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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 38. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1966 Inhalt: Frau Abg. Enseling tritt in den Bundestag ein 1695 A Überweisung des Berichtes des Bundeskartellamtes 1695 B Überweisung von Vorlagen 1695 B Fragestunde (Drucksachen V/561, V/562) Fragen der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal und Dr. Apel: Verhandlungen zwischen dem amerikanischen Ölkonzern Texaco und der DEA Schmücker, Bundesminister . . . . 1696 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1696 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 1697 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 1697 D Westphal (SPD) 1698 A Frage des Abg. Dr. Apel: Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der unabhängigen deutschen Mineralölunternehmungen Schmücker, Bundesminister . . . . 1698 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 1698 D Dr. Schiller (SPD) . . . . . . . 1699 A Dr. Friderichs (FDP) 1699 B Junghans (SPD) . . . . . . . 1699 C Westphal (SPD) 1699 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 1700 A Frage des Abg. Dröscher: Einflußnahme ausländischer Ölkonzerne auf die Eigentumsverhältnisse in der deutschen Mineralölgesellschaft 1700 B Fragen der Abg. Frau Kurlbaum-Beyer: Zeitschrift des Warentestinstituts Schmücker, Bundesminister . . . . 1700 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) 1701 A, 1701 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1701 B Moersch (FDP) 1701 C Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Beaufsichtigung der gewerblichen Altenheime Schmücker, Bundesminister 1702 A, 1702 B Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . 1702 B Fragen des Abg. Sanger: Unterlagen über das Schicksal unserer früheren jüdischen Mitbürger Dr. Ernst, Staatssekretär 1702 D Sänger (SPD) 1703 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 Fragen des Abg. Picard: NS-Dokumente im Bundesarchiv . . 1703 C Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Nachwahlen Dr. Ernst, Staatssekretär 1703 D Frage des Abg. Kiep: Erhaltung des Wahlrechts für vorübergehend im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige Dr. Ernst, Staatssekretär 1704 A Kiep (CDU/CSU) 1704 B Frage des Abg. Haase (Kassel) : Regelung des Rundfunkgebührenwesens — Finanzierung des Deutschlandfunks Dr. Ernst, Staatssekretär 1704 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 1704 C Frage des Abg. Dr. Vogel (Speyer) : Errichtung einer Fernseh-Universität Dr. Ernst, Staatssekretär 1704 D Frage des Abg. Dr. Stammberger: Gesamtdeutsche Auftragsgespräche Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 1705 B Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 1705 B Frage des Abg. Dr. Stammberger: Mißverständliche Erklärungen eines Kabinettsmitglieds über die Friedensbotschaft der Bundesregierung Dr. Carstens, Staatssekretär . . 1705 C Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 1705 D Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit — Konsultationsgespräche im Rahmen des Freundschaftsvertrages Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 1706 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 1707 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Lieferungen von Waffen aus der SBZ nach Nordvietnam Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 1708 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 1708 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) C 1708 Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Durchführung des RentenversicherungsÄnderungsgesetzes vom 9. Juni 1965 Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 1708 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1709 A Fragen des Abg. Varelmann: Vermögensanlage der Träger der Rentenversicherungen Kattenstroth, Staatssekretär . . 1709 C Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 1710 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1710 C Frage des Abg. Strohmayr: Umkippen von Tankfahrzeugen . . . 1711 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Drucksache V/511) — Erste Beratung — Dr. Lemke, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . 1711 B Kubel, Minister des Landes Niedersachsen 1713 A Dr. Schäfer (SPD), zur GO . . . 1715 D Genscher (FDP) 1716 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 1716 B Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers 1716 C, 1721 D Schoettle (SPD) . . . . . . . 1716 D Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 1717 D Windelen (CDU/CSU) 1719 A Peters (FDP) 1720 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 1721 A Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 1722 B, 1723 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer (Drucksache V/507) — Erste Beratung — 1723 C Entwurf eines Gesetzes über Steuerstatistiken (Drucksache V/519) — Erste Beratung — Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 1723 D Frau Funcke (FDP) 1724 A Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . 1724 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse [Herford], Dorn u. Gen.) (Drucksache V/ 473) — Erste Beratung — Busse (Herford) (FDP) 1724 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache V/527) — Erste Beratung — 1725 B Entwurf eines Bundeswaffengesetzes (Drucksache V/528) — Erste Beratung — Genscher (FDP) 1725 C Köppler (CDU/CSU) 1725 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1725 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Strauß, Jacobi [Köln], Ertl u. Gen.) (Drucksache V/544) — Erste Beratung — 1725 D Antrag betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/ 546), in Verbindung mit Antrag betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Abg. Börner und Fraktion der SPD) (Drucksache V/563) Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 1726 A Börner (SPD) 1726 D Moersch (FDP) 1727 C Genscher (FDP) 1729 C Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/545) 1729 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flakkaserne in Berlin-Lankwitz, Gallwitz-Allee 115 (Drucksache V//550) 1729 D Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Einunddreißigste und Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/543, V/557, V/504, V/558) . . . 1730 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einführung von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern und den Entwurf für eine Entscheidung des Rats zur Errichtung eines Veterinärausschusses (Drucksachen V/11, V/560) . . . . 1730 B Nächste Sitzung 1730 D Anlagen 1731 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 1695 38. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 6. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 6. 5. Bading **) 6. 5. Bauer (Würzburg) * 6. 5. Berkhan*) 6. 5. Blachstein *) 6. 5. Blumenfeld*) 6. 5. Frau Blohm 14. 5. Borm 4. 5. Büttner 8. 5. Burger 15. 5. Corterier *) 6. 5. Dr. Dittrich 6. 5. Draeger *) 6. 5. Dröscher **) 5. 5. Eisenmann 6. 5. Frau Dr. Elsner **) 6. 5. Erler 6.5. Faller **) 6. 5. Flämig *) 6. 5. Frieler 2. 7. Gerlach **) 5. 5. Glombig 6. 5. Gscheidle 6. 5. Dr. Hellige *) 6. 5. Frau Herklotz *) 6. 5. Herold *) 6. 5. Hilbert *) 6.5. Hirsch 4. 5. Hösl *) 6. 5. Dr. Hudak 6.5. Illerhaus 4. 5. ' Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 6. 5. Dr. Kempfler *) 6. 5. Frau Klee *) 6. 5. Dr. Kliesing (Honnef) *) 6. 5. Dr. Kopf *) 6. 5. Kriedemann **) 6. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 5. Kühn (Hildesheim) 4. 5. Lautenschlager 6. 5. Lemmrich *) 6. 5. Lenze (Attendorn) *) 6. 5. Liedtke 10. 5. Mauk **) 4. 5. Frau Dr. Maxsein *) 6. 5. Merten **) 5. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Paul 6. 5. Frau Pitz-Savelsberg *) 6. 5. Pöhler *) 6. 5. Raffert 4. 5. Rasner 6. 5. Dr. Rinderspacher *) 6. 5. Dr. Rutschke *) 6. 5. Frau Schanzenbach 7. 5. Schlee 4. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 6. 5. Schultz (Gau-Bischofsheim) 4. 5. Dr. Schulz (Berlin) *) 6. 5. Seifriz 6. 5. Dr. Serres *) 6. 5. Stahlberg 6. 5. Dr. Starke 4. 5. Strauß 6. 5. Frau Strobel **) 4. 5. Teriete 14.5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 6. 5. Vogt 6. 5. Dr. Wahl *) 6. 5. Wehner 7. 5. Wienand *) 6. 5. b) Urlaubsanträge Buchstaller 20. 5. Dr. Furler 29. 5. Leber 13.5. Dr. von Merkatz 31. 5. Zerbe 27. 5. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin) für die Fraktion der SPD zu Punkt 4 der Tagesordung (Drucksache V/519). Kaiser Augustus schätzte Wasserleitungen und Steuerstatistiken (Wir wissen aus der Schule: Als alle Welt geschätzet wurde). Spätere Zeiten hatten andere Präferenzen. Doch im 19. Jahrhundert tauchte beides wieder auf: die Wasserleitung wie die Steuerstatistik. Auch seitdem blieb die Welt nicht stehen. Vieles hat sich verändert, so das Steueraufkommen. Menschlicher Erfindungsgeist bewährte sich, auch im Fiskalischen, bei der Entwicklung der Einnahmen und bei der Entwicklung der Ausnahmen von den Einnahmen. Der Fortschritt in beidem ist gewaltig. Doch es änderte sich nicht alles. Manches blieb - überblieb. So die Technik der Steuerveranlagung. Alljährlich arbeitet sich ein stattliches Heer fleißiger Steuerbeamten und Steuerbeamtinnen durch Erklärungen über Einkommen, Umsatz, Vermögen und Verbrauch, arbeitet sich durch Erklärungen von juristischen Personen und von Normalpersonen; ein 1732 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 Teil dieser Streitmacht ist in die Abwehr von Gegenstößen — sogenannten Einsprüchen — verwikkelt, kleine mobile Einheiten sind unterwegs auf Betriebspatrouille. Zeit und Kraft dieser Armee sind voll genutzt, zumal ihre Ausrüstung weder einheitlich noch gar einheitlich-modern ist: sie bietet dem Betrachter einen Querschnitt durch die Bürotechnik zweier Jahrhunderte; sie gibt das Bild eines lebendigen Zeughauses. Neben einzelnen Großrechenanlagen finden sich — und in etwas größerer Dichte — Tischrechenmaschinen und elektrische Schreibmaschinen. Die Hauptmacht arbeitet jedoch nach wie vor mit Kopf und Federhalter, nur bei einigen Akzessoirs gibt es durchgängig modernes Gerät. Als Beispiel nenne ich das Telephon. Eine durchgängige Ausrüstung der Finanzämter mit Rechenanlagen wird für das nächste Jahrzehnt nicht erwartet. So urteilen jedenfalls die Kommandeure, der Bundesfinanzminister und die Länderfinanzminister. Ihr Urteil findet sich im Schluß der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs, eines wahrscheinlich überflüssigen Gesetzes, wenn die Ausrüstung der Veranlagungsbeamten eine Vollmechanisierung der Verfahren erlauben werden. Im letzten Absatz der Begründung heißt es: „Die Möglichkeiten der maschinellen Veranlagung können zumindest im nächsten Jahrzehnt nur in der Weise genutzt werden, daß die hierbei anfallenden Teilergebnisse in die nach dem bisherigen Verfahren erstellte Statistik übernommen werden. Was verursacht diese pessimistische Einschätzung des Zeitfaktors, diesen Defätismus an höchster Stelle? Fehlt es an Geld? Fehlt es an Einsicht? Und wenn eines oder beides, bei wem? Auf diese Fragen erwartet die SPD-Fraktion Antworten, Antworten von der Regierung. Unsere eigenen Recherchen lassen uns jedenfalls vermuten, daß es in erster Linie an Geld fehlt und erst in zweiter Linie an anderem mangelt. Zum Geld! Wir hoffen, daß die Regierung in der Lage sein wird, bei der Beratung des Gesetzentwurfs im zuständigen Ausschuß zu erklären, wieviel die durchgehende Mechanisierung der Veranlagung kosten würde und zwar a) bei allen Steuern, b) bei den im Steuerstatistischen Gesetz genannten sechs Steuern und der Hauptfeststellung der Einheitswerte. Ich sagte, wir hoffen. Bisher scheint es nämlich eine derartige Addition der Kosten des notwendigen Maschinenparks noch nicht zu geben. Jedenfalls habe ich nichts darüber in Erfahrung bringen können. Könnte der Herr Finanzminister die Zahl sogleich nennen, um so besser. Anderenfalls sollte sie dem beratenden Ausschuß genannt werden. Ohne Kostenschätzungen für ein Gesamtprogramm können Aufwand und Ertrag einer zeitlichen Komprimierung der Einführung nicht gegeneinander abgewogen werden. Es ist schade, daß derartige Informationen der Einbringung dieses Gesetztes nicht zugrunde liegen. Als nächstes käme die Frage, wer dies zu (bezahlen hat. Darauf gibt unsere Finanzverfassung eine eindeutige Antwort. Allerdings ist damit ein derartiges Pragramm noch nicht realisiert. Die Mittel müßten zur Verfügung gestellt werden. Von Bund und Ländern! Das führt uns vom Gebiet der Kosten auf das Gebiet der Einsicht. Welchen Ertrag brächte die maschinelle Veranlagung? Nun, sie (bringt einmal Rationalisierungseffekte. Sie bringt zum zweiten eine aktuelle Information über die Einnahmenentwicklung, also über das, was mit diesem Steuerstatistischen Gesetz nicht zu erreichen ist. Das Steueraufkommen für 1966 wird auf 115 Milliarden DM geschätzt. Davon entfallen auf die im Steuerstatistischen Gesetz genannten Steuern 80 Milliarden DM. Es gibt kein Unternehmen dieser Größe. Es gibt auch keine Gruppe von Unternehmen mit derartigen Umsätzen. Im Vergleich zum Fiskus gibt es nur Mittelbetriebe. Aber diese Mittelbetriebe haben Rechenanlagen. Sie verfügen über den laufenden Strom an Informationen, der für rationales Handeln nun einmal notwendig ist. Mit der Verwendung dieser Geräte in den privaten und öffentlichen Unternehmen ist eigentlich auch die Frage ihrer Rentabilität für den Staat, des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag, bereits beantwortet. Für die .Unternehmen gilt: Skudi ist (nur) wert, was Skudi bringt". Kurzum: das, was für das nächste Jahrzehnt von der Regierung nicht für wahrscheinlich gehalten wird, sollte 'in einem Vier- bis Fünf-Jahres-Programm möglich gemacht werden. Dabei wird im Konzert der Gebietskörperschaften der Bund führen müssen. Die SPD-Fraktion wird ihn darin gern unterstützen. Freilich entstehen dem Bundestag in diesem Zusammenhang noch andere Verpflichtungen So wird für den Einzelfall abzuwägen sein, ob, diese oder jene sperrige Steuerpräferenz gewichtig genug ist, um die Kosten der maschinellen Veranlagung in Kauf zu nehmen oder ob sie nicht einer offenen Subvention weichen sollte. Gewichtig wird dabei in der Regel an der Zahl der Fälle zu messen sein. Dies zur Zukunft! Doch zurück zur Gegenwart dieses Gesetzentwurfes, zur Gegenwart einer schlecht ausgerüsteten Steuerverwaltung. Für sie ist jede zusätzliche Arbeitslast im Grunde genommen eine Zumutung. Dies zeigt sich in den bescheidenen Zielsetzungen des statistischen Programms. Die Umsatzsteuerstatistik soll alle zwei Jahre, die Lohnsteuer-, Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistik alle drei Jahre durchgeführt werden. Bei dem gegenwärtigen Verfahren heißt dies, daß über die Einnahmen aus Umsatzsteuern von 23 Milliarden DM 1966 erst am Jahresende 1967 Näheres bekannt sein wird, daß die Statistiken der Einkommensteuern für das Jahr 1965 erst 1967 oder gar 1968 zur Verfügung stehen werden. Das heißt, daß sie für die aktuelle Haushaltspolitik weitgehend entwertet sind. Wir begrüßen den Gesetzentwurf, damit wenigstens die Historie zu ihrem Recht kommt und damit für die Diskussion fundamentaler Änderungen im Steuersystem Übungsmaterial zur Verfügung steht. Wir wünschen darüber hinaus eine Beschleunigung der Vorbereitungen für eine Statistik der Einkommensteuererklärungen. Sie würde immerhin rascher als die gegenwärtige Statistik der Steuerbescheide Rückschlüsse über die Entwicklung des Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 1733 Aufkommens erlauben. Vor allem aber will die SPD-Fraktion von der Regierung eine eingehende Information über die Möglichkeiten maschineller Veranlagung in Kürze. Sie wäre dankbar, wenn die Regierung über diese Information hinaus ein Programm für diese Umrüstung vorlegen würde. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 27. April 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/520 Frage IV) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die niedrigen Gebühren für Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen dazu beitragen, daß es z. B. für einen rechtsuchenden Rentenempfänger schwierig ist, für ein Verfahren vor den Sozialgerichten einen im Sozialversicherungsrecht versierten Rechtsbeistand zu finden? Es ist mir bisher nicht bekanntgeworden, daß Rechtsuchende Schwierigkeiten haben, in Sozialsachen einen geeigneten Rechtsberater zu finden. Die Gebühren der Rechtsanwälte und Rechtsbeistände für Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sind durch das Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze vom 30. Juni 1965 (Bundesgesetzblatt I S. 577) mit Wirkung vom 1. Oktober 1965 erhöht worden. Auch nach der Erhöhung sind diese Gebühren jedoch im allgemeinen noch geringer als die Gebühren für andere Rechtsstreitigkeiten. Der Anwaltschaft wird zugemutet, sich in Sozialsachen mit verhältnismäßig geringen Gebühren zu begnügen, weil die Rechtsuchenden regelmäßig den wenig begüterten Kreisen angehören. Die Anwaltschaft ist sich der sozialen Aufgabe, die sich ihr hier stellt, auch bewußt. Entsprechendes gilt für die Rechtsbeistände. Wenn die Sozialsachen nicht zum üblichen Arbeitsgebiet des Rechtsanwalts gehören, so wird dies nicht auf die niedrigen Gebühren, sondern vor allem darauf zurückzuführen sein, daß in den Verfahren vor den Sozialgerichten in weitem Umfange nicht Rechtsanwälte, sondern Mitglieder und Angestellte von Gewerkschaften, Kriegsopferverbänden und anderen sozial- oder berufspolitischen Vereinigungen mit der Vertretung betraut werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 25. April 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/523 Frage III) : Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, im Ministerrat der EWG eine Verlängerung der Verordnung Nr. 56/65 über die Erstattung für Emmentalerkäse im innergemeinschaftlichen Handel noch einmal über die Verordnungen Nr. 85/65 und 151/65 und damit über den 30. März 1966 hinaus zu erreichen? Die Verordnung Nr. 56/65/ EWG des Rates vom 12. April 1965 über die Erstattung für Emmentaler, Greyerzer und Sbrinz-Käse im innergemeinschaftlichen Handel ist mit der Verordnung Nr. 34/66/ EWG des Rates vom 29. März 1966 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 31. März 1966, Seite 861) bis zum 31. Dezember 1966 verlängert worden. Mit der Bekanntmachung Nr. 122 der Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette vom 12. April 1966 (Bundesanzeiger Nr. 69 vom 13. April 1966) wird die Gewährung von Erstattungen bei Ausfuhren nach Belgien, Luxemburg und Italien fortgesetzt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Debatte.
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen Überweisung an den Finanzausschuß als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik, Städtebau und Wohnungswesen sowie an den Innenausschuß zur Mitberatung vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse (Herford), Dorn und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
    — Drucksache V/473 —
    Zur Begründung hat Herr Abgeordneter Busse um das Wort gebeten.


Rede von Hermann Busse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute zur Beratung vorgelegt haben, ist aus gewissen Erfahrungen des praktischen Lebens in der Vergangenheit geboren. Als im Jahre 1908 das Versicherungsvertragsgesetz beschlossen wurde, waren gewisse Entwicklungen, die sich im Laufe dieses Jahrhunderts gezeigt haben, noch nicht abzusehen, insbesondere auf dem Gebiet, das hier angesprochen ist, auf dem Gebiet der Unfallversicherung. Im praktischen Leben haben die Unfallzahlen eine Bedeutung erlangt, die man vor nicht allzu langer Zeit noch nicht hat erkennen können. Ich darf nur auf die immense Zahl der Unfälle verweisen, die durch die moderne Entwicklung des
Verkehrs herbeigeführt werden. Es ist ein natürliches Anliegen, daß man ebenso, wie man sich seit Menschengedenken gegen die wirtschaftlichen Folgen des Todes zu sichern sucht, indem man eine normale Lebensversicherung abschließt, heute auch bemüht ist, die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen, insbesondere dann, wenn sie tödlich verlaufen, durch geeignete Versicherungsverträge zu regulieren. Dadurch haben die Unfallversicherungen eine weit größere Bedeutung erlangt, als sie sie in früheren Jahren besaßen.
In der Praxis hat sich nun gezeigt, daß zwischen den Unfallversicherungen — insbesondere dann, wenn der Unfall tödlich verläuft — und den normalen Lebensversicherungen ein gravierender Unterschied besteht. Bei der normalen Lebensversicherung ist bestimmt, daß der Versicherer von seiner Leistung frei wird, wenn der Versicherte seinen Tod vorsätzlich herbeiführt, und genauso auch 'bei der Unfallversicherung, daß der Versicherer frei wird, wenn der Versicherte Selbstmord begeht. ber bei der Lebensversicherung ist bestimmt, daß den Beweis für den Selbstmord der Versicherer zu- führen hat; nur wenn er beweist, daß der Verstorbene freiwillig aus dem Leben geschieden ist, wird er von seiner eigentlichen Versicherungsleistung frei. Diese Regelung bei der Lebensversicherung kann auch durch Verträge nicht abgeändert werden. Anders dagegen ist es bei der Unfallversicherung. Auch dort gilt die Bestimmung: Wird der Unfall vorsätzlich herbeigeführt, ist der Versicherer frei. Aber hier fehlt die Klausel, daß diese Regelung durch Vertrag nicht abgeändert werden kann.
Nun ist die Situation faktisch so, daß bei der normalen Lebensversicherung nicht nur keine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die ja normalerweise den Inhalt von Versicherungsverträgen bestimmen, vorgenommen wird, sondern daß die Versicherungen sogarweitergegangen sind und nach gewissen Fristabläufen selbst den Selbstmord versichern. Anders ist es bei der Unfallversicherung. Hier ist durch die Versicherungsbedingungen festgelegt, daß nur dann die Versicherungspflicht eintritt, wenn der Unfall unfreiwillig erfolgt ist. Das bedeutet also praktisch, daß im Bestreitungsfall der Nachweis ,geführt werden muß, daß der Unfall unfreiwillig war. Das ist da, wo der Unfallablauf eindeutig ist, im allgemeinen nicht schwierig. Schwierig wird es aber da, wo die Dinge nicht eindeutig sind, wo gewisse Umstände die Möglichkeit eines Selbstmordes nicht ausschließen, der Sachverhalt aber nicht mehr geklärt werden kann, weil der Versicherte tot ist und nichts mehr zum Unfallhergang sagen kann. Hier den Hinterbliebenen den Nachweis aufzuerlegen, daß der Tote unfreiwillig aus dem Leben geschieden ist, scheint mir eine Situation zu sein, die unlösbare Probleme ergibt. Dadurch wird doch häufig gerade das nicht erreicht, was die Versicherung eigentlich erreichen wollte und was erreicht werden sollte. Diese Situation tritt häufig dann ein, wenn gerade der entscheidende Partner in der Familie, der Ernährer, durch Unfall zu Tode gekommen ist. Es ist keine Theorie, die ich hier



Busse (Herford)

vortrage. Diese Situation hat sich inzwischen in zahlreichen Prozessen ergeben.
Wir meinen daher, daß bei der Bedeutung dieser Versicherung eine Gleichstellung der allgemeinen Lebensversicherung und der Unfallversicherung erfolgen muß. Das ist auf dem Weg, den wir vorgeschlagen haben, zu erreichen.
Die erste Lesung dient nur dazu, die grundsätzliche Situation klarzustellen; aber da Bedenken angemeldet worden sind, ob wir mit unserem Antrag tatsächlich unser Anliegen erreichen, möchte ich noch folgendes hinzufügen. Wir sind an sich bereit, jeden anderen Weg zu gehen, der das gleiche Ziel erreicht, falls unser Weg nicht der richtige sein sollte. Nach nochmaliger sorgfältiger Überprüfung bin ich aber doch zu der Ansicht gekommen, daß unser Weg der richtige ist. Die Situation ist augenblicklich so, daß die vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls — wie es das Gesetz vorsieht — den Versicherungsanspruch ausschließen kann. Der Nachweis dieses Umstands sollte aber dem Versicherer auferlegt werden, und es ist nicht umgekehrt die Unfreiwilligkeit des Unfalls zur Anspruchsvoraussetzung zu machen. Das ist es, was wir erreichen wollen und was wir durch unseren Vorschlag glauben erreichen zu können.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich unserem Anliegen anschließen und dem Gesetz nach den Beratungen im Ausschuß Ihre Zustimmung geben würden.

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Beratung wird nicht gewünscht. Ich schließe die Debatte. Der Ältestenrat schlägt die Überweisung der Vorlage an den Rechtsausschuß vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer ist dagegen? — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
    — Drucksache V/527 —
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, diesen Entwurf ohne Debatte an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeswaffengesetzes
    — Drucksache V/528 —
    Hier liegt eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Genscher vor. Bitte sehr!