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    Deutscher Bundestag 45. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1966 Inhalt: Nachruf auf den früheren Abgeordneten und Vizepräsidenten Dr. Hermann Schäfer 2169 A Fragestunde (Drucksachen V/635, V/637) Fragen der Abg. Frau Korspeter: Vorsorgeuntersuchungen für werdende Mütter — Inanspruchnahme in Stadt-und Landgebieten Katzer, Bundesminister 2169 B Frau Korspeter (SPD) 2169 D Frau Rudoll (SPD) 2170 B Fragen des Abg. Kohlberger: Versorgung von Armamputierten mit bioelektrischen Armprothesen Katzer, Bundesminister 2170 C Kohlberger (SPD) 2170 C Fragen des Abg. Orgaß: Gesundheitliche Betreuung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Katzer, Bundesminister . 2171 B, 2171 C, 2172 A Orgaß (CDU/CSU) . . . 2171 B, 2171 D Behrendt (SPD) 2172 A Fragen des Abg. Dr. Lohmar: Resultate des Wettbewerbs „Jugend forscht" — Förderung begabter Teilnehmer Dr. Barth, Staatssekretär 2172 B, 2173 A Raffert (SPD) 2172 B, 2173 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 2172 D Fragen des Abg. Biechele: Schullandheimaufenthalte von Jugendgruppen im Zonenrandgebiet — Förderung der Studienfahrten von Jugendgruppen . . . . . . . . . . . 2173 B Fragen des Abg. Seibert: Nichtgewährung der Ausbildungszulage für Einzelkinder . . . . . . . 2173 C Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Grenzpolizeiliche und zollrechtliche Abfertigung auf dem Landeplatz Donaueschingen und anderen Landeplätzen Grund, Staatssekretär . . . . . . 2173 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 2174 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die auf Menggetreide, Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen (Drucksachen V/559, V/647) 2174 C Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunzehnte, Vierundzwanzigste, Fünfundzwanzigste, Sechsundzwanzigste, Achtundzwanzigste, Neunundzwanzigste, Dreißigste, Zweiundreißigste und Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/392, V/464, V/481, V/503, V/615 bis V/619, V/648 bis V/654) 2174 D Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnungen zur Änderung der Neunzehnten und Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Drucksachen V/490, V/516, V/655, V/656) 2175 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen V/506, V/657) 2175 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksachen V/250, V/570 bis V/600, V/606) — Fortsetzung der dritten Beratung — Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 2175 D Schoettle (SPD) 2182 C Dr. Emde (FDP) . . . . . . . 2189 C Dr. Schiller (SPD) 2193 C Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 2196 D Frau Freyh (SPD) . . . 2198 C, 2205 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 2200 B Moersch (FDP) . . . . 2200 D, 2206 B Baier (CDU/CSU) 2201 D Spitzmüller (FDP) . . . . . .. 2202 A Dichgans (CDU/CSU) 2203 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 2203 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2203 C Dr. Huys (CDU/CSU) 2203 D Dr. Mommer (SPD) 2204 A Raffert (SPD) . . . . . . . . 2204 B Dr. Mülhan (FDP) 2205 B Dr. Vogel (Speyer) (CDU/CSU) . 2206 B Hermsdorf (SPD) 2206 C, 2212 C, 2213 C Bremer (CDU/CSU) 2206 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2207 C Frehsee (SPD) 2208 B Bazille (SPD) 2208 D Katzer, Bundesminister 2209 A Mick (CDU/CSU) 2209 B Holkenbrink (CDU/CSU) 2209 C Börner (SPD) 2209 D Flämig (SPD) 2210 C Gewandt (CDU/CSU) 2211 C Gottesleben (CDU/CSU) 2211 D Dr. Rau (SPD) 2212 A Leicht (CDU/CSU) 2213 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 2213 B Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/114), in Verbindung mit: Antrag betr. Änderung des § 85 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Ruf, Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/69 [neu]) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung (Abg. Dichgans, Dr. Conring, Ruf. Dr. Pohle u. Gen.) (Drucksache V/68) — Erste Beratung — Antrag betr. Ergänzung des § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (SPD) (Drucksache V/396) Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dichgans, Blank, Wagner, Ruf u. Gen.) (Drucksache V/509) Antrag betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/125) Dichgans (CDU/CSU), zur GO . . . 2214 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident, zur GO 2214 B Dr. Mommer (SPD), zur GO . . . 2214 C Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . 2214 D Nächste Sitzung 2215 C Anlagen 2217 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 2169 45. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 8.59 Uhr.
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 41. Sitzung, Seite 1868 D, Zeile 22 von unten statt 246 : 446 und Zeile 21 von unten statt 245 : 445. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach *) 27. 5. Dr. Aigner *) 27.5. Dr. Apel 27.5. Arendt (Wattenscheid) 27.5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 27. 5. Dr. Artzinger *) 27. 5. Bading 1 27.5. Bäuerle 27.5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 27.5. Dr. Barzel 31. 5. Bauer (Wasserburg) 27. 5. Bauknecht 27. 5. Dr. Bechert 27. 5. Bergmann *) 27.5. Dr. Birrenbach 27. 5. Frau Brauksiepe 27. 5. Brünen 27.5. Dr. Burgbacher 27. 5. Burger 27. 5. Deringer *) 27. 5. Dr. Dittrich *) 27.5. Dr. Eckhardt 27. 5. Dr. Effertz 27.5. Eisenmann 27. 5. Enk 27. 5. Ertl 27. 5. Eschmann 27.5. Frieler 2.7. Dr. Furler 29.5. Geldner 27. 5. Gibbert 27.5. Dr. Giulini 20.6. Graaff 27. 5. Gscheidle 27. 5. Freiher von und zu Guttenberg 27. 5. Haage (München) 27.5. Dr. Haas 27. 5. Haehser 27. 5. Dr. Hammans 27.5. Hahn (Bielefeld) 27.5. Dr. Hauser (Sasbach) 27. 5. Dr. Dr. Heinemann 27. 5. Hirsch 27. 5. Hörauf 27. 5. Illerhaus *) 27. 5. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. h. c. Jaksch 13. 6. Dr. Jungmann 30. 6. Frau Kalinke 27.5. Dr. Kempfler . 27.5. Klinker *) 27. 5. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Leber 27. 5. Lemmer 27. 5. Lenz (Brühl) *) 27. 5. Logemann 27. 5. Lotze 27. 5. Matthöfer 27.5. Mauk 27. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 5. Dr. von Merkatz 31. 5. Metzger *) 27. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Remscheid) 27.5. Dr. von Nordenskjöld 27.5. Peters (Norden) 27.5. Reitz 27. 5. Riedel (Frankfurt) 27.5. Dr. Schmid-Burgk 27.5. Schmidhuber 28. 5. Schultz (Gau-Bischofsheim) 27.5. Dr. Schwörer 27. 5. Seibert 27. 5. Seither 31.5. Seuffert 28. 5. Dr. Sinn 10. 6. Stahlberg 30. 6. Dr. Starke 27.5. Steinhoff 14. 6. Stiller 27.5. Stooß 27. 5. Frau Strobel *) 27. 5. Dr. Süsterhenn 27.5. Teriete 2. 7. Tobaben 27. 5. Dr. Wahl **) 27.5. Weimer 27. 5. Welke 27. 5. Wiefel 27. 5. Dr. Wilhelmi 27.5. Winkelheide 27. 5. Frau Dr. Wolf 14. 6. Zerbe 27. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Stammberger 19. 6. Anlage 2 Umdruck 79 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 - hier: Einzelplan 32 - Bundesschuld - (Drucksachen V/250 Anlage, V/596). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 32 03 Tit. 301 - Ausgaben aus Anlaß der Beschaffung von Mitteln im Wege des Kredits - 2218 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 wird der Ansatz von 16 615 000 DM um 170 000 DM auf 16 445 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 27. Mai 1966 Leicht Strauß und Fraktion Dr. Emde Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 59 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Drucksachen V/250 Anlage, V/575, zu V/575). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Bemühungen auf Abschluß eines Verwaltungsabkommens für die einheitliche Regelung der Ausbildungsförderung zu intensivieren. Sie hat bis 31. Oktober 1966 dem Bundestag über das Ergebnis dieser Bemühungen zu berichten. Das Verwaltungsabkommen soll u. a. folgende Grundsätze berücksichtigen: a) Ausbildungsförderung wird nach Beendigung der Pflichtschulzeit für den Besuch aller staatlichen und staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtungen gewährt. Sie bezieht die anerkannten Lehr- und Anlernberufe ein. Für die Wahl des Ausbildungsganges sind Eignung und Neigung entscheidend. Begabte Erwerbstätige werden im Rahmen des zweiten Bildungsweges ohne Altersbegrenzung gefördert. b) Die Ausbildungsförderung umfaßt sämtliche Ausbildungskosten, und zwar den Ausbildungsbedarf und auch die Kosten des Lebensunterhaltes. Die Förderungsbeträge sind den Veränderungen der Lebenshaltungskosten anzupassen. c) Ausbildungsförderung erhält, wer die Ausbildungskosten nicht oder nur teilweise aufbringen kann. Sie wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den Ausbildungskosten und der zumutbaren Eigenleistung der Eltern und des Auszubildenden gewährt. Für die Eigenleistung sind Einkommensfreibeträge vorzusehen. Sie sind so festzulegen, daß Ausbildungsförderung auch mittleren Einkommen zugute kommt. Bei der Ausbildungsförderung ist die Familiengröße zu berücksichtigen. d) Im ganzen Bundesgebiet gelten für alle jungen Menschen die gleichen Förderungsvoraussetzungen und Förderungsleistungen. Bonn, -den 26. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 65 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — (Drucksachen V/250 Anlage, V/593). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Maßnahmen zur Förderung der Elternbildung und dem Bau von Familienferienstätten zugunsten kinderreicher Familien besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Durch die Bereitstellung angemessener finanzieller Mittel soll die große Zahl vorliegender und unerledigter Anträge auf Zuwendungen für den Bau und die Einrichtung von Familienferienstätten alsbald bedient werden. Bonn, den 25. Mai 1966 Strauß und Fraktion Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 78 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Drucksachen V/250 Anlage, V/575). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag noch vor der Einbringung des Bundeshaushalts für 1967 Vorschläge zu unterbreiten a) zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Ausbildungsförderung durch eine Neuverteilung aller zur Verfügung stehenden Mittel im Sinne einergezielten Förderung, b) zu einer verstärkten Hochbegabtenförderung im Rahmen der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Bonn, den 26. Mai 1966 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 34 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmid (Frankfurt), Dr. Dehler, Dichgans und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haus- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 2219 haltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag — (Drucksachen V/250 Anlage, V/571). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Präsident des Deutschen Bundestages wird gebeten, ein Archiv „Erinnerungen von Abgeordneten" anzulegen. 2. Auszüge aus diesen Berichten sollen in Sammelbänden veröffentlicht werden. Bonn, den 10. Mai 1966 Dr. Schmidt (Frankfurt) Dr. Eppler Dr. Dehler Frau Funcke Zoglmann Dichgans Dr. Artzinger Dr. Hofmann (Mainz) Krammig Meis Rösing Ruf Schlee Dr. Schmid-Burgk Schulhoff Dr. Stecker Stiller Stooß Dr. Dr. h. c. Toussaint Wagner Anlage 7 Umdruck 61 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 05 — Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — (Drucksachen V/250 Anlage, V/574). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, baldmöglichst für alle ins Ausland entsandten Angestellten des Goethe-Instituts die Harmonisierungsnovelle sinngemäß in vollem Umfange anzuwenden und — als Übergangslösung bis zur endgültigen Regelung ihrer Steuerzahlung im Inland — eine einheitliche Auslandszulage in Höhe von 80% derjenigen von vergleichbaren Bundesbediensteten zu gewähren. Bonn, den 25. Mai 1966 Strauß und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 8 Umdruck 43 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Drucksachen V/250 Anlage, V/575). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages spätestens bis zu den Beratungen über den Bundeshaushalt 1967 Vorschläge zur Neuregelung der Hochbegabtenförderung vorzulegen. Durch die Neuregelung soll erreicht werden, daß einerseits ein der Hochbegabtenförderung angemessenes Bewilligungssystem für die Stipendien erhalten bleibt und andererseits ein auf der Basis der allgemeinen Studentenförderung nach dem Honnefer Modell errechneter Sockelbetrag aus öffentlichen Mitteln für die von den Hochbegabten-Förderungswerken gewährten Stipendien bereitgestellt werden kann. Bonn, den 16. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 44 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurf des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen V/250 Anlage, V/575). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eine Neufassung der Bewilligungsbedingungen für die Studentenförderung nach dem Honnefer Modell ab Haushaltsjahr 1967 vorzulegen, die folgende Änderungen vorsieht: 1. Der Förderungsmeßbetrag wird auf 350 DM im Monat angehoben. 2. Die Förderung erstreckt sich auch während der Anfangssemester auf alle Monate. 3. Die Darlehensförderung wird wieder in das letzte Semester der Höchstförderungszeit gelegt. In diesem Semester wird die Förderung bis zu einem Betrag von 1800 DM als Darlehen gewährt. 4. Die monatlichen Freibeträge für Unterhaltsverpflichtete werden wie folgt erhöht: Für die Eltern 800 DM Bei Verdienst beider Elternteile 950 DM Für alleinstehende Unterhaltsver pflichtete bzw. den Ehegatten 550 DM Für Geschwister 250 DM 5. Für Studenten, die über den Zweiten Bildungsweg oder ein Abendgymnasium für Berufstätige die Hochschulreife erlangt haben, wird auf einen Beitrag der Unterhaltsverpflichteten verzichtet. Bonn, den 16. Mai 1966 Erler und Fraktion 2220 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 Anlage 10 Umdruck 62 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Drucksachen V/250 Anlage, V/575). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, nach Abstimmung mit den Ländern dem Haushaltsausschuß spätestens bis zu den Beratungen über den Bundeshaushalt 1967 Vorschläge zu unterbreiten a) über eine Anpassung der Studienförderung nach dem Honnefer Modell an die sich ändernden Lebens- und Studienbedingungen, b) über eine Verbesserung des Finanzierungsschlüssels für die Hochbegabtenförderungswerke, die diese in die Lage versetzt, ihren Aufgaben trotz begrenzter Eigenmittel gerecht zu werden, ferner die hierfür erforderlichen Mittel schon in den Haushalt 1967 einzusetzen. Bonn, den 25. Mai 1966 Strauß und Fraktion Anlage 11 Umdruck 70 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/250 Anlage, V/575). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag den Entwurf einer Ergänzung des Artikels 75 GG vorzulegen, durch die einheitliche Maßstäbe für die Gestaltung und die Bemessung der Besoldung sowie der Bewertung der Ämter der Beamten des Bundes, der Länder und Gemeinden festgelegt werden. Bonn, den 25. Mai 1966 Leicht Dr. Pohle Strauß und Fraktion Anlage 12 Umdruck 56 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — (Drucksachen V/250 Anlage, V/578). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, der ab 1. Januar 1967 längerfristige Beihilfen zum Ausgleich der Nachteile vorsieht, die Unternehmen der eisenschaffenden Industrie bei der Verwendung von Hüttenkoks, der aus Gemeinschafts-Kokskohle erzeugt wird, entstehen. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 76 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen V/250 Anlage, V/578). Der Bundestag wolle 'beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften die Verstärkung der Rationalisierung der Kohleförderung anzustreben und gekoppelt damit eine Absatzstabilisierung der Kohle aus den Mitgliedsländern zu verlangen. Das ist notwendig, um die Wettbewerbsverzerrungen bei den Kokskohle-Verbrauchern der Gemeinschaft insbesondere bei der Stahlindustrie zu beseitigen und um damit einen ersten Schritt zur Lösung des europäischen Energie-Problems zu tun. An den Lasten sollten alle Mitgliedsländer in ähnlicher Weise wie bei den in der EWG getroffenen Regelungen beteiligt werden. Gleichzeitig wird die Bundesregierung ersucht, eine nationale Übergangslösung für den Fall vorzulegen, daß sich eine Gemeinschaftslösung kurzfristig nicht erreichen läßt. Bonn, den 26. Mai 1966 Brand und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 14 Umdruck 69 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen V/250 Anlage, V/579). Der Bundestag wolle beschließen: Die aus Mitteln des Einzelplans 10 geförderten Maßnahmen sind aufgrund der veränderten politi- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 2221 schen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu überprüfen und den durch die EWG gestellten Anforderungen anzupassen. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und einer ausgeglichenen Versorgung der Verbraucher mit Nahrungsmitteln ist den Maßnahmen ,der vertikalen und horizontalen Verbundwirtschaft der Vorrang einzuräumen. Die Verbesserung der Agrarstruktur muß in mittelfristige Pläne eingeordnet werden, damit die angesetzten Beträge auch in vollem Umfange gemäß ihrer Zweckbestimmung und mit größtem Nutzen verwendet werden. Bei der Ausrichtung der zukünftigen Agrarpolitik sind die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 29./30. Oktober 1965 zur Struktur- und Investitionspolitik so weit wie möglich zu berücksichtigen. Die Bundesregierung soll baldmöglichst über die Ergebnisse ihrer Untersuchungen über eine bäuerliche Pflichtkrankenversicherung berichten und zu den Möglichkeiten einer gesetzlichen Regelung Stellung nehmen. Bonn, den 25. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 15 Umdruck 63 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — (Drucksachen V/250 Anlage, V/580) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, für die Bemessung der Leistungen des Bundes an die Knappschaftliche Rentenversicherung für Rechnung der Unternehmen des Steinkohlen- und Eisenerzbergbaus nach Kap. 11 13 Tit. 650 des Bundeshaushaltsplans 1966 zu gegebener Zeit zu prüfen, ob wegen der Entwicklung der besonderen Bedingungen im Steinkohlen- und Eisenerzbergbau — falls erforderlich — ein Bemessungssatz bis zu 4,0 v. H. der beitragspflichtigen Arbeitsverdienste zugrunde zu legen ist. Bonn, den 25. Mai 1966 Strauß und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 16 Umdruck 581 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 11— Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/250 Anlage, V/580). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 30. Juni 1966 den Entwurf eines Dritten Neuordnungsgesetzes zum Kriegsopferrecht vorzulegen, dessen Grundsätze ,dem Beschluß der Bundesregierung vom 12. Mai 1965 und der Regierungserklärung vom 10. November 1965 entsprechen. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 17 Umdruck 64 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — (Drucksachen V/250 Anlage, V/581). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister der Finanzen wird ersucht, von der in § 7 Abs. 6 des Haushaltsgesetzes ausgesprochenen Ermächtigung so frühzeitig wie möglich Gebrauch zu machen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis spätestens zum 1. Oktober 1966 mitzuteilen, ob und ggf. mit welchen Mineralölsteuermehreinnahmen für das Rechnungsjahr 1966 gerechnet werden kann, wobei die in den letzten Monaten des Jahres über dem sonstigen Durchschnitt liegenden Einnahmen zu berücksichtigen sind. Zu demselben Zeitpunkt ist dem Bundestag mitzuteilen, in welcher Höhe bereits von der Ermächtigung in § 7 Abs. 6 des Haushaltsgesetzes 1966 Gebrauch gemacht worden ist, in welcher Höhe und zu welchen Terminen davon noch im Laufe des Rechnungsjahres 1966 Gebrauch gemacht werden soll und wie ggf. die Bundesregierung eine noch etwa verbleibende Restfinanzierung im Straßen- und Wasserbau sicherstellen wird. Bonn, den 25. Mai 1966 Strauß und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 18 Umdruck 57 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2222 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 1966 — hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen V/250 Anlage, V/581). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. unverzüglich mit den Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden über Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zu verhandeln und dem Bundestag bis 1. November 1966 über das Ergebnis dieser Beratungen sowie über die Verwirklichung des von der Bundesregierung im Juni 1965 vorgeschlagenen Rahmenprogramms für eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zu berichten; 2. im Benehmen mit den Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden die Grundlagen für die Planung und Finanzierung des innerstädtischen Verkehrsausbaus in den nächsten zehn Jahren zu schaffen; 3. dem Deutschen Bundestag ein Sofortprogramm zur Behebung besonders dringlicher Verkehrsprobleme in Städten, Gemeinden und Verkehrsregionen vorzulegen. Durch dieses Programm soll der Bund solche baureife Verkehrsprojekte fördern helfen, mit denen besonders unerträgliche Verkehrsnöte kurzfristig wesentlich gemildert oder beseitigt werden können, wobei der Bau von Schienenschnellbahnen für den öffentlichen Nahverkehr, der Neu- oder Umbau von Straßenkreuzungen oder anderer Verkehrsknotenpunkte durch die Verlegung des Verkehrs in zwei oder mehreren Ebenen und der Bau wichtiger Teilstrecken von Umgehungsstraßen bevorzugt werden soll; 4. die Voraussetzung für eine Reform der Straßenbaufinanzierung mit dem Ziel zu schaffen, daß ab 1. Januar 1967 das Mißverhältnis zwischen den Einnahmen aus den spezifischen Abgaben des Kraftverkehrs und der Straßenbaulast von Bund, Ländern und Gemeinden beseitigt, zumindest jedoch gemildert und den Gemeinden ein wesentlich höherer und fester Anteil von den Abgaben .des Kraftverkehrs gesichert wird; 5. falls bis zum 1. Januar 1967 eine Neuregelung der Straßenbaufinanzierung nicht erreicht wird, den für Zwecke des Straßenbaus gebundenen Anteil der Mineralölsteuer ab 1. Januar 1967 auf 55 % und ab 1. Januar 1968 um weitere 10 % auf 65 % des Gesamtaufkommens für zusätzliche Zuwendungen an die Kommunalen Straßenbaulastträger zu erhöhen; 6. alsbald Maßnahmen für eine endgültige Regelung .der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und der Deutschen Bundesbahn zu treffen, und die Deutsche Bundesbahn bei der Finanzierung ihres Investitionsprogramms nachhaltig zu unterstützen, damit insbesondere schwerwiegende Verzögerungen im Elektrifizierungsprogramm vermieden werden; 7. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern den gleichmäßigen Ausbau des Binnenwasserstraßennetzes voranzutreiben, den Bau des Elbe-Seiten-Kanals und der angrenzenden Ausbauvorhaben termingerecht fertigzustellen und mit den süddeutschen Kanalbaugesellschaften abschließende Finanzierungsvereinbarungen zur Fortsetzung der Bauarbeiten zu treffen; 8. in verstärktem Maße auf die Schaffung gleichartiger Wettbewerbsbedingungen im binnenländischen und im grenzüberschreitenden Verkehr mit dem Ziel hinzuwirken, daß vor der Einführung einer gemeinsamen Tarifpolitik und einer Öffnung der Verkehrsmärkte in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die soziale, steuerliche und technische Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen vollzogen wird; 9. Vorschläge für eine Verbesserung der Wettbewerbslage der kleinen und mittleren Betriebe im Kraftverkehrsgewerbe und in der Binnenschiffahrt auszuarbeiten; 10. die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Seeschiffahrt und Luftfahrt verstärkt zu fördern und Diskriminierungen der 'deutschen Flagge wirksam zu begegnen. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 19 Umdruck 45 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 23 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — (Drucksachen V/250 Anlage, V/587). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, für das Haushaltsjahr 1967 in einem besonderen Titel im Haushaltsplan des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit Mittel für die Förderung von ,entwicklungswichtigen Maßnahmen für kommunale Partnerschaften mit Entwicklungsländern einzusetzen. Partnerschaften zwischen deutschen Kommunen und Kommunen in Entwicklungsländern sind ein bedeutsames Mittel, um die Entwicklungspolitik durch die Herstellung menschlicher und fachlicher Beziehungen zu ergänzen, sie in ihrer Wirksamkeit zu erhöhen und die Bedeutung der Gemeindeselbstverwaltung als einer der Grundlagen freiheitlichen Lebens sowie lebenskräftiger staatlicher Ordnung hervorzuheben. Bonn, den 16. Mai 1966 Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 2223 Anlage 20 Umdruck 66 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs dies Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung — (Drucksachen V/250 Anlage, V/595). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung und durch eine Neufassung dies Verwaltungsabkommens von Bund und Ländern für die Jahre 1967 bis 1969 feste Beträge für den Ausbau der bestehenden Hochschulen vorzusehen und dabei von einer beträchtlichen jährlichen Steigerung der Bundeszuschüsse bei mindestens gleichbleibenden Leistungen der Länder auszugehen, 2. im Wissenschaftsrat auf die baldige Vorlage eines neuen Generalbauplans hinzuwirken und entsprechend idem Verwaltungsabkommen über den Wissenschaftsrat zu beantragen, daß in Zukunft auch jährliche Empfehlungen über die Verwendung der Ländermittel mit dem Ausbau der Hochschulen gegeben werden, 3. bei der Förderung neuer Bauvorhaben davon auszugehen, daß sie vor dem Bautermin vom Wissenschaftsrat unter sachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft und gebilligt werden, 4. im Zusammenhang mit den. Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Frage der Finanzreform eine Vereinbarung über die Beteiligung des Bundes am Ausbau der neuen Hochschulen anzustreben. Bonn, den 25. Mai 1966 Strauß und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 21 Umdruck 46 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 36 — Zivile Verteidigung — (Drucksachen V/250 Anlage, V/599). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag unverzüglich einen Bericht vorzulegen, aus idem die Gesamtkonzeption der Bundesregierung auf dem Gebiet des Zivilschutzes bis zum Jahre 1972 und deren finanzielle Auswirkungen (getrennt nach Haushaltsjahr sowie nach Belastung für den Bund, für die Länder und für die Gemeinden) hervorgehen. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 22 Umdruck 72 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Haushaltsgesetz 1966 — (Drucksachen V/250, V/606). Der Bundestag wolle beschließen: Angesichts der Tatsache, daß allein die im Finanzbericht 1966 ausgewiesenen sichtbaren Finanzhilfen des Bundes, die unmittelbar bestimmten Wirtschaftsbereichen zurechenbar sind, im Bundeshaushalt 1965 mit insgesamt 5539,3 Millionen DM veranschlagt waren und damit gegenüber 1963 um 973 Millionen DM oder um rund 21 v. H. angestiegen sind, fordern wir die Bundesregierung auf, energische Maßnahmen zur Eindämmung der Subventionen einzuleiten. Die Bundesregierung wird ersucht, 1. dem Bundestag jährlich bis zum 15. September als Material für die Haushaltsberatungen einen gesonderten Bericht über die sichtbaren und unsichtbaren Finanzhilfen des Bundes vorzulegen, aus dem im einzelnen ersichtlich wird a) das Ausmaß der Finanzhilfen insgesamt und in Einzelpositionen unter Kenntlichmachung der auf dem Gesetz beruhenden Leistungen; b) die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr durch Abbau bisheriger und durch Entstehen neuer Finanzhilfen; c) die Bedeutung der Zinssubventionen und der in Zuschüsse umwandelbaren Darlehensgewährungen für den Kapitalmarkt; 2. den Bundestag in Verbindung mit dem Jahresbericht über die Möglichkeiten und die Regierungsabsichten für eine systematische Überprüfung der Finanzhilfen mit dem Ziele ihres Abbaues zu unterrichten; 3. bis zur Vorlage des Bundeshaushalts 1967 die Voraussetzungen zu schaffen für eine Reduzierung der offenen sowie der versteckten Subventionen insbesondere der in Form von Steuervergünstigungen. Dabei ist eine Kürzung in einer Größenordnung von mindestens 500 Millionen DM anzustreben. Bonn, den 26. Mai 1966 Erler und Fraktion Strauß und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 23 Umdruck 71 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Bewilligungen — (Drucksachen V/250 Anlage, V/600). 2224 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Sonderzuweisungen für leistungsschwache Länder — Kap. 60 02 Tit. 603 Ansatz 180 000 000 DM — wie folgt zu verteilen: Bayern 20 000 000 DM Niedersachsen 75 000 000 DM Rheinland-Pfalz 40 000 000 DM Saarland 15 000 000 DM Schleswig-Holstein 30 000 000 DM, 2. den Ländern die Beträge bis zum 1. Juli 1966 anzuweisen. Bonn, den 26. Mai 1966 Strauß und Fraktion • Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 24 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Baier für die Fraktion der CDU/ CSU zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Umdruck 65) — Anlage 4 — Mit dem Entschließungsantrag auf Umdruck 65 soll die Bundesregierung auf ein wichtiges gesellschafts- und familienpolitisches Anliegen hingewiesen werden. Es handelt sich um die Förderung der Elternbildung und den Bau von Familienferienstätten zugunsten kinderreicher Familien. Der Bund fördert seit 1956 den Bau und die Einrichtung von Familienferienstätten. Die Finanzierung dieser Ferienstätten erfolgt in der Regel im Verhältnis ein Drittel Bundeszuschuß, ein Drittel Landeszuschuß und ein Drittel Eigenleistung des Trägers. Da die von den Ländern bereitgestellten Mittel in den letzten Jahren ständig erhöht worden sind — 1965 betrugen sie insgesamt etwas mehr als das Doppelte der Bundesmittel — hat sich beim Bund ein Antragsüberhang von rund 11,2 Millionen DM ergeben. Weitere Anträge auf Bundeszuwendungen in Höhe von rund 14,2 Millionen DM liegen den Ländern vor. Im Hinblick auf den bestehenden Antragsüberhang und den großen Bedarf an gemeinnützigen Familienferienstätten ist der für 1966 vorgesehene Bundeszuschuß von 4 Millionen DM unzureichend. Der dringend erforderliche Abbau des Überhangs ist nur durch Erhöhung der Haushaltsmittel in den nächsten Jahren möglich. Mehrkinderfamilien haben trotz der von Jahr zu Jahr stärker werdenden Reisewelle nur selten Gelegenheit, einen gemeinsamen Urlaub zu verbringen, wenn sie nicht in einem Familienferienheim eine Aufenthaltsmöglichkeit finden. Auf die große familienpädagogische und gesellschaftspolitische Bedeutung der Familienferien in unserer modernen Umwelt brauche ich nicht besonders hinzuweisen. Dies wird von allen Stellen anerkannt. Es genügt nicht, den Familien nur materielle Hilfe zu gewähren. Es muß ihnen auch das nötige Wissen zur Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben auf erzieherischem Gebiet vermittelt werden. Gerade unsere jungen Ehepaare sind in ihren erzieherischen Aufgaben auf den Rat und die Hilfe der Mitmenschen angewiesen. Hierbei kommt den anerkennenswerten vielfältigen Bemühungen der Trägerorganisationen außerschulischer Familienbildung besondere Bedeutung zu, zumal hier mit relativ geringen Mitteln besonders gute Ergebnisse erzielt werden können; denn durch die Elternbildung wird die Familienbildung zentral auf die Familie als eine durch Erziehung und Bildung zu formende und zu verbessernde Gemeinschaft hingelenkt. Der Bund gewährt zwar heute Zuschüsse für Maßnahmen der Ehevorbereitung und Eheberatung. Auf dem so wichtigen Gebiet der ehebegleitenden Maßnahmen leistet er jedoch bisher keine finanzielle Hilfe. Es ist eine staatspolitische Aufgabe, die Aktivität der Trägerorganisationen auf diesem Gebiet zu unterstützen, da durch die Aktivierung ihrer familiären Erziehungskraft zugleich der soziale Status und die Sicherheit der Familie gestärkt werden. Es ist deshalb erforderlich, den bisherigen Ansatz bei Tit. 662 für Zwecke der Elternbildung entsprechend auszustatten. Anlage 25 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Freyh für die Fraktion der der SPD zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 44) — Anlage 9 —. Ich möchte die einzelnen Ziffern des Umdrucks wie folgt begründen. Ziffer 1 sieht die Anhebung des Stipendienhöchstbetrages von gegenwärtig 290 DM auf 350 DM vor. Ein Stipendium von 320 DM wurde schon 193 in einer Studie des Deutschen Studentenwerks empfohlen, 1964 von den in der Sache sicherlich kompetenten Kultusministern beschlossen. Obwohl sich vor einem Jahr auch der Bundesinnenminister für diese Anhebung aussprach, wurde der Höchstbetrag ab 1. 1. 1966 nur auf 290 DM festgelegt. Offenbar spielten die Ausbildungszulagen und ihr Anrechnungsmodus dabei eine verwirrende Rolle. Hier handelt es sich jedoch um die Stipendien ab 1967. Die Lebenshaltungskosten sind weiter gestiegen. Das wirkt sich bei Stipendien besonders stark aus, weil ihnen überwiegend Mieten, Fahrkosten und Ernährung zugrunde gelegt werden müssen. Auch ein Stipendium von monatlich 350 DM kann nur Mindestansätze für Ernährung, Wohnung, Kleidung, Lernmittel, Verkehrsmittel und den übrigen Bedarf berücksichtigten. Nehmen Sie als Beispiel den in der Berechnung enthaltenen Ansatz für Ernährung. Er ist auf 35 DM für die Mahlzeiten einer ganzen Woche beziffert. Diese Mindestansätze müssen durch Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 2225 die Erhöhung der Stipendien auf 350 DM wenigstens vom kommenden Jahr ab erreicht werden. Wenn die Stipendien in ihrer Höhe weit hinter den tatsächlichen Studien- und Lebenshaltungskosten zurückbleiben, ist eine Beeinträchtigung und Verlängerung des Studiums durch den Zwang zur Werkarbeit unvermeidbar. Der alte Grundgedanke des Honnefer Modells, den Zwang zur Werkarbeit zu beseitigen, hat unter den Gesichtspunkten der Konzentration des Studiums verstärktes Gewicht erhalten. Es muß übrigens in diesem Zusammenhang noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen werden, daß die 30-DM-Ausbildungszulage keineswegs ein Bestandteil des Stipendiums ist oder es zusätzlich erhöht. Durch die Ansiedlung der Ausbildungszulage im Bundeskindergeldgesetz ist sie Einkommen der Eltern. Bei den Honnef-Studenten wirkt sie sich deshalb als zusätzliche Hilfe so gut wie gar nicht aus. Zusätzlichen Nutzen haben erst diejenigen davon, deren elterliche Einkommen über den Einkommensgrenzen des Honnefer Modells liegen. Zu Ziffer 2. Noch immer gibt es in den geltenden Richtlinien eine Unterscheidung zwischen Anfangs-und Hauptförderung, da das Stipendium in den ersten drei Semestern nur in den Vorlesungsmonaten gewährt wird, mit Ausnahme von insgesamt zwei Ferienmonaten in diesen Anfangssemestern. Die Bemühungen um eine Straffung und Verkürzung des Studiums konzentrieren sich aber gerade auf die Anfangssemester. Deshalb ist es mit den Bestrebungen zur Studienzeitverkürzung nicht vereinbar, wenn die Honnef-Stipendiaten durch die Aussetzung des Stipendiums während der Ferien zur Nebenarbeit gezwungen werden, statt diese Zeit zur Intensivierung ihres Studiums nutzen zu können. Die Zeiten, in denen man sich in den ersten Semestern unverbindlich umsehen und einleben durfte, müssen nun einmal einem rationelleren Arbeitsstil weichen. Ziffer 3 unseres Antrages sieht die Rückverlagerung der Aufnahme von Pflichtdarlehen in das letzte Semester der jeweiligen Höchstförderungszeit vor, verbunden mit einer Erhöhung des Pflichtdarlehens auf insgesamt 1800 DM. Das Pflichtdarlehen beträgt augenblicklich bei bestandenem Examen 1500 DM. Allerdings besteht die Auflage, durch die Koppelung von Darlehen und Stipendien ab viertem Semester zunächst einmal eine Verschuldung von 2500 DM auf sich zu nehmen. Davon werden dann 1000 DM erlassen, wenn das Examen be-bestanden wurde. Umfang und Zeitpunkt der Darlehensaufnahme sind seit Jahren deswegen so umstritten, weil sich an ihnen die ideologische Diskussion über die Stärkung der Eigenverantwortung speziell bei den Stipendienempfängern auf dem Umweg über die sogenannte Risikobeteiligung entzündet hat. Es ist hier nicht der Zeitpunkt, ausführlicher darüber zu reflektieren, warum sich nur diese Gruppe direkt an den öffentlichen Aufwendungen für ihr Studium beteiligen soll. Aber das jetzige System der Eigenbeteiligung kann keineswegs als eine vernünftige Lösung betrachtet werden. Damit nur ja niemand aus dieser Eigenverantwortung entschlüpfen kann, nimmt man in Kauf, daß Hochschullehrer während der Zwischenprüfungen nicht nur den Leistungsstand der Stipendienbewerber prüfen, sondern gewissermaßen auch über die Kreditwürdigkeit der Studenten entscheiden. Ist es beispielsweise außerdem vertretbar, daß mit dem erheblichen Ansteigen der Verschuldung von Studenten proportional auch der Verwaltungsaufwand immer mehr anwächst, nicht nur durch die steigende Zahl der Darlehensnehmer, sondern auch durch die komplizierten Berechnungen der gemischten Auszahlung von Darlehen und Stipendien? Warum lassen sich diese Dinge nicht pragmatischer regeln? Wenn sich schon unter den Beteiligten — im Gegensatz zu den Betrofffenen — keine Mehrheit für eine völlige Abschaffung der Pflichtdarlehen findet, sollte man wenigstens den damit verbundenen Verwaltungsaufwand so klein wie möglich halten und das immer mit einer Darlehensaufnahme verbundene Risiko an das Studienende legen, wo es sich übersehen läßt. Das hätte außerdem noch den Vorteil, daß der Anreiz verstärkt wird, das Studium so rechtzeitig zu beenden, daß eine Darlehensaufnahme nicht nötig wird. Heute liegt die umgekehrte Tendenz nahe, nämlich bis zur Höchstförderungsdauer zu studieren, um nicht auf weitere Stipendien verzichten zu müssen. In Ziffer 4 schlagen wir eine Erhöhung der Einkommensfreibeträge für Eltern oder andere Unterhaltsverpflichtete vor. Die Freibeträge wurden zuletzt zum 1. April 1964 erhöht. Seitdem sind ständig Elterngruppen einkommensmäßig aus dem Förderungsanspruch für ihre Kinder herausgewachsen. Entsprechend sinkt auch der Prozentsatz der geförderten Studenten. Früher hat man im Zusammenhang mit den Einkommensgrenzen gerne von der „Ratsgruppe" gesprochen, den Studienräten, Regierungsräten, Amtsräten, deren Kinder in die Studentenförderung einbezogen werden sollten. Diese Gruppen erreicht die Studentenförderung nur noch bei kinderreichen Familien. Um so wichtiger ist es, daß die Einkommensfreibeträge wenigstens durchschnittlichen Lebenshaltungskosten und Einkommensverhältnissen gerecht werden. Dazu ist eine Anhebung der Freibeträge mindestens in der hier vorgeschlagenen Höhe von 1967 an erforderlich. In Ziffer 5 unseres Antrages handelt es sich um eine zahlenmäßig kleine Gruppe von Studenten, die sich jedoch deutlich von den übrigen abhebt. Bei den Absolventen des Zweiten Bildungsweges aus Erwachsenenkollegs und Abendgymnasien soll auf die Leistungen von Unterhaltsverpflichteten verzichtet werden. Da der Erwerb der Hochschulreife auf diesen Wegen grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung, für gewöhnlich auch die mittlere Reife, voraussetzt, liegt ihr Alter weit über dem der übrigen Studenten. Die wirtschaftlichen Bindungen zum elterlichen Haushalt sind weitgehend gelöst, eine Unterstützung von dort wird nur in seltenen Fällen gegeben. Deshalb sollte man ihnen ein Studium ohne die Belastung durch Werkarbeit oder erhebliche Zusatzdarlehen ermöglichen. 2226 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 Anlage 26 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Pohle für die Fraktion der CDU/CSU zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP (Umdruck 76) — Anlage 13 —. Der Zustand, der sich aus dem Gegeneinander der verschiedenen Formen nationaler Energiepolitik ergeben hat, ist unhaltbar geworden; das scheint allgemeine Meinung zu sein. Der Unterschied im Kohlepreis zwischen inländischer und ausländischer Kohle und die Folgen dieser Unordnung treffen am härtesten die großen Kokskohleverbraucher, die aus technischen Gründen nicht ohne weiteres auf 01 ausweichen können, insbesondere die Stahlindustrie. Allein die Kohlepreisdifferenz verteuert das Roheisen an der Ruhr um 7 bis 8 % im Vergleich zu den Produktionen in Italien, Holland und Frankreich, die auf freien Zugang zur US-Kohle aufbauen können. Das gilt für alle Standorte der deutschen Hüttenindustrie, auch z. B. die des Saarlandes wegen deren schwieriger Lage im Wettbewerb mit der lothringischen Stahlindustrie. Wir können es uns nicht leisten, daß uns die Unmöglichkeit einer gemeinsamen Energiepolitik nach der Kohlekrise auch noch eine Krise der Stahlindustrie bringt, einer Industrie, die voll wettbewerbsfähig wäre, wenn man ihr die gleichen Wettbewerbsgrundlagen gäbe wie den Stahlindustrien der übrigen Länder. Für unsere Aufgabe gibt es mehrere Lösungen. Die beste Lösung, die der Bundeswirtschaftsminister mit allem Nachdruck anstrebt, wäre eine einheitliche Lösung im Rahmen der Gemeinschaften. Der Beratende Ausschuß der Montanunion in Luxemburg hat sich vor kurzem nahezu einstimmig für eine solche Gemeinschaftslösung ausgesprochen. Der Entschließungsentwurf unterstützt diese Politik. Wenn jedoch die Gemeinschaftslösung nicht kurzfristig erreicht werden kann, ist eine nationale Übergangslösung notwendig, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlindustrie erhält. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir hier jetzt nicht erörtern wollen. Aber es muß hier sehr deutlich folgendes gesagt werden. Wenn wir weder eine Gemeinschaftslösung noch eine nationale Lösung zustande bringen, kommt zwangsläufig, ohne daß wir das verhindern können, eine ganz andere Lösung des Problems, nämlich eine allmähliche Auswanderung der deutschen Stahlindustrie zu Standorten, wo die Kohle billiger ist als bei uns. Ein großes deutsches Hüttenwerk hat errechnet, daß seine Ertragslage um 80 Millionen DM jährlich günstiger wäre, wenn es US-Kohle zu Weltmarktpreisen kaufen könnte. 80 Millionen DM im Jahr, das ist ein mächtiger Anreiz zur Industrieverlagerung jenseits der deutschen Grenzen. Eine solche Industrieverlagerung wäre die schlechteste und teuerste aller denkbaren Lösungen. Die Bundesregierung muß eine bessere finden. Das ist der Sinn der Entschließung, die von allen drei Parteien dem Hohen Hause vorgelegt wird. Anlage 27 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Holkenbrink für die Fraktion der CDU/CSU zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (Umdruck 64) — Anlage 17 —. Meiner Fraktion geht es darum, durch diesen Entschließungsantrag zum Ausdruck zu bringen, wie sehr ihr daran liegt, trotz der äußerst angespannten Haushaltslage alles zu tun, was im Rahmen eines ausgeglichenen Haushaltes möglich ist und was ebenfalls dem Haushaltsausgleich des künftigen Haushaltes nicht im Wege steht, um den Straßen-und Wasserbau vorrangig zu fördern. Ich brauche die Gesichtspunkte, die in der zweiten Lesung dazu vorgetragen worden sind, nicht zu wiederholen. Dieser Entschließungsantrag möchte dem Herrn Finanzminister mit Nachdruck nahelegen, daß er zum frühestmöglichen Zeitpunkt, sobald sich die Einnahmen überblicken lassen, dem Bundesverkehrsminister Ausgabeermächtigungen im Sinne des § 7 Abs. 6 des Haushaltsgesetzes gibt. Wir wissen alle, daß Ausgabeermächtigungen und Mittelbereitstellungen im Straßenbau, wenn sie erst im Oktober kommen, nur noch teilweise bauwirksam werden können, je nach der Wetterlage. Unser Ziel also ist es, im Jahre 1966, wenn die Einnahmen es eben zulassen, und ohne daß der Ausgleich des Haushaltes gefährdet wird, auf diesem brennenden Sektor finanziell das nur Menschenmögliche zu tun. Wir unterstreichen dabei auch in der dritten Lesung, daß diese Mittel sowohl den Ballungsräumen, wie den verkehrsfernen Ausbaugebieten zugute kommen sollen. Wir unterstreichen ebenfalls, daß nicht zuletzt im Straßenbau auch dort geholfen werden muß, wo die Bundesbahn im Zuge der Rationalisierung Einschränkungen vorsieht, damit solche Rationalisierungen die Voraussetzungen für Strukturverbesserungen nicht mindern und die Verkehrsinfrastruktur insgesamt eine Besserung erfährt. Die bisherige finanzielle Bedienung des zweiten Vierjahresplanes — das sollten wir hier nicht verschweigen — verdient unsere Anerkennung. Die Jahre 1963, 1964, 1965 und die bisher bereits gesicherten Mittel durch den Haushalt 1966 ergeben eine Erfüllung der vorgesehenen Mittel in Höhe von 97,8%. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sicher, alle Planungsidealisten wären in den Ländern, in denen dieser Begriff so groß geschrieben wird, stolz, wenn sie ein solches Ist-Ergebnis vorweisen könnten. Diese Feststellung soll uns aber keineswegs schon beruhigen. Auf diesem Sektor des Straßen- und Wasserbaues mit den Engpässen, die sich in den kommenden Jahren zunächst noch verschärfen wer- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 2227 den, ist jede Million von enormer Wichtigkeit und nicht selten die wichtigste Voraussetzung einer gesunden Struktur für ganze Regionen. Aus diesen Gründen und den Gründen, die in der 2. Lesung bereits vorgetragen wurden, sowie im Interesse der Sicherung des Haushaltsausgleiches auf der einen Seite und im gleichzeitigen Interesse der dringenden Verbesserung unserer Verkehrsinfrastruktur, bitte ich die Damen und Herren aller Fraktionen dieses Hohen Hauses, unserem Entschließungsantrag ihre Zustimmung zu geben. Anlage 28 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Gottesleben für die Fraktion der CDU/CSU zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (Umdruck 66) — Anlage 20 —. Wir dürfen feststellen, daß in diesem Hohen Hause das Wissen um die große Bedeutung und das Bemühen um eine starke Förderung der Wissenschaft und Forschung in allen ihren Bereichen allgemein ist. Wir wissen, .daß im Bildungsgefüge unserer Gesellschaft die wissenschaftlichen Hochschulen den obersten Rang einnehmen und daß aus den Reihen dieser Studierenden .ein wichtiger Teil der Führungsschicht von morgen erwächst. Darum gilt ihnen unsere besondere Sorge. Diese Sorge und dieses Mühen bekunden wir nicht nur hier in Debatten vor der Offentlichkeit, sondern auch bei der stillen Arbeit im Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik. Wir alle begrüßen die Errichtung neuer Hochschulen und darüber hinaus alle Maßnahmen, welche ,die Leistungsfähigkeit der bestehenden wissenschaftlichen Einrichtungen erhöhen. Wir sind darum dankbar, daß der Rotstift bei der Wissenschaft weniger aktiv war als lin anderen, auch bedeutenden Bereichen. Ja, wir wollen gern feststellen, daß die Bundesregierung in den Förderungsbeträgen weitergegangen ist, als es nach dem Text des Verwaltungsabkommens vom 4. 6. 1964 für die Jahre 1964 Ibis 1966 gewünscht war, daß nämlich Bund und Länder jährlich je 250 Millionen DM bereitstellen. Der Bund ging über seine Verpflichtung gemäß der rechtlichen Grundlage hinaus. Der Einzelplan für Wissenschaft und Forschung wurde hier um 34 % erhöht. Wir erreichen, wenn wir zu den 80 Millionen DM als Baransatz die Erhöhung der Bindungsermächtigung um 100 Millionen DM einbeziehen, nahezu die Summe, die der Wissenschaftsrat in optimistischer Vorstellung gefordert hat (530 Millionen DM). So sind die Durchführung und Fortführung der geplanten und in Bau befindlichen Projekte gesichert und Zufriedenheit in weiten Bereichen der Wissenschaft eingekehrt. Der Weg hierzu war lang und schwierig. Es war ein Weg von der anfänglichen Ablehnung der Mitzuständigkeit des Bundes bis zur guten Zusammenarbeit, die wir heute schon feststellen dürfen, zum kooperativen Föderalismus. Es ist hier angebracht, ein Wort des Dankes und der Anerkennung den Herren Ministern Lenz und Dr. Stoltenberg zu sagen für ihre hervorragende Arbeit wie auch für ihr Bemühen um die finanzschwachen Länder. Um die Leistungen auch weiterhin steigern zu können — und das wollen wir alle — brauchen wir zunächst eine klare vertragliche Grundlage, dies um so mehr, als das Verwaltungsabkommen in diesem Jahr ausläuft. Herr Minister Stoltenberg sagte hierzu: „Wir brauchen ein verbessertes Verfahren in der Erstellung der Planung der Beteiligung des Bundes." Wir richten — in Anerkennung der wesentlichen Steigerung der Bundesleistung — an die Länder die Bitte, den derzeitigen guten Stand ihrer Leistungen (über 1 Milliarde DM) unbedingt zu erhalten. Hinzu kommt die Erkenntnis, daß Mehrjahresplanung notwendig ist in der Bauplanung und Festlegung der Mittel nach sachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese Forderung nach mehrjähriger Haushaltsplanung wurde von allen Fraktionen des Hauses gestellt (Erler, Lohmar, Entschließungsantrag vom 10. 2. 66). Es erfolgte ebenso die Zustimmung der Bundesregierung mit Betonung einer beträchtlichen jährlichen Steigerungsrate. Herr Minister Stoltenberg bedauerte das Fehlen eines Generalbauplanes und wünschte seine Aufstellung. Herr Kollege Dr. Lohmar forderte wie wir von der CDU/CSU und FDP verläßliche und langfristige Planungen nicht nur der Länder, sondern auch des Bundes (Zitat Professor Raiser). Dabei denkt keiner von uns daran, die mehrjährige Bedarfsplanung des Wissenschaftsrates in voller Freiheit einzuschränken, wie der Minister gestern abend betonte, sondern nur an Klarheit über das, was in den nächsten Jahren benötigt wird und zur Verfügung steht. Wir bitten Herrn Minister Dr. Stoltenberg, der ja vor diesem Hohen Hause die Erklärung abgab, daß der Bund Klarheit schaffe, dies auch bei seinen Verhandlungen mit den Ländern zu tun. Der Wissenschaftsrat wolle in Zukunft jährliche Empfehlungen für Bundes- und Ländermittel geben (bisher nur für Bundesmittel). Der Bund vermag alsdann über den Wissenschaftsrat mitzuwirken, ohne eine direkte administrative Kompetenz zu haben. Ich möchte zum Schluß noch kurz ein Problem berühren, das zwar nicht Inhalt des Entschließungsantrages ist, aber trotzdem besondere Beachtung verdient. Bei voller Würdigung der Verdienste öffentlicher wissenschaftlicher Einrichtungen müssen auch entsprechende Einrichtungen freier gesellschaftlicher Träger nicht nur Anerkennung, sondern auch Förderung erfahren. Dies gilt auch für studentische Gemeinschaften, wenn sie religiös oder weltanschaulich geprägt sind. Sie ergänzen vorbildlich und erfolgreich die Bildungsarbeit der Hochschulen (Studentenwohnheime, Heime der Gemeinden und Gemeinschaften). Der Wissenschaftsrat sollte hierzu nochmals eine Überprüfung wegen der ausschließlichen Trägerschaft der Universität vornehmen. 2228 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1966 Sicherlich werden dann diese studentischen Gemeinschaften einen festen Platz im Leben der Hochschulen einnehmen und auch großzügigere Förderung erfahren. Wir sind in unseren Bemühungen um die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem richtigen Wege. Ich möchte darum von dieser Stelle den Appell für uns alle wiederholen, nämlich alles zu tun, um in guter Gemeinsamkeit die großen und drängenden Probleme der Förderung von Wissenschaft und Forschung und hier auf dem Gebiet der Hochschulen zu lösen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 25. Mai 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/561 Frage VII/5) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, dem relativ häufigen Umkippen von Tankfahrzeugen dadurch zu begegnen, daß für die Tanks nicht nur Querschotten, sondern auch Schotten in Längsrichtung vorgeschrieben werden, um etwa plötzliche Gewichtsverlagerungen beim Einbiegen oder Bremsen weitgehend zu vermeiden? Der Einbau von flüssigkeitsabdichtenden Längsschotten in Tanks von Straßentankwagen zusätzlich zu den bereits allgemein angebrachten Querschotten ist nicht zweckmäßig, da hierdurch neue Abteile geschaffen würden, die mit jeweils einem Dom zur Befüllung und Befahrung versehen werden müßten. Schwallwände ragen dagegen vom Tankscheitel her nur zu etwa zwei Dritteln in den Tank hinein. Sie sind dazu bestimmt, die kinetische Energie des beim Fahrbetrieb — z. B. beim Bremsen — unvermeidbar auftretenden Flüssigkeitsschwalls zu mindern. Straßentankwagen sind allgemein zusätzlich zu den bereits genannten Querschotten mit Schwallwänden quer zur Fahrtrichtung ausgerüstet. Das Anbringen von längslaufenden Schwallwänden könnte nur den Zweck haben, die beim Kurvenfahren quer zur Fahrtrichtung auftretenden Schwallkräfte abzufangen. Diese Kräfte sind jedoch nicht sehr groß. Eingebaute Längsschwallwände würden die zur Säuberung und Prüfung des Tankinnern notwendige Befahrbarkeit des Tanks oder der Tankabteile stark beeinträchtigen oder sogar unmöglich machen. Aus diesem Grunde ist auch die Anbringung von Längsschwallwänden unzweckmäßig und kann nicht befürwortet werden.
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    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich rufe die Fragen XIV/3, XIV/4 und XIV/5 des Abgeordneten Biechele auf:
    Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Weise und in welchem Umfang Schullandheimaufenthalte von Klassen und Jugendgruppen im Zonenrandgebiet im Jahre 1965 durchgeführt wurden?
    Sind die in Frage XIV/3 erwähnten Aufenthalte auch mit Mitteln des Bundes gefördert worden?
    Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen geführt, um zur Förderung des besonderen politischen Bildungswertes der in Frage XIV/3 erwähnten Aufenthalte für junge Menschen im Sinne der Weckung und Stärkung des gesamtdeutschen Bewußtseins zu einer gemeinsamen Förderungskonzeption zu kommen?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 25. Mai 1966 lautet:
    Frage XIV/3
    Der Bundesregierung ist nicht im einzelnen bekannt, in welcher Weise und in welchem Umfang Schullandheimaufenthalte von Klassen und Jugendgruppen im Zonenrandgebiet im Jahre 1965 durchgeführt wurden.
    Frage XIV/4
    Die in Frage XIV/3 erwähnten Aufenthalte sind nicht unmittelbar mit Mitteln des Bundes gefördert worden.
    Frage XIV/5
    Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen hinsichtlich der Förderung von Studienfahrten von Jugendgruppen an die Demarkationslinie zur SBZ haben zu folgender Absprache geführt:
    Der Bund bezuschußt aus Mitteln des Bundesjugendplans
    a) bauliche Einrichtungen am Zonenrand. Die Förderung umfaßt sowohl den Aus- und Erweiterungsbau bereits bestehendes Einrichtungen als auch die Erstellung von Neubauten,
    b) die Personalkosten für qualifizierte Betreuer sowie die Anschaffung von Informationsmaterial u. ä.
    Die Länder gewähren Fahrkostenzuschüsse an die einzelnen Jugend-, Schul- und Studentengruppen, soweit der Aufenthalt im Zonenrandgebiet den Aufgaben der gesamtdeutschen politischen Bildung dient.


Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich rufe nunmehr die Fragen XIV/6, XIV/7 und XIV/8 des Herrn Abgeordneten Seibert auf:
In wievielen Fällen ist die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den Eltern von Einzelkindern (aus bestehenden Ehen) versagt worden?
In wievielen Fällen wurde die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Bundeskindergeldgesetz den verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen von Einzelkindern gewährt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nunmehr ersichtlichen Auswirkungen des Bundeskindergeldgesetzes zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) sowie dem verfassungsmäßigen Schutz der Familie (Artikel 6 GG) Anlaß geben könnten, weil nämlich die Ausbildungszulage nach § 14 a Bundeskindergeldgesetz allein bei Einzelkindern aus einer bestehenden Ehe ausgeschlossen ist, während sie verwitweten, geschiedenen oder ledigen Elternteilen gezahlt wird?
Ist der Herr Fragesteller im Raum? — Das ist nicht der Fall. Wird die Frage übernommen? — Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit sind die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Seibert schriftlich zu beantworten.
Ich komme nunmehr zu dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Dr. Rinderspacher auf Drucksache V/637 auf:
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß wegen der umständlichen Zollformalitäten der Weitertransport eines aus der Schweiz kommenden Schwerkranken, der per Flugzeug auf dem Landeplatz Donaueschingen/Schwarzwald ankam, sich uns rd. zwei Stunden verzögerte und außerdem noch Kontrollgebühren von rd. 50 DM kostete?
Herr Abgeordneter Rinderspacher ist im Raum. Ich bitte.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin, darf ich die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Rinderspacher in diesem Falle wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantworten?