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Ich kenne diesen Erlaß nicht. Ich kann nur bestätigen, daß an eine bundeseinheitliche Regelung — wir haben sie ja im Gesetz; es könnte sich also nur um die Ausführungsvorschriften handeln — nicht gedacht ist. Es fehlt im Gesetz eine Ermächtigung zum Erlaß bundeseinheitlicher Richtlinien für die Überprüfung, und wir haben auch nicht die Absicht, eine solche Ermächtigung durch eine Novellierung des Gesetzes zu schaffen.