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    Deutscher Bundestag 19. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 725 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Senkung von Binnen-Zollsätzen und über die Achtzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/216, V/226, V/272) 725 B Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Fünfte, Elfte, Achte und Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/217, V/273, V/218, V/274, V/224, V/225, V/275) . . . 725 B Fragestunde (Drucksache V/251) Fragen des Abg. Schlager: Rückständige Auszahlung der 4%igen Erhöhung der Versorgungsbezüge Grund, Staatssekretär 725 D Schlager (CDU/CSU) 726 B Fragen des Abg. Dr. Häfele: Uran-Untersuchungsarbeiten in Menzenschwand Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 726 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 726 D Frage des Abg. Folger: Ablagerung radioaktiver Stoffe in München Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 727 B Folger (SPD) 727 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 727 C Frage des Abg. Folger: Maßnahmen gegen Gefährdung der Bevölkerung Folger (SPD) 727 D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 728 A Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Luftradioaktivität im Voralpengebiet Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 728 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 728 C Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Folgen des Absturzes einer Atombomben tragenden amerikanischen Maschine in Spanien Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 728 D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 728 D Dr. Schäfer (SPD) 729 A von Hassel, Bundesminister . . • 729 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim): Krankheiten durch Strahlenbelastung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 729 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 729 C Merten (SPD) 730 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 730 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 730 C Fragen des Abg. Dr. Wörner: Gasversorgung 730 D Fragen des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Existenzgefährdung der Granitindustrie im Zonenrandgebiet Dr. Langer, Staatssekretär . . . 730 D Zebisch (SPD) 731 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 731 B Fragen des Abg. Dröscher: Versorgung der Kriegsopfer des 1. Weltkrieges — „Brautversorgung" Kattenstroth, Staatssekretär . . . 732 D Dröscher (SPD) 732 D Fragen des Abg. Dr. Martin: Beihilfen zur beruflichen Fortbildung im individuellen Förderungsprogramm Kattenstroth, Staatssekretär . . . 733 B Dr. Martin (CDU/CSU) 733 D Frau Funcke (FDP) 734 A Frage der Abg. Frau Funcke: Geburtsdatum des Versorgungsempfängers auf der Anschrift von Schreiben der Versorgungsämter Kattenstroth, Staatssekretär . . . 734 C Frau Funcke (FDP) 734 D Frage der Abg. Frau Funcke: Bezeichnung „Rentner" für berufsunfähige Bezieher von Arbeits- oder Versorgungsrente Kattenstroth, Staatssekretär . . . 735 A Frau Funcke (FDP) 735 B Frage des Abg. Strohmayr: Beschäftigung volljähriger Rundfunkansagerinnen in Sonntagnachtsendungen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 735 B Fragen der Abg. Frau Korspeter: Enquete über die Situation der Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft Kattenstroth, Staatssekretär . . 735 C Frau Korspeter (SPD) 736 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Schadenersatz für Nothilfeleistungen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 736 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 736 C Fragen des Abg. Fellermaier: Nutzung eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch die Bundeswehr — Entschädigung und Gestellung von Ersatzland von Hassel, Bundesminister . . 736 D Fellermaier (SPD) 737 A Frage des Abg. Nellen: Planung eines Truppenübungsplatzes im Kottenforst bei Bonn von Hassel, Bundesminister . . 737 B Büttner (SPD) 737 C Dr. Effertz (FDP) 737 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 738 C Merten (SPD) 739 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Wissenschafts- und Bildungspolitik (Drucksache V/171), in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wissenschaftsförderung (Drucksache V/198) und Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Förderung der Wissenschafts- und Bildungspolitik (Drucksache V/239) Dr. Lohmar (SPD) . . . 739 C, 803 C Dr. Martin (CDU/CSU) 744 A Dr. Mühlhan (FDP) 746 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 749 D, 765 B, 783 D, 801 C Dr. Schütte, Minister des Landes Hessen 761 A, 785 D Dr. Vogel (Speyer) (CDU/CSU) . . 766 B Raffert (SPD) .........769 C Moersch (FDP) . . . . 772 D, 804 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 776 D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 779 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 787 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 III Strauß (CDU/CSU) 789 B Dr. Schiller (SPD) . . . . . . 796D Wagner (CDU/CSU) . . . . . 804 A Dr. Mommer (SPD) 804 B Sammelübersicht 2 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/245) 805 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1962 über die Haftung der Gastwirte für die von ihren Gästen eingebrachten Sachen (Drucksache V/146); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/207) — Zweite und dritte Beratung — 805 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Einbringung von Sachen bei Gastwirten (Drucksache V/147); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/208 — Ausschußantrag Nr. 1), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Einbringung von Sachen bei Gastwirten (Abg. Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dorn, Moersch, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion der FDP) (Drucksache V/61); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/208 — Ausschußantrag Nr. 2) — Zweite und dritte Beratung — Schulte (SPD) 805 D Vogel (Warendorf) (CDU/CSU) . . 806 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. 11. 1964 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (Drucksache V/28); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/228) — Zweite und dritte Beratung — .........807 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. 6. 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Abgrenzung des Festlandsockels der Nordsee in Küstennähe (Drucksache V/63) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/214) — Zweite und dritte Beratung — 807 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksache V/205) — Erste Beratung — . . . 807 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache V/244) — Erste Beratung — Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Tätigkeiten der Kreditinstitute und anderer finanzieller Einrichtungen (Drucksachen V/8, V/210) über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Unterrichtung der Kommission betr. die statistischen Angaben über Kapitalbewegungen nach und aus dritten Ländern über die Empfehlung der Kommission der EWG für eine Entscheidung des Rats über die Einführung von Konsultationen innerhalb der Gemeinschaft betr. die Politik der Mitgliedstaaten auf dem Gebiete der Kapitalbewegungen aus dritten Ländern (Drucksachen V/35, V/211) . . . Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission .der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten (Drucksachen V/130, V/236) Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats betr. die Veresterung von Olivenspeiseöl (Drucksachen V/9, V/246) . . . Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Entwurf der Kommission der EWG für eine Entscheidung des Rats zur Errichtung eines Lebensmittelausschusses, Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 5. 11. 1963 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, geänderten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats zur An- IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 Bleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, geänderten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Antioxydantien, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, geänderten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Kakao und Schokolade (Drucksachen V/12, V/238) . . . . 808 B Übersicht 2 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/231) 808 D Mündliche Berichte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abgeordneten Dr.-Ing. Seebohm gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 20. Dezember 1965 (Drucksache V/252), betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Biermann gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 12. Januar 1966 (Drucksache V/253), betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. h. c. Jaksch gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Hamburger, Dr. Haag und Malsy, Frankfurt (Main), vom 6. November 1965 (Drucksache V/254) Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 809 A Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks in Berlin-Kreuzberg, Mehringdamm 20-30, Ecke Obentrautstraße 1-21, an das Land Berlin (Drucksachen V/134, V/256), betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Herwarth-von-Hittenfeld-Kaserne in Münster (Westfalen) an die Stadt Münster (Drucksachen V/82, V/257) . . 810 C Nächste Sitzung 810 D Anlagen 811 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 725 19. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Bading 7. 3. Dr. Barzel 19. 2. Prinz von Bayern 11.2. Frau Berger-Heise 18. 2. Berlin 18. 2. Blachstein 12. 2. Blank 12.2. Blumenfeld 11. 2. Burger 10.4. Damm 10. 2. Deringer * 10.2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 10. 2. Ehnes 11.2. Dr. Emde 11.2. Erler 15. 2. Faller 6. 3. Figgen 28. 2. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Geisendörfer 11.2. Dr. Geißler 11.2. Gewandt 11.2. Gibbert 18. 2. Graaff 18. 2. Haage (München) 11.2. Hellenbrock 11.2. Hamacher 12. 2. Josten 19.2. Klein 5. 3. Frau Krappe 28. 2. Kriedemann * 10. 2. Lemmer 12.2. Liedtke 8. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 12. 2. Metzger * 11. 2. Missbach 18.2. Dr. Morgenstern 18. 2. Müller (Aachen-Land) * 11.2. Dr. Müller-Emmert 11. 2. Neemann 15. 2. Dr. Preiß 11.2. Rollmann 10. 2. Stein (Honrath) 11. 2. Frau Strobel 12. 2. Dr. Süsterhenn 14. 2. Urban 18. 2. Dr. Wilhelmi 12. 2. Frau Dr. Wolf 12. 2. * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 17 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Wissenschafts- und Bildungspolitik (Drucksache V/171). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. alle Aufgaben des Bundes in der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Ausbildungsförderung und der Bedarfsplanung dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung zu übertragen und das Ministerium entsprechend auszustatten; 2. eine engere Zusammenarbeit zwischen der staatlichen Förderung der wissenschaftlichen Forschung, den Forschungsarbeiten in Universitäten, Forschungsinstituten und der industriellen Gemeinschaftsforschung zu sichern; 3. im Zusammenwirken mit den Bundesländern einen langfristigen Bildungsplan zu erarbeiten, der sich an einer Bedarfsschätzung orientiert, den Zusammenhang der Bildungs- und Wissenschaftspolitik mit der Wirtschafts- und der Sozialpolitik berücksichtigt und das bestehende Bildungsgefälle zwischen den Bundesländern beseitigen kann. Die Bundesregierung soll dem Bundestag darüber bis zum 1. Januar 1967 einen ersten Bericht vorlegen; 4. darauf hinzuwirken, daß die Ausgaben des Bundes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung bis 1968 den Empfehlungen des Bundesberichts Forschung I angepaßt werden. Der Vorrang der Wissenschaftspolitik muß in der Gestaltung des Haushalts sichtbar werden; 5. sich gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrates an der Finanzierung des Ausbaues der bestehenden und des Baues der neuen Universitäten, Hochschulen und medizinischen Akademien zu beteiligen; 6. darauf hinzuwirken, daß die Ausbildungsförderung einheitlich und in einer Weise gestaltet wird, daß sie jedem Bürger der Bundesrepublik gestattet, eine Ausbildung zu wählen, die seinen Neigungen, Fähigkeiten und Leistungen entspricht; 7. gemeinsam mit den Regierungen der Bundesländer alle zwei Jahre über den Stand von Bildung und Wissenschaft in der Bundesrepublik zu berichten und zunächst den anstehenden Bericht über Ausbildungsförderung und Bildungsplanung dem Bundestag vorzulegen; 8. die bestehenden Einrichtungen zur wissenschaftlichen Beratung der Bundesregierung auszubauen und deren Arbeitsergebnisse systematisch und zusammenfassend für langfristig wirksame politische Entscheidungen auszuwerten. Bonn, den 8. Februar 1966 Erler und Fraktion 812 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 Anlage 3 Umdruck 19 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Wissenschafts- und Bildungspolitik (Drucksache V/171). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag anerkennt den vom Wissenschaftsrat, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der MaxPlanck-Gesellschaft nach Prüfung durch gemischte Gremien (Vertreter des Bundes, der Länder, der Wissenschaft und des öffentlichen Lebens) festgestellten Bedarf für 1966. Zur Sicherung des Ausbaus der deutschen wissenschaftlichen Hochschulen muß deshalb in Kapitel 31 02 Titel 600 der Betrag von 530 Millionen DM veranschlagt werden. Bonn, den 8. Februar 1966 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 20 (neu) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zu den Großen Anfragen der Fraktionen der CDU/ CSU betreffend Wissenschaftsförderung und der FDP betreffend Förderung der Wissenschafts- und Bildungspolitik (Drucksachen V/198, V/239) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Wissenschaftsrat für die baldige Vorlage eines mittelfristigen Ausbau- und Finanzierungsplanes einzutreten. 2. Die Bundesregierung möge dann dem Bundestag Vorschläge machen, mit welchen Beträgen sie sich an der Finanzierung dieses Ausbauplanes beteiligen wird. Dabei soll die Bundesregierung von der Notwendigkeit einer wesentlichen Steigerung der Mittel ausgehen. 3. Die Bundesregierung möge Verhandlungen mit den Ländern über Form und Umfang neuer Hochschulen führen und dem Bundestag darüber berichten. 4. Die Bundesregierung möge dafür Sorge tragen, daß auf der Grundlage der Einzelprogramme in den verschiedenen Bereichen in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsrat ein mittelfristiger Gesamtplan erstellt wird, soweit die Bundesregierung an der Förderung beteiligt ist. Sie soll bei dieser mittelfristigen Planung von einer ausgewogenen Förderung der Grundlagenforschung, insbesondere der Geisteswissenschaften, der angewandten Forschung und der technischen Entwicklung ausgehen. 5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern Verbesserungen für die Wissenschaftler, insbesondere bei den Eingangs-und mittleren Stufen, herbeizuführen und die Frage einer neuen Besoldungsordnung zu prüfen. 6. Die Bundesregierung wird aufgefordert, daß bei Verhandlungen über bi- und multilaterale Rüstungsprojekte der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft ein angemessener Anteil an technischen Erkenntnissen und an der Produktion zugeteilt wird. 7. Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Bemühungen, die der Studienreform dienen, durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. Bonn, den 10. Februar 1966 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 18 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Einbringung von Sachen bei Gastwirten — Drucksachen V/208, V/147. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 1. erhält § 702 folgenden Absatz 4: „ (4) Die Haftung des Gastwirts kann im voraus nicht erlassen werden." 2. wird § 702 a gestrichen. Bonn, den 8. Februar 1966 Erler und Fraktion Anlage 6 Zusammenfassung der Ausführungen des Abg. Dr. Martin (siehe Seite 744 A) Ich fasse zusammen: Gesichertes wirtschaftliches Wachstum und Stabilität der Währung sind die Voraussetzungen für Wissenschaftsplanung und Wissenschaftsfinanzierung. Die Öffentliche Hand steht vor der Aufgabe, die unabweisbaren Bedürfnisse der Wissenschaft in Einklang zu bringen mit der Maßnahme, die die Gefahr des Geldschwundes beseitigen sollen. Politische Entscheidungen sind notwendig, um die Priorität der Ausgaben für Wissenschaft, Forschung und Kultur sicherzustellen. Diese Ausgaben sind die Voraussetzung für den Wohlstand schon in den 70er und 80er Jahren. Wenn die Ausgaben effektiv sein sollen, müssen sie begleitet sein von der qualitativen Besserung des Studiums, die wir von einer Reform der Hochschulen erwarten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 813 Notwendig ist eine strenge Rationalisierung beim Bauen und durch Schwerpunktbildung an den Universitäten. Eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern ist notwendig, sie muß sich stützen auf eine mittelfristige Planung, die ständig kritisch überholt werden muß. Dabei muß festgestellt werden, was in den nächsten Jahren erforderlich ist und es muß entschieden werden, in welcher Höhe sich die Bundesregierung daran beteiligen will, damit die Universitäten und Institute mit festen Beträgen und in festen Zeiträumen rechnen können. Der Abwanderung von Wissenschaftlern muß entgegengewirkt werden, insbesondere müssen Verbesserungen eingeführt werden bei den Eingangs-und mittleren Stufen und die Frage einer neuen Besoldungsordnung muß in Angriff genommen werden. Bundestag und Bundesregierung müssen sich einstellen auf eine wesentliche Steigerung der Mittel für die Forschung. Die Bemühungen, die schon jetzt trotz der Notwendigkeit strikter Ausgabenbeschränkung eine Erhöhung der Mittel für die Forschung um 28 % gebracht haben, müssen fortgesetzt werden. Es muß angestrebt werden, die Wissenschaft in Europa als Einheit zu sehen, um sie durch Schwerpunktbildung in die Lage zu versetzen, Gleichwertiges wie die Wissenschaftsgroßmächte zu leisten. Dabei ist Wert darauf zu legen, daß der nationale Anteil mindestens so groß ist wie der internationale Beitrag, um die Bundesrepublik als Wissenschaftsland attraktiv zu machen. Anlage 7 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Müller (München) zu Punkt 3 a, b und c der Tagesordnung. Es geht bei der Betrachtung der aktuellen Situation in der deutschen Wissenschaft und Forschung nicht darum, eine breit angelegte „Kulturdebatte" zu führen, sondern einzig und allein darum rasch und schnell Hilfe zu geben. Der Herr Wissenschaftsminister hat sich in seiner Stellungnahme sicher bemüht und Verständnis gezeigt, es scheinen ihm jedoch die Kräfte zu fehlen, um sich innerhalb eines Kabinetts in dem sich allein 18 Ministerien direkt und indirekt in ihren Haushalten mit Wissenschafts- und Kulturpoltik befassen, durchzusetzen. Das aktuelle Problem der Stunde ist wenigstens die 180 Millionen DM zu beschaffen, die fehlen, um dringende Projekte aus der Empfehlungsliste des Wissenschaftsrates fördern zu können. Herr Martin von der CDU hat etwas leichtfertig von einer Projektanhäufung gesprochen und damit den Eindruck erweckt, als ob es sich um eine rasch zusammengewürfelte Liste von Dringlichkeiten handle. Lassen Sie mich das Gegenteil an Hand des Münchner Beispiels erläutern. Unter dem König Max I. wurde 1813 der Grundstein für die Münchner Universitätskliniken gelegt. Schon seit Jahrzehnten weiß man, daß neue Kliniken geschaffen werden müssen. 1955 wurde der Wettbewerb für die neuen Kliniken in München-Großhadern ausgeschrieben, der Wissenschaftsrat nahm sie in die Dringlichkeitsliste für die Jahre 1960-64 auf. Bis heute konnte mit dem Bau nicht begonnen werden. Wenn wir nicht die 180 Millionen DM mehr im Etat des Wissenschaftsministeriums aufbringen, kann auch 1966 nicht mit dem Bau begonnen werden. Besonders gravierend ist auch die Tatsache, daß vier Institute der TH und Universität München, die sich mit Land- und Forstwirtschaft befassen, auf der Negativliste des Wissenschaftsrates stehen müssen. Da es sich gerade um Institute handelt, die sich mit Veredelungswirtschaft befassen, tritt durch den Nicht-Ausbau für die deutsche Landwirtschaft ein Schaden ein, der nicht dazu beiträgt, die Subventionen für diesen Teil der Volkswirtschaft abzubauen. Wie wenig die Sportlehrerausbildung bei uns in der Bundesrepublik trotz Bewerbung um die Olympischen Spiele gilt, geht aus der Tatsache hervor, daß in der Negativliste des Wissenschaftsrats allein Institute für Leibesübungen an vier Universitäten aufgeführt sind. Der deutschen Wissenschaft ist heute nicht mit Erklärungen gedient, die ihre Bedeutung hervorheben. Der Herr Bundeskanzler hat seine Richtlinienkompetenz zu benützen, um deutlich die Prioritäten festzulegen und besonders die fehlenden 180 Millionen bereitzustellen. Ein zweiter Punkt bereitet große Sorge: die Abwanderung vor allem qualifizierter Wissenschaftler ins Ausland. Von unserer jährlichen „Produktionsrate" an Wissenschaftlern und Technikern verlieren wir 8,2 Prozent an das Ausland. In bestimmten Bereichen ist die Abwanderungsrate besonders gravierend. So hat die Deutsche Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt in 19 Monaten allein 27,1 Prozent ihres Personalbestandes durch Abwanderung ins In- und Ausland verloren. Schon im November 1963 hat der Nobelpreisträger Prof. Heisenberg vor der Parlamentarischen Gesellschaft darauf hingewiesen, daß gerade die qualifiziertesten Kräfte ins Ausland abwandern, während die unterdurchschnittlichen fast ausschließlich im Lande bleiben. Neben Fragen der Organisation unserer Institute und Hochschulen sind es vor allem die Besoldungsprobleme, die zu der starken Abwanderung führen. Wir brauchen einen besonderen Tarifvertrag für Wissenschaftler, der vor allem die Verdienstmöglichkeiten im sogenannten Mittelbau fördert. Mit BAT III/II-Stellen liegen die deutschen Wissenschaftler bis zu 100 Prozent unter dem Gehaltsniveau vergleichbarer Industrienationen. Dieser besondere Tarifvertrag sollte leistungsorientiert sein, nicht etwa von der Dauer der Beschäftigung her ausgerichtet. Schon heute liegen oft wertvolle Maschinen, Versuchsanordnungen und Geräte in Forschungsinsti- 814 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, dèn 10. Februar 1966 tuten brach, weil durch Abwanderung die Arbeitsplätze verwaist sind. Für den Steuerzahler und die deutsche Wissenschaft könnte eine erhebliche Steigerung der Effektivität der Forschung erreicht werden, wenn man bei den Gedanken um die Forschungsförderung auch den Menschen, den Forscher selbst mehr berücksichtigen würde. Die Bundesregierung hat wie in so vielen anderen Fällen Prüfung und Besserung schon vor Jahren angekündigt. Sie darf in der aktuellen Situation nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Anlage 8 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) zu Punkt 3 a, b und c der Tagesordnung. In der Debatte ist deutlich geworden, daß im Hause weitgehend Übereinstimmung darüber herrscht, daß unsere wirtschaftliche Entwicklung weitgehend dem hohen Stand der Technik zu verdanken ist. Der Stand der Technik von heute aber beruht auf den Ergebnissen von Wissenschaft und Forschung von gestern und vorgestern. Ohne Fortschritte in der Wissenschaft von heute werden uns andere Industrienationen morgen überlegen sein. Mein Anliegen ist es, hier zu einem speziellen Problem Stellung zu nehmen, nämlich der hochschulfreien Forschung. Dieser Zweig unserer Forschung kommt zumeist zu kurz, da naturgegebener Weise sich das Interesse der Allgemeinheit und auch der Politik, wie es auch diese Debatte wieder ergeben hat, in erster Linie dem weiten Raum hochschulgebundener Wissenschaft und Forschung zugewandt ist. Ich möchte dieses Problem aus der Praxis der unmittelbaren Berührung mit vier hochschulfreien Forschungsanstalten in meinem Wahlkreis Braunschweig Stadt kurz umreißen, möchte aber dabei betonen, daß meine Überlegungen und Vorschläge sich auf alle hochschulfreie Forschung in Bund und Ländern beziehen. In der Stadt Braunschweig befinden sich vier Forschungsanstalten, die vorwiegend der Bundesverantwortlichkeit unterstehen: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt; die Forschungsanstalt für Landwirtschaft; die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft; die Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt. Diese Forschungsanstalten und Einrichtungen des Bundes und der Länder stehen neben den Instituten der Hochschulen. Sie besitzen andere Zielsetzungen, eine andere Struktur, unterliegen anderen Entwicklungsgesetzen und sind mit anderen Maßstäben zu messen. Das Bild der modernen Wissenschaft hat sich gewandelt: weitaus mehr hochqualifizierte Wissenschaftler sind erforderlich, die Forschungseinrichtungen sind größer, komplizierter und teurer geworden und die Wissenschaftler brauchen zur wirkungsvollen Arbeit einen Stab hochqualifizierten Mitarbeiter. Für die moderne Wissenschaft ist es aus Gründen der Existenzfähigkeit unserer Wirtschaft unerläßlich, trotz angespannter Haushaltslage Mittel bereitzustellen, wie sie auch von anderen Industrie-Nationen aufgebracht werden. Einem kürzlich veröffentlichten OECD-Bericht zufolge betrugen 1962 die Forschungsausgaben für Naturwissenschaften und Technik je Einwohner in USA 93,7 Dollar, in England 33,5, in Frankreich 23,6, in den Niederlanden 20,3, in der Bundesrepublik 20,1. Das geht uns alle an. Gewiß, die Forschung ist in USA teurer als anderswo, weil die Gehälter und Kosten höher sind. Aber gerade dieser höhere Aufwand und die größeren Möglichkeiten sind es, die Forscher aus aller Welt und nicht zuletzt aus der Bundesrepublik nach Amerika ziehen. Über die Abwanderung deutscher Forscher und Wissenschaftler ist in diesem Hohen Hause oft gesprochen worden. Die hier gegebenen Zahlen müssen uns alle beunruhigen. Damit es ganz plastisch wird, was am grünen Holze geschieht, möchte ich Ihnen einen kurzen Situationsbericht aus der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt in Braunschweig geben. Bezogen auf den Stand vom 1. 1. 1964 hat diese Forschungsanstalt von diesem Datum ab bis zum 30. 9. 1965 21% ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter verloren. Die Abwanderungsrate des am 1. 1. 1964 beschäftigten wissenschaftlichen Stammpersonals ist seit 1965 gegenüber dem Vorjahr auf das 2,5fache gestiegen. Es ist zu befürchten, daß 1966 die Abwanderungsquote weiter steigen wird. In der Luft- und Raumfahrtforschung hat die Abwanderung in der letzten Zeit so stark zugenommen, daß bei linearer Extrapolation der wissenschaftliche Mitarbeiterstab in ca. fünf Jahren im Mittel einmal gewechselt hat. 1965 setzte eine erheblich vermehrte Abwanderung von erfahrenen Wissenschaftlern der Vergütungsgruppe II BAT ein; bei weiterem Anhalten dieser Abwanderung würde der Bestand an Stammpersonal bereits Ende dieses Jahres auf 50 % reduziert sein. Diese Abwanderungen gingen zu 33 0/o in das Ausland, zu 42 % in die Industrie und zu 25 % zu Hochschulen und Behörden der Bundesrepublik. Der überwiegende Teil der Kündigungen erfolgte, weil die Vergütung nach dem BAT weit unter dem liegt, was Industrie und europäische Forschungsanstalten als Gehalt bieten. Die Unterschiede werden mit steigender Qualifikation und Erfahrung der Wissenschaftler immer größer. Die Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt ist aber wegen ihrer Bindung an den BAT nicht in ausreichendem Maße in der Lage, eine leistungsgerechte Bezahlung zu gewähren. Ich bin der Auffassung, daß man Tätigkeiten von Wissenschaft und Forschung nicht völlig mit der Elle der BAT-Besoldung messen kann. Der Bundesangestelltentarif ist für Belange der hoheitsrechtlichen Verwaltung geschaffen worden und regelt die Stellung eines Personenkreises, dessen Verbeamtung irgendein Grund entgegensteht. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 815 Die Aufgaben der Forscher und die Anforderungen an sie unterscheiden sich grundsätzlich von denen der Verwaltungsbeamten und -angestellten. Von den Forschern und Wissenschaftlern werden nicht nur selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten, sondern auch schöpferische Leistungen erwartet. Lassen Sie mich auf ein evidentes Mißverhältnis zwischen der Bewertung von Beamten- und Angestelltenstellen des höheren Dienstes bei Bundes-und Landesdienststellen und dann speziell in der Bundes- und Landesforschung hinweisen. Ganz eklatant wird das Mißverhältnis in der Gehaltsgruppe BAT III. Im Bundesdienst finden wir 13,8 Prozent der Angestellten in dieser Gehaltsgruppe, in den Institutionen der Bundesforschung jedoch 44,4 Prozent. Ich habe mit zahlreichen jungen und älteren Wissenschaftlern gesprochen, die sich seit zehn und mehr Jahren in dieser Gehaltsgruppe befinden. Sie werden mir zugeben, meine Damen und Herren, daß man Verständnis dafür haben muß, wenn sie sich anderweitig umsehen. Bei den anderen Vergütungsgruppen liegt es wie folgt: Bundesbedienstete in der Bundesforschung arbeitende Beamte und Angestellte des höheren Dienstes A 13/II BAT 37,1 % 30,3 % A 14/I BAT 27,2 % 16,1 % A 15 und höher 21,9 % 9,2 % Dieser prozentuale Vergleich muß uns nachdenklich stimmen. Hier muß ein Wandel eintreten. Zwar existieren in einzelnen Zweigen der Wissenschaft bereits Zulageregelungen wie in der MaxPlanck-Gesellschaft mit DM 100%,ab BAT II und in der Kernfordschung ein bis vier Alterssteigerungsbeträge von ca. 60,— DM. Jedoch beträgt der Unterschied zum internationalen Niveau im Mittel des Grundgehalts: BAT III 22 %, BAT II 70 %, BAT Ib 110 %, ADOST 118 %. Wie mir von der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt gesagt wird, entspricht BAT III für junge Hochschulabsolventen ebenso dem internationalen Niveau und Mittel, wie auch die Vergütung der Anstaltsvorstände. Jedoch der erfahrene Wissenschaftler im sog. wissenschaftlichen Mittelbau liegt bis zu 118% unter dem europäischen Mittel, und zwar um so mehr, je höher seine Leistungen sind. Meine Damen und Herren, das ist ein Zustand der von niemandem verantwortet werden kann. Hier muß schnell Wandel geschaffen werden. Wir müssen überprüfen, ob der BAT überhaupt Maßstab für die Besoldung von Wissenschaftlern sein kann. Wer sich ernsthaft mit dieser Frage befaßt hat, muß das verneinen. Wir können, wie die Erfahrung zeigt, auch keinen befriedigenden Ausgleich durch das Zulagesystem erreichen. Dieses Zulagesystem wird so gehandhabt, da nur 40 Prozent des in Frage kommenden Personenkreises überhaupt Zulagen erhalten können. Zur Lösung dieser Probleme der hochschulfreien Forschung sollte ein Tarif geschaffen werden, der speziell von den Besonderheiten der Forschung ausgeht und die Voraussetzungen schafft, um den Wissenschaftlern einen ausreichenden und qualifizierten Mitarbeiterstab zu sichern. Dieser %if sollte folgende Neuerungen enthalten: 1. Die Vergütung der Wissenschaftler sollte in zehn Gruppen aufgeteilt werden. Die Stufen zwischen zwei Gruppen sollten als Leistungsanreiz jeweils 20 % betragen. 2. Der Tarifvertrag sollte in seinen Rahmenbestimmungen weitgehende Selbständigkeit der wissenschaftlichen Arbeit und kollegiale Koordination begünstigen. 3. Die bisherige Probezeit von ca. 1/2 Jahr ist zu kurz. Es sollten daher vor Festanstellung Zeitverträge bis zu 5 Jahren Dauer abgeschlossen werden. 4. Eine Altersversorgung sollte geschaffen werden, die nicht fluktuationshemmend ist. Ein Tarifvertrag nach diesen Grundlinien sollte für etwa 5000 Wissenschaftler der hochschulfreien Forschung gültig sein. Bisherigen Bestrebungen, die Wissenschaftler aus dem BAT herauszunehmen, wird oft der Beschluß des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 25. Februar 1960 (Prot. 113) entgegengehalten. Gemäß Schreiben seines Vorsitzenden, MdB Erwin Schoettle, an den Verband der Wissenschaftler vom 16. 11. 1964 hatte der Haushaltsausschuß mit diesem Beschluß jedoch nicht an die Wissenschaftler gedacht. Die Bedrohung der Arbeitsfähigkeit der Forschung hat Formen angenommen, die Sofortmaßnahmen erfordern. Die bisher verwirklichten Zulageregelungen haben sich in ihrer Höhe als unzureichend erwiesen. Die Einführung eines neuen Forschungstarifes wird einige Zeit in Anspruch nehmen, wenn ein zukunftsweisendes Vertragswerk geschaffen werden soll. Als wirksame Übergangslösung möchte ich vorschlagen: Grundzulage DM 100,—für Wissenschaftler ab BAT II Grundzulage DM 70,—für Vergütungsgruppen V a bis IV a Grundzulage DM 50,—für Vergütungsgruppe VI b Leistungszulage bis zum 6fachen Alterssteigerungsbetrag der jeweiligen Vergütungsgruppe, wobei das Mittel bei vier Alterssteigerungsbeiträgen liegen müßte. Auch für Lohnempfänger wurde eine entsprechende Übergangslösung vorgeschlagen. Zur Zeit bestehen wesentliche Unterschiede zwischen der hochschulfreien und der an den Hochschulen betriebenen Forschung insofern, als die rechtliche Organisation der hochschulfreien For- 816 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1966 schungsinstitute sowie die Besoldung der an ihnen wirkenden Wissenschaftler wesentlich von denen der Hochschulen abweicht. Besonders gravierend sind die Unterschiede vor allem bei denjenigen hochschulfreien Forschungsinstitutionen, die öffentlichen Charakter besitzen, also entweder Institute oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder als nachgeordnete Dienststellen Teile der Bundes- oder Länderverwaltungen sind. Diese Forschungseinrichtungen werden praktisch wie Teile der staatlichen Administration behandelt und sind demzufolge einer wissenschaftsfremden Handhabung unterworfen. Die Besoldung der in hochschulfreien Forschungseinrichtungen tätigen Wissenschaftler zeigt ein bedeutendes Gefälle gegenüber den Hochschulen. Die Fragen der Trägerschaft, der rechtlichen Organisation und der Besoldung hochschulfreier Forschungseinrichtungen sollten — wie der „Verband der hochschulfreien Wissenschaftler" vorschlägt — einer im gesamten Bundesgebiet gleichartigen Lösung zugeführt werden. Soweit ein allgemeines Übereinkommen einer gemeinsamen Trägerschaft von Bund und Ländern für Wissenschaft und Forschung nicht zustande kommen sollte, bleiben die bisherigen Möglichkeiten der Trägerschaft bestehen, nach denen überregionale Forschungseinrichtungen von der Ländergemeinschaft über das Königsteiner Abkommen, im Rahmen eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern oder durch den Bund selbst betrieben werden können. Soweit es sich um Bundeseinrichtungen handelt, ist der Bund — nach neuerer Rechtsauffassung — durchaus in der Lage, aus der Kompetenz des Art. 7413 GG eine verbindliche Regelung zu treffen, indem er ein Forschungsgesetz oder Forschungsförderungsgesetz verabschiedet. Die Bundesregierung möge zusammen mit den Vertretern der Anstaltsvorstände und mit den Vertretern der Wissenschaftler ein Tarifsystem ausarbeiten, das für den Bereich der Wissenschaft spezifisch ist, leistungsfördernd wirkt und dessen Vergütungshöhe einen Rückfluß deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland und aus den europäischen Gemeinschaftsgremien ermöglicht. Die Bundesregierung möge zusammen mit den Vertretern der oben genannten Institutionen kurzfristig eine Übergangslösung verwirklichen, die es gestattet, die Abwanderung von Wissenschaftlern bis zum Inkrafttreten des neuen Tarifsystems zu hemmen. Die Bundesregierung möge dafür sorgen, daß die Kompetenzen bezüglich der Wissenschaftspolitik konzentriert werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Mühlhan


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausführungen darf ich Sie daran erinnern, daß wir in Deutschland in den Dingen der Menschenbildung im Bereich der Schule und Erziehung sowie in der Wissenschaft und Forschung einmal internationale Bedeutung und internationales Ansehen besessen haben. Während es uns gelang, auf wirtschaftlichem Gebiete die frühere Bedeutung und Größe zurückzugewinnen, verblaßten in dem Maße der Name und die Bedeutung des Volkes der Dichter und Denker, wie die spektakuläre Rolle des Wirtschaftswunderlandes an Weltpublizität gewann. Wir haben erlebt, wie unter der Hand einer einheitlichen Regierungsgewalt und Ressortverantwortlichkeit mit Hilfe der zusammengefaßten Arbeitskraft unseres Volkes auf der Grundlage eines einheitlichen Wirtschaftskörpers unseres westlichen Deutschlands die Bundesrepublik sich zu dem Wirtschaftsriesen von heute entwickelte.
    Erwarten Sie von mir nicht, daß ich jetzt als Gegenbild dazu die Zerstückelung unserer kulturpolitischen Zuständigkeiten durch die Kulturhoheit der Länder zur Erklärung unseres geistigen und kulturellen Absinkens beschreibe. Auf alle Fälle haben wir in der Bundesrepublik die durch den Ausgang des Krieges bewirkten Zerstörungen unserer Kulturverwaltung und unserer Bildungsmittel nicht in dem Maße ausgleichen können wie die Vermögensverluste beim Neuaufbau unseres Wirtschaftslebens. Für diese Entwicklung waren Bund und Länder in
    *) Zusammenfassung der Ausführungen siehe Anlage Nr. 6.



    Dr. Mühlhan
    gleicher Weise verantwortlich. Zwar hatte das Grundgesetz in Sachen der Bildung und Erziehung die Zuständigkeiten der Länder durch die in ihm begründete Kulturhoheit der Länder bewirkt. Die Wissenschaftsförderung von Bundes wegen in Universität und Forschung war aber durch die in Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes festgelegte konkurrierende Gesetzgebung gegeben.
    Durch einen am 26. Januar 1952 gestellten Antrag betreffend die Errichtung eines Bundesbeirats für das Erziehungs- und Bildungswesen, der durch den Abgeordneten Professor Luchtenberg im Namen der FDP eingebracht wurde und der zur Bildung des Deutschen Ausschusses führte, wurde der Bund in seiner ersten Sitzungsperiode zum erstenmal in das Spiel der deutschen Bildungspolitik eingeschaltet. Bundespräsident Professor Heuß, der ihn konstituierte, stellte seiner Wirksamkeit die Prognose seiner Entwicklung: entweder die große Bundeslokomotive zu sein, der die Strecke freigegeben ist zur stürmischen Fahrt in die Länderbereiche, oder einen Güterzug darzustellen mit interessanten Problemen, der auf einem Abstellgleis plaziert wird, wo er niemanden stört.
    Dem Deutschen Ausschuß wurde das Schicksal der zweiten Alternative beschert. Er löste sich nach zwölfjährigem Bestehen auf, nachdem die Länder ihre Bildungseinrichtungen und Bildungsmaßnahmen aus eigener Machtvollkommenheit auf der Grundlage ihrer grundgesetzlich garantierten Kulturhoheit nach eigenem Ermessen gebildet und getroffen hatten. Dort, wo der Bund von Anfang an tätig werden konnte, nämlich auf dem Gebiete der Forschungsförderung, rührte er sich zunächst nicht und überließ auch hier den Ländern Initiative und Handlungsfreiheit. Erst am 5. September 1957 kam es zur Begründung des Wissenschaftsrates, der die Aufgabe erhielt, einen Gesamtplan für die Förderung der Wissenschaften zu erarbeiten. Acht Jahre lang hatte der Bund zugesehen — obwohl ihm das Grundgesetz die Möglichkeit der Einflußnahme gegeben hatte —, wie sich die Länder in der Forschung und Wissenschaft unter ihrem Länderhorizont und auf dem Boden ihres wirtschaftlichen Vermögens oder Unvermögens bemühten, den großen Entwicklungen der modernen Wissenschaft und dem vermehrten Andrang zum Hochschulstudium an den Universitäten und Technischen Hochschulen allein gerecht zu werden.
    Gerade hier hatte der Krieg die größten Zerstörungen bewirkt. Die Auflösung des preußischen Kulturapparats mit seinen 13 Universitäten, seinen Technischen, Tierärztlichen, Landwirtschaftlichen Hochschulen, Pädagogischen Akademien, der KaiserWilhelm-Gesellschaft, dem Robert-Koch-Institut, der Berliner Staatsbibliothek und anderen bekannten Forschungseinrichtungen, seinen Theatern und Musikanstalten, seinem musealen Besitz usw. wurde nicht nur nicht mit einem gleichwertigen Neuaufbau verbunden, sondern hinterließ auch einen unausfüllbaren Hohlraum. Der Verlust von acht Universitäten, sechs Technischen Hochschulen, acht Pädagogischen Akademien, zahllosen anderen Lehrer-, Kunst- und Wirtschaftshochschulen und vieler anderer Bildungs- und Forschungseinrichtungen, der durch die Abtrennung der Ostzone entstand, das kulturelle Defizit, das sich im Westen durch die Teilung Deutschlands bildete, die sehr viel mehr Bildungs-, Forschungs- und Kunstinstitute der Ostzone zuwarf, als die zurückbleibende Bevölkerung Mitteldeutschlands benötigte, dieser durch die Teilung Deutschlands bewirkte Fehlbestand an Bildungs-, Forschungs- und Kunstanstalten ist bis heute nicht ausgeglichen. Der Bevölkerung, die beispielsweise zum Einzugsgebiet der Universitäten Königsberg in Ostpreußen und Breslau in Schlesien gehörte und größtenteils nach Westdeutschland vertrieben oder geflüchtet war, konnten neue Universitäten oder wissenschaftliche Lehr- und Forschungseinrichtungen in ausreichendem Maße nicht geöffnet werden.
    Dem Bildungsgefälle z. B. auf wissenschaftlichem Gebiet, das dadurch entstand, daß die Nachfolgeländer des preußischen Staates, die durch den gesamten Kulturapparat Preußens ausreichend versorgt waren, durch die Abtrennung des preußischen Ostteils aber in ein großes Hochschuldefizit gerieten, wurde nicht etwa entgegengewirkt, sondern es vergrößerte sich während der jüngsten Entwicklung zusehends. So werden in Zukunft drei Flächenländer, nämlich Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, drei Universitäten besitzen, während vier andere Flächenländer, die größtenteils über gewachsene Kultureinrichtungen und Verwaltungen verfügen, bildungspolitisch also weniger unter der Katastrophe von 1945 gelitten haben, in Zukunft 16 Universitäten unterhalten. Dabei ist noch das Kuriosum zu verzeichnen, daß der zweitgrößte Flächenstaat der Bundesrepublik, der mit 6,8 Millionen Einwohnern mit seiner einzigen Landesuniversität das größte Universitätsdefizit in der Bundesrepublik aufweist, die zweite Landesuniversität offenbar nicht will. Ja, im Verwaltungsabkommen vom 4. Juni 1964, das die Länder über die Finanzierung der Universitäten Bochum, Bremen, Dortmund, Konstanz und Regensburg abgeschlossen hatten, verpflichtete sich dieses Land, zum Bau der vierten Landesuniversität und einer neuen Technischen Hochschule in Nordrhein-Westfalen, der vierten Landesuniversität in Baden-Württemberg sowie der vierten Landesuniversität in Bayern beizutragen; auf den Bau der eigenen notwendigen zweiten Landesuniversität aber verzichtete es auch hier.
    Keine Gewalt der Bundesrepublik fand sich rechtzeitig, die Decke der Wissenschaft und Forschung, die durch die Abtrennung Ostdeutschlands für die Bundesrepublik zu kurz geworden war, durch notwendige sachgerechte Ausweitungsmaßnahmen und die richtige Lageverteilung wieder passend und ausreichend zu gestalten. Hier stellt sich der Teil der Frage 3 unserer Großen Anfrage an die Bundesregierung, der den beschleunigten Aufbau' der Hochschulen betrifft und das Kernstück unserer Großen Anfrage bildet, die ergänzt wird durch die Frage nach der Möglichkeit einer zweckmäßigen regionalen Verteilung der neu zu bauenden Universitäten, damit die grundgesetzlich verbürgte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik ge-



    Dr. Mühlhan
    währleistet bleibt. Vor allem haben wir die Frage nach der Beschleunigung dieser notwendigen Maßnahmen zu stellen; denn die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, dessen Arbeit an dieser Stelle vor diesem Hohen Hause nicht hoch genug gewürdigt werden kann, lagen schon im Jahre 1960 vor. 1965, fünf Jahre später, ist ein Teil der einzigen Universität von den fünf vorgeschlagenen Neugründungen, in Bochum, bezugsfertig geworden. Wie ist diese Verzögerung zu erklären? Kann das Schneckentempo der deutschen Wissenschafts- und Forschungsförderung nicht auf die Raketengeschwindigkeit der modernen technischen Entwicklung abgestimmt werden? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Beschleunigung zu erreichen? Sind die Länder für diese Entwicklung verantwortlich oder der Bund? War es zweckmäßig, Bremen, das 1963 einen Jahresetat von rund 830 Millionen DM verzeichnete, die Lasten einer Universitätsneugründung aufzuerlegen? Kann nicht bei der Verteilung der öffentlichen Ausgaben auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, die sich auf 150 Milliarden DM belaufen, eine leichte Schwerpunktverschiebung vorgenommen werden, damit nicht an der Stelle am meisten gespart werden muß, wo die Kriegsverluste bis heute am wenigsten ausgeglichen geblieben sind?
    Es war eine gute Fügung, daß am 15. Juli 1965 das Abkommen über die Errichtung eines Deutschen Bildungsrates perfekt wurde. Denn der Deutsche Ausschuß hatte sich aufgelöst. Angeregt wurde die Gründung des Bildungsrates von dem Tübinger Professor Erbe, der ihm auch den Namen gab, während Kultusminister Hahn offiziell die Vorschläge zu seiner Verwirklichung machte. Beiden Herren ist dafür besonders zu danken. Die Kompetenz des Deutschen Bildungsrates betrifft offenbar alle die Angelegenheiten der Bildungspolitik, die nicht vom Wissenschaftsrat zu erledigen sind. Zwar sollen Bildungs-und Wissenschaftsrat für Fragen, die die Aufgabenbereiche beider berühren, einen Koordinierungsausschuß errichten, der von beiden mit der gleichen Vertreterzahl besetzt wird. Aber diese Berührungsbereiche bilden die Grenzfälle der Zuständigkeit beider Einrichtungen. Was uns Sorge macht, ist die Zusammensetzung der beiden Kommissionen. In der Regierungskommission sitzen vier Minister der Bundesregierunng: die Minister für Inneres, Wirtschaft, Familie, Wissenschaft, ferner 14 von den Ländern ernannte Vertreter, von denen drei auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände bestimmt werden sollen. Zersplittert sich auf dieser Ebene nicht alles in dem Gegeneinander der unterschiedlichen Interessen- und Arbeitsbereiche der vier Bundesressorts und der elf Ländervertreter?
    Die Bildungskommission wird zwar insgesamt vom Bundespräsidenten berufen, aber auf Vorschlag der elf Länderregierungen, der Bundesregierung und der kommunalen Spitzenverbände, die je vier bzw. je drei Vertreter benennen. 36 Köpfe des Bildungsrates sollen also Bedarfs- und Entwicklungspläne, Empfehlungen für langfristige Planungen für das deutsche Bildungswesen ausarbeiten. Für die Vorschläge des Bildungsrates sind die Länder zuständig. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates berührten in
    der Hauptsache die Zuständigkeit des Bundes und der Länder. Darin lag die Erfolgsgarantie des Wissenschaftsrates. Der Deutsche Ausschuß konnte neben den Ländern, die ihre Kulturhoheit handhabten, keine durchgreifende Wirksamkeit entfalten. Wird der Bildungsrat, vor allem die Bildungskommission, sich neben den Ländern, neben der Kultusministerkonferenz behaupten können? Glaubt die Bundesregierung, die Schwierigkeiten überwinden zu können, die sich aus der gleichgerichteten Aufgabenstellung des Bildungsrates und der Kultusministerkonferenz ergeben, die von Amts wegen die Kulturhoheit der vertretenen Länder wahren muß, und zwar jeder Minister für sich und sein Land? Ist nicht der Einfluß des Bundes in zu bescheidenen Grenzen gehalten?
    Besonders störend wirkt die Bestimmung, daß in den Bildungs- und Erziehungsangelegenheiten, die der Bildungsrat wahrnehmen soll, auf Bundesebene der Bundesminister des Innern verantwortlich und zuständig sein wird. Wer hat diese Bestimmung durchgesetzt? Die Länder oder der Bund?
    Dabei stellt sich dem unvoreingenommenen Betrachter die Frage: Ist die Gespaltenheit der Ressortverantwortlichkeit in den Bildungsangelegenheiten auf Bundesebene wünschenswert? Haben die Länder ein Interesse an dieser Spaltung und die Ressortverantwortlichkeit des Innenministers begrüßt, damit das Gewicht des Bundeswissenschaftsministers nicht zu groß wird?
    Damit rückt die Frage 2 unserer Großen Anfrage ins Blickfeld der Betrachtung, nämlich die Frage der Aufgabenverteilung der Bildungs- und Forschungsangelegenheiten im Rahmen der Bundesregierung. Vor einigen Tagen wurde die Einrichtung eines Kabinettsausschusses für wissenschaftliche Forschung, Bildungs- und Ausbildungsförderung bekanntgegeben. Zehn Minister sollen ihm angehören. Es sind die Minister für Inneres, Finanzen, Wirtschaft, Ernährung, Arbeit, Verteidigung, Bundesrat, Schatz, Familie, wissenschaftliche Forschung. Hierzu müssen wir erhebliche Sorgen und Bedenken äußern, ob es zweckmäßig ist, die Kompetenz des Bundes, die in Bildungs- und Forschungsangelegenheiten gegenüber der Kulturhoheit der Länder sowieso beschränkt ist, so weitgehend aufzuspalten und zu zerstückeln.
    Sie alle wissen, daß die Sachbezogenheit der Ressorteinteilung und die Ressorteinteilung innerhalb der Ministerien seit dem 18. Jahrhundertgeübt wird. Seit dieser Zeit wurden die Angelegenheiten der Bildung, Kunst und Wissenschaft überall in der Welt in einem Ministerium, im Kultusministerium, bearbeitet.
    Der Bundesinnenminister betreut gegenwärtig die Preußische Staatsbibliothek und den gesamten Preußischen Kulturbesitz. Einige von Ihnen wissen aus eigener Erfahrung, daß diese Bibliothek einmal ein großes Bildungsinstrument gewesen ist. Denjenigen, die eine Vorstellung davon haben, wie streng die kulturpolitische Sachbezogenheit der einzelnen Ressorts innerhalb der preußischen Staatsregierung gehandhabt wurde, wird es unbegreiflich erschei-



    Dr. Mühlhan
    nen, daß ein preußischer Innenminister die Verfügungsgewalt über die Preußische Staatsbibliothek hätte verlangen können. Jedenfalls wäre jedes preußische Staatsministerium über eine solche Forderung diskussionslos zur Tagesordnung übergegangen. Das gleiche gilt von dem übrigen Preußischen Kulturbesitz, den der Bundesinnenminister heute verwaltet.
    Wir können verstehen, daß diese Ressortordnung bislang eingehalten wurde, weil der Innenminister die Verfügungsgewalt besaß, als das Bundeswissenschaftsministerium noch nicht eingerichtet war. Heute ist diese Aufteilung nicht mehr berechtigt.
    Wir fragen die Bundesregierung, wann die Angelegenheiten des Preußischen Kulturbesitzes und die damit zusammenhängenden Sachgebiete in das Wissenschaftsministerium eingeordnet werden. Wir können nicht zustimmen, daß man in der Ressortsverteilung der Wissenschafts- und Bildungsangelegenheiten des Bundes an längst vergangene Verhältnisse anknüpft, indem sie nach Prinzipien geregelt wird, die im 18. Jahrhundert Geltung hatten.
    Im übrigen gilt auch hier das Wort: Viele Köche verderben den Brei. Man kann es auch anders sagen: Geben Sie einem deutschen Minister eine Kompetenz, und er wird sie verteidigen.

    (Heiterkeit.)

    Die Fragen des Honnefer Modells berühren die gleiche Sache. Die Studienförderung und die Hochbegabtenförderung im engeren Sinne fallen ebenfalls in den Geschäftsbereich des Innenministers. Ich sehe keine Sachzusammenhänge zwischen Studienförderung und dem Verwaltungsressort des Innenministeriums. Da diese Sachzusammenhänge nicht bestehen, wird es höchste Zeit, daß diese Studienförderung in den Bereich des Bundeswissenschaftsministeriums übergeben wird.
    Die Studienförderung des Honnefer Modells berührt die Frage der Bildungsförderung in der Bundesrepublik überhaupt.. Sie wissen, daß man in vielen Bereichen auf dem Gebiete der Bildungsförderung tätig ist und eine Einheit nicht besteht, daß beispielsweise die sogenannte kategoriale Bildungsförderung den größten Anteil des finanziellen Aufwands verschlingt und daß die Studienförderung im engeren Sinne, das Honnefer Modell und die Begabtenförderung, etwa ein Drittel der gesamten Bildungsförderung umfaßt.
    Es geht hier — ich nenne die Zahl von 1964 — um 510 Millionen DM, die für die Bildungsförderung ausgegeben werden. Sie wissen, daß später das 40-DM-Gesetz hier im Hohen Hause angenommen wurde. Die Sollunkosten dieses 40-DM-Gesetzes betrugen 480 Millionen DM, so daß wir plötzlich eine Bildungsförderung verkraften mußten, die einen Finanzbedarf von fast einer Milliarde DM benötigte. Als der Kollege Lohmar einmal ein Studienförderungsgesetz beantragte, in dem er die Zusammenfassung der Studienförderung empfahl, wurde eine Summe von 850 Millionen DM als zu hoch angesehen. Wir sind nach dem 40-DM-Gesetz bereits auf 990 Millionen DM.
    Daraus ist zu ersehen, daß in kürzester Frist eine Regelung getroffen werden muß, die eine Vereinheitlichung der Bildungsförderung bewirkt. Auch diese Vereinheitlichung müßte unter der Hand des Wissenschaftsministers geschehen. Denn nur er ist zuständig, nur er ist sachbezogen und hat diese Dinge dann auch so, wie er es sich vorstellt, durchzuziehen. Sie kennen die Schwierigkeiten mit der Bildungsförderung innerhalb der verschiedenen Ressorts. Dem Sozialministerium untersteht die Bildungsförderung der Sozialbetreuten, der Kriegsbeschädigten usw. Diese kategoriale Studienförderung würde natürlich bei den Ressorts verbleiben, bei denen sie sich heute befindet. Trotzdem bleibt die Frage nach der Koordinierung der gesamten Bildungsförderung, damit nicht mehrere Einrichtungen der Bildungsförderung von einer Seite beansprucht werden können, was bei der heutigen Sachlage durchaus möglich ist. Wir fragen also die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zu einer Vereinheitlichung der Bildungsförderung ergreifen will?
    Meine Damen und Herren, wir haben unsere Anfragen weniger auf die Sachfragen der Bildungs- und Wissenschaftspolitik konzentriert als vielmehr auf die politische Verantwortung derjenigen, die sie gesetzlich bestimmen. Gestatten Sie, daß ich mir als Neuling unbefangen ein Urteil über die politische Verantwortung dieses Hohen Hauses erlaube. Fehlentwicklungen in der Kulturpolitik treffen die Verantwortung sowohl der Länder als auch des Bundes. — Niemand kann sich bei Fehlentwicklungen der Kulturpolitik in der Bundesrepublik hinter Zuständigkeitsfragen verstecken. Der Bund hat nun einmal die höchste Gesetzgebungsgewalt über alle Dinge. Er kann entscheiden, wenn es notwendig ist, ob eine Rahmengesetzgebung, eine konkurrierende Gesetzgebung oder eine direkte Gesetzgebung notwendig ist. Wenn sie notwendig wird, hat sich das Hohe Haus für die Form zu entscheiden, die am zweckmäßigsten ist.

    (Abg. Huys: Sie haben vergessen, daß wir ein Grundgesetz haben!)

    — Wenn Sie die Notstandsgesetzgebung und den Finanzausgleich durch eine Änderung des Bundesgrundgesetzes bewirken müssen, dann müssen Sie, wenn es notwendig ist, auch den Kulturausgleich durch eine Änderung der Grundgesetzgebung überlegen.

    (Beifall rechts. — Abg. Huys: Reden Sie mit den Landesfürsten!)

    In der Politik und in der Geschichte entscheiden nicht Zuständigkeiten, sondern allein richtige oder falsche Entscheidungen. Ich bitte, auch in der Frage des Kulturausgleichs diese Tatsache zu berücksichtigen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Anfragen der drei Fraktionen werden vom Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung beantwortet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung begrüßt die Mög-



    Bundesminister Dr. Stoltenberg
    lichkeit einer Darlegung und eingehenden kritischen Erörterung ihrer Absichten in der Wissenschafts-und Bildungspolitik, unserer gesamten staatlichen Aufgaben auf diesen Gebieten, die von den drei Fraktionen des Hohen Hauses mit ihren Großen Anfragen gewünscht wurde. Die einzelnen Themenkreise überschneiden sich in den 14 Punkten der Anfragen so stark, daß ich Ihr Einverständnis voraussetzen darf, wenn ich in der Beantwortung systematisch und nicht in der Reihenfolge der Einzelfragen vorgehe.
    Ich beginne mit einer kurzen Darlegung der allgemeinen Ziele unserer Wissenschaftspolitik und — damit eng verbunden — den Fragen der finanziellen Planung, die in der ersten Frage der CDU/ CSU-Fraktion und der zweiten Frage der SPD-Fraktion angesprochen sind.
    Sie wissen, meine Damen und Herren, wie lange in der deutschen Politik nach 1945 die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit des Bundes auf diesem Gebiet ungeklärt waren und größtenteils sehr restriktiv ausgelegt wurden. Internationale Beschränkungen kamen in der Zeit des Besatzungsstatuts als weiteres Hindernis hinzu.
    So hat der Bund die fünf Hauptgebiete seines Wirkens nur schrittweise, zum Teil mit noch weiterbestehenden Begrenzungen in Angriff nehmen können. 1955 begann die systematische Förderung der Erforschung und Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke mit der Gründung des Bundesministeriums für Atomfragen, unmittelbar nach der Wiedergewinnung der Souveränität, die uns diese Möglichkeit eröffnete. In den folgenden Jahren wuchs bei den Ländern, den Trägern der wissenschaftlichen Hochschulen und damit vorwiegend der Aufgaben der allgemeinen Wissenschaftsförderung, die Bereitschaft, den Bund durch Verwaltungsabkommen und informelle Absprachen an wichtigen Programmen in diesem Bereich zu beteiligen, weil deutlich wurde, wie notwendig überregionale Kooperation und die Mitwirkung des Bundes an diesen großen Ausbauvorhaben ist. 1957 kam es so zur Begründung des Wissenschaftsrates, ab 1958 konnte sich der Bund an der Finanzierung der einmaligen Ausgaben für die wissenschaftlichen Hochschulen beteiligen. 1957 verständigten sich Bund und Länder über ein gemeinsames System der Studienförderung nach den Grundsätzen des sogenannten Honnefer Modells. Ende der 50er Jahre gewann die Verteidigungsforschung als eine Ressortaufgabe innerhalb der Bundesregierung wachsende Bedeutung für bestimmte Sektoren der angewandten Forschung und technischen Entwicklung. Andere Bundesministerien hatten bereits in den Nachkriegsjahren die wissenschaftlichen Institute der sogenannten Ressortforschung übernommen und schrittweise ausgebaut. 1962 entschlossen sich die Bundesregierung und der Bundestag, durch internationale Vereinbarungen und ergänzende nationale Programme die Weltraumforschung in Deutschland zu entwickeln und zu fördern.
    Man muß also bei einer nüchternen Analyse und Zielsetzung die unterschiedlichen verfassungsrechtlichen und politischen Voraussetzungen und Wirkungsmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen erkennen. In der Atom- und Weltraumforschung — Großforschung mit starken internationalen Verflechtungen — ist die Funktion des Bundes ausgeprägt. Hier sind seine Programme, die in engem Zusammenwirken mit der Wissenschaft erarbeitet wurden, seit Jahren weithin bestimmend. Der Großteil der Finanzierung erfolgt durch ihn. In der allgemeinen Wissenschaftsförderung liegt das Schwergewicht der Verantwortung und Zuständigkeit nach unserer Verfassung weiterhin bei den Ländern als den Trägern der wissenschaftlichen Hochschulen. Allerdings hat sich die Mitwirkung des Bundes im Rahmen der bestehenden Verwaltungsabkommen, die in bestimmten Sektoren durch neue ergänzt werden müssen, nach allgemeiner Auffassung als richtig und notwendig erwiesen.
    Die Wissenschaftspolitik ist in unserem föderativen System, wenn sie Erfolg haben will, zunächst auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Bund und Ländern angewiesen. Hierzu ist bereits von meinen Amtsvorgängern — den Herren Lenz, Professor Balke und Strauß — eine erfreuliche Basis durch die Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern geschaffen worden. Wir haben den Wissenschaftsrat als gemeinsames Beratungsorgan, wir haben Abkommen über die zusätzliche Förderung der bestehenden Hochschulen durch den Bund sowie über die gemeinsame Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-PlanckGesellschaft. Weitere Vereinbarungen, z. B. über die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Neugründung von Hochschulen und Medizinischen Akademien, stehen bevor.
    Zu einer Wissenschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist aber nicht nur eine enge Partnerschaft zwischen dem Bund und den elf Ländern notwendig. Ebenso wichtig ist die Partnerschaft mit der Wissenschaft selbst. Und schließlich — vor allem bei der Förderung der technischen Entwicklung — muß sich die Partnerschaft auch auf die Wirtschaft erstrecken.
    Welche Bedeutung die Kooperation zwischen Bund und Ländern mit der Wissenschaft und Wirtschaft hat, wird am besten durch die uns bevorstehenden Aufgaben deutlich. In der letzten Legislaturperiode hat das Hohe Haus die Bundesregierung ersucht, „die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Wissenschaftsplanes als Teil eines nationalen Gesamtplanes für Bildung und Forschung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und der Wissenschaft zu schaffen". Dabei wird gelegentlich, auch in früheren Äußerungen hier im Bundestag, an Planungen von zehn bis fünfzehn Jahren gedacht.
    Ich muß allerdings darauf hinweisen, daß die Selbstverwaltungsorganisationen der Wissenschaft zu langfristigen und zu perfektionistischen Planungsvorstellungen mit beträchtlicher Reserve gegenüberstehen. Besonders in den naturwissenschaftlichen Disziplinen sind — wie von ihnen mit Recht betont wird — in den letzten beiden Jahrzehnten fast alle grundlegenden neuen Forschungsergebnisse, die hohe Investitionen erfordern, vier oder



    Bundesminister Dr. Stoltenberg
    fünf Jahre vorher überhaupt noch nicht vorhersehbar gewesen. Das Votum der Wissenschaftler spricht deswegen deutlich für begrenzte mittelfristige Programme von drei, vier, fünf Jahren, die in sich genügend elastisch bleiben müssen und der ständigen Anpassung an den neuesten Stand bedürfen. Die guten Erfahrungen, die wir u. a. mit dem Atomprogramm, dem ersten Verwaltungsabkommen von Bund und Ländern über die Wissenschaftsförderung, dem Konsortialvertrag zwischen dem Bund und Baden-Württemberg über die Finanzierung des Kernforschungszentrums Karlsruhe gemacht haben, sprechen ebenfalls für diesen Weg. Aus diesen Entwürfen für die einzelnen großen Aufgabenbereiche bildet sich dann ein Gesamtplan, der aber jährlich überprüft und fortgeschrieben werden muß.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Nach dem Verwaltungsabkommen über die Errichtung des Wissenschaftsrates vom 5. September 1959 hat dieser unter anderem die Aufgabe, „auf der Grundlage der von Bund und Ländern im Rahmen ihrer Zuständigkeiten aufgestellten Pläne einen Gesamtplan für die Förderung der Wissenschaft zu erarbeiten". Im Forschungsbericht I der Bundesregierung, im deutschen Atomprogramm, im Memorandum Weltraumforschung, in der Bedarfsfeststellung der Länder und in einigen Denkschriften der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind jetzt Unterlagen — gleichsam Elemente — vorhanden, um die Erarbeitung _dieses Gesamtplans zu ermöglichen. Der Wissenschaftsrat hat mit den Vorarbeiten hierfür
    begonnen. Er wird wiederum die Vorschläge der großen Selbstverwaltungsorganisationen der deutschen Wissenschaft und der speziellen Beratungsgremien, wie der Deutschen Atomkommission und der Deutschen Kommission für Weltraumforschung berücksichtigen.
    In ähnlicher Weise wird mit den Ländern auch ein Bildungsplan erarbeitet werden müssen. Hier wird es nach vorherrschender Auffassung freilich zunächst mehr um Fragen des Bildungsinhalts und der Bildungsstruktur und nicht so sehr um die Finanzierung gehen.
    Daneben sind Überlegungen und Arbeiten im Gange, um — nach den Worten des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung — „die haushaltspolitischen Entscheidungen von den Einjahreszufälligkeiten zu lösen und auf der Grundlage mehrjähriger, nach Maßgabe sachlicher und politischer Dringlichkeiten geordneter Rahmenpläne" zu treffen. Auch der Finanzbericht 1966 der Bundesregierung, der demnächst dem Bundestag eine Vorausschau auf die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts 1966 bis 1970 geben wird, hebt die Vorrangstellung der Ausgaben für die wissenschaftliche Forschung bei den nicht gesetzlich gebundenen Ausgaben hervor.
    Die Ergebnisse des Wissenschaftsplans und Bildungsplans müssen in die mittelfristige Finanzvorschau des Bundes, der Länder und der Gemeinden eingeordnet werden. Allein dadurch lassen sich die Vorstellungen der genannten Pläne mit den finanziellen Möglichkeiten und den struktur- und konjunkturpolitischen Erfordernissen in Einklang bringen.
    Meine Damen und Herren, was sind nun für. Prioritäten festzusetzen und von wem sollen solche Entscheidungen getroffen werden? Wir müssen dabei verschiedene Stufen unterscheiden: Eine eindeutig politische Frage ist die Bestimmung des Ranges, den die Wissenschaftsförderung in der Reihenfolge der Staatsaufgaben erhalten soll. Regierung und Parlament entscheiden darüber, welchen Rang sie der Wissenschaft einräumen, welchen Anteil am Budget sie ihr neben den Anteilen der Verteidigung, der sozialen Aufwendungen, des Verkehrswesens usw. zubilligen. Ich freue mich, daß es hierüber auch in der bisherigen Debatte zwischen den Fraktionen keine prinzipiellen Meinungsverschiedenheiten gibt. Wir sind einig, daß die Wissenschaft erstrangig einzuordnen ist. Wir müssen anstreben, wie es schon der Bundesforschungsbericht I begründete, in Zukunft 3 % unseres Bruttosozialprodukts der Wissenschaft zu widmen. Aber, meine Damen und Herren, dieses Ziel werden wir nach Überzeugung der Bundesregierung nicht in einem Wettlauf an Wohlwollens-Erklärungen und Anträgen, sondern nur in einer in sich schlüssigen, genau abgestimmten Finanzpolitik erreichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das gilt gerade für die nächsten Jahre, bei denen — wie wir alle wissen — die Haushaltslage äußerst angespannt ist und die Öffentlichkeit mit den Wissenschaftlern und Sachverständigengremien vom Bund eine strikte Begrenzung seiner Ausgaben erwartet. Ohne das Haushaltssicherungsgesetz, das von der Mehrheit dieses Hauses gegen manche Widerstände beschlossen wurde, hätten wir die Steigerung des Wissenschaftsetats im Jahre 1966 um rund 30 '% niemals erreicht, die jetzt vielen noch als unzureichend erscheint.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir hätten — und ich sage das mit allem Nachdruck als jemand, der, wie Herr Kollege Lohmar zu Recht sagte, sich lange mit Finanzen in diesem Hause beschäftigt hat — nicht einmal den Stand des Vorjahres erreicht. An dieser einfachen Wahrheit wird vieles gemessen, was heute und an anderen Tagen an Polemiken und Versprechungen zu hören ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Selbst wenn wir 3% unseres Bruttosozialprodukts jährlich zur Förderung der Wissenschaft verwenden, reichen diese Mittel nicht aus, alle Wünsche zur Förderung der Wissenschaft und technischen Entwicklung — research und development sehen wir genau wie Sie, Herr Kollege Lohmar, als eine Einheit an —, und zwar auch nicht alle berechtigten Wünsche, zu erfüllen. Die Forschungsausgaben wachsen in allen fortschrittlichen Ländern jährlich um 20 bis 25 %, also wesentlich schneller als das Sozialprodukt. Deswegen ist man auch in Staaten, die uns in der Förderung der Wissenschaft voraus sind, wie z. B. die Vereinigten Staaten und Großbritannien, genötigt, Prioritäten festzusetzen, Schwerpunkte zu bilden.
    Solche Prioritäten können nur in Partnerschaft mit der Wissenschaft und vielfach auch in einer weiteren



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    ) Partnerschaft mit der Wirtschaft festgelegt werden. Hierfür nur ein aktuelles Beispiel: Das Deutsche Elektronen-Synchrotron in Hamburg, eine der modernsten Anlagen der Welt, wird nur wenige Jahre an der Spitze der Weltklasse stehen. Es gilt also, seine Möglichkeiten jetzt mit allen Kräften zu nutzen. Seine jährlichen Betriebskosten — die Kosten eines Großgeräts! — nähern sich aber schon dem Betrag von 40 Millionen DM. Die gleiche Summe ist notwendig, um etwa eine deutsche mittelgroße Universität komplett — ohne ihre medizinischen Kliniken — zu unterhalten.
    Es ist einleuchtend, meine Damen und Herren, daß wir Entscheidungen, solche teuren Einzeleinrichtungen weiter auszubauen oder neu zu errichten, wie z. B. jetzt in der Radioastronomie, nur nach einer Vorausschau in unserer Haushaltsentwicklung und nach Abstimmung mit der Wissenschaft treffen können. Wir freuen uns, daß die Wissenschaft uns hilft, einen Sach- und Interessenausgleich zu finden. Damit übernehmen diese Organisationen und Beratungsgremien auch einen Teil der Verantwortung, ohne uns allerdings von der Verantwortung, die wir dem Parlament gegenüber tragen, zu entlasten. Würden die Wissenschaft und die Wirtschaft darauf bestehen — was glücklicherweise auf unserem Gebiet nicht der Fall ist —, daß alle Wünsche erfüllt werden, dann würden sich Wissenschaft und Wirtschaft praktisch bei der Entscheidung ausschalten. Denn der Staat kann nun einmal nur im Rahmen seiner bestehenden Möglichkeiten, im Rahmen der vom Parlament für die Wissenschaft allgemein festgelegten Prioritäten und der dafür zur Verfügung stehenden Gesamtsumme seine Einzelentscheidungen treffen. Würde kein Partner bei der Vorbereitung dieser Entscheidungen helfen oder die Notwendigkeit von Beschränkungen akzeptieren, dann fielen praktisch die Entscheidungen allein vom grünen Tisch. Die Aufgabe unserer Wissenschaftspolitik muß es sein, dies zu vermeiden, die vertrauensvolle Kooperation von Staat und Wissenschaft weiter zu fördern.
    Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, noch ein Wort zur Förderung der technischen Entwicklung durch den Staat sagen. In einer funktionierenden Wettbewerbswirtschaft ist es zunächst Aufgabe der Wirtschaft selbst, die Entwicklung neuer Techniken und die dafür benötigte angewandte Forschung zu betreiben und die Ergebnisse der Forschung und neue technische Verfahren auch zu nutzen. Die hierfür notwendigen Mittel hat die Industrie grundsätzlich selbst zu erwirtschaften. Von diesem Grundsatz sind aber Ausnahmen notwendig. Sie liegen im wesentlichen auf drei Gebieten: erstens in der Förderung der sogenannten neuen Technik, zweitens in der Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung der Mittel- und Kleinbetriebe, drittens in Einzelfällen aus struktur- und wachstumspolitischen Gründen.
    In der sogenannten neuen Technik gibt es Komplexe, wo sich entweder ein massiver Forschungsrückstand ergeben hat oder aber Aufgaben in einer finanziellen Größenordnung vorliegen, daß sie weder der Staat noch die Wirtschaft allein durchführen können. Ich denke hier z. B. an die Förderung der Erforschung und Nutzung der Atomenergie für friedliche Zwecke und die Weltraumforschung. In allen Staaten der Welt, die sich dieser Aufgabe annehmen, ist hier der Staat aktiv als Förderer tätig, soweit er nicht die Dinge selbst in die Hand genommen hat.
    Bei der industriellen Gemeinschaftsforschung geht es darum, im Interesse des Fortbestandes der Klein-und Mittelindustrien, die vielfach nicht in der Lage sind, die zur Erhaltung und Fortentwicklung ihres Betriebes notwendige Forschung allein zu betreiben, den Zusammenschluß zur gemeinsamen Forschung und diese selbst zu fördern. Die Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung liegt also in gezielten Maßnahmen der Gewerbeförderung. Sie gehört traditionell zum Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft. Für eine Abstimmung dieser Maßnahmen mit der allgemeinen Forschungsförderung ist gesorgt.
    Schließlich kann es, wie ich schon sagte, in Einzelfällen aus struktur- und wachstumspolitischen Gründen notwendig sein, zur Erhaltung oder Entwicklung eines bestimmten Wirtschaftszweiges Forschung und technische Entwicklung vorübergehend mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen.
    Meine Damen und Herren, insgesamt stehen wir vor einem neuen Abschnitt der Forschungspolitik. Die Förderung der allgemeinen wissenschaftlichen Forschung, insbesondere der Grundlagenforschung und die Förderung der technischen Entwicklung, die auch in anderen Staaten von der Wirtschaft noch nicht allein vorgenommen werden kann, müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
    Ich komme jetzt zur dritten Frage der SPD-Fraktion. Im Bereich der Bundesregierung gibt es über 60 Beiräte und sonstige Beratungsgremien. Unterschiede in der Zahl der Wissenschaftler, die hier mitwirken, ergeben sich vielleicht daraus, daß es manche Doppelbesetzungen gibt oder manche Gremien nur einen ganz kurzen zeitlichen Wirkungsauftrag haben. Diese Gremien sind nur zu einem gewissen Teil Einrichtungen zur wissenschaftlichen Beratung der Regierung, zu einem erheblichen Teil sind es Organe, deren Mitglieder wegen ihrer Fachkunde, ihres Vertrautseins mit bestimmten Lebensbereichen als Ratgeber herangezogen werden.
    Eine Einteilung der Beratungsgremien in Kategorien ist naturgemäß schwierig. Trotzdem möchte ich versuchen, auf einige besonders spezifische Gruppen hinzuweisen, die auf Grund ihrer Aufgabe oder ihrer Entstehung gemeinsame Merkmale zeigen. Da sind einmal die Beiräte, die auf gesetzlicher Grundlage beruhen. Sie sind für solche Bereiche geschaffen, für die ein ständiger Ratschlag von Fachleuten nötig ist. Oft sind in diesen Fällen die Gutachten und Äußerungen der Beratungsorgane Grundlage für gesetzgeberische Vorhaben. Beispiele für solche Beiräte sind u. a. der „Sozialbeirat" und der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung". Die Verbindung von Vertretern der Wissenschaft und Praxis hat sich hier bewährt.
    Weiterhin gibt es Ad-hoc-Gremien, die für einen ganz bestimmten Zweck zusammengerufen werden



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    und sich nach der Erfüllung dieser Aufgabe auflösen. Die Zweckbestimmungen können sehr unterschiedlicher Art sein: Gutachten für die Gesetzgebungsvorhaben, für organisatorische oder verwaltungstechnische Maßnahmen oder einfach eine Unterrichtung über bestimmte Fach- und Lebensgebiete. Beispiele für derartige Ad-hoc-Gremien sind die Kommission für die Große Strafrechtsreform, für die Finanzreform und die Energie-Enquete.
    Ein besonderer, neuartiger Typ von Beratungsorganen wurde auf den Gebieten notwendig, auf denen sich der Staat der neuen Naturwissenschaften und Techniken annimmt. Die Deutsche Atomkommission und die Kommission für Weltraumforschung sind Gremien, in denen die maßgeblichen Wissenschaftler dieser Fachgebiete, aber auch Fachleute der entsprechenden Wirtschaftszweige vertreten sind und die das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung ständig beraten. Erst durch die Einschaltung dieser in Fachkommissionen und Arbeitskreise untergliederten Beratungsgremien kann der erforderliche Sachverstand aus Wissenschaft und Wirtschaft gewonnen und eine beträchtliche Ausweitung der staatlichen Verwaltung verhindert werden.
    Nicht zu vergleichen mit den vorgenannten Beiräten sind der Wissenschaftsrat und in Kürze der Bildungsrat. Bei diesen handelt es sich um Planungs-und Gutachtenorgane des Bundes und der Länder für das gesamte deutsche Wissenschafts- und Bildungswesen. Wie sich aus ihren Aufgaben ergibt, haben beide im Gegensatz zu den erwähnten Gremien gewichtige gesamtstaatliche Funktionen zu erfüllen. Jedoch auch sie können politische Entscheidungen nur vorbereiten und abstimmen, aber diese den Regierungen und Parlamenten von Bund und Ländern nicht abnehmen.
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß neben den Bundesforschungsanstalten auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft die satzungsmäßige Aufgabe hat, „Parlament und Behörden in wissenschaftlichen Fragen" zu beraten.
    Es gibt dann noch Gremien, die sehr speziell die Aufgabe wissenschaftlicher Planung und Beratung für die Bundesregierung haben und bei denen die wissenschaftliche Arbeit als eigentliche Forschungstätigkeit im Vordergrund steht. Ich nenne hier als Neugründungen der letzten Zeit die Stiftung „Wissenschaft und Politik", die beim Auswärtigen Amt ressortiert, und die „Zentrale Operations Research" (ZOR) in Trier, von deren Arbeitsergebnissen das Bundesverteidigungsministerium Gebrauch macht. Die unabhängige Stiftung „Wissenschaft und Politik" hat die Aufgabe, wissenschaftliche Untersuchungen auf verschiedenen Gebieten der Politik durchzuführen. Die ZOR soll die Methoden des „operations research" auf die mittel- und langfristige Planung der Bundeswehr anwenden, so daß ein optimaler Einsatz der Mittel gewährleistet wird.
    Meine Damen und Herren, die weitgehende Spezialisierung und fachliche Orientierung der wissenschaftlichen Beratung ist aus den genannten Gründen- unvermeidlich. Sie erschwert allerdings
    den Gesamtüberblick und eine unmittelbare Wechselwirkung zwischen den einzelnen Gremien. Diese Frage beschäftigt auch andere westliche Regierungen mit der Ausdehnung der staatlichen Tätigkeit und der wissenschaftlichen Forschung in immer neue Bereiche. Wir haben kürzlich mit den USA vereinbart, diese methodischen Grundfragen einer möglichst effektiven und schnellen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse im staatlichen Bereich gemeinsam zu prüfen. Der fachwissenschaftliche Rat ist für uns unentbehrlich, auch wenn wir die Grenzen fachwissenschaftlicher Beratungstätigkeit immer wieder spüren. Verschiedene Forderungen der Fachwissenschaften können sich sogar im Ergebnis widersprechen, z. B. in Fragen der Haushalts- und Konjunkturpolitik. So verbleibt auch in Zukunft den Politikern die Last der Entscheidung.
    Meine Damen und Herren, als nächstes beantworte ich die Fragen 2 und 3 der Großen Anfrage der CDU/CSU zum Ausbau der bestehenden Hochschulen und zur Bundeshilfe für die Neugründung von Hochschulen.
    In dem zwischen Bund und Ländern am 4. Juni 1964 abgeschlossenen Verwaltungsabkommen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung haben sich beide Seiten verpflichtet, für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen in der Zeit von 1964 bis 1966 jährlich je 250 Millionen DM, insgesamt jährlich 500 Millionen DM, bereitzustellen. Dieser Betrag beruht auf den ersten Ausbauplanungen des Wissenschaftsrates für die wissenschaftlichen Hochschulen aus dem Jahre 1960, der von einem Gesamtbauvolumen von 2,6 Milliarden DM für die Jahre 1960 bis 1964 ausging. Der Bund hat 1964 250 Millionen und 1965 281 Millionen DM bereitgestellt. 1966 wird er nach dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplanes auf 350 Millionen DM kommen.
    Die Gesamtleistungen der Länder und des Bundes für die einmaligen Ausgaben der wissenschaftlichen Hochschulen haben sich wie folgt entwickelt: 1959 300 Millionen DM, 1961 470 Millionen DM, 1963 750 Millionen DM, 1964 1030 Millionen DM, 1965 1486 Millionen DM. Davon sind 1964 90 Millionen DM und 1965 210 Millionen DM für Neugründungen von wissenschaftlichen Hochschulen bestimmt. Diese Steigerung der Gesamtleistungen, vor allem der Länder, aber auch des Bundes, um etwa 500 % seit 1959 berechtigt sehr wohl zu der Feststellung, daß es neben der Negativliste auch eine Positivliste gibt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Inzwischen sind die Bauplanungen des Wissenschaftsrates aus dem Jahre 1960 weitgehend überholt. Das Gesamtbauvolumen für den Ausbau der bestehenden wissenschaftlichen Hochschulen beträgt zur Zeit über 6 Milliarden DM, wenn man nur die Bauvorhaben erfaßt, die in Durchführung begriffen sind und die in diesem Rechnungsjahr begonnen werden sollen. Bezieht man alle Planungen der Länder für bestehende Hochschulen ein, so ergibt sich sogar ein Volumen von 9 bis 10 Milliarden DM. Umfangreiche Neuplanungen und auch Kostensteigerungen haben also gegenüber den Empfehlungen



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    des Wissenschaftsrates aus dem Jahre 1960 eine veränderte Lage geschaffen.
    Für die inzwischen von den einzelnen Hochschulen und Ländern neu konzipierten Vorhaben gibt es bisher keinen Gesamtplan des Wissenschaftsrates. Die Bundesregierung und der Wissenschaftsrat selbst werden deshalb zur Zeit an den neuen Einzelprojekten erst in einem fortgeschrittenen Stadium beteiligt, wenn Anträge auf eine 50%ige Finanzhilfe des Bundes für sie eingehen. Es gibt über die Finanzierung dieser neuen Vorhaben jedoch keinerlei Vereinbarungen, die über das erwähnte Verwaltungsabkommen von 1964 hinausgehen.
    Die Bundesregierung hat ihre damals ausgesprochene Bereitschaft, den vorerwähnten Betrag von 250 Millionen DM wesentlich zu überschreiten, bei der Aufstellung des Etatentwurfs 1966 berücksichtigt. Es kann jedoch — im Gegensatz zu manchen Darstellungen der letzten Zeit — nicht die Rede davon sein, daß sie rechtlich oder politisch verpflichtet sei, Einzelplanungen, die ohne ihre Mitwirkung, ohne vorherige Aufnahme in ein Gesamtprogramm des Wissenschaftsrates erfolgt sind, automatisch mit 50 % zu finanzieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Mehrere Landesregierungen haben in den letzten Tagen im Zusammenhang mit der Diskussion über die sogenannte Negativliste erklärt, daß sie auch solche Vorhaben, für die Bundesmittel 1966 nicht zur Verfügung stehen, aus eigener Kraft weiterfördern werden.
    Die Bundesregierung sieht davon ab — obwohl manches auch in der heutigen Debatte an sich dazu Veranlassung gibt —, jetzt im einzelnen darzulegen, wie oft ihre Mitwirkung und ihre finanzielle Beteiligung in diesem Bereich auch nach 1960 prinzipiell in Frage gestellt wurde.

    (Abg. Dr. Lohmar: Auch von Ihnen, Herr Minister!)

    Sie hält es für geboten, diese Debatte ohne polemische Töne konstruktiv zu führen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist notwendig, durch ein neues Gesamtprogramm des Wissenschaftsrates für die nächsten 4 bis 5 Jahre alle Einzelplanungen genau zu überprüfen, zusammenzufassen, Prioritäten herauszuarbeiten und den erforderlichen Finanzbedarf langfristiger zu ermitteln. Bundesregierung und Bundestag können auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen, in welchem Umfang sich der Bund an dieser großen und dringenden Aufgabe beteiligt. Auf dieser Basis soll ,ein neues Verwaltungsabkommen mit den Ländern angestrebt werden.
    Die Vorarbeiten des Wissenschaftsrates für eine solche neue Gesamtempfehlung, die von der Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr angeregt wurde, sind erfreulicherweise weit gediehen, so daß wir für 1967 mit der Vorlage des Generalbauplans rechnen. Bei der Überfüllung der Hochschulen und der vor allem nach 1970, wie hier schon mit Recht betont wurde, zu erwartenden weiteren starken Zunahme der Studentenzahlen bleibt ihr beschleunigter Ausbau mit weiter stark steigenden Mitteln der Länder und des Bundes eine Hauptaufgabe der nächsten Jahre.
    Die Länder haben am 4. Juni 1964 ein Abkommen über die Finanzierung der Universitäten Bochum, Bremen, Dortmund, Konstanz und Regensburg abgeschlossen und dem Bund bei dem Abschluß den Beitritt freigestellt. Der Herr Bundeskanzler hat den Ländern am 17. November 1964 die Voraussetzungen genannt, unter denen ein Beitritt des Bundes sinnvoll erscheint. Wesentlich ist, daß ein Bundeszuschuß zu einer Erhöhung des Investitionsfonds führt. Ferner ist die Einbeziehung der neuen Medizinischen Akademien vorgeschlagen, weil die Überfüllung des Medizinstudiums besonders gravierend ist und der Wissenschaftsrat schon im Jahr 1961 die Neugründung von mehreren Medizinischen Akademien empfohlen hat. Die Länder haben Ende 1965 das Angebot des Bundes grundsätzlich angenommen und die Übersendung eines Vertragsentwurfs in Aussicht gestellt.
    Auf Antrag der betreffenden Landesregierung hat die Bundesregierung bereits Ende 1965 erste Zuschüsse für den Bau der neuen Medizinischen Akademien Hannover und Lübeck gewährt, die nicht in das Länderabkommen einbezogen waren. Nach Äußerungen der betreffenden Landesregierungen handelt es sich nicht um einen symbolischen Beitrag, sondern um eine unentbehrliche Voraussetzung dafür, daß in diesen finanzschwachen Ländern die Planungen überhaupt weitergeführt werden und nicht zum Erliegen kommen. 1966 sind hierfür im Regierungsentwurf 22 Millionen DM und eine Bindungsermächtigung von 30 Millionen DM vorgesehen. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat für 1966 einen entsprechenden Antrag für die Medizinische Akademie Ulm angekündigt, dem wir entsprechen werden.
    Ich komme zu Punkt 4 der Frage der CDU/CSU nach den Beziehungen der Bundesregierung zu den Selbstverwaltungsorganisationen. Die Bundesregierung fördert die Tätigkeit der Selbstverwaltungsorganisationen der Wissenschaft in dem Bewußtsein, daß sie für die Entwicklung der Forschung in der Bundesrepublik unentbehrlich sind. Sie erblickt in ihnen eine zweckmäßige und unserer Auffassung von der Freiheit der Wissenschaft besonders angemessene Organisationsform der wissenschaftlichen Forschung und ihrer Förderung.
    Die staatliche Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft ist durch das Bund-Länder-Abkommen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung vom 4. Juni 1964 auf eine neue Basis gestellt worden. Während bis dahin die DFG überwiegend aus Bundesmitteln, der laufende Zuschußbedarf der MPG dagegen überwiegend aus Mitteln der Länder gedeckt wurde, teilen sich Bund und Länder aufgrund des Verwaltungsabkommens den allgemeinen Zuschußbedarf je zur Hälfte. Berücksichtigt man die Mittel, die beiden Organisationen aus anderen



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    Quellen zur Verfügung stehen, so ist festzustellen, daß Bund und Länder gemeinsam etwa 80 bis 90 % des jährlichen Zuschußbedarfs decken. Darüber hinaus hat die Bundesregierung der MPG erhebliche Mittel für den Ausbau von Instituten bereitgestellt, die für die Kernforschung und die Weltraumforschung besonders wichtig sind.
    Die Bundesregierung fördert die beiden genannten Organisationen sachlich vor allem durch die Mitarbeit in ihren Organen und durch einen intensiven Meinungsaustausch. Die Vertreter der beiden Organisationen beraten die Bundesregierung in vielen Fragen der Wissenschaftsförderung.
    Bei der Westdeutschen Rektorenkonferenz trägt der Bund die Kosten für die internationale Arbeit der wissenschaftlichen Hochschulen und beteiligt sich finanziell an dein Aufbau des Hochschularchivs.
    Meine Damen und Herren, wir stellen mit Befriedigung fest, daß die Etats der DFG und MPG von 101 Millionen DM im Jahre 1956 auf 344 Millionen DM im Jahre 1966 angestiegen sind.
    Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß die Beziehungen zu den Wissenschaftsorganisationen eng und gut sind. Wir sind bemüht, sie weiter zu intensivieren. Zwischen den Präsidenten der großen Selbstverwaltungsorganisationen und dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung finden im Abstand von wenigen Monaten regelmäßige Besprechungen statt, die sowohl der Erörterung von Einzelproblemen der Organisationen wie der Beratung wissenschaftspolitischer Grundsatzfragen dienen.
    Die Ziffer 5 der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion beantworte ich wie folgt: Mit Ablauf des Jahres 1965 blickt die Bundesrepublik auf das erste Jahrzehnt der Förderung von Kernforschung und Kerntechnik zurück. Es diente dazu, durch ein breit gefächertes Programm die Ausstattung von Hochschulinstituten mit modernen Geräten, die Aus- und die Heranbildung wissenschaftlichen Personals, die Gründung von Kernforschungszentren, die Beteiligung an internationalen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und durch den Aufbau einer deutschen kerntechnischen Industrie die notwendigen Voraussetzungen für einen hohen Leistungsstand zu schaffen.
    Bund und Länder haben für die Erforschung und Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke in den Jahren 1956 bis 1965 rund 3,4 Milliarden DM aufgebracht. Etwa 70 % dieser Summe entfallen auf den Bund. Die jährlichen Aufwendungen des Bundes erhöhten sich von 18 Millionen DM im Jahre 1956 auf fast 500 Millionen DM im Jahre 1965. Dies entspricht — wenn man von den großen Steigerungen in den beiden ersten Jahren nach 1955 absieht — für die letzten 7 Jahre einer mittleren jährlichen Zuwachsrate von nahezu 25 %.
    Wenn auch diese Aufwendungen und die damit verbundenen Investitionen beachtlich sind, so bleibt doch auf den Gebieten der Kernforschung und Kerntechnik noch vieles zu tun, um den Spitzenstand der führenden Länder zu erreichen. Beispielsweise entfallen von der gesamten in der westlichen Welt in Kernkraftwerken installierten und ausgenutzten
    elektrischen Leistung von rund 5000 MW — davon allein 3900 MW in den USA und in Großbritannien — nur 15 MW (= 0,3 %) auf die Bundesrepublik. Dieses Verhältnis wird sich allerdings durch die z. Z. geplanten oder im Bau befindlichen Kernkraftwerke mit der gesamten vorgesehenen Leistung von rund 26 000 MW verschieben. Der deutsche Anteil beträgt dann in wenigen Jahren 800 MW (= 3 %).
    Im Jahre 1965 sind der Aufbau der deutschen Kernforschungseinrichtungen und die Durchführung ihrer Forschungs- und Entwicklungsprogramme vorangekommen. In der Grundlagenforschung konnten auf einigen Gebieten international beachtete Ergebnisse erzielt werden. In der Kerntechnik hat nach dem Baubeginn von Kraftwerksreaktoren der ersten Generation die Planung und der Bau fortschrittlicher Reaktoranlagen begonnen.
    Schwerpunkte der deutschen Kernforschung und kerntechnischen Entwicklung sind neben der Mitarbeit an internationalen Institutionen wie CERN und den Instituten der Hochschulen und der MaxPlanck-Gesellschaft und neben der Industrie die vom Bund allein oder von Bund und Ländern gemeinsam getragenen und finanzierten Kernforschungseinrichtungen. Für sie sind bisher von Bund und Ländern über 1 Milliarde DM investiert und nahezu 660 Millionen DM für den laufenden Betrieb aufgebracht worden. Die Zahl der Beschäftigten in den Kernforschungseinrichtungen beträgt zur Zeit über 8000.
    Im Mittelpunkt der Arbeiten der beiden großen Kernforschungseinrichtungen in Karlsruhe und Jülich steht die Entwicklung von Brutreaktoren. In Karlsruhe wird der schnelle Brüter, in der Kernforschungsanlage Jülich der thermische Brüter enwickelt. Die Arbeiten erfolgen zusammen mit Firmen der deutschen Reaktorbauindustrie; die zugehörigen Grundlagenuntersuchungen und Vorstudien sind Gegenstand von Assoziierungsverträgen mit Euratom.
    Mit der Einwirkung ionisierender Strahlen auf Lebewesen und der Beseitigung radioaktiver Rückstände befaßt sich die Gesellschaft für Strahlenforschung mbH in München. Die Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt mbH in Hamburg hat als Hauptaufgabe die Entwicklung von Schiffsreaktoren und kernenergieangetriebenen Schiffen. Große praktische Erfahrungen wurden mit dem Bau und dem Betrieb der „Otto Hahn", des ersten europäischen Atomschiffes, gewonnen. Auf den Gebieten der Grundlagenforschung arbeiten die Stiftung Deutsches Elektronen-Synchroton DESY in Hamburg und das Institut für Plasmaphysik GmbH in München.
    Außerhalb der staatlichen Kernforschungseinrichtungen konnte in den letzten Jahren die Förderung der vier großen Fachgebiete Grundlagenforschung, Reaktorenentwicklung, Brennstoffkreislauf, Strahlenschutz und -sicherheit stetig verstärkt werden.
    Zukünftig wird sich die Förderung durch die Bundesregierung noch mehr als bisher auf Großvorhaben der Grundlagenforschung, vor allem auf den Gebieten der Hochenergie-, Niederenergie- und Plasmaphysik, konzentrieren.



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    In der Reaktorentwicklung steht die Verwirklichung des mittelfristigen und des langfristigen deutschen Reaktorprogramms im Vordergrund. Mit den drei großen Leichtwasserreaktoren der ersten Generation in Gundremmingen (Donau), Obrigheim (Neckar) und Lingen (Ems), die mit einer elektrischen Gesamtleistung von rund 750 MW voraussichtlich bis zum Jahre 1968 in Betrieb gehen sollen und die zum großen Teil Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft finanzieren, werden wichtige Bau- und Betriebserfahrungen gewonnen. Daneben ist es der deutschen Reaktorbauindustrie unter tatkräftiger Förderung durch den Bund gelungen, fortschrittliche Leistungsreaktoren eigener Konstruktion zu entwikkeln, den Bau von fünf Versuchs- und Prototypen zu beginnen oder vorzubereiten und die erste Anlage davon, den Mehrzweckforschungsreaktor (MZFR) in Karlsruhe, jetzt in Betrieb zu nehmen.
    Neben einer zukunftsreichen Reaktorentwicklung zielen im Bereich der Kerntechnik die Bemühungen der Bundesregierung darauf, die wissenschaftlichen und technischen Voraussetzungen für einen geschlossenen Brennstoffkreislauf zu schaffen, der von der Beschaffung von Kernbrennstoffen über die Brennelementherstellung bis zur Herstellung von Anlageteilen für Kernreaktoren und zur Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe reicht. Erste Schritte für eine Beteiligung an ausländischen Uranvorkommen sind eingeleitet worden, da die deutschen Vorräte bekanntlich nur gering sind.
    Die Bundesregierung bemüht sich ständig um eine
    weitere Förderung der biologisch-medizinischen Forschung, der Strahlenschutzforschung und der Reaktorsicherheit.
    Neben den beträchtlichen Ausgaben hierfür in den besonderen Atomforschungsstätten konnten in den 10 Jahren seit 1956 zirka 38 Millionen DM für biologische und medizinische Forschungsarbeiten an mehr als 300 wissenschaftliche Institutionen aufgewendet werden.
    Die Förderung der Reaktorsicherheit erstreckt sich in erster Linie auf Forschungsarbeiten, deren Ergebnisse eine Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen gegen Unfälle beim Betrieb von Kernenergieanlagen erwarten lassen oder die möglichen Auswirkungen von Unfällen mindern helfen.
    Das Zweite Deutsche Atomprogramm, das Ende 1967 ausläuft, hat sich bewährt. Gemeinsam mit der Deutschen Atomkommission sollen 1966 die Vorarbeiten für das Anschlußprogramm beginnen.
    Ziffer 6 der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion bezieht sich auf die Förderung der Weltraumforschung. Ich sagte schon, daß wir mit dieser Aufgabe 1962 begonnen haben. In den bisherigen 3 1/2 Jahren zeichneten sich folgende Ziele und Schwerpunkte alb: Die Förderung des Nachwuchses u. a. auch durch internationale Zusammenarbeit mit der NASA; die Förderung von Vorhaben der extraterrestrischen Forschung, d. h. der wissenschaftlichen Erforschung der näheren und weiteren Umgebung der Erde und ihrer Atmosphäre, des interplanetaren Raumes und der Sonne; die Förderung der Entwicklung der hierzu erforderlichen technischen Systeme; die Nutzung dieser Ergebnisse für kommerzielle Zwecke, insbesondere durch Fernmelde-, Navigations- und andere Anwendungs-Satellitensysteme.
    Empfänger der Förderungsmittel sind zahlreiche Hochschulinstitute und Forschungsinstitute der hochschulfreien Forschung, vor allem der Max-PlanckGesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Flugwissenschaften. Soweit technische Studien und die Entwicklung neuartiger Geräte, vor allem auf dem Gebiete der Elektronik, betroffen sind, wird die Wirtschaft durch Verträge und Zuschüsse gefördert. Das sind unentbehrliche Voraussetzungen für erfolgversprechende Einzelprojekte, vor allem im Rahmen der europäischen Vertragssysteme.
    Seit Mitte 1962 werden für wissenschaftliche und technische Grundlagenforschung, die Ausstattung der Forschungseinrichtungen sowie den Aufbau von Versuchs- und Prüfanlagen vom Bund rund 350 Millionen DM aufgewendet. Etwa 60 % dieser Mittel sind im Rahmen der bestehenden Verpflichtungen an die Europäische Organisation für Weltraumforschung (ESRO) und an die Europäische Organisation zur Entwicklung und zum Bau von Raumfahrzeug-Trägerraketen (ELDO) geflossen. Die verbleibenden 40 % sind im nationalen Rahmen für die Förderung der vorher genannten Aufgaben aufgewandt worden.
    Die erfolgreiche Mitarbeit im internationalen Rahmen setzt voraus, daß die Förderungsaufwendungen im nationalen Rahmen auf die Dauer keinesfalls — wie das zur Zeit noch zutrifft — hinter den Aufwendungen für die europäischen Organisationen zurückbleiben. Das zur Zeit noch bestehende Verhältnis 0,6 : 1 soll in den nächsten Jahren zugunsten der nationalen Forschungsvorhaben in eine Relation von 1 : 1 verändert werden.
    Ein wichtiges Einzelprojekt und ein Schwerpunkt der extraterrestrischen Forschung ist der Bau eines deutschen Forschungssatelliten, der im Jahre 1968 mit Hilfe der USA dort gestartet werden soll und der wissenschaftliche Messungen im inneren Strahlungsgürtel der Erde ausführen wird. Die NASA wird die Trägerrakete stellen, den Start durchführen und die Bahnverfolgung und den Abruf der Meßdaten übernehmen.
    In der Raumflugtechnik stehen die deutschen Beiträge zur europäischen Zusammenarbeit im Vordergrund. Eine deutsche Firmengruppe entwickelt und baut bekanntlich die dritte Stufe der SatellitenTrägerrakete des ELDO-Anfangsprogramms. Hierbei geht es darum, Europa in den Stand zu setzen, mit eigenen Mitteln und auf Grund eigener Kenntnisse und Erfahrungen Satelliten oder Weltraumsonden für wissenschaftliche oder wirtschaftliche Zwecke zu starten. Für die Erprobung der Triebwerke und der gesamten dritten Stufe unter Boden- und Höhenbedingungen wurden die Triebwerksprüfstände in Trauen und die Raketenprüfstände in Lampoldshausen ausgebaut und erheblich erweitert. Sie stellen die modernsten Anlagen dieser Art in Europa dar. In der Satellitentechnik wurde in der Bun-



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    desrepublik nach einer gründlichen Studien- und Vorbereitungszeit die Entwicklung konkreter Projekte aufgenommen.
    Neben der Entwicklung eines ersten deutschen Forschungssatelliten wird auch der dritte, von der ESRO in Auftrag gegebene Forschungssatellit in der Bundesrepubilk gebaut werden.
    Besonders wichtig sind Studien und Entwicklungsarbeiten im Rahmen der Europäischen Konferenz für Fernmeldeverbindungen mittels Satelliten (CETS). Sie sollen, meine Damen und Herren, die europäische Industrie in den Stand versetzen, sich mit eigenen, technisch-wissenschaftlichen Leistungen am Aufbau eines gemeinsamen, von fast allen Staaten der freien Welt geplanten, weltweiten Fernmeldesatellitensystems zu beteiligen.
    Die Vereinbarungen des Herrn Bundeskanzlers und des Präsidenten der USA über eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Weltraumforschung haben zu einer gründlichen Einzelprüfung verschiedener Projekte geführt, die noch nicht abgeschlossen ist. Ich werde über das Ergebnis der Bundesregierung und nach ihrer Beschlußfassung dem Bundestag berichten.
    Die jüngsten Besprechungen des Herrn Bundeskanzlers mit dem französischen Präsidenten werden, wie Sie wissen, Wissenschaft und Forschung generell eine verstärkte Bedeutung in den deutsch-französischen Beziehungen geben.
    Die gemeinsamen europäischen Bemühungen zur Entwicklung eigener Trägerraketen und künftiger Raumflugsysteme zur kommerziellen Nutzung, z. B. von Fernseh-Satelliten, werden daneben weitergehen.
    Meine Damen und Herren, wir betreiben Weltraumforschung nicht aus falschem Prestigedenken. Die Tatsache, daß sich 10 westeuropäische Länder — darunter auch Schweden und die Schweiz — an der ESRO in der Weltraumforschung, 6 an der ELDO in der Raketenentwicklung beteiligen, sollte allen prinzipiellen Kritikern zu denken geben. Aber wir müssen uns auch in Zukunft auf sorgfältig ausgewählte Einzelprogramme beschränken, um mit begrenzten Mitteln ein Maximum an wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnissen zu gewinnen. — Im übrigen gibt es, Herr Kollege Lohmar, auch in diesem Bereich Wandlungen von einem Saulus zum Paulus. — Deshalb kommt den Entscheidungen dieses Jahres über das Zukunftsprogramm der ELDO und die Zusammenarbeit mit den USA große Bedeutung zu.

    (Abg. Dr. Lohmar meldet sich zu einer Zwischenfrage.)