Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn werden zur Zeit von den insgesamt rund 1800 Bahnhofswirtschaften nur acht von der Deutschen Schlafwagen- und Speisewagen-Gesellschaft mbH betrieben. Hierzu gehört seit dem 1. Dezember 1965 auch die Bahnhofsgaststätte Saarbrükken Hauptbahnhof, und zwar deswegen, weil die Deutsche Schlafwagen- und Speisewagen-Gesellschaft mbH Stützpunkte an den Einsatzbahnhöfen ihrer Speise- und Schlafwagen benötigt, um eine reibungslose und wirtschaftlich planvolle Bedienung dieser Wagen sicherzustellen. Dies gilt u. a. auch für Saarbrücken Hauptbahnhof. Deshalb ist gegen diese Ausnahme nichts einzuwenden, da sie den von der Deutschen Bundesbahn zu wahrenden kaufmännischen Grundsätzen entspricht, die ihr durch Gesetz auferlegt sind.