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    Deutscher Bundestag 12. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1965 Inhalt: Änderung der Mitgliederzahl des Bücherbeirates 423 A Erweiterung der Tagesordnung 423 A Fragestunde (Drucksache V/76) Fragen des Abg. Börner: Bau truppeneigener Hallenbäder für die Bundeswehr und sich daraus ergebende Konsequenzen für den Haushalt Gumbel, Staatssekretär 424 A Börner (SPD) 424 B Langebeck (SPD) 424 D Ertl (FDP) 425 A Wurbs (FDP) 425 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 425 B Fragen der Abg. Wischnewski und Porzner: Portugiesische Kolonialpolitik Dr. Schröder, Bundesminister . . . 427 A Wischnewski (SPD) 427 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 427 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 428 A Fragen der Abg. Rollmann und Müller (Mülheim) : Verurteilung des deutschen Staatsbürgers Lutz Herold in Ghana Dr. Schröder, Bundesminister . . 428 A Rollmann (CDU/CSU) 428 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 429 A Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Europäische Konvention über die Anerkennung von akademischen Graden Dr. Schröder, Bundesminister . . . 429 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 429 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 429 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: NATO-Truppenstatut Dr. Schröder, Bundesminister . . . 429 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 430 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 430 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Europäisches Übereinkommen betr. Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge Dr. Schröder, Bundesminister . . 430 C Bauer (Würzburg) (SPD) 430 D Frage des Abg. Sänger: Errichtung von Pressekommissionen Dr. Ernst, Staatssekretär 431 B Sänger (SPD) 431 B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Altersversorgung der Angestellten im öffentlichen Dienst Dr. Ernst, Staatssekretär 431 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 431 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 Frage des Abg. Rollmann: Gesetzliche Meldepflicht für körperlich und geistig behinderte Kinder Dr. Ernst, Staatssekretär 432 A Rollmann (CDU/CSU) 432 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 432 B Frau Freyh (SPD) 432 B Fragen des Abg. Leicht: Abschieben von in die Bundesrepublik Geflüchteten 432 C Frage des Abg. Opitz: Wirksamerer Schutz der Kreditinstitute gegen Raubüberfälle 432 D Frage ides Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Steuerliche Freibeträge für auswärtige Unterbringung in der Ausbildung befindlicher Kinder Grund, Staatssekretär 433 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 433 C Frage des Abg. Varelmann: Verhältnis der Versorgungsbezüge zu den Dienstbezügen der aktiven Beamten Grund, Staatssekretär 433 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Verlegung des Schießplatzes Landstuhl Grund, Staatssekretär 434 A Seibert (SPD) 434 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Anlegung des neuen Schießplatzes Spesbach Grund, Staatssekretär 434 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 434 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . . 434 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aufwendungen für die Erstbeschaffung einer Wohnungseinrichtung Grund, Staatssekretär . . . . . . 435 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 435 C Fragen des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Kapitalbilanz Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 435 D Frage der Abg. Frau Meermann: Preisvergleiche — Preisverzeichnisse der Metzgereien Dr. Langer, Staatssekretär . . . 436 A Frau Meermann (SPD) B 436 Frage der Abg. Frau Meermann: Veröffentlichungen des Warentestinstituts Dr. Langer, Staatssekretär . . . 436 C Frau Meermann (SPD) 436 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 10. Juli 1964 des Weltpostvereins (Drucksache V/65) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 437 A Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Vizepräsident Dr. Dehler . . . . . 437 B Wahl der Wahlmänner, in Verbindung mit Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksachen V/88, V/89) 437 C Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache V/90 [neu]) 438 A Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament (Drucksache V/91 [neu]) . . . . . . . 438 B Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Ausschusses nach Art. 77 Abs. 2 GG (Vermittlungsausschuß) (Drucksache V/92) 438 B Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache V/93) 438 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost (Drucksache V/94) 438 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache V/95) . 438 C Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache V/96) 438 C Antrag betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/75) 438 D Antrag betr. Teilnahme an Ausschußsitzungen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/97) 438 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 III Antrag betr. Antrag der Stadt München auf Übertragung der Olympischen Spiele (Abg. Schwabe, Marx [München], Folger, Seuffert, Dr. Müller [München], Haage [München], Porzner, Figgen u. Gen.) (Drucksache V/72) 438 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung ,des Haushaltsausgleichs (Haushaltssicherungsgesetz) (Drucksache V/58) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen V/84, zu V/84) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Pohle (CDU/CSU) 439 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 440 A Leicht (CDU/CSU) 441 D Dr. Emde (FDP) 444 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 445 B Dr. Miessner (FDP), Erklärung zur Abstimmung 448 A Erler (SPD) 448 C Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache V/55) Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/85) Mündlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/73) — Zweite und dritte Beratung — Gscheidle (SPD) 449 B Wagner (CDU/CSU) 450 C Dorn (FDP) 452 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 454 A Brück (Köln) (CDU/CSU) 455 A Erler (SPD) 456 D Entwurf eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache V/20) Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/83) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/80) — Zweite und dritte Beratung — Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 457 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 457 D Biermann (SPD) 458 B Exner (CDU/CSU) 459 A Spitzmüller (FDP) 460 C Stingl (CDU/CSU) 461 B Geiger (SPD) 463 A Katzer, Bundesminister 467 A Killat (SPD) 468 A Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. September 1965 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1954 mit den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (Drucksache V/59) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/74) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 469 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Einbrignung von Sachen bei Gastwirten (Abg. Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dorn, Moersch, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion der FDP) (Drucksache V/61) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 470 A Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 470 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Abg. Busse [Herford], Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dorn, Moersch, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion der FDP) (Drucksache V/62) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 471 B Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 472 B Vizepräsident Schoettle . . . . . 473 A Hirsch (SPD) 473 B Dr. h. c. Gilde (CDU/CSU) . . . 474 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Abgrenzung des Festlandsockels der Nordsee in Küstennähe (Drucksache V/63) — Erste Beratung — 474 C Entwurf eines Architektengesetzes (Abg. Dorn, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Lemmrich, Wieninger, Strohmayr u. Gen.) (Drucksache V/64) — Erste Beratung — Dorn (FDP) 474 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgerichts: Antrag der Gesamtdeutschen Partei (DP/BHE) wegen Verletzung des Artikels 3 Abs. 1 GG usw. (Drucksache V/78) 475 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bayernpartei e. V. auf Feststellung, inwieweit das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 gegen die Artikel 3 und 21 GG verstößt und deshalb nichtig ist, usw. (Drucksache V/79) . . . . . . . 475 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Einfuhren im ersten Vierteljahr 1966 (Drucksache V/40, V/103) 475 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achtundzwanzigste, Dreißigste und Zweiundreißigste Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen V/4, V/6, V/5, V/104) 475 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen 476 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Verlängerung des Zeitraums, in dem die Verordnung Nr. 17 des Rats auf den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr keine Anwendung findet (Drucksachen V/10, V/108) Wendelborn (CDU/CSU) 476 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Artikels 95 des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen V/17, V/111) 476 C Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . 476D Nächste Sitzung 476 D Anlagen 477 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 423 12. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach* 10. 12. Dr. Aigner * 10. 12. Bading * 10. 12. Frau Berger-Heise 18. 2. 1966 Blachstein 17. 12. Dr. Dittrich 9. 12. Dr. Eckhardt 10. 12. Frau Dr. Elsner * 11. 12. Dr. Furler * 9. 12. Koenen (Lippstadt) 31. 12. Frau Krappe 10. 12. Kriedemann 31. 12. Frhr. von Kühlmann-Stumm 9. 12. Leber 10.112. Liehr 10. 12. Lücker (München) * 10. 12. Mauk * ,10. 12. Metzger * 10. 12. Dr. Müller (München) 10. 12. Frau Renger 9. 12. Frau Schanzenbach 31. 12. Frau Schimschok 31. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 12. Schmidt (Hamburg) 10. 12. Frau Strobel* 10. 12. Dr. Vogel 9. 12. Wächter 9. 12. Westphal 10. 12. Wolf 10. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Parlamentarischen Konferenz für Assoziation des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 7 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von, der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Haushaltsausgleichs (Haushaltssicherungsgesetz) (Drucksachen V/58, V/84). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 17 Nr. 2 Satz 1 wird nach den Worten „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung" das Wort „einheitliche" gestrichen. Bonn, den 9. Dezember 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Umdruck 1 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen V/55, V/73). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 werden die Worte „September 1966" durch die Worte „März 1966" ersetzt. 2. In Artikel I § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „September 1966" durch die Worte „März 1966" ersetzt. 3. In Artikel I § 3 werden die Worte „September 1966" durch die Worte „März 1966" ersetzt. 4. In Artikel II § 1 wird das Wort „Oktober" durch das Wort „April" ersetzt. 5. In Artikel II § 2 Abs. 1 Satz 1 werden in Zeile 6 die Worte „30. September 1966" durch die Worte „31. März 1966" und in Zeile 7 das Wort „Oktober" durch das Wort „April" ersetzt. 6. In Artikel II § 2 Abs. 2 werden die Worte „30. September 1966" durch die Worte, „31. März 1966" ersetzt. 7. In Artikel II § 2 Abs. 3 werden die Worte „30. September 1966" durch die Worte „31. März 1966" ersetzt. 8. In Artikel II § 3 wird das Wort „Oktober" durch das Wort „April" ersetzt. 9. In Artikel V wird das Wort „Oktober" durch das Wort „April" ersetzt. Bonn, den 8. Dezember 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 8 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dorn, Opitz, Wurbs, Ollesch und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen V/55, V/73) Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag wird sich bei den Beratungen des Bundeshaushalts 1966 bemühen, durch Streichungen an anderer Stelle die Voraussetzungen für die Erhöhung der Gehälter für die Bundesbeamten 478 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 anstelle des 1. Oktober 1966 ab 1. Juli 1966 zu schaffen. Bonn, den 9. Dezember 1965 Dorn Opitz Wurbs Ollesch Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck S Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen V/55, V/73). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel I § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß auch für Versorgungsbezüge, die den unter § 5 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland in der Fassung des Artikels IV § 2 des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1361) fallenden Versorgungsempfängern nach § 2 Abs. 4 des Vierten Besoldungserhöhungsgesetzes zustehen." 2. Artikel II § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß für die in Artikel I § 2 Abs. 4 genannten Versorgungsempfänger." Bonn, den 8. Dezember 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 2 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz —8. RAG) (Drucksachen V/20, V/80) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 1 sind die Worte „den Sonderzuschuß und" zu streichen. 2. In § 5 wird Absatz 4 gestrichen. 3. Folgender neuer § 5 a wird eingefügt: „§ 5a Artikel 2 § 36 Abs. 2 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes, Artikel 2 § 35 Abs. 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 25 Abs. 2 des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes werden gestrichen." Bonn, den 8. Dezember 1965 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 3 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz —8. RAG) (Drucksachen V/20, V/80) Der Bundestag wolle beschließen: In § 13 Abs. 1 sind in Satz 1 die Worte „für die Monate Januar bis einschließlich Mai 1966" und „für den genannten Zeitraum" sowie in Satz 2 die Worte „für den in Satz 1 genannten Zeitraum" zu streichen. Bonn, den 8. Dezember 1965 Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 4 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Achtes Rentenanpassungsgesetz —8. RAG) (Drucksachen V/20, V/80). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob und inwieweit die in den verschiedenen Zweigen des sozialen Leistungsrechtes geltenden Anrechnungsbestimmungen reformbedürftig sind. Das Ergebnis ist dem Bundestag bis zum 30. Juni 1966 vorzulegen. Bonn, den 8. Dezember 1965 Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 479 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 9. Dezember 1965 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Flämig *). Auf Ihre Zusatzfrage, ab ähnliche technische und organisatorische Vorkehrungen, wie sie in der Elektrizitätswirtschaft gegeben sind, auch in bezug auf die geregelte Versorgung der Bevölkerung mit Koch-, Heiz- und Industriegas getroffen seien, hatte Ihnen Herr Staatsekretär Dr. Langer eine schriftliche Antwort zugesagt. Ich darf Ihnen diese wie folgt geben: In der Bundesrepublik wird die Bevölkerung zum größten Teil über Ferngasgesellschaften mit Gas versorgt, deren Leitungsnetze untereinander weitgehend verbunden sind. Zwischen den Unternehmen sind Aushilfslieferungen für besondere Fälle vertraglich vereinbart. Mit Hilfe von Zwischenverdichterstationen ist es möglich, bei Ausfällen in der Gaszulieferung die Leistungsfähigkeit der Transportleitungen zu steigern. Für eine erhöhte Elastizität in Störungsfällen sorgen ferner mehrere Untergrundspeicher. Als vorbereitende Maßnahme gegenüber plötzlich auftretenden Ausfällen in der Gasproduktion haben alle Ferngasgesellschaften detaillierte Pläne ausgearbeitet. Danach werden bei Ausfällen sofort die verfügbaren Reserven mobilisiert. Für den Fall, daß diese Maßnahmen nicht ausreichen, sind von den Gesellschaften konkrete Abschaltpläne vorbereitet. Danach werden dafür geeignete Produktionsbetriebe, mit denen vorher Absprachen getroffen sind, stufenweise zurückgefahren und die so frei gewordenen Gasmengen der öffentlichen Versorgung zur Verfügung gestellt. Trotz der umfangreichen Sicherungsvorkehrungen, die getroffen sind, um Ausfällen in der Gasversorgung zu begegnen, lassen sich Schwierigkeiten, wie sie vor kurzem vor allem in Süddeutschland aufgetreten sind, dann nicht völlig vermeiden, wenn mehrere unglückliche Umstände zusammentreffen. Die Gaswirtschaft der Bundesrepublik befindet sich nämlich zur Zeit in einem Übergangsstadium, in dem der Gasbedarf von den Kokereien nicht mehr voll gedeckt werden kann, Erdgas noch nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung steht und Gas aus Mineralöl-Spaltanlagen eingesetzt werden muß. Der Betrieb dieser Spaltanlagen hat sich aber als störanfällig erwiesen. Die Versorgungssicherheit wird sich jedoch erheblich erhöhen, wenn ,der Aufbau eines Erdgasleitungsnetzes weitere Fortschritte gemacht hat und Erdgas in ausreichenden Mengen für die deutschen Verbraucher verfügbar ist. Es kann damit gerechnet werden, daß der Anschluß an die bedeutenden niederländischen Vorkommen im Herbst 1966 vollzogen sein wird. *) Siehe 7. Sitzung Seite 76 B Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 8. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hubert (Drucksache V/57 Frage XI/1): Welches ist der Stand der Ratifikation des am 16. April 1964 von der Bundesregierung unterzeichneten Europäischen Codex für Soziale Sicherheit und des Zusatzprotokolls? Der Europäische Kodex enthält Mindestnormen der Sozialen Sicherheit, die über den Mindestnormen des Übereinkommens Nr. 102 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit liegen, das die Bundesrepublik Deutschland in allen seinen Teilen ratifiziert hat. Das Protokoll zum Kodex enthält noch höhere Mindestnormen. Gegenwärtig wird in meinem Hause geprüft, inwieweit das deutsche Recht in den einzelnen Zweigen der Sozialen Sicherheit den Anforderungen des Kodex und des Protokolls entspricht. Nach Abschluß der Prüfung wird die Bundesregierung über die Vorlage des Entwurfs eines Ratifikationsgesetzes entscheiden. Zu gegebener Zeit werde ich Sie igerne wieder über den Stand der Angelegenheit unterrichten. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 8. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/57 Frage XI/5) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Versorgungseinrichtungen der freien Berufe, wie etwa der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, in Einzelfällen zu unterstützen mit dem Ziel, aus der SBZ Geflüchteten, die altersmäßig die Aufnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllten, zur Aufnahme in das Versorgungswerk zu verhelfen? 1. Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone in sozialer Hinsicht Einheimischen gleichzustellen sind. Soweit Angehörige freier Berufe, z. B. selbständige Lehrer, Krankenpfleger, Hebammen, in der sozialen Rentenversicherung versichert sind, ist dieses Ziel bereits erreicht. Die Aufnahme in die Versorgungswerke der freien Berufe stößt dagegen auf Schwierigkeiten. Einige Versorgungswerke machen allerdings den Eintritt in die Versicherung nicht davon abhängig, daß ein bestimmtes Höchstalter noch nicht erreicht ist. 2. Ganz allgemein ist in bezug auf die Möglichkeit, die Aufnahme von aus der SBZ Geflüchteten durch Unterstützung der Versorgungseinrichtungen zu fördern, zu sagen: Die Versorgungswerke der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte beruhen auf Landesgesetzen. Es ist deshalb Sache der Länder, über die Aufnahmemöglichkeit von SBZ-Flüchtlingen zu entschei- 480 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 den. Die Versorgungswerke haben sich finanziell gut entwickelt. Das ist nicht zuletzt auf den Zuwachs an Versicherten aus der SBZ zurückzuführen, die noch dazu im Durchschnitt beträchtlich jünger waren als der Durchschnitt der Bevölkerung im Bundesgebiet. Im Hinblick auf den Zuwachs an Versicherten handelt es sich m. E. bei der Übernahme älterer Flüchtlinge nicht um eine besondere zusätzliche Belastung, für die die Versorgungswerke nicht aufkommen könnten. Für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den dadurch entstehenden Lasten sehe ich keine Möglichkeit. 3. Eine besondere Hilfe aus Bundesmitteln wäre auch deswegen nicht sinnvoll, weil in deren Genuß nur die Landesversorgungswerke kommen könnten, die ältere Flüchtlinge aus der SBZ nicht aufgenommen haben. Die Versorgungswerke dagegen, die bisher solche Flüchtlinge aufgenommen haben, würden der Auffassung sein, daß sich ihre soziale Einstellung nicht ausgezahlt habe. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/76 Frage XII/1) : Wann wird die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn schriftlich gegenüber dem Land Baden-Württemberg die Zusicherung der Zahlung des Kostenanteils der Bundesbahn am Bau der Bahnüberführung in Tamm, Kreis Ludwigsburg, geben? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat mir mitgeteilt, daß sie die Bundesbahn-Direktion Stuttgart ermächtigt hat, in Erfüllung der im Mai/Juni 1964 abgeschlossenen Kreuzungsvereinbarung mit dem Lande Baden-Württemberg betr. Beseitigung des Bahnübergangs der Landesstraße 137 mit der Bundesbahnstrecke Stuttgart—Bretten im Jahre 1966 300 000,— DM zu bezahlen. Sie hat in Aussicht gestellt, in den folgenden Jahren weitere Beträge für das Kreuzungsbauvorhaben bereitzustellen. Der Anteil der Deutschen Bundesbahn beläuft sich insgesamt auf etwa 1,3 Mill. DM. Bei der derzeitigen schwierigen Finanzlage der Deutschen Bundesbahn wäre es zu begrüßen, wenn das Land als kreuzungsbeteiligter Straßenbaulastträger durch eine Vorfinanzierung des Bundesbahnanteils die Baumaßnahme beschleunigen könnte. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/76 Frage XII/2) : Wind der Güterverkehr auf der Bottwartalbahn aufrechterhalten? Ihre Frage kann ich erst beantworten, wenn die zur Zeit laufenden Besprechungen über die Anträge der Deutschen Bundesbahn mit den Ländern abgeschlossen sind. Die Notwendigkeit einer optimalen Verkehrsbedienung der von Streckenstillegungen betroffenen Gebiete bedürfen in diesem Rahmen sorgfältiger Prüfung, die noch nicht abgeschlossen ist. Auf den normalspurigen Endabschnitten der Strecke wird der Güterverkehr mit großer Wahrscheinlichkeit erhalten werden können. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/76 Frage XII/3) : Ist ein 4spuriger Ausbau der Bundesstraße 11 zwischen Deggendorf und München vorgesehen? Der Bau einer 4spurigen Straße zwischen München und Deggendorf ist in unseren Planungen enthalten. Im Hinblick auf die vergleichsweise noch geringe Verkehrsbelastung der Bundesstraße 11 und die hohen Kosten eines derartigen 4spurigen Neubaues kann jedoch an eine baldige Verwirklichung der Planung vorerst nicht gedacht werden. Ziel des 3. Vierjahresplanes muß es bleiben, die bestehende Bundesstraße 11 zwischen München und Deggendorf weiter auszubauen. Die 4spurige Kraftverkehrsstraße von München nach Deggendorf müßte aus technischen Gründen fast auf der ganzen Länge völlig getrennt von der derzeitigen Bundesstraße 11 verlaufen. Die Gesamtkosten für die rd. 150 km lange Strecke würden schätzungsweise 600-700 Millionen DM betragen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/76 Frage XII/4) : Wann ist unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der Planungsarbeiten mit dem Beginn des Ausbaues der Autobahn Regensburg—Passau zu rechnen? Die Planungen für den Bau der Autobahn Regensburg—Passau sollen so vorangetrieben werden, daß die Strecke während des 3. Vierjahresplanes baureif gemacht wird. Wann mit dem Bau begonnen werden kann, hängt von der Mittelzuteilung für den 3. Vierjahresplan ab, für den bisher nur 18 statt der angeforderten 20 Mrd. DM in Aussicht gestellt sind. Je niedriger die Mittelzuteilung ist, desto später kann der Baubeginn erfolgen, da zunächst die Strecke NürnbergRegensburg fertigzustellen ist. Außerdem ist für die Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 481 Dringlichkeit der Strecke entscheidend, ob und wann die österreichische Anschlußstrecke zur Autobahn Salzburg—Wien, also von Passau bis Linz erstellt werden kann. Darüber konnte bisher keine verbindliche Zusage erreicht werden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buchstaller (Drucksache V/76 Fragen XII/5 und XII/6) : Ist es erforderlich,, die Koblenzer Eisenbahnbrücke höherzulegen, weil die Personenschiffahrt auf der Mosel bei Pegelständen über 2,50 m die Brücke nicht mehr durchfahren können? Gibt es Berechnungen über die Kosten für eine Höherlegung der Koblenzer Eisenbahnbrücke? Bei einem mittleren Wasserstand des Rheins von 2,50 m am Pegel in Koblenz ist unter den Bögen der Eisenbahnbrücke in den Schiffahrtsöffnungen eine Durchfahrtshöhe von über 8 m auf 12 m Breite vorhanden. Für die Güterschiffahrt ist das mehr als ausreichend. Die größten auf der Mosel verkehrenden Fahrgastschiffe, einschließlich der Kabinenschiffe der Köln—Düsseldorfer Dampfschiffahrt (KD) haben eine Festpunkthöhe von weniger als 7,50 m über dem Wasserspiegel. Selbst im Jahr 1965 mit seinen lang andauernden höheren Rheinwasserständen sind größere Behinderungen der Fahrgastschiffahrt im Rhein-Mosel-Verkehr nicht aufgetreten Eine Ausnahme davon bildet lediglich das Fahrgastschiff „Koblenz", die mit ihrer Festpunkthöhe von 8,35 m für diese Verhältnisse zu hoch liegt. Bei den genannten Abmessungen kann die Fahrgastschiffahrt von und zur Mosel bis zu 3 m am Pegel Koblenz ungehindert verkehren. Dieser Pegelstand wird im Mittel von 25 Jahren nur an etwa 20 Tagen in der Verkehrszeit der Fahrgastschiffahrt überschritten. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der MoselWasserstraße ist auch die Frage des Umbaues der Eisenbahnbrücke mit Rücksicht auf die Güterschifffahrt untersucht worden. Die Kosten wurden seinerzeit auf den zu niedrig erscheinenden Betrag von 16 Mill. DM geschätzt. Es besteht nach den erfolgten Prüfungen und Gegebenheiten der Schiffahrt z. Z. keine Veranlassung, die Koblenzer Eisenbahnbrücke höherzulegen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/76 Frage XII/7) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, zum Zwecke der Entlastung der sehr stark befahrenen Bundesstraße von Kaiserslautern nach Neustadt (Weinstraße), die auf dieser Strecke durch ein sehr enges Tal führt und in diesem Bereich nur mit ganz erheblichen Kosten ausgebaut werden kann, eine Schnellstraße zu planen und zu bauen, die von der Autobahn in der Nähe des Forsthauses „Schorlenberg" bei Kaiserslautern abzweigt und als Höhenstraße direkt nach Neustadt (Weinstraße) führt? Der Bundesminister für Verkehr wird die Auftragsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz veranlassen, eine geeignete Linienführung für die von Ihnen vorgeschlagene Straßenverbindung zwischen Kaiserslautern und Neustadt zu untersuchen. Ob diese Straße verwirklicht werden kann, hängt zunächst von dem Ergebnis dieser Untersuchung, aber natürlich auch von den Finanzierungsmöglichkeiten ab. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/76 Fragen XII/8 und XII/9) : ist es richtig, daß bei der Verwirklichung der Pläne zum Ausbau des Schnellstreckennetzes der Deutschen Bundesbahn im süddeutschen Raum der Knotenpunkt Ulm-Hauptbahnhof verlegt werden muß? Ist nach den in Frage XII/8 genannten Plänen der dann notwendige Zubringerverkehr sichergestellt? Für ein künftiges Schnellstreckennetz der Deutschen Bundesbahn liegen bislang nur erste Gedanken eines Gutachtergremiums vor. Diese Vorschläge sind jedoch noch in keiner Weise ausgereift. Im Rahmen der anzustellenden Überlegungen wird auch der Knotenpunkt Ulm entsprechend seiner großen Verkehrsbedeutung Berücksichtigung finden. Im übrigen gestattet die finanzielle Lage der Deutschen Bundesbahn nicht, in absehbarer Zeit mit dem Neubau von Strecken lediglich zum Zwecke der Geschwindigkeitserhöhung zu beginnen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/76 Fragen XII/10 und XII/11): Hat die Bundesregierung aus der Tatsache, daß unlängst ein mit dem Stahlschleppseil abgerissener Reklameballon die Luftfahrt gefährdet hat, Konsequenzen gezogen? Hält die Bundesregierung den Fesselballon als Werbemittel für unentbehrlich? Ihre Anfrage bezieht sich offenbar auf einen Vorfall vom 23. November 1965. Es hatte sich in Bochum ein Fesselballon losgerissen, der dann am 26. November 1965 in Ellenstedt, Gemeinde Goldenstedt bei Vechta/Oldenburg, heruntergekommen ist. Die Bundesanstalt für Flugsicherung erhielt unmittelbar 482 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 von diesem Vorfall Kenntnis und hat dann sofort eine Navigationswarnung herausgegeben. Es ist also alles, was zur Sicherheit der Luftfahrt getan werden konnte, geschehen, so daß Konsequenzen nicht zu ziehen sind. Zur Beurteilung der Frage, ob der Fesselballon als Werbemittel für unentbehrlich gehalten wird, ist die Bundesregierung nicht berufen. Diese Frage kann nur von den interessierten Wirtschaftskreisen beantwortet werden. Die Zulassung des Aufstieges von Fesselballonen obliegt nach § 7 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) den Luftfahrtbehörden der Länder. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Genscher (Drucksache V/76 Frage XII/12) : Bejaht die Bundesregierung die Dringlichkeit des Ausbaus der .anbaufreien Zubringerstraße vom Sportplatz Häfen zur Autobahnauffahrt Wuppertal-Ost? Der Zubringer von Wuppertal zur Anschlußstelle Wuppertal-Ost führt über die B 7, die in diesem Bereich als Ortsdurchfahrt in der Baulast der Stadt Wuppertal liegt. Bei der damit gegebenen Zuständigkeit vermag sich die Bundesregierung nicht zu der Dringlichkeit einer städtischen Ausbauplanung zu äußern. Das Interesse des Bundes an einem verkehrsgerechten Ausbau dieses Zubringers geht daraus hervor, daß von mir der Stadt Wuppertal schon seit Jahren eine Förderung dieser Maßnahme nach den geltenden Zuschußrichtlinien grundsätzlich in Aussicht gestellt wurde. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Genscher (Drucksache V/76 Fragen XII/13 und XII/14) : 1st der Bundesregierung bekannt, daß seit der im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn Leverkusen—Kamen durchgeführten Schwelme-Kanalisierung bei stärkeren Niederschlägen die Anlieger der Jesinghauser-, Dahler-Straße, Hofen seit sechs Jahren durch Uberschwemmungen in eine unertrágliche Lage kommen? Ist die Bundesregierung bereit, in Verbindung mit dem Bau der Zubringerstraße den Bau eines Entlastungskanals für den Schwelme-Kanal zu unterstützen? Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß nach der im Zusammenhang mit dem Bau der Bundesautobahn Ruhrtangente durchgeführten SchwelmeKanalisierung entlang der bachabwärts anschließenden Teilstrecke die Schwelme bei Hochwasser ausufert. Nach einer Rückfrage bei der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen sind dort Klagen über unzureichende wasserwirtschaftliche Maßnahmen beim Bau der Bundesautobahn Ruhrtangente nicht erhoben worden Da mir die Überflutungen des Schwelmebaches in ihrer Größe und Häufigkeit nicht bekannt sind und ich auch nicht die Grundlagen der Planung eines Entlastungskanals kenne — es handelt sich ja um eine Landesangelegenheit wasserwirtschaftlicher Art —, vermag ich nicht zu beurteilen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Aufwendungen einer Schwelmeverbesserung als zuschußfähig im Zusammenhang mit einem Ausbau des Zubringers im Zuge der Jesinghauser-Dahler-Straße–Höfen angesehen werden können. Anträge des Landes zu dieser Frage sind bisher weder gestellt noch besprochen worden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Dezember 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/76 Frage XII/15) : Hat der Bundesverkehrsminister geprüft, ob die in einer Horfolge des Westdeutschen Rundfunks mitgeteilte Meldung zutrifft, wonach bei einer Kontrolle in einem bestimmten Zug bis zu 50 Prozent Reisende ohne gültigen Fahrausweis festgestellt worden seien? Der Westdeutsche Rundfunk konnte mir auf meine Anfrage nicht bestätigen, daß eine Meldung des von Ihnen angegebenen Inhalts gesendet worden ist. Die Deutsche Bundesbahn hat eine Meldung des bezeichneten Inhalts weder selbst verbreitet noch einem deutschen Sender mitgeteilt. Ich selbst halte die in Ihrer Frage genannte Zahl nicht für glaubwürdig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Emde.


Rede von Dr. Hans Georg Emde
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als erstes Gesetz der 5. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wird heute das Haushaltssicherungsgesetz verabschiedet.

(Abg. Stingl: Stimmt nicht, vorhin haben wir das Gesetz zu den Verträgen des Weltpostvereins verabschiedet!)

Ich möchte dazu für die Fraktion der FDP folgende Erklärung abgeben. Wir sehen in diesem Haushaltssicherungsgesetz den Beginn eines Weges, der uns zu einer nüchternen Politik zurückführen soll, einer modernen Politik, die aufgebaut ist auf den wirtschaftlichen und finanziellen Wirklichkeiten unserer Volkswirtschaft.
Das Haushaltssicherungsgesetz bringt in seinen verschiedenen Teilen eine Verbesserung des Bundeshaushalts von 3,4 Milliarden DM für das Jahr 1966. Im Jahre 1967 ist eine um mehrere hundert Millionen DM höhere Haushaltsverbesserung zu erwarten, die dann insgesamt wahrscheinlich nicht weit entfernt von der 4-Milliarden-DM-Grenze liegen wird.
Beschränkung von gesetzlichen Maßnahmen, zeitliche Verschiebung von gesetzlichen Maßnahmen und Aufhebung von Leistungen sind die Methoden, mit denen das Finanzvolumen von 3,4 Milliarden DM erreicht wird. Es gibt keinen Zweifel, daß diese Maßnahmen hart, für viele Betroffene schmerzlich und in manchen Teilen durchaus problematisch sind. Drei Punkte müssen hierbei erwähnt werden.
Erstens die Tatsache, daß, ehe der Haushalt 1966 vorliegt, Maßnahmen zu seinem Ausgleich verabschiedet werden müssen. Das mag bedauerlich sein, ist aber eine Folge der Terminsituation und kann uns nicht daran hindern, die zu erkennende Dekkungslücke des Bundeshaushalts auszugleichen.
Zweitens. Die Tatsache, daß frühere Zusagen und verabschiedete Gesetze, hinter denen die Regierung und das Parlament stehen, auf spätere Zeitpunkte verschoben werden, ist alles andere als erfreulich. Es ist aber besser, bei einer entstehenden Gefahr durch tatkräftiges Handeln im rechten Moment Schaden zu vermeiden als durch allzu langes Warten und durch finanztechnische Kniffe sich in Wirklichkeit immer tiefer in die Schwierigkeiten zu verstricken.
Drittens. Die vorgesehenen Steuererhöhungen passen nicht in das System der notwendigen Maßnahmen. Die gestellte Aufgabe lautete: weniger Ausgaben, nicht etwa mehr Einnahmen.
Der ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist im Zuge der parlamentarischen Beratung verbessert und in seiner finanztechnischen Auswirkung erweitert worden. Damit hat die Regierungskoalition im Parlament ihre Aufgabe voll erfüllt. Im Laufe der Verhandlungen ist eine Reihe von Änderungen erfolgt, die ohne finanzielle Auswirkungen blieben, aber eine gerechtere Behandlung der Betroffenen herbeiführen.
Es ist erstaunlich, daß zu diesem schwerwiegenden Gesetzeswerk keine ausführliche Debatte stattfindet, sondern nur Erklärungen abgegeben werden. Die Freie Demokratische Partei hätte diese Debatte nicht gefürchtet und auch in ausführlicher Aussprache das Gesetzeswerk verteidigt. Die Opposition wird zu diesem Gesetz nein sagen. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt seine Auswirkungen begrüßen.
Entsprechend unserer Ankündigung während der Debatte über die Regierungserklärung haben innerhalb der Koalition ausführliche Verhandlungen über Änderungs- und Verbesserungs- sowie Erweiterungsmöglichkeiten des Regierungsentwurfs stattgefunden. Das Ergebnis ist der gefundene Kompromiß, der hier in der Schlußabstimmung von meiner Fraktion mit getragen wird.
Verhandlungen, die in den letzten Wochen zwischen den Koalitionspartnern stattgefunden halben, ,sind ein Stück normaler parlamentarischer Arbeit. Auch wenn solche Verhandlungen gelegentliche kritische Momente erreichen, bestand und besteht kein Anlaß zur publizistischen oder politischen Dramatisierung. Die FDP ist gewillt, in dieser Koalition mit den Unionsparteien mitzuarbeiten und mitzuentscheiden. Wir erwarten eine nüchterne Politik, die auf den wirtschaftlichen Realitäten unseres Volkes aufbaut. Ich möchte noch einmal für
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 445
Dr. Emde
meine Fraktion erklären, daß Steuererhöhungen, gleich welcher Art, kein sinnvolles Mittel zur Beseitigung unserer heutigen Probleme sind. Darum hat sich die FDP-Fraktion in der zweiten Lesung bei diesem Punkt unter dem Gesichtspunkt „Wehret den Anfängen" der Stimme enthalten.

(Lachen bei der SPD.)

Der Verzicht auf Ausgaben ist das Gebot der Stunde. Wir werden während der Beratung des Bundeshaushaltes 1966 entsprechende weitergehende Vorschläge machen.
Sicherung der Währung, Verringerung des Preisanstieges und Erweiterung der erreichten sozialen und wirtschaftlichen Leistungen sind das Ziel unserer Finanz- und Haushaltspolitik.
Die für die künftige Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft notwendigen Investitionen müssen dabei fortlaufend finanziert werden. Dies ist aus den heutigen Staatseinnahmen durchaus möglich.
Aus dieser Erklärung ergibt sich, daß meine Fraktion manchen Einzelteil des Haushaltssicherungsgesetzes mit Skepsis betrachtet und sich in den letzten Wochen um sachliche Verbesserungen bemüht hat. Angesichts der übergeordneten Notwendigkeit des Haushaltsausgleichs und der wirtschaftlichen Vernunft geben wir unsere Zustimmung zu diesem Gesetzeswerk. Deutschland braucht eine entschlossene Politik. Dies hier ist der erste Schritt.

(Beifall Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich brauche den Ausführungen meiner Kollegen Leicht und Dr. Emde nichts hinzuzufügen, soweit sie sich mit den Ausführungen von Herrn Kollegen Dr. Möller auseinandergesetzt haben; die echten Antworten sind Herrn Dr. Möller durch diese beiden Herren Kollegen bereits erteilt worden. Lassen Sie mich aber doch noch einmal eines sagen. Der Opposition sind der Kabinettsbeschluß zum Haushalt 1965 vom 14. Juli 1965 und die spätere Erklärung der Bundesregierung vom 12. August 1965 unangenehm, weil sie klar und eindeutig das widerlegen, was Herr Dr. Möller hier behauptet hat: daß die Bevölkerung nicht oder nicht früh genug informiert worden sei. Meine Damen und Herren, wenn die Bundesregierung veröffentlicht: Darüber hinaus wird die Bundesregierung die vom Bundestag (beschlossenen ausgabewirksamen Gesetze prüfen und durch geeignete Vorschläge und Maßnahmen dafür Sorge tragen, daß auch durch diese Gesetze die vorstehend gekennzeichnete Haushaltspolitik nicht beeinträchtigt wird, dann weiß ich wahrhaftigen Gottes nicht, was man dem noch hinzuzufügen hätte, um Klarheit zu schaffen, daß etwas erfolgen müßte. Ich will auch nicht davon reden, daß ich von dieser Stelle aus immer wieder gewarnt habe. Immer wieder von neuem! Aber es hat niemand hören wollen; und nicht zuletzt hat die Opposition nicht gehört, denn sie hat ja am Ende allen diesen Gesetzen, wie Herr Kollege Leicht gesagt hat, im wesentlichen zugestimmt. Außerdem halte ich mich mit dem Haushaltssicherungsgesetz absolut an die Empfehlungen des Herrn Kollegen Schiller, der kurzfristige Maßnahmen gefordert hat. Hier sind sie! Ich würde es verstehen — ich darf mir diese persönliche Bemerkung erlauben, weil Herr Kollege Dr. Möller meinen Namen genannt hat —, wenn sich die sozialdemokratische Fraktion der Stimme enthielte, weil nun einmal die Politik dieser Bundesregierung nicht ihre Politik ist. Aber daß sie dagegen stimmt, ist mir unverständlich. Übrigens vermisse ich immer noch die Stellungnahme der Opposition zu dem, was sich draußen tut, z. B. zu den Lohnauseinandersetzungen. Will sie wirklich — ich habe ihr die Frage schon einmal vorgelegt — überhöhte Lohnforderungen anstandslos passieren lassen, oder will sie das nicht? Das sollten Sie hier einmal sagen, bevor Sie Kritik üben. Die Kabinettsbeschlüsse, die Veröffentlichungen im Bulletin der Bundesregierung und das, was hier von dieser Stelle aus erklärt worden ist, bringen Sie, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Opposition, durch Verschweigen nicht aus der Welt. Im einzelnen möchte ich Herrn Kollegen Dr. Möller raten, sich doch einmal genauer mit dem Haushaltssicherungsgesetz zu befassen. Wenn er hier z. B. von der Beseitigung der Rückflußbindung beim Wohnungsbau spricht, dann kann ich nur feststellen, daß diese Rückflußbindung im Prinzip nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses nicht beseitigt worden ist. Zu der von Herrn Kollegen Dr. Möller angeschnittenen Frage betreffend Berlin kann ich nur sagen, daß ich mit dem Berliner Senat in Verhandlungen stehe und daß ganz selbstverständlich der Fortfall der Berlin-Präferenzen bei diesen Verhandlungen eine Rolle spielen wird. Etwas eingehender, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zu den Ausführungen von Herrn Dr. Möller über Art. 17 des Haushaltssicherungsgesetzes, der sich mit dem Bundesentschädigungsgesetz befaßt, Stellung zu nehmen. Ich glaube, hier mit Ihrer aller Einverständnis feststellen zu dürfen, daß 446 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 Bundesminister Dr. Dahlgrün die Bundesregierung in der Vergangenheit durch die Vorlage umfangreicher Gesetze und durch den Abschluß bilateraler Verträge immer wieder bewiesen hat, daß sie der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrrechts einen ganz besonderen Rang einräumt. Obwohl wir unseren Verpflichtungen aus dem Überleitungsvertrag zum DeutschlandVertrag und aus dem Israel-Vertrag durch die große Novelle zum Bundesentschädigungsgesetz aus dem Jahre 1956 in vollem Umfange entsprochen hatten, hat sich die Bundesregierung 1963 im Einvernehmen mit den deutschen Ländern bereit erklärt, durch ein Schlußgesetz zum BEG einen würdigen Schlußstrich unter dieses wichtigste Teilgebiet der Wiedergutmachung zu ziehen. Das finanzielle Volumen dieser Gesetze war dabei von uns auf 3 Milliarden DM begrenzt worden. Wir haben uns mit einer Erweiterung auf 3,5 Milliarden DM, wie sie bei den Beschlüssen des Wiedergutmachungsausschusses herauskam, einverstanden erklärt, und in letzter Stunde — viele von Ihnen, meine Damen und Herren, die beteiligt waren, werden sich erinnern — haben wir hier im 4. Deutschen Bundestag am 26. Mai dieses Jahres eine nochmalige Erweiterung des finanziellen Rahmens auf 4,5 Milliarden DM vorgenommen. Natürlich hätte die Bundesregierung damals die Möglichkeit gehabt, dieser Erweiterung auf Grund von Art. 113 des Grundgesetzes ihre Zustimmung zu versagen. Aber, meine Damen und Herren, obwohl man uns immer wieder, auch heute wieder, vorwirft, daß wir das nicht getan haben, möchte ich Sie doch einmal fragen, ob es sinnvoll gewesen wäre, das ganze zustande gebrachte Schlußgesetz zum BEG durch Anwendung des Art. 113 auf einen Schlag zu zerstören. Ich möchte nicht wissen, welcher Sturm der Entrüstung über die Bundesregierung hereingebrochen wäre, wenn wir tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten. Daß man uns das heute gerade in diesem Zusammenhang wieder vorwirft, ist mir wirklich unverständlich. Bei der angespannten Haushaltslage von Bund und Ländern kann die zusätzliche 1 Milliarde DM nicht ohne weiteres zu den schon erforderlichen hohen Milliardenbeträgen hinzugelegt werden. Das vom Ausschuß des vorigen Bundestages beschlossene Gesetz mit einem Volumen von 3,5 Milliarden DM hätten wir, wie vorgesehen, in den nächsten Haushaltsjahren ohne Einsparungen verkraften können. Die zusätzliche 1 Milliarde DM zwingt uns, angesichts der eingetretenen Entwicklung in gewissem Umfange eine zeitliche Hinausschiebung eines Teiles der Mehrbelastung vorzunehmen. Es darf auch nicht übersehen werden, daß uns das Gesetz im § 169 selber die Möglichkeit gegeben hat, die anfallenden Leistungen auf die vier Jahre von 1966 bis 1969 zu verteilen. Da schon nach dem geltenden Recht — das muß man sich einmal vor Augen halten — zahlreiche Verfolgte nicht damit rechnen konnten, ihre Ansprüche in vollem Umfange in den Jahren 1966 und 1967 befriedigt zu erhalten, kann es einfach kein ungerechtes Ergebnis sein, wenn diejenigen Verfolgten, deren Ansprüche schon 1966 und 1967 festgesetzt werden, auch zunächst nur einen Teilbetrag erhalten und mit dem Restbetrag auf das Jahr 1968 verwiesen werden. Mit den 1,9 Milliarden DM stehen 100 Millionen DM mehr als im laufenden Jahr zur Verfügung. Ich kann versichern, daß wir für 1966 und 1967 die Regelungen so treffen wollen, daß ein möglichst großer und möglichst angemessener Teilbetrag sofort zur Auszahlung gelangt. Dazu haben wir eine Rechtsverordnung nötig. Es ist unsere Absicht, in dieser Rechtsverordnung besondere Verhältnisse, soweit das überhaupt nur möglich ist, voll zu würdigen und zu berücksichtigen. Wir werden den Entwurf dieser Rechtsverordnung mit den zuständigen Verbänden der Verfolgten beraten und besprechen. Im übrigen müssen auch die Länder einverstanden sein, da sie auf diesem Rechtsgebiet wesentlich beteiligt sind. Um allen schiefen Darstellungen noch einmal entgegenzutreten, möchte ich hervorheben, daß alle Rentenansprüche, gleichgültig ob sie in der Vergangenheit festgesetzt worden sind oder ob sie erst in den Jahren 1966 und 1967 festgesetzt werden, auch künftig in vollem Umfange befriedigt werden. Das gleiche gilt für die Kosten eines Heilverfahrens. Es wird immer wieder behauptet, unerträgliche Härten entstünden dadurch, daß die Ausbildungshilfen, die durch die Schlußnovelle bekanntlich ohne Nachweis einer nachhaltigen Schädigung von Sauf 10 000 DM erhöht worden sind, in den Zahlungsaufschub einbezogen würden. Dabei wird übersehen oder verschwiegen — ich will das dahingestellt sein lassen —, daß die Verfolgten, die hiervon betroffen werden, bereits die ersten 5000 DM erhalten haben und auch von den zweiten 5000 DM einen entsprechenden Anteil ohne zeitlichen Aufschub erhalten werden. In allen Eingaben und Memoranden, die mir in den letzten Wochen zugestellt worden sind, wurden immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Art. 17 geltend gemacht. Ich kann nur sagen, daß wir diese Frage durch die für Verfassungsfragen zuständigen Ministerien der Justiz und des Innern besonders gründlich haben prüfen lassen. In umfangreichen Gutachten ist eindeutig festgestellt worden, daß Art. 17 nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Meine Damen und Herren, wenn man im Jahre 1952 der Bundesrepublik bei einem erwarteten finanziellen Volumen für das gesamte Bundesentschädigungsgesetz von 3 bis 4 Milliarden DM von seiten der Alliierten und von seiten der jüdischen Weltorganisationen und der übrigen Verfolgtenverbände ausdrücklich das Recht eingeräumt hat, bei der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel die Zahlungsfähigkeit der Bundesrepublik zu berücksichtigen, so verstehe ich wirklich nicht, warum man ihr heute, wo wir vor einer Lücke im Jahre 1966 von mehr als 7 Milliarden stehen, nicht dasselbe Recht einräumen will, nachdem wir inzwischen das BEG mit 19 Milliarden abgedeckt haben und bis zum Jahre 1975 wahrscheinlich weitere 15 Milliarden zahlen werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 447 Bundesminister Dr. Dahlgrün Hätte man es seinerzeit bei der bloßen Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen auf dem Gebiete der Wiedergutmachung belassen, dann bräuchte sich heute der Bundesfinanzminister nicht den Kopf darüber zu zerbrechen, woher er die benötigten Haushaltsmittel nehmen kann. Ich stelle noch einmal fest: wir rechnen damit, daß im Jahre 1965 ein Ausgabebetrag von etwa 1,8 Milliarden wie im Jahre 1964 anfallen wird. Wenn wir für 1966 und 1967, wie das im Haushaltssicherungsgesetz geschehen ist, 1,9 Milliarden einsetzen, so kürzen wir nicht gegenüber den Ist-Zahlen der beiden vergangenen Jahre, wie immer behauptet wird, sondern wir erhöhen sogar die Auszahlungsbeträge um rund 100 Millionen DM. Bei den Erörterungen über das Bundesentschädigungsschlußgesetz ist mir von den Verfolgtenverbänden, wie ich mich sehr genau erinnere, wiederholt gesagt worden, durch die Novelle solle die jährliche Belastung von Bund und Ländern gar nicht erhöht werden, sondern nur für weitere Jahre in gleicher Höhe aufrechterhalten werden. Gerade das wird durch Art. 17 des Bundesentschädigungsgesetzes erreicht, indem wir die für 1966 bis 1969 zu erwartenden Aufwendungen von etwa 7,5 Milliarden gleichmäßig auf vier Jahre verteilen und dabei in der Mitte zwischen den bisherigen Sollund IstBeträgen liegen. Wenn wir dann bei der Ausführungsverordnung entsprechende soziale Rücksichten, z. B. auf kleine Ansprüche oder auf sehr alte Leute, nehmen, dann glaube ich, daß wir mit den Verbänden und mit den Ländern — ich spreche hier ja immer auch für die 11 deutschen Länder — zu einer vernünftigen Regelung kommen, die niemanden schädigt, die im Gegenteil der Abwicklung der ganzen Dinge Rechnung trägt. Denn eines möchte ich hier noch einmal sagen: die Aufrechterhaltung der Stabilität und der Kaufkraft unseres Geldes ist nicht allein unser Anliegen, sondern auch ein Anliegen der Verfolgten, die genau dasselbe Interesse daran haben müssen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Bitte schön!! Herr Abgeordneter Hirsch! Herr Minister, sind Sie sich im klaren darüber, daß es gar nicht um den Abs. 1, nämlich um die 1,9 Milliarden DM, geht, sondern um den Abs. 2, mit dem Sie wohlerworbene Rechte, die seit über zehn Jahren anerkannt sind, plötzlich für die beiden Haushaltsjahre ganz einschneidend begrenzen wollen, und zwar willkürlich der Verwaltung ausgeliefert, die mit Ihrer Rechtsverordnung — nach diesem Text — machen kann, was sie will? Das ist doch der Punkt? Wissen Sie das? Herr Kollege Hirsch, ich verstehe wirklich nicht, wo Ihre Sorgen tatsächlich liegen. Wenn eine Rechtsverordnung, der der Bundesrat zustimmt und die bekanntlich nach der Übung mit den zuständigen Verbänden abgestimmt wird — ich bin auch bereit, sie mit den Fraktionen im Kreis der interessierten Abgeordneten zu erörtern —, bei einer Erhöhung des Volumens um 100 Millionen DM — Sie sprechen von einschneidenden Härten und Kürzungen — eine vernünftige Streckung zustande bringt, liegt das, wie ich ausgeführt habe, durchaus auch im Sinne der Erklärungen, die mir vor Abschluß des Gesetzentwurfs, Herr Kollege Hirsch, von Ihnen und von den Verbänden gegeben worden sind. Ich halte es für schlechter, keine Rechtsverordnung zu haben, sondern nur nach Richtlinien zu arbeiten. Da ist die Gefahr der Willkür sehr viel größer. Im übrigen, Herr Kollege Hirsch, meine ich, daß der Effekt dieses Gesetzes auf dem Verwaltungswege nicht erreicht werden kann, weil ich bei rechtskräftigen Bescheiden zahlen muß und durch Verwaltungsanordnungen nicht stoppen kann. Das wäre nicht rechtsstaatlich. Ich bin schon dafür, eine Rechtsverordnung in vernünftigem, anständigem Rahmen zu machen. Dann wird das gehen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, Herr Kollege Hirsch, wenn auch Sie dabei mitarbeiteten. Ich bin sicher, daß Sie das gern tun. Eine weitere Zwischenfrage. Herr Minister, nehmen Sie es mir übel, wenn ich Ihre Meinung nicht teilen kann und der Auffassung bin, daß dieser Abs. 2 eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik darstellt, eine Verletzung des Rechtes des Gesetzgebers und außerdem eine Verletzung der Treuepflicht gegenüber den Verfolgten, die über 20 Jahre auf ihr Recht warten? Ich nehme Ihnen nicht übel, daß sie eine andere Rechtsauffassung haben. Das kommt bei Juristen öfter vor, daß zwei eine andere Meinung haben. Es ist schon gut, wenn sich nur zwei gegenteilige Meinungen gegenüberstehen. Meistens ist es so, daß zwei Juristen drei Meinungen haben. Aber, Herr Kollege Hirsch, ich habe eine andere. Ich nehme an, daß auch Sie es mir nicht übelnehmen, daß ich eine andere habe. Wir sollten gemeinsam versuchen, zu einem guten Ergebnis zu kommen. Das ist viel wichtiger, als die eine oder andere Rechtsauffassung zu haben. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Miessner. 448 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1965 Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Folgende Erklärung zur Abstimmung über das Haushaltssicherungsgesetz in dritter Lesung gebe ich für mich persönlich ab. 1. Ich bin nicht bereit, Gesetze, denen ich kurz vor der Wahl zugestimmt habe, unmittelbar nach der Wahl wieder abzuändern. 2. Der Ausgleich des Haushalts 1966 hätte meines Erachtens in anderer Weise gefunden werden können. 3. Ich lehne daher das Haushaltssicherungsgesetz insgesamt ab. (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)