Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich möchte die Frage nicht bejahen; aber ich darf darauf aufmerksam machen, daß die Konzentrationsenquete ja auf Beschlüsse des Deutschen Bundestages zurückging. Die Bundesregierung wurde vom Deutschen Bundestag — und zwar nicht durch einen einfachen Beschluß, sondern durch das bekannte Gesetz über die Untersuchung der Konzentration — aufgefordert, diese Untersuchung durchzuführen.
Im übrigen, Herr Abgeordneter, mache ich darauf aufmerksam, daß die Bundesregierung im Dezember 1964 auf Initiative des Deutschen Bundestages eine Kommission zur Untersuchung der Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk, Fernsehen und Film eingesetzt hat. Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß diese Untersuchungskommission mit ihrer Arbeit begonnen hat. Ich möchte aber durchaus betonen, daß der Fragenkreis der Konzentrationsenquete natürlich nicht voll identisch ist mit dem Fragenkreis dieser Enquete über die Untersuchung der Wettbewerbsgleichheit, auch wenn sich die Themenkreise berühren.