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    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, den 17. März 1966 Inhalt: Gutachten der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost vom 6. November 1965 sowie Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/203, zu V/203) Stücklen, Bundesminister 1393 B, 1421 B Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 1399 B Gscheidle (SPD) 1404 C Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 1411 D Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 1414 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 1418 D Moersch (FDP) 1419 B Schulhoff (CDU/CSU) 1419 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 1420 D Berichte des Ausschusses für Wahlprülung, Immunität und Geschäftsordnung — Wahlprüfungsangelegenheiten — über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965: über den Wahleinspruch des Gottfried Winkler, Minden (Drucksache V/420) . . . . . . . 1424 B Wahleinspruch des Winfried Traub, Würzburg (Drucksache V/421) 1424 C Wahleinspruch des Werner Hille, Leer (Ostfriesland) (Drucksache V/422) . . . 1424 C Wahleinspruch des Hans Spranger, Nürnberg (Drucksache V/423) 1424 D Wahleinspruch des Herbert Schulz, Bergisch Gladbach (Drucksache V/424) . . . 1424 D Wahleinspruch des Dr. Arthur Gierke, Waldmichelbach (Drucksache V/425) . . 1425 A Fragestunde (Drucksache V/426) Fragen der Abg. Frau Meermann: Sozialklausel im Mietrecht — Schutz vor Kündigung des Mietverhältnisses Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 1425 B Jacobi (Köln) (SPD) 1425 D Fragen der Abg. Frau Dr .Elsner: Umschulung selbständiger Landwirte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 1426 D Frau Dr. Elsner (SPD) 1427 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1427 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1428 B Fragen des Abg. Josten: Offiziersnachwuchs aus den Reihen der Unteroffiziere Gumbel, Staatssekretär 1428 C Brück (Köln) (CDU/CSU) 1429 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 1429 B Sänger (SPD) 1430 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Rhein-Main-Pressedienst Gumbel, Staatssekretär 1430 B Dr. Rinderspacher (SPD) 1430 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 Fragen des Abg. Richter: Umgehungsstraße zur B 292 im Bereich der Gemeinde Obrigheim — Verbreiterung der Neckarbrücke der B 292 . . 1431 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Eisenbahngrenzübergang Bayerisch Eisenstein Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Zustand der B 388 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Bundesbahnstrecke Erlau—Obernzell bei Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1432 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1432 A Fragen des Abg. Dr. Wörner: Verkehrsverhältnisse am Bahnübergang Eislingen (Fils) . . . . . . 1432 B Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Vorschlag des Internationalen Bodensee-Verkehrs-Vereins 1432 D Frage des Abg. Dröscher: Verbilligung des Taxi- und Mietwagenverkehrs zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1433 B Fragen des Abg. Schonhofen: Stillegung von Bundesbahnstrecken — Finanzhilfe für Ausbau anderer Verkehrswege Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 C Schonhofen (SPD) . . . . . . . 1433 D Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1434 C Unertl (CDU/CSU) 1434 C Fragen des Abg. Zerbe: Sonderregelung für das Zonenrandgebiet bei Einführung von K-Zuschlägen im Stückgutverkehr Schoettle, Vizepräsident 1434 D Fellermaier (SPD) 1434 D Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1434 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1435 B Dr. Kreutzmann (SPD-Gast) . . . . 1435 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1435 D Frage des Abg. Dr. Tamblé: Führerschein für Motorbootfahrer Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Abnahme der Motorboot-Führerscheinprüfung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zahl der durch Motorbootfahrer verursachten Unfälle Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 B Dr. Tamblé (SPD) 1436 B Dr. Mommer (SPD) 1436 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Flugverkehr auf dem Militärflughafen Rhein-Main Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1437 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1437 A Picard (CDU/CSU) 1437 C Fragen des Abg. Strohmayr: „Huckepack-Verkehr" — Förderung des Ferntransports von Lastzügen mit der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1437 D Strohmayr (SPD) 1438 B Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1438 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 1440 C Erler (SPD) 1443 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 1446 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 1448 B Majonica (CDU/CSU) 1451 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 1452 D Genscher (FDP) 1458 A Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 1459 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 1461 D Borm (FDP) 1464 C Wehner (SPD) 1466 C Nächste Sitzung 1472 D Anlagen 1473 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1393 31. Sitzung Bonn, den 17. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin/Köln) 19. 3. Bading *) 18. 3. Baier 17. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Bauer (Wasserburg) 26. 3. Blachstein 1.8. 3. Frau Blohm 31. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Cramer 18. 3. Dr. Dittrich *) 18. 3. Felder 22. 3. Figgen 8. 4. Flämig 18. 3. Frieler 31. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Dr. Furler 19. 3. Frau Geisendörfer 18. 3. Haar (Stuttgart) 18. 3. Hamacher 31. 3. Dr. Dr. Heinemann 18. 3. Herberts 7. 4. Hirsch 25. 3. Dr. Hofmann (Mainz) 18. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Kaffka 19. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann*) 18. 3. Leber 17. 3. Lemmer 18. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Lohmar 18. 3. Dr. Martin 18. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 3. Metzger 18. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 3. Müller (Aachen-Land) *) 18. 3. Richarts*) 18. 3. Riedel (Frankfurt) 19. 3. Dr. Schäfer 25. 3. Dr. Schiller 26. 3. Frau Schimschok 18. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 17. 3. Stahlberg 31. 3. Frau Stommel 18. 3. • Frau Strobel *) 17. 3. Teriete 26. 3. Dr. Wilhelmi 17. 3. Zerbe 18. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/386, Frage XV/4, XV/5 und XV/6) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die in . der Praxis nach dem allgemeinen Bewilligungsstopp für die Mittel zur Förderung von Aufstockungen und Aussiedlungen landwirtschaftlicher Betriebe aufgetreten sind? Hat die Bundesregierung bereits einen Überblick über das Ausmaß der Härtefälle, die durch den Bewilligungsstopp für die Mittel in Kapitel 10 02 Titel 573 des Bundeshaushaltsplans aufgetreten sind? Ist die Bundesregierung bereit, eine Überbrückungsregelung zu treffen für schon genehmigte, in der Bearbeitung weit vorangeschrittene oder bereits angefangene Aussiedlungs- und Althofsanierungsverfahren sowie für solche Verfahren, für die der Bewilligungsstopp eine außerordentliche Härte - so etwa in Brandfällen - bedeutet? Zu 1: Die in der Frage genannten Schwierigkeiten sind mir bekannt. Zu 2: Die Zahl der Härtefälle ist in den letzten Tagen genau ermittelt worden. Danach sind ca. 1 000 Vorhaben wegen unabwendbarer Ereignisse (z. B. Brand, Einsturzgefahr bei Gebäuden) besonders dringend und ca. 1 000 Vorhaben wegen eingegangener vertraglicher Verpflichtungen (z. B. Abnahme von Fertigbauteilen, Räumung des Wohnhauses). in den Fällen werden ca. 150 Mill. DM Förderungsmittel des Bundes erbeten. Zu 3: Wie ich bereits in der Fragestunde am 18. 2. 1966 ausgeführt habe, ist Vorsorge getroffen, daß die beantragten Bundesmittel in besonders dringenden Fällen, soweit diese bei den beiden zentralen Kreditinstituten vorliegen, bewilligt werden können. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Prassler (Drucksache V/386, Frage XV/7) : Ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1967 und folgende entsprechend den Ausführungen des Bundesernährungsministers vom 18. Februar und 2. März 1966 nach dem Beispiel der Vierjahrespläne für die Verkehrsgesetzgebung die Finanzierung der Agrarstrukturpolitik sicherstellt? Ich werde mich für die Aufstellung eines Mehrjahresprogramms zur Finanzierung der Agrarstrukturmaßnahmen einsetzen. Als Vorbild könnte der Fünfjahresplan für die Eingliederung der Heimatvertriebenen dienen. Eine solche langfristige Regelung müßte jedoch vorweg in ihren Einzelheiten noch mit den beteiligten Bundesressorts abgestimmt werden. 1474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sander (Drucksache V/386 Frage XV/8) : Entspricht es den Tatsachen, wenn in der landwirtschaftlichen Fachpresse (z. B. „Deutsche Landwirtschaftliche Presse" Nr. 9 vom 26. Februar 1966) behauptet wird, daß im Etat des Bundesernährungsministeriums für 1965 Ausgabenreste in einer Höhe von 370 Millionen DM entstanden seien? Die Summe der Ausgabereste, die im Einzelplan 10 aus dem Haushaltsjahr 1965 in das Haushaltsjahr 1966 übernommen worden sind, beträgt — nach Ausschaltung der nur durchlaufenden Posten — rund 325,8 Mill. DM. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Verminderung um rd. 40,8 Mill. DM. In dieser Höhe sind also Reste abgebaut worden. Im Einzelplan 10 muß stets mit beträchtlichen Ausgaberesten gerechnet werden. Das erklärt sich dadurch, daß viele der aus übertragbaren Mitteln geförderten Maßnahmen im Bereiche der Land- und Ernährungswirtschaft sich von der Bewilligung bis zur Auszahlung über einen größeren Zeitraum erstrecken. Einerseits sind im laufenden Rechnungsjahr hohe Bewilligungen aus Vorjahren durch Zahlungen zu erfüllen, und andererseits werden Bewilligungen in ähnlicher Höhe neu ausgesprochen, die sich erst in den folgenden Rechnungsjahren in Form von Zahlungen niederschlagen. Zum größten Teil entfallen die Ausgabereste auf die bei Kapitel 10 02 Titel 573 veranschlagten Maßnahmen der Aussiedlung, Aufstockung usw. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 15. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geiger (Drucksache V/386 Fragen XV/9, XV/10 und XV/11) : Ist die Bundesregierung bereit, Sonderbestimmungen zum Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft und zu den entsprechenden Verordnungen in der Weise zu erlassen, daß Gemeinden, in denen ein Rebflurbereinigungsverfahren läuft oder im Anlaufen ist, erst nach der Flurbereinigung das endgültige Weinbaukataster anlegen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es in Gemeinden mit nicht abgeschlossenen Rebumlegungsverfahren zunächst genügt, wenn die Bürgermeisterämter die vorhandenen Weinanbauflächen erfassen und den Statistischen Landesämtern mitteilen? ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es eine Gesetzesverletzung darstellt, wenn Gemeinden von sich aus die Anlage des Weinbaukatasters bis zur Beendigung der Flurbereinigung zurückstellen und sich auf die in Frage XV/10 genannte Maßnahme beschränken wollen? Das Weinbaukataster war gemäß der Verordnung 92/63 des Rates der EWG nach dem Stand des Jahres 1964 einzurichten und bis zum 31. Dezember 1964 abzuschließen. Die Rechtsvorschrift ist inzwischen für etwa 95% der einzubeziehenden Rebfläche erfüllt worden. Es liegen bereits Zusammenstellungen von Ergebnissen vom Statistischen Bundesamt vor; zur Zeit werden schon weitere Überlegungen für eine Fortschreibung und Ergänzung des Katasters getroffen. Bei der Beurteilung des Vorgehens bei anstehenden Flurbereinigungsverfahren ist der Grundsatz der Rechtsvorschrift maßgebend, daß die bepflanzten Rebflächen nach dem Stand von 1964 zu melden sind, ohne Berücksichtigung einer zukünftigen Entwicklung; diese würde im Laufe späterer Fortschreibungen und Ergänzungen zu erfassen sein. In allen Weinbau treibenden Ländern der Bundesrepublik ist entsprechend verfahren worden. Eine Sonderregelung für Flurbereinigungsverfahren ist nicht in Erwägung gezogen worden und erübrigt sich auch zukünftig, da die Einrichtung des Weinbaukatasters praktisch abgeschlossen ist. Wesentlich ist jedoch, daß nunmehr auch die säumigen Betriebe schnellstmöglich die vorgeschriebenen Meldungen abgeben. Diese Auffassung kann von der Bundesregierung nicht geteilt werden. Die aus der Gemeindesumme zu erstellenden Unterlagen reichen nicht aus, um den erforderlichen Überblick über die Verhältnisse im Weinbau zu bekommen; dazu werden betriebsweise Gliederungen benötigt. Auch für die an die EWG nach den Rechtsvorschriften zu erstattenden Meldungen sind als Grundlage betriebsweise Unterlagen erforderlich. Die Meldungen liegen im Interesse der Winzer. Nach § 4 der zweiten Verordnung zur Durchführung des Weinwirtschaftsgesetzes handelt ordnungswidrig im Sinne des § 17 Absatz 2 des Weinwirtschaftgesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erklärungen über den Rebbaubetrieb nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt. Es sollte berücksichtigt werden, daß eine einheitliche Bestandsaufnahme auf dem Gebiete des Weinbaues, insbesondere als Unterlage für wirtschaftspolitische Maßnahmen, dringend erforderlich ist. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wienand (Drucksache V/387 Fragen II/1 und 11/2): Wird die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik rechtzeitig konsultiert, oder wird sie erst unterrichtet, wenn personelle Entscheidungen bereits gefallen sind, oder erfährt sie nur die bereits erfolgte Neubesetzung solcher Stellen? Hat die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik ein Einspruchsrecht? Nach den die Stationierung der alliierten Streitkräfte im Bundesgebiet regelnden Verträgen besteht kein Einspruchsrecht gegen die Ernennung eines Oberbefehlshabers dieser Streitkräfte. Die Bundesregierung wird von der Neubesetzung des Postens eines Oberbefehlshabers alliierter Streitkräfte allerdings dann vorher unterrichtet, wenn dieser gleichzeitig eine Funktion als NATO-Befehlshaber ausübt, wie z. B. die Oberbefehlshaber der amerikanischen 7. Armee und der britischen Rheinarmee, die zugleich Befehlshaber der integrierten NATO-Kommandos „Central Army Group" bzw. „Northern Army Group" sind. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1475 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom. 16. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seuffert (Drucksache V/387 Fragen III/3, 11I/4 und III/5): Hält es der Bundesverteidigungsminister für tragbar, daß auf dem Flugplatz Oberschleißheim, also in unmittelbarer Nähe stark bevölkerter Siedlungsgebiete der Stadt München und anderer Gemeinden, ab März 1966 eine Hubschrauberschule der amerikanischen Streitkräfte stationiert werden soll, durch deren intensives Schulungsprogramm der ohnehin kaum erträgliche Hubschrauberlärm in diesen Siedlungsgebieten bis zur Unerträglichkeit gesteigert werden wird? Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, sich den von der Stadt München gegen die Einrichtung der unter 11I/3 genannten Hubschrauberschule erhobenen Vorstellungen mit Nachdruck anzuschließen? Was hat das Bundesverteidigungsministerium in letzter Zeit getan, um die seit Jahren erstrebte, wegen der geplanten Entlastungssiedlung Oberschleißheim unerläßliche Verlegung des Flugplatzes Schleißheim in die Wege zu leiten? Zu l: Der Bundesminister der Verteidigung wurde erst im Februar 1966 — und zwar durch die Bayerische Staatskanzlei — über die Absicht der US-Army unterrichtet, zu Ausbildungszwecken vorübergehend auf dem von ihr betriebenen Flugplatz Oberschleißheim die Zahl ihrer Hubschrauber zu erhöhen und dort vom 21. 3. bis 22. 12. 1966 Lehrgänge durchzuführen, die der Umschulung von Piloten auf Grund der Erfahrungen des Süd-Ost-Asien-Krieges dienen. Die 7. US-Army hat sich in dieser Angelegenheit unmittelbar mit der zuständigen Bayerischen Staatskanzlei in Verbindung gesetzt, die ihrerseits eine Besprechung unter Beteiligung von Vertretern der Stadt München veranlaßt hat. Das Bundesverteidigungsministerium wäre nur einzuschalten gewesen, wenn eine längerfristige Änderung der militärischen Nutzung gefordert und daher ein Raumordnungsverfahren notwendig geworden wäre. Zu 2: Nach den mir vorliegenden Mitteilungen haben die Amerikaner zugesagt, im Rahmen des Ausbildungsauftrages alles zu tun, um die Belästigung der Zivilbevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Sollten sich diese Bemühungen als unzureichend erweisen, so bin ich bereit, mich mit den zuständigen Stellen der US-Army in Verbindung zu setzen. Zu 3: Das Bundesministerium der Verteidigung und die US-Streitkräfte waren und sind grundsätzlich bereit, geeignete Ersatzvorschläge zu akzeptieren. Die Bayerische Staatskanzlei hatte es in einer Kabinettbesprechung am. 13. 3. 1961 in München übernommen, Ersatzvorschläge für die Verlegung der US-Heeresflieger zu machen. Bisher konnten geeignete Ersatzliegenschaften jedoch nicht benannt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/426 Frage VIII/5): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung nunmehr hinsichtlich der Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes (Bundeswehr und Bundesgrenzschutz) in dem angekündigten Besoldungsänderungsgesetz (vgl. Fragestunde in der 10. Sitzung am 2. Dezember 1965)? Die Bundsregierung hat am 16. Februar d. J. auf eine entsprechende Kabinettvorlage des Bundesinnenministers diesen beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Beamtenbesoldung zur Einbringung im Deutschen Bundestag vorzulegen. Hierzu gehören Verbesserungen der Besoldung für die Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes. Diese sollen so gestaltet werden, daß in Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung ein Anreiz geschaffen wird, sich für den Fachschuldienst des Bundes zu entscheiden. Der Entwurf wird in seinen Grundzügen auf dem Konzept des früheren Regierungsentwurfs eines Vierten Beamtenrechts- und Besoldungsänderungsgesetzes beruhen. Danach sollen die Fachschuloberlehrer aus der Besoldungsgruppe A 11 nach A 12 höhergestuft werden und auf herausgehobenen Dienstposten in dieser Gruppe eine Zulage erhalten. Im ganzen soll mit den Vorschlägen erreicht werden, daß den Bundesbeamten die gleichen Beförderungschancen wie in den Ländern geboten werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Erler.


Rede von Fritz Erler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die den Verbündeten mitgeteilten Beschlüsse der französischen Regierung über die Umgestaltung ihrer Rolle im Bündnis haben die NATO in eine ernste Krise gestürzt. Ein ähnlicher Kurs deutete sich seit langem an. Amtliche deutsche Interpretationen zu früherer Zeit waren entweder Selbsttäuschungen oder absichtlich zu wohlwollend rücksichtsvoll. Man hat also entweder die deutsch-französischen Konsultationen nicht genügend genutzt, um Klarheit zu gewinnen, oder aber die gewonnene Klarheit dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht vermittelt.

(Beifall bei der SPD.)

Dies — das möchte ich gleich hinzufügen — geschah vielleicht aus Rücksicht auf das zwischen beiden
Ländern wichtige, möglichst gute Klima der deutschfranzösischen Beziehungen.
Wie dem auch sei, die seit langem schwelende Krise im Bündnis ist jetzt offen ausgebrochen. Zwischen Frankreich und seinen Partnern, auch der Bunidesrepublik Deutschland, sind seit längerer Zeit folgende Fragen umstritten: 1. das Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika, 2. klassische nationalstaatliche Souveränität oder, wie wir es wollen, allmähliche Schaffung von Strukturen größerer Gemeinschaften, 3. ein auch für einen Gegner glaubhaftes Konzept einer gemeinsamen Strategie der Abschreckung und notfalls wirksamen Verteidigung und 4. die Bewertung von Veränderungen im sowjetischen Machtbereich und eine sie berücksichtigende aufeinander abgestimmte Ostpolitik der Verbündeten oder aber eine aus abweichender Bewertung resultierende nationalstaatliche, miteinander rivalisierende Ostpolitik.
Einige dieser Komplexe waren auch in der Krise der Europäischen Gemeinschaften sichtbar. Dort ist es gelungen, Frankreich an den Verhandlungstisch zurückzubringen. Der politisch ungeheuer wichtige wirtschaftliche Ausbau der europäischen Gemeinschaften geht jetzt weiter. Das begrüßen wir alle. Aber die tiefer reichenden politischen Fragen sind nur vertagt, nicht gelöst. Sie können jeden Tag aufs neue ausbrechen und die Gemeinschaften gefährden.
Der neue Vorstoß der französischen Regierung betrifft die Organisation der gemeinsamen Verteidigung. Dabei wird teils von Vorschlägen, teils von bereits getroffenen Entscheidungen gesprochen, über deren Folgen man zu verhandeln bereit sei, aber nicht über die Maßnahmen selbst. Als Begründung wird angegeben, Verhandlungen hätten keinen Sinn, weil sich die Partner auf bisherige französische Wünsche nicht eingelassen hätten. — Aber solche Wünsche sind den Partnern offiziell nie konkret unterbreitet worden,

(Beifall)

bis auf die vom damaligen Präsidenten Eisenhower abgelehnte Schaffung eines politischen Dreierdirektoriums der NATO, das aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika, Großbritannien und Frankreich bestehen sollte. Dieser Vorschlag wird aber jetzt gar nicht wiederholt. Die jetzigen Beschlüsse wurden von Frankreich innerhalb des Bündnisses nie zur Diskussion gestellt.
Gewiß, es hat eine literarische Debatte gegeben, und manche politischen Publizisten in der Bundesrepublik Deutschland haben das schon für amtliche französische Vorschläge angesehen und beklagen, daß sich die Bundesregierung darauf nicht eingelassen habe. Aber auf diese private literarische Debatte wurde auch in anderen Staaten reagiert, in Amerika, in Großbritannien, in Deutschland. Das Echo auf manche französischen Gedanken war sogar nicht überall nur negativ. Aber eine solche literarische Auseinandersetzung ist kein Ersatz für offizielle Vorschläge und offizielle Verhandlungen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)




Erler
Wir haben Verständnis dafür, wenn Teilnehmer eines Vertrages bestimmte Vorschriften oder auch Einrichtungen nicht mehr für zeitgemäß halten. Das ist ihr Recht. Dann haben sie auch das Recht, Änderungen vorzuschlagen. Bei gutem Willen in einer Gemeinschaft ist es möglich, einen Ausgleich zu finden. Einseitiges Vorgehen aber, ohne auch nur den Versuch zu einer Einigung unternommen zu haben, verletzt den Geist der Gemeinschaft und kann nicht einfach hingenommen werden.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU/CSU.)

Wer zwar die bestehenden Organisationen verlassen, aber dennoch im Bündnis bleiben und vor allem den Schutz des Bündnisses weiterhin genießen will — wie es die französische Regierung ausdrücklich erklärt —, der muß ein Mindestmaß bundesgenössischen Verhaltens seinen Partnern gegenüber bekunden.

(Erneuter Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP.)

Deshalb können die Partner gar nicht anders als das tun, was auch der Herr Bundesaußenminister hier angekündigt hat, nämlich von der französischen Regierung Verhandlungen zu fordern im Rahmen der Gemeinschaft nicht nur über die Folgen der angekündigten Maßnahmen, sondern über diese selbst.

(Zustimmung bei der SPD.)

Diese Maßnahmen gehen nämlich die Gemeinschaft als ganzes an und nicht nur die einzelnen Mitgliedstaaten. Daher muß am Tisch der Gemeinschaft verhandelt werden, im NATO-Rat, den Frankreich ja nicht verlassen, sondern im Gegenteil auch künftig in Paris behalten will.
Dies ist ein positiv zu bewertender Anhaltspunkt dafür, daß ein solcher Versuch, die Dinge in der Gemeinschaft zu halten oder sie in sie zurückzuführen, nicht aussichtslos ist, wenn die anderen 14 Partner in dieser Frage zusammenstehen. So war es ja auch möglich, durch die Solidarität der anderen Fünf unseren französischen Partner wieder an den Platz im Rat der europäischen Gemeinschaften zurückzubringen, der allzu lange verwaist war. An einem solchen Verfahren hat auch Frankreich selbst ein eigenes politisches Interesse. Es geht nämlich um seine internationale Glaubwürdigkeit und Vertragsfähigkeit.
Pacta sunt servanda — Verträge müssen eingehalten werden.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU/CSU.)

Dieser Grundsatz ist die unentbehrliche Grundlage der Außenpolitik eines angesehenen Staates.

(Erneuter Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU/CSU.)

Wir Deutsche wissen, wie wichtig die Befolgung dieses Grundsatzes für die Wiederherstellung unseres eigenen Ansehens in der Umwelt war, nachdem die vergangene Gewaltherrschaft Verträge als Fetzen Papier behandelt hat. Man kann durch ein solches Verhalten vielleicht kurzfristig Vorteile erzielen, wird aber auf die Dauer selbst Schaden leiden.
Verträge kann man ändern in der in ihnen vorgesehenen Form oder auch im gegenseitigen Einvernehmen. Alle Partner werden sich um ein solches Einvernehmen redlich bemühen müssen, sonst trocknen Verträge aus. Sie dürfen nicht als unerträgliche Fessel empfunden werden. Deshalb ist es eine ständige Aufgabe aller Beteiligten, die zwischen ihnen geltenden Verträge mit Leben zu erfüllen und so jedem Partner als zur Wahrung auch seiner Interessen bestimmt verständlich zu erhalten.
Der Wille zum ernsthaften Gespräch ist eine Sache. Dieser Wille ist bei den Partnern Frankreichs vorhanden. Aber einseitige Maßnahmen ohne Verständigung mit den Partnern sind eine andere Sache. Solche einseitigen französischen Maßnahmen würden, wenn man sie ergriffe, nicht nur gegen den Geist der Gemeinschaft verstoßen, sondern auch formell gegen den Wortlaut geltender Abmachungen. Das Begehren nach neuen Abmachungen ist nicht sinnvoll, wenn man sich nicht darauf verlassen kann, daß sie auch eingehalten werden. Wer alte Vereinbarungen nicht hält, schwächt die Glaubwürdigkeit neuer und schwächt damit nicht nur seinen aktuellen Partnern gegenüber seine Vertragsfähigkeit, sondern auch anderen gegenüber. Daran kann unseren französischen Nachbarn gewiß nichts liegen. Daher wiederhole ich: es ist richtig, wenn die 14 Partner auf Verhandlungen im Rahmen der Gemeinschaft bestehen.
Die Vertragswerke von 1954 und 1955, die Londoner Schlußakte, der Deutschland-Vertrag, der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO und die Umwandlung des Brüsseler Vertrages in die Westeuropäischen Union bilden mit den dazugehörigen Protokollen ein Ganzes. Insbesondere der WEU-Vertrag, der auch die Kontrolle der Rüstungsbeschränkungen und Produktionsverzichte für die Bundesrepublik Deutschland regelt, sichert zum Ausgleich dafür die Organisation der gemeinschaftlichen Verteidigung auf dem europäischen Festland im Verbande der NATO und nicht anderswo. Diese Organisation beruht nicht nur auf in Ergänzung des Atlantikpaktes einstimmig, also mit der Stimme Frankreichs, getroffenen Beschlüssen des NATO-Rates, sondern auch auf den hier genannten ratifizierten multilateralen Verträgen.
Übrigens — das möchte ich hier einflechten —, es hat sich nicht gelohnt; Herr Bundesminister, daß bisher der Rat der Westeuropäischen Union Vertragsverletzungen durchgehen ließ. Ein rechtzeitiges Monitum hätte vielleicht in Paris zu größerer Vorsicht gemahnt. In der Versammlung der Westeuropäischen Union wurde regelmäßig seit einer ganzen Zahl von Jahren ein wichtiger Vertragsverstoß zur Sprache gebracht und der Rat für die Nichterfüllung seiner Pflicht nahezu einmütig gerügt, mit der Zustimmung auch französischer Delegierter, allerdings nicht der Regierungsparteien.
Der Vertrag sieht nämlich vor, daß Staaten, die nicht, wie die Bundesrepublik Deutschland es getan hat, auf die Herstellung von Atomwaffen verzichtet haben, für den Fall der Eigenproduktion solcher Waffen die Höhe der für sie auf dem europäischen Kontinent erlaubten Bestände durch den Rat der



Erler
Westeuropäischen Union festsetzen und durch das dafür zuständige Rüstungskontrollamt der Westeuropäischen Union überwachen lassen müssen. Das ist nie geschehen, obwohl die französische Regierung ihrem Parlament gegenüber die operative Verwertbarkeit französischer Kernwaffen mitgeteilt hat. Diese Unterlassung ist um so bedauerlicher, als damit die Glaubwürdigkeit der Einhaltung von Abmachungen zur Rüstungsbegrenzung und -kontrolle auch in einem weiteren Ausmaß nicht gerade gefördert wird. Diese Duldung einer Vertragsverletzung hat die Auslösung einer Krise im Bündnis durch Frankreich nicht verhindert, sondern eher ermuntert. Das sollte sich nicht wiederholen.
Auf diesem Gebiet ist schon vor Jahren ein nach dem WEU-Vertrag möglicher Versuch unterlassen worden, der Ausbreitung von nationaler Verfügungsgewalt über Kernwaffen in den Händen weiterer Staaten, der sogenannten Proliferation, rechtzeitig entgegenzuwirken.
Die Durchführung der jetzt angekündigten französischen Maßnahmen würde die Sicherheit aller Teilnehmerstaaten des Bündnisses, insbesondere aber die der Bundesrepublik Deutschland, in Mitleidenschaft ziehen. Die Verteidigungsfähigkeit würde gemindert, der Verteidigungswille der Gemeinschaft in den Augen eines möglichen Gegners geschwächt, die friedenssichernde Wirkung einer glaubwürdigen Abschreckung beeinträchtigt. Über die verteidigungspolitische und militärtechnische Seite des Problems wird mein Freund Helmut Schmidt nachher noch sprechen.
Die angekündigten Maßnahmen sind aber auch von Nachteil für die Solidarität zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie sind von Nachteil für die Gestaltung der weltpolitischen Beziehungen zwischen West und Ost und damit auch für die Zukunft unseres Landes. Die französische Regierung scheint nicht in vollem Umfange bedacht zu haben, welche Gewichtsverschiebungen innerhalb des Bündnisses und welche dadurch ausgelösten, sicher auch für Frankreich, für uns alle unerwünschten außenpolitischen Folgen durch eine Herausnahme des französischen militärischen Potentials aus der NATO entstehen könnten.
Wir wissen, daß die Lösung der deutschen Frage auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts nur bei einem vernünftigen Ausgleich zwischen West und Ost möglich ist.
Wir haben bedauert, daß sich die französische Politik früher jeder Sondierung in Moskau widersetzte, als sich die Vereinigten Staaten von Amerika um den Abbau von Spannungen bemühten. Wir begrüßen, daß seit einiger Zeit auch Frankreich diese Notwendigkeit betont. Wir meinen, daß es die Kunst deutscher Politik sein muß, sich in diesen weltpolitischen Vorgang einzuschalten, den wir weder verhindern können noch dürfen. Ein solcher Versuch der Verhinderung würde uns schrecklich isolieren und uns keinesfalls nutzen.
Wir bedauern aber, daß keine sorgfältig aufeinander abgestimmte westliche Politik auf diesem Gebiet der Ost-West- Beziehungen vorhanden ist. Dies gibt der Sowjetunion die Möglichkeit, die westlichen Bündnispartner gegeneinander auszuspielen und Gegensätze zu schüren. Das bringt Schaden für alle, insbesondere für Deutschland.
Die deutsche Frage ist nur lösbar, wenn der Weltmacht Sowjetunion ein an Gewicht vergleichbarer Partner gegenübersitzt. Dazu brauchen wir also die engste Solidarität mit der westlichen Weltmacht, den Vereinigten Staaten von Amerika. Dazu brauchen wir aber weiter die Solidarität unserer anderen westlichen Verbündeten, auch des französischen. Nur dann gibt es Raum für jene Leistungen und Gegenleistungen, welche die Substanz der deutschen Frage nicht gefährden.
Die jetzt angekündigte französische Politik kann eine gemeinsame Deutschlandpolitik der westlichen Gemeinschaft in Gefahr bringen. Zu einer gemeinsamen Politik aber haben sich die drei Mächte nicht nur in Erklärungen bekannt, sondern im Deutschlandvertrag auch förmlich verpflichtet. Ihr Ausdruck ist auch die gemeinsam organisierte Anwesenheit ihrer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Herausnehmen der französischen Verbände aus der Gemeinschaft würde ein Stück gemeinsamer Deutschlandpolitik zerstören.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Regierungsparteien.)

Deshalb sollte auch über die Stellung der französischen Truppen auf deutschem Boden im Bündnis gesprochen werden. Auch dieses Problem geht nicht nur Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland an, zumal eine Rückkehr zu besatzungsrechtlichen Vorstellungen ohnehin nicht in Frage kommt.

(Beifall auf allen Seiten.)

Jetzt gilt jedenfalls das NATO-Truppenstatut für alle Partner und hat auch den früheren Truppenvertrag ersetzt. Die Ausübung der originären Anwesenheitsrechte ist nun einmal vertraglich geregelt.
Schließlich muß Klarheit darüber geschaffen werden, wie Frankreich seine Funktion in Berlin auffaßt. Die westlichen Schutzmächte haben bisher daran festgehalten, daß sie unter dem Dach der Viermächteverantwortung für ganz Berlin eine gemeinsame Schutzfunktion für Westberlin, seine Freiheit, den ungehinderten Zugang dorthin und für seine Verbindungen mit dem größeren Teil des freien Deutschland ausüben. Daran will hoffentlich auch Frankreich nicht rütteln. Berlin ist von seiner Teilung genug geschlagen, als daß sein freier Teil neue Differenzierungen vertrüge.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Regierungsparteien.)

Wir alle — das ist schon in den ersten Reden klargeworden — haben keine Illusionen über den Ernst der Krise. Das geflügelte Wort des Altbundeskanzlers von der Lage, die „noch nie so ernst" war, trifft für die Beziehungen innerhalb des Bündnisses leider zu. Daher sollten wir uns darum bemühen, alle Kräfte der 14 Partner Frankreichs zu



Erler
einer gemeinsamen Haltung zusammenzuführen. Deshalb sollte auch mit Frankreich in der Gemeinschaft verhandelt und ihm klargemacht werden, daß es an ihm liegt, seine Wünsche und Anregungen auf den Gemeinschaftstisch zu legen.
Die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich haben ein besonders enges Verhältnis zueinander geschaffen. Die Aussöhnung der beiden Völker wird vom ganzen Deutschen Bundestag getragen und weiterhin gefördert.

(Beifall bei der SPD und bei den Regierungsparteien.)

Den Konsultationsvertrag sollten wir nutzen, um bei unseren französischen Freunden mehr Klarheit über ihre Absichten und über viele Einzelheiten zu gewinnen, aber auch um unseren Einfluß dahin auszuüben, daß die aufgeworfenen Probleme in der ganzen Gemeinschaft erörtert werden. Jedenfalls kann es keine deutsch-französischen Separatverhandlungen in denjenigen Fragen geben, die alle angehen.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP.)

Natürlich gibt es auch zweiseitige Fragen, z. B. die der von Deutschland und Frankreich benutzten Depots und Truppenübungsplätze. Ähnliches gilt für amerikanische Stützpunkte auf französischem Boden, auch wenn diese von erheblicher Bedeutung für die Sicherheit aller sind. Die Vereinbarungen darüber sind zu zweit abgeschlossen. Es ist also legitim, Änderungswünsche zu zweit zu erörtern. Auf diesem Gebiet sind sicher manche Kompromisse möglich.
Aber die wesentlichen Grundlagen der im atlantitischen Bündnis geschaffenen gemeinsamen Verteidigung mit den dazu erforderlichen Einrichtungen müssen bewahrt und funktionsfähig gehalten werden.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP.)

Schließlich müssen wir hier einsehen, daß die Krise im Bündnis ein zusätzlicher Anlaß sein sollte, das von uns seit langem geforderte, von der Regierung angekündigte, aber bisher noch nicht aufgenommene Gespräch über alle derzeitigen Aspekte der Deutschlandfrage aufzunehmen. Worauf wollen wir eigentlich nach der Mauer in Berlin, nach der Kuba-Krise, nach der EWG-Krise und jetzt nach der NATO-Krise noch warten, um dieses Gespräch unter den Verantwortlichen endlich in Gang zu bringen?
Es wäre gut, wenn in dieser Debatte die denkbaren Auswirkungen der NATO-Krise auf die deutsche Frage noch eingehender erörtert würden. Wir sind — vor allem mit dem späteren Beitrag meines Freundes Herbert Wehner — hier und heute dazu bereit.

(Beifall bei der SPD und bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete von Kühlmann-Stumm.