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Die kaufmännischen Überlegungen der französischen Monopolverwaltung sind für mich im einzelnen nicht überprüfbar. Ihre Feststellungen, Herr Abgeordneter, beruhen offenbar auf den Gedankengängen, die ein Sachverständiger der Zigarettenindustrie in Fachzeitschriften veröffentlicht hat. Die Zahlenangaben decken sich jedoch nicht ganz mit denen der Veröffentlichung. Ob und inwieweit die dort vertretenen Gedankengänge im Rahmen einer noch zu verabschiedenden EWG-Regelung realisiert werden, müssen die kommenden Verhandlungen ergeben. Ich bin der Ansicht, daß die Qualität des deutschen Tabaks einen Vergleich mit billigsten Drittlandstabaken nicht rechtfertigt.