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    Deutscher Bundestag 43. Sitzung Bonn, den 25. Mai 1966 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Bading 1977 A Begrüßung des Außenhandelsministers der Rumänischen Volksrepublik 2029 D Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen an den Haushaltsausschuß gem. § 96 GO . . . 1977 A Fragestunde (Drucksache V/635) Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Belastbarkeit der in Herdorf (Sieg) gelegenen Straßenbrücke 1977 D Fragen des Abg. Fellermaier: Mehreinnahmen der Bundesbahn infolge der tarifarischen Änderungen im Stückgutverkehr — Einführung der K-Gebühr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1978 B Fellermaier (SPD) . . . . . . . 1978 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 1979 B Strohmayr (SPD) 1979 C Frage des Abg. Ertl: Wiederaufbau des Holzkirchner Bahnhofs in München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1980 A Ertl (FDP) 1980 A Fragen des Abg. Josten: Verkehrsbeschränkungen für den schweren Fernlastwagenverkehr auf der Bundesstraße 9 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1980 C Josten (CDU/CSU) 1980 D Fragen des Abg. Strohmayr: Zusammenlegung von Bundesbahndirektionen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1981 A Strohmayr (SPD) 1981 B Frage des Abg. Richter: Elektrifizierung der Eisenbahnstrecken Heilbronn—Lauda und WertheimCrailsheim 1981 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Beschränkung des mit dem Überschallflugverkehr verbundenen Lärms Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1981 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1982 A Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Werbung für ausländische Flug- und Schiffahrtsgesellschaften Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1982 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 1982 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 Frage des Abg. Dr. Eppler: Gesetzliche Regelung des Nachtfahrverbots Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1982 D Dr. Eppler (SPD) 1982 D Fragen des Abg. Bühler: Entlastung des Grenzübergangs Weil (Rhein)—Basel — Wiederaufbau der Rheinbrücke bei Weil Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1983 A Bühler (CDU/CSU) 1983 B Frage des Abg. Kulawig: Schädigung der Saarwirtschaft durch Nichtanerkennung der Als-ob-Tarife seitens der europäischen Behörden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1984 B Kulawig (SPD) 1984 C Frage des Abg. Kulawig: Beseitigung der .Standortnachteile des Saarlandes durch den Bau des SaarPfalz-Kanals Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1984 D Kulawig (SPD) 1985 A Frage des Abg. Kulawig: Bericht über die wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Auswirkungen einer Saarkanalisierung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1985 A Kulawig (SPD) 1985 B Brück (Holz) (SPD) 1985 C Frage des Abg. Brück (Holz) : Berücksichtigung des Saarlandes im regionalen Förderungsprogramm des Bundes Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 1985 D Brück (Holz) (SPD) 1986 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Prüfung der elektrischen Anlagen in ländlichen Anwesen Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 1986 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1986 B Frage des Abg. Richter: Qualität der vom Fernsehsender Rohrbrunn ausgestrahlten Sendungen . . 1986 C Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Versäumnisse bei der Postzustellung Stücklen, Bundesminister . . . . 1986 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 1986 D Strohmayr (SPD) . . . . . . 1987 B Frage des Abg. Dröscher: Uranabbau im Schwarzwald - Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 1987 C Dröscher (SPD) 1987 D Fragen der Abg. Frau Dr. Krips: Verwendung des Areals der ehemaligen Moltke-Kaserne in Stuttgart . . . 1988 A Frage des Abg. Dr. Lohmar: Vorschläge zur Neuordnung der Studienförderung nach dem Honnefer Modell Dr. Ernst, Staatssekretär 1988 B Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 1988 B Fragen des Abg. Metzger: Sichtvermerke für staatenlose Ausländer 1988 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Verteilung der für Südvietnam bestimmten Medikamente Dr. Ernst, Staatssekretär 1988 D Kahn-Ackermann (SPD) 1989 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Vorgehen der Kölner Ausländerpolizei. gegen farbige Mitarbeiter der Deutschen Welle Dr. Ernst, Staatssekretär 1989 B Kahn-Ackermann (SPD) 1990 A Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Beschleunigung der Erteilung von Einreisevisen für Staatsangehörige osteuropäischer Länder Dr. Ernst, Staatssekretär 1990 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 1990 C Brück (Holz) (SPD) 1990 D Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Anpassung des Erbbauzinses an den jeweiligen Grundstückspreis . . . . 1991 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 III Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Erhebungen betr. Lohnforderungen und Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen in Konkursverfahren . . . 1991 B Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Übersendung der Lohnsteuerbescheinigungen durch die Besoldungsstelle der Bundesfinanzverwaltung 1991 C Frage des Abg. Dröscher: Ausgleich des Ausfalls an Gewerbesteuer für Gemeinden mit Garnisonen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1991 C Dröscher (SPD) 1991 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 1992 A Dr. Rinderspacher (SPD) 1992 B Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/625) 2026 D Erklärung des Bundeskanzlers Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 2027 A Majonica (CDU/CSU) 2029 D Erler (SPD) 2031 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 2033 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen V/581, zu V/581) Haehser (SPD) 1992 D Mengelkamp (CDU/CSU) . . . 1994 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 1995 D, 2019 B Börner (SPD) . . . . . . . . . 2000 B Ramms (FDP) . . . . . . . . 2006 C Lemmrich (CDU/CSU) 2010 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2013 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 2016 A Seifriz (SPD) 2018 A Seibert (SPD) 2020 B Graaff (FDP) . . . . . . . . 2024 C Seidel (SPD) 2025 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2025 C 2035 A Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache V/584) Frau Dr. Hubert (SPD) 2035 B Dr. Götz (CDU/CSU) 2036 C Dr. Martin (CDU/CSU) 2038 A Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache V/587) Gewandt (CDU/CSU) . . 2039 C, 2051 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 2042 C Wischnewski (SPD) 2042 C Kiep (CDU/CSU) 2046 C Dr. Hellige (FDP) 2049 B Dr. Vialon, Staatssekretär . . . 2051 C Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache V/592) 2054 D Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache V/596) 2054 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache V/419); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/566) — Zweite und dritte Beratung — 2055 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache V/610) 2055 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank (Drucksache V/620) 2055 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Januar 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/621) . . 2055 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Dezember 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kenia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/622) 2055 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Februar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sudan über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksachen V/623) . . . . 2055 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache V/624) . . . 2055 C Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1966/67 (Drucksache V/627) . . . . . . . . 2055 C 4. Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom 1. Juli 1964 bis 30. Juni 1965 (Drucksache V/29) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/569) . . . . . 2056 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bremsvorrichtungen bestimmter Gruppen von Kraftfahrzeugen (Drucksachen V/427, V/626) 2056 A Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1963 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/552) . . . 2056 C Ubersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/603) . . . . . 2056 C Nächste Sitzung 2056 C Anlagen 2057 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 1977 43. Sitzung Bonn, den 25. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach *) 27. 5. Dr. Aigner *) 27. 5. Arendt (Wattenscheid) 27.5. Bading *) 27. 5. Dr. Barzel 31. 5. Bauknecht 27. 5. Blumenfeld 26. 5. Frau Brauksiepe 27. 5. Brünen 27. 5. Dr. Dittrich *) 27. 5. Dr. Effertz 26. 5. Eisenmann 27. 5. Frieler 2. 7. Dr. Furler 29.5. Gibbert 27. 5. Gscheidle 27. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 27. 5. Dr. Hammans 27. 5. Hahn (Bielefeld) 27.5. Hörauf 27. 5. Iven 26. 5. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. h. c. Jaksch 13. 6. Dr. Jungmann 30. 6. Frau Kalinke 26. 5. Dr. Kempfler 27. 5. Klinker *) 27. 5. Kriedemann*) 26. 5. Lemmer 27. 5. Lücker (München) *) 26.5. Mauk *) 26. 5. Dr. von Merkatz 31. 5. Metzger *) 27. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) *) 26. 5. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Pitz-Savelsberg 25. 5. Richarts *) 26. 5. Dr. Schäfer 25. 5. Dr. Schmid-Burgk 27. 5. Schmidhuber 28. 5. Schulhoff 25. 5. Seither 31. 5. Seuffert 28. 5. Stahlberg 31. 6. Stein (Mainz) 25.5. Frau Strobel *) 27. 5. Dr. Süsterhenn 27. 5. Teriete 2. 7. Tobaben 27. 5. Dr. Wahl **) 27. 5. Weimer 27. 5. Wiefel 27. 5. Winkelheide 27. 5. Zerbe 27. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Giulini 20. 6. Steinhoff 14. 6. Dr. Sinn 10. 6. Frau Dr. Wolf 14. 6. Anlage 2 Umdruck 51 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 12 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr - (Drucksachen V/250 Anlage, V/581). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 10 - Bundesfernstraßen - wird in Tit. 310 - Aufwendungen für den Straßenbauplan - der Ansatz um 250 000 000 DM auf 3 650 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 310 sind entsprechend zu ergänzen. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion 2058 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 Anlage 3 Umdruck 52 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 15 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen — (Drucksachen V/250 Anlage, V/584). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 15 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird in Tit. 620 — Förderung der Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens — (Drucksache V/250 Anlage S. 3) die Erläuterung wie folgt geändert: 1. Der Ansatz in Nummer 1 wird um 50 000 DM auf 1 300 000 DM gekürzt, 2. Folgende Nummer 5 wird angefügt: „5. Errichtung eines Instituts (im Rahmen des Bundesgesundheitsamtes) für die Erforschung von Volks- und Zivilisationskrankheiten 50 000 DM". Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 4 Deutscher Bundestag zu Drucksache V/250 5. Wahlperiode Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) — Drucksache V/250 — hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Bericht des Abgeordneten Gewandt Der Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit besteht, wie in den Vorjahren, aus einem Ordentlichen und einem Außerordentlichen Haushalt. Im Ordentlichen Haushalt des Einzelplans 23 wurde die bisherige Gliederung in die beiden Kapitel: 23 01 — Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit — 23 02 — Allgemeine Bewilligungen — beibehalten. Im Außerordentlichen Haushalt —Kap. A 23 02 — sind vor allem die Mittel für die bilaterale Kapitalhilfe ausgebracht. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Einzelplans 23 umfaßt Gesamteinnahmen in Höhe von 167 272 100 DM (1965: 105 345 700 DM) und Gesamtausgaben in Höhe von 1 587 157 900 DM (1965: 865 714 400 DM) Von den Gesamtausgaben entfallen auf den Ordentlichen Haushalt 547 157 900 DM (1965: 354 640 400 DM) und auf den Außerordentlichen Haushalt 1 040 000 000 DM (1965: 511 074 000) . Unter Berücksichtigung der Einnahmen ergibt sich ung ein Zuschußbedarf von 1 419 885 800 DM (1965: 760 368 700 DM) Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies nach der Regierungsvorlage eine Erhöhung des Ausgabevolumens um 721 443 500 DM. Bei dem Zuschußbedarf tritt eine Erhöhung um 659 517 100 DM ein. Durch die vom Haushaltsausschuß als vertretbar angesehenen und demgemäß beschlossenen Änderungen des Entwicklungshilfehaushalts 1966 wurden die Gesamteinnahmen um 420 600 DM auf 167 692 700 DM erhöht und die Gesamtausgaben um insgesamt 34 898 400 DM auf 1 552 259 500 DM gekürzt. Ferner wurde im Einzelplan 23 ein Betrag von 584 000 000 DM aus dem Außerordentlichen (Kap. A 23 02 Tit. 570) in den Ordentlichen Haushalt (Kap. 23 02 Tit. 570) übernommen. Im einzelnen sind diese Veränderungen zum Entwurf des Einzelplans 23 im Mündlichen Bericht — Drucksache V/250 — dargestellt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 2059 Neben den Änderungen der Baransätze ist vom Haushaltsausschuß auch die Kürzung der Bindungsermächtigungen von 1 527 500 000 DM um 225 000 000 DM auf 1 302 500 000 DM beschlossen worden, wie ebenfalls aus dem Mündlichen Bericht im einzelnen zu ersehen ist. Erstmalig ist am Ende des Einzelplans 23 neben der Übersicht über die Leistungen auf dem Gebiete der Entwicklungshilfe auch der Stand der Verpflichtungen auf dem Gebiete der Entwicklungshilfe dargestellt. Diese Darstellung geht auf einen Wunsch des Haushaltsausschusses bei der Beratung des Einzelplans 23 für das Rechnungsjahr 1965 zurück. I. Kap. 23 01 — Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Die in diesem Kapitel veranschlagten Verwaltungsausgaben betragen nach dem Regierungsentwurf 8 312 500 DM (1965: 5 369 400 DM) und wurden vom Haushaltsausschuß auf 7 814 100 DM gekürzt. Vergleiche hierzu die Ausführungen zu den Personal-, Sach- und Einmaligen Ausgaben. Personalausgaben Wie bei allen Einzelplänen wird der Haushaltsausschuß erst nach Feststellung des Haushaltsgesetzes 1966 über die Personalanforderungen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit beraten. Durch Beschluß des Haushaltsausschusses vom 28. April 1966 wird die Besondere Zulage für Beamte und die Übertarifliche Vergütung für Angestellte und Arbeiter im Rechnungsjahr 1966 nicht gewährt; .die dafür vorgesehenen Ansätze sind zu streichen. Hierdurch tritt bei den Personalausgaben eine Ausgabenminderung um 132 600 DM ein. Sachausgaben Die Sachausgaben sind nach dem Regierungsentwurf mit 1 505 200 DM (1965: 1 054 200 DM) veranschlagt. Sie sind vom Haushaltsausschuß um 80 000 DM, zur Deckung der Kosten für die Anmietung eines zusätzlichen Dienstgebäudes, erhöht worden. Einmalige Ausgaben Bei den Einmaligen Ausgaben ist nach der Regierungsvorlage nur der 1. Teilbetrag für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Deutsche Stiftung für Entwicklungsländer in Berlin-Tegel, Reiherwerder, mit 640 000 DM veranschlagt. Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit wurde der Betrag den neuesten Berechnungen der Baubehörden entsprechend vom Haushaltsausschuß auf 200 000 DM festgelegt. Für die Erweiterung der vorhandenen Fernsprechanlage hat der Haushaltsausschuß der Ausbringung eines Restbetrages von 5000 DM bei Tit. 880 zugestimmt. II. Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen — Die bei Kap. 23 02 veranschlagten Einnahmen in Höhe von 167 235 000 DM (1965: 105 310 000 DM) umfassen Tilgungsbeträge und Zinsen aus Darlehen an Entwicklungsländer. Im Vorjahr waren nur Zinsen aus den Kapitalhilfedarlehen veranschlagt. Die aufkommenden Tilgungsbeträge und Zinsen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf einem Tilgungs- und einem Zinsverrechnungskonto vereinnahmt. Aus diesen Konten ist auch der Tilgungs- und Zinsendienst aus der Inanspruchnahme anderer Mittel als Haushaltsmittel des Bundes für Kapitalhilfedarlehen zu decken. Die sich am Ende des Rechnungsjahres ergebenden Aktivsalden sind an den Bund abzuführen. Es sind bei Tit. 45 die voraussichtlichen Aktivsalden veranschlagt. Die bei Tit. 66 aufkommenden Gegenwertmittel in Landeswährung sollen zur Förderung entwicklungspolitisch bedeutsamer Maßnahmen in Entwicklungsländern wieder eingesetzt werden. Der korrespondierende Ausgabetitel ist der Tit. 574. Da die Höhe der Einnahmen in Landeswährung nicht übersehen werden kann, ist sowohl der Einnahme als auch der Ausgabetitel ohne Ansatz ausgebracht. Der im Regierungsentwurf als Leertitel ausgebrachte Tit. 69 wurde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit 420 000 DM veranschlagt. Die Gesamteinnahmen erhöhen sich um diesen Betrag auf 167 655 000 DM. Ausgaben Das Kap. 23 02 — Allgemeine Bewilligungen — enthält die Ausgabemittel für die eigentlichen Fachaufgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Nach dem Regierungsentwurf betragen sie 538845 400 DM (1965 : 349 271 000 DM) . Sie sind vom Haushaltsausschuß um insgesamt 14 400 000 DM gekürzt worden. Nach Übertragung von 584 000 000 DM aus dem Außerordentlichen Haushalt in den Ordentlichen Haushalt beträgt die Summe der Ausgaben bei Kap. 23 02 1 108 445 400 DM. An Bindungsermächtigungen waren für die Technische Hilfe im weiteren Sinne insgesamt 252 500 000 DM (1965: 204 000 000 DM) vorgesehen, die vom Haushaltsausschuß um 25 000 000 DM niedriger auf 227 500 000 DM festgesetzt wurden. Die Mittel für die Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Internationalen Bank für Wiederaufbau (Weltbank) und für die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA), die in den Vorjahren im Außerordentlichen Haushalt bei Kap. A 23 02 etatisiert 2060 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 waren, sind jetzt im Ordentlichen Haushalt unter den gleichen Titelbezeichnungen und Zweckbestimmungen wie bisher ausgebracht. Neu vorgesehen ist der Tit. 895 mit der Zweckbestimmung „Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Grundkapital der Asiatischen Entwicklungsbank". Der im Regierungsentwurf veranschlagte Betrag von 12 000 000 DM mußte auf Grund des letzten Verhandlungsstandes um 1 600 000 DM auf 13 600 000 DM angehoben werden. Der gesamte Beteiligungsbetrag der Bundesrepublik Deutschland an der Asiatischen Entwicklungsbank beträgt 136 000 000 DM. Hiervon sind 68 000 000 DM satzungsgemäß zur Hälfte in Gold oder konvertibler Währung und zur Hälfte in Landeswährung einzuzahlen. Der Restbetrag .des gezeichneten Kapitals unterliegt einem Abruf durch die Bank nur, wenn er zur Erfüllung der von der Bank begründeten Verpflichtungen benötigt wird. Der einzuzahlende Kapitalbetrag wird in fünf gleichen Jahresraten fällig. Im Jahre 1966 sind 13 600 000 DM zu zahlen. Die Mittel für entwicklungspolitisch wichtige Titel und Zuschüsse an Gesellschaften und Organisationen, die Aufgaben der Entwicklungshilfe im Auftrage des Bundes wahrnehmen, werden nach Plänen bewirtschaftet, die vom Haushaltsausschuß und vom Ausschuß für Entwicklungshilfe genehmigt worden sind (Tit. 301, 303, 304, 305, 310 b, 332, 600, 620), mit Ausnahme der zum Teil in diesen Wirtschaftsplänen ausgebrachten zusätzlichen Stellen für Personal, die im Zuge der späteren Personalberatungen behandelt werden. III. Kap. A 23 02 — Allgemeine Bewilligungen — Bei Kap. A 23 02 sind Mittel zur Förderung der Entwicklungsländer durch die Gewährung von Kapitalhilfedarlehen und Mittel zur Einzahlung auf das Stammkapital der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (Entwicklungsgesellschaft) mit insgesamt 1 040 000 000 DM (1965: 511 074 000 DM) veranschlagt. Der Ansatz für die Gewährung bilateraler Kapitalhilfe in Höhe von 1 030 000 000 DM wurde vom Haushaltsausschuß um 20 000 000 DM gekürzt. Ferner hat der Haushaltsausschuß beschlossen, daß von den verbleibenden Mitteln 584 000 000 DM in den Ordentlichen Haushalt nach Kap. 23 02 Tit. 570 verlagert werden. Die Erhöhung der Mittel für Kapitalhilfe (Kap. 23 02 Tit. 570 gleich 604 000 000 DM und Kap. A 23 02 Tit. 570 gleich 426 000 000 DM, zusammen 1 030 000 000 DM) gegenüber 1965 um 610 000 000 DM ist zwangsläufig, weil die in den Vorjahren für diesen Zweck verfügbaren Mittel aus der Wirtschaftsanleihe, der Länderanleihe und aus der Volkswagen-Privatisierung erschöpft sind. Außerdem ist es der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die die Kapitalhilfedarlehen im Auftrag des Bundes vergibt, derzeit nicht möglich, erhebliche Mittel auf dem Kapitalmarkt für diesen Zweck zu beschaffen. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, daß der Vorjahresansatz von 400 000 000 DM überplanmäßig um 150 000 000 DM verstärkt werden mußte, um die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen zu können. Der Ermächtigungsrahmen für neue Zusagen für Kapitalhilfedarlehen an Entwicklungsländer, der im Regierungsentwurf auf 1 275 000 000 DM (1965: 600 000 000 DM) festgesetzt worden ist, wurde vom Haushaltsausschuß um 200 000 000 DM auf 1 075 000 000 DM gekürzt. Zur Sicherstellung eines möglichst gleichbleibenden Mittelabflusses sollen die jährlichen Teilbeträge nicht vor dem Rechnungsjahr 1969 ausgezahlt werden, soweit die auf Grund vorstehender Ermächtigung eingegangenen Verpflichtungen 675 000 000 DM überschreiten. Um dem Parlament eine Mitwirkung bei größeren Kapitalhilfeprojekten zu sichern, ist bei Tit. 570 ein Haushaltsvermerk ausgebracht, wonach Rahmenzusagen und Verpflichtungen für Projekte, die im Einzelfall den Betrag von 200 Millionen DM überschreiten, der Information des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Entwicklungshilfe bedürfen. Der Haushaltsausschuß hat in seiner Beratung den Betrag von 200 Millionen DM auf 150 Millionen DM herabgesetzt und das Wort „Information" durch „Zustimmung" ersetzt. Die bei Tit. 896 — Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (Entwicklungsgesellschaft) — veranschlagten Mittel in Höhe von 10 000 000 DM sind zur Erfüllung der aus der Erhöhung des Stammkapitals um 40 000 000 DM entstehenden Einzahlungsverpflichtung des Bundes bestimmt. Der Haushaltsausschuß empfiehlt die Annahme des Einzelplans 23 mit den im Mündlichen Bericht vorgeschlagenen Änderungen. Bonn, den 25. Mai 1966 Gewandt Berichterstatter Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 2061 Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seifriz für die Fraktion der SPD zu Punkt 3 a der Tagesordnung (Drucksachen V/581, zu V/581). Vor knapp zwei Jahren war sich das ganze Haus mit uns in der Forderung einig, die Bundesregierung möge ein Gesetz zur Förderung der deutschen Seeschiffahrt vorlegen, das auf fünf Jahre begrenzt sein sollte mit dem Ziel, unsere Handelsflotte durchgreifend zu modernisieren und alle förderungswürdigen Reedereien zu konsolidieren. Wir stellen gerne fest, daß unsere seinerzeitige Initiative eine Verbesserung in der Schiffahrtsförderung zur Folge gehabt hat. Insbesondere ist die Möglichkeit der Zusage von Neubauhilfen über den Haushalt 1966 hinaus begrüßenswert, weil auf diese Weise besser disponiert werden kann. Wenn wir aber unseren Beitrag leisten wollen, um die Seeschiffahrt von ständigen staatlichen Finanzbeihilfen frei zu machen — und das bedeutet den Abbau der Subventionen —, dann werden wir den „Blauen Plan" auf gesetzlicher Grundlage brauchen und können nicht lediglich darauf vertrauen, daß sich die beteiligten, in dieser Frage einander auch noch widerstreitenden Ministerien und ihre Bürokratien alle Jahre wieder schon auf .das Erforderliche mit ,der Seeschiffahrt einigen werden. Zu gegebener Zeit werden wir jedenfalls .die Frage nach der Zukunft der deutschen Seeschiffahrt neu zu diskutieren und überdenken haben. Bei dieser Gelegenheit lassen sie mich nur den wiederholten Appell des Hohen Hauses an die Regierung wiederholen, das äußerst Mögliche zu tun, um der anhaltenden Flaggendiskriminierung auf See Einhalt zu gebieten. Wir erkennen an, daß in einigen Fällen Abhilfe geschaffen wurde, aber das Problem ist weiter ungelöst. Hier gilt unsere Bitte auch dem Auswärtigen Amt, sehr scharfe Maßstäbe anzuwenden, wenn es gilt, aus besonderen außenpolitischen Gründen in der Bekämpfung der Flaggendiskriminierung Zurückhaltung zu üben. Was schließlich die Binnenschiffahrt angeht, so möchte ich mich darauf beschränken, Sie, Herr Bundesverkehrsminister, zu bitten, dem Verkehrsausschuß demnächst einmal eine auf den aktuellsten Stand gebrachte Strukturanalyse vorzulegen und diese Analyse zu verbinden mit einer Darlegung der bestehenden Wettbewerbsschwierigkeiten innerhalb der Binnenwirtschaft sowie zwischen Binnenschiffahrt und konkurrierenden Verkehrsträgern. Das wachsende Güteraufkommen verlangt eine marktgerechte Aufteilung des Transportaufkommens; wenn der Wettbewerb dazu beitragen soll, muß es gleiche Startchancen geben. Für die Binnenschiffahrt bedeutet das unter anderem die Beseitigung unwirtschaftlichen und den Bau wirtschaftlichen Schiffsraums sowie die Förderung von Zusammenschlüssen kleiner und kleinster Betriebe zu finanziell und unternehmerisch potenteren Gebilden. Unsere Verkehrswirtschaft ist aus hier schon oft genug erörterten Gründen nicht gesund. Ihre Schwäche in manchen Bereichen kann in einem gemeinsamen - europäischen Verkehrsmarkt lebensgefährlich werden. Das Kabinett Erhard konnte sich offensichtlich bisher nicht auf eine überzeugende verkehrspolitische Konzeption einigen. Vom Bundeskanzler verlangen wir auch auf diesem Gebiet endlich Taten, ein Gummilöwe ersetzt keine Zugmaschine. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 18. Mai 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bardens zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bading *) Betr. Zusatz von Farbstoffen zu nachgemachtem dunklem Bier Bezug: Niederschrift über die 11. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 8. Dezember 1965, S. 415. Sehr geehrter Herr Kollege, auf Grund Ihrer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 8. Dezember 1965 gestellten Zusatzfrage, ob die Meldung der „Welt" stimme, daß nachgemachtem dunklem Bier auch Farbstoffe zugesetzt würden, habe ich bei den obersten Landesgesundheitsbehörden Rückfrage gehalten. Alle erbetenen Stellungnahmen liegen mir nunmehr vor. Aus ihnen geht hervor, daß sich bei den im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung vorgenommenen Untersuchungen keine Anhaltspunkte für den Zusatz von Farbstoffen bei der Herstellung von dunklem Bier oder nachgemachtem dunklem Bier ergeben haben. *) Siehe 11. Sitzung Seite 415 A 2062 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 Wie mir im übrigen mitgeteilt worden ist, hat die „Welt" Anfang Dezember 1965 einer Brauerei, die die von Ihnen zitierte Meldung als unrichtig beanstandet hatte, erklärt, daß ihrem Korrespondenten in diesem Punkte ein Irrtum unterlaufen sei. Mit freundlichem Gruß gez. Dr. Schwarzhaupt Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Gradl vom 18. Mai 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/614 Frage IV) : Hat die Bundesregierung die Absicht, in absehbarer Zeit eine Verbesserung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Kriegsgefangenenentschädigung und des Entschädigungsbeginns, vorzusehen? Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung ausgeführt, daß sich die Bundesregierung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten um einen Abschluß der Kriegsfolgegesetzgebung bemühen werde. Diese Zusage gilt auch für das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Es kann allerdings nicht isoliert gesehen werden, weil es z. B. in gewissem Zusammenhang mit dem Häftlingshilfegesetz steht. Auch dieses möchte die Bundesregierung zu einem Abschluß bringen. Es wird erwogen, ob beim Abschluß des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes eine Verbesserung der zusätzlichen Entschädigung möglich gemacht werden kann. Dabei wird an den ursprünglichen Beschluß des Fachausschusses des Bundestages bei der parlamentarischen Beratung der 3. Novelle im Jahre 1964 gedacht. Eine Vorverlegung des Entschädigungsbeginns hat der Fachausschuß jedoch bereits damals nach eingehender Beratung abgelehnt. Schon in Würdigung dieser parlamentarischen Stellungnahme, aber auch mit Rücksicht auf die finanzielle Gesamtlage erwägt die Bundesregierung keine globale Einbeziehung vor dem 1. 1. 1947 liegender Gewahrsamszeiten in die Entschädigungsregelung. Es wird z. B. die Anregung geprüft, jene Heimkehrer in die Entschädigungsregelung einzubeziehen, die wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes vor dem 1. 1. 1947 entlassen worden sind, aber über diesen Termin hinaus noch längere Zeit arbeitsunfähig geblieben sind. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 17. Mai 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/614 Frage IX/4) : Sind bei der Einkommensermittlung gemäß § 21 Abs. 1 Wohngeldgesetz zum Zwecke der Berechnung von Mietzuschuß von den Einkünften aus einem teilweise eigengenutzten Mehrfamilienhaus Werbungskosten absetzbar, soweit sie auf Zinsen für das zum Zwecke des Eigentumserwerbs aufgenommene Fremdkapital beruhen und zu Verlusten aus der Vermietung führen? Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen), der eine Wohnung im eigenen Hause bewohnt, ist gemäß § 6 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes mietzuschußberechtigt, während für den Eigentümer eines Eigenheimes (Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen, § 9 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes) ein Lastenzuschuß in Betracht kommt. Bei der Ermittlung des für die Gewährung eines Mietzuschusses maßgebenden Einkommens ist von dem Gesamtbetrag der Jahreseinkommen aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder auszugehen. Von diesen Einnahmen sind u. a. die zu ihrer Erwerbung, Sicherung und Erhaltung notwendigen Aufwendungen (Werbungskosten, Betriebsausgaben) abzusetzen (§ 21 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes). Zu den Werbungskosten gehören u. a. auch die Schuldzinsen, die mit den Einnahmen aus Vermietung in wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Hat der Hauseigentümer außer den Einnahmen aus Vermietung noch Einnahmen anderer Art (z. B. aus nichtselbständiger Arbeit), so kann er grundsätzlich bei jeder Art von Einnahmen Werbungskosten absetzen, jedoch jeweils nur bei den Einnahmen, bei denen sie erwachsen. Sind die Werbungskosten höher als die Einnahmen, bei denen sie entstehen, und ist deshalb deren Absetzung bei diesen Einnahmen in vollem Umfang nicht möglich, so ist der Mehrbetrag der Werbungskosten von anderen Einnahmearten nicht absetzbar. Ein Ausgleich von Verlusten ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das bedeutet, daß der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, der mehrere Wohnungen seines eigenen Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Mai 1966 2063 Hauses vermietet hat und dessen Einnahmen aus Vermietung niedriger sind als die mit dieser Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schuldzinsen, den Mehrbetrag nicht von den übrigen Einnahmen als Werbungskosten bei der Ermittlung des für die Wohngeldgewährung maßgebenden Familieneinkommens absetzen darf.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Knut von Kühlmann-Stumm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der FDP begrüßt die Erklärung der Bundesregierung. Die Gespräche des Herrn Bundeskanzlers mit der englischen Regierung haben die sich in den letzten Jahren anbahnende günstige Entwicklung der deutsch-britischen Beziehungen erneut unterstrichen. In einer ganzen Reihe von Fragen bestehen heute zwischen den beiden Regierungen wesentliche Übereinstimmungen, die eine optimistische Prognose für die künftige Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern rechtfertigen. Das gilt z. B. für die Auffassungen der britischen und der deutschen Regierung hinsichtlich der Zukunft Europas. Hier stellen wir Freien Demokraten mit Genugtuung eine wachsende Bereitschaft unserer englischen Verbündeten zum Zusammenschluß mit dem westlichen Kontinentaleuropa fest. Damit nähern wir uns dem von der FDP seit zehn Jahren angestrebten Ziel, auch Großbritannien und den anderen Ländern der EFTA den Eintritt in die europäischen Gemeinschaften möglich zu machen.
    Das gilt aber auch und nicht zuletzt hinsichtlich der Zukunft der NATO. Die Bundestagsfraktion der FDP begrüßt in diesem Zusammenhang besonders die während der Londoner Besprechungen erkennbare Tendenz, die NATO nicht mehr allein als eine militärische Organisation zu betrachten, sondern der westlichen Verteidigungsorganisation künftig in wachsendem Maße die Aufgabe eines politischen Instruments zuzumessen, das einer Politik der Entspannung gegenüber Osteuropa zu dienen hat und das nach unserer Auffassung auch Ausgangspunkt eines späteren gesamteuropäischen Sicherheitssystems sein sollte.

    (Beifall bei der FDP.)

    Natürlich kann man trotz solcher positiver Momente in der Londoner NATO-Diskussion nicht über die leidige Tatsache hinwegsehen, daß eine Beendigung der Krise der Allianz noch keineswegs in Sicht ist. Besonderer und aktueller Ausdruck dieser Krise scheinen mir die verstärkten Forderungen nicht nur der britischen, sondern auch der amerikanischen Regierung nach verstärkten finanziellen Aufwendungen der Bundesrepublik für die in Deutschland stationierten Truppen zu sein. Ohne den noch bevorstehenden weiteren Verhandlungen mit London und Washington vorgreifen zu wollen, möchte ich doch in diesem Zusammenhang namens der FDP-Fraktion einige grundsätzliche Feststellungen treffen.
    Die Truppen der Westmächte stehen nicht allein zum Schutz der Bundesrepublik auf deutschem Boden, sondern bekanntlich auch zur Verteidigung der Sicherheit ihrer eigenen Länder.

    (Beifall bei der FDP.)

    Daraus ergibt sich die Verpflichtung dieser Staaten, für ihre Truppenstationierungen in der Bundesrepublik ebenfalls finanzielle Aufwendungen in entsprechendem Umfang zu erbringen.
    Die Bundesrepublik Deutschland hat in der Vergangenheit Milliardensummen aufgebracht, um die den Westmächten durch ihre Schutzfunktionen in Deutschland entstehenden Kosten wesentlich zu senken. Haushaltslage und Zahlungsbilanz unseres Staates verbieten weitere Erhöhungen dieser Ausgleichszahlungen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Weder die amerikanischen noch die britischen Forderungen sind darum in vollem Maße erfüllbar. Die Bundesrepublik Deutschland ist bezüglich ihrer finanziellen auswärtigen Verpflichtungen an der Grenze des Möglichen angekommen. Neue finanzielle Zusagen im Rahmen der EWG oder des soeben abgeschlossenen Israel-Abkommens haben unsere Reserven nahezu erschöpft. Die Fraktion der FDP begrüßt daher die feste Haltung, die die Bundesregierung in der Frage der Devisenhilfe im Rahmen der Stationierungskosten für die britische Rheinarmee eingenommen hat.
    Die Stärke der verbündeten Truppen auf deutschem Boden wird vornehmlich von den im Rahmen des Bündnisses gestellten Aufgaben bestimmt. Bei dieser Aufgabenstellung ist die Situation in Europa, der Grad der Spannung oder Entspannung, von besonderer Bedeutung. Die Frage der finanziellen Lasten für diese Truppen kann nicht über ihre Anwesenheit oder Abwesenheit. entscheiden, diese Frage ist vielmehr im Verhältnis der Verbündeten zueinander zu klären.
    Diese Probleme, deren politische und militärische Konsequenzen nicht zu übersehen sind, haben ihre Ursache nicht zuletzt auch in den Desintegrationsab-
    2034 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bann, Mittwoch, den 25. Mai 1966
    Freiherr von Kühlmann-Stumm
    sichten Frankreichs. Die FDP hat an dieser Stelle wiederholt ihre Bedenken zur NATO-Politik Frankreichs geäußert. Jetzt aber ist nicht die Stunde, um anzuklagen, sondern um nach Auswegen aus einer Krise zu suchen, die in besonderem Maße das deutsch-französische Verhältnis belastet.
    Die Antwortnote der französischen Regierung zum Aide-mémoire der Bundesregierung vom 3. Mai bietet erfreulicherweise Ansatzpunkte, um das für uns Deutsche besonders heikle Problem weiterer französischer Truppenstationierungen auf deutschem Boden einer vernünftigen Lösung zuzuführen. Wir halten die von der französischen Regierung vorgeschlagene bilaterale Erörterung einer Vereinbarung über die praktischen Bedingungen der Stationierung französischer Truppen für zweckmäßig, und wir begrüßen die Bereitschaft der französischen Regierung, zwischen dem interalliierten und dem französischen Oberkommando ein Abkommen über die weitere Zusammenarbeit zu erörtern, in dem die „von den französischen Truppen übernommenen Aufgaben sowie die Bedingungen hinsichtlich des Oberbefehls über diese Truppen für den Fall festgelegt würden, daß Artikel 5 des Vertrages von Washington zur Anwendung käme".
    Es ersechint uns in der Tat unabdingbar zu sein, daß Frankreichs Truppen auf deutschem Boden im Konfliktsfall einen festumrissenen Auftrag im Rahmen des westlichen Verteidigungsbündnisses erhalten. Wir würden es auch aus politischen Gründen begrüßen, wenn die Verhandlungen eine Möglichkeit zum weiteren Verbleib französischer Truppen in der Bundesrepublik ergäben. Denn ohne Zweifel käme es zu einer erneuten ernsten Belastung der deutsch-französischen Beziehungen, wenn das Ergebnis der bilateralen Verhandlungen zwischen Paris und Bonn der Abzug der französischen Streitkräfte aus der Bundesrepublik sein würde. Nur eines sollte auch unseren französischen Freunden klar sein: ein Verbleib ihrer Streitkräfte im westlichen Deutschland um jeden Preis ist nach Lage der Dinge nicht möglich.
    In dem Kommuniqué sind auch die Beziehungen zu den Ostblockstaaten angesprochen worden. Zusammen mit der französischen Note erreichte uns ein anderes diplomatisches Papier, das ebenfalls problematisch, wenn auch gleichermaßen nicht ohne Ansatzpunkte für weitere Verhandlungen ist. Ich meine die Antwortnote der Regierung der UdSSR auf die Friedensnote der Bundesregierung vom 25. März 1966. Mir scheint, daß diese jüngste sowjetische Deutschlandnote einer besonderen sorgfältigen Prüfung durch die Bundesregierung bedarf. Natürlich sind auch diesmal wieder Anschuldigungen gegen die Bundesrepublik Deutschland enthalten, die jeder Grundlage entbehren, und selbstverständlich werden wiederum Forderungen erhoben, die unakzeptabel sind; doch allein schon der vergleichsweise sachliche Ton der Note und die darin enthaltenen unverkennbaren teilweisen Übereinstimmungen mit Auffassungen auch unserer westlichen Verbündeten lassen es geraten erscheinen, dieses Schriftstück zu einem Anknüpfungspunkt für weitere deutsch-sowjetische Kontakte zu machen.
    Besonders interessant scheint mir in diesem Zusammenhang der Teil der Note zu sein, der auf die „Möglichkeiten zur Aktivierung und Entwicklung auf gegenseitigem Vorteil beruhender friedlicher politischer, wirtschaftlicher, technisch-wissenschaftlicher, kultureller und anderer Verbindungen zwischen allen europäischen Staaten" hinweist. Auch stimmen wir weitgehend mit der Ansicht der sowjetischen Regierung überein, daß eine Beseitigung des Kalten Krieges und seiner Nachwehen ein sicherer Weg zur Schaffung einer Atmosphäre wäre, „in der sich die spruchreifen Probleme, die die europäischen Völker bewegen, darunter auch das deutsche Volk, leichter lösen lassen werden". Wir wollen hoffen, daß die Sowjetunion und andere kommunistische Staaten aus dieser Erkenntnis auch Konsequenzen hinsichtlich ihres Verhaltens gegenüber der Bundesrepublik und der deutschen Frage ziehen werden. Schon im Juli, bei den neuen deutschsowjetischen Wirtschaftsverhandlungen, wird es sich herausstellen, ob und inwieweit die Regierung der UdSSR tatsächlich an besseren Beziehungen zur Bundesrepublik interessiert ist.
    Im übrigen begrüßen wir die Bestrebungen der Bundesregierung, die Beziehungen zu den anderen Ostblockstaaten weiterhin auszubauen und zu intensivieren.
    Diese bewegenden außenpolitischen Ereignisse machen auch ein Überdenken der gesamtdeutschen Situation notwendig. Wir würden es begrüßen, wenn die Gespräche der Parteien mit dem Bundeskanzler über die Deutschlandpolitik recht bald fortgesetzt werden könnten. Dabei sollten alle mit der deutschen Frage zusammenhängenden Probleme gründlich beraten werden. Bei diesen Beratungen wird der notwendigerweise wiederherzustellende Zusammenhang zwischen den Fragen der Abrüstung, der europäischen Sicherheit und der deutschen Wiedervereinigung eine besondere Rolle spielen müssen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Parteien dieses Hohen Hauses ist heute, in einer politisch stürmischen Zeit, mehr denn je geboten. Denn nur gemeinsam werden die demokratischen Kräfte der Bundesrepublik Deutschland die außerordentlich schwierigen Probleme meistern, vor die sich die deutsche Politik in einer sich immer mehr verändernden Welt gestellt sieht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen in der Aussprache über die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers.
Wir kehren zur Tagesordnung zurück und fahren mit der
Zweiten Beratung des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes 1966
fort.
Meine Damen und Herren, zunächst liegt mir hier ein Vorschlag vor, heute abend nur noch die Einzelpläne 15, 28, 32 und 60 aufzurufen. Das ist nicht möglich. Wir müssen heute abend bis 21 Uhr tagen. Wir sind mit den großen Einzelplänen 06 und 36, das ist der Geschäftsbereich des Bundesministers des



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Innern, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, und Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen, noch immer im Rückstand, und sie müssen nachgeholt werden.
Zunächst, meine Damen und Herren, müssen wir noch über den
Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr —
abstimmen, nachdem die Aussprache abgeschlossen ist.
Wir haben zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 51 *) abzustimmen. Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Abstimmung über den Einzelplan 12 — Bundesminister für Verkehr — in zweiter Lesung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Gegenstimmen ist der Einzelplan 12 angenommen.
Jetzt erhebt sich folgende Frage: Wir können offensichtlich heute den Einzelplan 06, der mit dem Einzelplan 36 verbunden ist, nicht mehr aufrufen. Es ist die Frage, ob der Einzelplan 14 — Verteidigung — aufgerufen werden kann.

(Zurufe: Nein! — Einzelplan 15!)

— Ich habe mir sagen lassen, daß es über den Einzelplan 15 keine lange Diskussion geben wird. Also bitte, meine Herren Fraktionsgeschäftsführer, zerbrechen Sie sich die Köpfe: es muß heute abend noch mehr als die Einzelpläne 15, 28 und 32 erledigt werden.
Ich rufe zunächst auf:
Einzelplan 15
Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen
— Drucksache V/584 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Tamblé
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache in zweiter Lesung. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 52 *) vor. Das Wort zur Begründung hat Frau Abgeordnete Dr. Hubert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elinor Hubert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde zunächst einige allgemeine Ausführungen machen und dann den Änderungsantrag der Fraktion der SPD begründen.
    Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 10. November vergangenen Jahres die
    *) Siehe Anlage 2
    *) Siehe Anlage 3
    Bedeutung der Gesundheitspolitik für die moderne Industriegesellschaft besonders hervorgehoben. Er hat von einem Gemeinschaftswerk gesprochen, für das einige Aufgaben der Gesundheitspolitik besonders geeignet seien, so die Modernisierung der Krankenhäuser, die Vor- und Ausbildung der Heilund Heilhilfsberufe und die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung. Damit hat er einige dringende Probleme der Gesundheitspolitik berührt. Nur ist es bei diesen Bemerkungen geblieben. Von einer Aktivierung der Gesundheitspolitik, die zur Lösung einiger dieser Probleme führen könnte, ist nichts zu spüren gewesen.
    Ich will darauf verzichten, im einzelnen Kritik an der Politik der Gesundheitsministerin oder ihren gesundheitspolitischen Vorstellungen. zu üben. Ich müßte sonst alles das wiederholen, was ich vor einem Jahr hier in diesem Hohen Hause ausgeführt habe, denn es hat sich nichts geändert. Ich möchte nur auf zwei Beispiele hinweisen.
    Der neueste Entwurf für eine neue ärztliche Prüfungsordnung ist ebenso unzulänglich wie der vorherige. Die ärztliche Ausbildung an die Erfordernisse unserer Zeit anzupassen, ist aber nicht nur die Grundlage, sondern geradezu die Voraussetzung für jede erfolgreiche Gesundheitspolitik in der Zukunft.
    Zweitens: Der Weg, den die Ministerin zu gehen versucht hat, um der unbezweifelbaren finanziellen Notlage der Krankenhäuser abzuhelfen, ist unserer Meinung nach nicht gangbar. Wir befinden uns hierin wahrscheinlich in Übereinstimmung mit einem erheblichen Teil der Fraktion der CDU/CSU.
    Wir werden also auch in diesem Jahr den Einzelplan 15 ablehnen. Wir bedauern das, denn wir haben seinerzeit die Schaffung dieses Ministeriums begrüßt. Angesichts einer technischen Entwicklung, die bei allen Fortschritten den Menschen doch immer wieder mit neuen Gefahren für seine Gesundheit bedroht, die andererseits aber auch für die Wiederherstellung der Gesundheit ungeahnte Möglichkeiten eröffnet, die allen Menschen zugute kommen müssen, meinen wir, daß in einem modernen Industriestaat ein solches Ministerium erforderlich ist. Von ihm sollten nicht nur Initiativen und Impulse ausgehen, sondern es sollte auch der Koordinierung dienen, und zwar der Koordinierung nicht nur zwischen Bund und Ländern, sondern auch innerhalb der Bundesregierung selbst. Welch große gesundheitspolitische Aufgaben sind allein vom Bund zu erfüllen, schon im Rahmen der sozialen Krankenversicherung!
    Ferner erinnere ich an die so wichtige Rehabilitation nicht nur nach Unfällen, sondern auch nach längeren Erkrankungen, bei der wir in der Bundesrepublik den Vorsprung der angelsächsischen und der skandinavischen Länder noch keineswegs aufgeholt haben. Es ist zwar erfreulich, daß der Titel für Rehabilitationsmaßnahmen von 1,5 auf 4 Millionen DM erhöht worden ist. Wenn man sich aber klarmacht, daß die Summe, die eigentlich erforderlich wäre, bei etwa 50 Millionen DM liegt, wenn wir alles das tun wollten, was in anderen Ländern hierfür schon geschieht, dann wird die Freude etwas gedämpfter. Nun, aber gut, es ist ein kleiner Ansatz.



    Frau Dr. Hubert
    Wie sehr könnte z. B. der Schutz -am Arbeitsplatz verbessert werden, wenn wir durch ein Werksärztegesetz dafür Sorge trügen, daß durch unabhängige Werksärzte auch kleinere Betriebe gesundheitlich überwacht würden.
    Doch nun zu Einzelplan 15 selbst. Hier ist es zu begrüßen, daß Mittel für Einrichtungen zur Reinhaltung der Luft eingesetzt worden sind, d. h. zur technischen Entwicklung. Das will ich durchaus als positiv anerkennen. Aber gerade bei der Vergabe der Forschungsaufgaben vermißt man doch auch wieder jede wirkliche Zielsetzung.
    Ich möchte abschließend den Antrag meiner Fraktion auf Umdruck 52 begründen. Eine Gesundheitspolitik, die sich zum Ziel setzt, dem Menschen zu helfen, in der technischen Umwelt zu leben, ohne Schaden an seiner Gesundheit zu nehmen, bedarf einer sehr gründlichen Kenntnis ,der Volks- und Zivilisationskrankheiten und ihrer Zusammenhänge mit der Zivilisation, besonders mit der industriellen Umwelt. Als die Infektionskrankheiten seinerzeit im Vordergrund standen und man deren Zusammenhang mit Bakterien und Viren erkannt hatte, gründete man das Robert-Koch-Institut für Infektionskrankheiten. Für das Gebiet der Zivilisationskrankheiten gibt es nichts Gleichartiges in ,der Bundesrepublik. Natürlich wird auch an unseren Hochschulen in dieser Richtung geforscht. Aber das war auf den Gebieten der Bakteriologie und Virologie auch immer der Fall.
    Aber die speziellen Forschungsaufgaben, die als Grundlage der Gesetzgebung dienen können, können nicht nur an den Universitäten durchgeführt werden. Einmal ist ja die Forschung an den Universitäten von dem Forschungsgebiet des jeweiligen Wissenschaftlers abhängig. Zum anderen müssen aber auch Forschungsaufträge erteilt werden können. Solche durchzuführen ist die gesetzliche Aufgabe des Bundesgesundheitsamtes. Es muß auch über längere Perioden Programmarbeit geleistet werden. Die Aufgaben eines solchen Instituts würden sein: Beobachtung der Volks- und Zivilisationskrankheiten, ihres Verlaufs, der Änderung ihrer Häufigkeit, ihrer Unterschiede in den verschiedenen Teilen ,der Bundesrepublik, aber auch der Vergleich mit dem Ausland; ferner die Erforschung ursächlicher Zusammenhänge und der Möglichkeiten der Bekämpfung, vor allen Dingen aber auch die Zusammenhänge zwischen Krankheiten und heutigen Lebens- und Umweltsverhältnissen sowie demographischen Gegebenheiten.
    Ein solches Institut müßte natürlich auch die Möglichkeit zu klinischer und vorklinischer Beobachtung haben. Ich könnte mir ferner vorstellen, daß eine Reihe praktizierender Ärzte bereit wäre, die Unterlagen ihres Krankengutes zur wissenschaftlichen Auswertung zur Verfügung zu stellen; denn die heutigen Krankheiten kommen im Anfangsstadium zunächst zum praktischen Arzt. Die frei praktizierenden Ärzte aber haben nicht die Möglichkeit zu wissenschaftlicher Auswertung. Zum anderen übersehen sie auch nur ihre eigenen Kranken, es fehlen ihnen Vergleiche, so daß es unter Umständen zu Fehlschlüssen kommen könnte.
    Zur Vorbereitung eines solchen Instituts sind zunächst einige Reisen von Wissenschaftlern in andere europäische Staaten und auch in die Vereinigten Staaten notwendig. Es liegt nur noch ein halbes Jahr dieses Bundeshaushalts vor uns. Daher der sehr bescheidene Ansatz, bei dem wir eine Änderung der Erläuterungen zu Kap. 15 02 Tit. 620 vorschlagen. Wir schlagen nämlich vor, daß der Ansatz in Nr. 1 um 50 000 DM gekürzt und daß folgende Nr. 5 angefügt wird:
    5. Errichtung eines Instituts (im Rahmen des Bundesgesundheitsamtes) für die Erforschung von Volks- und Zivilisationskrankheiten 50 000 DM
    Viel mehr wird man für Vorarbeiten bis zum Ende dieses Haushaltsjahres nicht ausgeben können.
    Meine Damen und Herren, das Robert-Koch-Institut hat einmal Weltruf gehabt. Ich meine, wir sollten ihm jetzt ein Institut an die Seite setzen, das den Erfordernissen unserer Zeit gerecht wird. Ich bitte Sie daher um die Annahme unseres Antrages.

    (Beifall bei der SPD.)