Rede von: Unbekanntinfo_outline
Auch das würde ich bejahen, Herr Abgeordneter. Nach dem, was mir seitens des Landes auf Rückfrage berichtet worden ist, sind bisher nur seltene Ausnahmefälle aufgetreten, die zu Schwierigkeiten geführt haben. Ich glaube, sogar nur ein einziger Fall. Alle anderen haben sich mit der bestehenden Regelung offenbar einverstanden erklärt.
Aber wenn Sie, Herr Abgeordneter, etwa die arbeitnehmerähnliche Lösung auch im Steuerrecht vorziehen wollen, würde den Betreffenden ein Nachweis ihrer dann vorliegenden Werbungskosten nicht erspart bleiben. Auch hier würde es zwar eine Pauschalierung geben, die den größten Teil der Fälle lösen würde; aber in wenigen extremen Ausnahmefällen würde es auch da zu einem Einzelnachweis kommen müssen.