Rede von: Unbekanntinfo_outline
Im Entwurf des Haushaltssicherungsgesetzes ist eine Herabsetzung der ab 1. April 1965 neu eingeführten Ausbildungszulage von 40 DM auf 30 DM monatlich je zulageberechtiges Kind vorgesehen. Es ist nicht der einzige Fall, alber sicherlich der wichtigste Fall, ,daß ein bereits laufendes, allerdings erst seit einem dreiviertel Jahr laufendes Leistungsgesetz von den gesetzlich festgelegten Sparmaßnahmen betroffen wird. Die Bundesregierung hat gerade deshalb ganz besonders sorgfältig geprüft, ob sie dem. Hohen Hause diese Kürzung vorschlagen sollte oder nicht. Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, daß eine vorübergehende Kürzung angesichts des harten Zwanges zu Sparmaßnahmen nicht zu vermeiden ist. Die Sicherung des Haushaltsausgleichs ist eine Lebensfrage des ganzen Volkes und damit auch der Familien. Nur die besonders vorrangigen Investitionen für die Zukunftsvorsorge, zu denen vor allem die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Ausbau der Verkehrswege sowie die Umstrukturierung der Landwirtschaft gehören, konnten von eingreifenden Kürzungen ausgenommen werden.
Durch die Sparmaßnahmen des Haushaltssicherungsgesetzes werden im übrigen weite Personenkreise aus fast allen Bereichen unmittelbar betroffen. Es ist meines Erachtens kein wesentlicher oder entscheidender Unterschied darin zu sehen, daß im Falle der Ausbildungszulage bereits seit kurzer Zeit Leistungen gewährt werden, während das Haushaltssicherungsgesetz sonst in aller Regel nur solche vom Gesetzgeber beschlossene Leistungsverbesserungen hinausschiebt, die mit Rücksicht auf die Haushaltslage bisher noch nicht in Kraft getreten sind.
Auch nach der Herabsetzung der erst kürzlich neu eingeführten Ausbildungszulage um 10 DM bleibt den Familien immerhin noch ein Mehr gegenüber dem Rechtszustand vor dem 1. April 1965, nämlich ein Betrag von 30 DM je Kind. Von einer echten Doppelbelastung der Familien mit in der Ausbildung befindlichen Kindern durch das Haushaltssicherungsgesetz kann deshalb wohl nicht gesprochen werden. Richtiger wäre es wohl zu sagen, daß hier eine zeitlich begrenzte Einschränkung der erst kürzlich im Jahre 1965 gewährten Vergünstigung vorgesehen ist.
Die Bundesregierung hat die Kürzung der Ausbildungszulagen, wie eben erwähnt, nur für eine vorübergehende Zeit als eine der Maßnahmen zur Sicherung des Haushalts vorgeschlagen. Eine grundsätzliche Änderung der Familienpolitik ist damit nicht beabsichtigt. In seiner Regierungserklärung hat der Herr Bundeskanzler betont, daß es zu den Aufgaben der kommenden Jahre gehöre, die Familienpolitik und den Familienlastenausgleich fortzuentwickeln.