Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich werde Ihre zweite und dritte Frage noch beantworten, Herr Abgeordneter. — Darf ich fortfahren, Herr Präsident? —
Zur zweiten Frage: Mir persönlich ist nicht bekannt, ob sich Herr Martini in der in Ihrer Frage wiedergegebenen Weise geäußert hat. Ich nehme Ihre Frage, Herr Abgeordneter, jedoch zum Anlaß, zu erklären, daß nach der Auffassung des Bundesministers der Verteidigung die Unterordnung der Bundeswehr unter die politische Gewalt nicht ein rein formales Organisationsprinzip ist, sondern den grundsätzlichen Standort der Bundeswehr im Verfassungsgefüge bestimmt. In der Bundeswehr ist der im Grundgesetz festgelegte Primat der Politik und damit die Unterordnung der Bundeswehr unter die parlamentarische Kontrolle nie in Zweifel gezogen worden.
Ergänzend möchte ich noch folgendes hinzufügen. Herr Martini hat aus Anlaß Ihrer früher bereits einmal gestellten Fragen an Herrn Bundesminister von Hassel persönlich geschrieben und mitgeteilt, der Primat des Politischen gegenüber dem Militärischen sei seiner Auffassung nach kein spezifisch demokratisches Prinzip, sondern ein Organisationsprinzip der modernen Staaten überhaupt. In diesem Zusammenhang habe er, Martini, auf Hitler und Stalin verwiesen, die dieses Prinzip in besonders rabiater
Weise verwirklicht hätten. Der Primat der Politik sei, wie diese Beispiele zeigten, nicht einer bestimmten Staatsform zuzuordnen, sondern ein Organisationsprinzip des modernen Staats und somit auch der Bundesrepublik.
Ich habe das nur angefügt, Herr Abgeordneter, weil Sie vielleicht ebenfalls in den Besitz einer derartigen Mitteilung gekommen sein könnten.
Zur dritten Frage: In den Fällen, in denen Herr Martini im Bereich des II. Korps geredet hat, hat er zweimal ein Honorar aus Mitteln des Kap. 14 05 Tit. 306 — staatsbürgerlicher und völkerrechtlicher Unterricht —, in dem dritten Fall kein Honorar aus öffentlichen Mitteln erhalten.