Rede von
Erwin
Schoettle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit dürften, glaube ich, Ihre beiden Fragen beantwortet sein.
Ich rufe die Fragen XI/3, XI/4 und XI/5 des Abgeordneten Dr. Rinderspacher und die Fragen XI/6, XI/7 und XI/8 des Abgeordneten Rau auf:
Bleibt der Bundesverteidigungsminister dabei, daß eine Bezuschussung des Freibades der Stadt Herbolzheim deshalb nicht möglich war, weil „für abgeschlossene Bauvorhaben keine Finanzhilfen gegeben werden"?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Bürgermeister der Stadt Herbolzheim dabei bleibt, lange vor Beendigung des in Frage XI/3 genannten Projekts die erforderlichen Anträge, gestellt zu haben?
Ist es gerechtfertigt, daß einem leitenden Beamten des Bundesverteidigungsministeriums, der den ablehnenden Bescheid laut Frage XI/3 erteilte, der Vorwurf der „unzulässigen Dienstanmaßung" gemacht wird, weil der Bundesverteidigungsminister im August 1965 eine „wohlwollende Prüfung" in Aussicht gestellt habe?
Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, in Ulm auf den Bau eines bundeswehreigenen Hallenbades im Hinblick auf das projektierte Bad der Ulmer SSV zu verzichten, wenn der Garnison ein ausreichender Mitbenutzungsgrad zugesichert werden kann?
Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, in der Frage XI/6 entsprechende Verhandlungen mit den zuständigen Ulmer Stellen einzutreten, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die angespannte Finanzlage?
Wird den Ulmer Vereinen ein kostenfreies Mitbenutzungsrecht in dem Bundeswehr-Hallenbad eingeräumt werden, falls es zu keiner Beteiligung an dem SSV-Projekt mehr kommen sollte?
Die Fragen werden im Einverständnis mit den Fragestellern schriftlich beantwortet. Die Antworten liegen noch nicht vor, sie werden nach Eingang im Sitzungsbericht albgedruckt.
Ich rufe die Frage XI/9 des Abgeordneten Böhm auf:
Entspricht es den Tatsachen, daß der Bundesverteidigungsminister zur Erfüllung militärischer Bedürfnisse für den Bau der Südumgehungsstraße Manching der bayerischen obersten Baubehörde bereits 1964 einen Finanzierungsbeitrag von 1,9 Millionen DM fest zugesagt hat?