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    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, den 17. März 1966 Inhalt: Gutachten der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost vom 6. November 1965 sowie Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/203, zu V/203) Stücklen, Bundesminister 1393 B, 1421 B Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 1399 B Gscheidle (SPD) 1404 C Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 1411 D Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 1414 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 1418 D Moersch (FDP) 1419 B Schulhoff (CDU/CSU) 1419 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 1420 D Berichte des Ausschusses für Wahlprülung, Immunität und Geschäftsordnung — Wahlprüfungsangelegenheiten — über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965: über den Wahleinspruch des Gottfried Winkler, Minden (Drucksache V/420) . . . . . . . 1424 B Wahleinspruch des Winfried Traub, Würzburg (Drucksache V/421) 1424 C Wahleinspruch des Werner Hille, Leer (Ostfriesland) (Drucksache V/422) . . . 1424 C Wahleinspruch des Hans Spranger, Nürnberg (Drucksache V/423) 1424 D Wahleinspruch des Herbert Schulz, Bergisch Gladbach (Drucksache V/424) . . . 1424 D Wahleinspruch des Dr. Arthur Gierke, Waldmichelbach (Drucksache V/425) . . 1425 A Fragestunde (Drucksache V/426) Fragen der Abg. Frau Meermann: Sozialklausel im Mietrecht — Schutz vor Kündigung des Mietverhältnisses Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 1425 B Jacobi (Köln) (SPD) 1425 D Fragen der Abg. Frau Dr .Elsner: Umschulung selbständiger Landwirte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 1426 D Frau Dr. Elsner (SPD) 1427 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1427 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1428 B Fragen des Abg. Josten: Offiziersnachwuchs aus den Reihen der Unteroffiziere Gumbel, Staatssekretär 1428 C Brück (Köln) (CDU/CSU) 1429 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 1429 B Sänger (SPD) 1430 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Rhein-Main-Pressedienst Gumbel, Staatssekretär 1430 B Dr. Rinderspacher (SPD) 1430 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 Fragen des Abg. Richter: Umgehungsstraße zur B 292 im Bereich der Gemeinde Obrigheim — Verbreiterung der Neckarbrücke der B 292 . . 1431 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Eisenbahngrenzübergang Bayerisch Eisenstein Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Zustand der B 388 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Bundesbahnstrecke Erlau—Obernzell bei Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1432 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1432 A Fragen des Abg. Dr. Wörner: Verkehrsverhältnisse am Bahnübergang Eislingen (Fils) . . . . . . 1432 B Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Vorschlag des Internationalen Bodensee-Verkehrs-Vereins 1432 D Frage des Abg. Dröscher: Verbilligung des Taxi- und Mietwagenverkehrs zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1433 B Fragen des Abg. Schonhofen: Stillegung von Bundesbahnstrecken — Finanzhilfe für Ausbau anderer Verkehrswege Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 C Schonhofen (SPD) . . . . . . . 1433 D Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1434 C Unertl (CDU/CSU) 1434 C Fragen des Abg. Zerbe: Sonderregelung für das Zonenrandgebiet bei Einführung von K-Zuschlägen im Stückgutverkehr Schoettle, Vizepräsident 1434 D Fellermaier (SPD) 1434 D Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1434 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1435 B Dr. Kreutzmann (SPD-Gast) . . . . 1435 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1435 D Frage des Abg. Dr. Tamblé: Führerschein für Motorbootfahrer Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Abnahme der Motorboot-Führerscheinprüfung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zahl der durch Motorbootfahrer verursachten Unfälle Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 B Dr. Tamblé (SPD) 1436 B Dr. Mommer (SPD) 1436 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Flugverkehr auf dem Militärflughafen Rhein-Main Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1437 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1437 A Picard (CDU/CSU) 1437 C Fragen des Abg. Strohmayr: „Huckepack-Verkehr" — Förderung des Ferntransports von Lastzügen mit der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1437 D Strohmayr (SPD) 1438 B Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1438 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 1440 C Erler (SPD) 1443 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 1446 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 1448 B Majonica (CDU/CSU) 1451 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 1452 D Genscher (FDP) 1458 A Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 1459 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 1461 D Borm (FDP) 1464 C Wehner (SPD) 1466 C Nächste Sitzung 1472 D Anlagen 1473 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1393 31. Sitzung Bonn, den 17. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin/Köln) 19. 3. Bading *) 18. 3. Baier 17. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Bauer (Wasserburg) 26. 3. Blachstein 1.8. 3. Frau Blohm 31. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Cramer 18. 3. Dr. Dittrich *) 18. 3. Felder 22. 3. Figgen 8. 4. Flämig 18. 3. Frieler 31. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Dr. Furler 19. 3. Frau Geisendörfer 18. 3. Haar (Stuttgart) 18. 3. Hamacher 31. 3. Dr. Dr. Heinemann 18. 3. Herberts 7. 4. Hirsch 25. 3. Dr. Hofmann (Mainz) 18. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Kaffka 19. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann*) 18. 3. Leber 17. 3. Lemmer 18. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Lohmar 18. 3. Dr. Martin 18. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 3. Metzger 18. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 3. Müller (Aachen-Land) *) 18. 3. Richarts*) 18. 3. Riedel (Frankfurt) 19. 3. Dr. Schäfer 25. 3. Dr. Schiller 26. 3. Frau Schimschok 18. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 17. 3. Stahlberg 31. 3. Frau Stommel 18. 3. • Frau Strobel *) 17. 3. Teriete 26. 3. Dr. Wilhelmi 17. 3. Zerbe 18. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/386, Frage XV/4, XV/5 und XV/6) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die in . der Praxis nach dem allgemeinen Bewilligungsstopp für die Mittel zur Förderung von Aufstockungen und Aussiedlungen landwirtschaftlicher Betriebe aufgetreten sind? Hat die Bundesregierung bereits einen Überblick über das Ausmaß der Härtefälle, die durch den Bewilligungsstopp für die Mittel in Kapitel 10 02 Titel 573 des Bundeshaushaltsplans aufgetreten sind? Ist die Bundesregierung bereit, eine Überbrückungsregelung zu treffen für schon genehmigte, in der Bearbeitung weit vorangeschrittene oder bereits angefangene Aussiedlungs- und Althofsanierungsverfahren sowie für solche Verfahren, für die der Bewilligungsstopp eine außerordentliche Härte - so etwa in Brandfällen - bedeutet? Zu 1: Die in der Frage genannten Schwierigkeiten sind mir bekannt. Zu 2: Die Zahl der Härtefälle ist in den letzten Tagen genau ermittelt worden. Danach sind ca. 1 000 Vorhaben wegen unabwendbarer Ereignisse (z. B. Brand, Einsturzgefahr bei Gebäuden) besonders dringend und ca. 1 000 Vorhaben wegen eingegangener vertraglicher Verpflichtungen (z. B. Abnahme von Fertigbauteilen, Räumung des Wohnhauses). in den Fällen werden ca. 150 Mill. DM Förderungsmittel des Bundes erbeten. Zu 3: Wie ich bereits in der Fragestunde am 18. 2. 1966 ausgeführt habe, ist Vorsorge getroffen, daß die beantragten Bundesmittel in besonders dringenden Fällen, soweit diese bei den beiden zentralen Kreditinstituten vorliegen, bewilligt werden können. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Prassler (Drucksache V/386, Frage XV/7) : Ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1967 und folgende entsprechend den Ausführungen des Bundesernährungsministers vom 18. Februar und 2. März 1966 nach dem Beispiel der Vierjahrespläne für die Verkehrsgesetzgebung die Finanzierung der Agrarstrukturpolitik sicherstellt? Ich werde mich für die Aufstellung eines Mehrjahresprogramms zur Finanzierung der Agrarstrukturmaßnahmen einsetzen. Als Vorbild könnte der Fünfjahresplan für die Eingliederung der Heimatvertriebenen dienen. Eine solche langfristige Regelung müßte jedoch vorweg in ihren Einzelheiten noch mit den beteiligten Bundesressorts abgestimmt werden. 1474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sander (Drucksache V/386 Frage XV/8) : Entspricht es den Tatsachen, wenn in der landwirtschaftlichen Fachpresse (z. B. „Deutsche Landwirtschaftliche Presse" Nr. 9 vom 26. Februar 1966) behauptet wird, daß im Etat des Bundesernährungsministeriums für 1965 Ausgabenreste in einer Höhe von 370 Millionen DM entstanden seien? Die Summe der Ausgabereste, die im Einzelplan 10 aus dem Haushaltsjahr 1965 in das Haushaltsjahr 1966 übernommen worden sind, beträgt — nach Ausschaltung der nur durchlaufenden Posten — rund 325,8 Mill. DM. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Verminderung um rd. 40,8 Mill. DM. In dieser Höhe sind also Reste abgebaut worden. Im Einzelplan 10 muß stets mit beträchtlichen Ausgaberesten gerechnet werden. Das erklärt sich dadurch, daß viele der aus übertragbaren Mitteln geförderten Maßnahmen im Bereiche der Land- und Ernährungswirtschaft sich von der Bewilligung bis zur Auszahlung über einen größeren Zeitraum erstrecken. Einerseits sind im laufenden Rechnungsjahr hohe Bewilligungen aus Vorjahren durch Zahlungen zu erfüllen, und andererseits werden Bewilligungen in ähnlicher Höhe neu ausgesprochen, die sich erst in den folgenden Rechnungsjahren in Form von Zahlungen niederschlagen. Zum größten Teil entfallen die Ausgabereste auf die bei Kapitel 10 02 Titel 573 veranschlagten Maßnahmen der Aussiedlung, Aufstockung usw. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 15. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geiger (Drucksache V/386 Fragen XV/9, XV/10 und XV/11) : Ist die Bundesregierung bereit, Sonderbestimmungen zum Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft und zu den entsprechenden Verordnungen in der Weise zu erlassen, daß Gemeinden, in denen ein Rebflurbereinigungsverfahren läuft oder im Anlaufen ist, erst nach der Flurbereinigung das endgültige Weinbaukataster anlegen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es in Gemeinden mit nicht abgeschlossenen Rebumlegungsverfahren zunächst genügt, wenn die Bürgermeisterämter die vorhandenen Weinanbauflächen erfassen und den Statistischen Landesämtern mitteilen? ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es eine Gesetzesverletzung darstellt, wenn Gemeinden von sich aus die Anlage des Weinbaukatasters bis zur Beendigung der Flurbereinigung zurückstellen und sich auf die in Frage XV/10 genannte Maßnahme beschränken wollen? Das Weinbaukataster war gemäß der Verordnung 92/63 des Rates der EWG nach dem Stand des Jahres 1964 einzurichten und bis zum 31. Dezember 1964 abzuschließen. Die Rechtsvorschrift ist inzwischen für etwa 95% der einzubeziehenden Rebfläche erfüllt worden. Es liegen bereits Zusammenstellungen von Ergebnissen vom Statistischen Bundesamt vor; zur Zeit werden schon weitere Überlegungen für eine Fortschreibung und Ergänzung des Katasters getroffen. Bei der Beurteilung des Vorgehens bei anstehenden Flurbereinigungsverfahren ist der Grundsatz der Rechtsvorschrift maßgebend, daß die bepflanzten Rebflächen nach dem Stand von 1964 zu melden sind, ohne Berücksichtigung einer zukünftigen Entwicklung; diese würde im Laufe späterer Fortschreibungen und Ergänzungen zu erfassen sein. In allen Weinbau treibenden Ländern der Bundesrepublik ist entsprechend verfahren worden. Eine Sonderregelung für Flurbereinigungsverfahren ist nicht in Erwägung gezogen worden und erübrigt sich auch zukünftig, da die Einrichtung des Weinbaukatasters praktisch abgeschlossen ist. Wesentlich ist jedoch, daß nunmehr auch die säumigen Betriebe schnellstmöglich die vorgeschriebenen Meldungen abgeben. Diese Auffassung kann von der Bundesregierung nicht geteilt werden. Die aus der Gemeindesumme zu erstellenden Unterlagen reichen nicht aus, um den erforderlichen Überblick über die Verhältnisse im Weinbau zu bekommen; dazu werden betriebsweise Gliederungen benötigt. Auch für die an die EWG nach den Rechtsvorschriften zu erstattenden Meldungen sind als Grundlage betriebsweise Unterlagen erforderlich. Die Meldungen liegen im Interesse der Winzer. Nach § 4 der zweiten Verordnung zur Durchführung des Weinwirtschaftsgesetzes handelt ordnungswidrig im Sinne des § 17 Absatz 2 des Weinwirtschaftgesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erklärungen über den Rebbaubetrieb nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt. Es sollte berücksichtigt werden, daß eine einheitliche Bestandsaufnahme auf dem Gebiete des Weinbaues, insbesondere als Unterlage für wirtschaftspolitische Maßnahmen, dringend erforderlich ist. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wienand (Drucksache V/387 Fragen II/1 und 11/2): Wird die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik rechtzeitig konsultiert, oder wird sie erst unterrichtet, wenn personelle Entscheidungen bereits gefallen sind, oder erfährt sie nur die bereits erfolgte Neubesetzung solcher Stellen? Hat die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik ein Einspruchsrecht? Nach den die Stationierung der alliierten Streitkräfte im Bundesgebiet regelnden Verträgen besteht kein Einspruchsrecht gegen die Ernennung eines Oberbefehlshabers dieser Streitkräfte. Die Bundesregierung wird von der Neubesetzung des Postens eines Oberbefehlshabers alliierter Streitkräfte allerdings dann vorher unterrichtet, wenn dieser gleichzeitig eine Funktion als NATO-Befehlshaber ausübt, wie z. B. die Oberbefehlshaber der amerikanischen 7. Armee und der britischen Rheinarmee, die zugleich Befehlshaber der integrierten NATO-Kommandos „Central Army Group" bzw. „Northern Army Group" sind. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1475 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom. 16. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seuffert (Drucksache V/387 Fragen III/3, 11I/4 und III/5): Hält es der Bundesverteidigungsminister für tragbar, daß auf dem Flugplatz Oberschleißheim, also in unmittelbarer Nähe stark bevölkerter Siedlungsgebiete der Stadt München und anderer Gemeinden, ab März 1966 eine Hubschrauberschule der amerikanischen Streitkräfte stationiert werden soll, durch deren intensives Schulungsprogramm der ohnehin kaum erträgliche Hubschrauberlärm in diesen Siedlungsgebieten bis zur Unerträglichkeit gesteigert werden wird? Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, sich den von der Stadt München gegen die Einrichtung der unter 11I/3 genannten Hubschrauberschule erhobenen Vorstellungen mit Nachdruck anzuschließen? Was hat das Bundesverteidigungsministerium in letzter Zeit getan, um die seit Jahren erstrebte, wegen der geplanten Entlastungssiedlung Oberschleißheim unerläßliche Verlegung des Flugplatzes Schleißheim in die Wege zu leiten? Zu l: Der Bundesminister der Verteidigung wurde erst im Februar 1966 — und zwar durch die Bayerische Staatskanzlei — über die Absicht der US-Army unterrichtet, zu Ausbildungszwecken vorübergehend auf dem von ihr betriebenen Flugplatz Oberschleißheim die Zahl ihrer Hubschrauber zu erhöhen und dort vom 21. 3. bis 22. 12. 1966 Lehrgänge durchzuführen, die der Umschulung von Piloten auf Grund der Erfahrungen des Süd-Ost-Asien-Krieges dienen. Die 7. US-Army hat sich in dieser Angelegenheit unmittelbar mit der zuständigen Bayerischen Staatskanzlei in Verbindung gesetzt, die ihrerseits eine Besprechung unter Beteiligung von Vertretern der Stadt München veranlaßt hat. Das Bundesverteidigungsministerium wäre nur einzuschalten gewesen, wenn eine längerfristige Änderung der militärischen Nutzung gefordert und daher ein Raumordnungsverfahren notwendig geworden wäre. Zu 2: Nach den mir vorliegenden Mitteilungen haben die Amerikaner zugesagt, im Rahmen des Ausbildungsauftrages alles zu tun, um die Belästigung der Zivilbevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Sollten sich diese Bemühungen als unzureichend erweisen, so bin ich bereit, mich mit den zuständigen Stellen der US-Army in Verbindung zu setzen. Zu 3: Das Bundesministerium der Verteidigung und die US-Streitkräfte waren und sind grundsätzlich bereit, geeignete Ersatzvorschläge zu akzeptieren. Die Bayerische Staatskanzlei hatte es in einer Kabinettbesprechung am. 13. 3. 1961 in München übernommen, Ersatzvorschläge für die Verlegung der US-Heeresflieger zu machen. Bisher konnten geeignete Ersatzliegenschaften jedoch nicht benannt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/426 Frage VIII/5): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung nunmehr hinsichtlich der Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes (Bundeswehr und Bundesgrenzschutz) in dem angekündigten Besoldungsänderungsgesetz (vgl. Fragestunde in der 10. Sitzung am 2. Dezember 1965)? Die Bundsregierung hat am 16. Februar d. J. auf eine entsprechende Kabinettvorlage des Bundesinnenministers diesen beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Beamtenbesoldung zur Einbringung im Deutschen Bundestag vorzulegen. Hierzu gehören Verbesserungen der Besoldung für die Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes. Diese sollen so gestaltet werden, daß in Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung ein Anreiz geschaffen wird, sich für den Fachschuldienst des Bundes zu entscheiden. Der Entwurf wird in seinen Grundzügen auf dem Konzept des früheren Regierungsentwurfs eines Vierten Beamtenrechts- und Besoldungsänderungsgesetzes beruhen. Danach sollen die Fachschuloberlehrer aus der Besoldungsgruppe A 11 nach A 12 höhergestuft werden und auf herausgehobenen Dienstposten in dieser Gruppe eine Zulage erhalten. Im ganzen soll mit den Vorschlägen erreicht werden, daß den Bundesbeamten die gleichen Beförderungschancen wie in den Ländern geboten werden.
Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich eröffne die Sitzung.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Beratung des Gutachtens der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost vom 6. November 1965 sowie der Stellungnahme der Bundesregierung
— Drucksachen V/203, zu V/203 —Das Wort hat der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf Beschluß des Deutschen Bundestages beauftragte die Bundesregierung am 15. Juli 1964 eine Sachverständigen-Kommission mit der Prüfung der Verhältnisse bei der Deutschen Bundespost. Die Kommission sollte untersuchen, wie die Deutsche Bundespost ihre Aufgabe „auf die Dauer in optimaler Weise und ohne Defizit erfüllen kann".
    Die Sachverständigen haben in der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit eine umfangreiche und hervorragende Arbeit geleistet. Sie haben die Verhältnisse der Deutschen Bundespost sehr sorgfältig studiert und dabei nicht nur die einzelnen Dienstzweige untersucht, sondern sich auch eingehend mit der Finanzlage der Deutschen Bundespost beschäftigt.
    Die Bundesregierung stellt mit Befriedigung fest, daß sich die Kommission ihres Auftrages mit großer Intensität und Sachkenntnis angenommen hat; sie spricht den Sachverständigen für ihre gründliche, gewissenhafte und umfassende Arbeit ihren besonderen Dank aus.
    Das Gutachten der Kommission ist frei von allen politischen Überlegungen und Rücksichtnahmen; es beurteilt die vorgefundene Lage der Deutschen Bundespost mit nüchterner wirtschaftlicher Ratio. Neben den betriebsstrukturellen Schlußfolgerungen für die einzelnen Dienstzweige — ich darf hierzu auf die
    Ihnen vorliegende Stellungnahme der Bundesregierung verweisen — liegt der Schwerpunkt des Gutachtens in den grundsätzlichen Ausführungen über die künftig einzuschlagende Gebührenpolitik, die finanziellen Auswirkungen der Ablieferung an den Bund, die Bedeutung der betriebsfremden Lasten sowie in den Vorschlägen zur Verbesserung der Kapitalstruktur des Sondervermögens.
    Ich darf das zusammenfassende Urteil der Kommission vorwegnehmen: Nach Auffassung der Sachverständigen-Kommission hat sich „mit aller Deutlichkeit gezeigt, daß die Bundespost im Kern ein fortschrittliches und gut durchorganisiertes Unternehmen ist, dessen wirtschaftlich und finanziell betrübliche Lage hauptsächlich auf betriebsfremde Einflüsse zurückzuführen ist". Die Ursache dieser unerfreulichen Lage sieht die Kommission in der Gebührenpolitik, die in der Vergangenheit eine möglichst hohe Stabilität der Gebührensätze anstrebte. Die dabei erzielten Erträge haben jedoch nicht ausgereicht, um das finanzielle Gleichgewicht zu wahren, obwohl die Postverwaltung organisatorisch und betrieblich große Anstrengungen unternommen hat, um eine wirtschaftliche Betriebsführung zu sichern. Politisch gebundene Preise gefährden aber nach Meinung der Kommission nicht nur das finanzielle Gleichgewicht des Unternehmens selbst, sondern erschweren letzten Endes auch den Ausgleich des Bundeshaushalts; dem müsse rechtzeitig vorgebeugt werden.
    Die Kommission konzentrierte daher ihre finanziellen Überlegungen auf folgende Fragen: 1. Wie kann die Bundespost wieder ihre Rentabilität herstellen? 2. Wie kann eine ausreichende Kapitalversorgung sichergestellt werden, damit die Post ihren Aufgaben gerecht werden kann?
    Zur Frage der Rentabilität führen die Sachverständigen in ihrem Gutachten folgendes aus: Eine Hauptvoraussetzung für eine nachhaltige finanzielle Gesundung des Posthaushaltes bestehe darin, daß die Preise für Postdienstleistungen nicht länger als politische Preise angesehen würden, die keinesfalls geändert werden dürften. Auch öffentliche Unternehmen unterlägen ökonomischen Gesetzen. Daher könne sich auch die Bundespost dem allgemein steigenden Trend der Preise für Dienstleistungen nicht entziehen. Unterbinde man aber aus politischer Rücksichnahme kostengerechte Gebührenerhöhungen, so müßten früher oder später die Steuerzahler das dadurch entstehende Defizit begleichen.



    Bundesminister Stücklen
    Aber das, meine Damen und Herren, der Ausgleich des Postdefizits durch die Steuerzahler, ist ja nicht der Sinn der von den gesetzgebenden Körperschaften mit Bedacht gewählten Sonderkonstruktion für die Verwaltung des Post- und Fernmeldewesens. Sowohl der Deutsche Bundestag als auch sein Vorgänger, der Deutsche Reichstag, haben ja gerade deshalb ein Sondervermögen geschaffen, um etwaige Fehlbeträge aus dem Post- und Fernmeldebetrieb von den Steuerzahlern fernzuhalten. Daher heißt es auch in § 15 des Postverwaltungsgesetzes, daß die Bundespost ihren Haushalt so aufzustellen unddurchzuführen hat, daß sie die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen notwendigen Ausgaben aus ihren Einnahmen bestreiten kann.
    Warum ist es aber in den letzten Jahren nicht mehr gelungen, diesen Grundsatz durchzuhalten? Einfach deshalb, weil die Lohn- und Gehaltsdynamik und andere Kostenfaktoren unsere bisherige Gebührenpolitik überrollt haben. Die Sozialpartner legen nämlich ihrer Lohn- und Gehaltspolitik gewissermaßen als legalen „Maßstab" die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Produktivitätsrate zugrunde. Sie ist in den letzten Jahren nach vorübergehender Stagnation wieder rasch gestiegen. An der volkswirtschaftlichen Produktivitätsrate und an der Preisentwicklung orientieren sich aber alle Lohn-und Gehaltsverhandlungen. Daher haben wir in den letzten Jahren auch bei der Bundespost einen raschen Auftrieb der Löhne und Gehälter erlebt.
    Dienstleistungsbetriebe sind aber nun einmal wegen ihrer hohen Personalintensität gegenüber Lohn- . und Gehaltssteigerungen außerordentlich kostenempfindlich. Das zeigt die Preisentwicklung für gewerbliche Dienstleistungen mit aller Deutlichkeit. Hier haben sich die Entgelte seit der Währungsreform im Schnitt mehr als verdoppelt, teilweise sind sie um das Vielfache gestiegen. Die Entgelte für öffentliche Dienste sind dagegen weit hinter dem allgemeinen Preisauftrieb zurückgeblieben. So kostet z. B. der Fernbrief — also eine recht personalintensive Dienstleistung — auch heute noch das gleiche wie vor 15 Jahren. Mit einem Lohnkostenanteil von 64,5 % zählt aber auch die Bundespost zu den besonders arbeitsintensiven Dienstleistungsbetrieben, und die daraus entstehende Kostendynamik hat ihre finanzielle Krise ausgelöst. In den vergangenen 16 Jahren konnten nur bei 7 Jahresabschlüssen Reingewinne erzielt werden; seit 1961 schlossen alle Rechnungsjahre mit mehr oder weniger großen Verlusten ab.
    Postdefizite sind freilich keine spezifisch westdeutsche Erscheinung. Nahezu alle Postverwaltungen kämpfen mit einem ständigen Ungleichgewicht zwischen Aufwand und Ertrag und müssen wegen der hohen Personalkosten teilweise beachtliche Verluste hinnehmen. Besonders hoch sind beispielsweise die Fehlbeträge in der amerikanischen Postverwaltung. Hier erreichten sie im vergangenen Jahr 792 Millionen Dollar, das sind über 3 Milliarden DM. Die Finanznot der Post ist also „international" und damit kein typischer Mangel oder gar ein schuldhaftes Versagen der Deutschen Bundespost. Doch gibt es keinen Grund, der diesen Zustand auch künftig rechtfertigen würde.
    Mit der Gebührenpolitik verhält es sich aber wie mit der Steuer. Auch Gebührenerhöhungen sind höchst unpopulär; man schiebt sie deshalb begreiflicherweise möglichst lange hinaus.

    (Abg. Dr. Mommer: Bis nach den Wahlen jedenfalls!)

    Jahrelang haben wir versucht, die wachsenden Kosten durch Rationalisierungsmaßnahmen aufzufangen. Das ist uns in den vergangenen 1 1/2 Jahrzehnten auch weitgehend gelungen — dank der technischen Fortschritte, die die Fernmeldeindustrie durch intensive Entwicklungsarbeit gemeinsam mit uns erzielt hat.
    Will man aber die Bundesregierung im Ernst dafür schelten, daß sie sich in den ersten Abschnitten des wirtschaftlichen Wiederaufbaus bemüht hat, Gebührenerhöhungen von den Postbenutzern soweit wie möglich fernzuhalten? Die Sachverständigen beanstanden freilich, daß wir uns nicht marktwirtschaftlich genug verhalten haben. Hätten wir aber für unsere Leistungen Marktpreise oder — wie die Sachverständigen empfehlen — gar Knappheitspreise im Fernsprechdienst genommen, so hätte die gewerbliche Wirtschaft schon viel früher und sehr tief in die Tasche greifen müssen. Es fragt sich aber, ob es Aufgabe einer Staatsverwaltung ist und sein kann, die Situation eines ausgeprägten „Verkäufermarktes" voll auszunutzen und in Form von „Knappheitsrenten" zusätzliche Gewinne einzustreichen.
    Hier geht es also um eine entscheidende wirtschaftliche Grundsatzfrage, um das „Leitbild einer staatlichen Unternehmensführung", wenn ich das einmal so ausdrücken darf. Die Bundesregierung hat in ihrem Auftrag an die SachverständigenKommission das Wort „Rentabilität" bewußt vermieden. Die Sachverständigen halten dieses Unternehmensziel „aus marktwirtschaftlicher Sicht" heraus jedoch für unerläßlich. Hier stehen sich offenbar zwei völlig verschiedene Auffassungen gegenüber, wobei mir die Unterscheidung von Rentabilität und Wirtschaftlichkeit bedeutsam erscheint. Die öffentliche Meinung ist oft geneigt, ein negatives finanzielles Ergebnis, also eine mangelnde Rentabilität, einem unwirtschaftlichen Verhalten der öffentlichen Hand gleichzustellen, ohne zu bedenken, daß möglicherweise unangemessene Entgelte die Ursache dieses Defizits sind. Die Verwaltung sieht in ihrem Tun traditionsgemäß eine hoheitliche Aufgabe, bei der der Staat die Unternehmensziele setzt. Dies bedeutet, daß das unternehmerische Leitbild der Deutschen Bundespost nicht losgelöst von den Grundsätzen der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung entstehen kann.
    Die Sachverständigen dagegen sind der Auffassung, daß die der Post gestellten Aufgaben durch „marktwirtschaftliches Verhalten" zu lösen seien und die Bundespost nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden müsse. Nach dem Ergebnis dieser Empfehlungen der Kommission soll sich die Deutsche Bundespost somit bei allen ihren Dispositionen wie ein gewerbliches Unternehmen dem geltenden Wirtschaftssystem entsprechend, also



    Bundesminister Stücklen
    marktkonform verhalten. Im Sinne des Gutachtens der Sachverständigen wäre es daher nur „systemgerecht", auch die Organisationsform der Bundespost kaufmännischen Gepflogenheiten anzupassen und das Post- und Fernmeldewesen in der Rechtsform eines gewerblichen Unternehmens betreiben zu lassen. Mir scheint, daß dabei die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung, die Aufgabe der Deutschen Bundespost als Daseinsvorsorge, nicht ausreichend genug bewertet wurde. Da die SachverständigenKommission zu der organisatorischen Umgestaltung der Unternehmensleitung sehr weitgehende Vorschläge gemacht hat, die darauf abzielen, die Bundespost von einer nach administrativen Gesichtspunkten geleiteten abhängigen Staatsverwaltung in ein möglichst unabhängiges Wirtschaftsunternehmen umzuwandeln, bedarf es hierzu noch einer eingehenderen Meinungsabklärung zwischen den beteiligten politischen und gesetzgebenden Organen.
    Wenn die Sachverständigen zur Wiederherstellung der Rentabilität des Postsondervermögens runter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten kostendeckende Gebühren fordern, so kann man natürlich beanstanden, daß die Kostendeckung in den einzelnen Dienstzweigen starke Unterschiede aufweist. Eingehende Kostenuntersuchungen der Post haben aber gezeigt, daß gerade jene Dienstzweige besonders defizitär sind, ,die eine überdurchschnittliche Arbeitsintensität aufweisen. Dazu gehören der Telegrammdienst, der Paket- und Päckchendienst, der Postscheckdienst, der Postzeitungsdienst, der Postanweisungsdienst sowie der Rentendienst. Das betriebswirtschaftliche Ergebnis dieser Dienstzweige erweist sich mit einer geradezu naturgesetzlichen Regelmäßigkeit als eine Funktion des Produktionsfaktors „Arbeit". An ihrem finanziellen Ergebnis läßt sich die Faustregel ablesen: Je höher der Anteil der Personalkosten in einem Postdienst, desto größer das Defizit und desto geringer die Chance eines finanziellen Erfolges. Rentabilitätsmäßig gesehen beginnt die „kritische Zone" beim derzeitigen Gebührenstand in allen Dienstzweigen mit einem Lohnkostenanteil von 50 % und mehr.
    Soll also der vom Gesetzgeber geforderte Ausgleich der Betriebsrechnung gelingen, so müssen aus dieser Tatsache auch die notwendigen gebührenpolitischen Konsequenzen gezogen werden. Wer Postdienste in Anspruch nimmt, muß sie auch kostengerecht bezahlen, d. h. also, daß künftig im Prinzip jede Kostensteigerung — stamme sie aus der Lohn- und Gehaltsentwicklung oder sei sie eine Folge des allgemeinen Preisanstiegs —, die nicht durch Produktivitätssteigerung und Rationalisierung aufgefangen werden kann, zwangsläufig eine entsprechende Gebührenordnung auslösen muß.
    Am konsequentesten hat dies die Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in ihren Richtlinien zur Vereinheitlichung der Briefpostgebühren im Gemeinsamen Markt zum Ausdruck gebracht. Sie legt ihrem Vorschlag einen marktkonformen Anpassungsmechanismus für derartige Kostensteigerungen zugrunde. Lohngekoppelte Postgebühren sind also auch nach Auffassung der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
    unerläßliche Voraussetzungen für die Erhaltung der finanziellen Stabilität bei den Post- und Fernmeldeverwaltungen. Diese Auffassung vertritt auch die Sachverständigen-Kommission, wenn sie meint, daß die Spar- und Rationalisierungsmöglichkeiten bescheiden seien im Vergleich zu den erheblichen Kostensteigerungen, denen sich die Bundespost Jahr für Jahr in Form von Lohn- und Gehaltserhöhungen gegenübersähe.
    Wir müssen also damit rechnen, daß die Kostendynamik künftig mit voller Wucht auf die Entgelte durchschlägt. Wird die Gebührenpolitik .den veränderten Kostenverhältnissen nicht angepaßt, so laufen wir Gefahr, die finanzielle Stabilität des Postsondervermögens von Grund auf erneut zu unterhöhlen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Es sollte auch nicht übersehen werden, daß die jetzt dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost vorliegenden Anträge auf Erhöhung der Postgebühren, die uns noch in diesem Jahr ein Mehr von 500 Millionen DM bringen sollen, noch keinen vollen Ausgleich der Betriebsrechnung ermöglichen. Es bleibt selbst dann noch eine Kostenunterdeckung von 200 bis 250 Millionen DM, wenn man nach den üblichen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert.
    Dabei enthält diese Rechnung noch keine Mark für die Investitionsfinanzierung, auf die ich gleich noch näher zu sprechen komme. Da überdies allein für das laufende Jahr wiederum ein Mehr an Personalkosten in Höhe von 455 Millionen DM aufzubringen ist, wobei die zu erwartende Lohn- und Gehaltserhöhung für Angestellte und Arbeiter noch nicht einmal berücksichtigt ist, stellt die beabsichtigte Gebührenerhöhung also nur einen ersten Schritt im Rahmen der finanziellen Neuordnung der Bundespost dar.
    In diesem Zusammenhang wird in der Öffentlichkeit immer wieder der Wunsch vorgebracht, die Bundespost möge doch, wie es auch die gewerbliche Wirtschaft tue, die steigenden Lohnkosten durch verstärkte Rationalisierung und Mechanisierung auffangen. Hierbei werden nicht nur dieorganisatorischen und betrieblichen Schwierigkeiten der Realisierung derartiger Wunschvorstellungen unterschätzt, sondern auch der Zeitbedarf, der erforderlich ist, um technische Möglichkeiten betriebsreif zu machen.
    Die Elektrifizierung der Deutschen Bundesbahn — um einige Beispiele zu nennen — läuft bereits ein Jahrzehnt und ist noch keineswegs abgeschlossen. Die Automatisierung des Fernsprechdienstes begann im Ortsdienst bereits nach dem ersten Weltkrieg. Das letzte Handvermittlungsamt wird in diesem Jahr auf die Vollautomatisierung umgestellt. Im Ferndienst haben wir von 1949 bis heute eine Automatisierung von 96 % erreicht.
    Die öffentliche Meinung übersieht ferner, daß es keinen logischen Zusammenhang zwischen Lohn-und Gehaltserhöhungen und vorhandenen Rationalisierungsmöglichkeiten gibt. In den Dienstleistungsbereichen verlaufen die Rationalisierungsprozesse bedauerlicherweise langsamer als die Lohnwelle. Sie



    Bundesminister Stücklen
    können mit der raschen Folge von Lohn- und Gehaltserhöhungen nicht mehr Schritt halten. Welches technische Verfahren ist so praktikabel und so ertragsstark, daß es uns möglich wäre, den in diesem Jahr fälligen Mehraufwand für Löhne und Gehälter von mehr als 1/2 Milliarde DM noch im Laufe des Rechnungsjahres aufzufangen?
    Die Deutsche Bundespost ist, da sie keine eigene Fertigung betreibt, im technischen Bereich doch weitgehend abhängig von den Fortschritten, die die Fernmeldeindustrie im „know how" erzielt. Selbst aus Industriekreisen ist immer öfter zu hören, daß sich der Spielraum für Rationalisierungen mehr und mehr verengt.
    Ist aber das neue Verfahren dann endlich betriebsreif, so taucht last not least die Frage auf, ob auch das nötige Investitionskapital verfügbar ist. Da es sich bei den Investitionsvorhaben der öffentlichen Wirtschaft meist um einen beträchlichen Millionenodor gar Milliarden-Bedarf handelt, geraten diese Vorhaben leicht in Gegensatz zur amtlichen Kapitalmarktpolitik und zur Forderung eines antizyklischen Verhaltens der öffentlichen Hand, ganz abgesehen davon, daß sich mancher öffentliche Dienst der Automatisierung weitgehend unzugänglich erweist, wie beispielsweise die Briefzustellung oder die Paketbeförderung, um nur zwei zu nennen.
    Das soll und darf natürlich nicht heißen, daß es sich die Verwaltung nun bequem macht und jede Kostensteigerung mittels einer Gebührenerhöhung einfach auf den Postkunden abwälzt. Wir werden und müssen uns auch weiterhin bemühen, durch Ausnutzung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten die unvermeidbaren Kostensteigerungen aufzufangen und so weit wie möglich auszugleichen. Die Kosten zu senken mit allen Mitteln, die die betriebswirtschaftliche Forschung bereithält, ist das selbstverständliche Ziel einer wirtschaftlichen Betriebsführung auch im öffentlichen Dienst. Ihm dienen ja die vielfältigen Bestimmungen haushaltsrechtlicher Art, die Institution des Bundesrechnungshofs, der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sowie die eigenen Wirtschaftlichkeitskontrollen, der Zwang zum ökonomischen Verhalten und die von unseren Schwesterverwaltungen im Ausland als vorbildlich anerkannte betriebswirtschaftliche Ergebnisrechnung. Das verfügbare fachliche Instrumentarium mit voller Wirksamkeit einzusetzen gehört zu den vornehmsten und ersten Aufgaben unserer Verwaltung, die mit ihrem vielseitigen Arbeitsgebiet wie kaum ein anderes öffentliches Unternehmen mannigfache Möglichkeiten bietet, kostensparende Arbeitsverfahren zu erproben.
    Das sind keinesfalls nur schöne Worte! Daß wir hier in den vergangenen Jahren das Unsere getan haben und nicht hinter der allgemeinen Entwicklung herhinken, haben neuere Untersuchungen über die Entwicklung der Produktivität im Post- und Fernmeldewesen klar ergeben. Von 1952 bis 1964 hat die Produktivität in der gewerblichen Wirtschaft — bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt — um etwa 77 % zugenommen. Im Bereich des Post- und Fernmeldewesens liegt die Produktivitätssteigerung bei 72 %. Das scheint mir ein für einen Dienstleistungsbetrieb außerordentlich günstiges Ergebnis zu sein. Die Bundespost gilt heute als eine der modernsten und bestausgestatteten Postverwaltungen der Welt. Ich sage das ohne jede Überheblichkeit oder Übertreibung. Alle Möglichkeiten des technischen Fortschritts werden erprobt und genutzt. Die ausländischen Postverwaltungen verfolgen unsere Bemühungen mit regem Interesse. Der Andrang von Fachexperten aus allen Ländern der Welt zu unseren Versuchs- und Erprobungsstellen ist so stark, daß für diese Dienststellen besondere Besucher- und Beratungsdienste eingerichtet werden mußten. Die Deutsche Bundespost kann es sich einfach nicht leisten, technisch in Rückstand zu geraten. Schon ihre Kostenstruktur, das niedrige Gehaltsniveau im einfachen Dienst und der leergefegte Arbeitsmarkt zwingen dazu, den Lohnkostenanteil durch Nutzung aller technischen Möglichkeiten herunterzudrücken.
    Die Bundespost muß aber künftig den erreichten Stand halten können. Denn auch das steht fest: die Erfolge der deutschen Wirtschaft im Wettbewerb auf den Auslandsmärkten sind nicht zuletzt auch auf die Leistungsfähigkeit der nachrichtentechnischen Einrichtungen der Bundesrepublik zurückzuführen. Welche Bedeutung diesem Faktor für die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft und für die reibungslose Versorgung mit Einfuhrgütern zukommt, zeigt der hohe Bedarf an Fernschreibanschlüssen. Ihre Zahl ist in der Bundesrepublik bekanntlich größer als die Gesamtzahl der Fernschreibanschlüsse in allen übrigen europäischen Ländern zusammen. Auch der intensive Fernmeldeverkehr mit dem Ausland sowie das rasche Wachstum des Fernsprechverkehrs unterstreichen diese Bedeutung.
    Im Zeichen stets wechselnder Absatzchancen und im Hinblick auf die zunehmende Mdbilität der Produktionsfaktoren sind rasche Dispositionsmöglichkeiten in einer so weitgehend arbeitsteilig aufgebauten Wirtschaftsverfassung, wie sie moderne Industriestaaten aufweisen, unerläßlich. Neun Zehntel ides gesamten Verkehrsaufkommens stammen aus Wirtschaft und Verwaltung. Sie zählen zu dem beim Zustandekommen des Sozialproduktes benötigten „input" ; ihr Ausfall würde weit größere Lücken in das Sozialprodukt reißen, als es der Wertschöpfung unserer Verwaltung entspricht.
    Das Nachrichtenwesen ist also ein hervorragendes Mittel zur Steigerung unserer gesamtwirtschaftlichen Produktivität. Diese Chancen können aber nur dann genutzt werden, wenn Wirtschaft und Verwaltung ein voll leistungsfähiges und technisch hoch entwickeltes Post- und Fernmeldewesen zur Verfügung steht. Die Bundesrepublik liegt nun einmal im Herzen Europas, inmitten eines hochindustrialisierten Kontinents. Die Integration der westdeutschen Wirtschaft in den europäischen Markt stellt neue große Anforderungen. Im Welthandel steht die Bundesrepublik an zweiter Stelle, und in der Industrieproduktion hält sie den dritten Platz. In der Kapazität der Fernmeldeleistung haben wir aber, gemessen an der Zahl der Fernsprech-



    Bundesminister Stücklen
    anschlösse, erst die achte Stelle in der Weltrangordnung erreicht.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Hier liegen ohne Zweifel Gefahren für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, wenn die Bundespost technisch und finanziell nicht mehr mithalten kann, zumal das Verkehrsaufkommen im Fernmeldebereich schneller zunimmt als das Sozialprodukt.
    Die Zahl der Fernsprechhauptanschlüsse hat sich allein in den letzten sieben Jahren mehr als verdoppelt, die Zahl der abgehenden Ferngespräche sogar verdreifacht. Auch in den kommenden Jahren kann nicht damit gerechnet werden, daß die Nachfrage der gewerblichen Wirtschaft nach Fernmeldeleistungen nachläßt. Für das Jahr 1971 wird ein Verkehr von rund 7,8 Milliarden Ortsgesprächen und rund 3,5 Milliarden abgehenden Ferngesprächen erwartet. Das bedeutet also eine nochmalige Verdoppelung des Verkehrsumfangs.
    Der Telexverkehr wird bis 1971 gegenüber dem Umfang im Jahre 1958 im Inlandsdienst voraussichtlich auf das Zweieinhalbfache, im Auslandsverkehr schätzungsweise auf das Dreieinhalbfache anwachsen, von dem vor kurzem neu aufgenommenen Dienstzweig der Bundespost, der Informationsübertragung, kurz „Datei" genannt, gar nicht zu reden. Aus einer amerikanischen Mitteilung ist zu erkennen, daß die Vereinigten Staaten von Amerika damit rechnen, daß 1975 bereits die Datenübertragung das Volumen des Fernsprechdienstes überholt haben wird.
    Dieser Entwicklung muß auch in den Zeiten großer Kapitalknappheit Rechnung getragen werden. Die Bundespost muß alles daransetzen, hier weiter voranzukommen und den mit Sicherheit zu erwartenden Verkehrszuwachs und neuen Aufgaben Rechnung tragen zu können. Die Zahl der Fernsprechhauptanschlüsse sollte daher in den Jahren 1967 bis 1971 von 5 auf 8 Millionen und die Zahl der Sprechstellen auf 13,8 Millionen erhöht werden. Das kostet aber beim` gegenwärtigen Preisstand rund 12 Milliarden DM an Investitionsmitteln.
    Diesen fernmeldetechnischen Erfordernissen einer wachsenden Wirtschaft kann aber nur dann Rechnung getragen werden, wenn die Bundespost in die Lage versetzt wird, ihren Kapitalbedarf in ausreichendem Umfang zu decken. In dieser Hinsicht steht es aber keineswegs zum besten, und damit bin ich nun beim zweiten Punkt, der notwendigen Verbesserung unserer Kapitalstruktur, angelangt. Die Kommission führt zu diesem Punkt aus:
    Die Kapitalversorgung der Bundespost muß verbessert werden. Diese Tatsache wird zwar so gut wie allgemein anerkannt. Kritik an der großen Zahl der auf Fernsprechanschlüsse Wartenden allein nützt aber nichts, wenn die Deutsche Bundespost nicht zugleich in den Stand 'gesetzt wird, die erforderlichen hohen Investitionen zu finanzieren, oder wenn der Bundespost auferlegt wird, ihre Investitionen aus konjunkturpolitischen Gründen zu drosseln,
    Die Bundesregierung erkennt angesichts der schwierigen Finanzlage der Bundespost die Notwendigkeit einer raschen Kapitalhilfe an. Sie sieht sich hier zwar im Hinblick auf die in den nächsten Jahren zu erwartenden zusätzlichen Belastungen des Bundeshaushalts nicht in der Lage, den Wünschen der Sachverständigen-Kommission sofort im vollen Umfang zu entsprechen, doch ist sie der Auffassung, daß der Bundespost wegen der Bedeutung des Nachrichtenwesens für Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der westdeutschen Wirtschaft auch in diesem Punkt geholfen werden muß. Vor allem soll das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital, das sich in den Jahren 1950 bis 1965 erheblich verschlechtert hatte, wieder verbessert werden. Der Eigenkapitalanteil betrug 1965 nur noch 13,8 v. H. gegenüber 75 v. H. im Jahre 1950.
    Nun kann man natürlich einwenden, daß ein Bundesunternehmen praktisch überhaupt kein Eigenkapital brauche, da ja das Bundesvermögen und die Steuerkraft des Bundesfiskus hinter seinem Tochterunternehmen ständen. Das mag aus theoretischer Sicht durchaus richtig sein. Doch wäre eine derartige Praxis höchst wirklichkeitsfremd und unsolide, da sie für das betreffende Unternehmen große Gefahren birgt. Die Aufnahme von Fremdkapital hat bekanntlich den Nachteil, daß die Schulden auch einmal zurückgezahlt werden müssen. Das bedeutet beim gegenwärtigen Schuldenstand allein in diesem Jahr eine Schuldentilgung der Post in Höhe von 1300 ,Millionen DM. Die Bundespost könnte es daher nur dann riskieren, ihren Betrieb ohne ein ausreichendes Eigenkapital zu führen, wenn erstens absolut sichergestellt wäre, daß in jedem Haushaltsjahr alle Kosten, auch die Verzinsung des Fremdkapitals, durch entsprechende Gebühreneinnahmen gedeckt wären, zweitens dafür gesorgt wäre, daß die Bundespost ihren Finanzbedarf jederzeit in vollem Umfang am Kapitalmarkt decken kann.
    Über die derzeitige Lage am Kapitalmarkt kann ich mir Ausführungen ersparen, und wie es in den vergangenen Jahren um die Gebührenpolitik stand, habe ich eingangs ausgeführt.
    Die Bundesregierung hat daher dieser Sachlage Rechnung getragen und eine allmähliche Anreicherung des Eigenkapitals in Aussicht genommen. Den Anregungen der Sachverständigen-Kommission entsprechend hat sie in ihrer Kabinettssitzung am 9. 3. 1966 das folgende Sofortprogramm zur finanziellen Neuordnung des Sondervermögens Deutsche Bundespost beschlossen:
    1. Die nach § 21 des Postverwaltungsgesetzes vorzunehmende Ablieferung an den Bund in Höhe von 6 2/3 % der Betriebseinnahmen bleibt im Grundsatz erhalten. Die Bundespost muß daher durch eine entsprechende Gebührenpolitik in die Lage versetzt werden, diese Ablieferung zu verdienen. Um das Eigenkapital zu verstärken, ist jedoch ab 1. Januar 1967 von dem nach § 21 des Postverwaltungsgesetzes fälligen Gesamtbetrag an den Bund nur diejenige Summe abzuführen, die einer 7%igen Verzinsung des Eigenkapitals der Bundespost entspricht; der darüber hinausgehende Betrag wird dem Eigenkapital der Bundespost zugeführt; das sind für 1967 schätzungsweise rund 500 Millionen DM,



    Bundesminister Stücklen
    2. Zur weiteren Verstärkung des Eigenkapitals wird der Bundeshaushalt ab 1. Januar 1967 auch den Schuldendienst für jährlich 500 Millionen DM neu aufzunehmendes Fremdkapital übernehmen, bis das Eigenkapital ein Drittel des Gesamtkapitals der Bundespost erreicht hat.
    3. Aus dem Bukett der bisher von der Bundespost getragenen betriebsfremden oder politischen Lasten, die die Kommission auf rund 550 Millionen DM jährlich beziffert, will der Bund ferner ab 1. Januar 1967 — wie schon im laufenden Jahr — die Bedienung der Ausgleichsforderungen der Bundesbank und weitere 40 Millionen DM noch näher zu bezeichnende betriebsfremde Lasten übernehmen. Schließlich sollen ab 1. Januar 1968 auch Versorgungsbezüge für verdrängte Ruhestandsbeamte nach dem 131 er Gesetz bis zu 100 Millionen DM auf den Bundeshaushalt übergeleitet werden.
    Mit Hilfe dieses Sofortprogramms wird die Betriebsrechnung der Deutschen Bundepost ab 1. Januar 1967 schätzungsweise um 625 Millionen DM und im Jahr darauf um etwa 750 Millionen DM entlastet. Damit hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Sofortmaßnahmen eine echte und sofort wirksame Hilfe geleistet. Sie entspricht damit weitgehend — wenn auch nicht in allen Einzelheiten — den Empfehlungen der Sachverständigen-Kommission, soweit es sich um Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung des finanziellen Gleichgewichts handelt.
    Wenn nicht unvorhersehbare Dinge eintreten, sind damit alle Voraussetzungen für die Wiederherstellung einer gesunden Finanzstruktur bei der Deutschen Bundespost gegeben. Wegen der mißlichen Lage des Bundeshaushalts kann die angestrebte Verbesserung der Kapitalstruktur aber nicht in einem Zuge und sofort, sondern nur schrittweise erreicht werden. Damit bleibt aber die volle Deckung unseres jährlichen Kapitalbedarfs zur Finanzierung der Investitionen noch offen. Und hier macht uns die gegenwärtige Lage des Kapitalmarkts Sorge. Damit die Verzichte und Hilfen der Bundesregierung voll wirksam werden, muß das Sofortprogramm der Bundesregierung durch einen ausreichenden Zugang zum Kapitalmarkt ergänzt werden.
    Die Verkehrsentwicklung stellt die Deutsche Bundespost in den kommenden Jahren vor umfangreiche neue Aufgaben, die schon in naher Zukunft den Einsatz weiterer technischer Neuerungen erforderlich machen. Im arbeitsintensiven Briefverteildienst haben die ersten großen praktischen Betriebsversuche begonnen, um die anfallenden Briefsendungen mit Hilfe der modernen Elektronensteuerungstechnik automatisch bearbeiten zu können. Auch im Bereich der Großrohrposttechnik, der mechanischen Paket- und Päckchenverteilung und der Fördertechnik sind neue Entwicklungsarbeiten im Gange.
    Weitere Perspektiven eröffnen die in jüngster Zeit auf den Markt kommenden elektronischen Datenverarbeitungssysteme der „Dritten Generation". In Verbindung mit den Fortschritten auf dem Gebiete der Datenübertragung und der Fähigkeit dieser Geräte, Belege zu lesen, lassen diese Anlagen weitere beachtliche Rationalisierungsmöglichkeiten erwarten. Der Einsatz dieser elektronischen Datenverarbeitungsanlagen wird insbesondere den Betriebsablauf im Postscheckdienst der Zukunft völlig verändern. Daneben baut die Bundespost mit der Übermittlung digitaler Informationen einen neuen und vielversprechenden Dienstzweig auf. Die Einrichtung dieser Datenübertragungsdienste soll den Bedürfnissen von Wirtschaft, Handel, Banken und Behörden nach rascher Datenübermittlung und nach Informationsaustausch Rechnung tragen.
    Mit Nachdruck arbeitet die Deutsche Bundespost auch an der Verbesserung der Versorgung schwer erreichbarer Fernsehteilnehmer und an der Einführung des Farbfernsehens, das der Öffentlichkeit voraussichtlich im nächsten Jahr zur Verfügung stehen wird.
    Im Weltverkehr gewinnen die Nachrichtensatelliten zunehmend an Bedeutung. Mit der Erdefunkstelle Raisting beteiligt sich auch die Bundespost an dieser modernsten Übertragungstechnik. Sie ist Mitglied eines aus zur Zeit 49 Ländern bestehenden Konsortiums, das als Vorläufer einer weltweiten Fernmeldesatelliten-Organisation anzusehen ist.
    Schließlich hält die Forschung ein weiteres, außerordentlich leistungsfähiges Übertragungsverfahren bereit, das unter dem Namen „Laser" bekanntgeworden ist. Der Laser-Strahl ermöglicht es uns, eine ungewöhnlich hohe Zahl von Nachrichteninformationen aller Art zu übertragen. Seine Auswirkungen auf Technik und Wirtschaft sind noch gar nicht abzusehen.
    Wie Sie sehen, mangelt es uns also keineswegs an moderner Technik und vielversprechenden Perspektiven, um so mehr aber an verfügbarem Kapital! Alle diese Geräte und Anlagen sind nämlich außerordentlich, kapitalaufwendig. Arbeitsmarkt, Verkehrszuwachs und Ertragslage zwingen uns, diese technischen Möglichkeiten so rasch als möglich in rationalisierungswirksame Maßnahmen umzusetzen. Dies ist jedoch nur dann zu verwirklichen, wenn es gelingt, eine sinnvolle und systemgerechte Gebührenpolitik zu verfolgen und die finanzielle Stabilität des Sondervermögens auf die Dauer aufrechtzuerhalten.
    Angesichts der Vielschichtigkeit der zu lösenden Probleme habe ich den Schwerpunkt meiner Ausführungen auf die finanzielle Neuordnung gelegt, die das dringlichste Problem darstellt. Ich glaube sagen zu können, daß die Bundesregierung energisch zugegriffen hat, um eine Konsolidierung der Finanzlage zu erreichen.
    Es bleibt nun noch die Prüfung der zahlreichen Anregungen, die die Sachverständigen zu den Umstellungen in der Betriebsstruktur der einzelnen Dienste gemacht haben. Sie konnten wegen der kurzen Frist, die zwischen der Veröffentlichung des Gutachtens und der vorliegenden Stellungnahme der Bundesregierung lag, in vielen Fällen noch nicht abschließend geklärt werden. Diese Dinge bedürfen nicht nur sorgfältiger Überlegungen, sondern auch der Zustimmung der hierfür zuständigen Organe, insbesondere soweit es sich um die Einschränkung oder Aufhebung sogenannter nicht lukrativer



    Bundesminister Stücklen
    Dienste handelt. Die Bundesregierung hat hierzu einen Abteilungsleiter-Ausschuß aus den beteiligten Bundesressorts beauftragt, der unter Hinzuziehung von Vertretern des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung die notwendigen Auswertungen des Gutachtens vornehmen soll. Dabei wird die Bundesregierung bei ihren Beschlüssen auch staats- und gesellschaftspolitische Belange berücksichtigen. Doch wird diese Rücksichtnahme unter keinen Umständen die erreichte Konsolidierung der Finanzlage wieder ins Wanken bringen dürfen. Hier wird das neu zu fassende Postverwaltungsgesetz entsprechende Vorkehrungen zu treffen haben.
    Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen vorgetragen, in welcher Weise die Bundesregierung dem Wunsche des Bundestages und den Anregungen der Sachverständigen-Kommission entsprochen hat. Sie hat große Anstrengungen unternommen, um die finanzielle Stabilität der Bundespost auch für die Zukunft sicherzustellen.
    Ich möchte meinen Ausführungen mit einer Meinungsäußerung der Gutachter schließen, der ich voll beipflichte. ,Die Sachverständigen weisen darauf hin, daß das Unternehmen Deutsche Bundespost ohne eine Neuordnung der Kapitalverhältnisse und ohne eine kostendeckende Gebührenpolitik nicht gesunden kann; es würde unweigerlich immer mehr dem Bund und damit letztlich dem Steuerzahler zur Last fallen. Die Neuordnung verlange daher ein gründliches Umdenken und zumindest zeitweise finanzielle Opfer. Der Bund hat sie unter Berücksichtigung der finanziellen Gesamtsituation in einem beachtlichen Umfange erbracht. Damit hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für ein funktionsfähiges Post- und Fernmeldewesen geschaffen, auf das eine hockentwickelte Industriegesellschaft Anspruch hat. Die Deutsche Bundespost wird von sich aus das Nötige dazu beitragen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)