Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich will das gern tun; aber ich kann Ihnen nicht zusagen, daß mein Ministerium daraufhin weitere Maßnahmen ergreifen wird. Die Freiheiten, die das Heilpraktikergesetz von 1939 vorsieht, verpflichten den Staat — ich möchte es ganz allgemein sagen — nicht nur zu Kontrollen und zu Verboten, sondern auch zu einem gewissen Schutz des vom Staat erlaubten Berufes. Dieser Schutz kann nur preisgegeben, und gesetzliche Maßnahmen in Richtung auf eine Einschränkung dieser Freiheiten können nur gerechtfertigt werden, wenn ernste Mißstände nachgewiesen sind. Ich habe Ihren Worten bisher nicht entnehmen können, daß Herr Präsident Fromm oder ein anderer in dieser Fernsehsendung solche Mißstände dargetan hätte.