere andere Sozialleistungen. Gerade in den zuletzt genannten Fällen kommen den Berechtigten wegen der verschiedenen Anrechnungsvorschriften oftmals die Verbesserungen des Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes nicht oder nur zum Teil unmittelbar zugute. Eine schematische Behandlung, wie Sie sie anregen, würde sowohl die rasche Durchführung des Gesetzes stören, als auch eine bevorzugte Berücksichtigung wirklicher Notfälle behindern. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Emde (Drucksache V/681, Frage IX/2): Ist die Bundesregierung bereit, die Hersteller von Kühlschränken durch Gesetz oder Verordnung zu verpflichten, ihre Geräte so zu konstruieren, daß sie auch von innen leicht zu öffnen sind? Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über technische Arbeitsmittel vorgelegt, das als Schwergewicht die arbeitssichere Gestaltung von Geräten in den Haushaltungen und damit auch Kühlgeräten zum Ziel hat. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß solche Geräte einen höheren Grad an Sicherheit beim Umgang aufweisen müssen als Geräte, die ausschließlich in die Hände von Fachkundigen gelangen. Insoweit wird durch das Gesetz über technische Arbeitsmittel Ihrem Anliegen bereits Rechnung getragen. Dagegen ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, daß es zweckmäßig ist, durch Gesetz oder Verordnung bestimmte technische Lösungen für einzelne Geräte vorzusehen, weil sonst eine unübersehbare Fülle von Rechtsvorschriften ergehen müßte und es außerdem schwierig wäre, derartige Regelungen zu treffen. Im Entwurf wird auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hingewiesen, und die Bundesregierung ist überzeugt, daß die Träger der Unfallverhütung und die Gremien der Selbstverwaltung der Wirtschaft diese Regelungen hinsichtlich der einzelnen in Frage kommenden Geräte in angemessener Weise treffen werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/681, Frage IX/3): Hält die Bundesregierung die Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften noch für zeitgemäß, wonach in jedem Falle der Kapitalabfindung eine Sicherungshypothek eingetragen werden muß? Die Frage geht von der Annahme aus, daß in jedem Falle der Kapitalabfindung eine Hypothek zur Sicherung der Forderung auf Rückzahlung der Kapitalabfindung eingetragen werden müsse; dies trifft nicht zu. Das Bundesversorgungsgesetz sieht vielmehr die Eintragung einer Sicherungshypothek nur als Möglichkeit vor. Ich darf aber darauf hinweisen, daß die Eintragung einer solchen Hypothek in erster Linie der Sicherung des Abgefundenen selbst dient, denn im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstücks kann die Abfindung, wenn die Sicherungshypothek rangmäßig innerhalb des Versteigerungserlöses steht, zurückgefordert und dem Beschädigten die Grundrente wieder ausgezahlt werden. Die Vorschrift ist somit nach wie vor zeitgemäß. Im übrigen ist die Eintragung der Sicherungshypothek gebührenfrei. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/681, Fragen X/1 und 2): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um gesundheitsschädigende Wirkungen zu vermeiden, die von übungstechnisch notwendigen Tiefflügen der Luftwaffe hervorgerufen werden? Ist die Bundesregierung in der Lage, die in Frage X/1 erwähnten Flüge auf weniger dicht bewohnte Gebiete und auf Zeiträume zu beschränken, über welche die Bevölkerung fallweise benachrichtigt werden kann? Zu Frage 1: Die Bundesregierung hat bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um gesundheitsschädigende Wirkungen von Tiefflügen nach Möglichkeit 2352 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 zu vermeiden. Hierzu gehören Sperrzeiten, Mindestflughöhen und Verlegung von Schulflügen in das Ausland. Herr Bundesminister von Hassel hat zusätzlich in einem Befehl vom gestrigen Tag die Mindestflughöhe bei Tiefflugübungen von 250 auf 500 Fuß heraufgesetzt. Nachttiefflüge in und unter 1000 Fuß Höhe werden ab sofort eingestellt. Darüber hinaus wird zur Zeit geprüft, ob für bestimmte Bereiche der Tiefflugausbildung die Mindestflughöhe noch weiter, nämlich von 500 auf 1000 Fuß heraufgesetzt werden kann. Ferner sind Verhandlungen mit dem Herrn Bundesminister für Verkehr vorgesehen, für den zivilen Überlandflugverkehr, sofern die Wetterlage dies zuläßt, Höhen über 2000 Fuß über Grund vorzuschreiben, um den Luftverkehr im unteren Luftraum zu „verdünnen". Diese Maßnahmen werden zwar größere Erleichterungen bringen, aber nicht dazu führen, die Lärmbelästigung völlig zu unterbinden. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Tiefflüge ganz eingestellt würden. Dem stehen jedoch Ausbildungserfordernisse entgegen. Zu Frage 2: Bei der großen Zahl notwendiger Übungstiefflüge der Bundeswehr und der alliierten Luftstreitkräfte in der Bundesrepublik (etwa 40 000 im Jahr) ist es ausgeschlossen, diese Flüge in dünner besiedelte Gebiete zu verlegen, die es ohnehin kaum gibt. Es wurde bisher immer der Grundsatz verfolgt, ,die Tiefflüge möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum über der Bundesrepublik zu verteilen, um nicht einzelne Teile unserer Bevölkerung besonders stark dem Lärm auszusetzen. Die Tiefflugausbildung bei der Luftwaffe ist auf die Zeit von 07.00 bis 17.00 beschränkt und von Freitagabend bis Montagfrüh sowie an gesetzlichen Feiertagen überhaupt verboten. Die Luftwaffe hat sorgfältig geprüft, ob sie an der unentbehrlichen Tiefflugausbildung der Piloten weitere Abstriche machen kann. Sie hat beispielsweise eine Einschränkung des Flugbetriebes in den Haupturlaubsmonaten Juli und August durch Verlegung der Flüge in andere Monate versucht. Diesen Bemühungen sind jedoch Grenzen gesetzt, weil sich ein auf andere Monate verdichtetes Tiefflugprogramm wegen der in diesen Monaten häufiger eintretenden schlechten Wetterlagen oft nicht durchführen läßt. Eine Untersuchung hat ergeben, daß eine solche Regelung ohne Einbußen für die zwingend erforderliche Ausbildung nicht möglich ist. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (Drucksache V/681, Fragen X/4, 5 und 6) : Wieviel Beförderungen zum Feldwebel oder Kommandierungen zum Feldwebellehrgang sind seit Inkrafttreten der HDV 104/1 vom April 1964 unterblieben, weil bei den Bewerbern eine der Voraussetzungen gemäß Nummer 2 der Anlage 2 zum Abschnitt II des Hauptabschnitts C der genannten Vorschrift nicht vorlag? In wieviel Fällen waren die in Frage X/4 genannten Bewerber nicht im Besitz des Freischwimmerzeugnisses, des Sportabzeichens des Deutschen Sportbundes oder des Führerscheins der Bundeswehr? In wieviel Fällen ist für die in Frage X/4 erwähnten Bewerber auf die geforderten Leistungsnachweise gemäß Nummer 3 der in Frage X/4 genannten Vorschrift verzichtet worden? Zu Frage 1: Die präzise Beantwortung der Frage für den gesamten Zeitabschnitt vom April 1964 bis heute ist nicht möglich. Infolge der Delegierung der Beförderungsbefugnis zum Feldwebel auf die Bataillonskommandeure kann zur Zeit nur das Ergebnis vom 1. April 1964 bis 30. November 1965 vorgelegt werden, da die Beförderungen in dieser Zeit noch zentral durch die Stammdienststelle des Heeres bearbeitet wurden. Vom April bis Dezember 1964 sind keine Beförderungen zum Feldwebel wegen fehlender Nachweise gemäß HDV 104/1, Nr. 2 Anlage 2, Abschnitt II, des Hauptabschnitts C unterblieben. In den SDH-Mitteilungen 2/1964 Nr. 7 vom 10. 4. 1964 wurde den Truppenteilen bekanntgegeben, daß mit Einverständnis des BMVtdg als Übergangsregelung bis zum 31. 12. 1964 Beförderungen zum Feldwebel auch dann durchgeführt werden können, wenn die Leistungsnachweise über das Sportabzeichen des DSB und die Führerscheine bzw. Berechtigungsscheine der Bundeswehr noch nicht vorlagen. Für die Feldwebel, die ohne diese Voraussetzungen im Jahre 1964 befördert wurden, waren die Leistungsnachweise für das Sportabzeichen nachträglich bis zum 20. 1. 1965 zu erbringen, die fehlenden Führerscheine und Berechtigungsscheine unverzüglich zu erwerben. Vom 1. 1. bis zum 30. 11. 1965 sind 2832 Beförderungsvorschläge zum Feldwebel bearbeitet worden. Hiervon sind 91 Beförderungen wegen Fehlens der Voraussetzungen zunächst unterblieben, das entspricht ca. 3,2 %. Zu Frage 2: In 77 Fällen fehlte ,das Sportabzeichen, in 14 Fällen die entsprechenden Führerscheine bzw. Berechtigungsscheine. In jedem einzelnen Fall ist der Truppe der Grund der unterbliebenen Beförderung bekanntgegeben worden und diese veranlaßt worden, die fehlenden Nachweise baldmöglichst nachzureichen. In den meisten Fällen wurden die fehlenden Leistungsnachweise in kürzester Frist (1-2 Monate) nachgeholt, so daß den Betreffenden kein allzu großer Nachteil daraus entstand. Zu Frage 3: In der genannten Zeit vom 1. 1. bis 30. 11. 1965 hat die SDH in 383 Fällen von der ihr zustehenden Entscheidung auf Verzicht der verlangten Leistungsnachweise Gebrauch gemacht. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten KahnAckermann (Drucksache V/681, Frage X/7): Beabsichtigt das Bundesverteidigungsministerium nach wie vor, trotz der ablehnenden Haltung der regionalen Planungskörperschaften im Kreuzlinger Forst bei Pentenried ein Bundeswehrlazarett zu errichten? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 2353 Das Bundesverteidigungsministerium beabsichtigt nach wie vor, im Pentenrieder Schlag ein 600-BettenLazarett zu errichten. Dabei besteht nicht die Absicht, Teile des geschlossenen Waldgebietes ostwärts der Römerstraße in Anspruch zu nehmen. Das Raumordnungsverfahren ist seit Oktober 1964 bei der Bayerischen Staatskanzlei anhängig. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Riegel (Göppingen) (Drucksache V/681, Fragen X/8 und 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Angehörige handwerklicher Berufe innerhalb von wenigen Tagen zu Reserveübungen einberufen werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Angehörige handwerklicher Berufe während der Ableistung von Reserveübungen nicht im militärischen Dienst Verwendung finden, sondern zu Arbeiten in ihrem Beruf eingesetzt werden? Zu Frage 1: Nach den bestehenden Vorschriften sollen Einberufungsbescheide zum Grundwehrdienst und zu längeren Wehrübungen vier Wochen vor dem Einberufungstermin den Wehrpflichtigen zugestellt werden. Diese Mindestfrist wird in aller Regel weit überschritten, so daß die Bescheide meist mehrere Monate vor dem Termin im Besitz der Betroffenen sind. Hiermit wird den Wünschen der Wehrpflichtigen und den Interessen der Arbeitgeber durch die Einberufungsbehörden Rechnung getragen. Ohne Einhaltung einer bestimmten Frist können Wehrpflichtige einberufen werden, wenn der Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle Wehrübungen von kurzer Dauer als Alarmübungen angeordnet hat. Dies trifft innerhalb eines Kalenderjahres immer nur für einige Truppenteile und Verbände der Bundeswehr zu. Ich nehme an, daß es sich in dem von Ihnen beanstandeten Fall um eine solche Alarmübung gehandelt hat Die rechtliche Handhabe zu dieser Art von Wehrübungen gibt der § 13 Abs. 4 Satz 5 Nr. 2 der Musterungsverordnung in der Fassung vom 6. Februar 1963. Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt I Seite 112 abgedruckt. Alarmübungen, deren Dauer auf höchstens drei Tage begrenzt ist, dienen der Überprüfung der Alarmvorbereitungen und haben die beschleunigte Herstellung der Einsatzbereitschaft der jeweils übenden Truppe einschließlich der dazu eingeplanten personellen Reserven zum Ziel. Der Zeitpunkt dieser — ihrem Sinne nach überraschend angesetzten — Übungen kann weder dem übenden Truppenteil, noch den zur personellen Mob-Ergänzung gehörenden Reservisten oder deren Arbeitgeber vorher bekanntgegeben werden, ohne den Übungszweck zu gefährden. Die Alarmübungen sind zur Sicherstellung einer kurzfristigen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr unerläßlich; sie können auch entsprechend ihres besonderen Übungszweckes nicht auf die Konjunkturlage bestimmter Berufe abgestimmt werden. Durch ihre sehr kurz bemessene Dauer ist jedoch vorgesorgt, daß die Belastungen aller Betroffenen in zumutbaren Grenzen gehalten werden. Zu Frage 2: Bekanntlich benötigt eine moderne Armee bei dem hohen Stand der Technisierung aller Verbände und Einheiten in einer Unzahl von Einzelverwendungen Soldaten mit bestimmten zivilberuflichen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Bundeswehr ist deshalb — wie dem Hohen Hause durch die Beratung zur dritten Novelle des Wehrpflichtgesetzes bekannt ist — bemüht, bestimmte militärische Verwendungen gezielt mit zivilberuflich entsprechend vorgebildeten Wehrpflichtigen zu besetzen. Dieser Grundsatz trifft im besonderen auf die zur Mob-Ergänzung gehörenden Reservisten der Truppe zu. Es ist deshalb nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern sogar wahrscheinlich und dienstlich gerechtfertigt, daß Reservisten während der eben angesprochenen Alarmübungen innerhalb des militärischen Dienstes zu Arbeiten in ihrem Beruf eingesetzt werden. Abweichend von ihrer normalen zivilberuflichen Tätigkeit lernen diese Reservisten während der Alarmübung bundeswehreigentümliches Gerät (Ausrüstungsgegenstände und Werkzeugsätze) unter feldmäßigen Bedingungen anzuwenden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) (Drucksache V/681, Frage X/10): Ist der § 8 der Soldatenlaufbahnverordnung so auszulegen, daß nur solche Facharbeiter mit dem Dienstgrad Obergefreiter eingestellt werden können, die sich als Freiwillige für mindestens drei Jahre zum Dienst in der Bundeswehr verpflichten, oder kann diese Vorschrift auch auf Wehrpflichtige angewendet werden, die sich erst während der Ableistung ihres Wehrdienstes ebenfalls auf mindestens drei Jahre verpflichten? § 8 der Soldatenlaufbahnverordnung kann auch auf Soldaten angewendet werden, die sich erst während der Ableistung ihres Grundwehrdienstes für mindestens drei weitere Jahre als Soldaten auf Zeit zum Dienst in der Bundeswehr verpflichten. Die Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit entspricht laufbahnrechtlich dem Begriff der Einstellung. Nummer 6 meines Erlasses über die Einstellung von Bewerbern für technische Verwendung im Truppendienst als Obergefreite und Feldwebel und von Bewerbern für den Sanitätsdienst als Unteroffiziere 2354 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 vorn 3. August 1960 — VMBl S. 504 — wird bereits in diesem Sinne gehandhabt. Dieser Erlaß wird derzeit im Zusammenhang mit den weiteren Einstellungsmöglichkeiten auf Grund der letzten Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung überarbeitet. Hierbei wird auch der Ihrer Frage zugrunde liegende Fall ausdrücklich angesprochen werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brück (Holz) (Drucksache V/681, Frage X/11) : Welches Ergebnis hat die in der Fragestunde vom 9. März 1966 zugesagte erneute Untersuchung der Umstände, die zum Tode des Soldaten Willi Henrichs vom Fernmelderegiment 751 geführt haben? Die Überprüfung, die ich am 9. März zugesagt hatte, ergab: Der Soldat Willi Henrichs wurde am 22. April 1965 im Zentrallazarett der Bundeswehr in Koblenz untersucht. Die Untersuchung hat keinen Anhalt dafür erbracht, daß der Soldat „nicht mehr ganz gesund" sei. Ihre Annahme, Henrichs sei auf Grund des Ergebnisses dieser Untersuchung in eine Schreibstube versetzt worden, trifft nicht zu. Grund für die Versetzung, die am 1. Juli 1965 nach Abschluß der Grundausbildung erfolgte, war vielmehr allein seine besondere Eignung für diese Verwendung. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Berkhan (Drucksache V/681, Fragen X/12 und 13) : Treffen Meldungen zu, nach denen die japanische Regierung für alle Düsenjäger der Typen F 86 f, F 86 d, F 104 (Starfighter) Startverbot verhängt hat? Sind der Bundesregierung die Gründe für das in Frage X/12 erwähnte Startverbot bekannt? Zu Frage 1: Die japanische Regierung verhängte am 21. 5. 1966 ein zweitägiges Flugverbot für 380 Flugzeuge der Typen F-86 F, F-86 D und F-104 J. Zu Frage 2: Die Flugruhe war nach drei F-86-Unfällen im Mai 1966 zu eingehenden Belehrungen der Flugzeugführer über Unfallverhütung und Verhalten bei Unfällen angeordnet worden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Iven (Drucksache V/681, Fragen X/14, 15 und 16): Ist es zutreffend, daß bei Abstürzen von Flugzeugen die örtlichen Ordnungsbehörden nicht benachrichtigt werden? Trifft es zu, daß durch die in Frage X/14 erwähnte Tatsache dann die notwendigen Maßnahmen von seiten der Ordnungsbehörden nicht getroffen werden konnten? Ist die Bundesregierung bereit, bei Abstürzen von Flugzeugen mit den Behörden eine bessere Koordinierung anzustreben? Zu Frage 1: Ich beantworte die Frage mit nein. Die örtlichen Ordnungsbehörden werden aufgrund der gültigen Bestimmungen in jedem Falle benachrichtigt. In der Praxis ist es allerdings so, daß die Ordnungsbehörden einen Absturz meistens eher bemerken, als ihn die zuständige Bundeswehrdienststelle melden kann. Es wird deshalb vielfach auch vorkommen, daß die örtlichen Ordnungsbehörden ihrerseits die zuständige Bundeswehrdienststelle von einem Absturz benachrichtigen. Im übrigen unterscheiden die Bestimmungen zwei Fälle: 1. Der Flugzeugführer oder die Besatzung ist selbst in der Lage, die örtliche Ordnungsbehörde zu benachrichtigen. 2. Die Flugzeugbesatzung kann diese Benachrichtigung selbst nicht mehr vornehmen. Im letzteren Fall erfolgt die Benachrichtigung durch den Kommandeur der dem Unfallort nächstgelegenen Einheit oder Schule oder durch den Leiter einer Bundeswehrdienststelle. Es ist mir bisher nicht bekanntgeworden, daß die örtliche Ordnungsbehörde von einem Absturz keine Kenntnis erhalten hätte oder nicht ordnungsgemäß benachrichtigt worden wäre. Zu Frage 2: Ich kenne keinen Fall, in dem die Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen, insbesondere also die Absicherung der Unfallstelle und die Hilfeleistung für verletzte Mitglieder der Besatzung nicht hätte treffen können. Zu Frage 3: Die bisherigen Bestimmungen haben sich durchaus bewährt. Eine Änderung erscheint daher nicht notwendig. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Neumann (Stelle) (Drucksache V/681, Fragen X/17, 18 und 19) : Ist es zutreffend, daß seitens der Garnisongemeinden keine Möglichkeiten bestehen, die von den Einheiten der Bundeswehr im Gemeindebereich eingebauten Benzinabscheider an Tankanlagen und Kraftfahrzeugabstellplätzen zu überwachen? Hält die Bundesregierung im Interesse der allgemeinen Hygienevorschriften und der Vorschriften für die Sauberhaltung unserer Gewässer den in Frage X/17 erwähnten Zustand für befriedigend? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den in Frage X/17 erwähnten unbefriedigenden Zustand aus der Sicht der Gemeinden zu beseitigen? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 2355 Zu Frage 1: Es trift zu, daß die Gemeinden in den Bundeswehrliegenschaften keine Aufsichtsbefugnisse haben. Benzinabscheider an Tankanlagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätzen unterliegen der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten — VbF — vom 18. 2. 1960 (BGBl I S. 83), die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden ist. Nach § 19 dieser Verordnung ist Aufsichtsbehörde für Anlagen der Deutschen Bundespost, der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes sowie der Bundeswehr der zuständige Bundesminister oder die von ihm bestimmte Stelle. Die Wartung der Benzinabscheider in Bundeswehrliegenschaften läßt der Bundesminister der Verteidigung durch die Wehrbereichsverwaltungen überwachen. Zu Frage 2: Die Bundesregierung hält diesen Zustand für befriedigend. Die Behörden der Bundeswehr sind verpflichtet, die Anlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu betreiben. Sie haben hierbei neben den bundesrechtlichen Bestimmungen auch die landesrechtlichen Vorschriften, die zum Schutz der Gewässer erlassen sind, zu beachten. Zu Frage 3: Da die Bundesregierung den gegenwärtigen Zustand im Hinblick auf die Gemeinden nicht für unbefriedigend hält, beabsichtigt sie keine besonderen Maßnahmen, um diesen Rechtszustand zu ändern. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eschmann (Drucksache V/681, Frage X/20) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß häufig Gemeinden nicht in der Lage sind festzustellen, welche Truppeneinheiten bei Übungen die kommunalen Feld- und Wirtschaftswege beschädigt haben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß solche Fälle vorkommen. Da Übungen bei den Landesbehörden anzumelden sind, können diese Fälle in ihrer Mehrzahl durch eine Anfrage der Gemeinden bei den unteren Landesbehörden, ob und welche Einheit eine Übung innerhalb eines bestimmten Raumes angemeldet hat, geklärt werden. Auch unabhängig von diesem Ergebnis werden im Bereich der Bundeswehr Schäden immer dann reguliert, wenn die geschädigte Gemeinde nachweist oder die Feststellungen der Behörden der Bundeswehrverwaltung ergeben haben, daß der Schaden nur von der Bundeswehr verursacht sein kann. Es kommt daher für die Gemeinden nicht entscheidend darauf an, welche Einheit der Bundeswehr, sondern ob irgendeine Einheit der Bundeswehr den Schaden verursacht hat. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prinz von Bayern (Drucksache V/681, Frage X/21): Erfolgt eine Abstimmung zwischen den Ergänzungskäufen an Fluggerät für die Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums und für die Lufthansa mit dem Ziel der einheitlichen Ausrüstung für eine strategische Flugzeugreserve? Die Frage der Bildung einer einheitlichen strategischen Flugzeugreserve ist bisher nicht Gegenstand der Erörterung zwischen den zuständigen Bundesressorts oder zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Deutschen Lufthansa gewesen. Das Bundesministerium der Verteidigung verfügt in seiner Flugbereitschaft an begrenzt langstreckenfähigen Transportflugzeugen lediglich über vier viermotorige Propellerflugzeuge eines älteren Typs, die allerdings in absehbarer Zeit ausgesondert und durch neue Modelle ersetzt werden müssen. Ob es darüber hinaus erforderlich ist, für die Luftwaffe in begrenzter Zahl Langstrecken-Transportflugzeuge zu beschaffen und dieserhalb entsprechende Anträge an das Parlament zu richten, wird zur Zeit sorgfältig geprüft. Für den Fall der Beschaffung moderner Langstrecken-Transportflugzeuge für die Bundeswehr wird eine möglichst kosten- und personalsparende Wartung und Instandsetzung angestrebt. Insoweit kann eine zwischen Lufthansa und Luftwaffe einheitliche Ausrüstung von besonderer Bedeutung sein, weil sie eine gemeinsame Abstützung auf die Instandhaltungseinrichtungen der Lufthansa ermöglichen würde. In dieser Hinsicht haben daher auch bereits im derzeitigen Planungsstadium Vorbesprechungen der Luftwaffe mit dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Lufthansa stattgefunden. Die Untersuchungen ,sind noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium der Verteidigung muß allerdings neben der Frage der erleichterten Wartung, Ersatzteilversorgung und Instandsetzung auch andere Kriterien in seine Untersuchung einbeziehen, wie etwa die Frage der Eignung der LufthansaModelle für typisch militärische Materialtransportaufgaben, die nicht ohne weiteres mit dem Verwendungszweck der Flugzeuge der Lufthansa identisch sind. Hier wird man letzten Endes die Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abwägen müssen, um zu möglichst sachgemäßen und ökonomischen Vorschlägen zu kommen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ahrens 2356 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 (Salzgitter) (Drucksache V/681, Fragen X/22, 23 und 24) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wie oft während ihrer Gesamtdienstzeit in der Bundeswehr Offiziere und gehobene Unteroffiziere mit einer Versetzung rechnen müssen? In welchen zeitlichen Abständen erfolgen Versetzungen von Offizieren und gehobenen Unteroffizieren der Bundeswehr? Hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen oder Einrichtungen geplant, um von den Kindern der in Frage X/22 genannten Berufssoldaten, die weiterführende Schulen besuchen, die schulischen Nachteile abzuwenden oder zu mildern, die mit dem häufigen Wohnungswechsel verbunden sind? Zu Frage 1: Nach der für das Jahr 1965 ermittelten Versetzungshäufigkeit müssen während einer Gesamtdienstzeit von durchschnittlich 35 Jahren — Offiziere mit 6-10 Versetzungen (bei Enddienstgrad Major — General) — gehobene Unteroffiziere mit 3-5 Versetzungen rechnen. Versetzungen sind jedoch nicht immer — wie ich hinzufügen möchte — mit einem Umzug verbunden. Aus Fürsorgegründen werden zunächst alle Möglichkeiten zur Versetzung innerhalb des Standortes ausgeschöpft. Zu Frage 2: Im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen haben sich die zeitlichen Abstände der Versetzungen vom Jahre 1964 bis zum Jahre 1965 wie folgt geändert: Offiziere wurden 1965 im Durchschnitt nach 34,8 Monaten versetzt gegenüber 31,2 Monaten im Jahre 1964. Das Ergebnis wurde durch die häufigeren Versetzungen der Leutnante und Oberleutnante (nach 27,6 Monaten in den beiden Jahren) beeinträchtigt. Dagegen ist der zeitliche Abstand der Versetzungen bei den — Generalen und Stabsoffizieren von 39,6 auf 48,6 Monate — Hauptleuten von 34,8 auf 43,2 Monate angestiegen. Bei den gehobenen Unteroffizieren konnte der zeitliche Abstand der Versetzungen im angegebenen Zeitraum von 64,8 auf 81,6 Monate beträchtlich erhöht werden. Zu Frage 3: Zur Minderung der Umschulungsschwierigkeiten der Kinder von Bundeswehrangehörigen infolge von Familienumzügen, die auf Grund von Versetzungen notwendig werden, sind im wesentlichen folgende Maßnahmen getroffen worden: — Gewährung von Schulbeihilfen für Kinder der betroffenen Soldaten im In- und Ausland. Nach diesen Bestimmungen kann, sofern eine geeignete weiterführende Schule am neuen Dienstort nicht vorhanden ist oder eine solche Schule nicht in zumutbarer Zeit erreicht werden kann, bei einer auswärtigen Unterbringung des Kindes zu den dadurch entstehenden Mehrkosten an Unterkunft und Verpflegung eine Beihilfe bis zu 120,— DM monatlich gewährt werden. Ist die auswärtige Schule durch tägliche Fahrt vom neuen Dienstort aus in zumutbarer Zeit erreichbar, so werden die Fahrkosten erstattet, soweit sie monatlich 10,— DM übersteigen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit Verbesserungen der genannten Beihilfen, insbesondere die Erhöhung des Betrages auf 120,— DM monatlich. — Übersendung von Verzeichnissen der an den Standorten oder in ihrer unmittelbaren Nähe befindlichen weiterführenden Schulen an sämtliche personalbearbeitenden Stellen der Bundeswehr mit der Weisung, bei Versetzungen von Soldaten auf die Schulverhältnisse am neuen Dienstort und die Familienverhältnisse des Soldaten angemessen Rücksicht zu nehmen. Das Schulverzeichnis wird laufend auf dem neuesten Stand gehalten. — Hohe finanzielle Zuwendungen an die Gemeinden bei Schulneubauten und -erweiterungsbauten. Darüber hinaus habe ich von der Ständigen Konferenz der Kultusminister anläßlich ihrer 111. Sitzung die Zusage erhalten, daß die Länder in Zukunft bei allen schulischen Maßnahmen auf die Versetzungshäufigkeit in der Bundeswehr Rücksicht nehmen wollen. Anlage 18 Schriftliche Antwort ,des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/681, Frage X/25) : Trifft es zu, daß während einer Bundeswehrübung bei der Standortverwaltung Mayen 6000 Liter Treibstoff verschwunden sind und der leitende Beamte später eine Angestellte beauftragt hat, die Fehlmenge von einem nahegelegenen Treibstoffdepot der Bundeswehr „schwarz" zu beschaffen? Im Mai 1963 wurde dem BMVtdg gemeldet, daß während einer Herbstübung im Jahre 1962 bei der Tankstelle in der Kasernenanlage in Mayen ein Fehlbestand an Kraftstoff aufgetreten sei. Die sehr umfangreichen und zeitraubenden Ermittlungen über die möglichen Ursachen und ,den Umfang des Fehlbestandes sind noch nicht abgeschlossen. Außerdem ist bei der Staatsanwaltschaft in Koblenz ein Ermittlungsverfahren anhängig, das den gleichen Sachverhalt betrifft. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen. Die zusätzlich gestellte Frage, ob der Leiter der Standortverwaltung Mayen später ,eine Angestellte beauftragt hat, die Fehlmenge von einem nahegelegenen Depot schwarz zu beschaffen, war Gegenstand eines Disziplinarverfahrens. Dem Beamten konnte das ihm vorgeworfene Verfahren nicht nachgewiesen werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 2357 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/681, Frage X/26): In welcher Weise informiert die Bundesregierung den Wehrpflichtigen, damit ihm bei seiner bestehenden Rentenversicherung kein Schaden entsteht? Bei Einberufung wird dem Wehrpflichtigen das „Merkblatt über die soziale Sicherheit der Wehrpflichtigen, die zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder eine Wehrübung von länger als 3 Tagen einberufen werden", ausgehändigt. Es informiert den Wehrpflichtigen u. a. über 1. das Fortbestehen der gesetzlichen Rentenversicherung während des Wehrdienstes, 2. die Übernahme der Beiträge durch den Bund und 3. die Möglichkeit, einen Rentenantrag bei Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit während des Wehrdienstes zu stellen. Bei Beendigung des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung erhält der Wehrpflichtige als Nachweis über das Bestehen der Rentenversicherung und die Beitragsleistung durch den Bund eine „Wehrdienstbescheinigung". Er wird gleichzeitig durch entsprechende Hinweise auf der Rückseite der Wehrdienstbescheinigung aufgefordert, die Bescheinigung der Versicherungskarte beizufügen und beides seinem Arbeitgeber vorzulegen. Das Merkblatt unterrichtet den freiwillig Versicherten darüber, daß die von ihm für die Dauer des vollen Grundwehrdienstes zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichteten Beiträge gem. § 7 des Unterhaltssicherungsgesetzes erstattet werden. Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsentgelte für die Dauer des Wehrdienstes hat der Arbeitgeber die Rentenversicherung durch Entrichtung der Beiträge in vollem Umfange aufrechtzuerhalten. Auch hierüber gibt das Merkblatt Aufschluß. Bei Wehrübungen bis zu 3 Tagen bleibt das Versicherungsverhältnis auf Grund der Beitragsleistungen durch den Arbeitgeber nach den Vorschriften des Arbeitsplatzschutzgesetzes ebenfalls bestehen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache V/681, Fragen XI/1 und 2) : Bis wann ist nach dem heutigen Stand der Beratungen mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten einer neuen Straßenverkehrs-Ordnung zu rechnen? Ist es ratsam, vor Verabschiedung einer neuen Straßenverkehrs-Ordnung noch Anordnungen über die Bevorrechtigung von Straßen (z. B. Ortsstraßen) zu treffen, die erhebliche Ausgaben verursachen? Zu Frage 1: Nach dem heutigen Stand der Beratungen ist mit der Verabschiedung einer neuen StraßenverkehrsOrdnung wohl im nächsten Jahr zu rechnen. Da jedoch für das Publikum und die Behörden eine ausreichende Übergangszeit zur Anpassung und Unterrichtung zur Verfügung gestellt werden muß, kann mit dem Inkrafttreten nicht vor 1968 gerechnet werden. Zu Frage 2: Anordnungen über die Bevorrechtigung von Straßen können nur von den Exekutivbehörden der Länder getroffen werden. Diese wissen, daß eine neue Straßenverkehrs-Ordnung bevorsteht. Auf ihre Entscheidung, ob sie das Inkrafttreten dieser neuen Straßenverkehrs-Ordnung abwarten wollen, kann der Bundesminister für Verkehr keinen Einfluß nehmen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Koch (Drucksache V/681, Frage XI/3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung einer mit rund 8,5 km extrem langen Baustelle mit verengten Fahrbahnen zwischen den Anschlußstellen Solingen und Leverkusen, die lediglich der Durchführung von Verputzarbeiten an verschiedenen Überführungsbrücken in diesem Bereich dient? Bei der beanstandeten Baustelle handelt es sich um 8 Brückenbauwerke, bei denen zur Erhaltung des baulichen Bestandes ein Schutzüberzug aus Spritzbeton aufgebracht wird. Die Arbeiten dienen gleichzeitig auch der Verkehrssicherheit, da damit gerechnet werden mußte, daß sich einzelne Bauteile lösen und auf die Fahrbahn fallen. Im Hinblick auf die bevorstehende Sommerreisezeit hat die Auftragsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen versucht, die Dauer der Bauarbeiten auf dem stark belasteten Bundesautobahnabschnitt durch eine Zusammenfassung der Einzelbaustellen auf ein Minimum zu beschränken. Sie hat ferner erklärt, daß es sich hier um einen Ausnahmefall handelt und weitere Baustellen in dieser Länge nicht mehr eingerichtet werden. Die laufenden Bauarbeiten werden bis zum 25. Juni 1966 abgeschlossen sein. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Koch (Drucksache V/681, Frage XI/4) : Wie hoch ist die Zahl der bekanntgewordenen Unfälle in dem in Frage XI/3 bezeichneten Baustellenbereich seit Einrichtung der Baustelle und im Vergleich dazu im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres? Die betreffende Baustelle war am 7. März 1966 in Betrieb genommen worden. Nach Mitteilung der 2358 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 Auftragsverwaltung sind auf der zwischen km 525,0 und 533,6 gelegenen Strecke für den Erhebungszeitraum vom 8. März bis 25. Mai 1966 74 Unfälle — ausgenommen Bagatellunfälle — erfaßt worden; davon waren 54 Unfälle mit Personenschaden. Insgesamt sind 76 Verletzte und 1 Toter zu beklagen. Im gleichen Zeitraum geschahen im Vorjahre auf demselben Bundesautobahnabschnitt 28 Unfälle, davon 14 mit Personenschaden. Insgesamt waren 26 Verletzte zu beklagen. Nach Mitteilung der Auftragsverwaltung wird bis zum Abschluß der Bauarbeiten durch die Polizei eine verstärkte Verkehrsüberwachung durchgeführt. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Koch (Drucksache V/681, Frage XI/5) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der fast täglich auftretenden teilweise sehr schweren Verkehrsstörungen in dem in Frage XI/3 bezeichneten Baustellenbereich die Einrichtung derart ausgedehnter Baustellen in Zukunft vermieden werden muß? Die Erfahrungen haben gezeigt, daß bei sehr langen Baustellen auch bei Aufrechterhaltung einer 4spurigen Verkehrsführung auf Behelfsfahrstreifen häufiger mit Störungen im Verkehrsablauf gerechnet werden muß als bei Baustellen von geringerer Länge. Die Auftragsverwaltungen sind deshalb von mir wiederholt und nachdrücklich darauf hingewiesen worden, die Baustellenlänge soweit zu beschränken, wie dieses in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht möglich und vertretbar ist. Leider mußten wir auch in diesem Jahr beanstanden, daß verschiedene Länder diese Hinweise nicht in der erwarteten Weise beachtet haben. Die vom Bundesminister für Verkehr eingesetzten Ausschüsse für deckenbautechnische und verkehrstechnische Angelegenheiten bei Baustellen an Bundesautobahnen haben diese Fälle gegenüber den Auftragsverwaltungen der Länder bemängelt und hierzu bereits entsprechende Empfehlungen gegeben. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1966 auf (die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) (Drucksache V/681, Frage XI/6): Trifft es zu, daß der Deutsche Wetterdienst weder ausbildungsmäßig, wissenschaftlich noch technisch auf Langfristvorhersagen im weitesten Sinne des Wortes vorbereitet ist? Seit Gründung des Deutschen Wetterdienstes arbeitet eine Gruppe von drei, zeitweilig zwei Meteorologen mit einigen technischen Hilfskräften an dem Problem der langfristigen Wettervorhersage. Zahlreiche Veröffentlichungen — im Jahre 1965 sind z. B. aus dem Bereich des Deutschen Wetterdienstes 5 Publikationen zum Thema Langfristprognose erschienen — entstanden während dieser Zeit. Im Abstand von 14 Tagen stellt der Deutsche Wetterdienst jeweils interne Prognosen über den wahrscheinlichsten mittleren Verlauf der Temperatur und der Niederschläge für den kommenden Monat auf. In allen Kulturnationen wird an dem Problem der langfristigen Wettervorhersage gearbeitet. Der Deutsche Wetterdienst hat im Rahmen der Weltorganisation für Meteorologie auch auf diesem Gebiet engen Kontakt mit Wissenschaftlern in West und Ost. Wie in anderen Bereichen des Wetterdienstes, versprechen auch hier die nunmehr zum Einsatz kommenden Großrechenanlagen eine erhöhte Trefferwahrscheinlichkeit, die ohne einen solchen maschinellen Aufwand nicht zu erzielen ist. Der Deutsche Wetterdienst besitzt erst seit vier Monaten eine der modernsten elektronischen Datenverarbeitungsanlagen und wird sich mit dieser Anlage insbesondere in enger Zusammenarbeit mit dem sehr fortschrittlichen amerikanischen Wetterdienst an der Entwicklung besserer Methoden zur langfristigen Wettervorhersage beteiligen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/681, Frage XI/7) : Was geschieht von seiten der Bundesregierung, damit die konzernfreien Mineralölgesellschaften bei der Verteilung der Tankstellen an Bundesautobahnen nicht benachteiligt werden? Die Tankstellen an den Bundesautobahnen werden von der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH. an Mineralölfirmen verteilt. Die gegenwärtig vorhandenen 145 Tankstellen an den Bundesautobahnen werden von 59 Mineralölfirmen beliefert. Hiervon sind 12 sog. Konzerngesellschaften und 47 konzernfreie Betriebe. Die Verteilung erfolgt nach Maßgabe des Umsatzes der Kraftstoffirmen über ihre Tankstellen im Bundesgebiet. Die konzernfreien Firmen werden somit an den Bundesautobahnen nach einem ihrer Geschäftsbedeutung entsprechenden Verteilerschlüssel berücksichtigt; sie sind also nicht benachteiligt. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/681, Fragen XI/8 und 9) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 2359 Kennt die Bundesregierung die besonders große Gefährdung von Ärzten und Sanitätern beim Eingreifen anläßlich von Autobahnunfällen? Wäre es nicht zu empfehlen, dem in Frage XI/8 genannten Personenkreis die Anwendung amtlicher Verkehrszeichen zu genehmigen, um insbesondere Auffahrunfällen zu begegnen? Die erste Frage wird bejaht. Zur zweiten Frage: Ich kann Ihren Vorschlag nicht befürworten. Bei dem dichten Netz stationärer Autobahnwachen trifft in der Regel die Polizei zuerst am Unfallort ein und übernimmt die Sicherung der Unfallstelle und damit auch der Ärzte und Sanitäter. Trifft der Krankenwagen früher als die Polizei ein, so wird die Unfallstelle dadurch wirksam gesichert, daß die an Krankenwagen angebrachte Kennleuchte für blaues Blinklicht eingeschaltet bleibt. Trifft in Ausnahmefällen zuerst der Arzt ein, so kommt die Verwendung der in § 23 Abs. 2 StVO vorgeschriebenen Sicherungsmittel (z. B. Warndreiecke oder Warnleuchten) in Betracht. Den Arzt in Ergänzung von § 3 StVO mit der Aufstellung amtlicher Verkehrszeichen zur Absicherung der Unfallstelle zu beauftragen, würde ihn überfordern und u. U. auch die Hilfeleistung verzögern. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prinz von Bayern (Drucksache V/681, Frage XI/10): Sind Verhandlungen mit welchen Zielsetzungen und welchen bisherigen Ergebnissen zwischen der Bundesregierung, dein Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München im Gange über die Errichtung eines neuen Flughafens für München bis zu den Olympischen Spielen 1972? Zwischen der Bundesrepublik, dem Freistaat Bayern und der Stadt München sind wegen eines neuen Flughafens München bisher nur zwanglose Vorbesprechungen geführt worden, zumal der Bund an der Münchener Flughafengesellschaft nicht beteiligt ist. Sie führten zur Bildung eines „Arbeitskreises Flughafen München", dem sachverständige Vertreter der genannten Körperschaften angehören. Die Vorschläge des Arbeitskreises sollen der Entscheidung, für die die Landesregierung allein zuständig ist, zugrunde gelegt werden. Der Bundesminister für Verkehr wird dabei von der Landesregierung beteiligt. Der Arbeitskreis hat vor kurzem einen begrenzten Ausbau von München-Riem empfohlen. Über die Anlegung eines neuen Flughafens wird der Arbeitskreis noch Vorschläge unterbreiten. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Borm (Drucksache V/681, Frage XI/11): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, zurr Zwecke der Verbesserung der Verkehrsbedingungen nach Berlin im Zonenrandgebiet insbesondere eine Querverbindung zwischen den Autobahnen Hannover—Helmstedt und Kassel—Hannover zu schaffen? Ja! Eine solche Querverbindung ist im wesentlichen bereits im Ausbauplan für die Bundesfernstraßen aus dem Jahre 1957 enthalten. Sie wird gebildet aus dem als Städtestraße bekannten Straßenzug der Bundesstraße 490 von der Autobahn Kassel—Hannover südlich Wartjenstedt über Salzgitter nach Braunschweig und setzt sich fort in der Ortsumgehung Braunschweig im Zuge der Bundesstraße 4, die nördlich von Braunschweig die Autobahn Hannover—Helmstedt erreicht. Im 3. Vierjahresplan ist vorgesehen, die rd. 32 km lange Bundesstraße 490 in den jetzt noch zweispurigen Abschnitten vierspurig mit Mittelstreifen auszubauen und vor allem die heute noch höhengleichen Kreuzungen zu beseitigen. Als neue Verbindung zwischen dem derzeitigen Ende der Städtestraße an der Bundesstraße 248 bei Rüningen und der Autobahn Hannover—Berlin ist die Ortsumgehung Braunschweig in ihrem südlichen Teil zur Zeit im Bau. Sie soll im 3. Vierjahresplan weitgehend fertiggestellt werden. Mit der Vollendung der beiden Baumaßnahmen wird dem Eckverkehr Kassel—HelmstedtBerlin eine leistungsfähige, autobahnähnliche Straßenverbindung zur Verfügung stehen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/681, Frage XI/12): Wie beurteilt die Bundesregierung den von der Organisation Mondiale du Tourisme et de l'Automobile unter maßgeblicher Mitarbeit des ADAC fertiggestellten Entwurf einer Europäischen Straßenverkehrsordnung? Es ist ein interessanter Entwurf, der vor kurzem vorgelegt wurde und jetzt eingehend geprüft wird. Im Rahmen der Vereinten Nationen werden jedoch z. Z. bereits weltweite Straßenverkehrsregeln vorbereitet. Daran arbeiten die Ausschüsse der ECE in Genf, in denen wir vertreten sind. 1967 soll dazu eine Weltkonferenz stattfinden. Eine europäische Straßenverkehrs-Ordnung ist deshalb im Augenblick nicht aktuell. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Börner (Drucksache V/681, Fragen XI/13 und 14) : Sind der Bundesregierung die Untersuchungen des Kongresses der Vereinigten Staaten von Nordamerika über die Sicherheit von Automobilen bekannt? Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Anlaß zu der Vermutung, daß auch in der Bundesrepublik die Sicherheit von Automobilen dringend verbesserungsbedürftig ist? Die Sicherheit eines Kraftfahrzeugs ist kein absoluter Begriff, vielmehr richtet ,sie sich nach dem 2360 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 jeweiligen Stand der Technik. Bei fortschreitender technischer Entwicklung bleiben daher die Kraftfahrzeuge ständig verbesserungsbedürftig. Die Untersuchungen des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika über die Sicherheit von Kraftfahrzeugen sind der Bundesregierung ebenso bekannt wie die neuen, 25 Punkte umfassenden General Services Administration-Vorschriften. Die in diesen Vorschriften enthaltenen Forderungen finden sich in vergleichbarer Form bereits zu einem großen Teil in den deutschen Verkehrsvorschriften, für einen weiteren Teil sind entsprechende Bestimmungen z. Z. in Vorbereitung und für den restlichen Teil wird ,geprüft, ob vergleichbare Vorschriften notwendig oder nützlich sind. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vorn 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/681, Fragen XI/17, 18 und 19) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vor allem an den Bundesstraßen der schleswig-holsteinischen Westküste stehenden alten Chausseewärterhäuschen heute vielfach Sichtbehinderungen für die Kraftfahrer geworden sind? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in Frage XI/17 erwähnten Chausseewärterhäuschen vielfach an unübersichtlichen Kurven stehen und mit ihren Erkern die Ursache von Straßenverkehrsunfällen sind? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die noch aus der Postkutschenzeit stammenden Chausseewärterhäuschen beseitigen zu lassen, sofern sie nachgewiesenermaßen ein Verkehrshindernis darstellen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß im westlichen Schleswig-Holstein 8 solcher alten Wohnhäuser für Straßenwärter zum Teil sehr nahe an der Straße stehen und das Sichtfeld der Kraftfahrer einengen. Auf Anfrage teilte das schleswig-holsteinische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr mit, daß diese Straßenwärterhäuser als Unfallursache oder Unfallorte nicht hervorgetreten seien. Das schleswig-holsteinische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr ist als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen in Schleswig-Holstein seit längerer Zeit bemüht, diese Straßenwärterhäuser zu beseitigen. Die Beseitigung wurde jedoch dadurch sehr erschwert, daß 6 dieser alten Häuser nicht etwa im Bundes- oder Landeseigentum sind, sondern sich in Privatbesitz befinden und auch nicht von Angehörigen der Straßenbauverwaltung bewohnt werden. Die Bewohner sind meist einkommensschwache und große Familien und daher kaum bereit, in Ersatzbauten einzuziehen und dort höhere Mieten zu bezahlen. Die Bemühungen der schleswig-holsteinischen Straßenbauverwaltung haben inzwischen dazu geführt, daß sieben dieser Straßenwärterhäuser noch im Jahre 1966 beseitigt werden sollen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brück (Holz) (Drucksache V/681, Frage XI/20) : Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Deutschen Jagdschutzverband auf seiner letzten Bundestagung erhobene Forderung, für Kraftfahrzeuge gelbes Scheinwerferlicht vorzuschreiben? Mit dem Deutschen Jagdschutzverband habe ich wegen der Durchführung von Versuchen mit Gelblicht zuletzt im Mai 1965 in Verbindung gestanden. Das Ergebnis der Versuche und der erwähnte Beschluß in der letzten Bundestagung des Deutschen Jagdschutzverbandes sind mir nicht bekannt. Es fehlen z. Z. noch jegliche Unterlagen darüber, ob und inwieweit die Lichtfarbe das Verhalten des Wildes beeinflußt und ob das Verbleiben des Wildes im Lichtkegel des Scheinwerfers tatsächlich auf Blendung zurückzuführen ist. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vorn 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brück (Holz) (Drucksache V/681, Frage X/21): Ist die Bundesregierung bereit, sich für die Schaffung einer einheitlichen Europäischen Straßenverkehrsordnung einzusetzen, wie sie jetzt vom Weltverband des Automobils gefordert worden ist? Wie bereits zur Frage des Herrn Kollegen Folger bemerkt, werden im Rahmen der Vereinten Nationen weltweite Straßenverkehrsregeln vorbereitet, und es soll dazu 1967 eine Weltkonferenz stattfinden. Eine europäische Straßenverkehrs-Ordnung ist deshalb im Augenblick nicht aktuell. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vorn 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/681, Fragen XII/1 und 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß mit Fernsehapparaten Autotelefongespräche abgehört werden können? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um auch im Autotelefonverkehr die Unverletzlichkeit des Fernsprechgeheimnisses zu gewährleisten? Herr Bundesminister Stücklen hat zu diesem Problem bereits in der 134. Sitzung des Hohen Hauses ausführlich Stellung genommen. In Ergänzung dieser Auskünfte darf ich bemerken: Es ist bekannt, daß in besonders gelagerten Fällen die Autotelefongespräche mit einigen Fernsehgeräten bestimmter Bauart empfangen werden können. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 2361 Die Deutsche Bundespost ist ständig und nicht ohne Erfolg bemüht, die Industrie zu veranlassen, durch technische Maßnahmen Abhilfe zu schaffen, damit diese Erscheinungen bei der technischen Gestaltung der Fernsehempfänger von vornherein weitgehend vermieden werden. In einem Merkblatt für alle Teilnehmer des Autotelefondienstes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Empfang eines laufenden Gesprächs durch einen anderen Teilnehmer, der sein Gerät auf den gleichen Sprechfunkkanal eingestellt hat, verhindert wird, daß es jedoch keinen Schutz gegen das unbefugte Empfangen der Funkgespräche mit anderen Empfangsgeräten gibt. Im übrigen dürfen auch nach den Auflagen der Empfangsgenehmigung mit einem Fernsehempfänger nur solche Sendungen empfangen werden, die für die Allgemeinheit bestimmt sind — also die Fernseh-Rundfunksendungen. Andere unbeabsichtigt empfangene Sendungen dürfen anderen nicht mitgeteilt werden. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/681, Frage XII/3) : Ist es richtig, daß in Büttelborn bei Darmstadt eine Bundesautobahntankstelle seit einer Reihe von Monaten in Betrieb ist, die immer noch nicht über einen Telefonanschluß verfügt, so daß es bei einer Beraubung und bei Unfällen nicht möglich war, schnellstens die Polizei und das Rote Kreuz zu verständigen? Es ist richtig, daß die an der Südseite der Autobahn liegende Tankstelle noch keinen Fernsprechanschluß hat. Die Einrichtung dieses abseits gelegenen Anschlusses wurde am 11. Oktober 1965 beantragt. In Büttelborn, Ortsnetz Groß Gerau, warten zur Zeit rund 40 Antragsteller auf die Herstellung ihres Anschlusses; im Bereich des zuständigen Fernmeldeamts Darmstadt sind es 15 000. Das Bauvorhaben zur Erweiterung des Kabelnetzes in Büttelborn ist in der Planung. Der Zeitpunkt der Ausführung wird durch die Haushaltslage der Deutschen Bundespost bestimmt. Die Benachrichtigung von Polizei und Rotem Kreuz bei gegebenem Anlaß ist durch die gegenüberliegende Tankstelle, die einen Fernsprechanschluß mit der Rufnummer Grießheim 3 45 hat, gesichert. Nach Auskunft der Polizeidienststelle Groß Gerau vom 7. 6. 1966 ist dort von einer Beraubung der Tankstelle nichts bekannt. Es wurde lediglich ein Diebstahl gemeldet, der von einem Kunden in Abwesenheit des Tankwarts begangen wurde. Nach einer Mitteilung der Verkehrsbereitschaft Darmstadt ereignete sich am 1. 4. 1966 um 7.30 Uhr bei Kilometerstein 19, in unmittelbarer Nähe der Tankstelle, ein Unfall. Schwierigkeiten bei der Verständigung der Polizei haben sich hierbei nicht ergeben, weil die gegenüberliegende Tankstelle den Unfall gemeldet hat. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sänger (Drucksache V/681, Frage XII/4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die beabsichtigten Erhöhungen im Postzeitungsdienst vor allem die auf dem Abonnement durch die Post beruhenden Wochenzeitungen besonders stark treffen und daß diese Publikationen durch das Ausmaß der Erhöhung in ihrer Existenz gefährdet erscheinen? Die auf Anregung des Deutschen Bundestages tätig gewordene neutrale Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost hält die Kostenunterdeckung des Postzeitungsdienstes für ungerechtfertigt hoch und empfiehlt eine stärkere Anpassung der Gebühren an den Betriebsaufwand. Da sich die Kostenunterdeckung im Jahre 1967 voraussichtlich auf 280 Mio DM belaufen wird, müßte die ab 1. Januar 1967 vorgesehene Gebührenerhöhung etwa dieselbe Summe an Mehreinnahmen erbringen, um das Defizit auszugleichen. In Erkenntnis der politischen Bedeutung der Zeitungsbezugspreise habe ich dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost lediglich eine Erhöhung um insgesamt 39,9 Mio DM vorgeschlagen. Die wichtige Vertriebsgebühr wurde im übrigen bei den wöchentlich einmal und häufiger erscheinenden Zeitungen günstiger gestellt als bei den seltener erscheinenden Zeitschriften. Damit ist die Grenze des möglichen Entgegenkommens erreicht. Die Auswirkungen der Gebührenerhöhungen sind in Anbetracht der umfangreichen Leistungen, die der Postzeitungsdienst für die Verleger erbringt, nach Auffassung der Bundesregierung zumutbar und keineswegs existenzgefährdend. An dem Umstand, daß eine Zeitung, die den Postzeitungsdienst in großem Umfang in Anspruch nimmt, stärker von einer Gebührenerhöhung betroffen wird, als eine Zeitung, die auf diesen Dienst weitgehend verzichtet, kann die Bundesregierung logischerweise nichts ändern. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/681, Frage XIII/1): Gedenkt die Bundesregierung der Bodenpreisspekulation, die in zunehmendem Maße den Eigenheim- und Wohnungsbau behindert, zu begegnen? Die Ursachen für die Preissteigerungen auf dem Baulandmarkt sind außerordentlich vielfältiger Art. Ein Hauptgrund liegt in dem immer noch verhältnis- 2362 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 mäßig knappen Angebot, das zur Befriedigung der außerordentlich starken Nachfrage nicht ausreicht. Maßnahmen zur Verbesserung dieser Knappheitslage sind bereits mit dem Erlaß des Bundesbaugesetzes begonnen und mit dem Raumordnungsgesetz fortgeführt worden. Ich darf die wichtigsten unter ihnen in Stichworten nennen: Verbesserung der Planungsvorschriften Vorverlegung des Erschließungsbeitrages Einrichtung von Gutachterausschüssen zur Verbesserung der Marktübersicht Ausdehnung der Enteignungsmöglichkeiten Verbesserung der Grundlagen für raumordnende Maßnahmen. Außerhalb der genannten Gesetze sind ferner folgende Verwaltungsmaßnahmen zu erwähnen: Baulanderschließungsdarlehen der Länder unter Beteiligung des Bundes (§ 90 Abs. 3 II. WoBauG) Zinsverbilligungskredite an Heimstätten u. ä. Unternehmen (Richtlinien vom 17. 11. 1959/ 15. 2. 1966) Baulandbereitstellung aus dem Besitz des Bundes und der Länder. Diese Maßnahmen sollen auf Grund der inzwischen gesammelten Erfahrungen ergänzt und verbessert werden. Vorschläge dazu enthält der Entwurf eines Städtebauförderungsgesetzes. Weiter muß ich auf die starke Abhängigkeit des Baulandmarktes von allgemeinwirtschaftlichen Vorgängen hinweisen. Z. B. wird der Grundstücksmarkt durch die Geldwertentwicklung erheblich belastet. Die Bundesregierung ist bemüht, die Stabilität der Währung zu sichern. Die auf diesem Gebiet zu treffenden Maßnahmen werden auch für den Grundstücksmarkt Auswirkungen haben. Auch weitere Probleme, z. B. die neue Einheitsbewertung, und die Gemeindefinanzreform werden eine wesentliche Rolle spielen. Kurzfristige Erfolge darf man bei dieser Sachlage nicht erhoffen. Es bedarf erheblicher Anstrengungen aller Beteiligten, insbesondere auch der Länder und Gemeinden, die mit dem Bund zusammenwirken müssen, um eine Gesundung des Baulandmarktes zu bewirken. Im Rahmen der Wohnungsbaupolitik mils-sen deshalb die Voraussetzungen geschaffen werden, daß der Eigenheimbau und der soziale Wohnungsbau trotz der durch die Entwicklung der Baulandpreise bedingten Schwierigkeiten in dem erforderlichen Umfang weitergeführt werden. Bisher ist das, wie die Statistik zeigt, gelungen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bäuerle (Drucksache V/681, Fragen XIII/2 und 3) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung noch das tatsächliche Wohnungsdefizit? Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wieviel Wohnverhältnisse im Zuge der Abbaugesetze gekündigt wurden? Zu Frage 1: Das rechnerische Wohnungsdefizit, wie es aufgrund der Abbaugesetzgebung amtlich errechnet wird, ist bis Ende 1965 bereits unter die Grenze von 200 000 Wohnungen abgesunken. Es kann erwartet werden, daß dieses restliche Defizit bis zum Schlußtermin der Abbaugesetzgebung Ende 1967 so gut wie ganz abgedeckt ist. Wenn Sie unter dem „tatsächlich noch bestehenden Wohnungsdefizit" die Wohnabsichten und Wohnwünsche der bundesdeutschen Bevölkerung verstanden wissen wollen, so werden hierüber die Ergebnisse der amtlichen 1%igen Wohnungsstichprobe vom Herbst 1965 nähere Auskunft geben. Wichtige Ergebnisse hierüber werden bereits im Laufe dieses Jahres noch erwartet. Die Realisierung bestehender Wohnabsichten und Wohnwünsche hängt aber u. a. auch maßgebend von dem Einkommen ab. Aus diesem Grunde werden die Feststellungen über die Familieneinkommen, die auf freiwilliger Grundlage, wie in der Wohnungsstichprobe 1960, auch in der neuen 1%igen Wohnungsstichprobe vom Herbst 1965 wieder getroffen werden, eine besondere Bedeutung haben. Die Ergebnisse dieser Feststellungen können freilich erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen. Zu Frage 2: Im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht. Aber hierüber werden aus der 1%igen amtlichen Wohnungsstichprobe vom Herbst 1965 Aufschlüsse erwartet. Freilich muß man sich vergegenwärtigen, daß die Zahlen der Kündigungen allein keinen Aussagewert haben können, denn es ,steht keineswegs fest, ob und inwieweit erfolgte Kündigungen tatsächlich zu einem Verlust von Wohnungen führen. Zuverlässigere Schlüsse lassen sich dagegen aus der Zahl der Räumungsklagen ziehen. Die von den Landesjustizverwaltungen für das Jahr 1965 durchgeführten Erhebungen über Räumungsklagen und deren Erledigung durch die Gerichte zeigen, daß die Räumungsklagen in allen Bundesländern — mit Ausnahme von Niedersachsen — abgenommen haben, und zwar im Bundesdurchschnitt um über 4 %. Nur in Niedersachsen war 1965 eine Zunahme der Räumungsklagen festzustellen, und zwar um rd. 9 %. Die Zahl der beantragten Zwangsräumungen ist in allen Bundesländern auffallend rückläufig. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Rückgang fast 10 %. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lohmar (Drucksache V/681, Frage XIV/1): Wie beurteilt die Bundesregierung die Anregung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, ein besonderes Forschungsinstitut für elektronische Datenverarbeitung zu gründen? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 2363 Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat in einem — im Februar 1966 veröffentlichten — Kurzmemorandum über Fragen der Datenverarbeitung angeregt, sorgfältig zu erwägen, ob ein besonderes Institut für Forschung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung gegründet werden soll. Sie hat also die Errichtung eines solchen Instituts noch nicht eindeutig befürwortet. Hierüber kann nur im Zusammenhang mit der Gesamtförderung der Datenverarbeitung entschieden werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert im Rahmen ihres Schwerpunktprogramms „Informationsverarbeitung" die Grundlagenforschung, insbesondere in den Hochschulen. Auch mehrere Bundesressorts haben für ihren Aufgabenbereich spezielle Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Nuklear-Datenverarbeitung und der Datenverarbeitung in der Weltraumforschung gefördert. Weite Bereiche, vor allem viele Vorentwicklungen, die für die zukünftige Verwendung der Datenverarbeitung von ausschlaggebender Bedeutung sind, können jedoch weder im Rahmen des Schwerpunktprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft noch im Rahmen der speziellen Ressortforschung gefördert werden. Deshalb prüft die Bundesregierung z. Z. die Frage zusätzlicher Maßnahmen, insbesondere für die bessere Anwendung von Datenverarbeitungssystemen im öffentlichen Aufgabenbereich. In einem Kurzmemorandum zu dem Thema „Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung", das im Februar 1966 veröffentlicht wurde, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft die Gründung eines Instituts für Forschung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung noch nicht unmittelbar vorgeschlagen, sondern angeregt, sorgfältig zu erwägen, ob ein solches Institut gegründet werden soll. Hieraus geht hervor, daß die Deutsche Forschungsgemeinschaft selbst noch nicht eindeutig zu dieser Frage Stellung genommen hat. Dies hängt, wie sich aus dem Kurzmemorandum ergibt, zu einem Teil damit zusammen, daß über die Gründung eines Instituts für Forschungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung nicht isoliert entschieden werden kann, sondern eine solche Entscheidung im Zusammenhang mit der Förderung der Datenverarbeitung überhaupt zu sehen ist. Die Bundesregierung wird die Anregung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die Gründung eines solchen Instituts zu erwägen, aufgreifen. Ich beabsichtige, Anfang Juli eine Besprechung mit Vertretern der Wissenschaft und der Wirtschaft über die Fragen der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und in diesem Zusammenhang auch über die Anregung der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu führen. Von dem Ergebnis dieser Besprechung wird es abhängen, ob die weiteren Überlegungen für die Förderung der Datenverarbeitung auch die Errichtung eines zentralen Forschungsinstituts einbeziehen. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, ob dem Ausbau bestehender Institute der Vorzug zu geben ist vor einer Neugründung, die nach allen Erfahrungen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird. Eine verstärkte Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung an den Hochschulen ist bereits im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Informationsverarbeitung" der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeleitet. Für den komplexen Bereich der elektronischen Datenverarbeitung gibt es aber Aufgaben, die von den Hochschulinstituten in ausreichender Weise nicht bearbeitet werden können. Diese Arbeiten müssen in besonderen Forschungseinrichtungen und in Industrielaboratorien durchgeführt werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat auch darauf hingewiesen, daß der engen Zusammenarbeit von fachlich verschieden orientierten Wissenschaftlern an gemeinsamen Problemen in einem großen Institut besondere Bedeutung zukommt, was einer der Gründe dafür ist, daß die Gründung eines zentralen Instituts ernsthaft erwogen werden sollte. Es ist selbstverständlich, daß die deutsche Industrie an den Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Datenverarbeitung beteiligt wird. Zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der integrierten Schaltkreise, neuer Speichermedien und der Datenübertragung und Datenverknüpfung sind kostspielige Anlagen und Hilfseinrichtungen und eine straff geleitete enge Zusammenarbeit einer großen Zahl von Mitarbeitern erforderlich. Diese Voraussetzungen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Technologie sind in hohem Maße bei den Forschungslaboratorien der Industrie bereits vorhanden, so daß die Förderung bestimmter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bei der Industrie besonders sinnvoll und erfolgversprechend ist. Große Forschungszentren für Datenverarbeitung in dem Sinne, wie sie die Deutsche Forschungsgemeinschaft vorgeschlagen hat, sind mir im Ausland nicht bekannt. Allerdings gibt es Zentren mit einer etwas anderen Zweckbestimmung: In Eingland ist vor kurzem ein Rechenzentrum errichtet worden, das u. a. die Aufgabe hat, die Verwender von Datenverarbeitungsanlagen zu beraten, für sie Systemanalysen durchzuführen und neue Programme zu entwickeln. In den USA wurde beim National Bureau of Standards ein „Center for Computer Sciences and Technology" gegründet. Zu den Aufgabengebieten dieses Zentrums gehören insbesondere die Beratung von Behörden bei der Entwicklung von Datenverarbeitungssystemen, Forschung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung hauptsächlich für Anwendungen der US-Regierung, Normung von Datenverarbeitungsanlagen und Programmiersprachen sowie Entwicklung von Prüfkriterien für Datenverarbeitungsanlagen. 2364 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 Anlage 40 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/681; Frage XIV/2) : Sind Meldungen richtig, die besagen, daß die Bundesrepublik Deutschland wegen völlig ungenügenden finanziellen Aufwandes bei der Erkennung von Vorräten an Uranerz gegenüber den europäischen Nachbarländern, insbesondere Frankreich, weit ins Hintertreffen geraten ist? Derartige Meldungen sind nur bedingt richtig. Nach dem Euratom-Bericht 2961 („Die Uranvorräte der Europäischen Gemeinschaft") vom Mai 1966 ergeben sich im Vergleich zwischen Frankreich und der Bundesrepublik bis Ende 1964 folgende Zahlen: In Frankreich wurden von 1946 bis 1964 mit einem Aufwand von ca. 380 Mio Franken (= ca. 309 Mio DM) Vorräte von ca. 37 000 t Uran ermittelt. In der Bundesrepublik wurden von 1956 bis 1964 mit einem Aufwand von ca. 18 Mio DM Vorräte von ca. 3000 t Uran ermittelt. Außerdem wurden ca. 12 Mio DM für die Anlage Ellweiler und Grundlagenuntersuchungen verausgabt. Die Arbeiten in Frankreich haben 10 Jahre eher begonnen. Sie fallen über die Hälfte in den Zeitraum vor 1959, also in eine Zeit, in der weltweit bei steigenden Uranpreisen mit aller Energie nach Uran gesucht wurde. Nach 1959, dem Höhepunkt der Uranproduktion in der westlichen Welt, ließen überall die Bemühungen stark nach. Außerdem fallen die französischen Uranarbeiten zu einem beträchtlichen Anteil in den Bereich der Verteidigungsaufgaben. In der Bundesrepublik dienen die Uranarbeiten ausschließlich friedlichen Zwecken und unterliegen damit im wesentlichen marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Die Aufwendungen beider Länder sind deshalb praktisch nicht vergleichbar. Unabhängig davon besteht jedoch die Notwendigkeit, den Vorsprung des Auslandes einzuholen. Ich werde bemüht bleiben, im Rahmen des Möglichen Bundesmittel hierfür zur Verfügung zu stellen. Für die Bemühungen der Bundesrepublik im Vergleich zu Italien gilt folgendes: In Italien wurden von 1947 bis 1964 mit einem Aufwand von ca. 6,2 Milliarden Lire einschließlich Investitionen (= ca. 39,5 Mio DM) ca. 1500 t Uran ermittelt. Unter Berücksichtigung des größeren Zeitraumes liegen die Aufwendungen Italiens im Jahresdurchschnitt demnach unter denen der Bundesrepublik. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Nellen (Drucksache V/681, Fragen XV/1, 2 und 3): Trifft es zu, daß die VEBA AG, an der der Bund zu über 40 Prozent beteiligt ist, ihren Sitz in Bonn aufgeben und nach Herne übersiedeln soll? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Übersiedlung der VEBA AG nach Herne wegen des beträchlichen Ausfalls an Gewerbesteuer die finanzielle Situation der Bundeshauptstadt weiter verschlechtern wird? Denkt die Bundesregierung daran, in erhöhtem Maße Zuschüsse an die Stadt Bonn zu geben, da deren Belastungen vor allem auf die Tatsache zurückzuführen ist, daß Bonn Sitz der Bundesregierung und der meisten Bundesbehörden ist? Zu Frage 1: Der Vorstand der Vereinigten Elektrizitäts- und Bergwerks AG (VEBA) hat vorgeschlagen, den Sitz der Geschäftsleitung vorläufig nach Herne zu verlegen. Eine Verlegung des rechtlichen Sitzes der VEBA steht dabei nicht zur Erörterung. Hierfür wäre allein die Hauptversammlung der Gesellschaft zuständig. Der Vorstand ist der Auffassung, daß die Entwicklung der VEBA zu einer Konzernführungsgesellschaft ein räumliches Zusammenrücken der Spitze und ihrer Tochtergesellschaften voraussetzt. Die Notwendigkeit ,der Schaffung einer leistungsfähigen Konzernspitze ist bei den Beratungen des Hohen Hauses über die Teilprivatisierung der VEBA im vorigen Jahr wiederholt betont worden. Um die großen wirtschaftlichen Probleme lösen zu können, die sich für die in ,der VEBA zusammengefaßten Unternehmen heute stellen, hält es die Leitung für erforderlich, sich in das Zentrum der unternehmerischen Tätigkeit, d. h. in das Ruhrgebiet zu begeben. Zu Frage 2: Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verlegung der Geschäftsleitung der VEBA zu Steuerausfällen bei der Stadt Bonn führen wird. Sie bedauert, daß die finanzielle Situation der Stadt hierdurch verschlechtert wird. Sie sieht jedoch keine Möglichkeit, eine vom Vorstand der VEBA aus unternehmerischen Gründen für notwendig gehaltene Maßnahme zu beeinflussen. Auch im Interesse der Volksaktionäre hält sie sich nicht für berechtigt, in derartige Entscheidungen der nunmehr überwiegend privatisierten Gesellschaft einzugreifen. Die Frage 3 beantworte ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen wie folgt: Bei der Bemessung der Zuschüsse für die Stadt Bonn im Rahmen der Förderung kommunaler Vorhaben nach Art. 106 Abs. 7 des Grundgesetzes sind die besonderen Belastungen, die der Stadt Bonn in ihrer Eigenschaft als vorläufige Bundeshauptstadt entstanden sind, berücksichtigt worden. Ich darf hierzu auf die schriftliche Beantwortung Ihrer Anfrage vom 2. 2. 1966 durch den Bundesminister der Finanzen Bezug nehmen. Die Bundesregierung ist auch künftig bereit, der besonderen Lage der Stadt Bonn im Rahmen des Art. 106 Abs. 7 des Grundgesetzes soweit wie möglich Rechnung zu tragen. Ein Ausgleich des etwaigen Ausfalles an Gewerbesteuer durch eine Verlegung der Geschäftsleitung der VEBA ist nach dieser Verfassungsvorschrift jedoch nicht möglich. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 2365 Anlage 42 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 16. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/681, Fragen XVI/1 und 2) : Wie gedenkt die Bundesregierung der ständig zunehmenden Belästigung der Bevölkerung durch Lärm entgegenzuwirken? In welcher Weise wird die Bundesregierung die Erkenntnisse verwerten, die auf dem Mitte Mai in Baden-Baden stattgefundenen Kongreß der Internationalen Vereinigung gegen den Lärm mitgeteilt wurden? Zu Frage 1: Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen, die Lärmbekämpfung in der Bundesrepublik durch gesetzgeberische Maßnahmen und durch Förderung der wissenschaftlichen Forschung voranzutreiben, mit Nachdruck fortsetzen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Gebiet der Rechtsetzung. Diese wird sich insbesondere an folgenden Zielen orientieren: Überarbeitung, Ergänzung und Intensivierung der bestehenden Lärmschutzvorschriften sowie Erfassung der bisher nicht geregelten Lärmquellen. Unabhängig von den speziellen gesetzgeberischen Maßnahmen prüft die Bundesregierung, ob und in welchem Umfang es möglich sein wird, eine für alle Gebiete der Lärmbekämpfung einheitliche und umfassende Regelung zu treffen. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, daß sich die Grundfragen der Lärmbekämpfung auf jedem Einzelgebiet in gleichem oder jedenfalls ähnlichem Sinne stellen. Dies gilt beispielsweise für die Frage der Immissionsgrenzen und der Maß- und Bewertungsmethoden. Eine solche einheitliche bundesrechtliche Regelung würde nicht nur zu einer wesentlichen Verwaltungsvereinfachung beitragen, sondern auch im Interesse der Wirtschaft liegen, die wegen der zahlreichen Spezialregelungen mehr und mehr um die Erhaltung der Wettbewerbsgleichheit besorgt ist. Zu Frage 2: Auf dem Internationalen Kongreß für Lärmbekämpfung, der vom 11. bis 14. Mai 1966 in Baden-Baden stattfand, ist eine Fülle interessanter Fragen der Lärmbekämpfung unter medizinischen, juristischen, physikalischen und technischen Gesichtspunkten erörtert worden. Die Bundesregierung prüft, welche der zahlreichen Anregungen und Vorschläge durch gesetzgeberische Maßnahmen, durch Hinweise an die Verwaltungsbehörden oder in Form von Forschungsaufträgen realisiert werden können. Andererseits war den auf dem Kongreß gehaltenen Referaten zu entnehmen, daß das Lärmbekämpfungsrecht anderer Staaten zum Teil noch wenig entwickelt ist; in vielen Fällen beschränken sich die Möglichkeiten der Lärmbekämpfung auf die zivilrechtliche Nachbarschaftsklage und auf die Bestrafung wegen ruhestörenden Lärms, ein Stadium, das wir in der Bundesrepublik überwunden haben. Das deutsche Lärmbekämpfungsrecht erfreut sich im Ausland besonderer Wertschätzung, wie man aus dem Echo auf die betreffenden deutschen Vorträge feststellen konnte. In diesem Zusammenhang darf ich auch die anerkennenden Worte erwähnen, die der Innenminister der Vereinigten Staaten, Udall, nach seinem Besuch in der Bundesrepublik in dem Sonderbericht an Präsident Johnson über die fortschrittliche deutsche Lärmbekämpfung gefunden hat. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/681, Frage XVI/3) : Welche Gesundheitsstörungen werden, soweit sie in zeitlichem Zusammenhang mit den Pockenschutzimpfungen bei Kindern auftreten, als entschädigungspflichtige Erkrankungen bzw. Dauerschäden anerkannt? Nach § 51 Bundes-Seuchengesetz hat u. a. Anspruch auf Entschädigung, wer durch eine gesetzlich vorgeschriebene Impfung einen über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden Gesundheitsschaden erleidet. Eine Aufzählung von Gesundheitsstörungen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung auftreten könnten und deshalb als Impfschaden anerkannt werden, gibt es nicht und kann es nicht geben, da jede Gesundheitsstörung, die durch die gesetzlich vorgeschriebene Pockenschutzimpfung verursacht ist und über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht, einen Entschädigungsanspruch begründet. Es kommt also weniger darauf an, welche Gesundheitsstörung aufgetreten ist; entscheidend ist vielmehr, daß sie nicht nur in zeitlichem, sondern vor allem in ursächlichem Zusammenhang mit der Impfung steht. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/681, Frage XVI/5) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Zusatz von Bleitetraäthyl zu Benzin wegen der damit verbundenen gesundheitsschädlichen Wirkungen zu verbieten? Die Bundesregierung hat zu dieser Frage noch keinen Beschluß gefaßt. Mein Haus ist den Fragen der Verbleiung von Vergaserkraftstoffen und deren physiologischen und biologischen Auswirkungen nachgegangen. Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse des Bundesgesundheitsamtes über solche Auswirkungen ist jedoch noch nicht beendet. Es ist daher nicht möglich, ein abschließendes Urteil zu fällen. Nach den mir schon vorliegenden Untersuchungsdaten kann man zur Zeit noch auf keine unmittelbare Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Einwirkung von Blei-Immissionen aus dem Kraftfahrzeugverkehr schließen. Eine Bleianreicherung in den Pflanzen in der Nähe von verkehrsreichen Stra- 2366 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966 lien wie Autobahnen ist jedoch bereits zu erkennen. Darüber hinaus ist auch der Bleipegel der Stadtluft in Deutschland — wie in den USA — nach Feststellungen des Bundesgesundheitsamtes angestiegen. Ein Verbot der Verbleiung des Kraftstoffes schlechthin wäre zur Zeit keine adäquate Maßnahme. Ohne Bleizusatz könnte jetzt in den deutschen Raffinerien kein Kraftstoff hergestellt werden, dessen Klopffestigkeit den heutigen Motoren mit ihrem hohen Kompressionsverhältnis genügt. Ich habe aber Untersuchungen eingeleitet, inwieweit der Bleizusatz im Benzin gesenkt werden kann, um die Bleiemissionen aus Kraftfahrzeugen auf ein Minimum zu reduzieren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich nehme an, Herr Abgeordneter, daß sich Ihre Frage auf griechische Staatsangehörige bezieht, ,da im Bereich der NATO-Staaten lediglich Griechenland eine nach deutschem Recht geschlossene Ehe nicht anerkennt.
    Sie haben wohl weiter ein Rundschreiben des Bundesministers des Innern an die Innenminister der Länder vom 26. August 1963 im Auge. Darin heißt es:
    Deutsche Frauen, die Ausländer heiraten, müssen damit rechnen, daß ihre Ehemänner vom Heimatland zum Wehrdienst herangezogen werden. Es ist ihnen im allgemeinen zuzumuten, dem Ehemann in seine Heimat zu folgen.
    In dem Rundschreiben heißt es weiter, daß ledigen und verheirateten Paßbewerbern, die sich ,dem Wehrdienst in ihrem Heimatland entziehen wollen, ein Fremdenpaß versagt werden sollte.
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das erwähnte Rundschreiben folgt, müssen besondere Umstände hinzukommen, die es der deutschen Ehefrau auch unter Berücksichtigung ihrer ehelichen Pflichten unzumutbar machen, dem ausländischen Ehegatten ins Ausland zu folgen. Sie, Herr Abgeordneter, nehmen offensichtlich für Ihren Fall diese Unzumutbarkeit an.
    Dazu ist folgendes zu bemerken. Im Falle einer deutsch-griechischen Ehe liegt es an sich in der Entscheidung der Partner — abgesehen von ihrer religiösen Bindung —, ob sie die Ehe nach deutschem Recht oder nach griechisch-orthodoxem Ritus schließen wollen. Wäre bei einer Eheschließung nach deutschem Recht allein aus diesem Grunde der Ehefrau die Übersiedlung nach Griechenland nicht zuzumuten, so wäre .der Grundsatz, wonach von einer deutschen Ehefrau die Nachfolge in das Heimatland ihres Ehemannes erwartet werden kann, in die Disposition der Betroffenen gestellt. Allein mit der Wahl einer in Griechenland nicht anerkannten Eheschließungsform könnte 'der griechische Wehrpflichtige also die Erteilung des Fremdenpas-
    2308 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 47. und 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1966
    Staatssekretär Dr. Schäfer
    ses erzwingen und sich auf diese Weise der Wehrpflicht entziehen.
    Andererseits kann aber auch der deutschen Ehefrau eines griechischen Wehrpflichtigen zugemutet werden, während der Dauer des Wehrdienstes ihres Mannes in seinem Heimatland in der Bundesrepublik zu bleiben. Der Bestand der Ehe braucht durch diese nur vorübergehende Trennung nicht gefährdet zu sein. Die Ableistung des Wehrdienstes bringt immer eine Trennung von der Familie mit sich, die auch von deutschen Wehrpflichtigen während der Dauer ihres Wehrdienstes hingenommen werden muß.
    Aus all diesen Erwägungen möchte der Bundesminister des Innern das Rundschreiben nicht ändern. Dazu bietet auch der von Ihnen genannte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 1966 keinen Anlaß.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kübler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Kübler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß ein griechischer Wehrpflichtiger mit dem Wehrsold eines Ledigen eine Familie in der Bundesrepublik ernähren kann?