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    Deutscher Bundestag 19. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 725 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Senkung von Binnen-Zollsätzen und über die Achtzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/216, V/226, V/272) 725 B Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Fünfte, Elfte, Achte und Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/217, V/273, V/218, V/274, V/224, V/225, V/275) . . . 725 B Fragestunde (Drucksache V/251) Fragen des Abg. Schlager: Rückständige Auszahlung der 4%igen Erhöhung der Versorgungsbezüge Grund, Staatssekretär 725 D Schlager (CDU/CSU) 726 B Fragen des Abg. Dr. Häfele: Uran-Untersuchungsarbeiten in Menzenschwand Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 726 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 726 D Frage des Abg. Folger: Ablagerung radioaktiver Stoffe in München Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 727 B Folger (SPD) 727 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 727 C Frage des Abg. Folger: Maßnahmen gegen Gefährdung der Bevölkerung Folger (SPD) 727 D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 728 A Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Luftradioaktivität im Voralpengebiet Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 728 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 728 C Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Folgen des Absturzes einer Atombomben tragenden amerikanischen Maschine in Spanien Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 728 D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 728 D Dr. Schäfer (SPD) 729 A von Hassel, Bundesminister . . • 729 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim): Krankheiten durch Strahlenbelastung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 729 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 729 C Merten (SPD) 730 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 730 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 730 C Fragen des Abg. Dr. Wörner: Gasversorgung 730 D Fragen des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Existenzgefährdung der Granitindustrie im Zonenrandgebiet Dr. Langer, Staatssekretär . . . 730 D Zebisch (SPD) 731 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 731 B Fragen des Abg. Dröscher: Versorgung der Kriegsopfer des 1. Weltkrieges — „Brautversorgung" Kattenstroth, Staatssekretär . . . 732 D Dröscher (SPD) 732 D Fragen des Abg. Dr. Martin: Beihilfen zur beruflichen Fortbildung im individuellen Förderungsprogramm Kattenstroth, Staatssekretär . . . 733 B Dr. Martin (CDU/CSU) 733 D Frau Funcke (FDP) 734 A Frage der Abg. Frau Funcke: Geburtsdatum des Versorgungsempfängers auf der Anschrift von Schreiben der Versorgungsämter Kattenstroth, Staatssekretär . . . 734 C Frau Funcke (FDP) 734 D Frage der Abg. Frau Funcke: Bezeichnung „Rentner" für berufsunfähige Bezieher von Arbeits- oder Versorgungsrente Kattenstroth, Staatssekretär . . . 735 A Frau Funcke (FDP) 735 B Frage des Abg. Strohmayr: Beschäftigung volljähriger Rundfunkansagerinnen in Sonntagnachtsendungen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 735 B Fragen der Abg. Frau Korspeter: Enquete über die Situation der Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft Kattenstroth, Staatssekretär . . 735 C Frau Korspeter (SPD) 736 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Schadenersatz für Nothilfeleistungen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 736 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 736 C Fragen des Abg. Fellermaier: Nutzung eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch die Bundeswehr — Entschädigung und Gestellung von Ersatzland von Hassel, Bundesminister . . 736 D Fellermaier (SPD) 737 A Frage des Abg. Nellen: Planung eines Truppenübungsplatzes im Kottenforst bei Bonn von Hassel, Bundesminister . . 737 B Büttner (SPD) 737 C Dr. Effertz (FDP) 737 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 738 C Merten (SPD) 739 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Wissenschafts- und Bildungspolitik (Drucksache V/171), in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wissenschaftsförderung (Drucksache V/198) und Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Förderung der Wissenschafts- und Bildungspolitik (Drucksache V/239) Dr. Lohmar (SPD) . . . 739 C, 803 C Dr. Martin (CDU/CSU) 744 A Dr. Mühlhan (FDP) 746 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 749 D, 765 B, 783 D, 801 C Dr. Schütte, Minister des Landes Hessen 761 A, 785 D Dr. Vogel (Speyer) (CDU/CSU) . . 766 B Raffert (SPD) .........769 C Moersch (FDP) . . . . 772 D, 804 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 776 D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 779 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 787 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 III Strauß (CDU/CSU) 789 B Dr. Schiller (SPD) . . . . . . 796D Wagner (CDU/CSU) . . . . . 804 A Dr. Mommer (SPD) 804 B Sammelübersicht 2 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/245) 805 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1962 über die Haftung der Gastwirte für die von ihren Gästen eingebrachten Sachen (Drucksache V/146); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/207) — Zweite und dritte Beratung — 805 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Einbringung von Sachen bei Gastwirten (Drucksache V/147); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/208 — Ausschußantrag Nr. 1), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Einbringung von Sachen bei Gastwirten (Abg. Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dorn, Moersch, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion der FDP) (Drucksache V/61); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/208 — Ausschußantrag Nr. 2) — Zweite und dritte Beratung — Schulte (SPD) 805 D Vogel (Warendorf) (CDU/CSU) . . 806 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. 11. 1964 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (Drucksache V/28); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/228) — Zweite und dritte Beratung — .........807 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. 6. 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Abgrenzung des Festlandsockels der Nordsee in Küstennähe (Drucksache V/63) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/214) — Zweite und dritte Beratung — 807 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksache V/205) — Erste Beratung — . . . 807 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache V/244) — Erste Beratung — Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Tätigkeiten der Kreditinstitute und anderer finanzieller Einrichtungen (Drucksachen V/8, V/210) über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Unterrichtung der Kommission betr. die statistischen Angaben über Kapitalbewegungen nach und aus dritten Ländern über die Empfehlung der Kommission der EWG für eine Entscheidung des Rats über die Einführung von Konsultationen innerhalb der Gemeinschaft betr. die Politik der Mitgliedstaaten auf dem Gebiete der Kapitalbewegungen aus dritten Ländern (Drucksachen V/35, V/211) . . . Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission .der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten (Drucksachen V/130, V/236) Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats betr. die Veresterung von Olivenspeiseöl (Drucksachen V/9, V/246) . . . Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Entwurf der Kommission der EWG für eine Entscheidung des Rats zur Errichtung eines Lebensmittelausschusses, Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 5. 11. 1963 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, geänderten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats zur An- IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 Bleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, geänderten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Antioxydantien, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, geänderten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Kakao und Schokolade (Drucksachen V/12, V/238) . . . . 808 B Übersicht 2 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/231) 808 D Mündliche Berichte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abgeordneten Dr.-Ing. Seebohm gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 20. Dezember 1965 (Drucksache V/252), betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Biermann gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 12. Januar 1966 (Drucksache V/253), betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. h. c. Jaksch gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Hamburger, Dr. Haag und Malsy, Frankfurt (Main), vom 6. November 1965 (Drucksache V/254) Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 809 A Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks in Berlin-Kreuzberg, Mehringdamm 20-30, Ecke Obentrautstraße 1-21, an das Land Berlin (Drucksachen V/134, V/256), betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Herwarth-von-Hittenfeld-Kaserne in Münster (Westfalen) an die Stadt Münster (Drucksachen V/82, V/257) . . 810 C Nächste Sitzung 810 D Anlagen 811 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 725 19. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Bading 7. 3. Dr. Barzel 19. 2. Prinz von Bayern 11.2. Frau Berger-Heise 18. 2. Berlin 18. 2. Blachstein 12. 2. Blank 12.2. Blumenfeld 11. 2. Burger 10.4. Damm 10. 2. Deringer * 10.2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 10. 2. Ehnes 11.2. Dr. Emde 11.2. Erler 15. 2. Faller 6. 3. Figgen 28. 2. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Geisendörfer 11.2. Dr. Geißler 11.2. Gewandt 11.2. Gibbert 18. 2. Graaff 18. 2. Haage (München) 11.2. Hellenbrock 11.2. Hamacher 12. 2. Josten 19.2. Klein 5. 3. Frau Krappe 28. 2. Kriedemann * 10. 2. Lemmer 12.2. Liedtke 8. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 12. 2. Metzger * 11. 2. Missbach 18.2. Dr. Morgenstern 18. 2. Müller (Aachen-Land) * 11.2. Dr. Müller-Emmert 11. 2. Neemann 15. 2. Dr. Preiß 11.2. Rollmann 10. 2. Stein (Honrath) 11. 2. Frau Strobel 12. 2. Dr. Süsterhenn 14. 2. Urban 18. 2. Dr. Wilhelmi 12. 2. Frau Dr. Wolf 12. 2. * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 17 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Wissenschafts- und Bildungspolitik (Drucksache V/171). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. alle Aufgaben des Bundes in der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Ausbildungsförderung und der Bedarfsplanung dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung zu übertragen und das Ministerium entsprechend auszustatten; 2. eine engere Zusammenarbeit zwischen der staatlichen Förderung der wissenschaftlichen Forschung, den Forschungsarbeiten in Universitäten, Forschungsinstituten und der industriellen Gemeinschaftsforschung zu sichern; 3. im Zusammenwirken mit den Bundesländern einen langfristigen Bildungsplan zu erarbeiten, der sich an einer Bedarfsschätzung orientiert, den Zusammenhang der Bildungs- und Wissenschaftspolitik mit der Wirtschafts- und der Sozialpolitik berücksichtigt und das bestehende Bildungsgefälle zwischen den Bundesländern beseitigen kann. Die Bundesregierung soll dem Bundestag darüber bis zum 1. Januar 1967 einen ersten Bericht vorlegen; 4. darauf hinzuwirken, daß die Ausgaben des Bundes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung bis 1968 den Empfehlungen des Bundesberichts Forschung I angepaßt werden. Der Vorrang der Wissenschaftspolitik muß in der Gestaltung des Haushalts sichtbar werden; 5. sich gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrates an der Finanzierung des Ausbaues der bestehenden und des Baues der neuen Universitäten, Hochschulen und medizinischen Akademien zu beteiligen; 6. darauf hinzuwirken, daß die Ausbildungsförderung einheitlich und in einer Weise gestaltet wird, daß sie jedem Bürger der Bundesrepublik gestattet, eine Ausbildung zu wählen, die seinen Neigungen, Fähigkeiten und Leistungen entspricht; 7. gemeinsam mit den Regierungen der Bundesländer alle zwei Jahre über den Stand von Bildung und Wissenschaft in der Bundesrepublik zu berichten und zunächst den anstehenden Bericht über Ausbildungsförderung und Bildungsplanung dem Bundestag vorzulegen; 8. die bestehenden Einrichtungen zur wissenschaftlichen Beratung der Bundesregierung auszubauen und deren Arbeitsergebnisse systematisch und zusammenfassend für langfristig wirksame politische Entscheidungen auszuwerten. Bonn, den 8. Februar 1966 Erler und Fraktion 812 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 Anlage 3 Umdruck 19 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Wissenschafts- und Bildungspolitik (Drucksache V/171). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag anerkennt den vom Wissenschaftsrat, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der MaxPlanck-Gesellschaft nach Prüfung durch gemischte Gremien (Vertreter des Bundes, der Länder, der Wissenschaft und des öffentlichen Lebens) festgestellten Bedarf für 1966. Zur Sicherung des Ausbaus der deutschen wissenschaftlichen Hochschulen muß deshalb in Kapitel 31 02 Titel 600 der Betrag von 530 Millionen DM veranschlagt werden. Bonn, den 8. Februar 1966 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 20 (neu) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zu den Großen Anfragen der Fraktionen der CDU/ CSU betreffend Wissenschaftsförderung und der FDP betreffend Förderung der Wissenschafts- und Bildungspolitik (Drucksachen V/198, V/239) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Wissenschaftsrat für die baldige Vorlage eines mittelfristigen Ausbau- und Finanzierungsplanes einzutreten. 2. Die Bundesregierung möge dann dem Bundestag Vorschläge machen, mit welchen Beträgen sie sich an der Finanzierung dieses Ausbauplanes beteiligen wird. Dabei soll die Bundesregierung von der Notwendigkeit einer wesentlichen Steigerung der Mittel ausgehen. 3. Die Bundesregierung möge Verhandlungen mit den Ländern über Form und Umfang neuer Hochschulen führen und dem Bundestag darüber berichten. 4. Die Bundesregierung möge dafür Sorge tragen, daß auf der Grundlage der Einzelprogramme in den verschiedenen Bereichen in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsrat ein mittelfristiger Gesamtplan erstellt wird, soweit die Bundesregierung an der Förderung beteiligt ist. Sie soll bei dieser mittelfristigen Planung von einer ausgewogenen Förderung der Grundlagenforschung, insbesondere der Geisteswissenschaften, der angewandten Forschung und der technischen Entwicklung ausgehen. 5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern Verbesserungen für die Wissenschaftler, insbesondere bei den Eingangs-und mittleren Stufen, herbeizuführen und die Frage einer neuen Besoldungsordnung zu prüfen. 6. Die Bundesregierung wird aufgefordert, daß bei Verhandlungen über bi- und multilaterale Rüstungsprojekte der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft ein angemessener Anteil an technischen Erkenntnissen und an der Produktion zugeteilt wird. 7. Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Bemühungen, die der Studienreform dienen, durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. Bonn, den 10. Februar 1966 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 18 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Einbringung von Sachen bei Gastwirten — Drucksachen V/208, V/147. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 1. erhält § 702 folgenden Absatz 4: „ (4) Die Haftung des Gastwirts kann im voraus nicht erlassen werden." 2. wird § 702 a gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1966 Erler und Fraktion Anlage 6 Zusammenfassung der Ausführungen des Abg. Dr. Martin (siehe Seite 744 A) Ich fasse zusammen: Gesichertes wirtschaftliches Wachstum und Stabilität der Währung sind die Voraussetzungen für Wissenschaftsplanung und Wissenschaftsfinanzierung. Die Öffentliche Hand steht vor der Aufgabe, die unabweisbaren Bedürfnisse der Wissenschaft in Einklang zu bringen mit der Maßnahme, die die Gefahr des Geldschwundes beseitigen sollen. Politische Entscheidungen sind notwendig, um die Priorität der Ausgaben für Wissenschaft, Forschung und Kultur sicherzustellen. Diese Ausgaben sind die Voraussetzung für den Wohlstand schon in den 70er und 80er Jahren. Wenn die Ausgaben effektiv sein sollen, müssen sie begleitet sein von der qualitativen Besserung des Studiums, die wir von einer Reform der Hochschulen erwarten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 813 Notwendig ist eine strenge Rationalisierung beim Bauen und durch Schwerpunktbildung an den Universitäten. Eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern ist notwendig, sie muß sich stützen auf eine mittelfristige Planung, die ständig kritisch überholt werden muß. Dabei muß festgestellt werden, was in den nächsten Jahren erforderlich ist und es muß entschieden werden, in welcher Höhe sich die Bundesregierung daran beteiligen will, damit die Universitäten und Institute mit festen Beträgen und in festen Zeiträumen rechnen können. Der Abwanderung von Wissenschaftlern muß entgegengewirkt werden, insbesondere müssen Verbesserungen eingeführt werden bei den Eingangs-und mittleren Stufen und die Frage einer neuen Besoldungsordnung muß in Angriff genommen werden. Bundestag und Bundesregierung müssen sich einstellen auf eine wesentliche Steigerung der Mittel für die Forschung. Die Bemühungen, die schon jetzt trotz der Notwendigkeit strikter Ausgabenbeschränkung eine Erhöhung der Mittel für die Forschung um 28 % gebracht haben, müssen fortgesetzt werden. Es muß angestrebt werden, die Wissenschaft in Europa als Einheit zu sehen, um sie durch Schwerpunktbildung in die Lage zu versetzen, Gleichwertiges wie die Wissenschaftsgroßmächte zu leisten. Dabei ist Wert darauf zu legen, daß der nationale Anteil mindestens so groß ist wie der internationale Beitrag, um die Bundesrepublik als Wissenschaftsland attraktiv zu machen. Anlage 7 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Müller (München) zu Punkt 3 a, b und c der Tagesordnung. Es geht bei der Betrachtung der aktuellen Situation in der deutschen Wissenschaft und Forschung nicht darum, eine breit angelegte „Kulturdebatte" zu führen, sondern einzig und allein darum rasch und schnell Hilfe zu geben. Der Herr Wissenschaftsminister hat sich in seiner Stellungnahme sicher bemüht und Verständnis gezeigt, es scheinen ihm jedoch die Kräfte zu fehlen, um sich innerhalb eines Kabinetts in dem sich allein 18 Ministerien direkt und indirekt in ihren Haushalten mit Wissenschafts- und Kulturpoltik befassen, durchzusetzen. Das aktuelle Problem der Stunde ist wenigstens die 180 Millionen DM zu beschaffen, die fehlen, um dringende Projekte aus der Empfehlungsliste des Wissenschaftsrates fördern zu können. Herr Martin von der CDU hat etwas leichtfertig von einer Projektanhäufung gesprochen und damit den Eindruck erweckt, als ob es sich um eine rasch zusammengewürfelte Liste von Dringlichkeiten handle. Lassen Sie mich das Gegenteil an Hand des Münchner Beispiels erläutern. Unter dem König Max I. wurde 1813 der Grundstein für die Münchner Universitätskliniken gelegt. Schon seit Jahrzehnten weiß man, daß neue Kliniken geschaffen werden müssen. 1955 wurde der Wettbewerb für die neuen Kliniken in München-Großhadern ausgeschrieben, der Wissenschaftsrat nahm sie in die Dringlichkeitsliste für die Jahre 1960-64 auf. Bis heute konnte mit dem Bau nicht begonnen werden. Wenn wir nicht die 180 Millionen DM mehr im Etat des Wissenschaftsministeriums aufbringen, kann auch 1966 nicht mit dem Bau begonnen werden. Besonders gravierend ist auch die Tatsache, daß vier Institute der TH und Universität München, die sich mit Land- und Forstwirtschaft befassen, auf der Negativliste des Wissenschaftsrates stehen müssen. Da es sich gerade um Institute handelt, die sich mit Veredelungswirtschaft befassen, tritt durch den Nicht-Ausbau für die deutsche Landwirtschaft ein Schaden ein, der nicht dazu beiträgt, die Subventionen für diesen Teil der Volkswirtschaft abzubauen. Wie wenig die Sportlehrerausbildung bei uns in der Bundesrepublik trotz Bewerbung um die Olympischen Spiele gilt, geht aus der Tatsache hervor, daß in der Negativliste des Wissenschaftsrats allein Institute für Leibesübungen an vier Universitäten aufgeführt sind. Der deutschen Wissenschaft ist heute nicht mit Erklärungen gedient, die ihre Bedeutung hervorheben. Der Herr Bundeskanzler hat seine Richtlinienkompetenz zu benützen, um deutlich die Prioritäten festzulegen und besonders die fehlenden 180 Millionen bereitzustellen. Ein zweiter Punkt bereitet große Sorge: die Abwanderung vor allem qualifizierter Wissenschaftler ins Ausland. Von unserer jährlichen „Produktionsrate" an Wissenschaftlern und Technikern verlieren wir 8,2 Prozent an das Ausland. In bestimmten Bereichen ist die Abwanderungsrate besonders gravierend. So hat die Deutsche Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt in 19 Monaten allein 27,1 Prozent ihres Personalbestandes durch Abwanderung ins In- und Ausland verloren. Schon im November 1963 hat der Nobelpreisträger Prof. Heisenberg vor der Parlamentarischen Gesellschaft darauf hingewiesen, daß gerade die qualifiziertesten Kräfte ins Ausland abwandern, während die unterdurchschnittlichen fast ausschließlich im Lande bleiben. Neben Fragen der Organisation unserer Institute und Hochschulen sind es vor allem die Besoldungsprobleme, die zu der starken Abwanderung führen. Wir brauchen einen besonderen Tarifvertrag für Wissenschaftler, der vor allem die Verdienstmöglichkeiten im sogenannten Mittelbau fördert. Mit BAT III/II-Stellen liegen die deutschen Wissenschaftler bis zu 100 Prozent unter dem Gehaltsniveau vergleichbarer Industrienationen. Dieser besondere Tarifvertrag sollte leistungsorientiert sein, nicht etwa von der Dauer der Beschäftigung her ausgerichtet. Schon heute liegen oft wertvolle Maschinen, Versuchsanordnungen und Geräte in Forschungsinsti- 814 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, dèn 10. Februar 1966 tuten brach, weil durch Abwanderung die Arbeitsplätze verwaist sind. Für den Steuerzahler und die deutsche Wissenschaft könnte eine erhebliche Steigerung der Effektivität der Forschung erreicht werden, wenn man bei den Gedanken um die Forschungsförderung auch den Menschen, den Forscher selbst mehr berücksichtigen würde. Die Bundesregierung hat wie in so vielen anderen Fällen Prüfung und Besserung schon vor Jahren angekündigt. Sie darf in der aktuellen Situation nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) zu Punkt 3 a, b und c der Tagesordnung. In der Debatte ist deutlich geworden, daß im Hause weitgehend Übereinstimmung darüber herrscht, daß unsere wirtschaftliche Entwicklung weitgehend dem hohen Stand der Technik zu verdanken ist. Der Stand der Technik von heute aber beruht auf den Ergebnissen von Wissenschaft und Forschung von gestern und vorgestern. Ohne Fortschritte in der Wissenschaft von heute werden uns andere Industrienationen morgen überlegen sein. Mein Anliegen ist es, hier zu einem speziellen Problem Stellung zu nehmen, nämlich der hochschulfreien Forschung. Dieser Zweig unserer Forschung kommt zumeist zu kurz, da naturgegebener Weise sich das Interesse der Allgemeinheit und auch der Politik, wie es auch diese Debatte wieder ergeben hat, in erster Linie dem weiten Raum hochschulgebundener Wissenschaft und Forschung zugewandt ist. Ich möchte dieses Problem aus der Praxis der unmittelbaren Berührung mit vier hochschulfreien Forschungsanstalten in meinem Wahlkreis Braunschweig Stadt kurz umreißen, möchte aber dabei betonen, daß meine Überlegungen und Vorschläge sich auf alle hochschulfreie Forschung in Bund und Ländern beziehen. In der Stadt Braunschweig befinden sich vier Forschungsanstalten, die vorwiegend der Bundesverantwortlichkeit unterstehen: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt; die Forschungsanstalt für Landwirtschaft; die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft; die Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt. Diese Forschungsanstalten und Einrichtungen des Bundes und der Länder stehen neben den Instituten der Hochschulen. Sie besitzen andere Zielsetzungen, eine andere Struktur, unterliegen anderen Entwicklungsgesetzen und sind mit anderen Maßstäben zu messen. Das Bild der modernen Wissenschaft hat sich gewandelt: weitaus mehr hochqualifizierte Wissenschaftler sind erforderlich, die Forschungseinrichtungen sind größer, komplizierter und teurer geworden und die Wissenschaftler brauchen zur wirkungsvollen Arbeit einen Stab hochqualifizierten Mitarbeiter. Für die moderne Wissenschaft ist es aus Gründen der Existenzfähigkeit unserer Wirtschaft unerläßlich, trotz angespannter Haushaltslage Mittel bereitzustellen, wie sie auch von anderen Industrie-Nationen aufgebracht werden. Einem kürzlich veröffentlichten OECD-Bericht zufolge betrugen 1962 die Forschungsausgaben für Naturwissenschaften und Technik je Einwohner in USA 93,7 Dollar, in England 33,5, in Frankreich 23,6, in den Niederlanden 20,3, in der Bundesrepublik 20,1. Das geht uns alle an. Gewiß, die Forschung ist in USA teurer als anderswo, weil die Gehälter und Kosten höher sind. Aber gerade dieser höhere Aufwand und die größeren Möglichkeiten sind es, die Forscher aus aller Welt und nicht zuletzt aus der Bundesrepublik nach Amerika ziehen. Über die Abwanderung deutscher Forscher und Wissenschaftler ist in diesem Hohen Hause oft gesprochen worden. Die hier gegebenen Zahlen müssen uns alle beunruhigen. Damit es ganz plastisch wird, was am grünen Holze geschieht, möchte ich Ihnen einen kurzen Situationsbericht aus der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt in Braunschweig geben. Bezogen auf den Stand vom 1. 1. 1964 hat diese Forschungsanstalt von diesem Datum ab bis zum 30. 9. 1965 21% ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter verloren. Die Abwanderungsrate des am 1. 1. 1964 beschäftigten wissenschaftlichen Stammpersonals ist seit 1965 gegenüber dem Vorjahr auf das 2,5fache gestiegen. Es ist zu befürchten, daß 1966 die Abwanderungsquote weiter steigen wird. In der Luft- und Raumfahrtforschung hat die Abwanderung in der letzten Zeit so stark zugenommen, daß bei linearer Extrapolation der wissenschaftliche Mitarbeiterstab in ca. fünf Jahren im Mittel einmal gewechselt hat. 1965 setzte eine erheblich vermehrte Abwanderung von erfahrenen Wissenschaftlern der Vergütungsgruppe II BAT ein; bei weiterem Anhalten dieser Abwanderung würde der Bestand an Stammpersonal bereits Ende dieses Jahres auf 50 % reduziert sein. Diese Abwanderungen gingen zu 33 0/o in das Ausland, zu 42 % in die Industrie und zu 25 % zu Hochschulen und Behörden der Bundesrepublik. Der überwiegende Teil der Kündigungen erfolgte, weil die Vergütung nach dem BAT weit unter dem liegt, was Industrie und europäische Forschungsanstalten als Gehalt bieten. Die Unterschiede werden mit steigender Qualifikation und Erfahrung der Wissenschaftler immer größer. Die Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt ist aber wegen ihrer Bindung an den BAT nicht in ausreichendem Maße in der Lage, eine leistungsgerechte Bezahlung zu gewähren. Ich bin der Auffassung, daß man Tätigkeiten von Wissenschaft und Forschung nicht völlig mit der Elle der BAT-Besoldung messen kann. Der Bundesangestelltentarif ist für Belange der hoheitsrechtlichen Verwaltung geschaffen worden und regelt die Stellung eines Personenkreises, dessen Verbeamtung irgendein Grund entgegensteht. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 815 Die Aufgaben der Forscher und die Anforderungen an sie unterscheiden sich grundsätzlich von denen der Verwaltungsbeamten und -angestellten. Von den Forschern und Wissenschaftlern werden nicht nur selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten, sondern auch schöpferische Leistungen erwartet. Lassen Sie mich auf ein evidentes Mißverhältnis zwischen der Bewertung von Beamten- und Angestelltenstellen des höheren Dienstes bei Bundes-und Landesdienststellen und dann speziell in der Bundes- und Landesforschung hinweisen. Ganz eklatant wird das Mißverhältnis in der Gehaltsgruppe BAT III. Im Bundesdienst finden wir 13,8 Prozent der Angestellten in dieser Gehaltsgruppe, in den Institutionen der Bundesforschung jedoch 44,4 Prozent. Ich habe mit zahlreichen jungen und älteren Wissenschaftlern gesprochen, die sich seit zehn und mehr Jahren in dieser Gehaltsgruppe befinden. Sie werden mir zugeben, meine Damen und Herren, daß man Verständnis dafür haben muß, wenn sie sich anderweitig umsehen. Bei den anderen Vergütungsgruppen liegt es wie folgt: Bundesbedienstete in der Bundesforschung arbeitende Beamte und Angestellte des höheren Dienstes A 13/II BAT 37,1 % 30,3 % A 14/I BAT 27,2 % 16,1 % A 15 und höher 21,9 % 9,2 % Dieser prozentuale Vergleich muß uns nachdenklich stimmen. Hier muß ein Wandel eintreten. Zwar existieren in einzelnen Zweigen der Wissenschaft bereits Zulageregelungen wie in der MaxPlanck-Gesellschaft mit DM 100%,ab BAT II und in der Kernfordschung ein bis vier Alterssteigerungsbeträge von ca. 60,— DM. Jedoch beträgt der Unterschied zum internationalen Niveau im Mittel des Grundgehalts: BAT III 22 %, BAT II 70 %, BAT Ib 110 %, ADOST 118 %. Wie mir von der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt gesagt wird, entspricht BAT III für junge Hochschulabsolventen ebenso dem internationalen Niveau und Mittel, wie auch die Vergütung der Anstaltsvorstände. Jedoch der erfahrene Wissenschaftler im sog. wissenschaftlichen Mittelbau liegt bis zu 118% unter dem europäischen Mittel, und zwar um so mehr, je höher seine Leistungen sind. Meine Damen und Herren, das ist ein Zustand der von niemandem verantwortet werden kann. Hier muß schnell Wandel geschaffen werden. Wir müssen überprüfen, ob der BAT überhaupt Maßstab für die Besoldung von Wissenschaftlern sein kann. Wer sich ernsthaft mit dieser Frage befaßt hat, muß das verneinen. Wir können, wie die Erfahrung zeigt, auch keinen befriedigenden Ausgleich durch das Zulagesystem erreichen. Dieses Zulagesystem wird so gehandhabt, da nur 40 Prozent des in Frage kommenden Personenkreises überhaupt Zulagen erhalten können. Zur Lösung dieser Probleme der hochschulfreien Forschung sollte ein Tarif geschaffen werden, der speziell von den Besonderheiten der Forschung ausgeht und die Voraussetzungen schafft, um den Wissenschaftlern einen ausreichenden und qualifizierten Mitarbeiterstab zu sichern. Dieser %if sollte folgende Neuerungen enthalten: 1. Die Vergütung der Wissenschaftler sollte in zehn Gruppen aufgeteilt werden. Die Stufen zwischen zwei Gruppen sollten als Leistungsanreiz jeweils 20 % betragen. 2. Der Tarifvertrag sollte in seinen Rahmenbestimmungen weitgehende Selbständigkeit der wissenschaftlichen Arbeit und kollegiale Koordination begünstigen. 3. Die bisherige Probezeit von ca. 1/2 Jahr ist zu kurz. Es sollten daher vor Festanstellung Zeitverträge bis zu 5 Jahren Dauer abgeschlossen werden. 4. Eine Altersversorgung sollte geschaffen werden, die nicht fluktuationshemmend ist. Ein Tarifvertrag nach diesen Grundlinien sollte für etwa 5000 Wissenschaftler der hochschulfreien Forschung gültig sein. Bisherigen Bestrebungen, die Wissenschaftler aus dem BAT herauszunehmen, wird oft der Beschluß des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 25. Februar 1960 (Prot. 113) entgegengehalten. Gemäß Schreiben seines Vorsitzenden, MdB Erwin Schoettle, an den Verband der Wissenschaftler vom 16. 11. 1964 hatte der Haushaltsausschuß mit diesem Beschluß jedoch nicht an die Wissenschaftler gedacht. Die Bedrohung der Arbeitsfähigkeit der Forschung hat Formen angenommen, die Sofortmaßnahmen erfordern. Die bisher verwirklichten Zulageregelungen haben sich in ihrer Höhe als unzureichend erwiesen. Die Einführung eines neuen Forschungstarifes wird einige Zeit in Anspruch nehmen, wenn ein zukunftsweisendes Vertragswerk geschaffen werden soll. Als wirksame Übergangslösung möchte ich vorschlagen: Grundzulage DM 100,—für Wissenschaftler ab BAT II Grundzulage DM 70,—für Vergütungsgruppen V a bis IV a Grundzulage DM 50,—für Vergütungsgruppe VI b Leistungszulage bis zum 6fachen Alterssteigerungsbetrag der jeweiligen Vergütungsgruppe, wobei das Mittel bei vier Alterssteigerungsbeiträgen liegen müßte. Auch für Lohnempfänger wurde eine entsprechende Übergangslösung vorgeschlagen. Zur Zeit bestehen wesentliche Unterschiede zwischen der hochschulfreien und der an den Hochschulen betriebenen Forschung insofern, als die rechtliche Organisation der hochschulfreien For- 816 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 schungsinstitute sowie die Besoldung der an ihnen wirkenden Wissenschaftler wesentlich von denen der Hochschulen abweicht. Besonders gravierend sind die Unterschiede vor allem bei denjenigen hochschulfreien Forschungsinstitutionen, die öffentlichen Charakter besitzen, also entweder Institute oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder als nachgeordnete Dienststellen Teile der Bundes- oder Länderverwaltungen sind. Diese Forschungseinrichtungen werden praktisch wie Teile der staatlichen Administration behandelt und sind demzufolge einer wissenschaftsfremden Handhabung unterworfen. Die Besoldung der in hochschulfreien Forschungseinrichtungen tätigen Wissenschaftler zeigt ein bedeutendes Gefälle gegenüber den Hochschulen. Die Fragen der Trägerschaft, der rechtlichen Organisation und der Besoldung hochschulfreier Forschungseinrichtungen sollten — wie der „Verband der hochschulfreien Wissenschaftler" vorschlägt — einer im gesamten Bundesgebiet gleichartigen Lösung zugeführt werden. Soweit ein allgemeines Übereinkommen einer gemeinsamen Trägerschaft von Bund und Ländern für Wissenschaft und Forschung nicht zustande kommen sollte, bleiben die bisherigen Möglichkeiten der Trägerschaft bestehen, nach denen überregionale Forschungseinrichtungen von der Ländergemeinschaft über das Königsteiner Abkommen, im Rahmen eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern oder durch den Bund selbst betrieben werden können. Soweit es sich um Bundeseinrichtungen handelt, ist der Bund — nach neuerer Rechtsauffassung — durchaus in der Lage, aus der Kompetenz des Art. 7413 GG eine verbindliche Regelung zu treffen, indem er ein Forschungsgesetz oder Forschungsförderungsgesetz verabschiedet. Die Bundesregierung möge zusammen mit den Vertretern der Anstaltsvorstände und mit den Vertretern der Wissenschaftler ein Tarifsystem ausarbeiten, das für den Bereich der Wissenschaft spezifisch ist, leistungsfördernd wirkt und dessen Vergütungshöhe einen Rückfluß deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland und aus den europäischen Gemeinschaftsgremien ermöglicht. Die Bundesregierung möge zusammen mit den Vertretern der oben genannten Institutionen kurzfristig eine Übergangslösung verwirklichen, die es gestattet, die Abwanderung von Wissenschaftlern bis zum Inkrafttreten des neuen Tarifsystems zu hemmen. Die Bundesregierung möge dafür sorgen, daß die Kompetenzen bezüglich der Wissenschaftspolitik konzentriert werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wir werden 1966 ebenfalls unser nationales Programm präzisieren und zu einer Vorausschau für die nächsten 4 Jahre erweitern.
    Die Frage 4 der FDP-Fraktion beantworte ich wie folgt: Bei der Förderung der Wehrforschung wird die Verbindung zur allgemeinen Wissenschaftsförderung und zur Wirtschaft auf verschiedene Arten sichergestellt:
    Im engeren Bereich der Wehrforschung vergibt der Bundesminister der Verteidigung bereits seit dem Beginn der Aufstellung der Bundeswehr Forschungsaufträge an die deutsche Wissenschaft und an die Industrie. Während im Jahre 1955 hierfür ein Betrag von 800 000 DM aufgewandt wurde, waren es im Jahre 1965 über 131 Millionen DM.
    Diese Forschungsaufträge werden z. T. an einzelne Persönlichkeiten in Instituten und an Hochschulen erteilt, so daß die Ergebnisse den wissenschaftlich Interessierten zugänglich sind, z. T. an gemeinnützige Institute, von denen einige auf Veranlassung des Verteidigungsministeriums gegründet und mitfinanziert wurden. Die Verbindung zur deutschen Wirtschaft ist in diesem Bereich dadurch gewährleistet, daß etwa 70 der bedeutendsten deutschen Unternehmen der Industrie mit Aufgaben betraut werden, die im Vorfeld der Entwicklung liegen und eine Chance für spätere Entwicklungs-und auch Produktionsaufträge enthalten.
    Die Effektivität dieser Forschungsaufträge wird durch den internationalen Kontakt des Bundesverteidigungsministeriums sowie die entsprechenden Verbindungen im nationalen Bereich erhöht. Im Rahmen der NATO gibt es einen regen Daten-, Erfahrungs- und Informationsaustausch. Im nationalen Bereich bemüht sich das Verteidigungsministerium um Erfahrungsaustausch und Beratung durch den „Gesprächskreis Verteidigung — Wissenschaft" sowie durch eine beim Ministerium gebildete Gruppe von 25 Experten. Außerdem beteiligt sich dieses Ministerium an Beratungsgremien wie dem Wissenschaftsrat.
    In die Betrachtung der Verbindung der Wehrforschung mit der allgemeinen Wissenschaftsförderung ist jedoch auch die waffentechnische Entwicklung und die Produktion von Rüstungsgerät einzubeziehen. Entwicklungsvorhaben, für die der Bundesminister der Verteidigung jährlich etwa 500 Millionen DM aufwendet, werden überwiegend durch Entwicklungsverträge mit der deutschen Industrie verwirklicht. Wo dies etwa wegen fehlender Kapazität oder eines noch nicht erreichten Standes der Technik nicht möglich ist, wird durch vertragliche Vereinbarungen mit ausländischen Firmen dafür gesorgt, daß das bezahlte Entwicklungsergebnis dem Bundesministerium der Verteidigung zur Verfügung steht. Dann kann die Produktion des entwickelten Geräts in Deutschland durchgeführt werden, soweit dies zweckmäßig und förderlich erscheint. Im übrigen besteht Einverständnis unter den Verteidigungsministerien der Mitgliedstaaten der NATO darüber, daß die Entwicklung moderner Waffensysteme möglichst zu Gemeinschaftsprojekten mehrerer Bündnispartner führen sollte. Dies fördert nicht nur eine enge Zusammenarbeit der Regierungen, sondern auch der beteiligten Industrien der Partner und vermittelt einen Austausch an technischem Wissen und Können über die Grenzen hin-



    Bundesminister Dr. Stoltenberg
    weg. So hat Deutschland z. B. mit Frankreich das Transportflugzeug „Atlantik" entwickelt, ferner jetzt einige Flugkörper zur Panzer- und Flugzeugabwehr in Entwicklung, mit Frankreich und Großbritannien ein Hubtriebwerk, mit Großbritannien und den USA moderne Artillerie, mit Frankreich und Italien zusammen ein Nachfolgemuster des geländegängigen 0,25-t-Kraftwagens, mit Italien ein Nachfolgeflugzeug für die Fiat G 91 und mit den USA einen Kampfpanzer der Zukunft. In all diesen Fällen erhalten die jeweiligen Partner die gleichen Rechte an dem gesamten Entwicklungsergebnis.
    Obwohl die Ausrüstung der Bundeswehr in ihrer ersten Phase dadurch gewährleistet wurde, daß die USA Waffen und Gerät im Werte von nahezu 4 Milliarden DM kostenlos lieferten, hat der Bundesminister der Verteidigung von Anfang an überall dort auf deutsche Lieferquellen zurückgegriffen, wo eine erfahrene und leistungsfähige Industrie mit den erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stand. Dabei gab und gibt es einige beschränkende Gegebenheiten wie WEU-Vertrag, Konjunktur und Preisstabilität, Devisenbilanz bei uns und den NATO-Partnern. Bereits im 2. Aufbauabschnitt der Bundeswehr hat sich der Bundesminister der Verteidigung bemüht, auch Lizenzen für den Nachbau ausländischen Wehrmaterials in Deutschland und die Gemeinschaftsproduktion zu erwerben und so die deutsche Industrie in den Stand zu setzen, den verlorengegangenen Anschluß an den internationalen Stand der Rüstungstechnik wiederzugewinnen. Dieses Ziel ist durch die erwähnten Maßnahmen in weiten Gebieten modernster Technologie und modernster Fertigungsmethoden heute wieder erreicht, und zwar, meine Damen und Herren, besser, billiger und schneller, als wenn wir im Sinne eines überholten Autarkie-Denkens versucht hätten, diese Entwicklungen allein zu vollziehen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Noch in jüngster Zeit hat der Bundesminister der Verteidigung bei der Auftragserteilung über drei Raketenzerstörer an die amerikanische Industrie ein Lizenz- und know how-Übertragungsabkommen mit der Regierung der USA geschlossen. Abschließend möchte ich erwähnen, daß mit dem Verteidigungsministerium der USA verschiedene Abkommen bestehen, durch die einmal eine einjährige Ausbildung von bisher über 100 jungen technischen Wissenschaftlern bei Instituten und industriellen Forschungseinrichtungen der USA ermöglicht wurde, sodann ein Austausch von erfahrenen Wissenschaftlern verwirklicht wurde, schließlich eine Gruppe von Fachleuten auf dem Gebiet des Operations Research — ich habe darüber gesprochen — für drei Jahre nach Deutschland verpflichtet worden ist, die den deutschen Nachwuchs auf diesem Gebiet ausbilden helfen soll.
    Die Frage der engen Verbindung der Wehrforschung zur allgemeinen Wissenschaftsförderung wird auch den neuen Kabinettsausschuß besonders beschäftigen. Zusätzlicher gesetzlicher Regelungen bedarf es nicht.
    Meine Damen und Herren, mit den Fragen 1 und 2 der FDP-Fraktion kommen wir zu dem Sektor der Bildungspolitik. Sie ist heute kein isolierter Bereich mehr. Sie steht vielmehr in engem Zusammenhang mit allen anderen Sektoren des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens. Ich nenne hier besonders Wirtschaft, Wissenschaft, Sozialwesen, Verteidigung und Raumordnung. Wegen seiner Kompetenzen auf diesen Gebieten sowie seiner Verantwortung als Gesamtstaat ist daher der Bund in steigendem Maße aufgerufen, sich auch den Fragen der Bildungspolitik zu widmen. Es gilt, so rasch wie möglich in Zusammenarbeit mit den Ländern einheitliche Konzeptionen zu erarbeiten, die die weitere Entwicklung und den Ausbau unseres Bildungswesens den Forderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte anpassen.
    In diesem Wechselgespräch zwischen Bund und Ländern, das insbesondere im Rahmen des Bildungsrats stattfinden soll, wird es der Bund einmal als seine Aufgabe ansehen, die Planungen der Länder durch Analysen der Bildungssituation der Zukunft zu ergänzen. Eine Vorausschätzung der Entwicklungstendenzen in Wirtschaft und Gesellschaft ist zwar, wie jeder Sachkenner weiß, außerordentlich problematisch. Wir dürfen aber vor dieser Schwierigkeit nicht zurückschrecken.
    Die Mitwirkung im Bildungsrat stellt den Bund darüber hinaus vor eine weitere sehr wichtige Aufgabe, mit deren Übernnahme er Neuland betritt. Unter dem Aspekt der von ihm verantworteten Bereiche wird der Bund bemüht sein, Vorstellungen zu ausgewählten Fragen des Bildungswesens zu erarbeiten und daraus Vorschläge an die Länder für dessen Struktur und Ausbau abzuleiten. Die Bundesregierung hofft, im Rahmen der dem Bund gegebenen Möglichkeiten dazu beitragen zu können, den Leistungsstand unseres Bildungswesens beschleunigt zu verbessern.
    Es gibt auch, wie Sie wissen, Aufgaben der Bildungspolitik, die dem Bund seit je gestellt sind. Ich darf mich hier darauf beschränken, die politische Bildung und die außerschulische Jugendbildung zu nennen, ferner die Förderung der beruflichen Aus-und Fortbildung sowie die Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst.
    Die Bundesregierung bereitet schließlich z. Z. den von diesem Hohen Haus angeforderten Bericht über den Stand von Maßnahmen der Bildungsplanung vor, der demnächst vorgelegt werden soll. Dieser erste Bericht, dessen Form und Inhalt genau mit den Ländern abgestimmt werden soll, kann noch keine Lösungsvorschläge für die vielfältigen Probleme des Bildungswesens enthalten. Er wird jedoch versuchen, neben einer Bestandsaufnahme des Bildungswesens wesentliche Fragen und Probleme aufzuzeigen und so für die künftige Bildungsplanung eine gewisse Grundlage zu liefern.
    Es ist in diesem Hohen Haus wiederholt darauf hingewiesen worden, daß Unterschiede in den Bildungschancen weniger zwischen den einzelnen Ländern als vielmehr innerhalb der Länder selbst bestehen. Die Bildungssituation in einer Großstadt ist unvergleichlich anders als in dünnbesiedelten und verkehrsungünstigen ländlichen Gebieten. Un-



    Bundesminister Dr. Stoltenberg
    terschiede in den Bildungsmöglichkeiten gibt es übrigens aus historischen Gründen auch in zentralistisch regierten Ländern.
    Die Bundesregierung ist aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung in hohem Maße an einer möglichst raschen Lösung dieses Problems interessiert. Es wird einer der vornehmsten Aufgaben des Bildungsrates sein, an Hand der bisher gemachten erfolgreichen Versuche eine Konzeption zu entwikkeln, die zu einem möglichst gleichmäßigen, aber auch reich gegliederten Angebot an Möglichkeiten für Bildung und Ausbildung in der Bundesrepublik führt. Für die Lösung dieser Aufgabe ist von besonderer Bedeutung, daß der Bund durch den Bildungsrat erstmals die Möglichkeit erhält, im gesamten Bereich unseres Bildungswesens institutionell mitzuwirken und im Verein mit den Ländern überregionale Gesichtspunkte stärker zur Geltung zu bringen. Darin liegt ein wichtiges neues Moment. Nicht Vereinheitlichung um jeden Preis und als Selbstzweck ist das Ziel, wohl aber die Schaffung gleicher Bildungschancen in allen Teilen unseres Staates.
    Als nächstes beantworte ich die 5. Frage der FDP zu dem Thema der Ausbildungsbeihilfen. Dieses Problem wurde im Bundestag bereits eingehend erörtert. Ich kann deshalb auf die ausführliche Stellungnahme der Bundesregierung vom 13. April 1965 verweisen. Zur Zeit wird an einem vom 4. Bundestag angeforderten umfassenden Bericht gearbeitet, in dessen Teil II auch die Ausbildungsbeihilfen eine eingehende Würdigung erfahren werden. Ich möchte I deshalb heute nur einen kurzen Überblick über dieses Problem geben, soweit die Ausbildungsbeihilfen auf Bundesrecht beruhen.
    In der Nachkriegszeit sind für verschiedene Gruppen von Geschädigten Sondergesetze beschlossen worden, so das Bundesversorgungsgesetz, das Lastenausgleichsgesetz, das Bundesevakuiertengesetz, das Heimkehrer- und das Häftlingsgesetz sowie das Bundesentschädigungsgesetz. In diesen Gesetzen sind unter anderen Hilfen auch die Ausbildungshilfen geregelt. Es handelt sich hier um die sogenannte Kategorialförderung.
    Die allgemeine Ausbildungsförderung kommt unter arbeitsmarkt-, berufsnachwuchs- und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten im Rahmen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und unter sozialen Gesichtspunkten im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes einem größeren Personenkreis zugute.
    Eine besondere Bedeutung hat in den letzten Jahren die Förderung der beruflichen Fortbildung gewonnen. Hier sind insbesondere das sogenannte Individuelle Förderungsprogramm und das Leistungsförderungsgesetz zu erwähnen, die mit schnell wachsenden Beträgen Zuschüsse für die Teilnahme an beruflichen Fortbildungslehrgängen gewähren. Die Ergebnisse dieser Förderung aufstiegs- und leistungswilliger Menschen aus allen Berufskreisen durch den Bund sind besonders ermutigend und verdienen starke Beachtung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Hier verbinden sich Bildungs- und Sozialpolitik in einem zukunftweisenden Programm in besonders glücklicher Weise.
    Außerdem bestehen durch Haushaltstitel andere Förderungsmöglichkeiten, unter denen die des Honnefer Modells zur Förderung von Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen die bekannteste ist. Hinzu kommen Leistungen der Länder, die sich vor allem auf das erwähnte Honnefer Modell und die Förderung von Studenten an sonstigen Hochschulen und Ingenieurschulen und auf Schüler allgemein-
    und berufsbildender Schulen erstrecken. Ferner wird im Rahmen des Bundeskindergeldgesetzes die allgemeine Ausbildungszulage gewährt.
    Die Bemühungen der Bundesregierung, eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Ausbildungsförderung zu erreichen, sind im vergangenen Bundestag bekanntlich auf verfassungsrechtliche Bedenken der Länder gestoßen. Die Bundesregierung ist jedoch nach wie vor um eine Vereinheitlichung des Rechts der Ausbildungsbeihilfen, insbesondere der Anspruchsvoraussetzungen und der Leistungen, bemüht. Vordringlich erscheinen einheitliche Normen für das gesamte Bundesgebiet, die nur durch die Mitwirkung der Länder zu erreichen sind. Die Bundesregierung bemüht sich darum, dieses Ziel zu erreichen, insbesondere durch den Abschluß eines Verwaltungsabkommens mit den Ländern, wie es auch dem Ersuchen des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 1965 an das Kabinett entspricht.
    Ziffer 1 der Großen Anfrage der SPD und Ziffer 2 der Großen Anfrage der FDP fragen nach der Organisation der Bundesregierung für die Bereiche der wissenschaftlichen Forschung, Bildung, Ausbildungsförderung und Bedarfsplanung.
    Die zweckmäßige Ordnung innerhalb der Bundesregierung in diesen Sektoren hat das Kabinett in der Vergangenheit mehrfach beschäftigt. 1962 ist dem neugeschaffenen Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung die Federführung für alle Fragen der Wissenschaftsförderung übertragen worden. 1965 hat die Bundesregierung die Bildung eines Kabinettsausschusses für wissenschaftliche Forschung, Bildung und Ausbildung beschlossen, der sich am 1. Februar 1966 unter dem Vorsitz des Herrn Bundeskanzlers konstituiert hat. Der Bundeskanzler hat dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung seine ständige Stellvertretung in der Leitung dieses Ausschusses übertragen. Dieser Kabinettsausschuß wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Bundesregierung ein wirkungsvolles Instrument zur besseren Zusammenfassung dieser Aufgaben in den politischen und administrativen Entscheidungen der Regierung sein.
    Einige Einzelfragen der administrativen Kompetenz werden daneben zur Zeit innerhalb der Bundesregierung erörtert. Sie ist jedoch nicht der Auffassung, daß eine Ressortierung aller dieser Aufgaben im Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung geboten ist. Fast alle westlichen Länder haben z. B. die Verteidigungsforschung dem Verteidigungsministerium zugewiesen. Auch einige andere Aufgaben der verwaltungsbezogenen Ressortfor-



    Bundesminister Dr. Stoltenberg
    schung sind so eng mit den jeweiligen Fachministerien verbunden, daß eine Änderung nicht zweckmäßig zu sein scheint.

    (Abg. Dr. Lohmar: Das hat auch niemand verlangt, Herr Minister!)

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, daß die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit des Bundes in den verschiedenen Sektoren nicht einheitlich sind. Die Verantwortung für den Bundesforschungsbericht II liegt beim Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung. Die Konstituierung des neuen Kabinettsausschusses und die dabei getroffenen Regelungen werden bei der Erarbeitung von Bedarfsschätzungen auf den anderen Gebieten die erforderliche enge Verbindung zu den Untersuchungen und Arbeitsergebnissen auf dem Sektor der Wissenschaftsförderung sichern.
    Die dritte Frage der FDP, von der einige Einzelpunkte schon beantwortet wurden, gibt mir die Gelegenheit zu einer kurzen zusammenfassenden Schlußbetrachtung.
    Hier wird mit Recht auf den Zusammenhang der staatlichen Maßnahmen für die Hochschulen, für Wissenschaft und Bildung mit der inneren Reform, der Konzeption und Verantwortung der Selbstverwaltung hingewiesen. Die Zuständigkeiten für Prüfungs- und Studienordnungen sind breit gestreut. Die akademischen Prüfungen verantworten die Hochschulen, die Staatsprüfungen die Länder. Der Bund hat nur in wenigen Bereichen, z. B. bei den Bestallungsordnungen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker, einen unmittelbaren Einfluß. Die Bundesregierung hält eine Verkürzung der akademischen Ausbildung für vorrangig.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie arbeitet im Wissenschaftsrat an detaillierten Vorschlägen hierzu mit, die in diesem Jahr abschließend formuliert und veröffentlicht werden sollen.
    Parallel zu dem schnellen Ausbau der Hochschulen muß auch eine erhebliche Vergrößerung der Zahl der Hochschullehrer durch ein verbessertes Habilitationsverfahren und vor allem eine modernere Praxis erreicht werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es erfüllt uns mit Sorge, meine Damen und Herren, wenn wir hören, daß z. B. die juristische Fakultät einer der größten deutschen Universitäten seit 1950 keine einzige Habilitation durchgeführt hat.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Das kontrastiert natürlich mit den großen Zahlen, die wir beim Ausbau der Hochschulen vor uns sehen. Dies ist kein Anlaß zu negativen Pauschalurteilen, die wir auch bei der Erörterung der staatlichen Leistungen oder Versäumnisse nicht schätzen, aber doch einen Grund zu ernsthaften Reflexionen und tatkräftiger Reform. Zur Nachwuchssituation gehören auch die Besoldungsfrage und die deutliche Reduzierung einer einseitigen Abwanderung. Der Herr Bundeskanzler hat die Bundesminister der Finanzen, des Inneren und für wissenschaftliche
    Forschung beauftragt, Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten und mit den Ländern abzustimmen.
    Die Förderung der wissenschaftlichen Forschung, von Bildung und Ausbildung hat in den letzten 10 Jahren beträchtliche Fortschritte gemacht. Kein Gutwilliger in unserem Lande kann das übersehen. Aber, meine Damen und Herren, gerade im internationalen Vergleich bedarf es neuer großer Anstrengungen und noch erheblich verstärkter Leistungen. Bund und Länder, Wissenschaft und Wirtschaft, alle Kräfte unseres Volkes müssen sich hierzu in nachhaltigem Bemühen verbinden. Wir können diese Diskussion nicht, wie es immer wieder geschieht, ohne Bezug zu den verfassungsrechtlichen Normen führen, die wir respektieren. Aber sie sollten nicht Barrieren sein, die uns im fruchtlosen Streit und im Gegeneinander verharren lassen, sondern die Basis für tatkräftige Kooperation mit unterschiedlichen Verantwortungen in den einzelnen Sektoren bilden, einer Gesamtverantwortung jedoch aller.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Gutachten der Finanzkommission, das heute dem Herrn Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten überreicht wird, ist sicher der Ausgangspunkt für neue Erörterungen und Entscheidungen über die Funktion des Bundes. Es mag dies zu einer Vergrößerung seiner Verantwortung in bestimmten Bereichen, z. B. der Großforschung, führen. Aber auch hier ist, schon um der sachlichen Verbindung mit den Hochschulen willen, weiterhin Zusammenarbeit notwendig.
    Nur in groben Umrissen kennen wir die Größenordnungen, die auf längere Sicht erforderlich sind. Wir haben als Richtzahl im Bundesforschungsbericht I für 1970 einen Anteil für Wissenschaft und Forschung von 3% am Sozialprodukt genannt. Im Bundesforschungsbericht II und in neuen mittelfristigen Programmen werden wir vor allem für den Sektor des Bundes diese Vorstellungen weiter präzisieren. Allerdings müssen wir hier berücksichtigen, wie dynamisch und wenig vorhersehbar die Entwicklung nicht nur in der Wissenschaft — darüber habe ich gesprochen —, sondern auch in der Wirtschaft und damit in den öffentlichen Haushalten ist. Eine Abweichung von nur 1 % bedeutet für den Bund z. B. bereits für das nächste Jahr über 600 Millionen DM Steuereinnahmen mehr oder weniger.
    Ohne eine gesunde Wirtschaft und richtige Wirtschaftspolitik gibt es keinen Forschritt für die Wissenschaft. Ohne einen entscheidenden Fortschritt der Wissenschaften und ihrer Förderung gibt es morgen keine leistungsfähige Wirtschaft, keine gesunde Sozialordnung. Aber, meine Damen und Herren, die Wissenschaft ist doch noch mehr als der Produzent der Güter von morgen. In den Geisteswissenschaften, aber auch in Prinzipien- und Grenzfragen der Naturwissenschaften ist sie für die geistige und sittliche Existenz des Menschen, sein Vermögen, Herr der Technik zu bleiben oder zu werden und sich in ihr als Gottes Geschöpf zu behaupten, unentbehrlich. Lassen Sie uns den Rang dieser Aufgaben nicht nur in großen Debatten wie



    Bundesminister Dr. Stoltenberg
    heute, sondern auch im Alltag unserer Innen- und Finanzpolitik, im Gesamtzusammenhang der schweren Entscheidungen, die vor uns liegen, stets bedenken.

    (Anhaltender Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Haus wird die Antwort der Bundesregierung nach der Mittagspause beraten. Als erster wird Herr Dr. Vogel (Speyer) das Wort erhalten.
Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung von 12.47 Uhr bis 15.02 Uhr.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
    Die Großen Anfragen sind beantwortet. Ich nehme an, daß sich eine genügende Mehrheit im Hause für eine Aussprache entschieden hat.
    Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Kultusminister des Landes Hessen, Herr Professor Dr. Schütte.
    Dr. Schütte, Minister des Landes Hessen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist dem Hohen Hause möglicherweise erwünscht, wenn in dieser bedeutsamen kulturpolitischen Debatte auch die Stimme der Länder und der Kultusministerkonferenz erklingt, wenn auch ich als hessischer Kultusminister zu den großen Fragen einige Argumente hier vortragen darf. Ich bin dankbar für diese gute Gelegenheit.
    Möglicherweise ist es Ihnen von vornherein erwünscht — um mich gleich den wesentlichen Argumenten zuzuwenden —, daß z. B. die von dem Bundesminister Stoltenberg in cumulo genannte Leistung der Länder und des Bundes für die Entwicklung, für die Förderung unserer wissenschaftlichen Hochschulen ein wenig differenzierter bestimmt wird. Wenn ich von den Zahlen des Herrn Bundesministers ausgehe, dann — und das mag hier nicht ohne Interesse sein — ergibt sich, daß in den fünf Jahren von 1961 bis 1965 — das ist der Zeitraum, für den die Empfehlungen des Wissenschaftsrates bestimmt sind — für die Förderung unserer wissenschaftlichen Hochschulen der Bund eine Summe von 1,3 Milliarden DM aufgebracht hat und die Länder mit 3,014 Milliarden DM beteiligt sind.
    Was aber doch gerade auch auf der Länderseite Bedenken erregt — das füge ich hier berichtend ohne Kritik und Polemik an —, ist die Tatsache, daß der prozentuale Anteil des Bundes an den Gesamtleistungen für den räumlichen Ausbau unserer Hochschulen — denn nur um den geht es ja — erheblich zurückgegangen ist. Wenn ich mich wieder an die vorhin genannten Jahre halte, so betrug 1961 der Bundesanteil noch 42 %; er ging in den Folgejahren auf 35, auf 28, auf 21 % zurück, ein
    Faktum, das doch, glaube ich, sehr ernster Art ist und auf das ich auf jeden Fall verweisen möchte. Noch einmal: ich gehe dabei von den Zahlen des Bundes aus, wie sie der Herr Bundesminister heute morgen vorgetragen hat.

    (Abg. Dr. Althammer meldet sich zu einer Zwischenfrage.)