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    Deutscher Bundestag 18. Sitzung Bonn, den 9. Februar 1966 Inhalt: Überweisung von Vorlagen . 705 A Fragestunde (Drucksache V/251) Fragen des Abg. Moersch: Vertretung des Bundes im Deutschen Bildungsrat Lücke, Bundesminister . . . . . 706 C Moersch (FDP) 706 D Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Delikte politischer Extremisten und Möglichkeit ihrer Ahndung Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 707 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 707 A Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Maßnahmen gegen Aufreizung zum Rassen-, nationalen und religiösen Haß Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 707 C Fragen des Abg. Dr. Besold: Beschriftung von Bauschildern bei Baumaßnahmen dés Bundes Dr. Mende, Bundesminister . . . . 708 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 708 A Ertl (FDP) 708 C Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Zuschüsse für altrar- und marktstrukturelle Maßnahmen Höcherl, Bundesminister . . . . . 708 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 708 D Ertl (FDP) 709 A Dröscher (SPD) 709 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gültigkeit des § 7 des Bundesvertriebenengesetzes 709 B Fragen des Abg. Vogel (Warendorf) : Wahrnehmung der Wirtschaftsinteressen deutscher Exportfirmen durch die Auslandsvertretungen 709 D Frage des Abg. Dröscher: Kürzung des Blindenhilfegeldes: Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 710 B Dröscher (SPD) 710 C Fragen des Abg. Eisenmann: Bundesgrenzschutz See Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 711 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Februar 1966 Frage des Abg. Dröscher: Finanzielle Schwierigkeiten der Turn- und Sportvereine — „JedermannTurnen" Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 711 B Dröscher (SPD) 711 C Killat (SPD) 711 D Eisenmann (FDP) 711 D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 712 A Cramer (SPD) 712 B Fragen des Abg. Porzner: Überwachung der persischen Studenten durch den iranischen Geheimdienst Dr. Schäfer, Staatssekretär 712 C, 713 B Porzner (SPD) . . . 712 D, 713 B Matthöfer (SPD) .........712 D Metzger (SPD) .........713 A Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 713 A Frage des Abg. Rollmann: Wirtschaftsflüchtlinge aus den Ostblockstaaten Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 713 C Rollmann (CDU/CSU) 713 C Fellermaier (SPD) 713 D Frage des Abg. Biechele: Zollerleichterungen für den Segel- und Motorbootsportverkehr im Bodenseegebiet 713 D Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Anhebung der Finanzgerichte zu oberen Landesgerichten Grund, Staatssekretär 714 A Jahn (Marburg) (SPD) 714 B Dr. Arndt (Berlin/ Köln) (SPD) . . 715 A Brück (Köln) (CDU/CSU) . 715 C, 716 B Dr. Schäfer (SPD) 715 D Frage des Abg. Lenze (Attendorn) : Steuerfreibeträge für auswärtige Unterbringung von Kindern in Berufsausbildung Grund, Staatssekretär 716 B Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . . 716 D Memmel (CDU/CSU) 717 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 717 B Dröscher (SPD) 717 C Frau Freyh (SPD) 717 C Frage des Abg. Nellen: Finanzielle Leistungen des Bundes an die Bundeshauptstadt Bonn 1966 . . . 717 D Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Befriedigung der Ansprüche von Unfallgeschädigten Grund, Staatssekretär 718 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 718 B Frage des Abg. Wagner: Erlaß einer Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung Grund, Staatssekretär 719 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Verfassungsmäßigkeit der Baulandsteuer Grund, Staatssekretär 719 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 719 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Verfassungsmäßigkeit der Restbaulandsteuer 1961/1962 Grund, Staatssekretär 719 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 720 A Nächste Sitzung 720 C Anlagen 721 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Februar 1966 705 18. Sitzung Bonn, den 9. Februar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 17. Sitzung, der Eigenname auf den Seiten 670 B, C, D und 671 B statt „Zirisan" : Cirisan Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Berger-Heise 18. 2. Berlin 18. 2. Blachstein 12. 2. Blank 12. 2. Burger 10. 4. Dr. Effertz 9. 2. Dr. Emde 9. 2. Erler 15. 2. Figgen 28. 2. Frau Geisendörfer 11. 2. Dr. Geißler 11. 2. Gewandt 11.2. Gscheidle 9. 2. Hamacher 12. 2. Josten 19. 2. Junghans 9. 2. Kiep 9. 2. Frau Krappe 28. 2. Lemmer 12. 2. Liedtke 8. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 12. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 9. 2. Dr. Morgenstern 18. 2. Müller (Aachen-Land) * 11. 2. Neemann 15. 2. Schmidt (Hamburg) 9. 2. Seuffert 19. 2. Stein (Honrath) 11.2. Frau Strobel 12. 2. Dr. Süsterhenn 14. 2. Urban 18. 2. Dr. Wilhelmi 12. 2. Wischnewski 9. 2. Frau Dr. Wolf 12. 2. b) Urlaubsanträge Bading 7. 3. Dr. Barzel 19. 2. Faller 6. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Gibbert 18. 2. Graaff 18. 2. Klein 5. 3. Missbach 18. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 31. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Porzner (Drucksache V/212 Frage VI/ 10): * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß die Arbeitsmöglichkeiten im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts verbessert werden, damit Historiker nicht bis zu zehn Monaten warten müssen, bis ihnen ein Arbeitsplatz zugeteilt wird? Die Bundesregierung hat im Entwurf des Haushaltsplans 1966 für den Ausbau des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts DM 361 000,- beantragt. Hiervon sind DM 261 000,- für den räumlichen Ausbau und DM 100 000,- für die erforderliche Einrichtung des Archivs vorgesehen. Bei der Raumplanung ist auch berücksichtigt worden, daß das Archiv seit zwei Jahren in vermehrtem Umfang durch Historiker benutzt wird. Zur Zeit sind nur 8 Arbeitsplätze verfügbar. Wenn der Deutsche Bundestag die angeforderten Mittel bewilligt, werden nach dem Umbau insgesamt etwa 18-20 Plätze bereitstehen, so daß die bisher unvermeidlichen langen Wartefristen weitgehend entfallen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Januar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/212 Fragen VI/ 11 und VI/ 12) : Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung im laufenden Haushaltsjahr aus den Darlegungen des offiziellen Berichts der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts für das Jahr 1965 zu ziehen, denen insbesondere auf den Seiten 35 bis 41 zu entnehmen ist, daß Personalmangel, Mangel an Aufstiegsstellen, mangelnde Kontinuität der Stelleninhaber sowie an geeigneten Persönlichkeiten für den Dienst im Amt und im Ausland in wachsendem Maße die Wirksamkeit der Kulturarbeit im Ausland beeinträchtigen? Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus der in dem in Frage VI/ 11 genannten Bericht enthaltenen kritischen Beurteilung der Koordinierung von Maßnahmen der technischen und Bildungshilfe zwischen Auswärtigem Amt und ande ren beteiligten Ressorts zu ziehen? Zu 1. Der Jahresbericht 1964 der Kulturabteilung gibt auf den Seiten 35 bis 41 eine historische Darstellung der kulturellen Auslandsbeziehungen für die Jahre 1954 bis 1963. In dieser Zeit wuchsen Kultur- und Schuldfonds von zusammen 9,8 auf 169,6 Mio DM. Gegenüber dieser sehr bedeutenden Erhöhung der finanziellen Mittel blieb jedoch die Vermehrung der zu ihrer Verwaltung erforderlichen Personalstellen zunächst zurück. Das Auswärtige Amt verlegte daraufhin einen wesentlichen Teil der Aufgaben auf die im Jahresbericht 1964 genannten halbstaatlichen und privaten Einrichtungen. Die im Jahresbericht erwähnten Schwierigkeiten beziehen sich auf die Vergangenheit. Seit 1963 sind dem Auswärtigen Amt für die Kulturarbeit 12 Planstellen des höheren Dienstes und 15 Planstellen des gehobenen Dienstes zusätzlich bewilligt worden. Davon entfallen 3 bzw. 6 auf die Tätigkeit in der Zentrale und je 9 auf die Verwendung im Ausland. 722 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Februar 1966 Auch bei den bereits erwähnten Einrichtungen, die das Auswärtige Amt mit Aufgaben der Kulturpolitik im Ausland betraut hat, wird eine Vermehrung der Stellen und eine Verbesserung des Stellenkegels vorbereitet. Nach Abschluß der Vorarbeiten wird hierzu die Zustimmung des Deutschen Bundestages eingeholt werden. Für die im Jahresbericht unter den Kennzeichnungen Kontinuität der Stelleninhaber, Mangel an geeigneten Persönlichkeiten, angesprochenen Probleme wird es eine dauernde und allgemein befriedigende Lösung schwerlich geben. Dies liegt daran, daß ein Weg gefunden werden muß, einerseits dem wohl begründeten Prinzip des Auswärtigen Dienstes eines Wechsels zwischen Inlands- und Auslandsverwendung zu entsprechen, andererseits den besonderen Bedürfnissen der Auslandskulturarbeit Rechnung zu tragen, die häufig eine länger dauernde Verwendung eines einzelnen Beamten an einer Stelle notwendig macht. Die Schwierigkeiten liegen weiter darin, daß hochqualifizierte Persönlichkeiten im Bereich des Kulturlebens, für die zudem die Einordnung in einen hierarchischen Behördenbetrieb schwierig ist, im allgemeinen mit Vergütungen und Honoraren rechnen können, die durch die im Staatsdienst gezahlten Gehälter nicht erreicht werden. Trotzdem ist es im Laufe der Jahre gelungen, einige hervorragende Vertreter des kulturellen Lebens für die Aufgaben der deutschen Kulturpolitik im Ausland zu gewinnen. Zu 2. Die im Jahresbericht enthaltene kritische Beurteilung bezieht sich ebenfalls auf die Vergangenheit. Die Bundesregierung hat bereits in der 101. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Dezember 1963 auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion geantwortet, daß zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Grundsätze über die Abgrenzung der Zuständigkeiten im Bereich der Bildungshilfe vereinbart worden sind. Diese haben sich in der Praxis bewährt. Auch die mit anderen Ressorts gefundenen Regelungen haben zu einer zufriedenstellenden Entwicklung beigetragen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 28. Januar 1966 auf die Mündliche Anfragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache V/212 Fragen IX /2, IX /3 und IX /4) : Ist es richtig, daß Mißbrauch im Abzahlungsgeschäft eine zunehmende und besorgniserregende Tendenz hat? Verfügt die Bundesregierung über Unterlagen oder ist sie in der Lage, sich diese zu beschaffen, aus denen eine erhebliche Steigerung der Autokäufe über Abzahlungsvereinbarungen und Wechselgeschäfte hervorgeht, vor allem im Hinblick auf jugendliche Käufer und auf Lohnverpfändungen? Wie groß ist die Zahl der Wechselgeschäfte beim Autokauf? Es ist richtig, daß in den vergangenen Jahren Anhaltspunkte dafür vorhanden waren, daß es bei bestimmten Vertriebsmethoden beim Abschluß und bei der Abwicklung von Abzahlungsgeschäften zu Mißständen gekommen ist. Gemessen an dem auffälligen Rückgang der früher so zahlreich eingegangenen Klagen und Eingaben hat es den Anschein, als ob diese Mißstände in letzter Zeit fühlbar nachgelassen haben, so daß gegenwärtig jedenfalls nicht von einer zunehmenden Tendenz von Mißbräuchen gesprochen werden kann. Zu 10. Unterlagen über die Entwicklung der Autokäufe im Ratenkredit liegen nur im Bereich der Teilzahlungskreditinstitute vor. Aus diesen Unterlagen ergibt sich nicht, daß die Autokäufe auf diesem Sektor erheblich gestiegen sind. Außer durch Ratenkredite der Teilzahlungsfinanzierungsinstitute werden Autokäufe auch durch die von den Sparkassen und Geschäftsbanken gewährten Kleinkredite und Anschaffungsdarlehen finanziert. Über den Umfang dieser Finanzierung für Autokäufe liegen keine Unterlagen vor. Auch über den Anteil der jugendlichen Käufer und der bei diesem Personenkreis auftretenden Lohnverpfändungen ist nichts bekannt. Fachkreise sind der Ansicht, daß der Anteil der Jugendlichen nicht zugenommen hat. Zu 11. Bis vor einiger Zeit wurden Autokäufe, die durch Ratenkredite finanziert wurden, ganz überwiegend auf Wechselbasis abgeschlossen. Beobachtungen der Fachkreise haben ergeben, daß der Anteil der Wechselgeschäfte jedoch ständig abnimmt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 31. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/212 Frage IX/ 11): Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, wonach die Preissteigerung von 3,8 Prozent, wie sie ln den letzten 12 Monaten eingetreten ist, für die Masse der kleinen Sparer einen Vermögensverlust von real 1,2 Milliarden DM bedeutet? Die Berechnung vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband ist in vieler Hinsicht sehr problematisch und könnte zu Fehlurteilen führen. Hier werden zwei Größen aus dem Gesamtzusammenhang einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung herausgegriffen und miteinander in Verbindung gesetzt, ohne die vielfältigen anderen Beziehungen und Abhängigkeiten zu berücksichtigen. So hängt — um nur eine Kette von Relationen zu nennen — die Höhe der Ersparnis von der Einkommensentwicklung, insbesondere von den Löhnen ab. Diese sind ihrerseits ein Bestimmungsfaktor für die Nachfrage Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Februar 1966 723 der privaten Haushalte, aber auch für die Kosten in der Wirtschaft und üben damit Einfluß auf die Preise aus. Außerdem kann der Preisindex für die Lebenshaltung nur mit sehr großen Vorbehalten für die Berechnung einer Entwertung von Ersparnissen herangezogen werden. Um Mißverständnisse zu vermeiden, möchte ich sehr nachdrücklich betonen: gerade die Erkenntnis, daß anhaltende Preissteigerungen die Geldvermögensbesitzer gegenüber den Besitzern von Sachvermögen benachteiligen, veranlaßt die Bundesregierung dazu, die Geldwertstabilität als vorrangiges wirtschaftspolitisches Ziel mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln anzustreben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/212 Frage XV /1) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von ihr geförderten, der Gesundheitserziehung dienenden Organisationen die Bevölkerung mit der notwendigen Eindeutigkeit darüber aufklären, daß die Feinmehlprodukte und der Fabrikzucker als Hauptursachen der weiter um sich greifenden Zahnkaries zu betrachten sind? Die Frage beantworte ich mit ja, unter gleichzeitigem Hinweis auf die Antworten, die ich Ihnen in der Fragestunde vom 12. Mai 1965 in gleicher Sache gegeben habe. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 27. Januar 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Meermann (Drucksache V/212, Fragen XV /2, XV /3 und XV /4) : Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Qualitätsforschung in Geisenheim bei der Untersuchung von mehreren Salatimporten aus den Niederlanden festgestellt hat, daß der Salat einen Dieldrin -Gehalt, der um das Zwanzigfache über der im amerikanischen Lebensmittelrecht festgelegten obersten Toleranzgrenze lag? Trifft es zu, daß das giftige Pflanzenschutzmittel Dieldrin in der vom Bundesgesundheitsministerium vorbereiteten Toleranz- grenzen-Verordnung überhaupt nicht aufgeführt werden soll, weil selbst kleinste Rückstände für die menschliche Gesundheit unzuträglich sind? Welche Maßnahmen werden das Bundesgesundheitsministerium und die Gesundheitsbehörden der Länder treffen, um weitere Salatimporte zu verhindern, wenn sie in der bisherigen Weise mit dem giftigen Pflanzenschutzmittel Dieldrin behandelt worden sind? Zu Frage 2: Nach mir vorliegenden Nachrichten haben Untersuchungsanstalten der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie das Pharmakologische Institut der Universität Bonn keine gesundheitlich bedenklichen Rückstände von Di-eldrin und anderen chlorierten Kohlenwasserstoffen der Di-en-Gruppe auf niederländischem Salat gefunden. Die Angaben, die aus der Bundesanstalt für Qualitätsforschung in die Öffentlichkeit gelangt sind, bedürfen der Nachprüfung. Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der diese Nachprüfung in der ihm unterstehenden Bundesanstalt veranlaßt hat, wird hierüber nach Abschluß gesondert berichten. Zu Frage 3: Sowohl Di-eldrin wie die anderen Stoffe der Di-enGruppe, Aldrin, Endrin, Chlordan, Heptachlor, die in dem Zusammenhang jüngst wieder genannt worden sind, stehen in dem Entwurf der HöchstmengenVerordnung auf der Verbotsliste. Zu Frage 4: Aufgrund der Vorgänge, über die in der Presse berichtet wurde, wenden die amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden ihren Kontrollen besondere Sorgfalt zu. Solange aber die Untersuchungen die in der Öffentlichkeit entstandenen Besorgnisse nicht bestätigen können, besteht kein Anlaß für eine Einschränkung von Salat-Importen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hubert (Drucksache V/212, Frage XV /5) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Ausbildungsverordnung nach § 14 des Krankenpflegegesetzes dem Bundesrat vorgelegt wird? Mit der Vorlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung nach § 14 des Krankenpflegegesetzes ist in etwa 2 bis 3 Monaten zu rechnen. Der Entwurf dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird in wenigen Tagen den zu beteiligenden Stellen zur Stellungnahme zugeleitet werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr Schwarzhaupt vom 26. Januar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache V/212 Fragen XV /8, XV /9 und XV/ 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Ottmarsheim am französischen Rheinseitenkanal die Errichtung eines großen deutsch-französischen Ammoniakwerkes geplant ist? Ist die Bundesregierung von den Sorgen der drei im Landkreis Müllheim liegenden Kurorte Badenweiler, Bad Krozingen und Bellingen unterrichtet, daß die Abgase des in Frage XV /8 genannten neuen Werkes die Kurorte erheblich beeinträchtigen könnten? Ist die Bundesregierung bereit, bei den zuständigen französischen Behörden darauf hinzuwirken, daß der laut Frage XV /8 geplante Industriebau verhindert wind, zumindest aber negative Auswirkungen auf das badische Grenzland und die drei Kur- und Badeorte ausgeschlossen werden? Zu Frage XV /8: Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Rahmen der Bestrebungen nach einer verstärkten Industrieansiedlung im Departement Haut-Rhin die französische Düngemittelindustrie die Errichtung eines größeren Werkes bei Ottmarsheim am Rheinseitenkanal plant. Zu Frage XV /9: Der Bundesregierung ist bisher über die Sorgen der Kurorte Badenweiler, Bad Krozingen und Bellingen nichts bekanntgeworden. Ob diese Sorgen begründet sind, kann erst beurteilt werden, wenn die Produktionsverfahren der geplanten Düngemittelfabrik bekannt sind. Erst dann ist eine Aussage über die Art und den Umfang der zu erwartenden Luftverunreinigungen möglich. Bei dem gegenwärtigen Stand der Planung sind die Einzelheiten des Produktionsverfahrens noch nicht bekannt. Zu Frage XV/ 10: Wenn auch im gegenwärtigen Stand der Vorplanung nicht ohne weiteres angenommen werden kann, daß die Bevölkerung diesseits des Rheins durch das Werk beeinträchtigt wird, wird die Bundesregierung alsbald Kontakte mit den zuständigen französischen Stellen aufnehmen, um zu erreichen, daß negative Auswirkungen auf das badische Grenzland ausgeschlossen werden. Das Arbeitsministerium des Landes Baden-Württemberg hat bereits den örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern Anordnung erteilt, den Nullpunkt der in Frage kommenden Stoffe in der Atmosphäre der drei Kur- und Badeorte zu messen, um eine evtl. Konzentrationserhöhung frühzeitig erkennen zu können.
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    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Es gibt Vorschriften über die Eigenleistung und Vorschriften über die Länderbeteiligung. Aber die Länderbeteiligung ist nicht an einen festen Prozentsatz gebunden, aus Gründen, die Sie angeführt haben.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind beantwortet.
Wir kommen zu der Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte:
Teilt die Bundesregierung die in dem Urteil der VI. Kammer des Verwaltungsgerichts München vom 20. November 1962 (AZ 6426/62) vertretene Auffassung, daß § 7 des Bundesvertriebenengesetzes infolge der Nichtigkeitserklärung des § 1629 Abs. 1 BGB durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 1959 gegenstandslos geworden ist?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. Gradl lautet:
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß § 7 des Bundesvertriebenengesetzes infolge der Nichtigkeitserklärung des § 1629 Abs. 1 BGB durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. 7. 1959 gegenstandslos geworden ist.
§ 7 des Bundesvertriebenengesetzes regelt die Frage des Vertriebenen- oder Flüchtlingsstatus von Kindern, die nach der Vertreibung bzw. Flucht der Eltern geboren wurden. Hierbei strebte der Gesetzgeber an, daß Kinder aus Ehen, bei denen beide Elternteile Vertriebene oder Flüchtlinge sind, in jedem Falle den Status des Vertriebenen oder Flüchtlings erwerben. Dagegen sollen Kinder aus Ehen zwischen Vertriebenen oder Flüchtlingen und Einheimischen nur dann die Vertriebenen- oder die Flüchtlingseigenschaft erwerben, wenn der gesetzliche Vertreter diesen Status besitzt. Gesetzlicher Vertreter war vor Erlaß des genannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts in der Regel der Vater.
In diesem Sinne ist § 7 des Bundesvertriebenengesetzes von den Flüchtlingsbehörden der Länder weiterhin angewendet worden. Schwierigkeiten ergaben sich nach Erlaß des genannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts nur in Bayern. Die bayerischen Flüchtlingsbehörden vertraten die Auffassung, daß § 7 des Bundesvertriebenengesetzes auf die nach dem 31. März 1953 geborenen Kinder aus Ehen zwischen Vertriebenen oder Flüchtlingen und Einheimischen nicht mehr anwendbar sei. In dieser Auffassung wurden sie durch das in Ihrer Anfrage genannte Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. il. 1962 (AZ 6426/62) bestärkt. Eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage ist bisher nicht ergangen. Das genannte Urteil des Verwaltungsgerichts München ist auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht überprüft worden, da von keinem Beteiligten Berufung dagegen eingelegt worden ist.
Das Bundesvertriebenenministerium hatte schon in der vergangenen Legislaturperiode eine Novelle zum Bundesvertriebenengesetz ausgearbeitet, in der § 7 eine neue Fassung erhalten sollte. Die Überlastung des Deutschen Bundestages am Ende der Wahlperiode hat diese Novelle nicht zum Zuge kommen lassen. Sie ist nun für die laufende Legislaturperiode vorgesehen.
Der Entwurf des Bundesvertriebenengesetzes sieht eine Ergänzung des § 7 des Bundesvertriebenengesetzes dahin gehend vor, daß Kinder aus Ehen zwischen Vertriebenen oder Sowjetzonenflüchtlingen und Einheimischen, die nach dem 31. März 1953 geboren wurden, den Vertriebenen- oder Flüchtlingsstatus erwerben, wenn der Vater diesen Status besitzt. Das bedeutet eine Anlehnung an das Staatsangehörigkeitsrecht.
Ich bin der Meinung, daß eine solche Regelung dem Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht widerspricht, weil in § 7 des Bundesvertriebenengesetzes nicht der rechtliche Status der Ehegatten angesprochen erscheint. Abschließende Besprechungen zu dieser Frage mit den Verfassungsressorts stehen noch aus.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Ich rufe die Fragen V/1, V/2 und V/3 des Herrn Abgeordneten Vogel (Warendorf) auf:
Da Vertreter der deutschen Exportwirtschaft sich immer wieder darüber beklagen, daß sich die deutschen Auslandsvertretungen nicht mit der gleichen Selbstverständlichkeit wie die Auslandsvertretungen anderer wichtiger Exportländer der Wirtschaftsinteressen deutscher Firmen annehmen, frage ich, ob die Bundesregierung bereit ist, dafür zu sorgen, daß sich künftig die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland stärker und selbstverständlicher als bisher der Wirtschaftsinteressen deutscher Firmen der Exportwirtschaft annehmen?
Welche Weisungen an die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bestehen hinsichtlich des in V/1 umschriebenen Fragenkreises?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß insbesondere die Exportchancen mittelständischer Betriebe, die sich eigene Auslandsvertretungen nicht leisten können, verbessert werden könnten, wenn diese Betriebe sich an die deutschen Auslandsvertretungen wenden und bei diesen wirkliche Hilfe erwarten könnten?

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Zu 1.
    Die deutschen Auslandsvertretungen sehen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Förderung des Exports ebensosehr als eine ihrer selbstverständlichen Aufgaben an, wie das die Vertretungen anderer Exportländer tun. Sie sind sich stets bewußt gewesen, daß das politische Gewicht Deutschlands in der Welt von seiner wirtschaftlichen Stärke und dem Umfang seiner außenwirtschaftlichen Beziehungen mit bestimmt wird. An der gewaltigen Exportsteigerung der deutschen Ausfuhr — von 25,7 Mrd. DM im Jahre 1955 auf 71,7 Mrd. DM im Jahre 1965 — haben sie ihren Anteil.



    Vizepräsident Dr. Schmid
    Den deutschen Auslandsvertretungen sind jedoch bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben objektive Grenzen gesetzt, die sich namentlich aus dem Umfang der Besetzung der Vertretungen ergeben.
    Die personelle Besetzung unseres Wirtschaftsdienstes ist erheblich geringer, als sie den Vorstellungen der Exportwirtschaft entspricht. Zur Zeit sind bei 201 Botschaften, Handelsvertretungen, Generalkonsulaten, Konsulaten und Schutzmachtvertretungen 152 Referenten und Hilfsreferenten mit wirtschaftlichen Aufgaben befaßt. 77 Auslandsvertretungen sind nur mit je einem Wirtschaftsreferenten besetzt, während 90 Auslandsvertretungen überhaupt keinen besonderen Wirtschaftsreferenten haben. Bei diesen Vertretungen müssen die wirtschaftlichen Arbeiten vom allgemeinen Dienst wahrgenommen werden.
    Unvergleichlich größer ist der Wirtschaftsdienst Großbritanniens, auf dessen Dienstleistungen die deutschen Exportfirmen so oft hinweisen. Allein in Deutschland sind im Auftrag des Foreign Office und des Board of Trade 11 Personen des diplomatischen Dienstes und 28 Angestellte (Referenten, Hilfsreferenten und Sachbearbeiter) ausschließlich oder vorwiegend mit Aufgaben der Exportförderung betraut. Diesen 39 britischen Beamten und Angestellten stehen in Großbritannien nur 6 deutsche Beamte und Angestellte des höheren und 6 des gehobenen Dienstes mit entsprechender Tätigkeit gegenüber. Freilich sind auch die Leiter der Auslandsvertretung mit außenwirtschaftlichen Fragen befaßt.
    Bemerkenswert sind auch folgende Vergleichszahlen für ein europäisches Industrieland und für ein Entwicklungsland Asiens:
    Laut Auskunft des Board of Trade sind in Italien innerhalb der britischen Botschaft 7 und außerhalb der Botschaft 12 Bedienstete, zusammen also 19, mit Fragen der Exportförderung beauftragt. Dem stehen insgesamt 11 entsprechende deutsche Bedienstete in Italien gegenüber.
    In Indien sind innerhalb der britischen Botschaft 11, außerhalb der Botschaft 23, zusammen also 34 britische Bedienstete, für Aufgaben der britischen Exportförderung tätig. Die entsprechende Zahl der deutschen Bediensteten in Indien beträgt 12.
    Auch ist zu berücksichtigen, daß die Hilfestellung für einzelne Exportfirmen nur einen Teil der umfangreichen Aufgaben unserer Auslandsvertretungen auf dem Gebiete des Außenhandels darstellt.
    Schließlich darf nicht vergessen werden, daß mit dem Wachsen des deutschen Außenhandels auch die Zahl der deutschen Exportfirmen außerordentlich gestiegen ist. Sie wird gegenwärtig auf 70 000 geschätzt. Schon diese Zahl der Exportfirmen führt unausbleiblich dazu, daß sich die Auslandsvertretungen den einzelnen Firmen nur in begrenztem Umfang widmen können.
    In einigen Ländern ist eine gewisse Erleichterung durch die Gründung von Auslandshandelskammern erreicht worden. Überall, wo solche Kammern bestehen, hat sich eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Auslandsvertretung und Auslandshandelskammer entwickelt.
    Für die notwendig gewordene Arbeitsteilung zwischen Auslandsvertretung und Auslandshandelskammer zeigen manche Exportfirmen wenig Verständnis. Sie scheuen entweder die mit einer Mitgliedschaft bei der Auslandshandelskammer verbundenen Kosten oder die höheren Gebührensätze der Kammern für Dienstleistungen. Leider sind auch die Auslandshandelskammern nicht immer in der Lage, die ihnen zufallenden Aufgaben voll durchzuführen, weil die öffentlichen Zuschüsse, auf die sie angewiesen sind, nicht ausreichen.
    Zu 2.
    Für die Tätigkeit der Auslandsvertretungen auf dem Gebiet der Exportförderung sind umfangreiche Weisungen erlassen worden. Die Grundlage bilden die „Richtlinien für den Wirtschaftsdienst vom 1. Januar 1959". Diese enthalten genaue Anleitungen darüber, in welcher Weise die Auslandsvertretungen deutsche Firmen in ihren Exportbemühungen zu unterstützen haben.
    Zu 3.
    Eine Verbesserung der Exportchancen mittelständischer Betriebe ließe sich erreichen, wenn es möglich wäre, die deutschen Auslandsvertretungen so zu besetzen, daß sie sich stärker den Exportinteressen dieser Betriebe widmen könnten.
    Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Ich rufe die Frage VI /1 des Abgeordneten Dröscher auf:
    Hält es die Bundesregierung für richtig, daß durch die am 1. Oktober 1965 in Kraft getretene Änderung des Bundessozialhilfegesetzes bei Blinden in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen eine Kürzung des Blindenhilfegeldes um monatlich 100 DM berechnet wird, obwohl die erforderliche „besondere Pflege" z. B. in vielen Altersheimen nicht möglich ist und nur eine wohnungsmäßige Unterbringung und Verpflegung dort geschieht, vergleichbar mit einer Unterbringung im privaten Bereich?
    Bitte, Herr Staatssekretär.