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    Deutscher Bundestag 12. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1965 Inhalt: Änderung der Mitgliederzahl des Bücherbeirates 423 A Erweiterung der Tagesordnung 423 A Fragestunde (Drucksache V/76) Fragen des Abg. Börner: Bau truppeneigener Hallenbäder für die Bundeswehr und sich daraus ergebende Konsequenzen für den Haushalt Gumbel, Staatssekretär 424 A Börner (SPD) 424 B Langebeck (SPD) 424 D Ertl (FDP) 425 A Wurbs (FDP) 425 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 425 B Fragen der Abg. Wischnewski und Porzner: Portugiesische Kolonialpolitik Dr. Schröder, Bundesminister . . . 427 A Wischnewski (SPD) 427 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 427 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 428 A Fragen der Abg. Rollmann und Müller (Mülheim) : Verurteilung des deutschen Staatsbürgers Lutz Herold in Ghana Dr. Schröder, Bundesminister . . 428 A Rollmann (CDU/CSU) 428 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 429 A Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Europäische Konvention über die Anerkennung von akademischen Graden Dr. Schröder, Bundesminister . . . 429 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 429 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 429 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: NATO-Truppenstatut Dr. Schröder, Bundesminister . . . 429 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 430 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 430 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Europäisches Übereinkommen betr. Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge Dr. Schröder, Bundesminister . . 430 C Bauer (Würzburg) (SPD) 430 D Frage des Abg. Sänger: Errichtung von Pressekommissionen Dr. Ernst, Staatssekretär 431 B Sänger (SPD) 431 B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Altersversorgung der Angestellten im öffentlichen Dienst Dr. Ernst, Staatssekretär 431 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 431 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 Frage des Abg. Rollmann: Gesetzliche Meldepflicht für körperlich und geistig behinderte Kinder Dr. Ernst, Staatssekretär 432 A Rollmann (CDU/CSU) 432 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 432 B Frau Freyh (SPD) 432 B Fragen des Abg. Leicht: Abschieben von in die Bundesrepublik Geflüchteten 432 C Frage des Abg. Opitz: Wirksamerer Schutz der Kreditinstitute gegen Raubüberfälle 432 D Frage ides Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Steuerliche Freibeträge für auswärtige Unterbringung in der Ausbildung befindlicher Kinder Grund, Staatssekretär 433 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 433 C Frage des Abg. Varelmann: Verhältnis der Versorgungsbezüge zu den Dienstbezügen der aktiven Beamten Grund, Staatssekretär 433 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Verlegung des Schießplatzes Landstuhl Grund, Staatssekretär 434 A Seibert (SPD) 434 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Anlegung des neuen Schießplatzes Spesbach Grund, Staatssekretär 434 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 434 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . . 434 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aufwendungen für die Erstbeschaffung einer Wohnungseinrichtung Grund, Staatssekretär . . . . . . 435 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 435 C Fragen des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Kapitalbilanz Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 435 D Frage der Abg. Frau Meermann: Preisvergleiche — Preisverzeichnisse der Metzgereien Dr. Langer, Staatssekretär . . . 436 A Frau Meermann (SPD) B 436 Frage der Abg. Frau Meermann: Veröffentlichungen des Warentestinstituts Dr. Langer, Staatssekretär . . . 436 C Frau Meermann (SPD) 436 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 10. Juli 1964 des Weltpostvereins (Drucksache V/65) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 437 A Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Vizepräsident Dr. Dehler . . . . . 437 B Wahl der Wahlmänner, in Verbindung mit Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksachen V/88, V/89) 437 C Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache V/90 [neu]) 438 A Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament (Drucksache V/91 [neu]) . . . . . . . 438 B Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Ausschusses nach Art. 77 Abs. 2 GG (Vermittlungsausschuß) (Drucksache V/92) 438 B Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache V/93) 438 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost (Drucksache V/94) 438 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache V/95) . 438 C Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache V/96) 438 C Antrag betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/75) 438 D Antrag betr. Teilnahme an Ausschußsitzungen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/97) 438 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 III Antrag betr. Antrag der Stadt München auf Übertragung der Olympischen Spiele (Abg. Schwabe, Marx [München], Folger, Seuffert, Dr. Müller [München], Haage [München], Porzner, Figgen u. Gen.) (Drucksache V/72) 438 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung ,des Haushaltsausgleichs (Haushaltssicherungsgesetz) (Drucksache V/58) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen V/84, zu V/84) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Pohle (CDU/CSU) 439 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 440 A Leicht (CDU/CSU) 441 D Dr. Emde (FDP) 444 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 445 B Dr. Miessner (FDP), Erklärung zur Abstimmung 448 A Erler (SPD) 448 C Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache V/55) Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/85) Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/73) — Zweite und dritte Beratung — Gscheidle (SPD) 449 B Wagner (CDU/CSU) 450 C Dorn (FDP) 452 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 454 A Brück (Köln) (CDU/CSU) 455 A Erler (SPD) 456 D Entwurf eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache V/20) Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/83) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/80) — Zweite und dritte Beratung — Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 457 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 457 D Biermann (SPD) 458 B Exner (CDU/CSU) 459 A Spitzmüller (FDP) 460 C Stingl (CDU/CSU) 461 B Geiger (SPD) 463 A Katzer, Bundesminister 467 A Killat (SPD) 468 A Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. September 1965 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1954 mit den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (Drucksache V/59) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/74) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 469 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Einbrignung von Sachen bei Gastwirten (Abg. Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dorn, Moersch, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion der FDP) (Drucksache V/61) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 470 A Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 470 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Abg. Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dorn, Moersch, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion der FDP) (Drucksache V/62) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 471 B Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 472 B Vizepräsident Schoettle . . . . . 473 A Hirsch (SPD) 473 B Dr. h. c. Gilde (CDU/CSU) . . . 474 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Abgrenzung des Festlandsockels der Nordsee in Küstennähe (Drucksache V/63) — Erste Beratung — 474 C Entwurf eines Architektengesetzes (Abg. Dorn, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Lemmrich, Wieninger, Strohmayr u. Gen.) (Drucksache V/64) — Erste Beratung — Dorn (FDP) 474 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgerichts: Antrag der Gesamtdeutschen Partei (DP/BHE) wegen Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 GG usw. (Drucksache V/78) 475 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bayernpartei e. V. auf Feststellung, inwieweit das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 gegen die Artikel 3 und 21 GG verstößt und deshalb nichtig ist, usw. (Drucksache V/79) . . . . . . . 475 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Einfuhren im ersten Vierteljahr 1966 (Drucksache V/40, V/103) 475 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achtundzwanzigste, Dreißigste und Zweiundreißigste Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen V/4, V/6, V/5, V/104) 475 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen 476 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Verlängerung des Zeitraums, in dem die Verordnung Nr. 17 des Rats auf den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr keine Anwendung findet (Drucksachen V/10, V/108) Wendelborn (CDU/CSU) 476 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Artikels 95 des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen V/17, V/111) 476 C Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . 476D Nächste Sitzung 476 D Anlagen 477 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 423 12. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach* 10. 12. Dr. Aigner * 10. 12. Bading * 10. 12. Frau Berger-Heise 18. 2. 1966 Blachstein 17. 12. Dr. Dittrich 9. 12. Dr. Eckhardt 10. 12. Frau Dr. Elsner * 11. 12. Dr. Furler * 9. 12. Koenen (Lippstadt) 31. 12. Frau Krappe 10. 12. Kriedemann 31. 12. Frhr. von Kühlmann-Stumm 9. 12. Leber 10.112. Liehr 10. 12. Lücker (München) * 10. 12. Mauk * ,10. 12. Metzger * 10. 12. Dr. Müller (München) 10. 12. Frau Renger 9. 12. Frau Schanzenbach 31. 12. Frau Schimschok 31. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 12. Schmidt (Hamburg) 10. 12. Frau Strobel* 10. 12. Dr. Vogel 9. 12. Wächter 9. 12. Westphal 10. 12. Wolf 10. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Parlamentarischen Konferenz für Assoziation des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 7 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von, der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Haushaltsausgleichs (Haushaltssicherungsgesetz) (Drucksachen V/58, V/84). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 17 Nr. 2 Satz 1 wird nach den Worten „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung" das Wort „einheitliche" gestrichen. Bonn, den 9. Dezember 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Umdruck 1 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen V/55, V/73). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 werden die Worte „September 1966" durch die Worte „März 1966" ersetzt. 2. In Artikel I § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „September 1966" durch die Worte „März 1966" ersetzt. 3. In Artikel I § 3 werden die Worte „September 1966" durch die Worte „März 1966" ersetzt. 4. In Artikel II § 1 wird das Wort „Oktober" durch das Wort „April" ersetzt. 5. In Artikel II § 2 Abs. 1 Satz 1 werden in Zeile 6 die Worte „30. September 1966" durch die Worte „31. März 1966" und in Zeile 7 das Wort „Oktober" durch das Wort „April" ersetzt. 6. In Artikel II § 2 Abs. 2 werden die Worte „30. September 1966" durch die Worte, „31. März 1966" ersetzt. 7. In Artikel II § 2 Abs. 3 werden die Worte „30. September 1966" durch die Worte „31. März 1966" ersetzt. 8. In Artikel II § 3 wird das Wort „Oktober" durch das Wort „April" ersetzt. 9. In Artikel V wird das Wort „Oktober" durch das Wort „April" ersetzt. Bonn, den 8. Dezember 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 8 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dorn, Opitz, Wurbs, Ollesch und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen V/55, V/73) Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag wird sich bei den Beratungen des Bundeshaushalts 1966 bemühen, durch Streichungen an anderer Stelle die Voraussetzungen für die Erhöhung der Gehälter für die Bundesbeamten 478 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 anstelle des 1. Oktober 1966 ab 1. Juli 1966 zu schaffen. Bonn, den 9. Dezember 1965 Dorn Opitz Wurbs Ollesch Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck S Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen V/55, V/73). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel I § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß auch für Versorgungsbezüge, die den unter § 5 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland in der Fassung des Artikels IV § 2 des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1361) fallenden Versorgungsempfängern nach § 2 Abs. 4 des Vierten Besoldungserhöhungsgesetzes zustehen." 2. Artikel II § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß für die in Artikel I § 2 Abs. 4 genannten Versorgungsempfänger." Bonn, den 8. Dezember 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 2 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz —8. RAG) (Drucksachen V/20, V/80) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 1 sind die Worte „den Sonderzuschuß und" zu streichen. 2. In § 5 wird Absatz 4 gestrichen. 3. Folgender neuer § 5 a wird eingefügt: „§ 5a Artikel 2 § 36 Abs. 2 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes, Artikel 2 § 35 Abs. 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 25 Abs. 2 des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes werden gestrichen." Bonn, den 8. Dezember 1965 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 3 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz —8. RAG) (Drucksachen V/20, V/80) Der Bundestag wolle beschließen: In § 13 Abs. 1 sind in Satz 1 die Worte „für die Monate Januar bis einschließlich Mai 1966" und „für den genannten Zeitraum" sowie in Satz 2 die Worte „für den in Satz 1 genannten Zeitraum" zu streichen. Bonn, den 8. Dezember 1965 Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 4 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz —8. RAG) (Drucksachen V/20, V/80). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob und inwieweit die in den verschiedenen Zweigen des sozialen Leistungsrechtes geltenden Anrechnungsbestimmungen reformbedürftig sind. Das Ergebnis ist dem Bundestag bis zum 30. Juni 1966 vorzulegen. Bonn, den 8. Dezember 1965 Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 479 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 9. Dezember 1965 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Flämig *). Auf Ihre Zusatzfrage, ab ähnliche technische und organisatorische Vorkehrungen, wie sie in der Elektrizitätswirtschaft gegeben sind, auch in bezug auf die geregelte Versorgung der Bevölkerung mit Koch-, Heiz- und Industriegas getroffen seien, hatte Ihnen Herr Staatsekretär Dr. Langer eine schriftliche Antwort zugesagt. Ich darf Ihnen diese wie folgt geben: In der Bundesrepublik wird die Bevölkerung zum größten Teil über Ferngasgesellschaften mit Gas versorgt, deren Leitungsnetze untereinander weitgehend verbunden sind. Zwischen den Unternehmen sind Aushilfslieferungen für besondere Fälle vertraglich vereinbart. Mit Hilfe von Zwischenverdichterstationen ist es möglich, bei Ausfällen in der Gaszulieferung die Leistungsfähigkeit der Transportleitungen zu steigern. Für eine erhöhte Elastizität in Störungsfällen sorgen ferner mehrere Untergrundspeicher. Als vorbereitende Maßnahme gegenüber plötzlich auftretenden Ausfällen in der Gasproduktion haben alle Ferngasgesellschaften detaillierte Pläne ausgearbeitet. Danach werden bei Ausfällen sofort die verfügbaren Reserven mobilisiert. Für den Fall, daß diese Maßnahmen nicht ausreichen, sind von den Gesellschaften konkrete Abschaltpläne vorbereitet. Danach werden dafür geeignete Produktionsbetriebe, mit denen vorher Absprachen getroffen sind, stufenweise zurückgefahren und die so frei gewordenen Gasmengen der öffentlichen Versorgung zur Verfügung gestellt. Trotz der umfangreichen Sicherungsvorkehrungen, die getroffen sind, um Ausfällen in der Gasversorgung zu begegnen, lassen sich Schwierigkeiten, wie sie vor kurzem vor allem in Süddeutschland aufgetreten sind, dann nicht völlig vermeiden, wenn mehrere unglückliche Umstände zusammentreffen. Die Gaswirtschaft der Bundesrepublik befindet sich nämlich zur Zeit in einem Übergangsstadium, in dem der Gasbedarf von den Kokereien nicht mehr voll gedeckt werden kann, Erdgas noch nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung steht und Gas aus Mineralöl-Spaltanlagen eingesetzt werden muß. Der Betrieb dieser Spaltanlagen hat sich aber als störanfällig erwiesen. Die Versorgungssicherheit wird sich jedoch erheblich erhöhen, wenn ,der Aufbau eines Erdgasleitungsnetzes weitere Fortschritte gemacht hat und Erdgas in ausreichenden Mengen für die deutschen Verbraucher verfügbar ist. Es kann damit gerechnet werden, daß der Anschluß an die bedeutenden niederländischen Vorkommen im Herbst 1966 vollzogen sein wird. *) Siehe 7. Sitzung Seite 76 B Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 8. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hubert (Drucksache V/57 Frage XI/1): Welches ist der Stand der Ratifikation des am 16. April 1964 von der Bundesregierung unterzeichneten Europäischen Codex für Soziale Sicherheit und des Zusatzprotokolls? Der Europäische Kodex enthält Mindestnormen der Sozialen Sicherheit, die über den Mindestnormen des Übereinkommens Nr. 102 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit liegen, das die Bundesrepublik Deutschland in allen seinen Teilen ratifiziert hat. Das Protokoll zum Kodex enthält noch höhere Mindestnormen. Gegenwärtig wird in meinem Hause geprüft, inwieweit das deutsche Recht in den einzelnen Zweigen der Sozialen Sicherheit den Anforderungen des Kodex und des Protokolls entspricht. Nach Abschluß der Prüfung wird die Bundesregierung über die Vorlage des Entwurfs eines Ratifikationsgesetzes entscheiden. Zu gegebener Zeit werde ich Sie igerne wieder über den Stand der Angelegenheit unterrichten. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 8. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/57 Frage XI/5) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Versorgungseinrichtungen der freien Berufe, wie etwa der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, in Einzelfällen zu unterstützen mit dem Ziel, aus der SBZ Geflüchteten, die altersmäßig die Aufnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllten, zur Aufnahme in das Versorgungswerk zu verhelfen? 1. Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone in sozialer Hinsicht Einheimischen gleichzustellen sind. Soweit Angehörige freier Berufe, z. B. selbständige Lehrer, Krankenpfleger, Hebammen, in der sozialen Rentenversicherung versichert sind, ist dieses Ziel bereits erreicht. Die Aufnahme in die Versorgungswerke der freien Berufe stößt dagegen auf Schwierigkeiten. Einige Versorgungswerke machen allerdings den Eintritt in die Versicherung nicht davon abhängig, daß ein bestimmtes Höchstalter noch nicht erreicht ist. 2. Ganz allgemein ist in bezug auf die Möglichkeit, die Aufnahme von aus der SBZ Geflüchteten durch Unterstützung der Versorgungseinrichtungen zu fördern, zu sagen: Die Versorgungswerke der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte beruhen auf Landesgesetzen. Es ist deshalb Sache der Länder, über die Aufnahmemöglichkeit von SBZ-Flüchtlingen zu entschei- 480 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 den. Die Versorgungswerke haben sich finanziell gut entwickelt. Das ist nicht zuletzt auf den Zuwachs an Versicherten aus der SBZ zurückzuführen, die noch dazu im Durchschnitt beträchtlich jünger waren als der Durchschnitt der Bevölkerung im Bundesgebiet. Im Hinblick auf den Zuwachs an Versicherten handelt es sich m. E. bei der Übernahme älterer Flüchtlinge nicht um eine besondere zusätzliche Belastung, für die die Versorgungswerke nicht aufkommen könnten. Für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den dadurch entstehenden Lasten sehe ich keine Möglichkeit. 3. Eine besondere Hilfe aus Bundesmitteln wäre auch deswegen nicht sinnvoll, weil in deren Genuß nur die Landesversorgungswerke kommen könnten, die ältere Flüchtlinge aus der SBZ nicht aufgenommen haben. Die Versorgungswerke dagegen, die bisher solche Flüchtlinge aufgenommen haben, würden der Auffassung sein, daß sich ihre soziale Einstellung nicht ausgezahlt habe. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/76 Frage XII/1) : Wann wird die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn schriftlich gegenüber dem Land Baden-Württemberg die Zusicherung der Zahlung des Kostenanteils der Bundesbahn am Bau der Bahnüberführung in Tamm, Kreis Ludwigsburg, geben? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat mir mitgeteilt, daß sie die Bundesbahn-Direktion Stuttgart ermächtigt hat, in Erfüllung der im Mai/Juni 1964 abgeschlossenen Kreuzungsvereinbarung mit dem Lande Baden-Württemberg betr. Beseitigung des Bahnübergangs der Landesstraße 137 mit der Bundesbahnstrecke Stuttgart—Bretten im Jahre 1966 300 000,— DM zu bezahlen. Sie hat in Aussicht gestellt, in den folgenden Jahren weitere Beträge für das Kreuzungsbauvorhaben bereitzustellen. Der Anteil der Deutschen Bundesbahn beläuft sich insgesamt auf etwa 1,3 Mill. DM. Bei der derzeitigen schwierigen Finanzlage der Deutschen Bundesbahn wäre es zu begrüßen, wenn das Land als kreuzungsbeteiligter Straßenbaulastträger durch eine Vorfinanzierung des Bundesbahnanteils die Baumaßnahme beschleunigen könnte. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/76 Frage XII/2) : Wind der Güterverkehr auf der Bottwartalbahn aufrechterhalten? Ihre Frage kann ich erst beantworten, wenn die zur Zeit laufenden Besprechungen über die Anträge der Deutschen Bundesbahn mit den Ländern abgeschlossen sind. Die Notwendigkeit einer optimalen Verkehrsbedienung der von Streckenstillegungen betroffenen Gebiete bedürfen in diesem Rahmen sorgfältiger Prüfung, die noch nicht abgeschlossen ist. Auf den normalspurigen Endabschnitten der Strecke wird der Güterverkehr mit großer Wahrscheinlichkeit erhalten werden können. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/76 Frage XII/3) : Ist ein 4spuriger Ausbau der Bundesstraße 11 zwischen Deggendorf und München vorgesehen? Der Bau einer 4spurigen Straße zwischen München und Deggendorf ist in unseren Planungen enthalten. Im Hinblick auf die vergleichsweise noch geringe Verkehrsbelastung der Bundesstraße 11 und die hohen Kosten eines derartigen 4spurigen Neubaues kann jedoch an eine baldige Verwirklichung der Planung vorerst nicht gedacht werden. Ziel des 3. Vierjahresplanes muß es bleiben, die bestehende Bundesstraße 11 zwischen München und Deggendorf weiter auszubauen. Die 4spurige Kraftverkehrsstraße von München nach Deggendorf müßte aus technischen Gründen fast auf der ganzen Länge völlig getrennt von der derzeitigen Bundesstraße 11 verlaufen. Die Gesamtkosten für die rd. 150 km lange Strecke würden schätzungsweise 600-700 Millionen DM betragen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/76 Frage XII/4) : Wann ist unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der Planungsarbeiten mit dem Beginn des Ausbaues der Autobahn Regensburg—Passau zu rechnen? Die Planungen für den Bau der Autobahn Regensburg—Passau sollen so vorangetrieben werden, daß die Strecke während des 3. Vierjahresplanes baureif gemacht wird. Wann mit dem Bau begonnen werden kann, hängt von der Mittelzuteilung für den 3. Vierjahresplan ab, für den bisher nur 18 statt der angeforderten 20 Mrd. DM in Aussicht gestellt sind. Je niedriger die Mittelzuteilung ist, desto später kann der Baubeginn erfolgen, da zunächst die Strecke NürnbergRegensburg fertigzustellen ist. Außerdem ist für die Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 481 Dringlichkeit der Strecke entscheidend, ob und wann die österreichische Anschlußstrecke zur Autobahn Salzburg—Wien, also von Passau bis Linz erstellt werden kann. Darüber konnte bisher keine verbindliche Zusage erreicht werden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buchstaller (Drucksache V/76 Fragen XII/5 und XII/6) : Ist es erforderlich,, die Koblenzer Eisenbahnbrücke höherzulegen, weil die Personenschiffahrt auf der Mosel bei Pegelständen über 2,50 m die Brücke nicht mehr durchfahren können? Gibt es Berechnungen über die Kosten für eine Höherlegung der Koblenzer Eisenbahnbrücke? Bei einem mittleren Wasserstand des Rheins von 2,50 m am Pegel in Koblenz ist unter den Bögen der Eisenbahnbrücke in den Schiffahrtsöffnungen eine Durchfahrtshöhe von über 8 m auf 12 m Breite vorhanden. Für die Güterschiffahrt ist das mehr als ausreichend. Die größten auf der Mosel verkehrenden Fahrgastschiffe, einschließlich der Kabinenschiffe der Köln—Düsseldorfer Dampfschiffahrt (KD) haben eine Festpunkthöhe von weniger als 7,50 m über dem Wasserspiegel. Selbst im Jahr 1965 mit seinen lang andauernden höheren Rheinwasserständen sind größere Behinderungen der Fahrgastschiffahrt im Rhein-Mosel-Verkehr nicht aufgetreten Eine Ausnahme davon bildet lediglich das Fahrgastschiff „Koblenz", die mit ihrer Festpunkthöhe von 8,35 m für diese Verhältnisse zu hoch liegt. Bei den genannten Abmessungen kann die Fahrgastschiffahrt von und zur Mosel bis zu 3 m am Pegel Koblenz ungehindert verkehren. Dieser Pegelstand wird im Mittel von 25 Jahren nur an etwa 20 Tagen in der Verkehrszeit der Fahrgastschiffahrt überschritten. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der MoselWasserstraße ist auch die Frage des Umbaues der Eisenbahnbrücke mit Rücksicht auf die Güterschifffahrt untersucht worden. Die Kosten wurden seinerzeit auf den zu niedrig erscheinenden Betrag von 16 Mill. DM geschätzt. Es besteht nach den erfolgten Prüfungen und Gegebenheiten der Schiffahrt z. Z. keine Veranlassung, die Koblenzer Eisenbahnbrücke höherzulegen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/76 Frage XII/7) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, zum Zwecke der Entlastung der sehr stark befahrenen Bundesstraße von Kaiserslautern nach Neustadt (Weinstraße), die auf dieser Strecke durch ein sehr enges Tal führt und in diesem Bereich nur mit ganz erheblichen Kosten ausgebaut werden kann, eine Schnellstraße zu planen und zu bauen, die von der Autobahn in der Nähe des Forsthauses „Schorlenberg" bei Kaiserslautern abzweigt und als Höhenstraße direkt nach Neustadt (Weinstraße) führt? Der Bundesminister für Verkehr wird die Auftragsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz veranlassen, eine geeignete Linienführung für die von Ihnen vorgeschlagene Straßenverbindung zwischen Kaiserslautern und Neustadt zu untersuchen. Ob diese Straße verwirklicht werden kann, hängt zunächst von dem Ergebnis dieser Untersuchung, aber natürlich auch von den Finanzierungsmöglichkeiten ab. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/76 Fragen XII/8 und XII/9) : ist es richtig, daß bei der Verwirklichung der Pläne zum Ausbau des Schnellstreckennetzes der Deutschen Bundesbahn im süddeutschen Raum der Knotenpunkt Ulm-Hauptbahnhof verlegt werden muß? Ist nach den in Frage XII/8 genannten Plänen der dann notwendige Zubringerverkehr sichergestellt? Für ein künftiges Schnellstreckennetz der Deutschen Bundesbahn liegen bislang nur erste Gedanken eines Gutachtergremiums vor. Diese Vorschläge sind jedoch noch in keiner Weise ausgereift. Im Rahmen der anzustellenden Überlegungen wird auch der Knotenpunkt Ulm entsprechend seiner großen Verkehrsbedeutung Berücksichtigung finden. Im übrigen gestattet die finanzielle Lage der Deutschen Bundesbahn nicht, in absehbarer Zeit mit dem Neubau von Strecken lediglich zum Zwecke der Geschwindigkeitserhöhung zu beginnen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/76 Fragen XII/10 und XII/11): Hat die Bundesregierung aus der Tatsache, daß unlängst ein mit dem Stahlschleppseil abgerissener Reklameballon die Luftfahrt gefährdet hat, Konsequenzen gezogen? Hält die Bundesregierung den Fesselballon als Werbemittel für unentbehrlich? Ihre Anfrage bezieht sich offenbar auf einen Vorfall vom 23. November 1965. Es hatte sich in Bochum ein Fesselballon losgerissen, der dann am 26. November 1965 in Ellenstedt, Gemeinde Goldenstedt bei Vechta/Oldenburg, heruntergekommen ist. Die Bundesanstalt für Flugsicherung erhielt unmittelbar 482 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 von diesem Vorfall Kenntnis und hat dann sofort eine Navigationswarnung herausgegeben. Es ist also alles, was zur Sicherheit der Luftfahrt getan werden konnte, geschehen, so daß Konsequenzen nicht zu ziehen sind. Zur Beurteilung der Frage, ob der Fesselballon als Werbemittel für unentbehrlich gehalten wird, ist die Bundesregierung nicht berufen. Diese Frage kann nur von den interessierten Wirtschaftskreisen beantwortet werden. Die Zulassung des Aufstieges von Fesselballonen obliegt nach § 7 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) den Luftfahrtbehörden der Länder. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Genscher (Drucksache V/76 Frage XII/12) : Bejaht die Bundesregierung die Dringlichkeit des Ausbaus der .anbaufreien Zubringerstraße vom Sportplatz Häfen zur Autobahnauffahrt Wuppertal-Ost? Der Zubringer von Wuppertal zur Anschlußstelle Wuppertal-Ost führt über die B 7, die in diesem Bereich als Ortsdurchfahrt in der Baulast der Stadt Wuppertal liegt. Bei der damit gegebenen Zuständigkeit vermag sich die Bundesregierung nicht zu der Dringlichkeit einer städtischen Ausbauplanung zu äußern. Das Interesse des Bundes an einem verkehrsgerechten Ausbau dieses Zubringers geht daraus hervor, daß von mir der Stadt Wuppertal schon seit Jahren eine Förderung dieser Maßnahme nach den geltenden Zuschußrichtlinien grundsätzlich in Aussicht gestellt wurde. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Genscher (Drucksache V/76 Fragen XII/13 und XII/14) : 1st der Bundesregierung bekannt, daß seit der im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn Leverkusen—Kamen durchgeführten Schwelme-Kanalisierung bei stärkeren Niederschlägen die Anlieger der Jesinghauser-, Dahler-Straße, Hofen seit sechs Jahren durch Uberschwemmungen in eine unertrágliche Lage kommen? Ist die Bundesregierung bereit, in Verbindung mit dem Bau der Zubringerstraße den Bau eines Entlastungskanals für den Schwelme-Kanal zu unterstützen? Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß nach der im Zusammenhang mit dem Bau der Bundesautobahn Ruhrtangente durchgeführten SchwelmeKanalisierung entlang der bachabwärts anschließenden Teilstrecke die Schwelme bei Hochwasser ausufert. Nach einer Rückfrage bei der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen sind dort Klagen über unzureichende wasserwirtschaftliche Maßnahmen beim Bau der Bundesautobahn Ruhrtangente nicht erhoben worden Da mir die Überflutungen des Schwelmebaches in ihrer Größe und Häufigkeit nicht bekannt sind und ich auch nicht die Grundlagen der Planung eines Entlastungskanals kenne — es handelt sich ja um eine Landesangelegenheit wasserwirtschaftlicher Art —, vermag ich nicht zu beurteilen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Aufwendungen einer Schwelmeverbesserung als zuschußfähig im Zusammenhang mit einem Ausbau des Zubringers im Zuge der Jesinghauser-Dahler-Straße–Höfen angesehen werden können. Anträge des Landes zu dieser Frage sind bisher weder gestellt noch besprochen worden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/76 Frage XII/15) : Hat der Bundesverkehrsminister geprüft, ob die in einer Horfolge des Westdeutschen Rundfunks mitgeteilte Meldung zutrifft, wonach bei einer Kontrolle in einem bestimmten Zug bis zu 50 Prozent Reisende ohne gültigen Fahrausweis festgestellt worden seien? Der Westdeutsche Rundfunk konnte mir auf meine Anfrage nicht bestätigen, daß eine Meldung des von Ihnen angegebenen Inhalts gesendet worden ist. Die Deutsche Bundesbahn hat eine Meldung des bezeichneten Inhalts weder selbst verbreitet noch einem deutschen Sender mitgeteilt. Ich selbst halte die in Ihrer Frage genannte Zahl nicht für glaubwürdig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem, das mit diesem Gesetzentwurf angeschnitten ist, ist in seinem politischen und in seinem rechtlichen Gehalt natürlich ungleich diffiziler als die Gastwirtshaftung. Es wäre also durchaus möglich, daß die Gegensätze hierüber in diesem Hohen Hause stärker wären als bei ,der anderen Materie; aber ich glaube, verehrte Frau Kollegin, sie sind nicht so stark, wie Sie befürchten.
    Jedenfalls ist die Bundesregierung — wie das einer meiner Vorgänger im Amt, Herr Kollege Dr. Bucher, dargelegt hat — und ich stimme ihm hierin zu — der Auffassung, daß das Recht der Zeugnisverweigerung von Presse und Rundfunk und das damit zusammenhängende Beschlagnahmeprivileg einer Reform bedarf. Die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit, wie wir sie heute verstehen, und der institutionelle Schutz, den das Grundgesetz der Presse gewährt, sprechen in der Tat für eine modernere, den berechtigten Belangen von Presse und Rundfunk besser Rechnung tragende gesetzliche Regelung als die, die wir heute haben.
    Ich begrüße es besonders, daß der Entwurf der Freien Demokraten davon ausgeht und damit anerkennt, daß diese Materie nur durch Bundesgesetz neu geregelt werden kann. Zeugnisverweigerungsrecht und strafprozessuales Beschlagnahmerecht gehören zum Verfahrensrecht, für das dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung zusteht. Da der Bund mit den .einschlägigen Bestimmungen der Strafprozeßordnung von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht hat, sind den Ländern eigene abweichende Regelungen verwehrt. Die in Vorschriften einiger inzwischen ergangener Landespressegesetze enthaltenen Regelungen dieser Rechtsmaterie sind daher nicht in der Lage, das vorgehende Bundesrecht zu verdrängen. Da solche Vorschriften aber ungeachtet dieser Rechtslage einmal erlassen worden sind, liegt es auch im Interesse der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit, daß der Bundesgesetzgeber durch eine moderne Novellierung den betreffenden Ländern den Weg ebnet, ihre Sondervorschriften auch formell wieder aufzuheben.
    Angesichts der fortgeschrittenen Zeit erscheint es mir nicht angezeigt, jetzt in der ersten Lesung zu den Einzelheiten der Vorlage Stellung zu nehmen. Ich möchte mich auf das Wesentliche beschränken.
    Die Problematik liegt in dem Spannungsfeld, das zwischen der im allgemeinen Interesse verfassungsrechtlich gewährleisteten Pressefreiheit und dem institutionellen Schutz der Presse einerseits und einer ebenfalls den allgemeinen Interessen dienenden wirkungsvollen Strafrechtspflege andererseits besteht. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es — im Lichte einer von den freiheitlichen Vorstellungen des Grundgesetzes geprägten Auffassung von Wesen und Aufgabe der Presse, aber auch von der Bedeutung der Gerichtsbarkeit im freiheitlichen Rechtsstaat —, den besten Ausgleich zwischen diesen Interessen zu finden.
    Die früheren Entwürfe der Fraktion der Sozialdemokraten, der Freien Demokraten und des Bundesrats sind auf der Suche nach einer Lösung dieser Problematik verschiedene Wege gegangen. Die neue Vorlage läßt in ihren Abweichungen von dem früheren Entwurf der Freien Demokraten erkennen, daß auch die Antragsteller noch um eine befriedigende Lösung ringen. Ob mit dem vorliegenden Entwurf bereits in jeder Hinsicht die beste Lösung gefunden ist, erscheint mir fraglich. So sieht der Entwurf auch in Strafverfahren, in denen es um schwerste Verbrechen geht, ein Zeugnisverweigerungsrecht dann vor, wenn das Interesse der Presse an der Geheimhaltung das Interesse an einer Strafverfolgung überwiegt. Ich kann mir nicht vorstellen,
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 473
    Bundesminister Dr. Jaeger
    daß sich ein Journalist, der als Zeuge einen Mord aufklären könnte, auf ein Zeugnisverweigerungsrecht sollte berufen dürfen, weil das Interesse an der Geheimhaltung das Interesse an der Verfolgung des Mordes überwiege. Dieser Hinweis läßt erkennen, daß noch manches zu überdenken sein wird, bevor aus der Vorlage ein Gesetz wird.
    Es wird Aufgabe des Rechtsausschusses sein, den Entwurf im einzelnen zu überprüfen. Die Bundesregierung — und insbesondere mein Haus — wird gern dabei mitwirken, damit diese für Presse und Rundfunk sowie für die Strafrechtspflege gleichermaßen bedeutsame Materie einer allseits befriedigenden Lösung zugeführt wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, eine Bemerkung zwischendurch zu den Zwischenfragen. Es ist für den amtierenden Präsidenten schlechterdings unmöglich, einen Redner mitten im Satz zu unterbrechen. Das ist einfach nicht fair. Wer eine Zwischenfrage stellen will, muß mindestens auf das Signal des Präsidenten warten, bis dieser sich in der Lage sieht, dem Redner dazwischenzufahren. Das wollte ich ein für allemal sagen. Wir kommen sonst mit diesen Dingen nie wirklich zu Rande. Wenn dann der Redner zufällig zum Schluß kommt, muß der Zwischenfrager eben darauf verzichten, eine Frage zu stellen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hirsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar für die „Verleihung" des Ehrendoktortitels durch den Präsidenten. Aber ich möchte, damit keine Mißverständnisse entstehen, doch Wert darauf legen, mitzuteilen, daß ich kein Doktor bin. — Im übrigen, haben Sie keine Sorge, ich fasse mich ganz kurz.
    Die SPD-Fraktion begrüßt es, daß die FDP ihren Entwurf vorgelegt hat, um so mehr, als auch wir selbst wiederum unseren Entwurf aus der letzten Legislaturperiode vorlegen werden. Wir sind nur nicht ganz so schnell gewesen wie die Kollegen; Ehre, wem Ehre gebührt.
    Unser Entwurf wird unverändert wiederkommen. Auch die Unterschiede werden die gleichen sein wie in der letzten Legislaturperiode. Wir haben uns damals in erster Lesung mit der Problematik befaßt. Ich bin in der glücklichen Lage, diejenigen, die sich für das Problem interessieren, auf die Ausführungen in dem Protokoll des Bundestages vom 5. Februar 1964 hinweisen zu können. Das, was damals gesagt wurde, gilt im wesentlichen auch heute noch.
    Es ist erfreulich, daß wir uns alle einig sind, daß das Problem von dem Bundesgesetzgeber gelöst werden muß. Wir sind uns auch einig, daß das Problem nicht einfach zu lösen ist. Es ist diffizil. Aber man muß sich im klaren darüber sein, daß es keine Pressefreiheit ohne Informationsfreiheit geben kann, und Informationsfreiheit bedingt Schutz des Informationsgeheimnisses. Wer also die Pressefreiheit will, muß das Informationsgeheimnis bejahen. Anders ist das nicht denkbar.
    Ich meine darüber hinaus — auch das möchte ich noch einmal unterstreichen —, daß der bisher auch gegen Journalisten mögliche Aussagezwang eigentlich ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist. Denn man bringt den Journalisten in einen unlösbaren Konflikt zwischen seiner Ehre als Journalist und den Anforderungen des Gerichts an ihn.
    Wir haben uns heute morgen in der Fragestunde mit dem traurigen Fall des deutschen Journalisten in Ghana befaßt. Was man da mit ihm gemacht hat, zeigt, wohin es führt, wenn in krasser Art und Weise die Rechte der Presse verletzt werden und von einem Journalisten sogar verlangt wird, daß er sich als Spitzel oder Spion für eine Regierung betätigt.
    Es ist auch zu überlegen, ob es richtig ist, daß wir Abgeordneten für uns ein bedingungsloses Aussageverweigerungsrecht in Anspruch nehmen und es der Presse nicht gewähren wollen. Für mich ist die Situation sehr stark vergleichbar.
    Endlich möchte ich noch einmal unterstreichen, daß die Behauptung nicht richtig ist, ein Aussagezwang sei nötig, weil man nur damit zweifelhafte Elemente in der Presse darin hindern könne, ein schlechtes Spiel zu treiben. In Wirklichkeit ist genau das Gegenteil richtig. Ich habe bei der Aussprache im Jahre 1964 bereits darauf hingewiesen, möchte es aber ganz kurz wiederholen: Es gibt ein wirklich sehr interessantes Urteil eines Gerichts, aus Insterburg, etwa aus dem Jahre 1964. Da war es so, daß ein Journalist viereinhalb Monate in Beugehaft gesessen hatte, weil er sich geweigert hatte auszusagen. Dieser Beschluß wurde dann vom Beschwerdegericht mit der Begründung aufgehoben: Der Journalist Soundso war, als er in Haft genommen wurde, ein armer Mann; wir haben festgestellt, daß er jetzt ziemlich reich geworden ist, weil er durch die Beugehaft verdient hat; wir sind der Meinung, das ist nicht der Sinn einer Beugehaft; also lassen wir ihn frei. — Das klingt sehr grotesk, meine Damen und Herren, ist aber wahr. Die Fälle, die in den letzten Jahren aktuell geworden sind, beweisen, daß das Ruch heute noch so sein kann. Ich habe schon damals gesagt und wiederhole das auch heute: An sich ist es für einen zweifelhaften Journalisten das beste Geschäft. das er machen kann, wenn er sich in eine Situation hineinmanövriert, in der er in Beugehaft genommen wird. In dem Moment wird er prominent und verdient Geld. Das ist nicht der Sinn der Dinge.
    Das Gesetz muß mit großer Sorgfalt beraten werden. Wir werden uns. glaube ich, über sehr viele Fragen verständigen können. Aber in einem Punkt
    bin ich der Meinung des Herrn Bundesiustizministers. Dieser neue Teil des FDP-Entwurfs ist, so out er gemeint ist, für mein Gefühl einfach nicht praktikabel, Ahaesehen von den Argumenten. die der Herr Minister schon voraetraaen hat. erhebt sich die Frage: Wie soll denn eigentlich ein Richter. der oar nicht weiß. was der betreffende Journalist weiß. nun prüfen kinnen. oh das Interesse der Presse überwiegt? Um das klären zu können, muß er ihn doch vorher erst fragen: Was hast du eigentlich zu bieten? Fin Gericht, das dies klären soll ist einfach überfordert, abgesehen von allen anderen Gründen.
    474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember:1965