Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich sagte Ihnen schon, daß im Interesse der Sicherheit des Verkehrs der Bund hier Aufgaben auf sich zu nehmen bereit ist, zu denen er de lege lata nicht verpflichtet ist; ich verweise auf die dazu vorliegende Rechtsprechung sowohl der ordentlichen Gerichte wie auch des Bundesverwaltungsgerichts. Selbstverständlich sind wir bemüht, allen Gefahrenquellen, soweit sie auftreten, zu begegnen und sie zu beseitigen. Wie ich Ihnen gesagt habe, haben wir auch bereits veranlaßt, Versuchsstrecken anzulegen, und wir sind bereit, die daraus notwendigen Folgerungen zu ziehen.