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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 38. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1966 Inhalt: Frau Abg. Enseling tritt in den Bundestag ein 1695 A Überweisung des Berichtes des Bundeskartellamtes 1695 B Überweisung von Vorlagen 1695 B Fragestunde (Drucksachen V/561, V/562) Fragen der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal und Dr. Apel: Verhandlungen zwischen dem amerikanischen Ölkonzern Texaco und der DEA Schmücker, Bundesminister . . . . 1696 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1696 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 1697 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 1697 D Westphal (SPD) 1698 A Frage des Abg. Dr. Apel: Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der unabhängigen deutschen Mineralölunternehmungen Schmücker, Bundesminister . . . . 1698 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 1698 D Dr. Schiller (SPD) . . . . . . . 1699 A Dr. Friderichs (FDP) 1699 B Junghans (SPD) . . . . . . . 1699 C Westphal (SPD) 1699 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 1700 A Frage des Abg. Dröscher: Einflußnahme ausländischer Ölkonzerne auf die Eigentumsverhältnisse in der deutschen Mineralölgesellschaft 1700 B Fragen der Abg. Frau Kurlbaum-Beyer: Zeitschrift des Warentestinstituts Schmücker, Bundesminister . . . . 1700 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) 1701 A, 1701 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1701 B Moersch (FDP) 1701 C Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Beaufsichtigung der gewerblichen Altenheime Schmücker, Bundesminister 1702 A, 1702 B Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . 1702 B Fragen des Abg. Sanger: Unterlagen über das Schicksal unserer früheren jüdischen Mitbürger Dr. Ernst, Staatssekretär 1702 D Sänger (SPD) 1703 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 Fragen des Abg. Picard: NS-Dokumente im Bundesarchiv . . 1703 C Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Nachwahlen Dr. Ernst, Staatssekretär 1703 D Frage des Abg. Kiep: Erhaltung des Wahlrechts für vorübergehend im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige Dr. Ernst, Staatssekretär 1704 A Kiep (CDU/CSU) 1704 B Frage des Abg. Haase (Kassel) : Regelung des Rundfunkgebührenwesens — Finanzierung des Deutschlandfunks Dr. Ernst, Staatssekretär 1704 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 1704 C Frage des Abg. Dr. Vogel (Speyer) : Errichtung einer Fernseh-Universität Dr. Ernst, Staatssekretär 1704 D Frage des Abg. Dr. Stammberger: Gesamtdeutsche Auftragsgespräche Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 1705 B Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 1705 B Frage des Abg. Dr. Stammberger: Mißverständliche Erklärungen eines Kabinettsmitglieds über die Friedensbotschaft der Bundesregierung Dr. Carstens, Staatssekretär . . 1705 C Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 1705 D Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit — Konsultationsgespräche im Rahmen des Freundschaftsvertrages Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 1706 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 1707 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Lieferungen von Waffen aus der SBZ nach Nordvietnam Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 1708 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 1708 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) C 1708 Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Durchführung des RentenversicherungsÄnderungsgesetzes vom 9. Juni 1965 Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 1708 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1709 A Fragen des Abg. Varelmann: Vermögensanlage der Träger der Rentenversicherungen Kattenstroth, Staatssekretär . . 1709 C Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 1710 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1710 C Frage des Abg. Strohmayr: Umkippen von Tankfahrzeugen . . . 1711 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Drucksache V/511) — Erste Beratung — Dr. Lemke, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . 1711 B Kubel, Minister des Landes Niedersachsen 1713 A Dr. Schäfer (SPD), zur GO . . . 1715 D Genscher (FDP) 1716 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 1716 B Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers 1716 C, 1721 D Schoettle (SPD) . . . . . . . 1716 D Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 1717 D Windelen (CDU/CSU) 1719 A Peters (FDP) 1720 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 1721 A Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 1722 B, 1723 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer (Drucksache V/507) — Erste Beratung — 1723 C Entwurf eines Gesetzes über Steuerstatistiken (Drucksache V/519) — Erste Beratung — Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 1723 D Frau Funcke (FDP) 1724 A Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . 1724 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse [Herford], Dorn u. Gen.) (Drucksache V/ 473) — Erste Beratung — Busse (Herford) (FDP) 1724 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache V/527) — Erste Beratung — 1725 B Entwurf eines Bundeswaffengesetzes (Drucksache V/528) — Erste Beratung — Genscher (FDP) 1725 C Köppler (CDU/CSU) 1725 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1725 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Strauß, Jacobi [Köln], Ertl u. Gen.) (Drucksache V/544) — Erste Beratung — 1725 D Antrag betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/ 546), in Verbindung mit Antrag betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Abg. Börner und Fraktion der SPD) (Drucksache V/563) Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 1726 A Börner (SPD) 1726 D Moersch (FDP) 1727 C Genscher (FDP) 1729 C Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/545) 1729 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flakkaserne in Berlin-Lankwitz, Gallwitz-Allee 115 (Drucksache V//550) 1729 D Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Einunddreißigste und Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/543, V/557, V/504, V/558) . . . 1730 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einführung von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern und den Entwurf für eine Entscheidung des Rats zur Errichtung eines Veterinärausschusses (Drucksachen V/11, V/560) . . . . 1730 B Nächste Sitzung 1730 D Anlagen 1731 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 1695 38. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 6. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 6. 5. Bading **) 6. 5. Bauer (Würzburg) * 6. 5. Berkhan*) 6. 5. Blachstein *) 6. 5. Blumenfeld*) 6. 5. Frau Blohm 14. 5. Borm 4. 5. Büttner 8. 5. Burger 15. 5. Corterier *) 6. 5. Dr. Dittrich 6. 5. Draeger *) 6. 5. Dröscher **) 5. 5. Eisenmann 6. 5. Frau Dr. Elsner **) 6. 5. Erler 6.5. Faller **) 6. 5. Flämig *) 6. 5. Frieler 2. 7. Gerlach **) 5. 5. Glombig 6. 5. Gscheidle 6. 5. Dr. Hellige *) 6. 5. Frau Herklotz *) 6. 5. Herold *) 6. 5. Hilbert *) 6.5. Hirsch 4. 5. Hösl *) 6. 5. Dr. Hudak 6.5. Illerhaus 4. 5. ' Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 6. 5. Dr. Kempfler *) 6. 5. Frau Klee *) 6. 5. Dr. Kliesing (Honnef) *) 6. 5. Dr. Kopf *) 6. 5. Kriedemann **) 6. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 5. Kühn (Hildesheim) 4. 5. Lautenschlager 6. 5. Lemmrich *) 6. 5. Lenze (Attendorn) *) 6. 5. Liedtke 10. 5. Mauk **) 4. 5. Frau Dr. Maxsein *) 6. 5. Merten **) 5. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Paul 6. 5. Frau Pitz-Savelsberg *) 6. 5. Pöhler *) 6. 5. Raffert 4. 5. Rasner 6. 5. Dr. Rinderspacher *) 6. 5. Dr. Rutschke *) 6. 5. Frau Schanzenbach 7. 5. Schlee 4. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 6. 5. Schultz (Gau-Bischofsheim) 4. 5. Dr. Schulz (Berlin) *) 6. 5. Seifriz 6. 5. Dr. Serres *) 6. 5. Stahlberg 6. 5. Dr. Starke 4. 5. Strauß 6. 5. Frau Strobel **) 4. 5. Teriete 14.5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 6. 5. Vogt 6. 5. Dr. Wahl *) 6. 5. Wehner 7. 5. Wienand *) 6. 5. b) Urlaubsanträge Buchstaller 20. 5. Dr. Furler 29. 5. Leber 13.5. Dr. von Merkatz 31. 5. Zerbe 27. 5. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin) für die Fraktion der SPD zu Punkt 4 der Tagesordung (Drucksache V/519). Kaiser Augustus schätzte Wasserleitungen und Steuerstatistiken (Wir wissen aus der Schule: Als alle Welt geschätzet wurde). Spätere Zeiten hatten andere Präferenzen. Doch im 19. Jahrhundert tauchte beides wieder auf: die Wasserleitung wie die Steuerstatistik. Auch seitdem blieb die Welt nicht stehen. Vieles hat sich verändert, so das Steueraufkommen. Menschlicher Erfindungsgeist bewährte sich, auch im Fiskalischen, bei der Entwicklung der Einnahmen und bei der Entwicklung der Ausnahmen von den Einnahmen. Der Fortschritt in beidem ist gewaltig. Doch es änderte sich nicht alles. Manches blieb - überblieb. So die Technik der Steuerveranlagung. Alljährlich arbeitet sich ein stattliches Heer fleißiger Steuerbeamten und Steuerbeamtinnen durch Erklärungen über Einkommen, Umsatz, Vermögen und Verbrauch, arbeitet sich durch Erklärungen von juristischen Personen und von Normalpersonen; ein 1732 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 Teil dieser Streitmacht ist in die Abwehr von Gegenstößen — sogenannten Einsprüchen — verwikkelt, kleine mobile Einheiten sind unterwegs auf Betriebspatrouille. Zeit und Kraft dieser Armee sind voll genutzt, zumal ihre Ausrüstung weder einheitlich noch gar einheitlich-modern ist: sie bietet dem Betrachter einen Querschnitt durch die Bürotechnik zweier Jahrhunderte; sie gibt das Bild eines lebendigen Zeughauses. Neben einzelnen Großrechenanlagen finden sich — und in etwas größerer Dichte — Tischrechenmaschinen und elektrische Schreibmaschinen. Die Hauptmacht arbeitet jedoch nach wie vor mit Kopf und Federhalter, nur bei einigen Akzessoirs gibt es durchgängig modernes Gerät. Als Beispiel nenne ich das Telephon. Eine durchgängige Ausrüstung der Finanzämter mit Rechenanlagen wird für das nächste Jahrzehnt nicht erwartet. So urteilen jedenfalls die Kommandeure, der Bundesfinanzminister und die Länderfinanzminister. Ihr Urteil findet sich im Schluß der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs, eines wahrscheinlich überflüssigen Gesetzes, wenn die Ausrüstung der Veranlagungsbeamten eine Vollmechanisierung der Verfahren erlauben werden. Im letzten Absatz der Begründung heißt es: „Die Möglichkeiten der maschinellen Veranlagung können zumindest im nächsten Jahrzehnt nur in der Weise genutzt werden, daß die hierbei anfallenden Teilergebnisse in die nach dem bisherigen Verfahren erstellte Statistik übernommen werden. Was verursacht diese pessimistische Einschätzung des Zeitfaktors, diesen Defätismus an höchster Stelle? Fehlt es an Geld? Fehlt es an Einsicht? Und wenn eines oder beides, bei wem? Auf diese Fragen erwartet die SPD-Fraktion Antworten, Antworten von der Regierung. Unsere eigenen Recherchen lassen uns jedenfalls vermuten, daß es in erster Linie an Geld fehlt und erst in zweiter Linie an anderem mangelt. Zum Geld! Wir hoffen, daß die Regierung in der Lage sein wird, bei der Beratung des Gesetzentwurfs im zuständigen Ausschuß zu erklären, wieviel die durchgehende Mechanisierung der Veranlagung kosten würde und zwar a) bei allen Steuern, b) bei den im Steuerstatistischen Gesetz genannten sechs Steuern und der Hauptfeststellung der Einheitswerte. Ich sagte, wir hoffen. Bisher scheint es nämlich eine derartige Addition der Kosten des notwendigen Maschinenparks noch nicht zu geben. Jedenfalls habe ich nichts darüber in Erfahrung bringen können. Könnte der Herr Finanzminister die Zahl sogleich nennen, um so besser. Anderenfalls sollte sie dem beratenden Ausschuß genannt werden. Ohne Kostenschätzungen für ein Gesamtprogramm können Aufwand und Ertrag einer zeitlichen Komprimierung der Einführung nicht gegeneinander abgewogen werden. Es ist schade, daß derartige Informationen der Einbringung dieses Gesetztes nicht zugrunde liegen. Als nächstes käme die Frage, wer dies zu (bezahlen hat. Darauf gibt unsere Finanzverfassung eine eindeutige Antwort. Allerdings ist damit ein derartiges Pragramm noch nicht realisiert. Die Mittel müßten zur Verfügung gestellt werden. Von Bund und Ländern! Das führt uns vom Gebiet der Kosten auf das Gebiet der Einsicht. Welchen Ertrag brächte die maschinelle Veranlagung? Nun, sie (bringt einmal Rationalisierungseffekte. Sie bringt zum zweiten eine aktuelle Information über die Einnahmenentwicklung, also über das, was mit diesem Steuerstatistischen Gesetz nicht zu erreichen ist. Das Steueraufkommen für 1966 wird auf 115 Milliarden DM geschätzt. Davon entfallen auf die im Steuerstatistischen Gesetz genannten Steuern 80 Milliarden DM. Es gibt kein Unternehmen dieser Größe. Es gibt auch keine Gruppe von Unternehmen mit derartigen Umsätzen. Im Vergleich zum Fiskus gibt es nur Mittelbetriebe. Aber diese Mittelbetriebe haben Rechenanlagen. Sie verfügen über den laufenden Strom an Informationen, der für rationales Handeln nun einmal notwendig ist. Mit der Verwendung dieser Geräte in den privaten und öffentlichen Unternehmen ist eigentlich auch die Frage ihrer Rentabilität für den Staat, des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag, bereits beantwortet. Für die .Unternehmen gilt: Skudi ist (nur) wert, was Skudi bringt". Kurzum: das, was für das nächste Jahrzehnt von der Regierung nicht für wahrscheinlich gehalten wird, sollte 'in einem Vier- bis Fünf-Jahres-Programm möglich gemacht werden. Dabei wird im Konzert der Gebietskörperschaften der Bund führen müssen. Die SPD-Fraktion wird ihn darin gern unterstützen. Freilich entstehen dem Bundestag in diesem Zusammenhang noch andere Verpflichtungen So wird für den Einzelfall abzuwägen sein, ob, diese oder jene sperrige Steuerpräferenz gewichtig genug ist, um die Kosten der maschinellen Veranlagung in Kauf zu nehmen oder ob sie nicht einer offenen Subvention weichen sollte. Gewichtig wird dabei in der Regel an der Zahl der Fälle zu messen sein. Dies zur Zukunft! Doch zurück zur Gegenwart dieses Gesetzentwurfes, zur Gegenwart einer schlecht ausgerüsteten Steuerverwaltung. Für sie ist jede zusätzliche Arbeitslast im Grunde genommen eine Zumutung. Dies zeigt sich in den bescheidenen Zielsetzungen des statistischen Programms. Die Umsatzsteuerstatistik soll alle zwei Jahre, die Lohnsteuer-, Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistik alle drei Jahre durchgeführt werden. Bei dem gegenwärtigen Verfahren heißt dies, daß über die Einnahmen aus Umsatzsteuern von 23 Milliarden DM 1966 erst am Jahresende 1967 Näheres bekannt sein wird, daß die Statistiken der Einkommensteuern für das Jahr 1965 erst 1967 oder gar 1968 zur Verfügung stehen werden. Das heißt, daß sie für die aktuelle Haushaltspolitik weitgehend entwertet sind. Wir begrüßen den Gesetzentwurf, damit wenigstens die Historie zu ihrem Recht kommt und damit für die Diskussion fundamentaler Änderungen im Steuersystem Übungsmaterial zur Verfügung steht. Wir wünschen darüber hinaus eine Beschleunigung der Vorbereitungen für eine Statistik der Einkommensteuererklärungen. Sie würde immerhin rascher als die gegenwärtige Statistik der Steuerbescheide Rückschlüsse über die Entwicklung des Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 1733 Aufkommens erlauben. Vor allem aber will die SPD-Fraktion von der Regierung eine eingehende Information über die Möglichkeiten maschineller Veranlagung in Kürze. Sie wäre dankbar, wenn die Regierung über diese Information hinaus ein Programm für diese Umrüstung vorlegen würde. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 27. April 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/520 Frage IV) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die niedrigen Gebühren für Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen dazu beitragen, daß es z. B. für einen rechtsuchenden Rentenempfänger schwierig ist, für ein Verfahren vor den Sozialgerichten einen im Sozialversicherungsrecht versierten Rechtsbeistand zu finden? Es ist mir bisher nicht bekanntgeworden, daß Rechtsuchende Schwierigkeiten haben, in Sozialsachen einen geeigneten Rechtsberater zu finden. Die Gebühren der Rechtsanwälte und Rechtsbeistände für Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sind durch das Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze vom 30. Juni 1965 (Bundesgesetzblatt I S. 577) mit Wirkung vom 1. Oktober 1965 erhöht worden. Auch nach der Erhöhung sind diese Gebühren jedoch im allgemeinen noch geringer als die Gebühren für andere Rechtsstreitigkeiten. Der Anwaltschaft wird zugemutet, sich in Sozialsachen mit verhältnismäßig geringen Gebühren zu begnügen, weil die Rechtsuchenden regelmäßig den wenig begüterten Kreisen angehören. Die Anwaltschaft ist sich der sozialen Aufgabe, die sich ihr hier stellt, auch bewußt. Entsprechendes gilt für die Rechtsbeistände. Wenn die Sozialsachen nicht zum üblichen Arbeitsgebiet des Rechtsanwalts gehören, so wird dies nicht auf die niedrigen Gebühren, sondern vor allem darauf zurückzuführen sein, daß in den Verfahren vor den Sozialgerichten in weitem Umfange nicht Rechtsanwälte, sondern Mitglieder und Angestellte von Gewerkschaften, Kriegsopferverbänden und anderen sozial- oder berufspolitischen Vereinigungen mit der Vertretung betraut werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 25. April 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/523 Frage III) : Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, im Ministerrat der EWG eine Verlängerung der Verordnung Nr. 56/65 über die Erstattung für Emmentalerkäse im innergemeinschaftlichen Handel noch einmal über die Verordnungen Nr. 85/65 und 151/65 und damit über den 30. März 1966 hinaus zu erreichen? Die Verordnung Nr. 56/65/ EWG des Rates vom 12. April 1965 über die Erstattung für Emmentaler, Greyerzer und Sbrinz-Käse im innergemeinschaftlichen Handel ist mit der Verordnung Nr. 34/66/ EWG des Rates vom 29. März 1966 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 31. März 1966, Seite 861) bis zum 31. Dezember 1966 verlängert worden. Mit der Bekanntmachung Nr. 122 der Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette vom 12. April 1966 (Bundesanzeiger Nr. 69 vom 13. April 1966) wird die Gewährung von Erstattungen bei Ausfuhren nach Belgien, Luxemburg und Italien fortgesetzt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat als Mitglied des Bundesrates der Herr Minister Lemmer vom Land Nordrhein-Westfalen.
    Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf noch einige Bemerkungen aus der Sicht der im horizontalen Finanzausgleich gebenden Ländern, nachdem hier soeben auch ein Abgeordneter aus einem gebenden



    Minister Lemmer
    Land gesprochen hat. Diese gebenden Länder unterstützen einhellig den Initiativgesetzentwurf des Bundesrates. Die Haushalts- und Kassenlage der Länder — und zwar aller Länder — hat in den letzten Jahren eine so erschreckende Entwicklung genommen, daß die ordnungsgemäße Erfüllung wichtigster staatlicher Aufgaben schon in naher Zukunft gefährdet sein kann.
    Ich möchte Ihnen diese Entwicklung an einigen wenigen Zahlen erläutern. Im Haushaltsjahr 1963 wies der Bundeshaushalt ein Kassendefizit von rund 3,7 Milliarden DM ,auf. Die Länder insgesamt hatten dagegen ein Defizit von nur 0,7 Milliarden DM. Im Rechnungsjahr 1965 allerdings hat sich dieses Bild völlig verschoben. Das Kassendefizit des Bundes betrug rund 1,9 Milliarden DM, ist also auf etwa die Hälfte gesunken. Bei den Ländern ist es demgegenüber auf das Sechsfache angestiegen, nämlich auf 4,2 Milliarden DM.
    Parallel zu dieser Entwicklung verläuft die Entwicklung der Verschuldung von Bund und Ländern. Nach den Angaben der Deutschen Bundesbank erhöhte sich von 1961 bis 1963 die Kreditmarktverschuldung des Bundes um 74,6%, während sie bei den Ländern im gleichen Zeitraum um 10,5% zurückging. In den Jahren von 1963 bis 1965, also nach Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer, stieg die Kreditimarktverschuldung des Bundes nur noch um 17,5 % während sie bei den Ländern um 120,6 % anschwoll; hier ist die Steigerungsrate sogar um mehr als das Sechsfache höher als die des Bundes. Allein im Haushaltsjahr 1965 mußten sich die Länder am Kapitalmarkt in Höhe von 3 Milliarden DM zusätzlich verschulden, während die Verschuldung des Bundes nur um 1,26 Milliarden DM stieg.

    (Vorsitz: Vizepräsident Frau Dr. Probst.)

    Sie sehen an diesen Zahlen, daß genau die Entwicklung eingetreten ist, die von den Ländern in den Jahren 1962 und 1963 während der Auseinandersetzungen um den Bundesanteil vorausgesagt wurde. Dafür, daß in den kommenden Jahren leider keine Besserung für die Länder zu erwarten ist, kann ich Ihnen als Kronzeugen die Deutsche Bundesbank präsentieren, die in ihrem Jahresbericht für 1965 — heute veröffentlicht — wörtlich folgendes schreibt; ich darf mit Genehmigung der Frau Präsidentin zitieren:
    Weit prekärer
    — nämlich als beim Bund —
    ist nach wie vor die Situation der Länder und Gemeinden, bei denen die tariflichen und strukturellen Verbesserungen in den Bezügen ihrer Bediensteten absolut und relativ erheblich stärker zu Buche schlagen als beim Bund und deren finanzielle Bewegungsfreiheit darüber hinaus immer noch durch Investitionsprogramme beeinträchtigt ist, die in früheren Jahren unter dem Einfluß hoher Einnahmen begonnen worden waren und die sich erst jetzt kassenmäßig auswirken.
    So weit die Deutsche Bundesbank.
    Zu diesen Investitionen, die von der Bundesbank angesprochen werden, eine kurze Bemerkung, um möglichen Einwendungen zuvorzukommen: Es handelt sich bei diesen Investitionen, die in der Tat neben den Besoldungsausgaben den Schwerpunkt der Länderausgaben darstellen, um so wichtige Aufgaben wie den Neubau und den Ausbau wissenschaftlicher Hochschulen, Ingenieurschulen und anderer Bildungseinrichtungen aller Art. Es handelt sich ferner um den Bau von Straßen, Krankenhäusern und Forschungsstätten, kurz, um Maßnahmen, die in Zukunft in noch verstärktem Maße erforderlich sein werden, wenn das weitere wirtschaftliche Wachstum in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet sein soll. Bedenken Sie bitte bei allen Entscheidungen, die Sie — auch in Zukunft — in Finanzausgleichsfragen zu treffen haben: Diejenigen Aufgaben, die der Herr Bundeskanzler als Sozialinvestitionen bezeichnet hat, die in den kommenden Jahren vorrangig vor konsumtiven Ausgaben zu erfüllen seien, sind zum weitaus überwiegenden Teil Aufgaben der Länder und Gemeinden. An dieser Tatsache darf man bei der Verteilung der Steuereinnahmen nicht vorübergehen.
    Aus diesen Gründen muß auch die in der Stellungnahme der Bundesregierung aufgeworfene Frage, ob den finanzschwachen Ländern nicht durch eine Verschärfung des horizontalen Finanzausgleichs geholfen werden könne, in aller Entschiedenheit verneint werden. Berücksichtigen Sie bitte, daß das Volumen -der Ausgleichsmasse von 170 Millionen DM im Jahre 1951 über 541 Millionen DM im Jahre 1955 auf rund 1,75 Milliarden DM im laufenden Jahr 1966 steigen wird. Das ist bereits die äußerste Grenze dessen, was den vier gebenden Ländern angesichts ihrer eigenen wichtigen Aufgaben abverlangt werden kann.
    Darüber hinaus dürfte auch die Schätzung der Bundesregierung nicht zutreffend sein, daß diese vier Länder 1966 Steuermehreinnahmen von 10 % — gleich 2,2 Milliarden DM — zu erwarten hätten. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom 26. April 1966 sind nämlich die Steuereinnahmen dieser vier Länder im ersten Quartal 1966 nur um rund 380 Millionen DM gewachsen. Hieraus läßt sich für das ganze Jahr auf einen Zuwachs von nur rund 1,6 Milliarden DM schließen. Diese Einnahmen würden jedoch bei weitem nicht ausreichen, um die in den Haushaltsplänen dieser Länder veranschlagten Ausgaben zu decken. Außerdem läßt sich schon jetzt mit Sicherheit feststellen, daß die in den Haushaltsplänen dieser Länder veranschlagten Krediteinnahmen sich ebenfalls bei weitem nicht realisieren lassen werden.
    Bei ihrem Hinweis auf die Kassen der vier immer als finanzstark hingestellten Länder hat die Bundesregierung überdies nicht berücksichtigt, daß die Einnahmen dieser Länder sich sehr unterschiedlich entwickeln. So liegen Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit ihren Zuwachsraten im ersten Quartal wesentlich unter dem Steuerzuwachs des Bundes, der 8,5 % betrug. Hamburg hatte nur 7 % und Nordrhein-Westfalen sogar nur 5 % aufzuweisen; im wesentlichen eine Folge der Ihnen bekannten



    Minister Lemmer
    Krise bei der Steinkohle und der schwierigen Lage bei der Schwerindustrie.
    Hier muß doch jeder einsichtige Fachmann zugestehen, daß Ländern, die mit derartigen wirtschaftlichen Strukturschwierigkeiten zu kämpfen und dabei im Interesse der gesamten Volkswirtschaft ungeheure Summen aufzuwenden haben, nicht noch zusätzliche Belastungen zugemutet werden dürfen. Ich möchte daher ebenfalls die eindringliche Bitte an dieses Hohe Haus richten, dem Initiativentwurf des Bundesrates in der vom Bundesrat beschlossenen Form zuzustimmen.


Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Windelen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir hätten es begrüßt, wenn bei dieser wichtigen Beratung, die Bund und Länder entscheidend berührt, die Bundesregierung etwas repräsentativer vertreten gewesen wäre. Wir kennen bei einigen Kabinettsmitgliedern zwar die Gründe, warum es nicht möglich war. Aber wir hätten es dennoch begrüßt, wenn hier auch der Optik etwas mehr Rechnung getragen worden wäre. Lassen Sie mich ohne jede Schärfe und ohne jede Polemik eines hinzufügen: Wir beraten in diesem Hause öfters Gesetze, die für Bund und Länder gleichermaßen wichtig sind. Wir haben es dann auch oft schmerzlich bedauert, wenn die Bundesratsbank sehr dünn besetzt war.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Oder gar nicht! — Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir wissen, daß dann sicher ebenso gute Gründe geltend gemacht werden konnten. Wir sollten auch darauf verzichten, gegenseitig aufzurechnen. Aber ich glaube, es würde dem Stil und der Atmosphäre dieses Hauses und dieses Bundesstaates ein wenig dienen, wenn man auch auf diese Dinge etwas mehr achtete.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlägt der Bundesrat vor, die Leistungen aus dem Länderfinanzausgleich an alle fünf ausgleichsberechtigten Länder einmalig für das Haushaltsjahr 1966 durch Ergänzungszuweisungen des Bundes nach Art. 107 Abs. 2 zu verbessern. Zu der rechtlichen Problematik dieser Vorlage wird mein Kollege Dr. Abelein gleich noch etwas sagen. Meine politischen Freunde kennen die Schwierigkeiten einiger finanzschwacher, steuerschwacher Länder gerade für das Jahr 1966. Sie kennen auch die Gründe, die dazu geführt haben. Wir sind der Meinung, daß diesen Ländern, und zwar rasch, geholfen werden muß. Wir sind der Meinung, daß man sie nicht auf einen Finanzausgleich, auf eine Änderung des Bund-Länder-Verhältnisses in einer mehr oder weniger fernen Zukunft verweisen kann.
    Die Hilfe muß aber — auch das muß zu sagen gestattet sein — dort ihre Grenzen haben, wo der Bundeshaushalt 1966 selbst in Gefahr gerät. Der Haushaltsausschuß hat den Entwurf des Bundeshaushalts 1966 in wochenlangen und gründlichen Beratungen geprüft, und er steht kurz vor dem Abschluß seiner Beratungen. Nur zwei Einzelpläne, nämlich die der Bundesschuld und der allgemeinen Finanzverwaltung, sind noch nicht abschließend beraten worden. Aber schon heute läßt sich übersehen, .daß sich die optimistische Vorstellung mancher Kollegen auf allen Seiten des Hauses, dieser Haushalt enthalte Reserven in der Größenordnung von Milliarden, nicht realisieren wird. Auch die Hoffnung, man werde durch globale lineare Streichungen bei den Subventionen wesentliche Beträge frei machen können, hat sich — ich möchte hinzufügen: erwartungsgemäß — nicht erfüllt. Bisher konnten im Haushaltsausschuß Kürzungsmöglichkeiten in einer Größenordnung von rund 350 Millionen DM aufgezeigt werden. Selbst wenn in den Einzelplänen 32 und 60 noch Ausgaben in Höhe von vielleicht 140 Millionen DM gekürzt werden sollten, wird der Betrag nicht zur Erfüllung aller Wünsche ausreichen.
    Den voraussichtlichen Kürzungen stehen beträchtliche unabweisbare Mehrausgaben gegenüber, wie sie teilweise schon in der ersten Lesung des Bundeshaushalts aufgezeigt wurden. Es sind dies, um nur einige Beispiele zu nennen, Mehrausgaben für die Maßnahmen im Steinkohlenbergbau, für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Vietnam, für die Aufstokkung der Berlin-Hilfe und nicht zuletzt für die Verstärkung der Mittel für die Wissenschaft. Dabei ist ein Betrag für die finanzschwachen Länder noch nicht berücksichtigt.
    Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollen die Ergänzungszuweisungen des Bundes auf der Grundlage der Steuereinnahmen berechnet werden, also nach der Steuerkraft, nicht nach dem echten Finanzbedarf der finanzschwachen Länder. Insofern ist der Ausgangspunkt des Gesetzes höchst bedenklich. Hier werden Bedürfnisfragen, die bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Ergänzungszuweisungen nach Art. 107 GG im Vordergrund stehen müßten, mit Fragen des horizontalen Finanzausgleichs vermengt, der in erster Linie dem Ausgleich der unterschiedlichen Steuerkraft der Länder untereinander dienen sollte.
    Bei dem Gesetzentwurf ist im übrigen noch gar nicht berücksichtigt, daß Länder und Gemeinden nach einer neuen Steuerschätzung — Herr Minister Lemmer hat darauf hingewiesen —, die Ende April im Einvernehmen mit den Ländervertretern erfolgt ist, in ihrer Gesamtheit im laufenden Jahr Steuereinnahmen von über 300 Millionen DM zu erwarten haben, mit denen sie bisher nicht rechnen konnten. Es trifft sicher zu, daß diese Steuermehreinnahmen nicht dort oder jedenfalls nicht proportional dort anfallen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Es sollte aber eigentlich selbstverständlich sein, daß auch diese Mehreinnahmen bei der Beurteilung der Bedürfnisfrage berücksichtigt werden. Es mag sein, daß diese Mehreinnahmen sich in erster Linie bei den leistungsfähigeren — ich will nicht sagen: finanzstarken, denn das ist ein sehr relativer Begriff — Ländern konzentrieren. Ich meine, es geht nicht an, daß diese leistungsfähigeren Länder die Mehreinnahmen ungeschmälert behalten, der Bund dagegen zur Entlastung der leistungsfähigen Länder
    1720 Deutscher Bundestag — .5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966
    Windelen
    Ergänzungszuweisungen an finanzschwache Länder zahlt. Dies ist aus der Gesamtschau auch insofern schwer vertretbar, als die Steuereinnahmen der Länder nach den neuesten Schätzungen für die Zukunft, nachdem wir dieses Tal überwunden haben, ohnehin stärker steigen werden als beim Bund, und zwar bei der Ländergesamtheit. Auch hier müssen wir eben wieder differenzieren. Bei der Ländergesamtheit werden sie um ungefähr 10,5 % steigen, beim Bund um 9,1 %. Die Entwicklung des Vorjahres, wo infolge der Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes ausnahmsweise die Steuereinnahmen des Bundes stärker gestiegen sind als bei den Ländern, wird sich also mit Sicherheit nicht wiederholen.
    Ich habe bereits erklärt, daß meine politischen Freunde trotz der durch das Haushaltssicherungsgesetz gekennzeichneten Enge des Bundeshaushalts 1966 bereit sind, der Ausnahmesituation einzelner finanzschwacher Länder, die sich im wesentlichen aus der Einnahmeentwicklung des Jahres 1965 ergeben hat, Rechnung zu tragen, allerdings nur in einem Rahmen entsprechend dem echten Bedarf.
    Der Bundesrat hat die Höhe der Ergänzungszuweisungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, mit 251 Millionen DM beziffert. Dieser Betrag ist aber auf der Grundlage des Steueraufkommens von 1965 und nicht von 1966 errechnet. Eine Nachrechnung ergibt, daß der Gesetzentwurf tatsächlich zu Ergänzungszuweisungen von mehr als 280 Millionen DM führen würde. Dieser Betrag ist bei leidenschaftsloser Abwägung der finanziellen Situation von Bund und Ländern sicherlich übersetzt. Im Haushalt des Bundes für 1966 jedenfalls wird ein Betrag von 250 oder gar von 280 Millionen DM nicht gefunden werden können.
    Wir werden uns aber dafür einsetzen, daß über die Barzuweisungen hinaus, die wir für diesen Zweck schon in diesem Haushalt einsetzen wollen, in diesem Jahr ausnahmsweise die Haushaltslage der finanzschwachen Länder durch gezielte Einzelmaßnahmen erleichtert wird. Das kann unter anderem durch eine Lockerung gewisser Selbstbeteiligungsauflagen und durch Stundung von Schuldendienstleistungen geschehen. Die Einzelheiten wären im Rahmen der weiteren Beratung zeitnah festzulegen, da dadurch dem echten Bedarf am besten entsprochen werden kann. Wir jedenfalls — und damit lassen Sie mich schließen — werden dafür sorgen, daß den finanzschwachen Ländern im Rahmen der Haushaltsberatungen in angemessener Weise und möglichst rasch geholfen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)