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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 38. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1966 Inhalt: Frau Abg. Enseling tritt in den Bundestag ein 1695 A Überweisung des Berichtes des Bundeskartellamtes 1695 B Überweisung von Vorlagen 1695 B Fragestunde (Drucksachen V/561, V/562) Fragen der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal und Dr. Apel: Verhandlungen zwischen dem amerikanischen Ölkonzern Texaco und der DEA Schmücker, Bundesminister . . . . 1696 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1696 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 1697 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 1697 D Westphal (SPD) 1698 A Frage des Abg. Dr. Apel: Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der unabhängigen deutschen Mineralölunternehmungen Schmücker, Bundesminister . . . . 1698 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 1698 D Dr. Schiller (SPD) . . . . . . . 1699 A Dr. Friderichs (FDP) 1699 B Junghans (SPD) . . . . . . . 1699 C Westphal (SPD) 1699 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 1700 A Frage des Abg. Dröscher: Einflußnahme ausländischer Ölkonzerne auf die Eigentumsverhältnisse in der deutschen Mineralölgesellschaft 1700 B Fragen der Abg. Frau Kurlbaum-Beyer: Zeitschrift des Warentestinstituts Schmücker, Bundesminister . . . . 1700 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) 1701 A, 1701 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1701 B Moersch (FDP) 1701 C Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Beaufsichtigung der gewerblichen Altenheime Schmücker, Bundesminister 1702 A, 1702 B Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . 1702 B Fragen des Abg. Sanger: Unterlagen über das Schicksal unserer früheren jüdischen Mitbürger Dr. Ernst, Staatssekretär 1702 D Sänger (SPD) 1703 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 Fragen des Abg. Picard: NS-Dokumente im Bundesarchiv . . 1703 C Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Nachwahlen Dr. Ernst, Staatssekretär 1703 D Frage des Abg. Kiep: Erhaltung des Wahlrechts für vorübergehend im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige Dr. Ernst, Staatssekretär 1704 A Kiep (CDU/CSU) 1704 B Frage des Abg. Haase (Kassel) : Regelung des Rundfunkgebührenwesens — Finanzierung des Deutschlandfunks Dr. Ernst, Staatssekretär 1704 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 1704 C Frage des Abg. Dr. Vogel (Speyer) : Errichtung einer Fernseh-Universität Dr. Ernst, Staatssekretär 1704 D Frage des Abg. Dr. Stammberger: Gesamtdeutsche Auftragsgespräche Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 1705 B Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 1705 B Frage des Abg. Dr. Stammberger: Mißverständliche Erklärungen eines Kabinettsmitglieds über die Friedensbotschaft der Bundesregierung Dr. Carstens, Staatssekretär . . 1705 C Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 1705 D Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit — Konsultationsgespräche im Rahmen des Freundschaftsvertrages Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 1706 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 1707 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Lieferungen von Waffen aus der SBZ nach Nordvietnam Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 1708 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 1708 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) C 1708 Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Durchführung des RentenversicherungsÄnderungsgesetzes vom 9. Juni 1965 Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 1708 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1709 A Fragen des Abg. Varelmann: Vermögensanlage der Träger der Rentenversicherungen Kattenstroth, Staatssekretär . . 1709 C Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 1710 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1710 C Frage des Abg. Strohmayr: Umkippen von Tankfahrzeugen . . . 1711 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Drucksache V/511) — Erste Beratung — Dr. Lemke, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . 1711 B Kubel, Minister des Landes Niedersachsen 1713 A Dr. Schäfer (SPD), zur GO . . . 1715 D Genscher (FDP) 1716 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 1716 B Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers 1716 C, 1721 D Schoettle (SPD) . . . . . . . 1716 D Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 1717 D Windelen (CDU/CSU) 1719 A Peters (FDP) 1720 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 1721 A Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 1722 B, 1723 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer (Drucksache V/507) — Erste Beratung — 1723 C Entwurf eines Gesetzes über Steuerstatistiken (Drucksache V/519) — Erste Beratung — Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 1723 D Frau Funcke (FDP) 1724 A Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . 1724 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse [Herford], Dorn u. Gen.) (Drucksache V/ 473) — Erste Beratung — Busse (Herford) (FDP) 1724 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache V/527) — Erste Beratung — 1725 B Entwurf eines Bundeswaffengesetzes (Drucksache V/528) — Erste Beratung — Genscher (FDP) 1725 C Köppler (CDU/CSU) 1725 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1725 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Strauß, Jacobi [Köln], Ertl u. Gen.) (Drucksache V/544) — Erste Beratung — 1725 D Antrag betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/ 546), in Verbindung mit Antrag betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Abg. Börner und Fraktion der SPD) (Drucksache V/563) Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 1726 A Börner (SPD) 1726 D Moersch (FDP) 1727 C Genscher (FDP) 1729 C Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/545) 1729 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flakkaserne in Berlin-Lankwitz, Gallwitz-Allee 115 (Drucksache V//550) 1729 D Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Einunddreißigste und Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/543, V/557, V/504, V/558) . . . 1730 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einführung von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern und den Entwurf für eine Entscheidung des Rats zur Errichtung eines Veterinärausschusses (Drucksachen V/11, V/560) . . . . 1730 B Nächste Sitzung 1730 D Anlagen 1731 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 1695 38. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 6. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 6. 5. Bading **) 6. 5. Bauer (Würzburg) * 6. 5. Berkhan*) 6. 5. Blachstein *) 6. 5. Blumenfeld*) 6. 5. Frau Blohm 14. 5. Borm 4. 5. Büttner 8. 5. Burger 15. 5. Corterier *) 6. 5. Dr. Dittrich 6. 5. Draeger *) 6. 5. Dröscher **) 5. 5. Eisenmann 6. 5. Frau Dr. Elsner **) 6. 5. Erler 6.5. Faller **) 6. 5. Flämig *) 6. 5. Frieler 2. 7. Gerlach **) 5. 5. Glombig 6. 5. Gscheidle 6. 5. Dr. Hellige *) 6. 5. Frau Herklotz *) 6. 5. Herold *) 6. 5. Hilbert *) 6.5. Hirsch 4. 5. Hösl *) 6. 5. Dr. Hudak 6.5. Illerhaus 4. 5. ' Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 6. 5. Dr. Kempfler *) 6. 5. Frau Klee *) 6. 5. Dr. Kliesing (Honnef) *) 6. 5. Dr. Kopf *) 6. 5. Kriedemann **) 6. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 5. Kühn (Hildesheim) 4. 5. Lautenschlager 6. 5. Lemmrich *) 6. 5. Lenze (Attendorn) *) 6. 5. Liedtke 10. 5. Mauk **) 4. 5. Frau Dr. Maxsein *) 6. 5. Merten **) 5. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Paul 6. 5. Frau Pitz-Savelsberg *) 6. 5. Pöhler *) 6. 5. Raffert 4. 5. Rasner 6. 5. Dr. Rinderspacher *) 6. 5. Dr. Rutschke *) 6. 5. Frau Schanzenbach 7. 5. Schlee 4. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 6. 5. Schultz (Gau-Bischofsheim) 4. 5. Dr. Schulz (Berlin) *) 6. 5. Seifriz 6. 5. Dr. Serres *) 6. 5. Stahlberg 6. 5. Dr. Starke 4. 5. Strauß 6. 5. Frau Strobel **) 4. 5. Teriete 14.5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 6. 5. Vogt 6. 5. Dr. Wahl *) 6. 5. Wehner 7. 5. Wienand *) 6. 5. b) Urlaubsanträge Buchstaller 20. 5. Dr. Furler 29. 5. Leber 13.5. Dr. von Merkatz 31. 5. Zerbe 27. 5. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin) für die Fraktion der SPD zu Punkt 4 der Tagesordung (Drucksache V/519). Kaiser Augustus schätzte Wasserleitungen und Steuerstatistiken (Wir wissen aus der Schule: Als alle Welt geschätzet wurde). Spätere Zeiten hatten andere Präferenzen. Doch im 19. Jahrhundert tauchte beides wieder auf: die Wasserleitung wie die Steuerstatistik. Auch seitdem blieb die Welt nicht stehen. Vieles hat sich verändert, so das Steueraufkommen. Menschlicher Erfindungsgeist bewährte sich, auch im Fiskalischen, bei der Entwicklung der Einnahmen und bei der Entwicklung der Ausnahmen von den Einnahmen. Der Fortschritt in beidem ist gewaltig. Doch es änderte sich nicht alles. Manches blieb - überblieb. So die Technik der Steuerveranlagung. Alljährlich arbeitet sich ein stattliches Heer fleißiger Steuerbeamten und Steuerbeamtinnen durch Erklärungen über Einkommen, Umsatz, Vermögen und Verbrauch, arbeitet sich durch Erklärungen von juristischen Personen und von Normalpersonen; ein 1732 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 Teil dieser Streitmacht ist in die Abwehr von Gegenstößen — sogenannten Einsprüchen — verwikkelt, kleine mobile Einheiten sind unterwegs auf Betriebspatrouille. Zeit und Kraft dieser Armee sind voll genutzt, zumal ihre Ausrüstung weder einheitlich noch gar einheitlich-modern ist: sie bietet dem Betrachter einen Querschnitt durch die Bürotechnik zweier Jahrhunderte; sie gibt das Bild eines lebendigen Zeughauses. Neben einzelnen Großrechenanlagen finden sich — und in etwas größerer Dichte — Tischrechenmaschinen und elektrische Schreibmaschinen. Die Hauptmacht arbeitet jedoch nach wie vor mit Kopf und Federhalter, nur bei einigen Akzessoirs gibt es durchgängig modernes Gerät. Als Beispiel nenne ich das Telephon. Eine durchgängige Ausrüstung der Finanzämter mit Rechenanlagen wird für das nächste Jahrzehnt nicht erwartet. So urteilen jedenfalls die Kommandeure, der Bundesfinanzminister und die Länderfinanzminister. Ihr Urteil findet sich im Schluß der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs, eines wahrscheinlich überflüssigen Gesetzes, wenn die Ausrüstung der Veranlagungsbeamten eine Vollmechanisierung der Verfahren erlauben werden. Im letzten Absatz der Begründung heißt es: „Die Möglichkeiten der maschinellen Veranlagung können zumindest im nächsten Jahrzehnt nur in der Weise genutzt werden, daß die hierbei anfallenden Teilergebnisse in die nach dem bisherigen Verfahren erstellte Statistik übernommen werden. Was verursacht diese pessimistische Einschätzung des Zeitfaktors, diesen Defätismus an höchster Stelle? Fehlt es an Geld? Fehlt es an Einsicht? Und wenn eines oder beides, bei wem? Auf diese Fragen erwartet die SPD-Fraktion Antworten, Antworten von der Regierung. Unsere eigenen Recherchen lassen uns jedenfalls vermuten, daß es in erster Linie an Geld fehlt und erst in zweiter Linie an anderem mangelt. Zum Geld! Wir hoffen, daß die Regierung in der Lage sein wird, bei der Beratung des Gesetzentwurfs im zuständigen Ausschuß zu erklären, wieviel die durchgehende Mechanisierung der Veranlagung kosten würde und zwar a) bei allen Steuern, b) bei den im Steuerstatistischen Gesetz genannten sechs Steuern und der Hauptfeststellung der Einheitswerte. Ich sagte, wir hoffen. Bisher scheint es nämlich eine derartige Addition der Kosten des notwendigen Maschinenparks noch nicht zu geben. Jedenfalls habe ich nichts darüber in Erfahrung bringen können. Könnte der Herr Finanzminister die Zahl sogleich nennen, um so besser. Anderenfalls sollte sie dem beratenden Ausschuß genannt werden. Ohne Kostenschätzungen für ein Gesamtprogramm können Aufwand und Ertrag einer zeitlichen Komprimierung der Einführung nicht gegeneinander abgewogen werden. Es ist schade, daß derartige Informationen der Einbringung dieses Gesetztes nicht zugrunde liegen. Als nächstes käme die Frage, wer dies zu (bezahlen hat. Darauf gibt unsere Finanzverfassung eine eindeutige Antwort. Allerdings ist damit ein derartiges Pragramm noch nicht realisiert. Die Mittel müßten zur Verfügung gestellt werden. Von Bund und Ländern! Das führt uns vom Gebiet der Kosten auf das Gebiet der Einsicht. Welchen Ertrag brächte die maschinelle Veranlagung? Nun, sie (bringt einmal Rationalisierungseffekte. Sie bringt zum zweiten eine aktuelle Information über die Einnahmenentwicklung, also über das, was mit diesem Steuerstatistischen Gesetz nicht zu erreichen ist. Das Steueraufkommen für 1966 wird auf 115 Milliarden DM geschätzt. Davon entfallen auf die im Steuerstatistischen Gesetz genannten Steuern 80 Milliarden DM. Es gibt kein Unternehmen dieser Größe. Es gibt auch keine Gruppe von Unternehmen mit derartigen Umsätzen. Im Vergleich zum Fiskus gibt es nur Mittelbetriebe. Aber diese Mittelbetriebe haben Rechenanlagen. Sie verfügen über den laufenden Strom an Informationen, der für rationales Handeln nun einmal notwendig ist. Mit der Verwendung dieser Geräte in den privaten und öffentlichen Unternehmen ist eigentlich auch die Frage ihrer Rentabilität für den Staat, des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag, bereits beantwortet. Für die .Unternehmen gilt: Skudi ist (nur) wert, was Skudi bringt". Kurzum: das, was für das nächste Jahrzehnt von der Regierung nicht für wahrscheinlich gehalten wird, sollte 'in einem Vier- bis Fünf-Jahres-Programm möglich gemacht werden. Dabei wird im Konzert der Gebietskörperschaften der Bund führen müssen. Die SPD-Fraktion wird ihn darin gern unterstützen. Freilich entstehen dem Bundestag in diesem Zusammenhang noch andere Verpflichtungen So wird für den Einzelfall abzuwägen sein, ob, diese oder jene sperrige Steuerpräferenz gewichtig genug ist, um die Kosten der maschinellen Veranlagung in Kauf zu nehmen oder ob sie nicht einer offenen Subvention weichen sollte. Gewichtig wird dabei in der Regel an der Zahl der Fälle zu messen sein. Dies zur Zukunft! Doch zurück zur Gegenwart dieses Gesetzentwurfes, zur Gegenwart einer schlecht ausgerüsteten Steuerverwaltung. Für sie ist jede zusätzliche Arbeitslast im Grunde genommen eine Zumutung. Dies zeigt sich in den bescheidenen Zielsetzungen des statistischen Programms. Die Umsatzsteuerstatistik soll alle zwei Jahre, die Lohnsteuer-, Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistik alle drei Jahre durchgeführt werden. Bei dem gegenwärtigen Verfahren heißt dies, daß über die Einnahmen aus Umsatzsteuern von 23 Milliarden DM 1966 erst am Jahresende 1967 Näheres bekannt sein wird, daß die Statistiken der Einkommensteuern für das Jahr 1965 erst 1967 oder gar 1968 zur Verfügung stehen werden. Das heißt, daß sie für die aktuelle Haushaltspolitik weitgehend entwertet sind. Wir begrüßen den Gesetzentwurf, damit wenigstens die Historie zu ihrem Recht kommt und damit für die Diskussion fundamentaler Änderungen im Steuersystem Übungsmaterial zur Verfügung steht. Wir wünschen darüber hinaus eine Beschleunigung der Vorbereitungen für eine Statistik der Einkommensteuererklärungen. Sie würde immerhin rascher als die gegenwärtige Statistik der Steuerbescheide Rückschlüsse über die Entwicklung des Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 1733 Aufkommens erlauben. Vor allem aber will die SPD-Fraktion von der Regierung eine eingehende Information über die Möglichkeiten maschineller Veranlagung in Kürze. Sie wäre dankbar, wenn die Regierung über diese Information hinaus ein Programm für diese Umrüstung vorlegen würde. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 27. April 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/520 Frage IV) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die niedrigen Gebühren für Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen dazu beitragen, daß es z. B. für einen rechtsuchenden Rentenempfänger schwierig ist, für ein Verfahren vor den Sozialgerichten einen im Sozialversicherungsrecht versierten Rechtsbeistand zu finden? Es ist mir bisher nicht bekanntgeworden, daß Rechtsuchende Schwierigkeiten haben, in Sozialsachen einen geeigneten Rechtsberater zu finden. Die Gebühren der Rechtsanwälte und Rechtsbeistände für Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sind durch das Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze vom 30. Juni 1965 (Bundesgesetzblatt I S. 577) mit Wirkung vom 1. Oktober 1965 erhöht worden. Auch nach der Erhöhung sind diese Gebühren jedoch im allgemeinen noch geringer als die Gebühren für andere Rechtsstreitigkeiten. Der Anwaltschaft wird zugemutet, sich in Sozialsachen mit verhältnismäßig geringen Gebühren zu begnügen, weil die Rechtsuchenden regelmäßig den wenig begüterten Kreisen angehören. Die Anwaltschaft ist sich der sozialen Aufgabe, die sich ihr hier stellt, auch bewußt. Entsprechendes gilt für die Rechtsbeistände. Wenn die Sozialsachen nicht zum üblichen Arbeitsgebiet des Rechtsanwalts gehören, so wird dies nicht auf die niedrigen Gebühren, sondern vor allem darauf zurückzuführen sein, daß in den Verfahren vor den Sozialgerichten in weitem Umfange nicht Rechtsanwälte, sondern Mitglieder und Angestellte von Gewerkschaften, Kriegsopferverbänden und anderen sozial- oder berufspolitischen Vereinigungen mit der Vertretung betraut werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 25. April 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/523 Frage III) : Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, im Ministerrat der EWG eine Verlängerung der Verordnung Nr. 56/65 über die Erstattung für Emmentalerkäse im innergemeinschaftlichen Handel noch einmal über die Verordnungen Nr. 85/65 und 151/65 und damit über den 30. März 1966 hinaus zu erreichen? Die Verordnung Nr. 56/65/ EWG des Rates vom 12. April 1965 über die Erstattung für Emmentaler, Greyerzer und Sbrinz-Käse im innergemeinschaftlichen Handel ist mit der Verordnung Nr. 34/66/ EWG des Rates vom 29. März 1966 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 31. März 1966, Seite 861) bis zum 31. Dezember 1966 verlängert worden. Mit der Bekanntmachung Nr. 122 der Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette vom 12. April 1966 (Bundesanzeiger Nr. 69 vom 13. April 1966) wird die Gewährung von Erstattungen bei Ausfuhren nach Belgien, Luxemburg und Italien fortgesetzt.
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    Herr Abgeordneter, ungeachtet dessen, daß die Träger der Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten und die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bei der Anlage ihres Vermögens die Bundesförderungsgebiete sicher nicht vernachlässigt haben, ist die Bundesregierung bereit, die genannten Versicherungsträger auf die Bedeutung der Vermögensanlage in diesen Gebieten hinzuweisen. Bei den Anlagezwecken im einzelnen



    Staatssekretär Kattenstroth
    müßten jedoch die unterschiedlichen Aufgabenstellungen der Rentenversicherungsträger einerseits und der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung andererseits Berücksichtigung finden.
    Zinszuschüsse darauf bezog sich Ihre zweite Frage — für regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft sind in Kap. 60 02 Tit. 571 des Bundeshaushalts vorgesehen. Nach den Erläuterungen zu dem Titel obliegt die Durchführung dieser Hilfsmaßnahmen dem Bundesminister für Wirtschaft.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich rufe die Frage VII/5 des Abgeordneten Strohmayer auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, dem relativ häufigen Umkippen von Tankfahrzeugen dadurch zu begegnen, daß für die Tanks nicht nur Querschotten, sondern auch Schotten in Längsrichtung vorgeschrieben werden, um etwa plötzliche Gewichtsverlagerungen beim Einbiegen oder Bremsen weitgehend zu vermeiden?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich muß die Fragestunde jetzt abbrechen. Die nächste Fragestunde ist morgen, Donnerstag.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ändederung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Länderfinanzausgleichsgesetz 1965) - DrucksacheV/511 —
Das Wort zur Einbringung der Vorlage hat als Mitglied des Bundesrates der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Herr Dr. Lemke.
Dr. Lemke, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, im ausdrücklichen Auftrage des Bundesrats dem Hohen Hause die ihm vorliegende Begründung des vom Bundesrat einstimmig eingebrachten Entwurfs dieses Gesetzes zu erläutern.
Die Zahl der Initiativgesetzentwürfe, die seit 1949 vom Bundesrat eingebracht worden sind, ist nicht besonders groß. Noch seltener sind die Fälle, in denen Mitglieder des Bundesrates in diesem Hohen Hause um das Wort bitten, um von vornherein eine Stellungnahme hier klar zum Ausdruck zu bringen. Wenn heute gleich drei Vertreter des Bundesrates kurz zu Ihnen sprechen werden, dann wollen Sie daraus bitte erkennen, daß der Bundesrat diesem Gesetzentwurf aus grundsätzlichen Erwägungen eine große Bedeutung beimißt.
Der Bundesrat hat diesen Initiativantrag einstimmig beschlossen. Es wäre nun viel zu vordergründig, wollte man es allein darauf abstellen, daß nach der einmütigen Auffassung des Bundesrates den steuerschwachen Ländern jetzt geholfen werden muß und daß es daher bei diesem Initiativgesetzentwurf nur um das liebe Geld geht. Sicherlich soll der Bund zu
Leistungen an Bayern, Niedersachsen, RheinlandPfalz, Schleswig-Holstein und an das Saarland verpflichtet werden. Hinter dem Gesetzentwurf verbirgt sich aber viel mehr als das Verlangen nach Geld; hier ist grundsätzlich eine Neuordnung zu schaffen, eine Neuordnung, die eben aus der jetzigen Situation der Länder heraus notwendig ist. Wir wollen versuchen, mit den Schwierigkeiten in den Ländern wenigstens in etwa fertig zu werden und die steuerschwachen Länder zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu befähigen.
Zunächst könnte an eine Berichtigung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das Jahr 1966 gedacht werden. Diese Möglichkeit scheidet indessen aus, nachdem sich Bund und Länder seinerzeit auf einen Bundesanteil von 39 v. H. auch für das Jahr 1966 geeinigt haben. Hiervon abgesehen können nach dem Wortlaut des Art. 106 des Grundgesetzes einzelne Länder oder Gruppen von Ländern, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eine Revision des Bundesanteils zu ihren Gunsten nicht fordern. Aber auch dem Bund ist es verwehrt, auf eine Revision zu seinen Gunsten mit der Begründung zu drängen, er müsse unterstützend eingreifen, und einzelne Länder seien ohne Beeinträchtigung ihrer Haushaltswirtschaft zur Abführung eines höheren Bundesanteils durchaus in der Lage.
Auch ein weiterer Weg erweist sich als nicht gangbar, nämlich der, den Länderfinanzausgleich zugunsten der steuerschwachen Länder zu intensivieren. Eine Verstärkung der horizontalen Ausgleichswirkung des Länderfinanzausgleichs bedingt höhere Ausgleichsbeträge der steuerstarken -Länder. Diese sind aber im Augenblick gerade noch in der Lage, ihre eigenen Haushalte unter Berücksichtigung ihrer derzeitigen Leistungen im Länderfinanzausgleich auszugleichen. Sie sind mit anderen Worten — Herr Kollege Lemmer wird das anschließend noch begründen — an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt und damit außerstande, den steuerschwachen Ländern von sich aus noch mehr als bisher zu helfen. — Herr Minister Kubel wird nachher auch im einzelnen darlegen, warum die steuerschwachen Länder in diese Situation gekommen sind.
Der Gesetzentwurf hat nämlich in allererster Linie im Auge gehabt, der Aufgabenstellung und dem Wesen des Bundesstaates Rechnung zu tragen. Nach Art. 29 des Grundgesetzes ist das Bundesgebiet keineswegs allein nach finanzwirtschaftlicher Zweckmäßigkeit, sondern vornehmlich unter Berücksichtigung der landsmannschaftlichen Verbundenheit und der geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge zu gliedern. Einem so gegliederten Bundesstaat wird es dann aber immanent sein, daß er verschieden große und finanziell verschieden starke oder schwache Länder vereinigt; denn eine aus dem Geschichtsbewußtsein der Nation gestaltete Gliederung des Gesamtstaates wird niemals dazu führen können, völlig gleich starke Gliedstaaten zu schaffen. Es wird vielmehr immer in unserer Verfassungswirklichkeit auch Länder geben, deren Kapazität der Staatsfinanzen unter dem Bundesdurch-



Ministerpräsident Dr. Lemke
schnitt liegen muß. Das hat auch der Verfassungsgesetzgeber bei der Schaffung des Grundgesetzes wohl bedacht.
Der Weg, den man gehen kann, ist ein dritter Weg, der Ihnen jetzt durch diesen Gesetzentwurf vorgeschlagen wird. Diesen dritten Weg gibt es in unserer Verfassung schon seit mehr als einem Jahrzehnt. In unserer Verfassung ist vor 10 Jahren durch die Initiative der Bundesregierung ein neues Element hineingekommen, ein neues Element, mit dem in solchen Fällen, wie sie heute vorliegen, den Ländern geholfen werden kann. Die Bundesregierung hat es initiiert, der Bundesrat hat zugestimmt, und auch der federführende Bundestagsausschuß für Finanzen und Steuerfragen hat in seinem Schriftlichen Bericht zu den Finanzreformgesetzen 1955 gesagt: Den Vorbehalt unmittelbarer Bundeszuweisung im Rahmen des Länderfinanzausgleichs halten wir für möglich.
Wenn der Bundesrat Ihnen vorschlägt, diesen Weg nun zu beschreiten, weil die anderen beiden Wege nicht beschritten werden können, so sind hierfür insbesondere drei Gründe maßgebend, die das Grundsätzliche unseres Vorschlages erkennen lassen.
Der Bundesrat ist erstens der Meinung, daß das Institut der Bundesergänzungszuweisungen gerade für jene Fälle gedacht ist, in denen auf dem Wege über den horizontalen Länderfinanzausgleich, der nach wie vor vorrangig ist, einem Lande oder auch mehreren Ländern nicht mehr oder nicht mehr ausreichend geholfen werden kann.
Zweitens ist der Bundesrat folgender Auffassung. Mit der Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen, die nach dem Verfassungstext der ergänzenden Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der in Betracht kommenden Länder dienen, wird die Gefahr gebannt, diese Länder könnten in ein Abhängigkeitsverhältnis vom Bund geraten. Diese Möglichkeit wäre nicht auszuschließen, wenn dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt würde, gezielte Einzelmaßnahmen zur Erleichterung der Haushaltslage der steuerschwachen Länder vorzunehmen, die — ich zitiere wörtlich — nur im Einvernehmen mit den beteiligten Ländern durchgeführt werden könnten.
Auf der anderen Seite bietet der im Gesetz verankerte allein nach der Finanzkraft der ausgleichsberechtigten Länder orientierte Maßstab für die Bemessung der Bundesergänzungszuweisungen die Gewähr dafür, daß die Voraussetzungen für diese nicht erst durch eine übersteigerte Ausgabenwirtschaft und Staatsverschuldung geschaffen werden können.
Wenn der Herr Bundesfinanzminister in diesem Zusammenhang vor der Einführung einer Tendenz zum vertikalen Finanzausgleich in die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern warnen zu müssen glaubte, so vermag ich in dieser Hinsicht einen Unterschied zwischen der von der Bundesregierung vorgeschlagenen und seit Jahren praktizierten gezielten Bezuschussung von Einzelmaßnahmen im Aufgabenbereich der Länder und einer globalen Zuweisung von Bundesergänzungszuweisungen zur Entlastung der Länderhaushalte nicht zu erkennen.
Beide sind, wenn Sie so wollen, Erscheinungsformen eines vertikalen Finanzausgleichs.
Aber am 'entscheidendsten ist der dritte Gesichtspunkt, der den Bundesrat zu seiner Initiative veranlaßt hat. Sie entspricht nicht nur dem Wortlaut, sondern vor allem dem Geist des Grundgesetzes. Unsere Verfassung stellt als einen der sie tragenden Grundsätze den Sozialstaatsgedanken heraus und konkretisiert ihn dahin, daß die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu wahren ist. Ist diese Einheitlichkeit gefährdet, weil die steuerschwachen Länder anerkanntermaßen dringliche Aufgaben zurückstellen müssen und ihnen der „brüderliche" Länderfinanzausgleich nicht mehr zu helfen vermag, so erwächst dem Bund aus seiner subsidiären Ausgleichsfunktion die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Eingreifen, und zwar — lassen Sie es mich bitte mit Nachdruck unterstreichen — zum rechtzeitigen Eingreifen. Auch hier gilt, daß Vorbeugen besser und vor allem billiger ist als Heilen, als das nachträgliche Heilen. Deshalb ist es auch ausgeschlossen, die Länder auf die bevorstehende große Finanzreform zu verweisen. Keiner von uns weiß, wann sie in Kraft tritt und in welchem Umfange sie den Gegebenheiten der steuerschwachen Länder Rechnung tragen wird. Im übrigen bejaht ja auch das Troeger-Gutachten ausdrücklich das Institut der Bundesergänzungszuweisungen, so daß wir uns in unserem Gesetzesvorschlag in der Tat bereits auf dem Wege zur großen Finanzreform befinden.
Der hierfür verfassungskonforme Weg ist der einer entsprechenden Novellierung des Gesetzes über den Länderfinanzausgleich; nur einen solchen kennt der Artikel 107 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes. Die alleinige Einstellung allgemeiner Finanzzuweisungen an die Länder in den Einzelplan 60 und dessen Sanktionierung durch das Haushaltsgesetz würden nämlich nicht genügen. Es bestehen aber selbstverständlich gar keine Bedenken dagegen, schon jetzt in den Haushaltsberatungen die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs, den wir eingebracht haben, im Bundeshaushalt 1966 zu berücksichtigen, weil nur so das Anliegen des Gesetzentwurfs auf eine sofortige Entlastung der Länderhaushalte erfüllt wird.
Wenn ich Sie daher bitte, dem Initiativgesetzentwurf Ihre Zustimmung nicht zu versagen, so spreche ich nicht allein pro domo. Gewiß zählt Schleswig-Holstein zu den durch die Vorlage begünstigten Ländern. Wesentlicher aber ist das verfassungspolitische Anliegen, dem der Bundesrat Ausdruck verliehen hat. Denn dieses Anliegen dient der Stärkung der bundesstaatlichen Ordnung, die sich in der Geschichte unseres Volkes als die ihm gemäße und zur Verwirklichung des freiheitlichen Ordnungsprinzips beste Verfassung bewährt hat.

(Beifall.)


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    Als Mitglied des Bundesrates hat Herr Finanzminister Kubel das Wort.



    Kubel, Minister des Landes Niedersachsen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist die Aufgabe zugefallen, zu den Argumenten der Bundesregierung Stellung zu nehmen, die in der Drucksache V/511 enthalten sind. Dabei werde ich auf die Wiedergabe eines größeren Zahlenmaterials verzichten. Ausreichende parlamentarische Erfahrung hat gelehrt, daß solches umfangreiches Zahlenmaterial in die Ausschußberatungen gehört. Ich werde also nur wenige Zahlen nennen, die zur Begründung unseres Begehrens erforderlich sind.
    Es ist etwas Besonderes — das ist schon gesagt worden —, wenn der Bundesrat Ihnen einen Initiativgesetzentwurf vorlegt, mit dem erstmalig Ergänzungszuweisungen des Bundes an die steuerschwachen Länder vorgeschlagen werden. Wir meinen also, daß der Art. 107 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit Art. 106 Abs. 4 Nr. 3 des Grundgesetzes vollständig ausgenutzt werden sollte, und wir meinen, daß die an mehreren Stellen vom Grundgesetz geforderte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet anders nicht erreichbar ist.
    Der Herr Bundesfinanzminister Dr. Dahlgrün hat am 11. Februar und 4. März im Bundesrat zu diesem Gesetzentwurf Stellung genommen. Mit der Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich ihn kurz zitieren:
    Die seit 1963 für. den Bund günstiger als für die Länder verlaufende Entwicklung der kassenmäßigen Steuereinnahmen hat folgende Ursachen: 1963 wurde der Bundesanteil von 35 auf 38 % erhöht, d. h. die Vergleichsbasis der Länder um 3 % gesenkt. 1964 kam eine weitere Erhöhung des Bundesanteils von 38 auf 39 % hinzu. Die Basis wurde also um ein weiteres Prozent gesenkt. Dann haben 1965 die Länder eben wegen ihrer höheren Beteiligung von 61 % die Ausfallwirkung des Steueränderungsgesetzes 1964, die wegen der gestiegenen Steuerbelastungsquote in diesem Fall außerhalb dor Diskussion bleiben sollte, bei den Einnahmen
    — ich bitte, zu bedenken, daß ich den Herr Bundesfinanzminister zitiere —
    mit verstärkter Wucht verspürt. Die Erhöhungen des Bundesanteils bezwecken ja gerade die eingetretene Einnahmeverlagerung bei Bund und Ländern.
    Die Finanzminister der Länder hatten seinerzeit richtig vermutet, wenn sie sagten, der Bund sei keineswegs auf einen Anteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer in der Höhe von zunächst 38 % und ab 1964 von 39 % angewiesen gewesen. Diesen Standpunkt haben auch Herr Ministerpräsident Dr. Lemke und Herr Kollege Pütz im Bundesrat den Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers entgegengestellt. Man könnte auch sagen: Diesen Standpunkt haben sie aus den Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers ableiten können.
    Eindeutig ist, daß durch die Erhöhung der Anteilsätze die Gewichte der Steuereinnahmen des Bundes zum Nachteil der Länder verlagert worden sind. Dazu hat Herr Ministerpräsident Dr. Kiesinger am 4. März im Bundesrat erklärt, er habe die bittere
    Erfahrung gemacht, daß der Bund die ihm damals von den Ländern zugestandenen Mittel, die sie selbst sehr gut für ihre eigenen Aufgaben häuten brauchen können, nicht für jene Zwecke verwendet habe, für die er sie gefordert hatte. Ich habe Herrn Ministerpräsidenten Dr. Kiesinger damit fast wörtlich zitiert.
    Später ist hinzugekommen, daß die Steueränderungsgesetze das Steueraufkommen der Länder noch weiter geschmälert haben. Die Länder befinden sich jedenfalls in einer Situation, in der nach dem Finanzbericht 1966 des Bundesfinanzministeriums die Steuereinnahmen des Bundes mit 8,2 %, die der Länder dagegen nur mit 4,6 % im Jahr 1965 gewachsen sind. Herr Kollege Pütz sagte am 4. März als Berichterstatter des Finanzausschusses im Bundesrat — ich habe die Ehre, einer seiner beiden Stellvertreter im Vorsitz zu sein —, daß nach seinen eigenen Schätzungen die Steuereinnahmen des Bundes um 941 Millionen DM größer waren, während die der Länder um 735 Millionen DM hinter den Steueransätzen der Länderhaushalte zurückgeblieben seien.
    Nun hat der Herr Bundesfinanzminister ausdrücklich erklärt, daß der geltende Finanzausgleich seit Jahren nicht genüge, daß vor allem die Bundesregierung anerkenne, er sei für einige Länder unzureichend. Das ist die allgemeine Auffassung des Bundesrates. Auch sie drückte sich in den Worten des Kollegen Pütz aus, als er mit allem Ernst darauf hinwies, die mehrfache Erhöhung des Anteilsatzes habe die finanzschwachen Länder in eine finanzielle Notlage gebracht, aus der sie sich trotz einschneidender und in der Relation weit über das Haushaltssicherungsgesetz des Bundes hinausgehender Haushaltsbeschränkung nicht mehr mit eigener Kraft zu befreien vermögen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden verstehen, daß diese bedeutsamen Erklärungen des Herrn Bundesfinanzministers und aller Landesregierungen die Initiatoren der hier einzubringenden Gesetzesvorlage in ihrer Auffassung bestärkt haben, daß sie in unseren Ländern eine breite Erwartung gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung haben aufkommen lassen.
    Natürlich haben wir es zunächst als Aufgabe empfunden, alles zu tun, um uns selber zu helfen. Ich möchte die Haushaltsgestaltung des neuen niedersächsischen Kabinetts der großen Koalition hier nicht besonders hervorheben. Aber man wird anerkennen müssen, daß wir bei der Aufstellung unseres Haushaltsplanes jedem bedenklichen Weg in der Beschaffung von Deckungsmitteln vermieden haben und daß wir auch das äußerste Maß an Disziplin gegenüber der Restriktionspolitik der Bundesbank und der Bundesregierung zu wahren bestrebt sind. Dabei ist aber herausgekommen, daß die minimalen Deckungsmöglichkeiten eben die Weiterentwicklung unseres Landes und — nehmen Sie das bitte nur beispielhaft — auch der anderen steuerschwachen Länder und damit die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet in Frage stellen.



    Minister Kubel
    Natürlich würde es zu weit führen — ich will es auch gar nicht unternehmen —, nun bei dieser Gelegenheit die Haushaltslage aller Länder zu analysieren. Aber ich meine, ich sollte auf die sehr eindrucksvolle Rede des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Kiesinger noch einmal hinweisen, die er vor dem Bundesrat gehalten hat. Er sagte, daß sich in Baden-Württemberg aus dem Jahre 1965 ein Defizit von 400 Millionen DM ergeben wird und daß im außerordentlichen Haushalt mehrere hundert Millionen DM nicht bedient werden können, die fehlen, um lebensnotwendige Aufgaben ,durchführen zu können. Sie wissen, meine Damen und Herren: Baden-Württemberg gehört zu den gebenden Ländern.
    Herr Ministerpräsident Lemke hat ein übriges getan, um Sie davon zu überzeugen, wie wichtig diese Gesetzesvorlage ist. Er hat die finanzielle Notlage seines Landes bei mehreren Gelegenheiten gekennzeichnet, das ebenfalls seit langem in der Unabhängigkeit seiner Haushaltsführung bedroht ist und in dem sich — lassen Sie mich das freimütig aussprechen — eine .Enttäuschung breit macht, wenn nun wieder der Versuch unternommen werden sollte, gezielte Einzelhilfen zu gewähren, statt die verfassungsmäßige Grundlage durch ein Gesetz auszunutzen, wie es Ihnen der Bundesrat vorgelegt hat.
    Einige Länder sind nicht in der Lage, ihr Defizit aus dem Jahre 1964 abzudecken, und im Jahre 1966 sind Kürzungen vorgenommen worden — wie z. B. in Niedersachsen —, die politisch eigentlich nicht mehr zu verantworten sind, Kürzungen in der Förderung der Wissenschaften, des Verkehrs, des Wohnungswesens. Auch auf dem besonders empfindlichen Gebiet der Beamtenbesoldungserhöhung haben wir dem Vorgehen des Bundes nicht zu folgen vermocht.
    Ich glaube dem Hohen Hause nicht weiter ausmalen zu müssen — darin würde mich auch unser Kollege Struve übertreffen können —, was es für eine Landesregierung bedeutet, den Milchpfennig praktisch nur noch zur Hälfte auszahlen und nicht einmal in Aussicht stellen zu können, ob und wann die andere Hälfte überhaupt gezahlt werden kann.
    Die steuerschwachen Länder erkennen an — sie tun es nicht leicht oder gar leichtfertig —, daß der horizontale Finanzausgleich nicht mehr zugunsten unserer Länder intensiviert werden kann. Auch für 'die finanzstarken Länder hat sich die Situation nach der Auffassung des Finanzausschusses des Bundesrates so geändert, daß eine höhere Leistung nicht mehr zumutbar ist.
    Wenn aus dem Bericht des Bundesfinanzministeriums vom 22. April 1966 aus den Einnahmen aus Steuern des Bundes und der Länder im ersten Vierteljahr 1966 geschlossen wird, daß die Steuereinnahmen einen gewissen Zuwachs haben werden, so wird andererseits auch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei der Körperschaftsteuer in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein beträchtliche Abnahmen zu verzeichnen sind.
    Im übrigen ist der Zeitraum noch zu kurz, um einen ausreichend klaren Überblick über die voraussichtliche Entwicklung zu haben. Die in echte Not geratenen Länder bedürfen aber der sofortigen Hilfe. Das Beheben größerer Schäden zu einem späteren Zeitpunkt würde mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nur teurer sein. Die steuerschwachen Länder haben von ihrer Möglichkeit, fehlende ordentliche Einnahmen durch Ìnanspruchnahme von Kapitalmarktmitteln zu ersetzen, in abgestimmtem Umfange Gebrauch gemacht. Sie glauben nicht, daß eine Entlastung der gegenwärtigen Haushaltssituation durch weitere Inanspruchnahme des Kapitalmarkts möglich oder auch nur von der Entwicklung ihrer ordentlichen Einnahmen her noch zu verantworten wäre. Hier die Kapitalmarktsituation näher zu schildern, ist sicher überflüssig. Sie wird morgen, wenn man wieder am sogenannten „Runden Tisch" beieinander sitzt, gewiß keinen Anlaß zu optimistischer Beurteilung geben.
    Ich empfinde es als einen Auftrag des Bundesrates, in diesem Zusammenhang noch auf einen Hinweis des Herrn Bundesfinanzministers in seiner Stellungnahme zum Entwurf des vorliegenden Gesetzes in der Sitzung des Bundesrates vom 11. Februar einzugehen. Der Herr Bundesfinanzminister glaubte darauf hinweisen zu müssen, daß die Länder am 31. Dezember 1965 bei der Bundesbank noch ein Guthaben von 1,11 Milliarden DM gehabt hätten, während der Bund mit 1,7 Milliarden DM im Minus gestanden habe. Meine Damen und Herren, aus dieser Feststellung können falsche Schlüsse gezogen werden. Bei den Länderguthaben handelt es sich um Ablieferungsbeträge auf Grund des Gesetzes über die Bundesbank. Diese Mittel sind für andere Aufgaben verplant. Sie stellen keine Reserven dar, über die die Länder noch verfügen können. Selbstverständlich würde ich etwa auch der Vorstellung entgegentreten, als könnte der Bundesfinanzminister, falls er ein Guthaben bei der Bundesbank hätte, das den steuerschwachen Ländern zur Verfügung stellen. Auch die Höhe eines solchen Bundesguthabens würde gar nichts über seine effektive Leistungsfähigkeit aussagen; auch diese Mittel würden keine Reserven darstellen.
    Der Bundesrat hat keinen anderen Weg gefunden, die finanzielle Notlage der steuerschwachen Länder zu lindern, als den dieses Initiativgesetzentwurfs. Ich darf hier auf die verfassungsrechtlichen Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Lemke hinweisen. Sie können der Begründung des Gesetzentwurfs entnehmen, daß der Bundesrat keine Vorwegnahme einer Entscheidung über den zukünftigen Anteilssatz der Bundes an der Einkommen-
    und Körperschaftsteuer beabsichtigt. Wir waren realistisch genug, die Geltungsdauer dieses Gesetzes auf ein Jahr zu beschränken. Die Gewährung von Ergänzungszuweisungen ist der gesetzliche, verfassungskonforme Weg, den in Not geratenen Ländern zu helfen.
    Die Auffassung der Bundesregierung, daß wir ein neues Element in die Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern einführen würden, weil alle steuerschwachen Länder Ergänzungszuweisungen erhalten sollten, der weitere Einwand, daß der horizontale Finanzausgleich gewissermaßen unterwan-



    Minister Kubel
    dert werde und daß die Auffüllung der Steuereinnahmen der steuerschwachen Länder von 91 auf 93,5 % ihrer Ausgleichmeßzahl bedenklich sei, all diese Einwände hat der Bundesrat geprüft. Er hält sie nicht für begründet.
    Herr Kollege Pütz als Berichterstatter des Finanzausschusses hat erklärt, daß über die Zulässigkeit des Gesetzes und der Ergänzungszuweisungen schon deshalb kein Zweifel bestehen könne, weil dieses Rechtsinstitut ausdrücklich im Grundgesetz erwähnt sei, und daß eine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von steuerschwachen Ländern nicht möglich sei, weil alle steuerschwachen Länder durch die Erhöhung des Bundesanteils und durch die Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes betroffen seien und weil die Ergänzungszuweisungen entsprechend dem Schlüssel für die Ausgleichszuweisungen im horizontalen Finanzausgleich zu leisten seien.
    Erlauben Sie mir noch ein paar Bemerkungen zu dem Vorschlag des Bundesrates, der die haushaltsmäßige Deckung für die gewünschten Ergänzungszuweisungen enthält. Ich denke, man sollte anerkennen, daß der Bundesrat auf die Haushaltslage des Bundes Rücksicht genommen hat. Er tat es einmal dadurch, daß er das im ursprünglichen Entwurf dieses Gesetzes genannte Volumen von insgesamt 338 Millionen DM auf 250 Millionen DM reduzierte, und zum anderen dadurch, daß er — ich erwähnte das bereits — die Geltungsdauer des Gesetzes auf dieses Jahr beschränkte. Ich bitte, mir zu glauben, daß der Finanzausschuß des Bundesrates die Dekkungsvorschläge nach sehr gründlicher und gewissenhafter Prüfung erarbeitet hat. Dabei will ich nicht verschweigen, daß diese Reduzierung der Ergänzungszuweisungen auf 250 Millionen DM für die steuerschwachen Länder sehr schwer zu tragen ist und daß weiter die Beschränkung der Geltungsdauer auf ein Jahr die erforderliche mittelfristige Haushaltsvorausschau — vielleicht sollte man auch Planung sagen — außerordentlich erschwert. Sie werden Verständnis dafür haben, daß der Bundesrat an diese weitgehende Selbstbeschränkung die Erwartung knüpft, daß sich der Bundestag den vorgebrachten Argumenten nicht verschließt.
    Ich darf im Namen des Bundesrates an die gemeinsame Verantwortung für die Stärkung der föderativen Ordnung in den Gliedstaaten, wie es im Bundesrat formuliert worden ist, appellieren. Ich darf an Sie appellieren, meine Damen und Herren, den Gesetzentwurf in vollem Umfang zu billigen.
    Ich möchte hier wiederholen, was Ihnen ebenfalls schriftlich vorliegt. Es hat zweimal den umgekehrten Fall gegeben, den Fall nämlich, daß der Bund in eine Haushaltssituation kam, in der er an die Hilfsbereitschaft der Länder appellierte unter der Überschrift, die uns gemeinsam verbindet und die man als Forderung zur Bundestreue bezeichnen kann. Die Länder haben ohne rechtliche Verpflichtung im Jahre 1962 eine Hilfe von über einer Milliarde DM gewährt und im Jahre 1960 mit einer halben Milliarde DM den Bund bei der Entwicklungshilfe entlastet. Die Länder haben sich damit praktisch zu der sich aus der Struktur unseres Bundes ergebenden Verpflichtung bekannt. Ich denke, Sie werden Verständnis dafür haben, wenn auch wir nun, noch dazu gestützt auf den klaren Wortlaut des Grundgesetzes, zur Bundestreue mahnen. Das erfordert, daß Bundestag und Bundesregierung die finanzschwachen Länder in dieser Situation nicht im Stich lassen.
    Haben Sie auch bitte Verständnis dafür — ich komme jetzt zum Schluß —, daß wir das Fortsetzen der zweckbestimmten Bedarfszuweisungen an andere Länder nicht mit dem Grundsatz einer guten Zusammenarbeit des Bundes und der Länder vereinbaren können. Wenn der Bundesrat auf einer Legalisierung der aus Art. 107 des Grundgesetzes hervorgerufenen Forderung besteht, dann entspringt das auch der Achtung vor dem Geist unserer bundesstaatlichen Organisation, entspringt auch der Achtung, die die Länderregierungen vor der Beschlußfreiheit ihrer eigenen Parlamente bewahren, und schließlich unserer Pflicht, allen Bundesbürgern, wo immer sie wohnen und arbeiten und wo immer sie wohnen und arbeiten müssen, wenn auch nicht die gleichen, so doch mindestens angemessen vergleichbare Chancen für die Befriedigung ihrer berechtigten Interessen zu bieten.

    (Beifall bei der SPD.)