Rede:
ID0502611700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5026

  • date_rangeDatum: 4. März 1966

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    Deutscher Bundestag 26. Sitzung Bonn, den 4. März 1966 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/339, V/340) Frage des Abg. Dr. Hellige: Behandlung von im Ausland gekauften Skiern als zollpflichtiges Gut Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1199 C Dr. Hellige (FDP) 1199 D Börner (SPD) 1200 A Frage des Abg. Wendelborn: Neufassung der DV zum Beförderungsteuergesetz Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1200 B Frage des Abg. Baier: Freistellung der VEBA-Aktionäre von der Kapitalertragsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1200 C Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Eintreffen der Sparprämien bei den Banken Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1200 C Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Prüfung der Sparprämienanträge Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1200 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 1201 A Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Gestaltung des Sparprämiensystems Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1201 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . 1201 C Frage des Abg. Weigl: Gasölbetriebsbeihilfe Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1201 D Fragen des Abg. Wolf: Hilfe für die inländischen Eisenerzgruben Dr. Neef, Staatssekretär . 1202 A, 1202 C, 1203 A Wolf (SPD) . . 1202 B, 1202 D, 1203 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 1203 C Fragen des Abg. Büttner: Tierversuche 1203 D Frage des Abg. Müller (Worms) : Bombenleger am Portal IV des Reichstags im Jahre 1929 Höcherl, Bundesminister . . . . 1204 A Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Schäden in kleinen Gärten und landwirtschaftlichen Anbaugebieten an der Zonengrenze durch Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln Höcherl, Bundesminister 1204 B' Dr. Kreutzmann (SPD — Gast) . . 1204 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1966 . Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Deichverkürzungen von Nordstrand zum Hauke-Haien-Koog und in der Meldorfer Bucht Höcherl, Bundesminister . . . . . 1204 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 1204 D Frage des Abg. Fellermaier: Veröffentlichung des Grünen Berichts Höcherl, Bundesminister . . . . . 1205 A Fellermaier (SPD) . . . . . . . 1205 A Fragen des Abg. Zebisch: Personenkreis für landwirtschaftliche Nebenerwerbssiedlungen bzw. -stellen Höcherl, Bundesminister 1205 B, 1205 D Zebisch (SPD) 1205 C, 1205 D Weigl (CDU/CSU) 1206 A Frage des Abg. Baier: Rentabilität der Forstwirtschaft Höcherl, Bundesminister . . . . . 1206 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . 1206 C Dröscher (SPD) 1206 D Fragen des Abg. Strohmayr: Angeblicher Plan der EWG zur Vernichtung von Obst und Gemüse . . . 1207 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Berufliche Umschulung von Kleinlandwirten Kattenstroth, Staatssekretär . . . 1207 B Fellermaier (SPD) . . . . . . . 1207 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1207 D Fragen der Abg. Frau Dr. Krips: Versetzung und Rückgruppierung von Bediensteten der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung . . . . . . . . . . . 1207 D Fragen des Abg. Cramer: Nichtzahlung von Kindergeld an zu 100 % erwerbsunfähige, geistig und körperlich behinderte Personen über 25 Jahre — Studienzuschüsse Kattenstroth, Staatssekretär . . 1208 B, 1208 D Cramer (SPD) 1208 C Fragen des Abg. Fellermaier: Enteignungsverfahren gegen den Bezirksverband Schwaben von Hassel, Bundesminister . . 1209 C Fellermaier (SPD) 1209 D Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Bezuschussung des Freibades der Stadt Herbolzheim 1210 A Fragen des Abg. Dr. Rau: Bau eines bundeswehreigenen Hallenbades in Ulm (Donau) 1210 A Fragen des Abg. Böhm: Südumgehungsstraße Manching (Lkr. Ingolstadt) von Hassel, Bundesminister . . . 1210 B Böhm (SPD) 1210 D Unertl (CDU/CSU) 1211 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : NADGE-Luftverteidigungssystem . 1211 C Fragen des Abg. Hauck: Errichtung eines Truppenübungsplatzes im Wohldgebiet (Lkr. Braunschweig) 1211 C Frage des Abg. Hanz (Dahlen) : Einberufung des Abiturientenjahrgangs 1966 zum Wehrdienst von Hassel, Bundesminister . . . . 1211 D Hanz (Dahlen) (CDU/CSU) . . . . 1212 B Dr. Schäfer (SPD) 1212 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 1213 B Biechele (CDU/CSU) 1213 C Schwabe (SPD) 1213 D Frau Freyh (SPD) 1214 A van Delden (CDU/CSU) 1214 C Nächste Sitzung 1214 D Anlagen 1215 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1966 1199 26. Sitzung Bonn, den 4. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 4. 3. Dr. Aigner *) 4. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 4. 3. Dr. Arnold 4. 3. Bading 7. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Bauer (Wasserburg) 4. 3. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Dr. Birrenbach 4. 3. Frau Blohm 4. 3. Blumenfeld 27. 3. Borm 4. 3. Burger 10. 4. Damm 4. 3. Deringer 4. 3. Dr. Dittrich *) 4. 3. Eisenmann 13. 3. Enk 4. 3. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 5. 3. Flämig 4. 3. Fritz (Wiesbaden) 31.3. Frau Funcke 4. 3. Dr. Furler 4. 3. Dr. Gleissner 4. 3. Graaff 4. 3. Gscheidle 4. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 4. 3. Haehser 4. 3. Hahn (Bielefeld) *) 4. 3. Hamacher 31. 3. Hirsch 4. 3. Horstmeier 4. 3. Illerhaus *) 4. 3. Jacobi (Köln) 4. 3. Dr. h. c. Jaksch 4. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Dr. Kempfler 4. 3. Klein 18. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 5. 3. Klinker *) 4. 3. Frau Krappe 31. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 3. Kurlbaum 4. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Langebeck 4. 3. Lenz (Brühl) *) 4. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr 4. 3. Lücker (München) *) 4. 3. Mattick 4. 3. Mertes 12. 3. Metzger *) 4. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Miessner 12. 3. Mischnick 4. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Dr. Müthling 4. 3. Neumann (Stelle) 4. 3. Ott 4. 3. Pöhler 4. 3. Riegel (Göppingen) 4. 3. Rösing 4. 3. Saam 4. 3. Schmidt (Kempten) 4. 3. Schmitt (Löckweiler) 4. 3. Schonhofen 4. 3. Frau Schroeder (Detmold) 4. 3. Schulhoff 4. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 1.1. 3. Seifriz*) 4. 3. Dr. Serres 4. 3. Seuffert 4. 3. Dr. Stammberger 4. 3. Dr. Staratzke 4. 3. Dr. Starke 4. 3. Teriete 4. 3. Varelmann 4. 3. Dr. Verbeek 8. 3. Dr. Vogel 4. 3. Wächter 4. 3. Wehner. 4. 3, Dr. Wilhelmi 4. 3. Baron von Wrangel 4. 3. Zerbe 4. 3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 2. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/339 Frage XIII/3) : Mit welcher Begründung erhebt die Deutsche Bundespost für jeden Fernsehteilnehmer generell 7 DM an Gebühren, obwohl allein durch die Zuwachsquoten feststeht, daß viele, insbesondere neue Fernsehteilnehmer, nicht gleichzeitig ein Rundfunkgerät haben? Bei der Einführung des Fernseh-Rundfunks konnten die hohen finanziellen Aufwendungen für den Aufbau der Fernseh-Rundfunksender, der Richtfunkstrecken und für das Fernseh-Rundfunkprogramm aus dem Aufkommen an Fernseh-Rundfunkgebühren nicht gedeckt werden, es sei denn, die Fernseh-Rundfunkgebühr wäre unverhältnismäßig hoch angesetzt worden. Die Kasten mußten daher zunächst vorwiegend aus dem Gebührenaufkommen des Ton-Rundfunks bestritten werden. Die Kopplung der Fernseh-Rundfunkgebühr mit der Ton-Rundfunkgebühr war daher zunächst unerläßlich. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 1216 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1966 In dem von ihr im Jahre 1959 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk hat die Bundesregierung eine Aufhebung dieser Kopplung vorgesehen, weil sie diese Kopplung wegen der inzwischen stark angewachsenen Zahl der Fernsehteilnehmer nicht mehr für zeitgemäß hielt. Den die Regelung der Rundfunkgebühren behandelnden Teil des Gesetzentwurfs hat der Deutsche Bundestag jedoch nicht verabschiedet. Die von ihr damals vertretene Auffassung hält die Bundesregierung aufrecht. Sie hat demgemäß in den z. Z. laufenden Bund-Länder-Verhandlungen über das Rundfunkgebührenwesen eine Aufhebung der Kopplung von Ton- und Fernseh-Rundfunkgebühren vorgeschlagen. Vor dem Abschluß ,der Verhandlungen kann die Bundesregierung die Kopplung nicht aufheben, weil sie sich in Widerspruch zum Geist der Verhandlungen setzen würde, wenn sie während der laufenden Verhandlungen einen Teilbereich von sich aus einseitig regeln würde. Hierauf hat der Herr Bundesminister des Innern bereits am 23. Juli 1965 bei der Beantwortung einer Frage der Abgeordneten Frau Kalinke hingewiesen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 25. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/339 Fragen XV/1 und XV/2) : Wann werden die Verhandlungen der Bundesregierung mit den sechs Entsendestaaten über die vom Deutschen Bundestag dringend gewünschte Änderung des die Rechtsstellung der deutschen Arbeitnehmer bei den ausländischen Streitkräften regelnden Artikels 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut aufgenommen werden, nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von CDU/CSU-Abgeordneten vom 24. November 1965 — Drucksachen V/47, V/98 — mitgeteilt hat, sie habe den Vertragspartnern die Aufnahme von Verhandlungen für Anfang des Jahres 1966 vorgeschlagen? Mit welcher Verhandlungsdauer über die rechtliche Gleichstellung der bei den alliierten Streitkräften Beschäftigten rechnet die Bundesregierung? Zu 1.: Der Vorschlag der Bundesregierung, die Verhandlungen zur Revision des Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut schon zu Beginn des Jahres 1966 aufzunehmen (d. h. nicht den im Zusatzabkommen festgelegten Termin des 1. Juli 1966 abzuwarten), ist den Botschaften der sechs Entsendestaaten in den ersten Dezembertagen des vergangenen Jahres durch das Auswärtige Amt unterbreitet und Ende Januar/Anfang Februar dieses Jahres in Erinnerung gebracht worden. Da bis jetzt erst eine der Regierungen dem Vorschlag der Bundesregierung grundsätzlich zugestimmt hat, kann ein Zeitpunkt für den Beginn der Verhandlungen noch nicht angegeben werden. Ich habe die Botschafter der fünf Entsendestaaten, die sich noch nicht geäußert haben, am 16. Februar gebeten, sich dafür einzusetzen, daß ihre Regierungen dem Vorschlag der Bundesregierung sobald wie möglich zustimmen, damit der Zeitpunkt für den Beginn der Verhandlungen gemeinsam festgelegt und die für deren Vorbereitung etwa notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können. Zu 2.: Die Bundesregierung rechnet damit, daß die Verhandlungen einige Monate in Anspruch nehmen werden. Da es sich um die förmliche Änderung eines zustimmungsbedürftigen und ratifizierten Vertrages handelt, wird das Ergebnis der Verhandlungen in Deutschland und wahrscheinlich auch in einigen Entsendestaaten den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt werden müssen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 3. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Berger (Drucksache V/339 Fragen XVI/2 und XVI/3) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, der Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst, der vom 4. Deutschen Bundestag zwar am 16. Juni 1965 in erster Lesung behandelt, aber nicht mehr verabschiedet worden ist, dem Bundestag erneut vorzulegen? Wird die Bundesregierung den unter XVI/2 genannten Gesetzentwurf so rechtzeitig vorlegen, daß die zur Vorbereitung der beabsichtigten Reformen im öffentlichen Dienst erforderliche Personal- und Einkommensstrukturerhebung noch in diesem Jahr durchgeführt werden kann? Die Bundesregierung wird den Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, der Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst demnächst erneut einbringen. Ob die Erhebungen noch im Jahre 1966 durchgeführt werden können, ist davon abhängig, wann das Gesetz verabschiedet wird, und daß die Länder sich rechtzeitig zur Mitarbeit bereitfinden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Fritsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, würden Sie — da dieses Problem im Zonenrand- und Grenzgebiet eine ganz besondere Rolle spielt — bereit sein, dahin zu wirken, daß die neu zu fassenden Richtlinien dieses Gebiet ganz besonders berücksichtigen und Erleichterungen für den Personenkreis geschaffen werden, ,der im Zonenrandgebiet und im Grenzlandgebiet infolge der, besonderen Verhältnisse dieser Umschulung bedarf?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, dazu ist die Bundesregierung bereit.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Fragen X/2, X/3 und X/4 der Abgeordneten Frau Dr. Krips auf:
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Zuge der 1960 erfolgten Umorganisation zahlreiche Bedienstete ohne Rück-



    Vizepräsident Schoettle
    sickt auf tarifvertragliche Bindungen und ohne Rücksicht auf die Rechte des Personalrates versetzt und rückgruppiert hat?
    Trifft es zu, daß Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mehr als 2000 Prozesse im Gefolge hatten, von denen Hunderte jetzt noch in der letzten Instanz anhängig sind?
    Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihres Aufsichtsrechts über die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gemeinsam mit den Gewerkschaften alle Möglichkeiten für eine generelle Bereinigung der Folgen der Umorganisation einzusetzen?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 2. März 1966 lautet: -
    Zu 1. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit und der Übergang zur Vollbeschäftigung haben in den Jahren 1956 bis 1959 zu einer starken Abnahme der in den Vermittlungsstellen der Arbeitsämter anfallenden Arbeiten geführt. Die Bundesanstalt fair Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat deshalb im Sommer 1960 eine Umorganisation dieser Vermittlungsstellen durchgeführt, bei der die Zahl der Vermittlungsstellen durch Bildung größerer Sachgebietseinheiten verringert und die Organisation der Vermittlungsstellen gestrafft wurde. Die Durchführung dieser Straffungsmaßnahmen brachte einmal einen erheblichen Personalabbau mit sich; ferner konnten zahlreiche Bedienstete nicht mehr mit Arbeiten ihrer Vergütungsgruppe beschäftigt werden. Diesen Kräften hat die Bundesanstalt unter Belassung ihrer bisherigen Vergütungsgruppe andere Aufgaben zugeteilt. Während der Durchführung der Umorganisation fanden Tarifverhandlungen über eine Neufassung der Vergütungsordnung statt. Die neuen Aufgabenbereiche der einzelnen Angestellten wurden ausdrücklich in der neuen Vergütungsordnung vereinbart. Der zwischen den Tarifparteien abgeschlossene Tarifvertrag vom 18. November 1960 ist am 1. Oktober 1960 in Kraft getreten.
    Es trifft nicht zu, daß durch die von der Bundesanstalt durchgeführten Maßnahmen Versetzungen oder Rückgruppierungen von Angestellten unter Verletzung tarifvertraglicher Bindungen oder durch Mißachten der Beteiligungsrechte der Personalvertretungen angeordnet wurden.
    Zu 2. Durch die Umorganisierung und Straffung und den darauf aufgebauten Tarifvertrag vom 18. November 1960 wurden über 4000 Angestellte in eine höhere Vergütungsgruppe gebracht. Etwa 2000 weitere Angestellte, die nach dem Tarifvertrag die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nicht erfüllten, glaubten, durch die Umorganisation geschädigt worden zu sein, und erhoben im Jahre 1963 Klagen bei den Arbeitsgerichten. Etwa zwei Drittel dieser Rechtsstreite sind inzwischen erledigt, davon rund 85 v. H. zugunsten der Bundesanstalt. Es trifft nicht zu, daß zur Zeit noch Hunderte von Klagen in der Revisionsinstanz anhängig sind. Am 31. Dezember 1965 standen beim Bundesarbeitsgericht 88 Verfahren an. In 69 dieser Fälle haben die Kläger, für den Rest die Bundesanstalt Revision eingelegt.
    Zu 3. Die Bundesanstalt hat seit 1961 mit den Gewerkschaften verhandelt, um die Angelegenheit für alle Beteiligten befriedigend zu regeln. Im Verlauf dieser Verhandlungen wurde auch die Frage geprüft, ob eine kollektivrechtliche Regelung möglicher Ansprüche vereinbart werden könne. Eine solche Regelung kam aber wegen rechtlicher Bedenken, die auf einer Seite geäußert wurden, nicht zustande. Der Vorstand der Bundesanstalt hat sich gegen Ende des vergangenen Jahres noch einmal mit der Angelegenheit befaßt und die Auffassung vertreten, daß Mittel und Wege gefunden werden müßten, um die Angelegenheit alsbald zu bereinigen. In Einzelgesprächen mit den Klägern hat die Bundesanstalt von den anhängigen Verfahren bisher über 1000 beenden können. Die Einzelverhandlungen werden fortgesetzt. Die Bundesanstalt nimmt an, daß die Streitigkeiten in der nächsten Zeit beendet werden können.
    Mit Rücksicht darauf, daß die Angelegenheit offenbar alsbald durch Einzelbesprechungen zwischen der Bundesanstalt und den Betroffenen und durch Verhandlungen mit den Gewerkschaften bereinigt werden wird, sieht die Bundesregierung zur Zeit davon ab, sich ihrerseits in die Beratungen einzuschalten.
    Ich rufe die Frage X/5 des Abgeordneten Cramer auf:
    Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, für 100 % erwerbsunfähige geistig und körperlich behinderte Personen über 25 Jahre das Kindergeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung weiterzuzahlen?