Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die staatliche Bekämpfung der Tollwut richtet sich nach den Vorschriften des Viehseuchengesetzes von 1909. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sowie die Ausführungsvorschriften haben sich für die Bekämpfung der Tollwut bei Haustieren als voll wirksam und ausreichend erwiesen. Da sich jedoch wildlebende Tiere Maßregelungen nach den viehseuchenrechtlichen Bestimmungen naturgemäß entziehen, muß die Bekämpfung der Tollwut unter den Wildtieren auf Reduzierung der entsprechenden Virusträger und -überträger ausgerichtet werden. Zur Erreichung dieses Zieles wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund jagdgesetzlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften die Begasung der Baue und die nachhaltige Bejagung der Füchse und Dachse durchgeführt.