Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Frage des Herrn Abgeordneten Flämig beantworte ich wie folgt. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben für den Fall von Netzzusammenbrüchen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen und dem Personal alle erforderlichen Anweisungen erteilt, um den Umfang etwaiger Stromausfälle so eng wie möglich zu begrenzen und die Versorgung möglichst umgehend wiederaufzunehmen. Als vorbeugende Maßnahme gegen Stromausfälle überlokalen Ausmaßes wurde von den großen Verbundunternehmen vor drei Jahren in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ein Stufenplan ausgearbeitet, der die Lehren aus der Störung des Jahres 1960 zieht. Gemäß diesem Plan werden bei kleineren Störungen zunächst sämtliche Kraftwerksreserven automatisch mobilisiert, sodann werden, falls nötig, bestimmte Verbraucher mit denen bereits Absprachen getroffen worden sind, abgeschaltet. Sollten diese Maßnahmen zur Behebung der Störung nicht ausreichen, wird das Verbundnetz in einzelne Inselnetze aufgetrennt, so daß die Störung auf das enge Gebiet beschränkt bleibt, in dem sie aufgetreten ist. Die für die Stromversorgung verantwortlichen Versorgungsunternehmen haben damit wirksame Maßnahmen vorbereitet, um Stromausfälle schnellstens zu lokalisieren und zu beheben.