Rede von
Dr.
Rolf
Dahlgrün
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wie ich bereits in der Fragestunde des Hohen Hauses am 18. März 1965 ausführte, hat die Bundesregierung keine Unterlagen, in welchem Umfang Vollziehungsbeamte mit der Beitreibung von Kraftfahrzeugsteuerrückständen beschäftigt sind. Die Bundesregierung kennt die Ausführungen des Herrn Bayerischen Staatsministers der Finanzen nicht. Mir ist aber bekannt, daß sich bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer — infolge der starken Zunahme des Kraftfahrzeugbestandes — in zunehmendem Maße Schwierigkeiten ergeben haben, die zu einer Reform zwingen. Bei der Reform kommt es insbesondere darauf an, die Zahl der Rückstandsfälle zu vermindern.
Die Länder hoffen auf eine Verminderung durch Verlängerung der Besteuerungszeiträume. Auch diese Möglichkeit habe ich in der Fragestunde am 18. März 1965 schon erwähnt.
Zur Zeit wird die Kraftfahrzeugsteuer für Krafträder und Personenkraftwagen für die Dauer eines Jahres, eines Halbjahres und, wenn die Steuer höher als 100 DM ist, auch für die Dauer eines Vierteljahres entrichtet. Bei anderen Fahrzeugen ist auch die monatliche Entrichtung zulässig. Wenn die Steuer für Krafträder, Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge nur noch jährlich, für Nutzfahrzeuge ab 3 t auch halbjährlich und für Nutzfahrzeuge ab 6 t Gesamtgewicht auch vierteljährlich entrichtet werden dürfte, verringerte sich die Zahl der Buchungen bei der Kraftfahrzeugsteuer um etwa 50 bis 60 %.
Wie ich schon damals in der Fragestunde gesagt habe, bringt die Verlängerung der Besteuerungszeiträume eine Belastung für den Steuerzahler. Einen besseren Vorschlag zur Behebung der jetzt bestehenden Schwierigkeiten sehe ich nicht. Die Bundesregierung hat noch nicht beschlossen.