Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Erstattungsregelung in § 14 Abs. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird von den Steuerschuldnern — wohl mit Recht — als unbillig empfunden. Bund und Länder untersuchen deshalb, ob man allgemein zu einer tageweisen Erstattung übergehen kann, wie das übrigens — entgegen der Annahme des Herrn Abgeordneten Dr. Kliesing — beim Besitzwechsel schon heute geschieht, nämlich dann, wenn ein zugelassenes Fahrzeug auf einen anderen Steuerschuldner übergeht. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
Die zweite Frage bejahe ich, allerdings nur für die Fälle, in denen schon nach geltendem Recht eine Erstattung vorzunehmen ist. Es würde sich in der Tat arbeits- und kostenmäßig kaum auswirken, wenn außer dem Betrag für volle Monate auch noch der Betrag für einen Restzeitraum von weniger als einem Monat berechnet und erstattet würde. Die jetzige Regelung hat aber den Vorteil, daß eine Erstattung überhaupt entfällt, wenn der Erstattungszeitraum insgesamt kürzer als ein Monat ist. In diesen Fällen würde der Übergang zur tageweisen Erstattung zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten.