Rede von
Dr.
Rolf
Dahlgrün
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident, Herr Kollege, die Antwort lautet: Der Vorstand des Deutschen Bundestages hat am 27. Januar 1964 beschlossen, für den Erwerb des Gronau-Geländes durch den Bund einzutreten. Das Hohe Haus hat im Haushaltsplan 1965 zur Errichtung eines Bürohauses des Bundestages in der Gronau 2 Millionen DM bei Kap. 02 01 Tit. 710 ausgebracht sowie Bindungsermächtigungen bis zu
10 Millionen DM für 1966 und die folgenden Jahre vorgesehen.
Nach langen Bemühungen ist es gelungen, die zunächst wesentlich höheren Forderungen der Stadt für das etwa 14 ha große Gelände auf 98,5 Millionen DM zu senken, das die Stadt ganz oder überhaupt nicht abtreten wollte. Aus diesem Gesamtbetrag kann meines Erachtens ein Quadratmeterpreis von 700 DM nicht abgeleitet werden, wie Sie, Herr Kollege, es nach dem Wortlaut Ihrer Frage tun. Entschädigungen in Höhe von 62,5 Millionen DM für die Verlegung der auf dem Gelände befindlichen Sportplätze, des Wasserwerks, für Straßen und andere Anlagen sind, wenn man überhaupt kaufen will, berechtigt. Der Grund und Boden kostet 36 Millionen DM. Wenn man überhaupt — jetzt oder später — an eine Erweiterung der Bundestags- und Bundesratsneubauten denkt, ist die Bebauung der Gronau bei den beengten Verhältnissen im Raume Bonn jedenfalls eine wirtschaftliche und vorteilhafte Lösung.
Der Erwerb der Gronau ist ein einmaliger Vorgang zwischen Bund und Stadt Bonn, der für anderen Grunderwerb meiner Ansicht nach nicht vergleichbar ist. Aus diesem Grunde ist ein konjunktureller Einfluß auf die Bodenpreise im Bonner Raum wohl nicht zu befürchten.
Herr Kollege, der Deutsche Bundestag bestimmt seinen Haushalt selbst. Die Auswirkungen des Kaufvertrages habe ich angesichts der angespannten Haushaltslage durch Vereinbarung von drei Jahresraten für den Kaufpreis zu mindern gesucht.