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    1109. politisch: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, den 17. März 1966 Inhalt: Gutachten der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost vom 6. November 1965 sowie Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/203, zu V/203) Stücklen, Bundesminister 1393 B, 1421 B Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 1399 B Gscheidle (SPD) 1404 C Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 1411 D Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 1414 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 1418 D Moersch (FDP) 1419 B Schulhoff (CDU/CSU) 1419 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 1420 D Berichte des Ausschusses für Wahlprülung, Immunität und Geschäftsordnung — Wahlprüfungsangelegenheiten — über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965: über den Wahleinspruch des Gottfried Winkler, Minden (Drucksache V/420) . . . . . . . 1424 B Wahleinspruch des Winfried Traub, Würzburg (Drucksache V/421) 1424 C Wahleinspruch des Werner Hille, Leer (Ostfriesland) (Drucksache V/422) . . . 1424 C Wahleinspruch des Hans Spranger, Nürnberg (Drucksache V/423) 1424 D Wahleinspruch des Herbert Schulz, Bergisch Gladbach (Drucksache V/424) . . . 1424 D Wahleinspruch des Dr. Arthur Gierke, Waldmichelbach (Drucksache V/425) . . 1425 A Fragestunde (Drucksache V/426) Fragen der Abg. Frau Meermann: Sozialklausel im Mietrecht — Schutz vor Kündigung des Mietverhältnisses Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 1425 B Jacobi (Köln) (SPD) 1425 D Fragen der Abg. Frau Dr .Elsner: Umschulung selbständiger Landwirte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 1426 D Frau Dr. Elsner (SPD) 1427 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1427 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1428 B Fragen des Abg. Josten: Offiziersnachwuchs aus den Reihen der Unteroffiziere Gumbel, Staatssekretär 1428 C Brück (Köln) (CDU/CSU) 1429 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 1429 B Sänger (SPD) 1430 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Rhein-Main-Pressedienst Gumbel, Staatssekretär 1430 B Dr. Rinderspacher (SPD) 1430 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 Fragen des Abg. Richter: Umgehungsstraße zur B 292 im Bereich der Gemeinde Obrigheim — Verbreiterung der Neckarbrücke der B 292 . . 1431 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Eisenbahngrenzübergang Bayerisch Eisenstein Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Zustand der B 388 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Bundesbahnstrecke Erlau—Obernzell bei Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1432 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1432 A Fragen des Abg. Dr. Wörner: Verkehrsverhältnisse am Bahnübergang Eislingen (Fils) . . . . . . 1432 B Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Vorschlag des Internationalen Bodensee-Verkehrs-Vereins 1432 D Frage des Abg. Dröscher: Verbilligung des Taxi- und Mietwagenverkehrs zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1433 B Fragen des Abg. Schonhofen: Stillegung von Bundesbahnstrecken — Finanzhilfe für Ausbau anderer Verkehrswege Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 C Schonhofen (SPD) . . . . . . . 1433 D Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1434 C Unertl (CDU/CSU) 1434 C Fragen des Abg. Zerbe: Sonderregelung für das Zonenrandgebiet bei Einführung von K-Zuschlägen im Stückgutverkehr Schoettle, Vizepräsident 1434 D Fellermaier (SPD) 1434 D Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1434 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1435 B Dr. Kreutzmann (SPD-Gast) . . . . 1435 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1435 D Frage des Abg. Dr. Tamblé: Führerschein für Motorbootfahrer Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Abnahme der Motorboot-Führerscheinprüfung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zahl der durch Motorbootfahrer verursachten Unfälle Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 B Dr. Tamblé (SPD) 1436 B Dr. Mommer (SPD) 1436 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Flugverkehr auf dem Militärflughafen Rhein-Main Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1437 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1437 A Picard (CDU/CSU) 1437 C Fragen des Abg. Strohmayr: „Huckepack-Verkehr" — Förderung des Ferntransports von Lastzügen mit der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1437 D Strohmayr (SPD) 1438 B Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1438 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 1440 C Erler (SPD) 1443 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 1446 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 1448 B Majonica (CDU/CSU) 1451 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 1452 D Genscher (FDP) 1458 A Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 1459 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 1461 D Borm (FDP) 1464 C Wehner (SPD) 1466 C Nächste Sitzung 1472 D Anlagen 1473 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1393 31. Sitzung Bonn, den 17. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin/Köln) 19. 3. Bading *) 18. 3. Baier 17. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Bauer (Wasserburg) 26. 3. Blachstein 1.8. 3. Frau Blohm 31. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Cramer 18. 3. Dr. Dittrich *) 18. 3. Felder 22. 3. Figgen 8. 4. Flämig 18. 3. Frieler 31. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Dr. Furler 19. 3. Frau Geisendörfer 18. 3. Haar (Stuttgart) 18. 3. Hamacher 31. 3. Dr. Dr. Heinemann 18. 3. Herberts 7. 4. Hirsch 25. 3. Dr. Hofmann (Mainz) 18. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Kaffka 19. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann*) 18. 3. Leber 17. 3. Lemmer 18. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Lohmar 18. 3. Dr. Martin 18. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 3. Metzger 18. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 3. Müller (Aachen-Land) *) 18. 3. Richarts*) 18. 3. Riedel (Frankfurt) 19. 3. Dr. Schäfer 25. 3. Dr. Schiller 26. 3. Frau Schimschok 18. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 17. 3. Stahlberg 31. 3. Frau Stommel 18. 3. • Frau Strobel *) 17. 3. Teriete 26. 3. Dr. Wilhelmi 17. 3. Zerbe 18. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/386, Frage XV/4, XV/5 und XV/6) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die in . der Praxis nach dem allgemeinen Bewilligungsstopp für die Mittel zur Förderung von Aufstockungen und Aussiedlungen landwirtschaftlicher Betriebe aufgetreten sind? Hat die Bundesregierung bereits einen Überblick über das Ausmaß der Härtefälle, die durch den Bewilligungsstopp für die Mittel in Kapitel 10 02 Titel 573 des Bundeshaushaltsplans aufgetreten sind? Ist die Bundesregierung bereit, eine Überbrückungsregelung zu treffen für schon genehmigte, in der Bearbeitung weit vorangeschrittene oder bereits angefangene Aussiedlungs- und Althofsanierungsverfahren sowie für solche Verfahren, für die der Bewilligungsstopp eine außerordentliche Härte - so etwa in Brandfällen - bedeutet? Zu 1: Die in der Frage genannten Schwierigkeiten sind mir bekannt. Zu 2: Die Zahl der Härtefälle ist in den letzten Tagen genau ermittelt worden. Danach sind ca. 1 000 Vorhaben wegen unabwendbarer Ereignisse (z. B. Brand, Einsturzgefahr bei Gebäuden) besonders dringend und ca. 1 000 Vorhaben wegen eingegangener vertraglicher Verpflichtungen (z. B. Abnahme von Fertigbauteilen, Räumung des Wohnhauses). in den Fällen werden ca. 150 Mill. DM Förderungsmittel des Bundes erbeten. Zu 3: Wie ich bereits in der Fragestunde am 18. 2. 1966 ausgeführt habe, ist Vorsorge getroffen, daß die beantragten Bundesmittel in besonders dringenden Fällen, soweit diese bei den beiden zentralen Kreditinstituten vorliegen, bewilligt werden können. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Prassler (Drucksache V/386, Frage XV/7) : Ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1967 und folgende entsprechend den Ausführungen des Bundesernährungsministers vom 18. Februar und 2. März 1966 nach dem Beispiel der Vierjahrespläne für die Verkehrsgesetzgebung die Finanzierung der Agrarstrukturpolitik sicherstellt? Ich werde mich für die Aufstellung eines Mehrjahresprogramms zur Finanzierung der Agrarstrukturmaßnahmen einsetzen. Als Vorbild könnte der Fünfjahresplan für die Eingliederung der Heimatvertriebenen dienen. Eine solche langfristige Regelung müßte jedoch vorweg in ihren Einzelheiten noch mit den beteiligten Bundesressorts abgestimmt werden. 1474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sander (Drucksache V/386 Frage XV/8) : Entspricht es den Tatsachen, wenn in der landwirtschaftlichen Fachpresse (z. B. „Deutsche Landwirtschaftliche Presse" Nr. 9 vom 26. Februar 1966) behauptet wird, daß im Etat des Bundesernährungsministeriums für 1965 Ausgabenreste in einer Höhe von 370 Millionen DM entstanden seien? Die Summe der Ausgabereste, die im Einzelplan 10 aus dem Haushaltsjahr 1965 in das Haushaltsjahr 1966 übernommen worden sind, beträgt — nach Ausschaltung der nur durchlaufenden Posten — rund 325,8 Mill. DM. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Verminderung um rd. 40,8 Mill. DM. In dieser Höhe sind also Reste abgebaut worden. Im Einzelplan 10 muß stets mit beträchtlichen Ausgaberesten gerechnet werden. Das erklärt sich dadurch, daß viele der aus übertragbaren Mitteln geförderten Maßnahmen im Bereiche der Land- und Ernährungswirtschaft sich von der Bewilligung bis zur Auszahlung über einen größeren Zeitraum erstrecken. Einerseits sind im laufenden Rechnungsjahr hohe Bewilligungen aus Vorjahren durch Zahlungen zu erfüllen, und andererseits werden Bewilligungen in ähnlicher Höhe neu ausgesprochen, die sich erst in den folgenden Rechnungsjahren in Form von Zahlungen niederschlagen. Zum größten Teil entfallen die Ausgabereste auf die bei Kapitel 10 02 Titel 573 veranschlagten Maßnahmen der Aussiedlung, Aufstockung usw. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 15. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geiger (Drucksache V/386 Fragen XV/9, XV/10 und XV/11) : Ist die Bundesregierung bereit, Sonderbestimmungen zum Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft und zu den entsprechenden Verordnungen in der Weise zu erlassen, daß Gemeinden, in denen ein Rebflurbereinigungsverfahren läuft oder im Anlaufen ist, erst nach der Flurbereinigung das endgültige Weinbaukataster anlegen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es in Gemeinden mit nicht abgeschlossenen Rebumlegungsverfahren zunächst genügt, wenn die Bürgermeisterämter die vorhandenen Weinanbauflächen erfassen und den Statistischen Landesämtern mitteilen? ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es eine Gesetzesverletzung darstellt, wenn Gemeinden von sich aus die Anlage des Weinbaukatasters bis zur Beendigung der Flurbereinigung zurückstellen und sich auf die in Frage XV/10 genannte Maßnahme beschränken wollen? Das Weinbaukataster war gemäß der Verordnung 92/63 des Rates der EWG nach dem Stand des Jahres 1964 einzurichten und bis zum 31. Dezember 1964 abzuschließen. Die Rechtsvorschrift ist inzwischen für etwa 95% der einzubeziehenden Rebfläche erfüllt worden. Es liegen bereits Zusammenstellungen von Ergebnissen vom Statistischen Bundesamt vor; zur Zeit werden schon weitere Überlegungen für eine Fortschreibung und Ergänzung des Katasters getroffen. Bei der Beurteilung des Vorgehens bei anstehenden Flurbereinigungsverfahren ist der Grundsatz der Rechtsvorschrift maßgebend, daß die bepflanzten Rebflächen nach dem Stand von 1964 zu melden sind, ohne Berücksichtigung einer zukünftigen Entwicklung; diese würde im Laufe späterer Fortschreibungen und Ergänzungen zu erfassen sein. In allen Weinbau treibenden Ländern der Bundesrepublik ist entsprechend verfahren worden. Eine Sonderregelung für Flurbereinigungsverfahren ist nicht in Erwägung gezogen worden und erübrigt sich auch zukünftig, da die Einrichtung des Weinbaukatasters praktisch abgeschlossen ist. Wesentlich ist jedoch, daß nunmehr auch die säumigen Betriebe schnellstmöglich die vorgeschriebenen Meldungen abgeben. Diese Auffassung kann von der Bundesregierung nicht geteilt werden. Die aus der Gemeindesumme zu erstellenden Unterlagen reichen nicht aus, um den erforderlichen Überblick über die Verhältnisse im Weinbau zu bekommen; dazu werden betriebsweise Gliederungen benötigt. Auch für die an die EWG nach den Rechtsvorschriften zu erstattenden Meldungen sind als Grundlage betriebsweise Unterlagen erforderlich. Die Meldungen liegen im Interesse der Winzer. Nach § 4 der zweiten Verordnung zur Durchführung des Weinwirtschaftsgesetzes handelt ordnungswidrig im Sinne des § 17 Absatz 2 des Weinwirtschaftgesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erklärungen über den Rebbaubetrieb nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt. Es sollte berücksichtigt werden, daß eine einheitliche Bestandsaufnahme auf dem Gebiete des Weinbaues, insbesondere als Unterlage für wirtschaftspolitische Maßnahmen, dringend erforderlich ist. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wienand (Drucksache V/387 Fragen II/1 und 11/2): Wird die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik rechtzeitig konsultiert, oder wird sie erst unterrichtet, wenn personelle Entscheidungen bereits gefallen sind, oder erfährt sie nur die bereits erfolgte Neubesetzung solcher Stellen? Hat die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik ein Einspruchsrecht? Nach den die Stationierung der alliierten Streitkräfte im Bundesgebiet regelnden Verträgen besteht kein Einspruchsrecht gegen die Ernennung eines Oberbefehlshabers dieser Streitkräfte. Die Bundesregierung wird von der Neubesetzung des Postens eines Oberbefehlshabers alliierter Streitkräfte allerdings dann vorher unterrichtet, wenn dieser gleichzeitig eine Funktion als NATO-Befehlshaber ausübt, wie z. B. die Oberbefehlshaber der amerikanischen 7. Armee und der britischen Rheinarmee, die zugleich Befehlshaber der integrierten NATO-Kommandos „Central Army Group" bzw. „Northern Army Group" sind. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1475 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom. 16. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seuffert (Drucksache V/387 Fragen III/3, 11I/4 und III/5): Hält es der Bundesverteidigungsminister für tragbar, daß auf dem Flugplatz Oberschleißheim, also in unmittelbarer Nähe stark bevölkerter Siedlungsgebiete der Stadt München und anderer Gemeinden, ab März 1966 eine Hubschrauberschule der amerikanischen Streitkräfte stationiert werden soll, durch deren intensives Schulungsprogramm der ohnehin kaum erträgliche Hubschrauberlärm in diesen Siedlungsgebieten bis zur Unerträglichkeit gesteigert werden wird? Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, sich den von der Stadt München gegen die Einrichtung der unter 11I/3 genannten Hubschrauberschule erhobenen Vorstellungen mit Nachdruck anzuschließen? Was hat das Bundesverteidigungsministerium in letzter Zeit getan, um die seit Jahren erstrebte, wegen der geplanten Entlastungssiedlung Oberschleißheim unerläßliche Verlegung des Flugplatzes Schleißheim in die Wege zu leiten? Zu l: Der Bundesminister der Verteidigung wurde erst im Februar 1966 — und zwar durch die Bayerische Staatskanzlei — über die Absicht der US-Army unterrichtet, zu Ausbildungszwecken vorübergehend auf dem von ihr betriebenen Flugplatz Oberschleißheim die Zahl ihrer Hubschrauber zu erhöhen und dort vom 21. 3. bis 22. 12. 1966 Lehrgänge durchzuführen, die der Umschulung von Piloten auf Grund der Erfahrungen des Süd-Ost-Asien-Krieges dienen. Die 7. US-Army hat sich in dieser Angelegenheit unmittelbar mit der zuständigen Bayerischen Staatskanzlei in Verbindung gesetzt, die ihrerseits eine Besprechung unter Beteiligung von Vertretern der Stadt München veranlaßt hat. Das Bundesverteidigungsministerium wäre nur einzuschalten gewesen, wenn eine längerfristige Änderung der militärischen Nutzung gefordert und daher ein Raumordnungsverfahren notwendig geworden wäre. Zu 2: Nach den mir vorliegenden Mitteilungen haben die Amerikaner zugesagt, im Rahmen des Ausbildungsauftrages alles zu tun, um die Belästigung der Zivilbevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Sollten sich diese Bemühungen als unzureichend erweisen, so bin ich bereit, mich mit den zuständigen Stellen der US-Army in Verbindung zu setzen. Zu 3: Das Bundesministerium der Verteidigung und die US-Streitkräfte waren und sind grundsätzlich bereit, geeignete Ersatzvorschläge zu akzeptieren. Die Bayerische Staatskanzlei hatte es in einer Kabinettbesprechung am. 13. 3. 1961 in München übernommen, Ersatzvorschläge für die Verlegung der US-Heeresflieger zu machen. Bisher konnten geeignete Ersatzliegenschaften jedoch nicht benannt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/426 Frage VIII/5): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung nunmehr hinsichtlich der Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes (Bundeswehr und Bundesgrenzschutz) in dem angekündigten Besoldungsänderungsgesetz (vgl. Fragestunde in der 10. Sitzung am 2. Dezember 1965)? Die Bundsregierung hat am 16. Februar d. J. auf eine entsprechende Kabinettvorlage des Bundesinnenministers diesen beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Beamtenbesoldung zur Einbringung im Deutschen Bundestag vorzulegen. Hierzu gehören Verbesserungen der Besoldung für die Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes. Diese sollen so gestaltet werden, daß in Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung ein Anreiz geschaffen wird, sich für den Fachschuldienst des Bundes zu entscheiden. Der Entwurf wird in seinen Grundzügen auf dem Konzept des früheren Regierungsentwurfs eines Vierten Beamtenrechts- und Besoldungsänderungsgesetzes beruhen. Danach sollen die Fachschuloberlehrer aus der Besoldungsgruppe A 11 nach A 12 höhergestuft werden und auf herausgehobenen Dienstposten in dieser Gruppe eine Zulage erhalten. Im ganzen soll mit den Vorschlägen erreicht werden, daß den Bundesbeamten die gleichen Beförderungschancen wie in den Ländern geboten werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Georg Kliesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Wehner, sind Sie der Auffassung, daß dieser Chor der Stimmen, der „zum Geschäft gehört", wie Sie sagen, unserem gemeinsamen Anliegen im Bündnis förderlich sein würde?


Rede von Herbert Wehner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich bitte um Entschuldigung: Lesen Sie das genau so ruhig nach, wie ich das jetzt gemeint habe. Es geht hier nicht um ein Anliegen oder ein Gemeinsames, sondern darum, daß Sie in der nächsten Zeit, Herr Kollege Kliesing — und da werden Sie sich nicht mehr wundern dürfen — eine zunehmende Kakophonie von allen möglichen Unterstellungen hören werden. Wie man nationalistisch in den Wald hineinruft, so klingt es auch aus ihm heraus. Das ist die unausbleibliche Folge dieser Kette von Schritten heraus aus dem, was mit dem Wort „Integration" und was mit dem Wort — wir haben es ja in den europäischen Fragen erlebt — „übernationale Regelung" gemeint war. Sie mißverstehen uns; Sie haben sowohl Erler mißverstan-

(B) den — das macht es mir leichter, auch von Ihnen mißverstanden zu werden — als auch Schmidt. Hier geht es gar nicht um Polemik unter uns, sondern darum, daß wir uns dafür wappnen müssen, daß jetzt alles mögliche auf uns herunterhageln wird, der Jahreszeit entsprechend.

Aus diesem Grunde gebe ich Ihnen einen Rat und auch Herrn Birrenbach, den ich mit seinen hier zitierten Bekenntnissen — die ich durchaus teile — zur Integration, zu der Tatsache, daß es kein deutsches, sondern ein europäisches Problem sei, durchaus verstehe. Nur: wem sagen Sie das jetzt, und dazu, daß die Stunde der NATO-Reform gekommen sei? Da kenne ich einen, der war jahrelang Bundeskanzler, und der hat wiederholt gesagt, eigentlich trenne uns gar nicht so viel, weil wir ja auch für eine Reform der NATO seien. Dabei ist ganz klar, daß hier der eine, der eine ganz bestimmte Reform, die er jetzt anmeldet, machen will, und der andere, der von der Notwendigkeit von Reformen spricht, durchaus Verschiedenes darunter verstanden haben und auch jetzt wieder verstehen. Mit dem bloßen gleichzeitigen Benützen des Begriffes wird man also nicht weiterkommen, ebenso wenig wie mit den einige Jahre später hier von verschiedenen Kollegen — die ich darum beneide, daß sie mir das weggenommen haben — wieder in Erinnerung gerufenen Zitaten Kennedys und anderer in bezug auf den Partner, den die Vereinigten Staaten sich wünschten, nämlich eine Weltmacht Europa. Nur, das hat schon damals dem französischen Staatspräsidenten nicht sagen, Selbstdiziplin oder Selbstbeschränkung, die wir uns im Falle der Auseinandersetzung um die Europäische Gemeinschaft auferlegt hatten, befänden. Es geht um die Methode, um die Haltung dazu. Natürlich konnten in bezug auf die Europäische Gemeinschaft fünf nicht den sechsten Partner ersetzen; aber sie konnten sich mühen, das offenzuhalten, was es an Möglichkeiten gibt, an denen dann weitergebaut werden muß. Hier ist schon mit erhobenem Zeigefinger darauf hingewiesen worden, daß es im Falle der Nordatlantischen Verteidigungsorganisation ja noch keinen verlassenen Tisch gebe. Es geht nur eben einfach um das Herangehen an den Versuch, mit der Sache einigermaßen fertig zu werden.
Ob ein solcher Vorschlag wie der hier von Herrn Kollegen Genscher ausgesprochene Aussicht hat, weiterzuhelfen — in diesem Jahr, so wurde ja bestimmt gesagt —, der Vorschlag, daß noch, wenn ich mich nicht irre, die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich und die Bundesrepublik zu einer Konferenz zusammenkommen sollten, wird genau zu überlegen sein. Ich wäre nicht von vornherein dagegen; aber ich glaube auch nicht, daß, wenn man damit kommt, das andere, die Notwendigkeit des Kooperierens mit den übrigen Partnern in der nordatlantischen Gemeinschaft und mit denen, die sonst wichtig sind, damit ausgeschlossen wird.
Da komme ich eben zu der Frage, von der hier schon in der Diskussion mehr oder weniger gesagt worden ist, es gehe um die Sicherheit und um die Basis der Politik, wobei einen ja die Frage quält, ob sich an dieser Basis der Politik etwas — die einen sagen: ändert, vielleicht kann man sagen: schon geändert hat. Es ist etwas in der Entwicklung. Meine Damen und Herren, welches die Beweggründe sind, die die französische Politik leiten, können wir vielleicht gar nicht genau feststellen. Da wird der eine glauben, mehr recht zu haben, wenn er so, oder der andere, wenn er anders rät. Aber welches immer die Beweggründe sind, ich fürchte sehr, die Folgen werden für die Deutschland-Politik zahlreiche und unter Umstände schwere werden.
Hinsichtlich der Beweggründe wollte ich mir nämlich einen Hinweis erlauben. In dem Text, den die französische Botschaft hier über dieses Aide-mémoire und einiges Dazugehörige verbreitet hat, finden Sie — im Text des Aide-mémoires in der deutschen Übersetzung —, daß sich die Natur der Drohungen, die auf der westlichen Welt, besonders in Europa, lasteten und die den Abschluß des Vertrages motiviert hatten, geändert haben. Sie hätten, so heißt es da, nicht mehr den unmittelbaren, den drohenden Charakter, den sie einst besessen hätten. Und schließlich sei es eine Tatsache, daß



Wehner
Europa nicht mehr der Brennpunkt der internationalen Krisen sei; dieser habe sich woandershin verlagert, besonders nach Asien.
Entschuldigen Sie, daß ich so langweilig zitiere. Aber auf der übernächsten Seite, auf der französische Aussagen zum NATO-Problem zusammengestellt sind, und zwar offensichtlich höchst authentische Aussagen, steht unter Ziffer 3, zitiert aus der Pressekonferenz des französischen Staatspräsidenten vom 11. April 1961:
Der dritte Punkt ist der: Seit Bestehen des Atlantik-Bündnisses ist die Kriegsgefahr nicht mehr auf Europa beschränkt, sie erstreckt sich über die ganze Welt, besonders auf Afrika und Asien.
Entschuldigen Sie zu später Stunde diesen Ausflug in die Metamorphose der Beweggründe und der Argumente. Nur, da wir ja mit dem heutigen Abend dieses Thema nicht zu den Akten legen können, wird es uns immer wieder ankommen. Das, was ich hier eben in diesem von der französischen Botschaft verbreiteten, uns aufklären sollenden Material finde, zeigt eine so große Unterscheidung schon in bezug auf das, was den Ausgangspunkt betrifft.
Es wird, meine Herren von der Regierungsbank, Sache der Bundesregierung sein, in bezug auf die Deutschland-Politik die rechtlichen Verbindlichkeiten genau zu prüfen und um ihre Wahrung besorgt zu sein.
Im übrigen, Herr Kollege Majonica, ich verstehe
B wohl, daß Sie sich genötigt sahen, in diese Debatte auch noch etwas Polemik hineinzubringen. Aber statt einer Distanzierung von Erlers Ausführungen hier in bezug auf die Rolle der französischen Truppen — die ja doch durch den Text selber herausgefordert worden ist, auf den derjenige angewiesen ist, der das aufgreift und herauszufinden versucht: was steckt denn da wohl alles dahinter? —, wäre es richtiger gewesen, anzuerkennen, daß die französische Stellungnahme selber uns zu solchen Fragen drängt.
Nehmen Sie die Debatten, die wir hier über die Verträge hatten. Ich habe hier dieses vergilbte Exemplar aus dem 2. Deutschen Bundestag: 69. Sitzung, 24. Februar 1955. Ich habe mich dabei nur an den Bericht des Herrn Kollegen Professor Furler gehalten. Da werden Sie nachlesen — ich gebe Ihnen jetzt nur die Hinweise; den es wäre wirklich grausam, da noch im Detail zu schwelgen —, daß es damals nicht nur schwierig, sondern notwendig war, herauszufinden, was er eigentlich mit den Vorbehaltsrechten im Geiste und Sinne der Verträge auf sich hatte. Da wurde gesagt,
daß die Vorbehaltsrechte ausdrücklich auf ihren Sinn und Zweck beschränkt sind, der darin besteht, die Rechtsposition gegenüber Sowjetrußland zu wahren. Die Vorbehalte können und dürfen also
— wurde interpretierend dazu gesagt —
gegenüber der Bundesrepublik nicht Befugnisse
geben, die der Aufhebung des Besatzungsregimes und der Souveränität widersprechen. Soweit Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Durchführung des gesamtdeutschen Vorbehalts im Gebiete der Bundesrepublik notwendig werden, können diese nicht einseitig und hoheitsrechtlich durch die drei Mächte durchgeführt werden.
Ich nehme an, das gilt auch dann, wenn eine von den dreien das will. Aber, wie gesagt!
Dann geht es um die Rechtsgrundlage der Streitkräfte. Das finden Sie auf derselben Seite 3593, nur in der zweiten Spalte:
Zum Verständnis der neuen Lage
— inzwischen haben wir wieder eine; das dreht sich fortgesetzt —
sind drei Dinge vorweg klarzustellen:
a) Die Rechtsgrundlage der Streitkräfte, die sich in Berlin befinden, ändert sich durch das Vertragswerk nicht. In Berlin halten sich alliierte Truppen auch in Zukunft ausschließlich auf Grund hoheitlicher Befugnisse auf, die sich aus besatzungsrechtlichen Grundlagen und aus den Viermächte-Vereinbarungen von 1945 ergeben.
Eine ganze Menge von Anhalts- und Gesichtspunkten, auf die hier geachtet werden muß!
Nehmen Sie dann diesen damals sehr umstritten gewesenen Art. 4 Abs. 2 des Deutschland-Vertrages in seiner Beziehung zum Aufenthaltsvertrag der Truppen, Stationierungsrecht, das ein hoheitliches Recht in eine vertragliches umwandelt. Dann stoßen Sie — bitte, tun Sie das, ich gebe Ihnen nur den Hinweis — darauf, daß der Auswärtige Ausschuß damals feststellen mußte, daß er mit der Regierung der Auffassung sei, für das Gebiet der Bundesrepublik sei nach dem Inkrafttreten der Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag nur noch ein vertragliches Stationierungsrecht vorhanden; es erscheine dem Ausschuß auch nicht möglich, zwischen dem Recht und seiner Ausübung zu unterscheiden und zu sagen, bei fortbestehendem Hoheitsrecht sei dessen Ausübung gegenüber der Bundesrepublik nicht mehr oder nur noch mit deren Zustimmung zulässig, wie dies in den Ausführungen des Berichterstatters des Auswärtigen Ausschusses in der französischen Nationalversammlung vom 20. Dezember 1954 zum Ausdruck kommt, denn, so wurde damals gesagt, die Trennung widerspreche der Tatsache der Aufhebung des Besatzungsregimes, der ausdrücklichen Begrenzung der alliierten Vorbehalte, der Entstehung der neuen Rechtslage und der Existenz und dem Sinn des besonderen und selbständigen Aufenthaltsvertrages.
Sie werden noch manches darin finden, was heute neu gelesen zu werden verdient, und zwar unter dem Gesichtspunkt: Wie ist das? Muß befürchtet werden, daß z. B. die besonderen Bestimmungen, Berlin betreffend, wieder stärker angezogen werden? Und wenn das der Fall sein sollte: Welche Möglichkeiten bietet der deutsch-französische Freundschaftsvertrag sowohl zur eingehenden Erörterung als auch zu möglicherweise positiver Ein-



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Wirkung? Ich finde, das gilt für das Militärische
wie für das Politische in diesem ganzen Problem.
Die Frage, die im Zusammenhang mit der Londoner Schlußakte und der Entschließung betreffend die Zustimmungserklärung der übrigen Parteien des Nordatlantik-Vertrages — so hieß damals der Titel — für die Deutschlandpolitik entsteht: Wird das durch das französische Vorgehen sozusagen in der Substanz geändert, oder ändert sich daran nichts hinsichtlich der Verbindlichkeiten, die damals eingegangen worden sind? Das waren ja ganz beachtliche Erklärungen, auf die damals zurückzugreifen war.
Schließlich mache ich Sie auf das aufmerksam, was im Zusammenhang mit der Deutschlandpolitik gemeinsames politisches Ziel war. Es hieß nicht einfach Wiedervereinigung, sondern war eingehend definiert. Damals wurde auch von einer Minderheit, der ich angehört habe, die Frage gestellt, ob es denn im Zweifel ausführlich genug, ob es denn ausdrücklich genug festgelegt sei, was hiermit in unsere Hand an Instrumentarium für eine gemeinsame Politik mit den Vertragspartnern gegeben werde.
Haben wir es nun mit dem Nachlassen des Drängens — mit einem weiteren Nachlassen, möchte ich sagen —, auf eine friedensvertragliche Regelung z. B., zu tun? Sie finden in den damaligen Debatten, auch in dem Bericht des Berichterstatters des Auswärtigen Ausschusses allein, genug, was zur Wie- derholung dieser Frage Anlaß gibt.
Ich stimme mit denen überein, die hier in der
Debatte gesagt haben, daß man weder die Sicherheits-, noch die andere Seite, die die Basis der Politik betreffenden Fragen, zusätzlich dramatisieren sollte. Ich will auch sagen, warum ich zu denen gehöre, die das nicht tun wollen: vor allem — das ist meine ganz „eigengestrickte" Begründung —, weil die wirkliche Gegenseite alles daransetzen wird — und es dabei gar nicht schwer haben wird —, Honig aus allem zu saugen, was in diesen nächsten Monaten getan wird und dazu gesagt wird. Denn hier geht es um eine Trumpfkarte, als die die wirkliche Gegenseite das, was sich hier an Desintegration des Westens darbietet, behandeln wird, so daß der sowjetische Botschafter in Paris heute schon sagte, im Falle einer Liquidierung der NATO-Organisation würde auch der Warschauer Pakt liquidiert werden, denn er sei ja nur die Antwort auf den NATO-Pakt.
Heute abend ist schon daran erinnert worden, worauf der NATO-Pakt selbst eine Antwort war. Das weiß man hier noch sehr genau. Das war ja lange, bevor wir selbst aufgefordert wurden, in ihm eine Rolle zu spielen. Das hing damals mit Prag
— ich denke auch an Italien; es war dasselbe Jahr
— zusammen. Für Nachgewachsene, die den Vorteil haben, das alles nicht unmittelbar miterlebt haben zu müssen, stellt sich das jetzt alles ganz anders dar. Es stellt sich so dar: Ja, wenn NATO verschwindet oder wenn NATO — wie Herr Sorin es sagte — ihren aggressiven Charakter, ihre aggressive Note verliert, dann kann auch der Warschauer Pakt etwas usw. Das verspricht eine interessante-Reise zu werden.
Aus diesem Grunde und aus anderen Gründen prüfen und noch einmal prüfen, was alles drin ist, wo die Untiefen sind, wo die Falltüren sind, wie wir es auch im einzelnen bewerten und wie wir uns damals abgemüht haben bei den verschiedenen Rollen, die wir auszufüllen hatten im Ringen um die Verträge und hinsichtlich dessen, was inzwischen daraus und aus unserem Lande geworden ist, im Besseren und im Schlechteren!
In Deutschland ist ja seit dem Abschluß der Verträge mancherlei geschehen, was uns Deutsche auch schwer getroffen hat. Ich meine nicht n u r das. Sie wissen es ja auch. Es ist auch vieles geschehen, was die Lage gegenüber damals für uns besser erscheinen läßt. Zweifellos! Ich meine aber jetzt einmal den anderen Aspekt. Es ist ja seit dem Abschluß der Verträge mancherlei geschehen, was uns, jedenfalls als Deutsche, schwer getroffen hat und was die Spaltung unseres Landes und unserer Familien schmerzlich verstärkt hat und dennoch, meine Damen und Herren, dennoch von den Mächten, die Vertragspartner mit uns sind, hingenommen worden ist, weil sie der Meinung waren, ihre Verpflichtungen bzw. ihre Rechte würden dadurch — denken wir einmal an das Errichten der Mauer und das, was damit zusammenhing — nicht inFrage gestellt. Wenn man schon so einiges — und wir haben es alle erlebt, und unser Volk als Ganzes hat es erlebt — erlebt hat, dann wird man, was immer über die militärische Seite, über die militärischen Möglichkeiten gesagt, gedacht und weiter herausgeholt werden muß und wird, die Sorge nicht loswerden, ob sich hier nicht die Voraussetzungen der Deutschlandpolitik fortgesetzt und vorwiegend zuungunsten unseres Anspruchs auf staatliche Einheit in Freiheit verändern. Das ist eine Sorge, die man haben muß, nicht nur weil jetzt eine von den drei Mächten noch auf eine besondere Weise eine Nuance dazusetzt, sondern weil im Laufe der Jahre so manches geschehen ist.
Hier eine Warnung, die das Risiko hat, daß Sie sie mißverstehen, Der Begriff ist ja häufig angewandt worden, auch in der politischen Auseinandersetzung, in der Polemik. Kommt hier nicht so eine Art — hier komme ich zu diesem Begriff — „Neutralisierung" der Bundesrepublik, d. h., um es mal, wenn auch unvollkommen, zu definieren und zu interpretieren, Bindung der Bundesrepublik an die Unbeweglichkeit in den Fragen der Deutschlandpolitik und damit eine tatsächliche, wenn auch keineswegs völkerrechtliche „Parität" des von uns losgerissenen Teils Deutschlands auf uns zu? Das ist eine große Gefahr. Ich sehe sie in diesem Zusammenhang und will damit niemandem etwas unterstellen, weder einem der Partner noch jemandem hier bei uns. Aber statt für ein im Sinne wirklicher Partnerschaft europäisiertes Deutschland — ich meine ein Deutschland, in dem die Deutschen, die heute getrennt sind in Ost und West, zusammenleben können in einem Europa, das zusammenleben darf und kann —, statt für ein solches Europa mit all den dafür möglichen Sicherheits- und Nachbarschaftsvorkehrungen und -beziehungen in die Bütt zu gehen, Verhandlungen zu führen, zu drängen und auch



Wehner
eine Weile zusammenzugehen, wird heute — fürchte ich — der Bundesrepublik manches von dem auferlegt, was im Grunde genommen möglich wäre, herausgehandelt zu werden für ein vereinigtes demokratisches Deutschland in einer europäischen Gemeinschaft. So sieht es jedenfalls aus.
Ich möchte hier der Gerechtigkeit halber sagen, daß ich selbst nirgendwo ausdrücklich eine französische Erklärung zugunsten der kommunistischen Mehrstaatendoktrin gesehen, gehört oder verspürt habe. Ich habe manchmal sogar mit Erstaunen festgestellt, daß Diplomaten der Französischen Republik dort, wo deutschen Diplomaten Schwierigkeiten durch andere gemacht worden sind, sich ordentlich und nicht nur ordentlich, sondern häufig vorbildlich verhalten haben in einer Solidarität, wenn man das bei Diplomaten so sagen darf. Das jedenfalls verdient auch aus meiner Sicht betont und festgehalten zu werden.
Aber, meine Damen und Herren, die Desintegrationsmaßnahmen, die hier nun stattfinden — hier politisch insgesamt gesehen sind sie eine besondere Art des Disengagement —, werden die Gegenseite eher ermuntern, obstinat zu werden als einzulenken und den Spannungsherd in Europa in ein Kernstück einer internationalen Friedensordnung umzuwandeln, was durchaus möglich wäre. Ich fürchte, was auch immer die Motive dessen — oder, falls es einige sind, derer — sind, die diese Politik, über die wir heute hier zu diskutieren hatten, und ihre Folgen einleiten, fortsetzen, — was immer ihre Beweggründe sein mögen, die tatsächliche Desintegration mit all dem, was darinsteckt, wird zu dem Gegenteil dessen führen, was vorgegeben wird, das man, wenn auch im Laufe einer Generation, erreichen möchte, erreichen werde und erreichen könnte.
Dennoch fasse ich mich am Riemen und sage: Einverstanden, Herr Barzel, wenn es in bezug auf die Sicherheit so gesagt worden ist. Vielleicht habe ich Sie nicht ganz exakt verstanden: Wir müssen versuchen, zu so viel NATO wie möglich und so viel Zusammenarbeit mit Frankreich wie möglich zu kommen. Dabei müssen wir aufpassen, daß wir nicht gegenläufigen Tendenzen ungewollt Hilfe leisten, und müssen mit versuchen, in bezug auf die Deutschlandpolitik ebenso klarzukommen.
Am Schluß auch noch eine Mahnung. Es ist keine Ermahnung zur Nüchternheit— die habe ich mir am Anfang schon erlaubt auszusprechen —, sondern zum Nachlesen dessen, was hier gesagt worden ist. Denn diese Debatte geht ja weiter. Sie ist nicht damit erledigt, daß wir uns heute hier unsere Sorgen und auch gewisse Übereinstimmungen gegenseitig versichert und begründet haben.
Ich hoffe, es war gut. Wie man zur Debatte am Anfang auch gestanden haben mag, am Schluß wird man sagen müssen: Es war gut. Vielleicht wird auch die Regierung denken: Es war nicht schlecht, dem Hause diese Gelegenheit gegeben zu haben, seine Meinungen der Regierung für ihre schwere Aufgabe mit auf den Weg zu geben. So gedacht, hatte die Debatte wohl ihren Sinn.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen.