Rede von
Erwin
Schoettle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe die Fragen III/7 und III/8 des Abgeordneten Josten auf:
Wie groß ist die Zahl der taubstummen schulpflichtigen Kinder in der Bundesrepublik?
Wieweit sind die in Frage III/7 bezeichneten Kinder in den Hörklassen der Taubstummenschulen bzw. -institute erfaßt?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Lücke lautet:
Zuverlässige neuere Unterlagen über die Zahl der schulpflichtigen taubstummen Kinder stehen dem Bundesministerium des Innern leider nicht zur Verfügung. Die folgenden Zahlen stützen sich auf die Statistischen Nachrichten über das Taubstummen-, Schwerhörigen- und Sprachheilwesen Deutschlands des Bundes Deutscher Taubstummenlehrer nach dem Stand vom 1. Oktober 1962. Ihre Überarbeitung nach dem Stand vom Oktober 1965 ist noch nicht abgeschlossen.
Im Oktober 1962 betrug die Zahl der schulpflichtigen taubstummen Kinder 4136. Wie mir vom Bund Deutscher Taubstummenlehrer bestätigt wurde, sind die schulpflichtigen taubstummen Kinder damals wie heute nicht nur erfaßt, sondern sie werden auch in den vorhandenen 41 Taubstummen- bzw. Gehörlosenschulen unterrichtet. Danach scheint eine vollständige Erfassung und Schulausbildung taubstummer Kinder gewährleistet zu sein.
Wenn es dennoch hier und da taubstumme Kinder im volksschulpflichtigen Alter gibt, die nicht zur Schule gehen, so dürfte es sich hierbei um Kinder handeln, die zusätzlich, meistens wohl geistig, behindert sind und deswegen nach den einschlägigen Vorschriften der Länder von der Schulpflicht befreit wurden. Die Zahl dieser Kinder wird indessen verhältnismäßig gering sein. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes über die allgemeinbildenden Schulen wurden 1964 insgesamt 983 916 Kinder schulpflichtig. Davon waren lediglich 1180 Kinder, also 0,12 % der schulpflichtig gewordenen, von der Schulpflicht befreit worden.
Ich rufe Frage III/9 des Abgeordneten Dorn auf:
Billigt die Bundesregierung das in der Panorama-Sendung vom 13. Dezember 1965 gefällte Pauschalurteil: „Seine Pflicht erfüllte, wer eine englische, norwegische oder französische Uniform trug, eher als derjenige, der in einer deutschen marschierte."?
Ist Herr Abgeordneter Dorn im Saal? — Das ist nicht der Fall. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Herrn Bundesministers der Justiz. Die ersten drei Fragen IV/1, IV/2, IV/3 des Herrn Abgeordneten Bühling:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine erhebliche, vermutlich noch steigende Anzahl von Richtern nur noch Verwaltungsaufgaben in Präsidien und Vorständen der Gerichte sowie bei Ministerien ausübt und damit der Rechtsprechung, ihrer eigentlichen Aufgabe, entfremdet wird?
Sieht die Bundesregierung, daß die innerliche Unabhängigkeit der Richter durch den in Frage IV/1 geschilderten Zustand gefährdet wird und daß schwierige Konkurrenzprobleme zwischen wirklichen Richtern und solchen, die als Beamte tätig sind, entstehen?
Wird die Bundesregierung, eventuell nach Einholung entsprechender zahlenmäßiger Auskünfte über den gegenwärtigen Umfang des in Frage IV/1 aufgezeigten Problems, zu dessen möglichst vollständiger Lösung die Möglichkeit einer Gesetzesänderung überlegen?
sollen mit Zustimmung des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage IV/4 des Herrn Abgeordneten Felder auf:
Gibt der Fall des Nürnberger Staatsanwaltes Manfred Kreuzer dem Bundesjustizminister Veranlassung, mit den Justizministern der Länder das Problem einer gerechteren und ausgewogeneren Bewertung von Trunkenheitsdelikten und Fahrerflucht bei Kraftfahrzeugunfällen — auch unter dem Gesichtspunkt einer einheitlichen Promillegrenze — neu zu erörtern?
— Wer übernimmt die Beantwortung der Fragen? — Der Herr Bundesminister der Justiz? — Ich stelle fest, daß kein Vertreter des Justizministeriums anwesend ist.
Das ist höchst bedauerlich.
Dann müssen wir die Fragen zurückstellen. Vielleicht haben wir das Glück, daß einer der Herren noch auftaucht. Aber ich nehme an, das Ministerium war davon verständigt, daß seine Fragen heute vormittag aufgerufen werden.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe die Frage V/1 des Abgeordneten Haehser auf:
Ist die Bundesregierung bereit, auf eine baldige Verlegung des Munitionslagers der französischen Stationierungsstreitkräfte hinzuwirken, das, da es auf der Trasse der Bundesfernstraße 408 gelegen ist, den Weiterbau dieser Straße bei Wittlich behindert?
Bitte, Herr Bundesfinanzminister!