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    Deutscher Bundestag 12. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1965 Inhalt: Änderung der Mitgliederzahl des Bücherbeirates 423 A Erweiterung der Tagesordnung 423 A Fragestunde (Drucksache V/76) Fragen des Abg. Börner: Bau truppeneigener Hallenbäder für die Bundeswehr und sich daraus ergebende Konsequenzen für den Haushalt Gumbel, Staatssekretär 424 A Börner (SPD) 424 B Langebeck (SPD) 424 D Ertl (FDP) 425 A Wurbs (FDP) 425 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 425 B Fragen der Abg. Wischnewski und Porzner: Portugiesische Kolonialpolitik Dr. Schröder, Bundesminister . . . 427 A Wischnewski (SPD) 427 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 427 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 428 A Fragen der Abg. Rollmann und Müller (Mülheim) : Verurteilung des deutschen Staatsbürgers Lutz Herold in Ghana Dr. Schröder, Bundesminister . . 428 A Rollmann (CDU/CSU) 428 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 429 A Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Europäische Konvention über die Anerkennung von akademischen Graden Dr. Schröder, Bundesminister . . . 429 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 429 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 429 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: NATO-Truppenstatut Dr. Schröder, Bundesminister . . . 429 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 430 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 430 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Europäisches Übereinkommen betr. Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge Dr. Schröder, Bundesminister . . 430 C Bauer (Würzburg) (SPD) 430 D Frage des Abg. Sänger: Errichtung von Pressekommissionen Dr. Ernst, Staatssekretär 431 B Sänger (SPD) 431 B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Altersversorgung der Angestellten im öffentlichen Dienst Dr. Ernst, Staatssekretär 431 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 431 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 Frage des Abg. Rollmann: Gesetzliche Meldepflicht für körperlich und geistig behinderte Kinder Dr. Ernst, Staatssekretär 432 A Rollmann (CDU/CSU) 432 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 432 B Frau Freyh (SPD) 432 B Fragen des Abg. Leicht: Abschieben von in die Bundesrepublik Geflüchteten 432 C Frage des Abg. Opitz: Wirksamerer Schutz der Kreditinstitute gegen Raubüberfälle 432 D Frage ides Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Steuerliche Freibeträge für auswärtige Unterbringung in der Ausbildung befindlicher Kinder Grund, Staatssekretär 433 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 433 C Frage des Abg. Varelmann: Verhältnis der Versorgungsbezüge zu den Dienstbezügen der aktiven Beamten Grund, Staatssekretär 433 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Verlegung des Schießplatzes Landstuhl Grund, Staatssekretär 434 A Seibert (SPD) 434 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Anlegung des neuen Schießplatzes Spesbach Grund, Staatssekretär 434 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 434 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . . 434 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aufwendungen für die Erstbeschaffung einer Wohnungseinrichtung Grund, Staatssekretär . . . . . . 435 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 435 C Fragen des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Kapitalbilanz Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 435 D Frage der Abg. Frau Meermann: Preisvergleiche — Preisverzeichnisse der Metzgereien Dr. Langer, Staatssekretär . . . 436 A Frau Meermann (SPD) B 436 Frage der Abg. Frau Meermann: Veröffentlichungen des Warentestinstituts Dr. Langer, Staatssekretär . . . 436 C Frau Meermann (SPD) 436 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 10. Juli 1964 des Weltpostvereins (Drucksache V/65) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 437 A Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Vizepräsident Dr. Dehler . . . . . 437 B Wahl der Wahlmänner, in Verbindung mit Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksachen V/88, V/89) 437 C Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache V/90 [neu]) 438 A Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament (Drucksache V/91 [neu]) . . . . . . . 438 B Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Ausschusses nach Art. 77 Abs. 2 GG (Vermittlungsausschuß) (Drucksache V/92) 438 B Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache V/93) 438 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost (Drucksache V/94) 438 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache V/95) . 438 C Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache V/96) 438 C Antrag betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/75) 438 D Antrag betr. Teilnahme an Ausschußsitzungen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/97) 438 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 III Antrag betr. Antrag der Stadt München auf Übertragung der Olympischen Spiele (Abg. Schwabe, Marx [München], Folger, Seuffert, Dr. Müller [München], Haage [München], Porzner, Figgen u. Gen.) (Drucksache V/72) 438 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung ,des Haushaltsausgleichs (Haushaltssicherungsgesetz) (Drucksache V/58) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen V/84, zu V/84) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Pohle (CDU/CSU) 439 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 440 A Leicht (CDU/CSU) 441 D Dr. Emde (FDP) 444 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 445 B Dr. Miessner (FDP), Erklärung zur Abstimmung 448 A Erler (SPD) 448 C Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache V/55) Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/85) Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/73) — Zweite und dritte Beratung — Gscheidle (SPD) 449 B Wagner (CDU/CSU) 450 C Dorn (FDP) 452 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 454 A Brück (Köln) (CDU/CSU) 455 A Erler (SPD) 456 D Entwurf eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache V/20) Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/83) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/80) — Zweite und dritte Beratung — Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 457 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 457 D Biermann (SPD) 458 B Exner (CDU/CSU) 459 A Spitzmüller (FDP) 460 C Stingl (CDU/CSU) 461 B Geiger (SPD) 463 A Katzer, Bundesminister 467 A Killat (SPD) 468 A Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. September 1965 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1954 mit den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (Drucksache V/59) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/74) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 469 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Einbrignung von Sachen bei Gastwirten (Abg. Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dorn, Moersch, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion der FDP) (Drucksache V/61) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 470 A Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 470 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Abg. Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dorn, Moersch, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion der FDP) (Drucksache V/62) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 471 B Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 472 B Vizepräsident Schoettle . . . . . 473 A Hirsch (SPD) 473 B Dr. h. c. Gilde (CDU/CSU) . . . 474 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Abgrenzung des Festlandsockels der Nordsee in Küstennähe (Drucksache V/63) — Erste Beratung — 474 C Entwurf eines Architektengesetzes (Abg. Dorn, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Lemmrich, Wieninger, Strohmayr u. Gen.) (Drucksache V/64) — Erste Beratung — Dorn (FDP) 474 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgerichts: Antrag der Gesamtdeutschen Partei (DP/BHE) wegen Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 GG usw. (Drucksache V/78) 475 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bayernpartei e. V. auf Feststellung, inwieweit das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 gegen die Artikel 3 und 21 GG verstößt und deshalb nichtig ist, usw. (Drucksache V/79) . . . . . . . 475 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Einfuhren im ersten Vierteljahr 1966 (Drucksache V/40, V/103) 475 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achtundzwanzigste, Dreißigste und Zweiundreißigste Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen V/4, V/6, V/5, V/104) 475 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen 476 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Verlängerung des Zeitraums, in dem die Verordnung Nr. 17 des Rats auf den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr keine Anwendung findet (Drucksachen V/10, V/108) Wendelborn (CDU/CSU) 476 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Artikels 95 des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen V/17, V/111) 476 C Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . 476D Nächste Sitzung 476 D Anlagen 477 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 423 12. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach* 10. 12. Dr. Aigner * 10. 12. Bading * 10. 12. Frau Berger-Heise 18. 2. 1966 Blachstein 17. 12. Dr. Dittrich 9. 12. Dr. Eckhardt 10. 12. Frau Dr. Elsner * 11. 12. Dr. Furler * 9. 12. Koenen (Lippstadt) 31. 12. Frau Krappe 10. 12. Kriedemann 31. 12. Frhr. von Kühlmann-Stumm 9. 12. Leber 10.112. Liehr 10. 12. Lücker (München) * 10. 12. Mauk * ,10. 12. Metzger * 10. 12. Dr. Müller (München) 10. 12. Frau Renger 9. 12. Frau Schanzenbach 31. 12. Frau Schimschok 31. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 12. Schmidt (Hamburg) 10. 12. Frau Strobel* 10. 12. Dr. Vogel 9. 12. Wächter 9. 12. Westphal 10. 12. Wolf 10. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Parlamentarischen Konferenz für Assoziation des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 7 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von, der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Haushaltsausgleichs (Haushaltssicherungsgesetz) (Drucksachen V/58, V/84). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 17 Nr. 2 Satz 1 wird nach den Worten „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung" das Wort „einheitliche" gestrichen. Bonn, den 9. Dezember 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Umdruck 1 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen V/55, V/73). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 werden die Worte „September 1966" durch die Worte „März 1966" ersetzt. 2. In Artikel I § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „September 1966" durch die Worte „März 1966" ersetzt. 3. In Artikel I § 3 werden die Worte „September 1966" durch die Worte „März 1966" ersetzt. 4. In Artikel II § 1 wird das Wort „Oktober" durch das Wort „April" ersetzt. 5. In Artikel II § 2 Abs. 1 Satz 1 werden in Zeile 6 die Worte „30. September 1966" durch die Worte „31. März 1966" und in Zeile 7 das Wort „Oktober" durch das Wort „April" ersetzt. 6. In Artikel II § 2 Abs. 2 werden die Worte „30. September 1966" durch die Worte, „31. März 1966" ersetzt. 7. In Artikel II § 2 Abs. 3 werden die Worte „30. September 1966" durch die Worte „31. März 1966" ersetzt. 8. In Artikel II § 3 wird das Wort „Oktober" durch das Wort „April" ersetzt. 9. In Artikel V wird das Wort „Oktober" durch das Wort „April" ersetzt. Bonn, den 8. Dezember 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 8 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dorn, Opitz, Wurbs, Ollesch und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen V/55, V/73) Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag wird sich bei den Beratungen des Bundeshaushalts 1966 bemühen, durch Streichungen an anderer Stelle die Voraussetzungen für die Erhöhung der Gehälter für die Bundesbeamten 478 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 anstelle des 1. Oktober 1966 ab 1. Juli 1966 zu schaffen. Bonn, den 9. Dezember 1965 Dorn Opitz Wurbs Ollesch Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck S Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen V/55, V/73). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel I § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß auch für Versorgungsbezüge, die den unter § 5 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland in der Fassung des Artikels IV § 2 des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1361) fallenden Versorgungsempfängern nach § 2 Abs. 4 des Vierten Besoldungserhöhungsgesetzes zustehen." 2. Artikel II § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß für die in Artikel I § 2 Abs. 4 genannten Versorgungsempfänger." Bonn, den 8. Dezember 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 2 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz —8. RAG) (Drucksachen V/20, V/80) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 1 sind die Worte „den Sonderzuschuß und" zu streichen. 2. In § 5 wird Absatz 4 gestrichen. 3. Folgender neuer § 5 a wird eingefügt: „§ 5a Artikel 2 § 36 Abs. 2 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes, Artikel 2 § 35 Abs. 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 25 Abs. 2 des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes werden gestrichen." Bonn, den 8. Dezember 1965 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 3 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz —8. RAG) (Drucksachen V/20, V/80) Der Bundestag wolle beschließen: In § 13 Abs. 1 sind in Satz 1 die Worte „für die Monate Januar bis einschließlich Mai 1966" und „für den genannten Zeitraum" sowie in Satz 2 die Worte „für den in Satz 1 genannten Zeitraum" zu streichen. Bonn, den 8. Dezember 1965 Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 4 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz —8. RAG) (Drucksachen V/20, V/80). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob und inwieweit die in den verschiedenen Zweigen des sozialen Leistungsrechtes geltenden Anrechnungsbestimmungen reformbedürftig sind. Das Ergebnis ist dem Bundestag bis zum 30. Juni 1966 vorzulegen. Bonn, den 8. Dezember 1965 Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 479 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 9. Dezember 1965 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Flämig *). Auf Ihre Zusatzfrage, ab ähnliche technische und organisatorische Vorkehrungen, wie sie in der Elektrizitätswirtschaft gegeben sind, auch in bezug auf die geregelte Versorgung der Bevölkerung mit Koch-, Heiz- und Industriegas getroffen seien, hatte Ihnen Herr Staatsekretär Dr. Langer eine schriftliche Antwort zugesagt. Ich darf Ihnen diese wie folgt geben: In der Bundesrepublik wird die Bevölkerung zum größten Teil über Ferngasgesellschaften mit Gas versorgt, deren Leitungsnetze untereinander weitgehend verbunden sind. Zwischen den Unternehmen sind Aushilfslieferungen für besondere Fälle vertraglich vereinbart. Mit Hilfe von Zwischenverdichterstationen ist es möglich, bei Ausfällen in der Gaszulieferung die Leistungsfähigkeit der Transportleitungen zu steigern. Für eine erhöhte Elastizität in Störungsfällen sorgen ferner mehrere Untergrundspeicher. Als vorbereitende Maßnahme gegenüber plötzlich auftretenden Ausfällen in der Gasproduktion haben alle Ferngasgesellschaften detaillierte Pläne ausgearbeitet. Danach werden bei Ausfällen sofort die verfügbaren Reserven mobilisiert. Für den Fall, daß diese Maßnahmen nicht ausreichen, sind von den Gesellschaften konkrete Abschaltpläne vorbereitet. Danach werden dafür geeignete Produktionsbetriebe, mit denen vorher Absprachen getroffen sind, stufenweise zurückgefahren und die so frei gewordenen Gasmengen der öffentlichen Versorgung zur Verfügung gestellt. Trotz der umfangreichen Sicherungsvorkehrungen, die getroffen sind, um Ausfällen in der Gasversorgung zu begegnen, lassen sich Schwierigkeiten, wie sie vor kurzem vor allem in Süddeutschland aufgetreten sind, dann nicht völlig vermeiden, wenn mehrere unglückliche Umstände zusammentreffen. Die Gaswirtschaft der Bundesrepublik befindet sich nämlich zur Zeit in einem Übergangsstadium, in dem der Gasbedarf von den Kokereien nicht mehr voll gedeckt werden kann, Erdgas noch nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung steht und Gas aus Mineralöl-Spaltanlagen eingesetzt werden muß. Der Betrieb dieser Spaltanlagen hat sich aber als störanfällig erwiesen. Die Versorgungssicherheit wird sich jedoch erheblich erhöhen, wenn ,der Aufbau eines Erdgasleitungsnetzes weitere Fortschritte gemacht hat und Erdgas in ausreichenden Mengen für die deutschen Verbraucher verfügbar ist. Es kann damit gerechnet werden, daß der Anschluß an die bedeutenden niederländischen Vorkommen im Herbst 1966 vollzogen sein wird. *) Siehe 7. Sitzung Seite 76 B Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 8. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hubert (Drucksache V/57 Frage XI/1): Welches ist der Stand der Ratifikation des am 16. April 1964 von der Bundesregierung unterzeichneten Europäischen Codex für Soziale Sicherheit und des Zusatzprotokolls? Der Europäische Kodex enthält Mindestnormen der Sozialen Sicherheit, die über den Mindestnormen des Übereinkommens Nr. 102 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit liegen, das die Bundesrepublik Deutschland in allen seinen Teilen ratifiziert hat. Das Protokoll zum Kodex enthält noch höhere Mindestnormen. Gegenwärtig wird in meinem Hause geprüft, inwieweit das deutsche Recht in den einzelnen Zweigen der Sozialen Sicherheit den Anforderungen des Kodex und des Protokolls entspricht. Nach Abschluß der Prüfung wird die Bundesregierung über die Vorlage des Entwurfs eines Ratifikationsgesetzes entscheiden. Zu gegebener Zeit werde ich Sie igerne wieder über den Stand der Angelegenheit unterrichten. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 8. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/57 Frage XI/5) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Versorgungseinrichtungen der freien Berufe, wie etwa der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, in Einzelfällen zu unterstützen mit dem Ziel, aus der SBZ Geflüchteten, die altersmäßig die Aufnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllten, zur Aufnahme in das Versorgungswerk zu verhelfen? 1. Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone in sozialer Hinsicht Einheimischen gleichzustellen sind. Soweit Angehörige freier Berufe, z. B. selbständige Lehrer, Krankenpfleger, Hebammen, in der sozialen Rentenversicherung versichert sind, ist dieses Ziel bereits erreicht. Die Aufnahme in die Versorgungswerke der freien Berufe stößt dagegen auf Schwierigkeiten. Einige Versorgungswerke machen allerdings den Eintritt in die Versicherung nicht davon abhängig, daß ein bestimmtes Höchstalter noch nicht erreicht ist. 2. Ganz allgemein ist in bezug auf die Möglichkeit, die Aufnahme von aus der SBZ Geflüchteten durch Unterstützung der Versorgungseinrichtungen zu fördern, zu sagen: Die Versorgungswerke der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte beruhen auf Landesgesetzen. Es ist deshalb Sache der Länder, über die Aufnahmemöglichkeit von SBZ-Flüchtlingen zu entschei- 480 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 den. Die Versorgungswerke haben sich finanziell gut entwickelt. Das ist nicht zuletzt auf den Zuwachs an Versicherten aus der SBZ zurückzuführen, die noch dazu im Durchschnitt beträchtlich jünger waren als der Durchschnitt der Bevölkerung im Bundesgebiet. Im Hinblick auf den Zuwachs an Versicherten handelt es sich m. E. bei der Übernahme älterer Flüchtlinge nicht um eine besondere zusätzliche Belastung, für die die Versorgungswerke nicht aufkommen könnten. Für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den dadurch entstehenden Lasten sehe ich keine Möglichkeit. 3. Eine besondere Hilfe aus Bundesmitteln wäre auch deswegen nicht sinnvoll, weil in deren Genuß nur die Landesversorgungswerke kommen könnten, die ältere Flüchtlinge aus der SBZ nicht aufgenommen haben. Die Versorgungswerke dagegen, die bisher solche Flüchtlinge aufgenommen haben, würden der Auffassung sein, daß sich ihre soziale Einstellung nicht ausgezahlt habe. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/76 Frage XII/1) : Wann wird die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn schriftlich gegenüber dem Land Baden-Württemberg die Zusicherung der Zahlung des Kostenanteils der Bundesbahn am Bau der Bahnüberführung in Tamm, Kreis Ludwigsburg, geben? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat mir mitgeteilt, daß sie die Bundesbahn-Direktion Stuttgart ermächtigt hat, in Erfüllung der im Mai/Juni 1964 abgeschlossenen Kreuzungsvereinbarung mit dem Lande Baden-Württemberg betr. Beseitigung des Bahnübergangs der Landesstraße 137 mit der Bundesbahnstrecke Stuttgart—Bretten im Jahre 1966 300 000,— DM zu bezahlen. Sie hat in Aussicht gestellt, in den folgenden Jahren weitere Beträge für das Kreuzungsbauvorhaben bereitzustellen. Der Anteil der Deutschen Bundesbahn beläuft sich insgesamt auf etwa 1,3 Mill. DM. Bei der derzeitigen schwierigen Finanzlage der Deutschen Bundesbahn wäre es zu begrüßen, wenn das Land als kreuzungsbeteiligter Straßenbaulastträger durch eine Vorfinanzierung des Bundesbahnanteils die Baumaßnahme beschleunigen könnte. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/76 Frage XII/2) : Wind der Güterverkehr auf der Bottwartalbahn aufrechterhalten? Ihre Frage kann ich erst beantworten, wenn die zur Zeit laufenden Besprechungen über die Anträge der Deutschen Bundesbahn mit den Ländern abgeschlossen sind. Die Notwendigkeit einer optimalen Verkehrsbedienung der von Streckenstillegungen betroffenen Gebiete bedürfen in diesem Rahmen sorgfältiger Prüfung, die noch nicht abgeschlossen ist. Auf den normalspurigen Endabschnitten der Strecke wird der Güterverkehr mit großer Wahrscheinlichkeit erhalten werden können. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/76 Frage XII/3) : Ist ein 4spuriger Ausbau der Bundesstraße 11 zwischen Deggendorf und München vorgesehen? Der Bau einer 4spurigen Straße zwischen München und Deggendorf ist in unseren Planungen enthalten. Im Hinblick auf die vergleichsweise noch geringe Verkehrsbelastung der Bundesstraße 11 und die hohen Kosten eines derartigen 4spurigen Neubaues kann jedoch an eine baldige Verwirklichung der Planung vorerst nicht gedacht werden. Ziel des 3. Vierjahresplanes muß es bleiben, die bestehende Bundesstraße 11 zwischen München und Deggendorf weiter auszubauen. Die 4spurige Kraftverkehrsstraße von München nach Deggendorf müßte aus technischen Gründen fast auf der ganzen Länge völlig getrennt von der derzeitigen Bundesstraße 11 verlaufen. Die Gesamtkosten für die rd. 150 km lange Strecke würden schätzungsweise 600-700 Millionen DM betragen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/76 Frage XII/4) : Wann ist unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der Planungsarbeiten mit dem Beginn des Ausbaues der Autobahn Regensburg—Passau zu rechnen? Die Planungen für den Bau der Autobahn Regensburg—Passau sollen so vorangetrieben werden, daß die Strecke während des 3. Vierjahresplanes baureif gemacht wird. Wann mit dem Bau begonnen werden kann, hängt von der Mittelzuteilung für den 3. Vierjahresplan ab, für den bisher nur 18 statt der angeforderten 20 Mrd. DM in Aussicht gestellt sind. Je niedriger die Mittelzuteilung ist, desto später kann der Baubeginn erfolgen, da zunächst die Strecke NürnbergRegensburg fertigzustellen ist. Außerdem ist für die Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 481 Dringlichkeit der Strecke entscheidend, ob und wann die österreichische Anschlußstrecke zur Autobahn Salzburg—Wien, also von Passau bis Linz erstellt werden kann. Darüber konnte bisher keine verbindliche Zusage erreicht werden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buchstaller (Drucksache V/76 Fragen XII/5 und XII/6) : Ist es erforderlich,, die Koblenzer Eisenbahnbrücke höherzulegen, weil die Personenschiffahrt auf der Mosel bei Pegelständen über 2,50 m die Brücke nicht mehr durchfahren können? Gibt es Berechnungen über die Kosten für eine Höherlegung der Koblenzer Eisenbahnbrücke? Bei einem mittleren Wasserstand des Rheins von 2,50 m am Pegel in Koblenz ist unter den Bögen der Eisenbahnbrücke in den Schiffahrtsöffnungen eine Durchfahrtshöhe von über 8 m auf 12 m Breite vorhanden. Für die Güterschiffahrt ist das mehr als ausreichend. Die größten auf der Mosel verkehrenden Fahrgastschiffe, einschließlich der Kabinenschiffe der Köln—Düsseldorfer Dampfschiffahrt (KD) haben eine Festpunkthöhe von weniger als 7,50 m über dem Wasserspiegel. Selbst im Jahr 1965 mit seinen lang andauernden höheren Rheinwasserständen sind größere Behinderungen der Fahrgastschiffahrt im Rhein-Mosel-Verkehr nicht aufgetreten Eine Ausnahme davon bildet lediglich das Fahrgastschiff „Koblenz", die mit ihrer Festpunkthöhe von 8,35 m für diese Verhältnisse zu hoch liegt. Bei den genannten Abmessungen kann die Fahrgastschiffahrt von und zur Mosel bis zu 3 m am Pegel Koblenz ungehindert verkehren. Dieser Pegelstand wird im Mittel von 25 Jahren nur an etwa 20 Tagen in der Verkehrszeit der Fahrgastschiffahrt überschritten. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der MoselWasserstraße ist auch die Frage des Umbaues der Eisenbahnbrücke mit Rücksicht auf die Güterschifffahrt untersucht worden. Die Kosten wurden seinerzeit auf den zu niedrig erscheinenden Betrag von 16 Mill. DM geschätzt. Es besteht nach den erfolgten Prüfungen und Gegebenheiten der Schiffahrt z. Z. keine Veranlassung, die Koblenzer Eisenbahnbrücke höherzulegen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/76 Frage XII/7) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, zum Zwecke der Entlastung der sehr stark befahrenen Bundesstraße von Kaiserslautern nach Neustadt (Weinstraße), die auf dieser Strecke durch ein sehr enges Tal führt und in diesem Bereich nur mit ganz erheblichen Kosten ausgebaut werden kann, eine Schnellstraße zu planen und zu bauen, die von der Autobahn in der Nähe des Forsthauses „Schorlenberg" bei Kaiserslautern abzweigt und als Höhenstraße direkt nach Neustadt (Weinstraße) führt? Der Bundesminister für Verkehr wird die Auftragsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz veranlassen, eine geeignete Linienführung für die von Ihnen vorgeschlagene Straßenverbindung zwischen Kaiserslautern und Neustadt zu untersuchen. Ob diese Straße verwirklicht werden kann, hängt zunächst von dem Ergebnis dieser Untersuchung, aber natürlich auch von den Finanzierungsmöglichkeiten ab. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/76 Fragen XII/8 und XII/9) : ist es richtig, daß bei der Verwirklichung der Pläne zum Ausbau des Schnellstreckennetzes der Deutschen Bundesbahn im süddeutschen Raum der Knotenpunkt Ulm-Hauptbahnhof verlegt werden muß? Ist nach den in Frage XII/8 genannten Plänen der dann notwendige Zubringerverkehr sichergestellt? Für ein künftiges Schnellstreckennetz der Deutschen Bundesbahn liegen bislang nur erste Gedanken eines Gutachtergremiums vor. Diese Vorschläge sind jedoch noch in keiner Weise ausgereift. Im Rahmen der anzustellenden Überlegungen wird auch der Knotenpunkt Ulm entsprechend seiner großen Verkehrsbedeutung Berücksichtigung finden. Im übrigen gestattet die finanzielle Lage der Deutschen Bundesbahn nicht, in absehbarer Zeit mit dem Neubau von Strecken lediglich zum Zwecke der Geschwindigkeitserhöhung zu beginnen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/76 Fragen XII/10 und XII/11): Hat die Bundesregierung aus der Tatsache, daß unlängst ein mit dem Stahlschleppseil abgerissener Reklameballon die Luftfahrt gefährdet hat, Konsequenzen gezogen? Hält die Bundesregierung den Fesselballon als Werbemittel für unentbehrlich? Ihre Anfrage bezieht sich offenbar auf einen Vorfall vom 23. November 1965. Es hatte sich in Bochum ein Fesselballon losgerissen, der dann am 26. November 1965 in Ellenstedt, Gemeinde Goldenstedt bei Vechta/Oldenburg, heruntergekommen ist. Die Bundesanstalt für Flugsicherung erhielt unmittelbar 482 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 von diesem Vorfall Kenntnis und hat dann sofort eine Navigationswarnung herausgegeben. Es ist also alles, was zur Sicherheit der Luftfahrt getan werden konnte, geschehen, so daß Konsequenzen nicht zu ziehen sind. Zur Beurteilung der Frage, ob der Fesselballon als Werbemittel für unentbehrlich gehalten wird, ist die Bundesregierung nicht berufen. Diese Frage kann nur von den interessierten Wirtschaftskreisen beantwortet werden. Die Zulassung des Aufstieges von Fesselballonen obliegt nach § 7 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) den Luftfahrtbehörden der Länder. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Genscher (Drucksache V/76 Frage XII/12) : Bejaht die Bundesregierung die Dringlichkeit des Ausbaus der .anbaufreien Zubringerstraße vom Sportplatz Häfen zur Autobahnauffahrt Wuppertal-Ost? Der Zubringer von Wuppertal zur Anschlußstelle Wuppertal-Ost führt über die B 7, die in diesem Bereich als Ortsdurchfahrt in der Baulast der Stadt Wuppertal liegt. Bei der damit gegebenen Zuständigkeit vermag sich die Bundesregierung nicht zu der Dringlichkeit einer städtischen Ausbauplanung zu äußern. Das Interesse des Bundes an einem verkehrsgerechten Ausbau dieses Zubringers geht daraus hervor, daß von mir der Stadt Wuppertal schon seit Jahren eine Förderung dieser Maßnahme nach den geltenden Zuschußrichtlinien grundsätzlich in Aussicht gestellt wurde. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Genscher (Drucksache V/76 Fragen XII/13 und XII/14) : 1st der Bundesregierung bekannt, daß seit der im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn Leverkusen—Kamen durchgeführten Schwelme-Kanalisierung bei stärkeren Niederschlägen die Anlieger der Jesinghauser-, Dahler-Straße, Hofen seit sechs Jahren durch Uberschwemmungen in eine unertrágliche Lage kommen? Ist die Bundesregierung bereit, in Verbindung mit dem Bau der Zubringerstraße den Bau eines Entlastungskanals für den Schwelme-Kanal zu unterstützen? Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß nach der im Zusammenhang mit dem Bau der Bundesautobahn Ruhrtangente durchgeführten SchwelmeKanalisierung entlang der bachabwärts anschließenden Teilstrecke die Schwelme bei Hochwasser ausufert. Nach einer Rückfrage bei der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen sind dort Klagen über unzureichende wasserwirtschaftliche Maßnahmen beim Bau der Bundesautobahn Ruhrtangente nicht erhoben worden Da mir die Überflutungen des Schwelmebaches in ihrer Größe und Häufigkeit nicht bekannt sind und ich auch nicht die Grundlagen der Planung eines Entlastungskanals kenne — es handelt sich ja um eine Landesangelegenheit wasserwirtschaftlicher Art —, vermag ich nicht zu beurteilen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Aufwendungen einer Schwelmeverbesserung als zuschußfähig im Zusammenhang mit einem Ausbau des Zubringers im Zuge der Jesinghauser-Dahler-Straße–Höfen angesehen werden können. Anträge des Landes zu dieser Frage sind bisher weder gestellt noch besprochen worden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/76 Frage XII/15) : Hat der Bundesverkehrsminister geprüft, ob die in einer Horfolge des Westdeutschen Rundfunks mitgeteilte Meldung zutrifft, wonach bei einer Kontrolle in einem bestimmten Zug bis zu 50 Prozent Reisende ohne gültigen Fahrausweis festgestellt worden seien? Der Westdeutsche Rundfunk konnte mir auf meine Anfrage nicht bestätigen, daß eine Meldung des von Ihnen angegebenen Inhalts gesendet worden ist. Die Deutsche Bundesbahn hat eine Meldung des bezeichneten Inhalts weder selbst verbreitet noch einem deutschen Sender mitgeteilt. Ich selbst halte die in Ihrer Frage genannte Zahl nicht für glaubwürdig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Arthur Killat


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entschließungsantrag meiner Fraktion betrifft die hier schon mehrfach angesprochenen leidigen Fragen der Anrechnungsbestimmungen. Ziel der Rentenanpassungsmaßnahmen — das ist soeben auch von dem Herrn Arbeitsminister angesprochen worden — ist es, auch die Rentner, und zwar alle Rentner, jährlich in dem gleichen Ausmaß an der wirtschaftlichen Entwicklung und an der Steigerung des Volkseinkommens zu beteiligen wie die Erwerbstätigen. Dieses Ziel wird — das ist zuzugeben —, wenn auch vielleicht mit einiger Verzögerung, für alle Rentner erreicht, deren Rente zur Existenzsicherung ausreicht. Alle übrigen Rentner aber — und das muß ich auch dem Herrn Arbeitsminister sagen —, die zusätzlich noch irgendwelche Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, sind an diesem Produktivitätszuwachs nicht beteiligt, weil auf Grund der unterschiedlichen Anrechnungsbestimmungen der jeweiligen Sozialgesetze die Erhöhungsbeträge entweder aufgerechnet, einbehalten oder gar abgezogen werden. Es gibt hier sehr unterschiedliche Verfahren.
    Ich gebe zu, daß die Annahme unseres heutigen Antrages, das Problem generell zu lösen, auf weite Sicht gesehen vielleicht nicht die absolut richtige Lösung gebracht hätte. Wie mein Freund Biermann in seiner Begründung auch gesagt hat, sollte damit jedoch erreicht werden, daß die Bundesregierung oder die Bundestagsmehrheit endlich handelte und damit dieses Problem endlich abschließend geregelt würde.
    Warum verhindern diese Anrechnungsbestimmungen teilweise die Angleichung der Bezüge der Rentner an die wirtschaftliche Entwicklung? Gott sei Dank ist dieses Problem für den aktiv Beschäftigten, der dann später eine ausreichende Rente hat, gelöst. Für mehr als eine Million Personen, die von den Anrechnungsbestimmungen betroffen werden, ist der gegenwärtige Zustand jedoch völlig unbefriedigend, und er wird von ihnen als ungerecht
    *) Siehe Anlage 8 angesehen. Die in den einzelnen Gesetzen enthaltenen Anrechnungsbestimmungen wirken sehr unterschiedlich. Die Freigrenzen sind zum Teil pauschaliert, zum Teil sind sie prozentual festgelegt, und sie unterscheiden sich in der Höhe. Sie reichen von 40, 50 DM als Pauschalbetrag nach dem einen Gesetz — Kriegsopferversorgung — bis zu 500 DM für Ledige oder 800 DM Familieneinkommen nach dem Bundessozialhilfegesetz bei Hilfen in besonderen Lebenslagen. Diese Unterschiedlichkeit schafft absolutes Unrecht.
    Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie müssen auch zugeben, daß die negativste Auswirkung bei diesen Grenzbestimmungen und Grenzbeträgen doch darin zu suchen ist, daß sie nicht aktualisiert sind, sondern daß die Anrechnungsbestimmungen — je nachdem, wann ein Gesetz verabschiedet oder wann ein Gesetz novelliert oder wann eine Überarbeitung oder Reform durchgeführt wurde
    — den heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entsprechen, weil sie teilweise vier, fünf und mehr Jahre zurückhängen. Ich könnte Ihnen dafür Beispiele nennen; ich will es mir aber jetzt versagen.
    Es ist, glaube ich, auch psychologisch ein Unding, von den Rentnern, die davon betroffen werden, zu erwarten, daß sie in diesem Verfahren, das wir hier anwenden, irgendeinen Sinn, eine Gerechtigkeit sehen. Was geschieht hier? Jedes Jahr werden Millionen Rentenbescheide neu herausgeschickt. Die Renten werden neu bearbeitet. Die Rentenbescheide führen dazu, daß der Versicherte optisch den Eindruck gewinnt, seine Rente erhöhe sich um 8,3 oder 8,9 %, je nachdem, um welche Rente es sich handelt. Ja, er erhält sogar im März diesen Bescheid, und dann wird für zwei oder drei Monate nachgezahlt. Im April und Mai gibt es noch den tatsächlichen Anpassungsbetrag, und im Juni werden die Erhöhungsbeträge — ich will es einmal abrupt sagen
    — gestrichen oder so verrechnet, daß sie aufgesogen werden. Damit werden Illusionen geweckt und Enttäuschungen geboren, die der Gesetzgeber auf die Dauer nicht so gleichgültig hinnehmen darf.
    Meine Damen und Herren, die betroffenen Versicherten können kein Verständnis dafür aufbringen, daß jährlich Tausende und Zehntausende von Angestellten und Beamten der Sozialversicherungsträger, auch der Post und aller übrigen Sozialleistungsträger Neu- und Umberechnungen durchführen, an deren Ende ein interner Finanzausgleich steht, der dazu führt, daß einige hundert Millionen zwar von den Rentenversicherungsträgern gezahlt werden, aber diese Beträge von 1,9 Milliarden DM, Herr Stingl, nicht absolut in die Hände der Rentner gelangen, sondern im internen Verrechnungsverfahren durch die verschiedenartigsten Träger aufgesogen werden.
    Diese Maßnahmen sollten überprüft werden. Deshalb wurde unser Antrag gestellt. Er ist im übrigen
    — das darf ich hier besonders bemerken — delikaterweise eine Wiederholung des Antrages der CDU/ CSU und der FDP von 1961. Wir haben den Antrag gestellt, um nunmehr von der Bundesregierung einen Bericht zu erhalten, mit dem wir tatsächlich in
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 469
    Killat
    die Beratung einsteigen und auf Grund dessen wir auch sachgerechte Entscheidungen treffen können.
    Hier meine besondere Bitte an den Herrn Arbeitsminister. Wir haben auf Grund des damaligen Antrags 1962 einen Bericht und noch einen Ergänzungsbericht vom November 1964 erhalten. Er ist zwar in der sachlichen Darstellung und Aufzählung der Anrechnungsbestimmungen eine Fleißarbeit, aber der zweite Teil dieses Antrags, zu prüfen, inwieweit die Anrechnungsbestimmungen reformbedürftig sind, und dafür Vorschläge zu machen, ist mit keinem Wort erfüllt worden. Wir bitten Sie, Herr Minister, auf Grund unseres Antrages nicht nur diese Sachdarstellung zu geben, sondern in den Bericht auch Angaben aufzunehmen über die Zahl der von den Anrechnungsbestimmungen betroffenen Personen — sie geht in die Hunderttausende; wie ich schon sagte, sind es wahrscheinlich über eine Million —, über die Höhe der anfallenden Verrechnungsbeträge, die von einem Konto zum anderen verschoben werden, und, soweit möglich, zumindest für die Bundesbehörden eine Übersicht über den Verwaltungsaufwand und die Kosten zu geben, die sich aus der Durchführung der Anrechnungsbestimmungen in Zusammenhang mit den Anpassungsmaßnahmen ergeben.
    Wir hoffen, daß dieser Bericht ergänzt wird durch einen Vorschlag der Bundesregierung, wie in Zukunft dieses leidige Probleme der Anrechnung im Zusammenhang mit den Rentenanpassungsmaßnahmen so gelöst werden kann, daß bei der jährlichen Rentenanpassung alle Rentner einen sozial vertretbaren Anteil erhalten, mit dem sie zufrieden sein können.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Kühn (Hildesheim).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus den Ausführungen des sehr verehrten Kollegen Killat ist deutlich geworden, wie recht wir hatten, als wir vorhin den Antrag der SPD ablehnten. Denn dieser Antrag hätte keine Lösung all der schwierigen Probleme, die dargestellt worden sind, gebracht. Es ist ja nicht so, Herr Kollege Killat — und insofern ist Ihre Kritik am zweiten Teil des Berichts von 1962 bzw. 1964 über die Anrechnungsbestimmungen nur begrenzt berechtigt —, daß hier allein das Bundesarbeitsministerium angesprochen wäre. Vielmehr fallen die anderen Leistungen bzw. Ersatzleistungen zum Teil in das Ressort des Innenministeriums oder, soweit es sich um Kriegsfolgelasten handelt, in andere Ressorts.
    Glücklicherweise haben wir auf Grund der Änderung des Zuständigkeitsbereichs der Ausschüsse zumindest die Fragen der Sozialhilfe bei uns im Sozialpolitischen Ausschuß mitzubehandeln, und hinsichtlich der Kriegsfolgelasten haben wir es nur noch mit einem anderen Ausschuß zutun. Insofern sind jetzt wohl günstigere Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Behandlung des von Ihnen angeregten Vorhabens gegeben. Wir stimmen daher Ihrem Antrag zu und bitten das Hohe Haus, den Entschließungsantrag dem Sozialpolitischen Ausschuß zur Beratung zu überweisen. Ich glaube, daß auf der Grundlage der bisher schon gepflogenen Erörterungen des Bundesarbeitsministeriums und in Zusammenarbeit mit den übrigen Häusern eine Lösung dieser schwierigen Probleme — und die Schwierigkeit ist hier gerade in den Ausführungen des Kollegen Killat mit großer Deutlichkeit herausgearbeitet worden — gefunden werden kann, die uns alle befriedigt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)