Rede von
Erwin
Schoettle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Fragen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Ich rufe die Fragen X/1, X/2 und X/3 des Abgeordneten Dr. Huys auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn im Mai 1966 im Zonenrandgebiet die Eisenbahnstrecke Wittingen—Rüben stillgelegt wird?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, der privaten Osthannoverschen Eisenbahn AG zu helfen, die auf der parallel der Demarkationslinie verlaufenden Eisenbahnstrecke WittingenRühen ein jährliches Defizit von 500 000 DM hat, das sie aus eigenen Kräften nicht abdecken kann?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Strecke Wittingen—Rühen, die bisher in einer Wiese bei Rühen endete, von Rühen nach Wolfsburg auszubauen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt.
Die Antwort des Herrn Bundesministers Seebohm lautet:
Die Eisenbahnstrecke Wittingen—Rühen ist eine Teilstrecke der OHE AG und unterliegt damit nicht meiner, sondern der alleinigen Aufsicht des Landes Niedersachsen. Infolgedessen liegt die Entscheidung über den Stillegungsantrag ausschließlich bei der Landesregierung.
Sie werden wissen, daß seit Jahren Bestrebungen bestehen, die Wirtschaftsräume Braunschweig und Hamburg enger miteinander zu verbinden, und zwar auf dem Schienenweg und auf dem Wasserweg. Während der Elbe-Seiten-Kanal in seiner Planung festliegt, bestehen über die Schienenverbindung noch Zweifel. Diese liegen sowohl in der Linienführung als auch in wirtschaftlichen Erwägungen. Die Probleme werden durch den Stillegungsantrag unmittelbar angesprochen und zu eingehenden Untersuchungen darüber führen, wie die Verkehrsverbindung der beiden Wirtschaftsräume optimal zu gestalten ist.
Dabei wird die Belebung des Zonenrandgebietes natürlich ein entscheidender Faktor sein. Insofern wächst dieses Problem über rein regionale Interessen hinaus. Ich habe mich deshalb bereits mit dem niedersächsischen Minister für Wirtschaft und Verkehr, Herrn Kollegen Möller, besprochen, mußte ihn allerdings darauf aufmerksam machen, daß die Gestaltung einer optimalen Verkehrsbedienung im Bereich der nichtbundeseigenen Bahn allein in die Zuständigkeit des Landes fällt und daß Subventionszahlungen an nichtbundeseigene Eisenbahnen für unrentable Strecken nicht in die Finanzverantwortung des Bundes fallen.
Es wird also darauf ankommen, bei Behandlung des Stilllegungsantrages durch das Land die gegenwärtige Struktur der Verkehrsabwicklung in diesem Gebiet festzustellen und auch zu untersuchen, ob durch einen Ausbau der Strecke bis Wolfsburg die derzeitige geringe Benutzung so gesteigert werden kann, daß der Fehlbetrag nennenswert gemindert wird. Gleichzeitig wird die Frage zu untersuchen sein, ob eine Schnellverbindung auf dem Schienenweg wirtschaftlich realisierbar und in welcher Trasse dieses Verkehrsband anzulegen ist. Hieran arbeiten zur Zeit die Deutsche Bundesbahn und die Osthannoverschen Eisenbahnen, um dem Land baldigst ihre Untersuchungen über die Baukosten und den zu erwartenden Betriebsfehlbetrag vorlegen zu können. Erst dann wird das Land in der Lage sein, sich zu entscheiden. Durch den Stillegungsantrag der OHE sind die langjährigen Überlegungen wieder in Fluß gekommen und dürften nunmehr beschleunigt abgeschlossen werden.
Ich rufe die Frage X/4 des Herrn Abgeordneten Ramms auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die in dem Schreiben des Bundesverkehrsministers an den Bundestagspräsidenten vom 12. November 1965 — Drucksache V/36 — gemachten Angaben über die Innehaltung der in den Verkehrsnovellen von 1961 geschaffenen Bedingungen auch für die Überwachung der Innehaltung der Fest- und Margentarife für die Binnenschiffahrt im innerdeutschen Verkehr gelten?
Herr Abgeordneter Mertes übernimmt die Frage. Bitte, Herr Bundesverkehrsminister!