Rede von
Dr.
Maria
Probst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich rufe die Frage X/19 des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen auf:
Ist der Bundesverkehrsminister bereit, probeweise ein fahrbares Funkfeuer zwischen Mörfelden und Mönchbruch und eine besondere Radarlotsenstelle beim FSK/Nahverkehrkontrolldienst für die Abflüge nach Norden einzurichten, um abfliegende Flugzeuge zwischen den bebauten Gebieten von Mörfelden und Walldorf „hindurchzulenken"?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. Seebohm vom 13. Januar 1966 lautet:
Im Einvernehmen mit den örtlichen Dienststellen sind für die deutschen Verkehrsflughäfen soweit erforderlich An- und Abflugstrecken festgelegt, die nach Möglichkeit dicht besiedelte Gebiete oder Ortschaften meiden. Im Falle der Abflüge vom Frankfurter Flughafen in nöndlicher Richtung ist das Abflugverfahren so geregelt, daß die Luftfahrzeuge sofort nach dem Start in einer Linkskurve den Flughafen südlich umfliegen, dabei Höhe gewinnen und an einer durch eine Funknavigationsanlage gekennzeichneten Stelle den Anflugverkehr zum Flughafen aus dem Osten in einer Höhe von 1000 m überfliegen.
Das Flugverhalten eines Luftfahrzeuges in einer Kurve ist besonders in der Startphase außer vom Typ und Fluggewicht noch von vielen anderen Faktoren abhängig, u. a. den vorherrschenden meteorologischen Verhältnissen. Unter dem Zwang aller einwirkenden Faktoren ist es der Luftfahrzeugführung in der Regel nicht möglich, einen vorgeschriebenen Flugweg in horizontaler oder vertikaler Richtung genau einzuhalten, ohne die Flugsicherheit zu gefährden. Der Toleranzbereich der horizontalen Abweichung beträgt mehrere Kilometer. Da die Siedlungsgebiete der beiden Ortschaften Mörfelden und Walldorf nur etwa 1 km voneinander entfernt liegen, kann ein Überfliegen der Ortschaften selbst dann nicht vermieden wenden, wenn, wie vorgeschlagen, zur genaueren Kursführung ein ungerichtetes Funkfeuer oder eine sonstige Funknavigationsanlage aufgestellt wind. Hinzu kommt, daß auch bei Anwendung der Funknavigation nicht zu vermeidende navigatorische Toleranzen auftreten, die im vorliegenden Falle mit Sicherheit den gewünschten Erfolg ausschließen.
Die Einrichtung eines besonderen RADAR-Arbeitsplatzes ist wenig sinnvoll, da für diesen Fall die Anzeigegenauigkeit nicht ausreicht, um ein Flugzeug zwischen den eng benachbarten Ortschaften hindurchzuführen. Außerdem wäre es der Flugzeugführung nicht möglich, während der besonders kritischen Abflugphase der Forderung einer Kurskorrektur aus Flugsicherheitsgründen nachzukommen. Es handelt sich also nicht um ein flugnavigatorisches, sondern um ein flugtechnisches Problem.
Ich habe die Bundesanstalt für Flugsicherung gebeten, das Problem im Sinne der Mörfelden-Walldorfer Bevölkerung nochmals sorgfältig zu überprüfen und mir zu berichten.